Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

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1 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_2\Mitarbeiter\1_Lehrerausbildung\Sondermaßnahmen\LA_Gy_BS_BAF\16-09\16-09 bewährte LK\ KMS Regierungen SoMa 09-16_Abdruck.docx ENTWURF Datum: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst München Per OWA: VI.2 VI.7 VI Entwurf erstellt/geprüft: Petzold_C Reinschrift erstellt/geprüft: An alle staatlichen Berufsschulen Reinschrift versandt: An die Regierungen, Sachgebiet berufliche Schulen Reinschrift gefaxt: Reinschrift an Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, VI.2 BS9008 7b Telefon: Name: Frau Petzold Sondermaßnahmen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung insbesondere im Zusammenhang mit der Beschulung von Asylbewerbern und Flüchtlingen an staatlichen Berufsschulen hier: Maßnahmen zum September 2016 für Gymnasial- und Realschullehrkräfte, die sich an staatlichen Berufsschulen bewährt haben Anlagen: Bewerbungsformular Formular zur Bewährungsfeststellung Sehr geehrte Damen und Herren, an staatlichen Berufsschulen existiert aktuell und in Zukunft in verschiedenen Unterrichtsfächern u.a. aufgrund der zunehmenden Beschulung von Asylbewerbern und Flüchtlingen ein erhöhter Lehrerbedarf. Um diesen Bedarf decken zu können, sollen zum 13. September 2016 auch Gymnasiallehrkräfte sowie Realschullehrkräfte, die sich im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse bereits an staatlichen Berufsschulen bewährt haben, dauerhaft dort beschäftigt werden. Telefon: poststelle@stmbw.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

2 Zielgruppe Grundüberlegung bei der Konzeption der Maßnahmen zum September 2016 ist die vorrangige Berücksichtigung von Gymnasial- und Realschullehrkräften, die bereits unterrichtliche Erfahrung an staatlichen Berufsschulen sammeln konnten und sich hierbei bewährt haben. Die Erfahrungen mit bzw. die Nachfragen zu den bereits ergriffenen Maßnahmen der letzten Monate zeigen deutlich, dass eine Priorisierung bereits bewährter Lehrkräfte in Form einer eigenen (Einstellungs-) Kohorte besonders wichtig ist. Darüber hinaus sind zum September 2016 weitere Maßnahmen auch für Absolventen, Wartelistenbewerber sowie freie Bewerber mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien und Realschulen in Planung. Die entsprechenden Informationen werden zu gegebener Zeit (voraussichtlich noch im Juni) auf der Homepage des Staatsministeriums veröffentlicht. 2. Zulassungsvoraussetzungen für die Sondermaßnahmen Nachfolgend aufgeführte Zulassungsvoraussetzungen gelten sowohl für die bewährten Gymnasial- als auch Realschullehrkräfte: unterrichtliche Tätigkeit an staatlichen Berufsschulen im Umfang von mindestens acht Jahreswochenstunden im Schuljahr 2015/2016, Bewährungsfeststellung durch die aktuelle Schulleiterin/den aktuellen Schulleiter, Fächerverbindung aus (mindestens) zwei der nachfolgend genannten Fächer: Deutsch oder Didaktik des Deutschen als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache Englisch Religion oder Ethik Sozialkunde Sport

