An der Kammerversammlung nahmen insgesamt 186 Kammermitglieder 161 natürliche Personen und 25 Steuerberatungsgesellschaften - teil.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "An der Kammerversammlung nahmen insgesamt 186 Kammermitglieder 161 natürliche Personen und 25 Steuerberatungsgesellschaften - teil."

Transkript

1 1 An der Kammerversammlung nahmen insgesamt 186 Kammermitglieder 161 natürliche Personen und 25 Steuerberatungsgesellschaften - teil. TOP 1 Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung Mit Schreiben vom 12. Juni 2011 hat Herr StB Dipl.-Kfm. Kurt Claßen, Merzenicher Str. 42, Kerpen, 18 Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gestellt, die in einem weiteren Schreiben vom 12. Juni 2011 in einem Punkt korrigiert und um einen 19-ten Antrag ergänzt wurden. Die Punkte 1 bis 8 befassen sich mit dem Jahresabschluss der Kammer Köln und wurden daher unter dem bereits vorgesehenen Tagesordnungspunkt 8 Vorlage des Jahresabschlusses 2010 behandelt, Punkt 10 seines Schreibens wurde bereits unter den Tagesordnungspunkten 14 und 15 Verleihung des Titels Ehrenpräsident und Ehrenvorstandsmitglied vorgesehen. Die Punkte 11 bis 19 der Schreiben von Herrn Claßen behandeln vor allem organisatorische Fragen, wie beispielsweise die Begrenzung der Dauer der Kammerversammlung und Dauer der Redebeiträge und Wortmeldungen sowie die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung. Hinsichtlich des genauen Wortlautes der Anträge wird auf die Schreiben von Herrn StB Claßen verwiesen, die als Anlage zu den Beschlüssen beigefügt sind. Die Kammerversammlung stimmte - bei 0 Ja-Stimmen, 136 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen - gegen die Anträge 11 bis 19 von Herrn Claßen. Somit wurde gemäß der vorgelegten Tagesordnung verfahren.

2 2 TOP 4 Antrag von StBin Dipl.-FW (FH) Katja Kiehne, M.BC., Eifelplatz 5, Köln Frau Kiehne hat mit Schreiben vom 28. Februar 2011 folgenden Antrag gestellt: Änderung der Beitragsordnung ( 23 Satzung der Steuerberaterkammer Köln) Erhebungszeitraum: Gemäß 3 Abs. 2 der Beitragsordnung der Steuerberaterkammer Köln wird derzeit der gesamte Jahresbeitrag erhoben, wenn der Beginn der Beitragspflicht in das erste Halbjahr fällt. Fällt der Beginn der Beitragspflicht ins zweite Halbjahr, wird der hälftige Jahresbeitrag erhoben. Es wird beantragt, dass die Beitragsordnung wie folgt gefasst wird: Beginnt oder endet die Beitragspflicht im laufenden Kalenderjahr, wird der Jahresbeitrag zeitanteilig nach Monaten der Mitgliedschaft erhoben. Begründung: Steuerberater, die ihren Kammerbezirk wechseln, werden durch die derzeitige Regelung doppelt belastet. Denn durch den Wechsel der Mitgliedschaft wird regelmäßig ein anteiliger Kammerbeitrag im neuen Kammerbezirk erhoben. Mit dem Wechsel werden jedoch nur noch geringfügige Leistungen von der Steuerberaterkammer Köln in Anspruch genommen. Für die mit dem Wechsel anfallenden Verwaltungstätigkeit könnte ein Zuschlag von z.b. 20,00 Euro erhoben werden. Die Kammerversammlung stimmte mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - bei 27 Ja-Stimmen, 115 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen gegen den Antrag von Frau Kiehne. TOP 5 Antrag von StBin Dipl.-FW (FH) Katja Kiehne, M.BC., Eifelplatz 5, Köln Frau Kiehne hat mit Schreiben vom 28. Februar 2011 folgenden Antrag gestellt: Änderung der Beitragsordnung ( 23 Satzung der Steuerberaterkammer Köln) Stundung und Ermäßigung: Nach 5 Abs. 1 der Beitragsordnung kann der Vorstand in Härtefällen einem Mitglied auf Antrag den Beitrag stunden oder ermäßigen. Der Vorstand legt hierfür Richtlinien fest. Es wird beantragt, dass die Kammerversammlung hierfür die Richtlinien festlegt.

3 3 Begründung: In den Richtlinien werden derzeit auch die Gründe der Nichtausübung der Tätigkeit und Altersgründe als Härtegründe aufgeführt. Aufgrund der teilweisen weiteren Auslegung durch verschiedene Kammermitglieder kommt es hier teilweise zu ungerechtfertigten Vorteilen einzelner Steuerberater. Damit zukünftig die Kammermitglieder über die Ermäßigungsgründe entscheiden können, muss zunächst die Satzung geändert werden. Nach ausführlicher Diskussion stellte Herr StB Dr. Jens Birkenheuer, M.BC., Theodor- Heuss-Ring 14, Köln Antrag auf Abstimmung. Die Kammerversammlung stimmte - bei 178 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung dem Antrag von Herrn Birkenheuer zu. Die Kammerversammlung stimmte mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - bei 38 Ja-Stimmen, 125 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen gegen den Antrag von Frau Kiehne. TOP 6 Antrag von StBin Dipl.-FW (FH) Katja Kiehne, M.BC., Eifelplatz 5, Köln Frau Kiehne hat mit Schreiben vom 28. Februar 2011 folgenden Antrag gestellt: Änderung der Beitragsordnung ( 23 Satzung der Steuerberaterkammer Köln) Erhebung: Die Zahlung des Kammerbeitrages ab dem Jahr 2012 soll ausschließlich durch Einzugsermächtigung erfolgen können. Es wird vorgeschlagen, den 6 der Beitragsordnung der Steuerberaterkammer Köln entsprechend zu ergänzen z.b.: Der Beitrag kann ausschließlich durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung vom Girokonto gezahlt werden. In Fällen von Rücklastschriften mangels ausreichender Deckung des Kontos wird der Kammerbeitrag zuzüglich der entstandenen Auslagen und Säumniszuschläge in Höhe von 3 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank beigetrieben. Begründung: Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und den Kammerbeitrag weiterhin niedrig halten zu können, sollen Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen zukünftig

