65. Sitzung der Ständigen Akkreditierungskommission am TOP Regelstudienzeit. duales Fernstudium

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1 Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Wilhelm-Büchner-Hochschule Darmstadt, Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen und Technologiemanagement 1278-xx Sitzung der Ständigen Akkreditierungskommission am TOP 5.02 Studiengang Abschluss ECTS Regelstudienzeit Industriegütermarketing B.Sc Studienart duales Fernstudium Kapazität 50 konsekutiv/ weiterbild. Master Profil Vertragsschluss am: Dokumentation zum Antrag eingegangen am: Datum der Vor-Ort-Begutachtung: Ansprechpartnerin der Hochschule: Frau Birgit Czanderle, M.A. Ostendstraße 3, Pfungstadt, birgit.czanderle@wb-fernstudium.de Betreuender Referent: Stefan Claus Gutachter/-innen: Frau Prof. Dr. Kerstin Pezoldt, TU Ilmenau, Fak. Wirtschaftswissenschaften, Marketing Herr Prof. Dr. Wolfram Behm, SRH Fernhochschule Riedlingen, Informations- und Kommunikationsmanagement Herr Dipl.-Medien-Ing. Bernd Reinecke, Reinecke New Media, Stuttgart Frau Maria Knoll, TU Berlin, Wirtschaftsingenieurwesen (stud. Vertretung) Hannover, den I-1

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... I-2 I. Gutachtervotum und SAK-Beschluss... I-3 1. SAK-Beschluß I-3 2. Abschließendes Votum der Gutachter I I-4 II. Bewertungsbericht der Gutachter... II-1 Einleitung und Verfahrensgrundlagen II-1 1. Industriegütermarketing (B.Sc.) II Studiengangskonzept... II Umsetzung des Studiengangskonzepts... II Rahmenbedingungen... II Qualitätssicherung... II-11 III. Appendix... III-1 1. Stellungnahme der Hochschule III-1 I-2

3 I Gutachtervotum und SAK-Beschluss SAK-Beschluss I. Gutachtervotum und SAK-Beschluss 1. SAK-Beschluss Die SAK akkreditiert den Studiengang Industriegütermarketing mit dem Abschluss Bachelor of Science ohne Auflagen für die Dauer von fünf Jahren. Diese Entscheidung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates "Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" (Drs. AR 92/2011). I-3

4 I Gutachtervotum und SAK-Beschluss Abschließendes Votum der Gutachter 2. Abschließendes Votum der Gutachter Empfehlungen: Die Gutachtergruppe empfiehlt, die Studienstruktur durch Veröffentlichung der während der Begehung zu diesem Aspekt vorgelegten Grafik zu verdeutlichen. Auf diese Weise soll dem besonderen Profilanspruch des Studiums noch besser Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang empfiehlt sie ferner, die Arbeitsbelastung der Studierenden in der Vertragsvorlage mit den Arbeitgebern konkret zu beziffern und damit auch zu begrenzen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Studienphase, in der die Bachelorthesis zu erstellen ist. Die Gutachtergruppe empfiehlt, die Arbeitsbelastung der Studierenden durch eine konkret auf den Abgleich zwischen Annahme und tatsächlicher Arbeitsbelastung zielende Frage zu erheben. Sie soll sich auch auf die Arbeitsbelastung im Betrieb beziehen, weil durch das duale System auch Teile der Arbeitstätigkeit ins Studium integriert sind. Diese Frage soll in den Evaluationsbögen ergänzt werden. Die Gutachtergruppe empfiehlt, den Nachweis über die Stellenbesetzung einer Professur im Industriegütermarketing gegenüber der Agentur zu erbringen Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Akkreditierung des Studiengangs Industriegütermarketing mit dem Abschluss Bachelor of Science für die Dauer von fünf Jahren. Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 92/2011) I-4

5 Einleitung und Verfahrensgrundlagen II. Bewertungsbericht der Gutachter Einleitung und Verfahrensgrundlagen Der Bachelorstudiengang Industriegütermarketing (B.Sc.) liegt der ZEvA zur erstmaligen Akkreditierung vor. Die ZEvA hat bereits einige Studiengänge des Fachbereichs akkreditiert, zum ersten Mal hat die Hochschule hier aber das Konzept eines dualen Fernstudiums vorgelegt. Grundlagen des Bewertungsberichtes sind die Lektüre der Dokumentation der Hochschule, die Vor-Ort-Gespräche in Pfungstadt und im Anschluss an die Begehung nachgereichte Dokumente. Während der Vor-Ort-Gespräche wurden Gespräche geführt mit der Hochschulleitung, mit den Programmverantwortlichen und Lehrenden sowie mit Studierenden anderer Fernstudiengänge. Die Bewertung beruht auf den zum Zeitpunkt der Vertragslegung gültigen Vorgaben des Akkreditierungsrates (Drs. AR 92/2011) und der Kultusministerkonferenz. Zentrale Dokumente sind dabei die Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung, die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen und der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse in der jeweils gültigen Fassung. 1 1 Diese und weitere ggfs. für das Verfahren relevanten Beschlüsse finden sich in der jeweils aktuellen Fassung auf den Internetseiten des Akkreditierungsrates, II-1