3 - 3 - Studium der sonderpädagogischen Qualifikationen ( 103 bis 109 LPO I) oder Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf ( 116 LPO I) oder Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ( 110 LPO I) oder Informatik. Note der Zweiten Staatsprüfung besser als 3,5 und Gesamtprüfungsnote besser als 2,8. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, kann der Listenplatz durch folgende Boni verbessert werden: abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. eine bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung; von 0,5 eine zusätzliche universitäre Erweiterung oder vergleichbarer Qualifikation aus den oben genannten für Berufsschulen relevanten Fächern bzw. DaZ, DaF oder SKD, sofern sie nicht bereits für die Zulassung zur Sondermaßnahme Bedingung ist; von 0,3. 3. Bewerbungsverfahren Wir bitten die Schulleitungen, geeignete Lehrkräfte entsprechend über die Sondermaßnahmen zu informieren. Den Bewerbungen sind folgende Anlagen beizulegen: Bewerbungsformular tabellarischer Lebenslauf Formular zur Bewährungsfeststellung Kopie des Zeugnisses über die Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bzw. Realschulen in Bayern ggf. Kopie der Zeugnisse über die Erweiterungsprüfungen ggf. Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung Wir weisen darauf hin, dass mit der Bewährungsfeststellung die erfolgreiche Teilnahme an der Sondermaßnahme vorausgesetzt der Einsatz der

4 - 4 - entsprechenden Lehrkraft für die nächsten fünf Schuljahre an der jeweiligen Schule vorgesehen ist. Sollte die Bewährung nicht ausgesprochen werden, ist ggf. eine Bewerbung für eine andere Sondermaßnahme möglich. Die Schulleitungen senden die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens Montag, den 20. Juni 2016 an das Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst OStRin Claudia Petzold München. Die Auswahl der Bewerber nimmt das Staatsministerium vor. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl nach Leistungskriterien. 4. Rahmenbedingungen und Ablauf der Maßnahmen 4.1. Maßnahme für gymnasiale Lehrkräfte Zum September 2016 werden die Teilnehmer zunächst für ein Jahr im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags in Entgeltgruppe E 13 (TV-L) beschäftigt. Die Vertragslaufzeit beginnt mit einer halbjährigen Sondermaßnahme, deren erfolgreiches Absolvieren darüber entscheidet, ob eine vorzeitige Entfristung bzw. bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis (Einstieg: Besoldungsgruppe A13) zum Februar 2017 möglich ist. Es ist geplant, nach zweijähriger Bewährung an Berufsschulen entsprechend Art. 22 BayLBG die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen festzustellen. Die Unterrichtverpflichtung während der Sondermaßnahme beträgt 20 Wochenstunden; ein Wochentag ist für den Besuch begleitender Modulveranstaltungen unterrichtsfrei.

5 - 5 - Folgende verpflichtende Modulveranstaltungen sind vorgesehen: Didaktik/Methodik des beruflichen Lernens (3 Modultage á 5 Zeitstunden) Spracherwerb Deutsch an Berufsschulen (7 Modultage à 5 Zeitstunden) Schulrecht/-kunde (3 Modultage á 5 Zeitstunden) Folgende Leistungsnachweise sind zu erbringen: a) Ein benoteter, angekündigter Unterrichtsbesuch (45 min) möglichst in der Flüchtlingsbeschulung (Gewichtung: 3,5-fach); die Prüfungskommission besteht aus einem Mitglied der Schulleitung, einer weiteren geeigneten Lehrkraft und dem Flüchtlingskoordinator der zuständigen Regierung b) Mündliche Prüfungen der Modulinhalte Didaktik/Methodik des beruflichen Lernens (1,0-fach) Spracherwerb Deutsch an Berufsschulen (2,0-fach) Schulrecht /-kunde (1,0-fach) c) Ein benotetes Wortgutachten, das die Regierung auf Vorschlag der Schulleiterin/des Schulleiters erstellt (2,5-fach) Eine Note schlechter als 4 im Unterrichtsbesuch macht einen erneuten benoteten Unterrichtsbesuch erforderlich. In diesem Fall sind die beiden benoteten Unterrichtsbesuche 1:1 zu verrechnen. Im Schnitt ist mindestens die Note 4,0 zu erreichen. Die Sondermaßnahme ist bestanden, wenn die Gesamtnote 3,50 oder besser beträgt und das Wortgutachten mindestens die Note 4,0 oder besser aufweist.