4 4 entfallen. Als Vergleich sei auch auf die Kraftfahrzeugsteuer hingewiesen. Dort ist die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren zwingend vorgeschrieben. Die Kammerversammlung stimmte mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - bei 5 Ja-Stimmen, 157 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen gegen den Antrag von Frau Kiehne. TOP 7 Antrag von StBin Dipl.-FW (FH) Katja Kiehne, M.BC., Eifelplatz 5, Köln Frau Kiehne hat mit Schreiben vom 28. Februar 2011 folgenden Antrag gestellt: Kammertag Es wird beantragt, eine Abstimmung im Rahmen der Kammerversammlung durchzuführen, ob der Kammertag in der bisherigen Form weitergeführt werden soll. Hierfür soll den Mitgliedern im Vorfeld eine Aufstellung über die Kosten und die Anzahl der teilnehmenden Steuerberater zur Verfügung gestellt werden. Es stellt sich die Frage, ob die Durchführung des Kammertages eine Pflichtaufgabe der Steuerberaterkammer Köln ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass lediglich ein geringer Prozentsatz der Steuerberater an diesem Ereignis teilnimmt. Den anwesenden Kammermitgliedern wurde im Rahmen der Kammerversammlung die gewünschte Aufstellung über die Teilnehmerzahl, insbesondere der Steuerberater, und der Kosten der Kammertage der vergangenen vier Jahre zur Verfügung gestellt. Die Kammerversammlung stimmte mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - bei 154 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen für die Fortführung des Kammertages in bisheriger Form. TOP 8 Vorlage des Jahresabschlusses 2010 Frau StB/vBP Walburga Hansen, Vizepräsidentin und Schatzmeisterin der Steuerberaterkammer Köln, erläuterte den Jahresabschluss 2010, der den Mitgliedern mit der Einladung zur Kammerversammlung vorgelegt worden ist. Mit Schreiben vom 12. Juni 2011 hat Herr StB Dipl.-Kfm. Kurt Claßen unter Punkt 1 bis 8 Anträge zum Jahresabschluss 2010 gestellt.

5 5 Hinsichtlich des genauen Wortlautes der Anträge wird auf die Schreiben von Herrn StB Claßen verwiesen, die als Anlage der Beschlüsse beigefügt sind. Frau Schatzmeisterin Hansen erläuterte, dass die Anträge von Herrn StB Kurt Claßen unter Punkt 1 bis 3 den Jahresabschluss 2010 direkt betreffen und hinfällig sind, wenn der Jahresabschluss 2010 genehmigt wird. Darüber hinaus empfahl sie, die Punkte 4 bis 8 des Schreibens von Herrn Claßen en bloc abzustimmen. Die Kammerversammlung stimmte - bei 0 Ja-Stimmen, 172 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen - gegen die Anträge 4 bis 8 von Herrn Claßen. TOP 9 Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichts und Genehmigung des Jahresabschlusses 2010 Die gewählten Rechnungsprüfer, Herr StB Jürgen Klein und Herr StB/LDW-Buchst. Dipl.-FW (FH) Thorsten Krain LL.M., haben den Jahresabschluss 2010 der Steuerberaterkammer Köln satzungsgemäß am 19. April 2011 geprüft. Herr StB Jürgen Klein trug den Bericht über die Rechnungsprüfung für das Jahr 2010 vor. Der Rechnungsprüfungsbericht ist den Kammermitgliedern mit dem Jahresabschluss 2010 der Steuerberaterkammer Köln vorgelegt worden. Die Kammerversammlung genehmigte gem. 5 Abs. 2 e der Satzung - bei 178 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen den vorgelegten Jahresabschluss 2010 der Steuerberaterkammer Köln. Die von den Vorständen der Steuerberaterkammer Düsseldorf, Köln und Westfalen- Lippe benannte Rechnungsprüferin, Frau StBin Sabine Lennartz, trug den Rechnungsprüfungsbericht der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe vor. Die anwesenden Kammermitglieder nahmen den Bericht über die Rechnungsprüfung, der allen Mitgliedern mit dem Jahresabschluss 2010 der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe vorgelegt worden ist, zur Kenntnis. TOP 10 Beschlussfassung über die Entlastung des Kammervorstandes

6 6 Auf Antrag von Herrn StB/WP Klaus von Unruh, Bertolt-Brecht-Straße 31, Erftstadt, erteilte die Kammerversammlung gem. 5 Abs. 2 f der Satzung - bei 161 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen u.a. der Vorstandsmitglieder - dem Vorstand Entlastung für das Haushaltsjahr TOP 11 Aussprache und Beschlussfassung über: a) Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für das Jahr 2012 b) Festsetzung des Kammerbeitrages für das Jahr 2012 Die Kammerversammlung setzte gem. 5 Abs. 2 i und h der Satzung - bei 178 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Aufwandsentschädigungen und den Kammerbeitrag für das Jahr 2012 in unveränderter Höhe fest. c) Entwurf eines Wirtschaftsplans für das Jahr 2012 Frau StB/vBP Walburga Hansen stellte den Wirtschaftsplan 2012 vor. Der Wirtschaftsplan ist den Kammermitgliedern mit dem Bericht des Kammervorstandes vorgelegt worden ist. Die Kammerversammlung genehmigte gem. 5 Abs. 2 g der Satzung - bei 176 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen den Wirtschaftsplan für das Jahr TOP 12 Wahl von Rechnungsprüfern und deren Stellvertretern für das Geschäftsjahr 2011 Die Kammerversammlung wählte gem. 5 Abs. 2 d der Satzung - bei 175 Ja-Stimmen und bei Stimmenthaltung des Betroffenen - Herrn StB Dr. Jens Birkenheuer, M.BC., Theodor-Heuss-Ring 14, Köln, zum Rechnungsprüfer für das Jahr Die Kammerversammlung wählte gem. 5 Abs. 2 d der Satzung

7 7 - bei 171 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen und u.a. der Betroffenen - Frau StBin Dipl.-Kffr. Bettina Neuwirth, Katterbachstr. 43, Bergisch Gladbach, zur Rechnungsprüferin für das Jahr Die Kammerversammlung wählte gem. 5 Abs. 2 d der Satzung - bei 169 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen und u.a. der Betroffenen - Frau StBin Dipl.-Finw. Sabine Thieler, Richmodstr. 29, Köln und Herrn StB Egbert Dahley, Monnetstraße 24, Würselen als stellvertretende Rechnungsprüfer/in für das Jahr 2011.

