Konzept zum Projekt. 5 Jahre DIE!!! WEIHNACHTSFEIER. für Obdachlose und Bedürftige 2016 im Hannover Congress Centrum

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1 Konzept zum Projekt 5 Jahre DIE!!! WEIHNACHTSFEIER für Obdachlose und Bedürftige 2016 im Hannover Congress Centrum Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Zitat Erich Kästner Hannover,

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen Projektbeschreibung Weihnachtsfeier für Obdachlose und Bedürftige im HCC Kurzbeschreibung 2016 und Rückblick Hintergrundinformationen / Motivation Art des Projekts Schwerpunktsetzung Ist-Stand desprojekts Detailerläuterungen zum Projekt ZIEL: Was wollen wir erreichen? Wen wollen wir erreichen? Wie erreichen wir die Zielgruppe? Durchführungszeitraum Projekt- und Veranstaltungsort Nachhaltigkeit - Projektdauer insgesamt Medieninteresse / Sponsorenauftritte/ Förderungen Kosten- und Finanzierungsplan Finanzierungsplan Finanzierung Details Haftungsrisiko / Ausfallrisiko Die Mitglieder der Gruppe in alphabetischer Reihenfolge Planungsgruppe Mitglieder der Helfergruppe Partner Festzusagen folgender Künstler bis dato Anmerkung und Bitte Impressum/ Partneranschriften Medien- und Kooperationspartner Anhänge - Aktuelle Satzung des Vereins S Gemeinnützigkeitsbescheinigung FA aktuell - Erklärung FA Hannover Satzungskonformität Anlage: - aktueller Finanzierungsplan

3 DIE!!! Weihnachtsfeier: Weihnachtsfeier für Obdachlose und bedürftige Kinder in Hannover 1. Allgemeine Informationen Name der Einrichtung: DIE!!! Weihnachtsfeier: Weihnachtsfeier für Obdachlose und bedürftige Familien mit Kindern in Hannover. Internetauftritt: Anschrift / Ansprechpartner: Projektleitung: Manfred Ilsemann Wilhelm-Henze-Str Pattensen, Ot. Jeinsen; Telefon: Mailadresse: phantastische_zeiten@yahoo.de und/oder Träger-Verein KrAss UnARTig vakid@gmx.net / sekretariat@weihnachtsfeier-fuer-hannover.de Andrea Schwarz: (weitere siehe Impressum S. 11) Kooperationspartner / Mitveranstalter: Hannover Congress Centrum Theodor-Heuss-Platz 1-3; Hannover Projektleitung: Monique Konheiser Tel.: Mobil: Mail: konheiser@hcc.de Medienpartner: Stadtkind Hannovermagazin; Neue Presse, Radiosender Leinehertz 106,5 Konzeptpartner: Weihnachtsfeier für Obdachlose und BedürNige" in Berlin (Frank Zander), vertreten durch Marcel Zander ( Wir betonen aber, nur an das Konzept angelehnt zu sein - die Veranstaltung ist eigenständig. Trägerverein / Mitveranstalter und -organisator: KrAssUnARTig Verein autodidak2 scher Künstler in Deutschland e.v. * VR Amtsgericht Hannover Finanzamt Hannover 25//207/43853 Gemeinnützig gemäß 52 ff. AO, Geschäftsstelle Weidendamm 30, Hannover Spendenkonto Die!!! Weihnachtsfeier Volksbank Hannover eg Stichwort: Weihnachtsfeier IBAN: DE BIC: VOHADE2HXXX *Namentlich vertreten durch den Vorstand: Kristin Heike & Andrea Schwarz & M. Eberhardt. Gemäß Verwendungsauflage ab werden die Spenden bezüglich des o.g. Projekts mit dem Kennwort "Weihnachtsfeier" im Verwendungszweck einer Überweisung deklariert. Satzungsgemäß werden die Sach- und Geldspenden ausschließlich zur Realisierung des Projekts "Die!!! Weihnachtsfeier" verwendet. 3