6 1. Industriegütermarketing (B.Sc.) 1.1 Studiengangskonzept Struktur Bei dem Bachelorstudiengang Industriegütermarketing handelt es sich um ein siebensemestriges duales Fernstudienprogramm, für das 210 ECTS-Punkte vergeben werden. Als Abschlussgrad wird ein Bachelor of Science vergeben, was den Inhalten des Studiums entspricht. Der Studiengang setzt sich aus 33 Modulen zusammen, die mit Ausnahme des Einführungsprojekts und des Moduls Vertriebsenglisch größer als 5 ECTS-Punkte sind, und der Bachelorthesis und Kolloquium, für die 12 ECTS-Punkte vergeben werden. Die Module sind nach ihrer Konzeption alle innerhalb eines Semester abschließbar, auch wenn einigen Modulen 10 ECTS-Punkte und mehr zugeordnet sind. Diese Einteilung ist angesichts eines Fernstudiums ohnehin von geringerer praktischer Bedeutung. Inhaltlich sind jedoch stets gut geeignete Studieneinheiten zu Modulen zusammengefasst, sodass allenfalls beim Modul Wirtschaftsmathematik und Statistik (12 ECTS-Punkte), das mit zwei Teilprüfungen abschließt, eine Zerlegung erwogen werden könnte. Es besteht jedoch ein Modul Statistik mit einem Umfang von unter 5 ECTS-Punkten, was ebenso nach einer Begründung verlangte wie die Teilprüfungsleistungen des bestehenden Moduls. Darum ist die gewählte Struktur anzuerkennen, die einen etwas kleineren, gut abgrenzbaren Teilbereich der Mathematik in einem Modul vereint, das ausnahmsweise in Teilprüfungen abschließt. Hinzukommt die Tatsache, dass diese Modul auch in anderen Studiengängen eingesetzt wird und eine Änderung deshalb auch Auswirkungen darauf hätte. Für die beiden Module, deren Umfang fünf ECTS-Punkte nicht erreicht, sind hinreichende Begründungen gegeben. Es handelt sich um ein Projektmodul mit 4 ECTS-Punkten, das in der Eingangsphase des Studiums vorgesehen ist. Es erfordert 40 h physische Präsenz der Studierenden am Hochschulstandort und beinhaltet Gruppenarbeit. Ihr Zweck besteht darin, den Studierenden die für das Studium wichtigen Informationen zu administrativen Abläufen der Hochschule sowie Methodik und Anforderungen eines praxisintegrierenden Fernstudiums zu vermitteln. Hierfür ist Präsenz ein besonders gut geeignetes Mittel, andererseits sollen zu diesem Zweck insgesamt nicht mehr als 120 h aufgewendet werden, woraus eben nicht mehr als 4 ECTS-Punkte resultieren. Ähnlich verhält es sich mit dem Modul Vertriebsenglisch, dessen Vorhandensein im Rahmen des Curriculums von der Gutachtergruppe als besonders nützlich hervorgehoben wurde. Die Lernziele und vor allem die Modulinhalte lassen sich nicht ohne weiteres mit anderen Zielen und Inhalten verknüpfen. Deshalb sieht die Gutachtergruppe auch hier die Unterschreitung der Mindestgröße des Modulzuschnitts als gerechtfertigt an. Präsenzzeiten an der Hochschule sieht das Studiengangskonzept neben der Einführungsphase und dem Projektmodul bei den Praxisintegrationsmodulen vor, die sich vom zweiten bis zum sechsten Semester erstrecken. II-2