8 8 TOP 13 Neuwahl des Kammervorstandes ( 9 Abs. 3 Satzung) sowie der Delegierten und Vertreter zur Satzungsversammlung ( 14 Satzung) a) Wahl eines Wahlausschusses ( 3 Wahlordnung) Herr StB Helmut Schmitz wurde als Wahlleiter vorgeschlagen. Herr StB Helmut Schmitz schlug die Herren StB/vBP Richard Deußen und Dipl.-Kfm. StB Wolfgang Mödder für die Beisitzer vor. Die Kammerversammlung wählte - bei Stimmenthaltung der Betroffenen - Herrn StB Helmut Schmitz, Würselen, zum Wahlleiter sowie Herrn StB/vBP Richard Deußen, Heinsberg, und Herrn StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder, Kerpen, zu Beisitzern im Wahlausschuss. Die Herren Schmitz, Deußen und Mödder nahmen die Wahl an. Der Wahlausschuss bestimmte als Wahlhelfer/innen die folgenden Mitarbeiter/innen der Steuerberaterkammer Köln: Herrn Geschäftsführer Wiggershaus, Frau Rosenberger, Frau Schulze Schleithoff Herrn Rademacher und Herrn Schulze. b) Wahl des Präsidenten ( 4 a Wahlordnung) Für das Amt des Präsidenten kandidierte Herr StB Karl-Heinz Bonjean, Pulheim, als einziger Bewerber. Es wurde eine offene Abstimmung durchgeführt, da es nur einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten gab und kein Antrag auf schriftliche Abstimmung gestellt wurde. Die Kammerversammlung wählte mit absoluter Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - mit 182 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen - Herrn StB Karl-Heinz Bonjean, Pulheim, zum Präsidenten der Steuerberaterkammer Köln. Herr Bonjean nahm die Wahl an.

9 9 c) Wahl von 8 weiteren Vorstandsmitgliedern, jeweils nach ihrer beruflichen Niederlassung in 8 Wahlbezirken ( 4 b Wahlordnung) Es wurde eine Stimmzettelwahl durchgeführt. Für den Wahlbezirk Aachen kandidierte Herr StB Ralf Forné, Stolberg, als einziger Bewerber. Die Kammerversammlung wählte mit 157 Stimmen Herrn StB Ralf Forné, Stolberg, in den Vorstand der Steuerberaterkammer Köln. Für den Wahlbezirk Bergheim/Düren kandidierten Herr StB Michael Kellershohn, Bergheim und Herr StB/RA/FA f. StR LDW-Buchst. Dirk Prinz, Düren. Auf Herrn Kellershohn entfiehlen 73 Stimmen, auf Herrn Prinz 103 Stimmen. Damit wählte die Kammerversammlung Herrn StB/RA/FA f. StR LDW-Buchst. Dirk Prinz, Düren, in den Vorstand der Steuerberaterkammer Köln. Für den Wahlbezirk Bergisch Gladbach/Gummersbach kandidierte Herr StB/vBP Martin Meyer, Engelskirchen, als einziger Bewerber. Die Kammerversammlung wählte mit 129 Stimmen Herrn StB vbp Martin Meyer, Engelskirchen, in den Vorstand der Steuerberaterkammer Köln. Für den Wahlbezirk Bonn kandidierten Frau StBin Sabine Lennartz, Bonn, und Herr StB Harald Patt, Bonn. Auf Frau Lennartz entfiehlen 113 Stimmen, auf Herrn Patt 63 Stimmen. Damit wählte die Kammerversammlung Frau StBin Sabine Lennartz, Bonn, in den Vorstand der Steuerberaterkammer Köln. Für den Wahlbezirk Köln I kandidierten Frau StB/WP Stefanie Claire Blome, Köln, sowie die Herren StB Thomas Gebhardt, Köln, und StB/WP Gero Hagemeister, Köln. Herr StB/WP Dr. Kai Sauermann, Köln, hat seine

10 10 Kandidatur mit Schreiben vom 24. Juni 2011 schriftlich zurückgezogen. Herr StB/WP Hagemeister zog seine Kandidatur für den Wahlbezirk Köln I im Rahmen der Kammerversammlung zurück. Auf Frau Blome entfiehlen 83 Stimmen, auf Herrn Gebhardt 77 Stimmen. Damit wählte die Kammerversammlung Frau StB/WP Stefanie Claire Blome, Köln, in den Vorstand der Steuerberaterkammer Köln. Für den Wahlbezirk Köln II/Brühl kandidierte Herr StB/WP Hans-Alfred Merget, Köln, als einziger Bewerber. Die Kammerversammlung wählte mit 155 Stimmen Herrn StB/WP Hans Alfred Merget, Köln, in den Vorstand der Steuerberaterkammer Köln. Für den Wahlbezirk Köln III/Leverkusen kandidierte Frau StBin Rüya Gazez-Rick, Köln, als einzige Bewerberin. Die Kammerversammlung wählte mit 156 Stimmen Frau StBin Rüya Gazez-Rick, Köln, in den Vorstand der Steuerberaterkammer Köln. Für den Wahlbezirk Siegburg kandidierten Frau StB Margarethe Esser, Siegburg, sowie die Herren StB Clemens Feugmann, Königswinter, StB/LDW- Buchst. Thorsten Krain, Neunkirchen-Seelscheid, und StB Lars Nottelmann, Siegburg. Frau StB Esser und Herr StB Feugmann zogen ihre Kandidatur für den Wahlbezirk im Rahmen der Kammerversammlung zurück. Auf Herrn Krain entfiehlen 103 Stimmen, auf Herrn Nottelmann 65 Stimmen. Damit wählte die Kammerversammlung StB/LDW-Buchst. Thorsten Krain, Neunkirchen-Seelscheid, in den Vorstand der Steuerberaterkammer Köln. Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten nahmen die Wahl an. Herr StB/vBP Martin Meyer, der aus persönlichen Gründen auf der Kammerversammlung nicht anwesend sein kann, hat schriftlich erklärt, dass er im Falle seiner Wahl diese annehmen wird.

11 11 d) Wahl von 12 weiteren Vorstandsmitgliedern ( 4 c Wahlordnung) Frau StB Margarethe Esser, Siegburg, und Herr StB Clemens Feugmann, Königswinter, zogen ihre Kandidatur für die Wahl der 12 weiteren Vorstandsmitglieder im Rahmen der Kammerversammlung zurück. Herr StB/WP Dr. Kai Sauermann, Köln, hat seine Kandidatur mit Schreiben vom 24. Juni 2011 für diesen Wahlgang schriftlich zurückgezogen. Der Wahlgang fand per Stimmzettelwahl statt. Das Ergebnis der Wahl stellte sich nach der Anzahl der auf die einzelnen Kandidaten entfallenden Stimmen wie folgt dar: Die Kammerversammlung wählte in den Vorstand der Steuerberaterkammer Köln mit 110 Stimmen Herrn StB Ralph-Wilhelm Pesch, Köln, mit 105 Stimmen Herrn StB/vBP Siegfried Wolny, Eschweiler, mit 102 Stimmen Frau StB/vBP Walburga Hansen, Erkelenz, mit 98 Stimmen Herrn StB/vBP Peter vom Stein, Wermelskirchen, mit 88 Stimmen Herrn StB/WP Gunther Formhals, Wipperfürth, mit 85 Stimmen Herrn StB/vBP Jürgen Klinkenberg, Geilenkirchen, mit 80 Stimmen Frau StBin Andrea Wilden, Aachen, mit 78 Stimmen Herrn StB/WP Gero Hagemeister, Köln, mit 71 Stimmen Herrn StB Thomas Gebhardt, Köln,