4 2. Projektbeschreibung Weihnachtsfeier für Obdachlose und Bedürftige im HCC 2.1. Kurzbeschreibung 2016 und Rückblick 2015: Bereits 2011 planten wir eine Gruppe von rund 15 engagierten Bürgern und Bürgerinnen - Die!!! Weihnachtsfeier in Kooperation mit dem Hannover Congress Centrum. Die Feiern am , und und waren mehr als ein großer Erfolg sowohl für die teilnehmenden Gäste wie für die Organisatoren und helfenden Hände. Die Medien haben uns dabei ebenso sehr unterstützt wie die vielen kleinen und großen Spender und die Freude der großen und kleinen Gäste. Die Veranstaltung finanziert sich ausschließlich über Sach- und Geldspenden und veranlasste beim Trägerverein verschiedene weiterführende Projekte im gemeinnützigen Bereich. Motiviert durch den großen Erfolg haben sich die Veranstalter - die Projektgruppe Die!!! Weihnachtsfeier und das Hannover Congress Centrum - entschlossen, auch in diesem Jahr und weiterhin immer am 3. Advent eines Jahres, die Weihnachtsfeier für Obdachlose und Bedürftige am Standort HCC stattfinden zu lassen. Im vergangenen Jahr wurden 630 erwachsene Personen ( Obdachlose und Bedürftige aus verschiedenen sozialen Einrichtungen Hannovers) in der weihnachtlich geschmückten Glashalle festlich bewirtet und beschenkt. Auch in 2016 bieten wir neben einer Kleiderkammer, einer Tierbetreuung für die Tiere der Gäste auch ein einen Frisieur- und VisagistInnenteam. Die rund 360 Kinder im Grundschulalter der hannöverschen Kindertafel und aus Schulen in sozialen Brennpunkten Hannovers in Kooperation mit der Stadt Hannover durften und dürfen wieder ein eigenes Programm in der gesamten Niedersachsenhalle mit Weihnachtsmann, Polizeipuppentheater, Spielen, Kinderschminken, Hüpfburg etc., einem eigenem Menü sowie vielen kompetenten Betreuern erwarten. Das Ziel, den Focus auf einen erhöhten Kinderanteil und verstärkte Kommunikation zwischen Gästen, Künstlern und Helfern zu setzen, soll sich unbedingt auch in den kommenden Jahren fortsetzen. So feiert DIE!!! Weihnachtsfeier am ihr 5-jähriges Bestehen und findet wieder mit leicht erhöhten Gästezahlen - wir rechnen mit Gästen - im HCC statt. Die Bewirtung wurde und wird auch in diesem Jahr u.a. durch die Künstler und VIPs sowie dem freiwillligen Serviceteam des HCC durchgeführt, die Veranstaltung der Kinder, die Geschenkeausgabe etc. sowie Vor- und Nachbereitungen werden durch die Planungs- und Helfergruppe abgedeckt. Die gesamte Projektgruppe "Die!!! Weihnachtsfeier" besteht aus einer Organisationsgruppe mit derzeit 12 sowie einer Helfergruppe von derzeit 90 Personen. Dazu kommen noch verschiedene Künstler (ca. 25 Personen) sowie das unterstützende Team des HCC Hannover, ein Security-Team von rund 20 Sicherheitsordnern sowie einem 12-köpfigem Sanitäterteam. Begleitet werden die Feierlichkeiten auch von Kontaktbeamten der hannoverschen Polizei sowie den Betreuern der Gäste Hintergrundinformationen / Motivation Verschiedene Künstler, engagierte Leute aus Kultur, Kunst, Presse und den Medien in und um Hannover haben sich bereits Ende 2011 zusammengeschlossen, um die Idee einer gemeinnützigen Feier für Bedürftige in Hannover in die Realität umzusetzen. Alle Organisatoren, Präsentatoren und Helfer arbeiten an diesem besonderen Tag vor, hinter und auf der Bühne ehrenamtlich. Die Band Fury in the Slaughterhouse hat die Schirmherrschaft der Veranstaltung übernommen. Ehemalige Mitglieder der Band fungieren als Musiker und aktive Helfer. 4

