Informationen zur berufsständischen Versorgung

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1 Informationen zur berufsständischen Versorgung für die Mitglieder der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern in Bayern und die Mitglieder der Patentanwaltskammer mit Kanzleisitz in Bayern

2 Wer Vorsorgen! wir sind Altersversorgung ist kein Thema, mit dem man sich frühzeitig und gerne beschäftigt. Meist erst kurz vor Torschluss werden die entsprechenden Überlegungen und Berechnungen angestellt doch Versäumtes ist dann oft nicht mehr finanzierbar. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig für sich und Ihre Hinterbliebenen vor. Pflichtversicherung der Kammermitglieder! Eine gute Idee. Vom Berufsstand gewollt und initiiert. Durch Gesetz geregelt. Berufsständische Versorgungswerke sind Selbsthilfeeinrichtungen der einzelnen Berufsstände. Der Gesetzgeber hat hierfür auf deren ausdrücklichen Wunsch den landesgesetzlichen Rahmen geschaffen. Für verkammerte Berufsstände sind obligatorische Berufspflichten nichts Ungewöhnliches; sie entsprechen dem Leitbild eines verkammerten freien Berufes. Eine Pflichtversorgung hat aber auch ganz konkrete Vorteile für Sie: Sie finden ein funktionierendes Versorgungssystem des Berufsstandes vor. Sie müssen sich nicht zwingend in eine Spezialmaterie einarbeiten, Angebote anfordern, prüfen, entscheiden. Sie verlieren keine Zeit, bis Ihr Versorgungsschutz wirksam wird. Sie fangen rechtzeitig und automatisch mit Vorsorge an.

3 Effiziente Versorgung Sichere Versorgung: Das Versorgungswerk hat als Finanzierungsverfahren das Kapitaldeckungssystem gewählt. Es ist deutlich unabhängiger von künftigen Generationen als das Umlageverfahren. Anwartschaftsdeckungsverfahren bedeutet, dass den Versorgungsansprüchen der Versicherten das aus eigenen Beiträgen angesparte Kapital sowie Erträge aus der Kapitalanlage gegenüberstehen. Kostengünstige Versorgung: Das Versorgungswerk erfasst grundsätzlich alle Kammermitglieder und kann daher auf Werbung und Vermittlungstätigkeit verzichten. Die Effizienz Ihrer Beiträge wird deshalb weder durch Werbeaufwand und Provisionen noch durch den bei Aktiengesellschaften üblichen Gewinnabfluss an die Aktionäre geschmälert. Beitragsorientierte Versorgung: Während Ihrer Kammermitgliedschaft entrichten Sie aus dem Berufseinkommen auch Beiträge an das Versorgungswerk. Die Höhe der Versorgung ist deshalb Ergebnis der eingezahlten Beiträge. Ausbaufähige Versorgung: Neben den Pflichtbeiträgen können Sie je nach Ihren finanziellen Möglichkeiten auch zusätzliche Zahlungen laufend oder sporadisch leisten. Selbstverwaltete Versorgung: Das Versorgungswerk wird vom Berufsstand gestaltet und kontrolliert. Transparenz und Kompetenz sind daher gewährleistet. Solidarische Versorgung: Das Versorgungswerk ist auch eine große Solidargemeinschaft. Deshalb wird z.b. nicht nach Gesundheitszustand, nach Familienstand und nach der Anzahl der Kinder tarifiert. Die große Solidargemeinschaft trägt die Risiken gemeinsam. Zukunftsorientierte Versorgung: Die berufsständische Versorgung umfasst derzeit etwa 100 Versorgungs-

4 Mitgliedschaft werke in Deutschland. Die Versorgungswerke bilden somit ein etabliertes Sondersystem außerhalb der Bundesgesetzlichen Sozialversicherung. Nur im Versorgungswerk ist eine Freistellung von der gesetzlichen Rentenversicherung möglich. Öffentlich-rechtliche Versorgung: Im Gegensatz zu den privaten Versicherungen beruht das Versicherungsverhältnis nicht auf einem zivilrechtlichen Versicherungsvertrag, sondern auf Gesetz und Satzung. Mitgliedschaft: Wer, wann, wie lange? Als Versicherte/-r im Versorgungswerk sind Sie Mitglied je nach Lebenssituation als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied, Anwartschaftsberechtigte/-r oder Versorgungsleistungen beziehendes Mitglied. Die Pflichtmitgliedschaft beginnt für Rechtsanwälte und Steuerberater gleichzeitig mit der Mitgliedschaft in der jeweiligen Berufskammer in Bayern und endet auch mit dem Ende der Mitgliedschaft in der Berufskammer. Für Patentanwälte ist - neben der Kammermitgliedschaft - das Bestehen eines Kanzleisitzes in Bayern Kriterium für Mitgliedschaftsbeginn und -ende im Versorgungswerk.

5 Beiträge Was muss man an Beiträgen einkalkulieren? Die Pflichtbeiträge werden grundsätzlich aus dem Berufseinkommen (vor Steuern), also dem Gewinn berechnet. Maßgeblich bei Selbständigen ist jeweils das vorletzte Geschäftsjahr. Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze entsprechen jeweils den Werten der gesetzlichen Rentenversicherung. Für bestimmte Lebenssituationen sind Beitragsermäßigungen möglich. In Sonderfällen kann auch eine Stundung eingeräumt werden. Um entstandene Lücken aufzufüllen oder um die Versorgung insgesamt auszubauen, können Sie freiwillig Zusatzbeträge einzahlen. Über die Obergrenze für Pflicht- und freiwillige Zahlungen informiert Sie jährlich ein Rundschreiben. Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Versorgungsleistungen: Seit 2005 erfolgt die Besteuerung von Basis-Versorgungen, zu denen auch die berufsständische Versorgung gehört, nach dem Alterseinkünftegesetz im Wege der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Beiträge, die für eine Basis-Versorgung aufgewendet werden, bei den Altersvorsorge- Sonderausgaben steuerlich in bestimmtem Umfang berücksichtigungsfähig sind. Aufgrund der komplexen Materie (Günstigerprüfung usw.) empfehlen wir Ihnen, sich extern beraten zu lassen; das Versorgungswerk erteilt oder vermittelt keine steuerliche Beratung.