12 12 mit 68 Stimmen Herrn StB Harald Patt, Bonn, mit 64 Stimmen Herrn StB/WP Dr. Jörg Kruse, Köln, mit 55 Stimmen Frau StBin/vBP Petra Pauel, Frechen. Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten nahmen die Wahl an. Die restlichen Stimmen verteilten sich wie folgt: 54 Stimmen auf Herrn StB Lars Nottelmann, Siegburg, 48 Stimmen auf Frau StBin Katja Kiehne, Köln, 45 Stimmen auf Herrn StB Michael Kellershohn, Bergheim, 34 Stimmen auf Herrn StB Jürgen Stümper, Köln, 32 Stimmen auf Herrn StB Peter Bonczek, Marienheide. e) Wahl von 5 Delegierten und 7 Vertretern zur Satzungsversammlung ( 5 Wahlordnung) - Wahl von 5 Delegierten Herr StB/WP Gunther Formhals, Wipperfürth, zog seine Kandidatur für die Wahl der Delegierten und Vertreter zur Satzungsversammlung im Rahmen der Kammerversammlung zurück. Herr StB/WP Dr. Kai Sauermann, Köln, hat seine Kandidatur mit Schreiben vom 24. Juni 2011 für diesen Wahlgang schriftlich zurückgezogen. Der Wahlgang fand per Stimmzettelwahl statt. Das Ergebnis der Wahl stellte sich nach der Anzahl der auf die einzelnen Kandidaten entfallenden Stimmen wie folgt dar: Die Kammerversammlung wählte als Delegierte zur Satzungsversammlung

13 13 mit 65 Stimmen Herrn StB Ralph-Wilhelm Pesch, Köln, mit 63 Stimmen Herrn StB/WP Harald Elster, Reichshof, mit 53 Stimmen Herrn StB/vBP Peter vom Stein, Wermelskirchen, mit 50 Stimmen Frau StBin Sabine Lennartz, Bonn, mit 44 Stimmen Frau StB/vBP Walburga Hansen, Erkelenz. Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten nahmen die Wahl an. Die restlichen Stimmen verteilten sich wie folgt: 43 Stimmen auf Frau StBin Rüya Gazez-Rick, Köln, 37 Stimmen auf Herrn StB Thomas Gebhardt, Köln, 34 Stimmen auf Herrn StB Harald Patt, Bonn, 34 Stimmen auf Frau StBin Sabine Thieler, Köln, 29 Stimmen auf Herrn StB/vBP Jürgen Klinkenberg, Geilenkirchen, 27 Stimmen auf Herrn StB/WP/RA Ralph van Kerkom, Köln, 25 Stimmen auf Frau StB/WP Stefanie Claire Blome, Köln, 22 Stimmen auf Frau StBin Andrea Wilden, Aachen,

14 14 9 Stimmen auf Herrn StB Frank Hochkirchen, Köln. - Wahl von 7 Vertretern Frau StB/WP Stefanie Claire Blome, Köln, zog ihre Kandidatur für die Wahl der Vertreter der Delegierten zur Satzungsversammlung im Rahmen der Kammerversammlung zurück. Der Wahlgang fand per Stimmzettelwahl statt. Das Ergebnis der Wahl stellte sich nach der Anzahl der auf die einzelnen Kandidaten entfallenden Stimmen wie folgt dar: Die Kammerversammlung wählte als Vertreter der Delegierten zur Satzungsversammlung: mit 59 Stimmen Frau StBin Rüya Gazez-Rick, Köln, mit 54 Stimmen Frau StBin Sabine Thieler, Köln, mit 48 Stimmen Herrn StB Thomas Gebhardt, Köln, mit 46 Stimmen Herrn StB Harald Patt, Bonn, mit 45 Stimmen Herrn StB/vBP Jürgen Klinkenberg, Geilenkirchen, mit 43 Stimmen Frau StBin Andrea Wilden, Aachen, mit 35 Stimmen Herrn StB/WP/RA Ralph van Kerkom, Köln. Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten nahmen die Wahl an. Die restlichen Stimmen verteilten sich wie folgt: 22 Stimmen auf Herrn StB Frank Hochkirchen, Köln.

15 15 TOP 14 Antrag von StB Karl-Heinz Bonjean, Venloer Str. 99, Pulheim, StB/vBP Walburga Hansen, Barbararing 24, Erkelenz, StB Dipl.-Kfm. Ralph W. Pesch, Herthastr. 6, Köln und StB/vBP Dipl.-Kfm. Peter vom Stein, Obere Bachstr. 9, Wermelskirchen Frau Hansen und die Herren Bonjean, Pesch und vom Stein haben wie folgt beantragt: Hiermit stellen wir folgenden Antrag für die 40. Kammerversammlung am 27. Juni 2011: Verleihung des Titels Ehrenpräsident gemäß Nr. 3e unserer Ehrenordnung an StB/WP/LDW-Buchst Dieter Prinz, Goethestr. 10, Düren Herr StB/WP/LDW-Buchst Dieter Prinz, Goethestr. 10, Düren, wird mit Ablauf der diesjährigen Kammerversammlung aus dem Vorstand ausscheiden. Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Prinz für langjähriges vorbildliches Engagement im Ehrenamt den Titel Ehrenpräsident zu verleihen. Begründung: Herr StB/WP/LDW-Buchst Dieter Prinz ist seit 1983 Mitglied des Vorstandes sowie seit 1999 Mitglied des Präsidiums der Steuerberaterkammer wurde er von der damaligen Kammerversammlung zum Präsidenten der Kammer Köln gewählt. Herr Prinz hat sich insbesondere für die Aus- und Fortbildungsbelange der Kammer Köln eingesetzt. Darüber hinaus galt und gilt sein besonderes Augenmerk und Interesse der Qualitätssicherung sowie der Zukunft des Berufs. In seine Präsidentschaft fielen Themen wie Fristenfrage, Neufassung der Berufsordnung, BilMoG, Bescheinigung Jahresabschlusserstellung, E-Bilanz. Herausragend war sein Engagement hinsichtlich der Schaffung einer neuen Kammergeschäftsstelle. Auf Bundesebene wirkt er als Mitglied des Präsidiums der Bundessteuerberaterkammer und zuständiger Referent für Ausschuss 40 Verfahrens- und Steuerstrafrecht, Ausschuss 41 Vereinbare Tätigkeiten und Ausschuss 42 Praxissicherung und soziale Fragen. Außerdem war er Delegierter der Satzungsversammlung. Die Kammerversammlung stimmte - bei 84 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen u.a. des Betroffenen dem Antrag von Frau Hansen und der Herren Bonjean, Pesch und vom Stein zu und verlieh StB/WP/LDW-Buchst Dieter Prinz, Düren, den Titel Ehrenpräsident.