7 Die Modulbeschreibungen sind insgesamt gelungen und durch die geringfügig korrigierte Nachlieferung der Hochschule auch mit den Angaben in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) abgeglichen. Die Modulbeschreibungen enthalten alle nötigen und von der KMK geforderten Informationen. Manche Informationen sind sehr detailliert aufgeschlüsselt, bspw. Angaben zur Arbeitsbelastung, die Präsenzunterricht und Prüfung von Selbststudium und Übungen sowie Lesen und Verstehen getrennt aufführt. Insbesondere sind aber Lernziele, Inhalte und Lehrformen getrennt ausgewiesen und mit aussagekräftigen Beschreibungen ausgestattet. Der Modulaufbau wird insgesamt als gut gelungen bewertet. Diskutiert wurde die Frage, warum das Curriculum keinen Wahlbereich vorsieht. Die Programmverantwortlichen führten hierzu aus, dass sie bei Einführung eines neuen Studiengangskonzepts wie dem hiesigen, dualen Fernstudium absichtlich noch keine Ausdifferenzierung vorgesehen haben. Zunächst soll eine hervorragende Studienqualität in einem fest definierten Kernbereich, nämlich dem vorgelegten Konzept für Industriegütermarketing auch in seiner praktischen Durchführung sichergestellt sein, bevor von dieser Basis aus Wahlangebote integriert werden, wie beispielsweise die optionale Nutzung weiterer Fremdsprachenmodule. Diese Argumente fanden Zustimmung in der Gutachtergruppe. Voraussetzung zur Zulassung ist neben dem Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Hessischem Hochschulgesetz (vgl. 2 I Allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen der Wilhelm-Büchner-Hochschule (AB-SPO), 3 Studien- und Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Industriegütermarketing (SPO)) ein gültiger Vertrag mit einem kooperierenden Unternehmen, welcher den Anforderungen des praxisintegrierenden Fernstudiums genügt. Hierzu hat die Hochschule mehrere Vertragsformulare zur Regelung aller Rechtsbeziehungen in dem entstehenden Dreiecksverhältnis (Hochschule, Arbeitgeber, Studierender) vorgelegt. Es handelt sich um einen Studienvertrag, einen Kooperationsvertrag zum dualen Studium und eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag. Dem besonderen Profilanspruch des neuartigen Studienkonzepts, gleichzeitig Fernstudium und duales Studium zu sein, ist unter anderem durch diese Maßnahme Rechnung getragen. Die Gutachtergruppe empfiehlt, die Arbeitsbelastung der Studierenden durch ihr Studium auch in den Verträgen zu benennen. Vor allem sollte dabei die Phase der Abschlussarbeit genannt werden, da am Ende des Studiums rechnerisch keine Praxisintegration mehr vorgesehen ist und somit die volle Arbeitsbelastung durch Studium und Erwerbstätigkeit aufeinandertreffen. So sollen sowohl Arbeitgeber als auch den Studierenden die Konsequenzen aus der Entscheidung der dualen Fernstudienform verdeutlicht werden. Zugleich soll daraus ein Schutz der Studierenden vor Überlastung durch wenig rücksichtsvolle Arbeitgeber erwachsen. Die Studien- und Prüfungsordnung enthält in 4 I die Festlegung, dass einem ECTS-Punkt eine Workload von 30 Stunden zugeordnet ist. Das Diploma Supplement sieht die Berücksichtigung relativer Noten vor. II-3

8 1.1.2 Qualifikationsziele/intendierte Lernergebnisse In den Antragsunterlagen (S. 5) werden fünf zentrale fachliche Qualifikationsziele/intendierte Lernergebnisse genannt, die sich so auch im Curriculum wiederfinden, nämlich Kenntnisse: - wirtschaftswissenschaftlicher Grundlagen (Wirtschaftsmathematik und Statistik, BWL/VWL/Wirtschaftsrecht, Rechnungswesen und Finanzierung, Personalführung und Arbeitsrecht, Innovationsmanagement und Produktentwicklung, Qualitätsmanagement), - ingenieurwissenschaftlicher Grundlagen (Physikalisch-technische Grundlagen, Prozessautomatisierung, Industriedesign), - fachbezogener Informationstechnologie (Informationsmanagement, Informationsverarbeitung und -technik, Geschäftsprozessmodellierung und Datenbanken, integrierte Informationssysteme), - im Industriegütermarketing (qualitative und quantitative Marktforschung, Business Intelligence, Geschäftsbeziehungsmanagement, Technischer Vertrieb und Kommunikation, Marketing-Controlling, operatives Industriegütermarketing, Marktbearbeitung, strategisches Industriegütermarketing, E-Business), - durch Praxisintegration Industriegütermarketing (Anwendungsgebiete quantitativer und qualitativer Marktforschung/Business Intelligence, Anwendungsgebiete Geschäftsbeziehungsmanagement und technischer Vertrieb/Kommunikation, Anwendungsgebiete operatives Industriegütermarketing, Anwendungsgebiete strategisches Industriegütermarketing und Marketing-Controlling, Anwendungsgebiete Marktbearbeitung und E- Business) zur Vertiefung des Fachwissens in den genannten Fachgebieten und zur praxisintegrierenden Reflexion ausgehend vom jeweiligen Fachgebiet. Auf die Entwicklung der grundlegenden methodischen, sozialen und beruflichen Kompetenzen zielen die Module Einführungsprojekt, Vertriebs-Englisch, wissenschaftliches Arbeiten/wissenschaftliche Kommunikation/Organisation/Projektmanagement und interkulturelle Kompetenz inklusive internationales Management. Hierdurch ist klar definiert, welche wissenschaftliche Befähigung die Studierenden erlangen sollen (Ziele 1-4), wie sie auf das Berufsleben vorbereitet werden sollen (Ziel 5) und wie ihre Persönlichkeit durch den Studiengang weiterentwickelt werden soll. Die Zielfestlegung hinsichtlich der Befähigung zu (zivil-)gesellschaftlichem Engagement erscheint indes nur schwach ausgeprägt: Gepaart mit der hohen Selbständigkeit, die das Studium fordert und fördert, stärkt das Studium daher auch die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement (Band I, S. 7) Auch die Erläuterungen des 2 SPO, mit dem die Studienziele auch in der Ordnung verankert sind, erhellt diesen Aspekt nicht weiter. Darum empfiehlt die Gutachtergruppe, die Befähigung zu gesellschaftlichem Engagement in den Beschreibungen der Ziele und, darauf folgend, in den Modulbeschreibungen stärker hervorzuheben. Insgesamt hält die Gutachtergruppe die Auswahl der Ziele für gelungen und einem Studium II-4

