Vorzeitige Altersrenten Gestaltungsmöglichkeiten bei vorzeitigen Altersrenten - Praxisfälle
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- Rosa Kaufman
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1 Vorzeitige Altersrenten Gestaltungsmöglichkeiten bei vorzeitigen Altersrenten - Praxisfälle 1
2 Beispiel 1 Versicherte hat zwei Rentenansprüche Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte (nach Inkrafttreten des RV-LVerbG) 2
3 Beispiel 1 Antrag auf Altersrente für langjährig Versicherte Versicherter ist geboren am Geburtstag am Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt Frühestmöglicher Rentenbeginn am Abschläge 8,7% (kein Vertrauensschutz) Versicherter fragt nach Rente ab 63 (Rentenpaket) 3
4 Beispiel 1 Evt. Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach dem RV-LVerbG Versicherter ist geboren am Geburtstag am Wartezeit von 45 Jahren (RV-LVerbG) ist auch erfüllt Frühestmöglicher Rentenbeginn am (Inkrafttreten des RV-LVerbG) Ohne Abschläge 4
5 Beispiel 1 Altersrente für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte (RV-LVerbG) im Vergleich Altersrente für langjährig Versicherte Frühestmöglicher Rentenbeginn Abschläge 8,7% (kein Vertrauensschutz) Rentenhöhe 913,- Euro Altersrente für bes. langjährig Versicherte (RV-LVerbG) Frühestmöglicher Rentenbeginn Ohne Abschläge Rentenhöhe 1.000,- Euro 5
6 Beispiel 1 Altersrente für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte (RV-LVerbG) im Vergleich Altersrente für langjährig Versicherte Frühestmöglicher Rentenbeginn Abschläge 8,7% (kein Vertrauensschutz) Rentenhöhe 913,- Euro Rente ist bei Rentenbezug bis Januar 2017 günstiger Altersrente für bes. langjährig Versicherte (RV-LVerbG) Frühestmöglicher Rentenbeginn Ohne Abschläge Rentenhöhe 1.000,- Euro Rente ist bei Rentenbezug über Januar 2017 hinaus günstiger (Amortisation nach knapp 3 Jahren) 6
7 Beispiel 1 Gestaltungsmöglichkeiten Versicherter hat ein Wahlrecht Altersrente für langjährig Versicherte mit 8,7% Abschlägen ab oder Altersrente für besonders langjährig Versicherte (RV- LVerbG) ohne Abschläge ab Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente ist nicht möglich (Ausschluss nach 34 Abs. 4 SGB VI) 7
8 Beispiel 2 Versicherte hat zwei Rentenansprüche Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen (nach Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft) 8
9 Beispiel 2 Antrag auf Altersrente für langjährig Versicherte Versicherter ist geboren am Geburtstag am Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt Frühestmöglicher Rentenbeginn am Abschläge 8,7% (kein Vertrauensschutz) Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft wurde beantragt, Rentenantrag R100, Frage
10 Beispiel 2 Evt. Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen Versicherter ist geboren am Geburtstag am Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt Regulärer Rentenbeginn am Ohne Abschläge Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft wurde beantragt, Bescheid des Versorgungsamtes liegt noch nicht vor 10
11 Beispiel 2 Altersrente für langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen im Vergleich Altersrente für langjährig Versicherte Frühestmöglicher Rentenbeginn Abschläge 8,7% (kein Vertrauensschutz) Rentenhöhe 913,- Euro Altersrente für schwerbehinderte Menschen Regulärer Rentenbeginn Ohne Abschläge Rentenhöhe 1.000,- Euro 11
12 Beispiel 2 Gestaltungsmöglichkeiten Versicherter hat ein Wahlrecht Altersrente für langjährig Versicherte mit 8,7% Abschlägen ab oder Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge ab , falls Schwerbehinderteneigenschaft zum Rentenbeginn vorliegt Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente ist nicht möglich (Ausschluss nach 34 Abs. 4 SGB VI) 12
13 Vorzeitige Altersrenten Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13
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