16 16 TOP 15 Antrag von StB Karl-Heinz Bonjean, Venloer Str. 99, Pulheim, StB/vBP Walburga Hansen, Barbararing 24, Erkelenz, StB Dipl.-Kfm. Ralph W. Pesch, Herthastr. 6, Köln, StB/WP/LDW- Buchst Dieter Prinz, Goethestr. 10, Düren und StB/vBP Dipl.- Kfm. Peter vom Stein, Obere Bachstr. 9, Wermelskirchen Frau Hansen und die Herren Bonjean, Pesch, Prinz und vom Stein haben wie folgt beantragt: Verleihung des Titels Ehrenvorstandsmitglied gemäß Nr. 3e unserer Ehrenordnung an: a) StB/vBP/LDW-Buchst Hans-Josef Frentzen, Roermonder Str. 15, Erkelenz b) StB/WP Hans Josef Grund, Königswinterer Str. 300, Bonn c) StB Dipl.-FW (FH) Helmut Schneider, Industriestr. 180, Köln Die vorgenannten Personen werden mit Ablauf der diesjährigen Kammerversammlung aus dem Vorstand ausscheiden. Es wird vorgeschlagen, diesen Personen für langjähriges vorbildliches Engagement im Ehrenamt den Titel Ehrenvorstandsmitglied zu verleihen. Begründung: Zu a) StB/vBP/LDW-Buchst Hans-Josef Frentzen ist seit 1983 Mitglied des Vorstandes der Steuerberaterkammer Köln. Von 1991 bis 2007 war er Mitglied des Präsidiums der Steuerberaterkammer Köln. Er wirkt in den Ausschüssen Berufsaufsicht I sowie Sozialversicherungsrecht sowie in der Abteilung Bestellung, Rücknahme und Widerruf der Steuerberaterkammer Köln mit. Er ist Delegierter der Satzungsversammlung und war Mitglied des Bundeskammerausschusses Praxissicherung und soziale Fragen. Zu b) StB/WP Hans Josef Grund ist seit 1995 Mitglied des Vorstandes der Steuerberaterkammer Köln. Er engagiert bzw. engagierte sich als Mitglied der Ausschüsse Berufsausbildung und Berufsfortbildung, Gebührenrecht und Sachverständigenwesen und Steuerrecht der Steuerberaterkammer Köln. Außerdem ist er Delegierter der Satzungsversammlung. Zu c) StB Dipl.-Finw. (FH) Helmut Schneider ist seit 1983 Mitglied des Vorstandes der Steuerberaterkammer Köln. Von 1999 bis 2007 war er Mitglied des Präsidiums der Steuerberaterkammer Köln. Er wirkte in den Ausschüssen Berufsaufsicht II und Steuerrecht mit und war Mitglied in der Abteilung Bestellung, Rücknahme und Widerruf der Steuerberaterkammer Köln. Er ist Delegierter der Satzungsversammlung und Mitglied des Ausschusses Verfahrensrecht bei der Bundessteuerberaterkammer.

17 17 Die Kammerversammlung stimmte - bei 71 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und Enthaltung der Betroffenen dem Antrag von Frau Hansen und der Herren Bonjean, Pesch, Prinz und vom Stein zu und verlieh StB/vBP/LDW-Buchst Hans-Josef Frentzen, Erkelenz, StB/WP Hans Josef Grund, Bonn sowie StB Dipl.-FW (FH) Helmut Schneider, Köln jeweils den Titel Ehrenvorstandsmitglied. Damit war der mit Schreiben vom 12. Juni 2011 unter Punkt 10 gestellte Antrag von Herrn StB Dipl.-Kfm. Kurt Claßen hinsichtlich der unter TOP 14 und 15 vorgesehenen Verleihung der Ehrentitel hinfällig und wurde nicht mehr abgestimmt. Hinsichtlich des genauen Wortlautes der Anträge wird auf die Schreiben von Herrn StB Claßen verwiesen, die als Anlage den Beschlüssen beigefügt sind.

18 18 TOP 16 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung In 6 Einberufung der Kammerversammlung wird ein neuer Absatz 5 eingefügt: (5) Ein Antrag auf Abberufung eines Vorstandsmitgliedes muss von mindestens fünf Mitgliedern unterschrieben sein. Die Kammerversammlung beschloss - bei 67 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen die vorgelegte Änderung der Satzung. TOP 17 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung und Wahlordnung 9 der Satzung Wahl des Vorstandes wird redaktionell angepasst: 9 Vorstand bleibt a) Wahlbezirk Aachen - Finanzamtsbezirke Aachen Stadt, Aachen Kreis, Erkelenz und Geilenkirchen b)-h) bleibt. 4 der Wahlordnung Wahl des Vorstandes wird redaktionell angepasst: 4 Wahl des Vorstandes Nach 9 der Satzung sind in getrennten Wahlgängen zu wählen: a) bleibt b) acht weitere Vorstandsmitglieder jeweils nach ihrer beruflichen Niederlassung für die folgenden Bezirke:

19 19 a) Wahlbezirk Aachen - Finanzamtsbezirke Aachen Stadt, Aachen Kreis, Erkelenz und Geilenkirchen b)-h) bleibt. Die Kammerversammlung beschloss - bei 65 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen die vorgelegte redaktionelle Änderung der Satzung und Wahlordnung.

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg beschlossen auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 24. Juni 1995, zuletzt geändert auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 1 (1) Der Vorstand

Mehr

Satzung der Ärztekammer Hamburg vom i.d.f. vom

Satzung der Ärztekammer Hamburg vom i.d.f. vom Satzung der Ärztekammer Hamburg vom 29.11.1993 i.d.f. vom 27.03.2000 Präambel Auf Grund von 15 Absatz 4 Satz 2 des Hamburgischen Ärztegesetzes vom 22. Mai 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Mehr

S A T Z U N G. F ö r d e r v e r e i n s e. V. Alexander-von-Humboldt-Schule. d e s. d e r. i n A ß l a r

S A T Z U N G. F ö r d e r v e r e i n s e. V. Alexander-von-Humboldt-Schule. d e s. d e r. i n A ß l a r S A T Z U N G d e s F ö r d e r v e r e i n s e. V. d e r Alexander-von-Humboldt-Schule i n A ß l a r N e u f a s s u n g v o m 3. J u l i 2 0 0 3 geändert am 7. Oktober 2003 1/5 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den

Mehr

1.1 Satzung der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

1.1 Satzung der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein - Körperschaft des öffentlichen Rechts - 1.1 Satzung der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Die Kammerversammlung der Steuerberaterkammer Schleswig- Holstein hat am 23.04.1986 auf Grund des 5 Abs.