9 Industriegütermarketing angemessen. 1.2 Umsetzung des Studiengangskonzepts Inhalte des Studiengangs Die Beschreibung verdeutlicht die Umsetzung des Konzepts aus mehreren Perspektiven. Auf diese Weise wird sehr gut verdeutlicht, welches die Leitgedanken bei der Entwicklung waren und welcher Ausgleich zwischen den teils widerstrebenden Zielen gesucht wurde. Insgesamt ist die Gutachtergruppe überzeugt, dass die Konzeption auch inhaltlich gelungen ist. Die Gewichtung der einzelnen Befähigungsbereiche wird in der Übersicht im Antragsband I, S. 10 deutlich. Es ist ersichtlich, dass knapp 90 ECTS-Punkte auf die allgemeine und fachspezifische Grundlagen und weitere 45 ECTS-Punkte auf die fachspezifische Vertiefung verwendet werden. Knapp 30 ECTS-Punkte sind für fachbezogene IT berücksichtigt, die ebenfalls als fachspezifische Vertiefung angesehen werden können. Schließlich sind knapp 50 ECTS-Punkte auf praxisbezogene Projekte und die im Betrieb zu verfassende Abschlussarbeit vorgesehen. Der Semesterplan auf S. 11 ordnet diesen Bereichen einzelne Module zu. Die farbliche Kennzeichnung verdeutlicht Grundlagenmodule, Fachmodule, Praxisintegrationsmodule und übrige Studienabschnitte (Seminare, Projekte, Thesis). Dabei wird deutlich, dass nahezu der gesamte Studienverlauf von den drei Strängen Grundlagen, Fachmodulen und Praxisintegration gekennzeichnet ist. Die letztgenannten sind gegen Ende des Studiums durch Seminar, Projekt und Thesis ersetzt. Schließlich folgt auch eine Zuordnung aller 34 Module nach einzelnen Lernbereichen (ab S. 12) in Tabellenform. Eine weitere Übersicht auf S. 12 zeigt detailliert, wie die Praxisintegration verwirklicht werden soll. Dabei wird deutlich, dass jeder Praxisintegration die Vermittlung fachspezifischer Inhalte in den vorangegangenen Studienabschnitten vorausgeht. So werden die Lernergebnisse der dualen Praxisphasen durch vorherige Festlegung der Ziele und Überprüfung mittels Praxisintegrationsbericht zum Bestandteil des Studiums. Inhaltliche Ausrichtung, Gewichtung und der kontinuierliche Kompetenz- und Wissensaufbau ist so in jeder Hinsicht hervorragend deutlich geworden. Im Rahmen eines Studiums mit besonderem Profilanspruch ist eine präzise Darstellung des Studienkonzepts von besonderer Bedeutung, der hiermit vollständig Rechnung getragen ist. In den Anlagen zum Antrag wird auch verdeutlicht, dass mit den Modulen die inhaltlichen Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse erfüllt werden. Wissen und Verstehen der Absolventen knüpft an der Ebene der Hochschulzugangsberechtigung an, baut darauf auf und geht wesentlich darüber hinaus. Beispiele für die Anknüpfung auf diesem Niveau geben die in den ersten Semestern vorgesehenen Module Vertriebsenglisch, Wirtschaftsmathematik und Statistik sowie das Grundlagenmodul BWL, VWL und Wirtschaftsrecht. II-5

10 Im Lauf des Studiums können die Studierendes breites und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grundlagen des Industriegütermarketings erlangen und müssen den Erwerb von Fach- und Methodenkompetenzen nachweisen. Dies zeigt sich in den Prüfungen aller einzelnen Module, die den Abschluss der einzelnen Lerneinheiten darstellen. Wissen und Verstehen erstreckt sich am Ende des Studiums auf Bereiche, die erheblich über dem Niveau der Hochschulzugangsberechtigung liegen, beispielsweise die Module Geschäftsprozessmodellierung und Datenbanken, E-Business, Personalführung und Arbeitsrecht usw. Das Studium befähigt zu einem kritischen Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden und versetzt die Studierenden in die Lage, ihr Wissen selbständig weiterzuentwickeln. Hierfür sollen die Module Wissenschaftliches Arbeiten, Kommunikation, Organisation und Projektmanagement, aber auch das Seminar und die Projektarbeit als Beispiel herangezogen werden. Mit ihnen werden vor allem instrumentale, systemische und kommunikative Kompetenzen vermittelt und die Aneignung geprüft. Besonders positiv hervorzuheben sind die aussagekräftigen und konsequent zielorientierten Modulbeschreibungen. Modulziele und die zugeordneten Lehrinhalte korrelieren einwandfrei. Durch das duale Studienkonzept ist der Praxisbezug offensichtlich. An der inhaltlichen Konzeption ergibt sich keinerlei Kritikpunkt. Lediglich als Anregung möchte die Gutachtergruppe ansprechen, dass ihr die Gewichtung zwischen Einführungsprojekt, für das 4 ECTS-Punkte vergeben werden, und dem mit nur 3 ECTS-Punkten bewerteten Modul Vertriebsenglisch nicht sofort einleuchtete. Alle für den Studiengang relevanten Dokumente lagen bei der Begehung als verabschiedete Ordnungen vor. Da es sich um eine Konzeptakkreditierung handelt, sind sie zurzeit noch nicht auf der Webseite der Hochschule verfügbar. Alle anderen, bereits laufenden Studiengänge sind aber in sehr übersichtlicher Weise aufbereitet. Zu ihnen sind die wichtigsten Informationen bereits ohne besondere Zugangsberechtigung abrufbar. Ein kostenloses Service- und Downloadcenter, das lediglich eine Registrierung voraussetzt, hält weitere Informationen vor, darunter auch die jeweiligen Ordnungen und das exakte Curriculum Prüfungssystem Insgesamt ist das Prüfungssystem für die Überprüfung des Erreichens der intendierten Lernergebnisse geeignet. Bei dieser Bewertungsfrage muss die besondere Form des Studiums berücksichtigt werden, da es sich um ein (berufsintegrierendes, duales) Fernstudium handelt. Die Prüfungsleistungen werden in 14 Klausuren, 19 sogenannten B-Prüfungen und drei mündlichen Prüfungen erbracht. Letzteres geschieht im Rahmen des Seminars, der Projektarbeit und der Thesis. Rechnerisch entspricht das im Durchschnitt fünf Prüfungsleistungen pro Semester. Die stärkste Prüfungsbelastung ergibt sich im zweiten Semester mit insgesamt sieben Prüfungen. In den anderen Semestern schwankt die Anzahl der Prüfungen zwischen vier und II-6

