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1 Informationen für Berufseinsteiger Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilian-Universität 10. Dezember 2010 Christine Draws Leiterin der Abteilung Betrieb, Leistung und Recht der Bayerischen Ärzteversorgung BÄV im Überblick - Historie Für die Mitglieder der Freien Berufe galt es lange Zeit als selbstverständlich, für die Risiken des Alters selbst vorzusorgen. Gründung 1923 als Prototyp der berufsständischen Versorgungswerke nach dem 1. Weltkrieg als viele Ärzte infolge der Inflation vor dem Nichts standen. Bewährungsprobe der berufsständischen Versorgung nach der Währungsreform 1948: Die Bayerische Ärzteversorgung stellte ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung im Verhältnis1 DM : 1 RM um (Lebensversicherungen = 1 DM : 10 RM). Gründungswelle berufsständischer Versorgungswerke nach der Adenauerschen Rentenreform im Jahr 1957, mit der das Befreiungsrecht für die angestellten Freiberufler im Angestelltenversicherungsgesetz verankert wurde ( 6 Absatz 1, Nr. 1 des SGB VI). Seite 1 Arbeitgeberabrechnungsverfahren Phase II 1

2 BÄV im Überblick - Pflichtversicherung Berufsständische Versorgungswerke gehören zum Bereich der öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherung der ersten Säule Seite 2 BÄV im Überblick - Selbstverwaltung Der Landesausschuss ist das Beschlussorgan der Bayerischen Ärzteversorgung. Er besteht aus 30 Mitgliedern und ist u.a. zuständig für die Satzung (Beitrags- und Leistungsrecht). Ärzte Zahnärzte Tierärzte 9 Zahnärzte davon 1 aus Rheinland- Pfalz 4 Tierärzte davon 1 aus Rheinland- Pfalz 17 Ärzte davon 2 aus Rheinland- Pfalz 2 Zahnärzte 1 Tierarzt 4 Ärzte davon 1 aus Rheinland- Pfalz Landesausschuss Verwaltungsausschuss Aus seiner Mitte wählt der Landesausschuss den Verwaltungsausschuss. Er besteht aus 7 Mitgliedern, seine Tätigkeit umfasst u.a. die Überwachung der Geschäftsführung. Seite 3 Arbeitgeberabrechnungsverfahren Phase II 2

3 BÄV im Überblick - Organisation Die Bayerische Versorgungskammer führt die Geschäfte von 12 rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Versorgungseinrichtungen: Seite 4 BÄV im Überblick - Zuständigkeit Regionale Zuständigkeit der Bayerischen Ärzteversorgung als Pflichtversorgungseinrichtung für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte: 1) 2) 1) Seite 5 Arbeitgeberabrechnungsverfahren Phase II 3

4 Mitgliedschaft Pflichtmitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung sind alle Tierärzte im Zuständigkeitsbereich, unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbständig tätig sind. Grundlage ist das Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen. Die Pflichtmitgliedschaft beginnt mit Aufnahme der beruflichen Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung. WICHTIG: rechtzeitige Meldung bei der Bayerischen Ärzteversorgung zur Vermeidung höherer Beitragsnachzahlungen doppelter Beitragspflicht zur Bayerischen Ärzteversorgung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, denn: Befreiungsantrag kann nur in den ersten 3 Monaten rückwirkend gestellt werden Mitgliedschaftserhebungsbogen (an die BÄV) und Befreiungsantrag (an Dt. Rentenversicherung ) sind auf der Homepage eingestellt ( Seite 6 Mitgliedschaft Von der Mitgliedschaft befreit werden können Beamte Soldaten Diese können jedoch beim Ausscheiden aus dem Staatsdienst nachversichert werden. Wehrpflichtige Die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk endet u.a. mit der Aufgabe des Berufs (Rückgabe der Approbation). Seite 7 Arbeitgeberabrechnungsverfahren Phase II 4

5 BÄV im Überblick Mitgliederbestand der Tierärzte (m/w) Anzahl Tierärzte Männlich Weiblich Seite 8 Beiträge Bei selbständig tätigen Mitgliedern beträgt der Pflichtbeitrag 14% des reinen Berufseinkommens für Einkommensteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG = monatlich in 2011) und 8% für darüber hinausgehende Einkommensteile. Beitragsermäßigung für das Jahr der ersten Niederlassung in eigener Praxis und die folgenden zwei Kalenderjahre. Auf Antrag wird auch für Einkommensteile bis zur BBG ein Beitragssatz von 8% zugrunde gelegt. Angestellte Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, haben als Pflichtbeitrag grundsätzlich den gleichen Beitrag zu leisten, den sie ohne die Befreiung an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssten: Im Jahr 2011 beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,9% des Bruttoarbeitsentgelts bis zur BBG von 5.500,00 monatlich. Angestellte Mitglieder haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch darauf, dass dieser die Hälfte der Beiträge übernimmt ( 172 Abs. 2 SGB VI). Seite 9 Arbeitgeberabrechnungsverfahren Phase II 5

