RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

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1 RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente 1

2 Rentenpaket der Bundesregierung Überlegungen der Bundesregierung Höheres Reha-Budget (atmendes Reha-Budget) Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente 2

3 Rentenpaket der Bundesregierung Zeitplan zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz Referenten- und Kabinettsentwurf im Januar 2014 Erste Lesung im Bundestag im April 2014 Anhörung sowie 2./3. Lesung im Bundestag im Mai 2014 Entscheidung im Bundesrat im Juni 2014 Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Ende Juni 2014 Inkrafttreten der wesentlichen Teile am

4 Atmendes Reha-Budget Das Budget der Rentenversicherung für Reha-Leistungen wird an den demografischen Wandel angepasst. Für die geburtenstarken Jahrgänge ( Babyboomer ) stehen damit ausreichende Mittel zur Verfügung. 4

5 Verlängerung der Zurechnungszeit Bei Renten wegen Erwerbsminderung und wegen Todes deren Leistungsfall vor dem 60. Lebensjahr eingetreten ist, wird nach derzeitigem Recht eine Zurechnungszeit vom Leistungsfall bis zum 60. Lebensjahr berücksichtigt. Bei entsprechenden Renten mit einem Rentenbeginn ab wird die Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres verlängert. 5

6 Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten Bei der Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung werden nach derzeitigem Recht sämtliche rentenrechtliche Zeiten bis zum Eintritt des Leistungsfalles berücksichtigt. Künftig werden die letzten vier Jahre vor dem Leistungsfall nur dann berücksichtigt, wenn sich dadurch eine höhere Rente ergibt. 6

7 Abschlagsfreie Rente ab 63 Derzeitige Rechtslage: Altersrente für besonders langjährig Versicherte ( 38 SGB VI) Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente bei - Vollendung des 65. Lebensjahres - Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen derzeit im Wesentlichen Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (auch Kindererziehungszeiten) 7

8 Abschlagsfreie Rente ab 63 Künftige Rechtslage: Altersrente für besonders langjährig Versicherte ( 236b SGB VI-Entwurf) Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente bei - Vollendung des 63. Lebensjahres - Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen zusätzlich Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld 8

9 Abschlagsfreie Rente ab 63 (Anhebung der Altersgrenze) Aber: Stufenweise Anhebung des Lebensalters Anhebung der Altersgrenze ( 236b SGB VI-Entwurf) beginnend mit Geburtsjahrgang 1953 in Schritten von zwei Monaten pro Geburtsjahrgang Ab Geburtsjahrgang 1964 gilt wieder die Altersgrenze von 65 Jahren! 9

10 Abschlagsfreie Rente ab 63 (Anhebung der Altersgrenze) Versicherte Anhebung um Monate auf Alter Geburtsjahrgang Jahr Monat

11 Abschlagsfreie Rente ab 63 (anspruchsberechtigter Personenkreis) Anspruchsberechtiger Personenkreis Neurentner mit Rentenbeginn ab Wechsel für Bestandsrentner aus einer abschlagsbehafteten Altersrente ist nicht möglich (Ausschluss nach 34 Abs. 4 SGB VI) Vorzeitige Inanspruchnahme (auch mit Abschlägen) nicht möglich 11

12 Abschlagsfreie Rente ab 63 (Wartezeit von 45 Jahren) Angerechnet werden sollen zusätzlich Zeiten der Versicherungspflicht wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld. Zeiten des Bezuges von - Arbeitslosenhilfe und - Arbeitslosengeld II werden weiterhin nicht angerechnet. 12

13 Abschlagsfreie Rente ab 63 (Wartezeit von 45 Jahren) Datenlage bei den Rentenversicherungsträgern lässt eine Unterscheidung zwischen - Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld - Zeiten des Bezuges von Arbeitslosenhilfe nicht zu. (insbesondere 1978 bis 2000) Nachweis der bezogenen Leistungsart häufig nur noch durch Unterlagen des Versicherten möglich. Glaubhaftmachung möglich, Versicherung an Eides statt wird dafür ausdrücklich zugelassen 13

14 Abschlagsfreie Rente ab 63 (Wartezeit von 45 Jahren) Frühverrentung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit? Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur geplanten abschlagsfreien Rente ab 63 vom Beschluss in der Kabinettsitzung am Entscheidung des Bundestages in der 2. / 3. Lesung am

15 Abschlagsfreie Rente ab 63 (Wartezeit von 45 Jahren) Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nur dann für die 45jährige Wartezeit, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe eingetreten ist. Freiwillige Beiträge werden für die 45jährige Wartezeit angerechnet, sofern 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind (Handwerker). In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen freiwillige Beiträge neben Arbeitslosengeldbezug nicht. 15

16 Mütterrente Die Mütterrente ist keine neue Rentenart Bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden Bei Rentenbeginn ab dem fließen die auf bis zu zwei Jahre erweiterten Kindererziehungszeiten in die individuelle Rentenberechnung ein. Pauschale Erhöhung der Rente um einen Entgeltpunkt bei Renten, die bereits vor dem begonnen haben 16

17 Mütterrente (Rentenbeginn ab dem ) Bei Rentenbeginn ab dem fließen die auf bis zu zwei Jahre erweiterten Kindererziehungszeiten in die Rentenberechnung ein. Individuelle Prüfung, ob Kindererziehungszeiten auch für den 13. bis 24. Monat anerkannt werden können Prüfung erfolgt in der Regel ohne Rückfrage beim Versicherten Anerkennung in Form von Einzelvormerkungsbescheiden 17

18 Mütterrente (Rentenbeginn vor dem ) Pauschale Erhöhung der Rente um einen Entgeltpunkt bei Renten, die bereits vor dem begonnen haben Rentenerhöhung um einen Entgeltpunkt, sofern Kindererziehungszeiten für den 12. Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt gespeichert sind Ggf. Anrechnung auf andere Leistungen (z.b. auf Hinterbliebenenrente) Ggf. Anrechnung von anderen Leistungen (z.b. Unfallrenten) 18

19 Mütterrente (Kindererziehungsleistungen) Von der Mütterrente profitieren auch Bezieherin von Kindererziehungsleistungen ( Rente für Trümmerfrauen ) Verdoppelung der bisher gezahlten Leistung Mütter der Geburtsjahrgänge 1920 und älter Beitrittsgebiet: Mütter der Geburtsjahrgänge 1926 und älter, sofern sie keine eigene Rente erhalten 19

20 RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20

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