11 sechs. Entscheidend ist, dass die Prüfungen in der Regel das gesamte Modul umfassen und abschließen. Die Ausnahmen hiervon sind oben bereits angesprochen und müssen als hinreichend begründet gelten. Zur Erläuterung ist anzumerken, dass es sich bei den sogenannten B-Prüfungen um obligatorische Einsendeaufgaben handelt, wie es in 10 I c) AB-SPO festgelegt ist. Diese Regel definiert auch alle übrigen möglichen Prüfungsformen. Von der Möglichkeit (nach 10 II AB- SPO), weitere Prüfungsleistungen in der fachbezogenen Studien- und Prüfungsordnung zu definieren, wurde kein Gebraucht gemacht. Die Prüfungsleistungen sind weitgehend angemessen, modulbezogen und kompetenzorientiert. Lediglich bei drei Modulen bestand Bedarf zu Nachfragen. Es handelt sich um die Module Einführungsprojekt das Modul Vertriebsenglisch und das Kolloquium zur Bachelorthesis. Im ersten Fall erschienen die Angaben zur Art des Modulabschlusses unstimmig: Einerseits wird im Studienplan, welcher der (nachgereichten, geringfügig korrigierten Fassung) der SPO als Anlage beigefügt ist, unter der Abkürzung Pr.-Typ (Prüfungstyp) S genannt, was ausweislich des Abkürzungsverzeichnisses für unbenotete Studienleistungen steht. Dabei handelt es sich gerade nicht um eine Prüfungsleistung, weshalb nach der Logik des Studienplans eigentlich keine Prüfung angegeben sein dürfte. Studienleistungen werden gemäß 11 I AB-SPO beurteilt, aber nicht benotet. Ausweislich des Modulhandbuchs geschieht der Leistungsnachweis in Form der Bewertung der Präsentation. Deshalb ist in Verbindung mit dem Vorgenannten noch immer zumindest ein Missverständnis über die Art der geforderten Leistung denkbar, weshalb die Gutachtergruppe eine Klarstellung bis zum Start des Studienprogramms und der dann anstehenden Veröffentlichung der Unterlagen empfiehlt. Das Modul Vertriebsenglisch schließt mit dem Prüfungstyp B ab. Dabei handelt es sich um die oben angesprochene B-Prüfung. Angesichts der (als sehr nützlich bewerteten) Lernziele empfiehlt die Gutachtergruppe, die Vergabe der Leistungspunkte von einer anderen Prüfungsleistung abhängig zu machen. Die englische Sprachpraxis und die Kommunikationsfähigkeit bei der Projektplanung und -koordination erscheinen mit einer schriftlichen Einsendeaufgabe nicht optimal darstellbar zu sein. Hierfür bietet sich vielmehr eine mündlich zu erbringende Leistung an. Schließlich wurde der Umfang des Bachelor-Kolloquiums diskutiert. Anlass war, dass die angegebene Dauer von 15 Minuten mündlicher Prüfung als zu gering erschien, den Inhalt der Bachelor-Thesis zunächst angemessen vorstellen zu können. In einer Nachreichung der Prüfungsordnung ist klargestellt, dass sich diese 15 Minuten auf das reine Prüfungsgespräch beziehen, das einer etwa 15 minütigen Präsentation folgt. Dadurch ist auch der nach 12 III AB-SPO zulässige Umfang einer mündlichen Prüfung ausgeschöpft, was die Gutachtergruppe zur Niveausicherung empfehlen würde. Die Empfehlung ist durch die Nachreichung obsolet. II-7