Mehr

Satzung. Turn- und Sportvereins Friedrichsdorf 1900 e.v.

Satzung. Turn- und Sportvereins Friedrichsdorf 1900 e.v. Satzung Turn- und Sportvereins Friedrichsdorf 1900 e.v. I. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 (1) Der Verein heißt Turn- und Sportverein Friedrichsdorf 1900 e.v.. Er hat seinen Sitz in Gütersloh / Friedrichsdorf.

Mehr

Herzlich willkommen zur. Versammlung der. Gemeinschaftsleiter

Herzlich willkommen zur. Versammlung der. Gemeinschaftsleiter Herzlich willkommen zur Versammlung der Gemeinschaftsleiter Satzungsänderung Warum brauchten wir eine Satzungsänderung?? Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ( Gemeinnützigkeitsreform)

Mehr

VERBAND DER RESERVISTEN DER DEUTSCHEN BUNDESWEHR E. V. MUSTER-Wahlprotokoll mit Hinweisen entsprechend der Wahl- und Delegiertenordnung (WaDO)

VERBAND DER RESERVISTEN DER DEUTSCHEN BUNDESWEHR E. V. MUSTER-Wahlprotokoll mit Hinweisen entsprechend der Wahl- und Delegiertenordnung (WaDO) VERBAND DER RESERVISTEN DER DEUTSCHEN BUNDESWEHR E. V. MUSTER-Wahlprotokoll mit Hinweisen entsprechend der Wahl- und Delegiertenordnung (WaDO) Inhalt: Seite 2 8 Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite

Mehr

Altburschenschaft Germania 2004 Staufenberg

Altburschenschaft Germania 2004 Staufenberg Satzung der Altburschenschaft Germania 2004 Staufenberg Die Altburschenschaft wurde am 11.06.04 im Lokal Felseneck von Jörg Kley, Holger Zecher, Alexander Schug, Michael Schug, Peter Schug, Armin Jakobi,

Mehr

Satzung der Schüler Union Deutschlands. In der Fassung vom 19. Juni 1994

Satzung der Schüler Union Deutschlands. In der Fassung vom 19. Juni 1994 Satzung der Schüler Union Deutschlands S In der Fassung vom 19. Juni 1994 atzung Diese Satzung wurde in dieser Form durch den BKA am 28. Januar 1990 in Bonn verabschiedet und vom Bundesvorstand der Jungen

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

Der Versammlungsleiter stellte fest, dass die Versammlung nach 7 Punkt 4 der Satzung beschlussfähig

Der Versammlungsleiter stellte fest, dass die Versammlung nach 7 Punkt 4 der Satzung beschlussfähig Protokoll der Mitgliederversammlung der DOAG Deutsche ORACLE-Anwender Gruppe e.v. am 16.11.2009 im CongressCenter Nürnberg Ost, Saal St. Petersburg von 17:33 Uhr 20:19 Uhr TOP 1 Begrüßung, Feststellung

Mehr

Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.

Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.. (2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Demmin eingetragen.

Mehr

Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung

Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung 1 Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung 1 Name, Gemeinnützigkeit (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dagobertshausen e.v.. Er ist in das Vereinsregister einzutragen und führt nach Eintragung

Mehr

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer

Satzung der Industrie- und Handelskammer Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 5770 Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin vom 21. Juni 1957 (ABI. S. 1371) in der Fassung vom 19. Januar 1970 (ABI. S.

Mehr

Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.

Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mehr

des Vereins Club der Ärztinnen und Ärzte aus Wiesbaden und Umgebung

des Vereins Club der Ärztinnen und Ärzte aus Wiesbaden und Umgebung Satzung des Vereins Club der Ärztinnen und Ärzte aus Wiesbaden und Umgebung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Ärzte Club Wiesbaden e.v. Club der Ärztinnen und Ärzte aus Wiesbaden

Mehr

S A T Z U N G. des CIM-Vereins Nordrhein-Westfalen. 1. Der Verein führt den Namen: CIM-Verein Nordrhein-Westfalen e.v.

S A T Z U N G. des CIM-Vereins Nordrhein-Westfalen. 1. Der Verein führt den Namen: CIM-Verein Nordrhein-Westfalen e.v. S A T Z U N G des CIM-Vereins Nordrhein-Westfalen 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen: CIM-Verein Nordrhein-Westfalen e.v. 2. Er hat seinen Sitz in Aachen und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen S A T Z U N G Verein Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen.

Mehr

Checkliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung

Checkliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung Checkliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung Das zuständige Registergericht kontrolliert die Anmeldungen zum Vereinsregister

Mehr

Satzung Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v.

Satzung Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v. Satzung Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v.. Eintrag in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nürnberg

Mehr

Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.

Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz

Mehr

Deutsche Gesellschaft für ambulante allgemeine Pädiatrie (DGAAP e.v.)

Deutsche Gesellschaft für ambulante allgemeine Pädiatrie (DGAAP e.v.) Deutsche Gesellschaft für ambulante allgemeine Pädiatrie (DGAAP e.v.) 1 Wohnung, Name und Sitz Der Verein trägt den Namen "Deutsche Gesellschaft für Ambulante Allgemeine Pädiatrie (DGAAP e.v.). Seine englische

Mehr

Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )"

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) ) Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe in einer Gemeinde im Sinne des Kommunalwahlgesetzes Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )" 1 Name, Zweck und Sitz (1) Die Wählergruppe

Mehr

Naturkindergarten Diethardt e.v.

Naturkindergarten Diethardt e.v. III. Satzung, geändert am 22.03.2013, Vollversammlung, siehe Protokoll: 7 (1 & 8) Naturkindergarten Diethardt e.v. 1 Name und Sitz ( 1 ) Der Verein hat den Namen Naturkindergarten Diethardt mit dem Zusatz

Mehr

Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. Geschäftsordnung

Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. Geschäftsordnung Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. Geschäftsordnung 1 Geltungsbereich - Öffentlichkeit 1. Der Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. erläßt zur Durchführung von Versammlungen und Sitzungen der Organe

Mehr

S A T Z U N G [in der Fassung vom 21. Juni 2010] Name, Sitz, Geschäftsjahr

S A T Z U N G [in der Fassung vom 21. Juni 2010] Name, Sitz, Geschäftsjahr S A T Z U N G [in der Fassung vom 21. Juni 2010] 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.v.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Der

Mehr

Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz)

Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz) Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen LINK e.v. Dies ist die Abkürzung für Landshuter Innovations- und Kreativzentrum. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).

Mehr

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen S A T Z U N G Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen. 2. Der

Mehr

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich

Mehr

Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v.

Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. beschlossen in der Gründungsversammlung vom 24. März 2016, 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Gröbenbachschule. Er soll

Mehr

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Pörnbach e.v.