6 Leistungen Pflichtleistungen an Mitglieder: Obligatorisches bzw. vorgezogenes Altersruhegeld Ruhegeld bei vorübergehender oder dauernder Berufsunfähigkeit Erhöhtes Ruhegeld bei Frühinvalidität Kindergeld Pflichtleistungen an Hinterbliebene: Witwen- oder Witwergeld (60 %) Waisengeld (Halbwaisengeld 20 %; Vollwaisengeld 33 ⅓) Abfindung von Versorgungsleistungen bei Wiederheirat Freiwillige Leistungen: Unterhaltsbeiträge an nicht anspruchsberechtigte Ehegatten des verstorbenen Mitglieds Unterhaltsbeiträge wegen Kindern in Berufsausbildung sowie wegen Kindern/Waisen bei dauernder Berufsunfähigkeit Beihilfen für Rehabilitationsmaßnahmen Ausgleichsleistungen in Härtefällen Seite 10 Leistungen Sämtliche Leistungen werden ohne Wartezeit gewährt. Ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft besteht Versorgungsschutz! Die Höhe der Leistung ist grundsätzlich abhängig von der Höhe der geleisteten Beiträge. Obligatorisches Altersruhegeld - Anspruch mit Erreichen der Regelaltersgrenze (Mitglieder die vor dem geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres, für Mitglieder der Jahrgänge 1947 bis 1963 wird die Altersgrenze stufenweise angehoben) - Die Berufstätigkeit muss weder eingestellt noch eingeschränkt werden Vorgezogenes Altersruhegeld - Mitglieder die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten auf Antrag vorgezogenes Altersruhegeld (für Mitgliedschaften, die erstmals nach dem beginnen, entsteht ein Anspruch ab Vollendung des 62. Lebensjahres) - Abschläge je nach Vorziehzeitraum - Die Berufstätigkeit muss weder eingestellt noch eingeschränkt werden Seite 11 Arbeitgeberabrechnungsverfahren Phase II 6

7 Leistungen Ruhegeld bei vorübergehender oder dauernder Berufsunfähigkeit - BU liegt vor, wenn ein Mitglied vor Vollendung des 65. Lebensjahres infolge eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte dauernd oder vorübergehend zur Ausübung des tierärztlichen Berufes umfassend unfähig ist. - Nachweis durch fachärztliches Gutachten - Gewährung auf Antrag - Besonderheiten: Tritt BU in jüngeren Jahren ein, werden nicht nur die tatsächlich gezahlten Beiträge verrentet. Vielmehr wird aus Pflichtbeiträgen und freiwilligen Mehrzahlungen der indiv. Jahresdurchschnittsbeitrag ermittelt; dieser wird als fiktiver Jahresbeitrag für die Zeit zwischen dem Ruhegeldbeginn und dem Ende des Zurechnungszeitraums zugrundegelegt und ebenfalls verrentet. - Mindestruhegeld bei BU (2011: 1.518,23 EUR): Wenn der Versorgungsfall in den ersten fünf Jahren nach dem Hochschulabschluss eintritt und überwiegend eine Beschäftigung gegen Entgelt oder als Arzt im Praktikum ausgeübt wurde. Hier ist die rechtzeitige Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig! Seite 12 Mitgliederportal - Informationen zur individuellen Altersversorgung sind auch unabhängig von Bürozeiten im Mitgliederportal des Versorgungswerks verfügbar. Funktionen : u.a. Anzeige und Änderung der Kontaktdaten sowie der Bankverbindung Übersicht der Beitragsfälligkeiten/-zahlungen sowie Beitragshistorie Ermittlung noch möglicher freiwilliger Mehrzahlungen und deren Auswirkungen auf die künftige Altersversorgung Erstellung individueller Ruhegeldprognosen Übersicht der Versorgungsansprüche und -auszahlungen Dauerhafte Bereitstellung wichtiger Dokumente (u.a. Beitragsbescheid, Jahreskontoausweis) Seite 13 Arbeitgeberabrechnungsverfahren Phase II 7

8 Weitere Informationen Internet: Seite 14 Weitere Informationen Telefon: (089) Telefax: (089) Mitgliedschafts- und Beitragsangelegenheiten: (089) Versorgungsangelegenheiten: (089) Postanschrift: Bayerische Ärzteversorgung München info@aerzteversorgung.eu Seite 15 Arbeitgeberabrechnungsverfahren Phase II 8

9 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 16 Arbeitgeberabrechnungsverfahren Phase II 9

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