12 1.3 Rahmenbedingungen Ausstattung Die Ausstattung des Studiengangs sieht die Gutachtergruppe momentan noch nicht als ausreichend an. Für den zentralen Aspekt des Studiengangs fehlt die Besetzung einer entsprechenden Professur. Nach Auskunft der Hochschule wird die Ausschreibung der Stelle aber im Mai 2014 beginnen sodass der Studiengang im zweiten Halbjahr 2014 personell adäquat besetzt starten kann. Durch diese Auskunft ist zur Überzeugung der Gutachtergruppe sichergestellt, dass die im Antrag bereits angesprochene Ausstattungslücke planmäßig geschlossen wird. Weil der Gesamteindruck der Hochschule und das vorgestellte Studiengangskonzept keinen Anlass geben, an der Umsetzung dieser Ankündigung zu zweifeln, soll keine Auflage erfolgen. Die Gutachtergruppe empfiehlt vielmehr, die Besetzung der Akkreditierungsagentur anzuzeigen. Im Übrigen bewertet die Gutachtergruppe den Studiengang als angemessen ausgestattet. Abgesehen von der benannten Lücke steht genügend gut qualifiziertes Lehrpersonal an der Hochschule zur Verfügung um den Studiengang anzubieten. Wie üblich besteht es zum großen Teil aus haupt- und nebenberuflichen Dozenten und den Hochschulprofessoren. Der Personalpool wird mit dem Aufbau der Studierendenzahlen auf die erforderliche Lehrkapazität ausgerichtet und ggf. erweitert. Durch das gebührenfinanzierte Studium ist der Einsatz weiterer Lehrkräfte vergleichsweise leicht umsetzbar. Für die angestrebte Eingangskohorte von 25 Studierenden besteht eine hinreichende Personaldecke. Das Weiterbildungsangebot für das Lehrpersonal ist in der Antragsdokumentation nicht angesprochen. Bei der Begehung verwies die Hochschule darauf, dass sie gleichsam an der Quelle für die Weiterbildung Berufstätiger sitze: Ihr Träger ist schließlich die Hochschule für Berufstätige Darmstadt GmbH. Darüber hinaus werden Personalentwicklungsmaßnahmen durch Zielvereinbarungen und Jahresgespräche mit den Beteiligten ausgehandelt, überprüft und auch vertraglich gesichert. Hiervon ist auch die spezielle Befähigung des Lehrpersonals zur Nutzung interaktiver Fernlehre erfasst. In diesem Zusammenhang ist auch auf den Autorenleitfaden und den Tutorenleitfaden zu verweisen, welche der Dokumentation als Anlagen A02 bzw. A19 beigefügt sind. Die Gutachter erfragten auch, wie der Zugriff Studierender auf Fachliteratur organsiert und sichergestellt ist, insbesondere vor dem Hintergrund des berufsintegrierten Fernstudiums, das besondere Anforderungen an die Verfügbarkeit stellt. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Datenbankzugriffen baut die Hochschule auf Springer-Link und auf einen momentan noch nicht abgeschlossenen Verbund mit der Universität- und Landesbibliothek Darmstadt. Dieses Projekt wird durch die Landesregierung gefördert. Schon jetzt dürfen Studierenden mit ihrem Studentenausweis überall Universitätsbibliotheken nutzen. Es sind genügend adäquat ausgestattete Räume in der Hochschule vorhanden, um die obligatorischen Präsenzzeiten durchzuführen. II-8

13 1.3.2 Studierbarkeit Die Gutachtergruppe hält den Studiengang generell für studierbar. Nach ihrer Einschätzung ist für die regelmäßig hochmotivierten Studierenden von Fernstudiengängen ein Studium in der Regelstudienzeit möglich. Dies gilt hier umso mehr, da ein Teil der kreditierten Studienleistungen aufgrund der dualen Verknüpfung in der beruflichen Praxis erbracht werden kann. Spezielle Eingangsbedingung zur Durchführung des dualen Fernstudiums ist gemäß 3 SPO der Nachweis eines gültigen Vertrags mit einem kooperierenden Unternehmen, welcher den Anforderungen des praxisintegrierenden Fernstudiums genügt. Diese allgemeine Formulierung ist durch die Vorlage von Vertragsformularen konkretisiert. Im Zusammenhang mit den Fragestellungen um die Studierbarkeit wurde bei der Begehung insbesondere auf die Arbeitsbelastung der Studierenden eingegangen. Die Hochschule zeigte sich auf diese Fragen bestens vorbereitet und stellte die zur Konzeption des Studienprogramms angenommene Arbeitsbelastung mittels Grafik dar. Dadurch wurden die Elemente des Studiums, die Präsenzphasen, die duale Verknüpfung, Selbstlernzeiten und die Arbeitstätigkeit sehr gut verdeutlicht. Darauf basierte letztlich die Überzeugung der Gutachtergruppe, dass dieses Programm im Hinblick auf die gesamte Arbeitsbelastung studierbar ist. Sie empfiehlt daher, die bezeichnete Grafik auch gegenüber den Studieninteressierten einzusetzen. So sollen ihnen gegenüber einerseits die Machbarkeit, andererseits aber auch die Herausforderungen des Studiums augenfällig dokumentiert werden. Darüber hinaus empfiehlt die Gutachtergruppe, zur Verdeutlichung gegenüber den Arbeitgebern die Arbeitsbelastung durch das Studium auch in der entsprechenden Vertragsvorlage zu ergänzen. Die zeitliche Begrenzung der Gesamtarbeitsbelastung und die benötigte Freistellung für die Abschlussarbeit soll somit auf verbindlichere Grundlage gestellt werden. Im Studienplan gibt es aufgrund fehlender Wahlmöglichkeiten naturgemäß keine Überschneidungen, so dass alle vorgesehenen Veranstaltungen im jeweiligen Semester besucht und die Module wie vorgesehen abgeschlossen werden können. Wie bereits angesprochen, erscheinen Prüfungsbelastung und Prüfungsdichte angemessen. Sie stellen kein Hindernis für die Studierbarkeit dar. Aufgrund der Praxisintegration ist das Studium stärker strukturiert als das klassische Fernstudium an der Wilhelm-Büchner-Hochschule. Denn die jeweils zugeordneten Fachmodule müssen vor dem entsprechenden Praxisintegrationsmodul erfolgreich abgeschlossen sein. Mit der stärkeren Strukturierung geht häufigerer Kontakt zwischen den Studierenden untereinander und mit den Professoren einher, als dies im klassischen Fernstudium üblich ist. Außerdem sind die betrieblichen Partner in die Studienorganisation aktiv und verpflichtend eingebunden. Dies stellt für die Studierbarkeit ein besonders günstiger Umstand dar. Betreuung und Beratung sind so sehr persönlich, was bereits von den befragten Studierenden ähnlicher Studiengänge bestätigt wurde. Sie zeigten sich mit der bei ihnen anzutreffenden Betreuungssituation insgesamt sehr zufrieden und berichteten, die Lehrenden seien praktisch jederzeit ansprechbar und würden umgehend reagieren. II-9