6 Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung Arbeiten Sie als Rechtsanwalt, Patentanwalt oder Steuerberater in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, dann besteht neben der berufsständischen Pflichtversorgung gleichzeitig auch die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Fall gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn Sie die gesetzliche Rentenversicherung beibehalten, zahlen Sie zum Versorgungswerk lediglich einen Mindestbeitrag. Befreiungsmöglichkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung Wenn Sie (nach Antrag) von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, gehen die Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für die berufsspezifische Tätigkeit ab dem Befreiungszeitpunkt zum Versorgungswerk. Zu Fragen, Bedingungen und Fristen rund um die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie Informationen unter Nachversicherung Falls Sie aus einem versicherungsfreien Beamtenverhältnis ausscheiden, ist eine Nachversicherung zum Versorgungswerk unter bestimmten Umständen möglich. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns, da auch hier Fristen und Vorüberlegungen beachtet werden müssen. Die Nachversicherung ist insbesondere für Rechtsreferendare von Bedeutung. Wir empfehlen Ihnen, sich sowohl bei der gesetzlichen Rentenversicherung als auch beim Versorgungswerk beraten zu lassen.

7 Leistungen Berufsständische Versorgung ist zugleich Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung Das Verrentungssystem: Die während eines Kalenderjahres eingezahlten Beiträge werden mit einem bestimmten Bewertungsprozentsatz in eine Jahresanwartschaft, einen Rentenbaustein, umgerechnet. Der Prozentsatz ergibt sich jeweils aus der Satzungstabelle, die auf das Alter bei Beitragszahlung und den Geburtsjahrgang abstellt. Die Summe der Rentenbausteine während der Mitgliedschaft ist die Basis für die jeweilige Rentenberechnung. Die Verrentungsprozentsätze berücksichtigen die jeweiligen versicherungstechnischen und statistischen Annahmen sowie einen bestimmten Rechnungszins und unterliegen insoweit periodischen Veränderungen. Altersversorgung: Altersruhegeld können Sie abschlagsfrei ab dem vollendeten 67. Lebensjahr beziehen. Bei vorzeitigem Rentenbezug (frühestens ab vollendetem 62. Lebensjahr) werden versicherungstechnische Abschläge wirksam. Der Bezug des Altersruhegeldes kann auch bis zum vollendeten 70. Lebensjahr aufgeschoben werden. Hierdurch erhöht sich die Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Sie können Ihre berufliche Tätigkeit fortführen, während Sie Altersruhegeld beziehen. Es gibt auch keine Hinzuverdienstgrenzen. Die Dynamisierung der Altersrenten erfolgt auf entsprechenden Beschluss des Verwaltungsrats, soweit entsprechende Überschüsse zur Verfügung stehen. Absicherung bei Berufsunfähigkeit: Wenn der mitgliedschaftsbegründende Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, leistet das Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente. Sie wird ohne Wartezeit gewährt; anders als private Versicherer führt das Versorgungswerk keine Gesundheitsprüfung bei

8 Leistungen / Informationen Mitgliedschaftsbeginn durch. Zusätzlich zu den durch eigene Beitragszahlungen erworbenen Leistungen gewährt die Mitgliedergemeinschaft als Solidarleistung einen Zuschlag, dessen Höhe einerseits von den bisherigen Einzahlungen und andererseits vom Lebensalter bei Mitgliedschaftsbegründung und von der Dauer der Mitgliedschaft im Versorgungswerk überhaupt abhängt. Hinterbliebenenversorgung in Form von: Sterbegeld Witwen-/Witwerrente bzw. Lebenspartnerrente bei eingetragenen Lebenspartnerschaften Halb- bzw. Vollwaisenrente Zuschüsse zu bestimmten Reha-Maßnahmen Informationen Ausführliche Erstinformationen erhalten Sie automatisch nach Beginn der Mitgliedschaft in der Berufskammer. Auf der Homepage des Versorgungswerks finden Sie Broschüren, Merkblätter und einen Newsletter zu Fragen rund um Ihre berufsständische Altersversorgung. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungswerkes für telefonische und persönliche Beratung zur Verfügung.

9 Das Organe Versorgungswerk / Aufsicht Organe des Versorgungswerks Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat besteht aus 25 Mitgliedern des Versorgungswerks, die von den beteiligten sechs Berufskammern nominiert und vom Bayerischen Staatsministerium des Innern in das Ehrenamt berufen werden. Die Amtsperiode des Verwaltungsrats dauert jeweils vier Jahre. Bayerische Versorgungskammer: Die Bayerische Versorgungskammer ist gesetzliches Vertretungs- und Geschäftsführungsorgan. Zu ihren Aufgaben gehört die Kapitalanlage sowie die versicherungsmathematische, rechtliche und technische Betreuung des Versorgungswerks. Aufsicht: Die Aufsicht über das Versorgungswerk führt das Bayerische Staatsministerium des Innern.

10 So erreichen Kontakt Sie uns Arabellastraße München Postanschrift: Postfach , München Telefon: (089) Telefax: (089) Internet: Impressum: Bayerische Versorgungskammer Offsetdruck Baumann Denninger Straße 37 Meglingerstraße München München Tel.: Druck:

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