6 - 6 - Sofern die Sondermaßnahme nicht bestanden wurde, ist eine Wiederholung der Leistungsnachweise ohne Teilnahme an den Modulveranstaltungen sowie ohne Anrechnungsstunden einmalig möglich. Beim endgültigen Nichtbestehen der Sondermaßnahme läuft der befristete Arbeitsvertrag nach insgesamt einem Jahr aus. Auf Wunsch wird zu gegebener Zeit geprüft, ob darüber hinaus eine Verlängerung des befristeten Beschäftigungsverhältnisses erfolgen kann Maßnahme für Realschullehrkräfte Für die Dauer der einjährigen Sondermaßnahme werden die Teilnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags in Entgeltgruppe E 13 (TV- L) beschäftigt. Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme erwerben die Lehrkräfte entsprechend Art. 22 BayLBG die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis (Einstieg: Besoldungsgruppe A13) zum September 2017 möglich. Die Unterrichtverpflichtung während der Sondermaßnahme beträgt 20 Wochenstunden; ein Wochentag ist für den Besuch begleitender Modulveranstaltungen unterrichtsfrei. Folgende verpflichtende Modulveranstaltungen sind vorgesehen: fachliche Inhalte sowie Fachdidaktik im Unterrichtsfach (8 Modultage á 5 Zeitstunden) Didaktik/Methodik des beruflichen Lernens (3 Modultage á 5 Zeitstunden) Spracherwerb Deutsch an Berufsschulen (7 Modultage à 5 Zeitstunden) Schulrecht/-kunde (3 Modultage á 5 Zeitstunden) Folgende Leistungsnachweise sind zu erbringen:

7 - 7 - a) Eine Lehrprobe im Unterrichtsfach (Gewichtung: 3,5-fach); die Prüfungskommission besteht aus dem Leiter der Maßnahme als Prüfungsvorsitzendem, dem Modulanbieter im Unterrichtsfach und der Schulleiterin/dem Schulleiter oder einer von ihr/ihm beauftragten Person. b) Mündliche Prüfungen der Modulinhalte fachliche Inhalte sowie Fachdidaktik im Unterrichtsfach (1,5-fach) Spracherwerb Deutsch an Berufsschulen (1,5-fach) Schulrecht /-kunde (1,0-fach) c) Ein benotetes Wortgutachten, das die Regierung auf Vorschlag der Schulleiterin/des Schulleiters erstellt (2,5-fach) Bei Note schlechter 4 in der Lehrprobe ist eine erneute Lehrprobe erforderlich. In diesem Fall sind beide Lehrproben 1:1 zu verrechnen. Im Schnitt ist mindestens die Note 4,0 zu erreichen. Die Sondermaßnahme ist bestanden, wenn die Gesamtnote 3,50 oder besser beträgt und das Wortgutachten mindestens die Note 4,0 oder besser aufweist. Sofern die Sondermaßnahme nicht bestanden wurde, ist eine Wiederholung der Leistungsnachweise ohne Teilnahme an den Modulveranstaltungen sowie ohne Anrechnungsstunden einmalig möglich Weitere Regelungen Für die Teilnehmer der Maßnahmen ist eine familienpolitische Teilzeitbeschäftigung während der Laufzeit der Sondermaßnahme grundsätzlich nicht möglich. Es gilt die KMBek über Reisekostenvergütung im Rahmen der beamtenrechtlichen Ausbildung. Die Höhe der Erstattung für Fahrtkosten, Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung, Verpflegung und Unterkunft sowie notwendige Nebenkosten richtet sich nach Nr. 1 dieser KMBek.

8 Koordination und Ansprechpartner Mit der Koordination der Maßnahmen ist StD Franz Brandstetter vom Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen beauftragt (Tel / ). Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren beantwortet OStRin Claudia Petzold, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Tel. 089 / ). Mit freundlichen Grüßen gez. German Denneborg Ministerialdirigent

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