14 Die Arbeitsbelastung wurde aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt. Durch den engen Kontakt mit den Studierenden können die Lehrenden auch auf informeller Basis Informationen darüber bekommen, ob die Arbeitsbelastung den ECTS-Punkten angemessen ist. Für einen Abgleich der Annahmen mit der tatsächlichen Arbeitsbelastung empfiehlt die Gutachtergruppe die Ergänzung einer konkret darauf bezogenen Frage im Evaluationsbogen. Schließlich stellt die Form des berufsintegrierten dualen Fernstudiums in mehrfacher Hinsicht besondere Anforderungen an die Studierbarkeit. Auch in diesem Zusammenhang ist die oben angeregte Verankerung der Arbeitsbelastung in den Verträgen von Bedeutung, weil damit ein Anknüpfungspunkt für die Überprüfung im Rahmen der Qualitätssicherung geschaffen würde. Dem besonderen Profilanspruch des Fernstudiums wird durch den Einsatz der Lernplattform StudyOnline Rechnung getragen. Bei der Begehung konnte sich die Gutachtergruppe durch eine Präsentation mit der Funktionsweise dieses selbst entwickelten Instruments vertraut machen. Auffälligkeiten waren hier nicht zu bemerken, vielmehr kann von einem gut funktionierenden Lehr- und Lernangebot ausgegangen werden. Insbesondere die Synchronisation der versendeten und bei StudyOnline angezeigten Dokumente ist ausgezeichnet organsiert. Davon konnte sich die Gutachtergruppe bei ihrer Begehung der angrenzenden Druckerei überzeugen. Durch eine spezielle Datenverarbeitung und die moderne Drucktechnik kann in sehr kurzer Zeit auf Aktualisierungen der Lehrmaterialien reagiert werden, wobei die Identität der versendeten Lehrbriefe mit den online verfügbaren Materialien stets sichergestellt ist. Die Druckerei arbeitet auch im Auftrag anderer Fernstudieneinrichtungen, die ebenfalls von diesem Vorteil profitieren Mobilität und Anerkennung Ein Mobilitätsfenster ist bei dieser besonderen Form des Studiums naturgemäß nicht ausdrücklich vorgesehen. Gleichwohl schließt das duale Fernstudium einen Auslandsaufenthalt nicht per se aus. Aufgrund der starken Bindung an den Praxispartner wird dies gewiss nicht der Regelfall werden. Nicht alle akkreditierungsrelevanten Elemente müssen auch in gleichmäßiger starker Ausprägung vorhanden sein, um eine gute Studienqualität bestätigen zu können. Anerkennungsregeln enthält 20 der AB-SPO. Sie entsprechen in hervorragender Weise den Anforderungen des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, der sogenannten Lissabon-Konvention. Denn die Regeln nennen den Anrechnungsanspruch, die exakte Grundlage, beziehen sich ausdrücklich auf die Wesentlichkeit des Unterschieds (vgl. 20 Abs. III), und die Nachweispflichten (Abs. I und IV). Auch in diesem Zusammenhang tritt der Aspekt der Zielorientierung des Studiums ausdrücklich in den Vordergrund. 20 IV SPO erstreckt die Wirkung der Anrechnungsregel auch auf die Anrechenbarkeit außerhalb eines Studiums erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten und begrenzt sie korrekt auf 50 %. II-10