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Pörnbach e.v. Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Pörnbach e.v. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR (1) Der Verein führt den Namen Freiwillige Feuerwehr Pörnbach e.v.. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 85309 Pörnbach. (3)

Mehr

SATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER

SATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER SATZUNG DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN In Ergänzung der Statuten der übergeordneten Parteigliederungen gibt sich der SPD- Ortsverein Netphen folgende Satzung 1 Name, Tätigkeitsgebiet

Mehr

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein 1 Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein 1 Name und Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein

Mehr

Satzung des Ortsvereins Soest

Satzung des Ortsvereins Soest 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Satzung des Ortsvereins Soest 1 Name, Tätigkeitsgebiet 1. Der Ortsverein umfasst den Bereich der Stadt Soest. 2. Er führt den Namen Sozialdemokratische Partei

Mehr

Vereinssatzung Call Center Essen

Vereinssatzung Call Center Essen Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)

Mehr

- XI Einberufung Eine Versammlung wird vom Versammlungsleiter mindestens eine Woche vorher einberufen ausgenommen Mitgliederversammlung -.

- XI Einberufung Eine Versammlung wird vom Versammlungsleiter mindestens eine Woche vorher einberufen ausgenommen Mitgliederversammlung -. - XI.1. - XI. Sitzungsordnung Allgemein Die Vereinssatzung der Sportgemeinschaft Rödental sieht vor, dass die offiziellen Mitgliederversammlungen, Sitzungen und Tagungen der Organe (Präsidium, erweiterter

Mehr

KG Baulemann anno pief rot-weiß Wipperfürth von 2010 e. V.

KG Baulemann anno pief rot-weiß Wipperfürth von 2010 e. V. Satzung der KG Baulemann anno pief, rot-weiß Wipperfürth von 2010 vom XX.YY.2015 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen KG Baulemann anno pief rot-weiß Wipperfürth von 2010 e.v. Er ist am 29.06.2010

Mehr

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach

Mehr

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g 1 Name und Sitz Die Gesellschaft hat den Namen: "Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v.". Die Gesellschaft

Mehr

Deutsche Gesellschaft für Ambulante Allgemeine Pädiatrie (DGAAP e. V.)

Deutsche Gesellschaft für Ambulante Allgemeine Pädiatrie (DGAAP e. V.) Deutsche Gesellschaft für Ambulante Allgemeine Pädiatrie (DGAAP e. V.) 1 Wohnung Name, und Sitz Der Verein trägt den Namen "Deutsche Gesellschaft für Ambulante Allgemeine Pädiatrie (DGAAP e. V.). Seine

Mehr

Protokoll über die Mitgliederversammlung des Turnverein 1886 e.v. Langenselbold

Protokoll über die Mitgliederversammlung des Turnverein 1886 e.v. Langenselbold Datum: Freitag, 18. März 2016 Zeit: 19.40Uhr 22.40Uhr Ort: Gründauhalle: Brühlweg 6, 63505 Langenselbold Anwesend: 62 Mitglieder (gem. Teilnehmerliste im Anhang) Versammlungsleiterin: Protokollführerin:

Mehr

STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN. 1.1 Satzung

STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN. 1.1 Satzung STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN 1.1 Satzung INHALTSVERZEICHNIS (im Berufsrechtlichen Handbuch ergeben sich andere Seitenzahlen) Seite 1 Name und Sitz...2 2 Mitgliedschaft...2 3 Aufgaben...3 4 Organe...4 5

Mehr

Satzung der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Satzung der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Satzung der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Die Kammerversammlung der Steuerberaterkammer für den Oberfinanzbezirk Münster hat am 28.2.1975 auf Grund des 36

Mehr

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den

Mehr

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Volldampf für Kinder e.v. Satzung Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Satzung Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt einzutragen unter der Nummer Der Verein hat seinen

Mehr

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah. Mitgliedsantrag:

Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah. Mitgliedsantrag: Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah Mitgliedsantrag: Ich möchte Mitglied im Verein Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus werden. Ich habe die Satzung (im Anhang) gelesen und akzeptiert.

Mehr

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Wichtig: Alle müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.

Mehr

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin

Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin in der Fassung vom 11. Februar 2010 (ABl. 2010 S. 1241) I. Allgemeines 1 Errichtung Die Zahnärztekammer Berlin ist als Berufsvertretung der Berliner Zahnärzteschaft

Mehr

Satzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg

Satzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg Satzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein der Realschule

Mehr

- Golfclub Gifhorn e.v. - (kursiv geschriebener Text zeigt auf, dass dieser auch in der Satzung steht)

- Golfclub Gifhorn e.v. - (kursiv geschriebener Text zeigt auf, dass dieser auch in der Satzung steht) C L U B O R D N U N G 2 0 0 9 - Golfclub Gifhorn e.v. - (kursiv geschriebener Text zeigt auf, dass dieser auch in der Satzung steht) Inhalt Präambel 1 Die Mitgliedschaft 2 Der Vorstand 2.1. Zusammensetzung

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. Name und Sitz

Satzung. Name und Sitz Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen

Mehr

Förderverein Der Kinder-Garten im Dietrich Bonhoeffer-Haus Limburgerhof. - Satzung -

Förderverein Der Kinder-Garten im Dietrich Bonhoeffer-Haus Limburgerhof. - Satzung - Förderverein Der Kinder-Garten im Dietrich Bonhoeffer-Haus Limburgerhof 1 Name und Sitz - Satzung - (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Der Kinder-Garten im Dietrich Bonhoeffer-Haus Limburgerhof.

Mehr

HUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v.

HUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v. - 1 - HUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v. Satzung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr - (1) Der Verein führt den Namen "HUMANITAS - Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt", im Folgenden als "Humanitas"

Mehr

Satzung Bürgerschützenverein 1550 e.v. Waltrop

Satzung Bürgerschützenverein 1550 e.v. Waltrop Satzung Bürgerschützenverein 1550 e.v. Waltrop 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Bürgerschützenverein 1550 e.v. und hat seinen Sitz in Waltrop. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mehr

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem

Mehr

Satzung. des nicht eingetragenen Vereins "Selbsthilfe Lungenkrebs Berlin" Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

Satzung. des nicht eingetragenen Vereins Selbsthilfe Lungenkrebs Berlin Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit Satzung des nicht eingetragenen Vereins "Selbsthilfe Lungenkrebs Berlin" Der Verein trägt den Namen: "Selbsthilfegruppe Lungenkrebs Berlin" Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. Förderverein Theologisches Studienzentrum Berlin e.v.

