Amts- und Rechtshilfe: Hat der Bankkunde noch Rechte? Fachgruppe Litigation Zürich, 12. November 2009

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1 Amts- und Rechtshilfe: Hat der Bankkunde noch Rechte? Fachgruppe Litigation Zürich, 12. November 2009

2 Einführung 2007: Schengen und neue Staatsverträge 2009: UBS-Feuerwehrübung 2009: Rechtsstaatlich sauberes Verfahren betreffend Auskunft an die Vereinigten Staaten über UBS-Konten 2009: Aktivismus der Bundesbehörden: Verhaftung Polanski Grenzen der Amts- und Rechtshilfe? Konsequenzen für den Schweizer Finanzsektor / 2

3 Feuerwehrübung (1) um US-Kunden der UBS Rechtshilfeersuchen der USA an die EStV vom 16. Juli 2008 UBS liefert die verlangten Unterlagen an die EStV am 13. August 2008 Schlussverfügung EStV vom 17. Oktober 2008 Beschwerde betroffener Kontoinhaber vom 18. November 2008 Pressemitteilung FINMA vom 18. Februar 2009, die UBS habe auf ihre Anweisung die betreffenden Unterlagen an das IRS übermittelt Bundesverwaltungsgericht verbietet am 23. Februar 2009 der FINMA die Übermittlung und verlangt Auskunft FINMA schreibt am 25. Februar 2009, sie wisse nicht, was die UBS übermittelt habe BVwGer bezeichnet den Suchauftrag an die UBS als zulässig, tritt aber mangels Rechtsschutzinteresse nicht auf die Beschwerde ein Separate Beschwerde gegen Verfügung FINMA beim Bundesverwaltungsgericht / 3

4 Amtshilfe heute: Neue Eingriffsmöglichkeiten bei Fiskaldelikten Neue Bereiche der Rechtshilfe: Neue Staatsverträge Hinterziehung von direkten Steuern Neue Zuständigkeit EStV bei Hinterziehung von direkten Steuern Neue Zwangsmittel? Bei einfacher Hinterziehung direkter Steuern? Innerschweizerisch ist das Bankgeheimnis nur bei schweren Steuerwiderhandlungen aufgehoben (DBG 192) / 4

5 Feuerwehrübung (2) um US-Kunden der UBS 19. August 2009: Vergleich UBS/IRS, Abkommen CH/USA Amtshilfegesuch umgehend an UBS weiterleiten Erste 500 Verfügungen binnen 90, restliche binnen 360 Tagen Ca Kontenbeziehungen fallen unter die Kriterien Zusätzliche Auskünfte bei Änderung der Rechtsprechung des BVwGer 1. September 2009: Verfügung EStV betr. Amtshilfe Suchauftrag an UBS gemäss geheimem Annex UBS teilt ihren Bankkunden mit Empfehlung Zustimmung direkte Übermittlung an IRS Zustellungsbevollmächtigter in der Schweiz Pflicht, eine Beschwerde dem US Attorney General in Kopie mitzuteilen / 5

6 Rechtshilfe heute Rechtshilfe ist aus Schweizer Sicht ein Verwaltungsverfahren Reine Behauptung einer strafbaren Handlungen genügt Im internationalen Verhältnis sehr rechtshilfefreundliche Gesetzgebung Im internationalen Verhältnis sehr rechtshilfefreundliche Praxis Russische M&A-Streitigkeit / 6

7 Neue Praxis zur Rechtshilfe (1) Schweizer Initiative: Verhaftung von Prominenten Reaktion der amerikanischen Behörden Bundesstrafgericht: bei Rechtshilfe ist Fluchtgefahr immer gegeben / 7

8 / 8

9 Neue Praxis zur Rechtshilfe (2) Schweizer Initiative: Zustellungsfiktionen bei betroffenen Bankkunden Bundesstrafgericht: Zustellungsfiktion auch bei Korrespondenzvereinbarung, nicht nur bei banklagernder Post Swiss Finish: Kein Kostenersatz, selbst wenn Rechtshilfeersuchen zurückgezogen / 9

10 Grenzen der Amts- und Rechtshilfe? Grundrechte? Schutz der Privatsphäre? Bankgeheimnis? Amtsgeheimnis? Steuergeheimnis? Rechtmässiges und faires Verfahren? Rechtshilfepraxis heute ist Sonderrecht zulasten böser Ausländer, getrieben von einem Bedürfnis, gegenüber ausländischen Behörden gut auszusehen Ausgeprägter Will to Please Souveränität der Schweiz? / 10

11 Konsequenzen für den Schweizer Finanzsektor Steuerlich solide Lösungen Klare Verhältnisse schaffen Sich nicht in schlechte Lösungen hineinziehen lassen Bestehende Beziehungen überprüfen Bereit sein, wenn ein Amts- oder Rechtshilfefall eintritt (Verbindung zum Kunden, Rechtsanwalt instruieren) Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit einfordern Verantwortung im politischen Leben wahrnehmen / 11

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