15 Erwartungsgemäß berichteten die dazu befragten Studierenden auch von zutreffend angerechneten sowie auch zutreffend abgelehnten Anrechnungsanträgen Geschlechtergerechtigkeit, Chancengleichheit und Studierende mit Behinderungen Die Hochschule hat keine besonderen Konzepte zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen formuliert. Darin ist indes kein Nachteil zu sehen. Schließlich bildet das Fernstudienmodell bereits besondere Vorteile für Personen, die aufgrund von persönlichen Lebensumständen auch des Geschlechts einer Förderung bedürfen. Deshalb ist es in dieser Hinsicht als ausreichend zu bewerten, wenn sich die aktiven Fördermaßnahmen ganz allgemein auf die Herstellung von Chancengleichheit bezieht, ohne hierbei besonderen Geschlechterbezug herzustellen. In der erst Ende November 2013 verabschiedeten, vorläufigen Grundordnung ist eine Gleichstellungsbeauftragte vorgesehen (vgl. 8). Da sie mit beratender Stimme an Berufungskommissionen teilnimmt, erstreckt sich ihr Wirkungsbereich auch auf die Seite des Lehrpersonals. Während der Präsenzphasen bietet die Hochschule auf Grundlage einer Kooperation mit einem nahegelegenen Kindergarten adäquate Hilfe für die betroffene Personengruppe. 3 der (alten und neuen) Grundordnung nennt den Grundsatz, dass die Hochschule dafür Sorge trägt, dass behinderte Studierenden ohne Benachteiligung ihre Angebote möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Im Hinblick auf das Prüfungssystem zeigt sich dies in 16 AB-SPO, der für Betroffene den Nachteilsausgleich im Prüfungssystem ermöglicht. Hierbei empfiehlt die Gutachtergruppe, dass für behinderte Studierende nicht nur Erleichterungen im Hinblick auf die zeitliche Dimension einer Prüfungsleistung angesprochen werden. Nachteilsausgleich kann sich auch in alternativen Prüfungsformen und Erleichterungen in der Durchführung des Studiums zeigen, wodurch ein zusätzlicher Impuls zur Chancengleichheit dieser Betroffenen gesetzt werden kann. Gleiches gilt übrigens auch für die Förderung im Bereich des Lehrpersonals. Für den Einstieg in das Studium bietet die Hochschule für Studieninteressierte ohne traditionelle Hochschulzugangsberechtigung zusätzliche Brückenkurse, bspw. für das Auffrischen mathematische Kenntnisse. 1.4 Qualitätssicherung Zentrales Element der Qualitätssicherung ist die seit 2007 bestehende Evaluationsordnung (Anlage A18). Hierin werden Ziele ( 4), das Verfahren ( 5), die Verantwortlichkeit ( 9) und das Mittel, nämlich Befragungen ( 6) genannt und erläutert. Die Hochschule arbeitet mit dem System EvaSys, Gegenstand der Antragsdokumente sind auch die vorgesehenen Fragebögen (ebenfalls Anlage A18). Die turnusmäßige Befragung der Studierenden und die Erfassung wesentlicher Parameter II-11

16 sind somit sichergestellt. Die Rückkopplung der Ergebnisse an die Studierenden ist dabei nicht ausdrücklich aufgeführt. Sie muss durch die Tutoren und die Lehrenden selbst erfolgen. Außerdem sind die Studierenden in den Fachbereichsräten vertreten, wo die Auswertungen der Erhebungen stattfinden. Ihre Aufgabe ist es, die Informationen bei Bedarf an die Studierenden zu übermitteln. Bislang ist jedoch keine Frage vorgesehen, die konkret auf den Abgleich der vorgesehenen mit der tatsächlichen Arbeitsbelastung zielt. Wie unter den Ausführungen zur Studierbarkeit bereits angesprochen, empfiehlt die Gutachtergruppe die Ergänzung einer solchen Frage. So soll die Qualitätssicherung auf der Ebene des Studiengangs gestärkt werden. II-12

17 III Appendix 1 Stellungnahme der Hochschule III. Appendix 1. Stellungnahme der Hochschule Original-Nachricht Betreff: AW: Akkreditierungsverfahren "Industriegütermarketing"(B.Sc.; dual); Bericht Datum: Mon, 27 Jan :56: Von: Langenbacher, Gernot <Gernot.Langenbacher@wb-fernstudium.de> An: claus@zeva.org <claus@zeva.org>, Czanderle, Birgit <Birgit.Czanderle@wbfernstudium.de> Sehr geehrter Herr Claus, nach eingehender Überlegung verzichten wir auf eine Stellungnahme. Wir freuen uns auf das Gutachten und verbleiben Mit freundlichem Gruß Prof. Dr.Gernot Langenbacher Dekan Wirtschaftsingenieurwesen und Technologiemanagement Wilhelm Büchner Hochschule Ostendstraße 3, Pfungstadt Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Gernot.Langenbacher@wb-fernstudium.de Träger: Hochschule für Berufstätige Darmstadt GmbH Geschäftsführer: Brigitta Vochazer, Dr. Henning Stumpp Darmstadt HRB 6551 III-1

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