Satzung. Förderverein Theologisches Studienzentrum Berlin e.v. Satzung Förderverein Theologisches Studienzentrum Berlin e.v. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des Gnadauer Theologischen Seminars Falkenberg e.v. am 24. November 2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Mehr

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband

Mehr

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er hat seinen Sitz in Köln. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Mehr

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom 18.03.2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule

Mehr

S A T Z U N G. der. Nachbarschaftshilfe Unterföhring e.v.

S A T Z U N G. der. Nachbarschaftshilfe Unterföhring e.v. S A T Z U N G der Nachbarschaftshilfe Unterföhring e.v. Die Nachbarschaftshilfe Unterföhring wurde von Bürgern von Unterföhring im Jahr 1975 gegründet. Als Aufgabe wurde die selbstlose, von christlicher

Mehr

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer

Mehr

Solinger Freiwilligen Agentur e. V.

Solinger Freiwilligen Agentur e. V. 1 Solinger Freiwilligen Agentur e. V. Satzung Neufassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 31. März 2014 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1.1 Der Verein führt den Namen Solinger Freiwilligen Agentur

Mehr

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen (mit Wahlordnung)

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen (mit Wahlordnung) Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen (mit Wahlordnung) beschlossen in der Kammerversammlung vom 31. 03. 2000 geändert durch Beschluss Kammerversammlung vom 22. 03. 2002, 28.03.2003, 24.09.2004,

Mehr

Dresdener Bigband 50plus e.v.

Dresdener Bigband 50plus e.v. Dresdener Bigband 50plus e.v. Satzung des Vereins Dresdener Bigband 50plus 1 Name Der Verein führt den Namen Dresdener Bigband 50plus. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung

Mehr

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt)

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Präambel Die Geschäftsordnung des STP Swim Team Pattensen e.v. regelt die Grundbestimmungen

Mehr

Satzung Vereins EL21

Satzung Vereins EL21 Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name. Der Verein hat seinen Sitz in. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Vereins Bensheim hilft

Satzung des Vereins Bensheim hilft Satzung des Vereins Bensheim hilft 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Bensheim hilft". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bensheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck

Mehr

Satzung des SPD-Ortsvereins Cuxhaven

Satzung des SPD-Ortsvereins Cuxhaven Satzung des SPD-Ortsvereins Cuxhaven 1 Name, Tätigkeitsgebiet 1. Der SPD-Ortsverein umfasst das Gebiet der Stadt Cuxhaven und ist eine Gliederung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Sinne des

Mehr

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Kreisfachverband Tischtennis Görlitz e.v. (nachfolgend KFV genannt) und ist die Vereinigung der Tischtennisvereine

Mehr

Schermbecker Energiegenossenschaft eg

Schermbecker Energiegenossenschaft eg Anwesend: Vorstand: Herr Redeker Herr Seyer Aufsichtsrat: Herr Köster Herr Wißmann Herr Grüter Herr Hülsdünker ferner 78 Mitglieder lt. Anwesenheitsliste. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v.

SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v. SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pro Lausitzer Braunkohle. Der Verein hat seinen Sitz in Cottbus und soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung der. Alzheimer Gesellschaft Stormarn e.v. Selbsthilfe Demenz

Satzung der. Alzheimer Gesellschaft Stormarn e.v. Selbsthilfe Demenz Satzung der Alzheimer Gesellschaft Stormarn e.v. Selbsthilfe Demenz 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alzheimer Gesellschaft Stormarn e.v. Selbsthilfe Demenz Er soll im Vereinsregister

Mehr

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben

Mehr

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 1 Name, Rechtsform und Zweck Die Gesellschaft zur Erforschung des Markenwesens (G E M) ist ein eingetragener Verein mit dem Zweck, die interdisziplinäre Erforschung des Markenwesens zu fördern. Sie soll

Mehr

Satzung. Paulus Kinder. Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus

Satzung. Paulus Kinder. Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus Satzung Paulus Kinder Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus beschlossen auf der Gründungsversammlung vom 21.04.2009 geändert am 03.07.2009 mit Vorstandsbeschluss vom 24.08.2009 Eintragung

Mehr

Satzung. Förderverein der Grundschule Kreuzäcker

Satzung. Förderverein der Grundschule Kreuzäcker Satzung Förderverein der Grundschule Kreuzäcker 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Kreuzäcker. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

S a t z u n g des Schützenverein 1929 Eutendorf e.v.

S a t z u n g des Schützenverein 1929 Eutendorf e.v. S a t z u n g des Schützenverein 1929 Eutendorf e.v. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schützenverein 1929 Eutendorf e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Eutendorf (Gaildorf-Eutendorf).

Mehr

DIE LINKE ÖDP NPD REP DKP

DIE LINKE ÖDP NPD REP DKP 334004 Alsdorf, Stadt X X X X X X X X 334008 Baesweiler, Stadt X X X X X 334012 Eschweiler, Stadt X X X X X X X 334016 Herzogenrath, Stadt X X X X X X 334020 Monschau, Stadt X X X X X X 334024 Roetgen

Mehr

Satzung der SG Schlafapnoe e.v.

Satzung der SG Schlafapnoe e.v. Satzung der SG Schlafapnoe e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Eintragung (1)Der Verein führt den Namen "SG Schlafapnoe e.v." Selbsthilfegruppe Schlafapnoe-Betroffener im Rheinisch-Bergischen Kreis und Leverkusen.

Mehr

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1) Der Verein führt den Namen DorfGut Beelen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung der. Vereinigung. Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer e.v. in der geänderten Fassung vom 18. Februar 2011

Satzung der. Vereinigung. Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer e.v. in der geänderten Fassung vom 18. Februar 2011 Satzung der Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer e.v. in der geänderten Fassung vom 18. Februar 2011 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen

Mehr

Satzung des Vereins. Turner-Musik-Akademie e. V. vormals Musische Bildungsstätte Bad Gandersheim Bundesmusikschule des Deutschen Turner-Bundes e. V.

Satzung des Vereins. Turner-Musik-Akademie e. V. vormals Musische Bildungsstätte Bad Gandersheim Bundesmusikschule des Deutschen Turner-Bundes e. V. Satzung des Vereins Turner-Musik-Akademie e. V. vormals Musische Bildungsstätte Bad Gandersheim Bundesmusikschule des Deutschen Turner-Bundes e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Turner-Musik-Akademie

Mehr

Große Kasseler Karnevalsgesellschaft Fuldatal- Die Windbiedel 1959 e.v. Satzung

Große Kasseler Karnevalsgesellschaft Fuldatal- Die Windbiedel 1959 e.v. Satzung Große Kasseler Karnevalsgesellschaft Fuldatal- Die Windbiedel 1959 e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Gerichtsstand, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Große Kasseler Karnevalsgesellschaft Fuldatal- Die

Mehr

ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v.

ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v. SATZUNG DES VEREINS ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Erwachte

Mehr