5 Wir möchten denjenigen, die man nicht sehen will und denen es weniger gut als anderen Mitbürgern und Mitbürgerinnen geht, einen besonderen Tag voller Freude und jenseits des oftmals schweren Alltags schenken. Besonders die Kinder, die aus den verschiedensten Nationen kommen, sollen diesen Tag nur für sich erleben dürfen und keinerlei Ausgrenzungen erfahren. Wir haben aus den vergangenen Veranstaltungen erfahren, dass die Veranstaltung vorurteilsfrei und ausgelassen Freude sowie positive Erfahrungen im Miteinander schenkt. Nebenbei bemerkt lebt jedes 5. Kind in Hannover unterhalb der Armutsgrenze... Wir haben mit der Veranstaltung "DIE!!! Weihnachtsfeier" am Vorbild von "Frank Zanders Obdachlosenfeier" in Hannover etwas gleichwertig Eigenes auf die Beine gestellt und sind stolz, Teil davon sein zu dürfen Art des Projekts: Soziokulturelle gemeinnützige Veranstaltung / Integration sozial benachteiligter BürgerInnen mit und ohne Migrationshintergrund; Wohlfahrtspflege 2.4. Schwerpunktsetzung: Miteinander der sozial unterschiedlichen Gruppierungen mit und ohne Migrationshintergrund ohne spezifische Altersbeschränkungen / integrierende Veranstaltung besonders für Kinder aus den sozialen Brennpunkten - auch hier liegt ein Fokus auf der Integration und Förderung der Kommunikation kulturell unterschiedlicher Herkünfte. Zudem rückt die Veranstaltung mit ihrem großen medialen Interesse die Randgruppen in den Fokus der Öffentlichkeit Iststand des Projekts Die Projektvorplanung läuft bereits in verschiedenen Sparten wie z. B. allgemeine Planung, Bühnenprogramm, Geld- und Sachspendenakquise, Koordination der Helfergruppe, Kooperation der diversen sozialen Einrichtungen. Die ProjektdokumentaXon wird über den Trägerverein und weiteren Verantwortlichen zeitgleich bearbeitet und laufend aktualisiert. Begleitet wird das Projekt ehrenamtlich von einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt. 3. Detailerläuterungen zum Projekt 3.1. ZIEL: Was wollen wir erreichen? Wir wünschen uns: Benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu integrieren - Freude bereiten - Menschen beschenken. Weiterhin möchten wir die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppierungen - auch bereits bei den Grundschulkindern - fördern. Im Vordergrund steht hier das Wir. Es gilt, den Dialog zwischen den sozialen Milieus zu intensivieren und durch das Miteinander neben Obdachlosen und Wohnungssuchenden auch bedürftige Kinder mit einzubeziehen. Wir erreichen mit dieser Veranstaltung keine umfassende Änderung der Situation von Bedürftigen und Obdachlosen. Eines erreichen wir aber immer: den Menschen in den genannten sozial schwachen Gruppen durch dieses besondere Miteinander in genau dieser gewählten Veranstaltungsform einen außergewöhnlichen öffentlichen Raum jenseits sozialer, religiöser und kultureller Schranken und Ausgrenzungen zu geben, einen ganz besonderen Tag zu schenken und den Fokus der Öffentlichkeit durch großes mediales Interesse an der Veranstaltung auf die Problematik der Obdach- und Wohnungslosigkeit sowie der Kinderarmut zu setzen. Interviews zum Thema, TV- Mitschnitte, Zeitungsartikel zu der Thematik lassen die Situation der Menschen sichtbarer werden. 5

6 Nachhaltigkeit: weitere Projekte des Trägervereins KrAssUnARTig e.v.: - gemeinnütziges Kunst- und Kulturprojekt zur Integration und Bildungsstärkung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen des Bundesförderungsprogramms "Kultur macht STARK!" - Resozialisierungsprojekt mit der JVA Hannover - Anfang 2016 wurde die Initiative "KrAsser Hund"- tierärztliche Grundversorgung bedürftiger Tierhalter in Hannover ( entstanden aus der Tierbetreuung und den Tierärzten der Feier) gestartet. Infos erhalten Sie unter Wen wollen wir erreichen? Obdach- und Wohnungslose, bedürftige Erwachsene und vornehmlich benachteiligte Kinder mit und ohne Migrationshintergrund abseits jeglicher religiöser Ausrichtung aus Hannover und der Region Wie erreichen wir die Zielgruppe? Verantwortliche aus der OrganisaXonsgruppe gehen persönlich in die entsprechenden sozialen Einrichtungen, Schulen und Kontaktläden Hannovers und besprechen, wie viele Personen bzw. Familien (jeweils plus 1-2 Sozialarbeiter je Gruppe) aus dieser Einrichtung voraussichtlich am Veranstaltungstag teilnehmen können und wollen. Noch offene Fragestellungen werden von der Planungsgruppe bei separaten Treffen der Sozialarbeiter vor Ort erörtert. Die Dokumentation dieses Abschnitts erfolgt über die Verantwortlichen. Transport: Wie im letzten Jahr organisieren wir den Transport der Gäste selbst durch Ausgabe von Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel und projekteigener Fahrer, die in z.t. gesponserten Fahrzeugen die Kinder abholen und zurück bringen. Auch dieses Jahr müssen wir den gesamten Transport der Gäste selbst organisieren. Die Transporte der Erwachsenen sollen durch den Kauf von Fahrkarten der öffentlichen Nahtransportunternehmen abgedeckt werden. Die Kinder werden separat mit Bussen abgeholt und zurück gebracht. Wir werden von freiwilligen Sanitätern der Johanniter und des ASB Barsinghausen inkl. Rettungswagen unentgeltlich unterstützt. Für die Sicherheit sorgen ehrenamtlich rund 20 professionell tätige Securities der Fa. ProSecCo Linden. Das Friseur- und Visagistinnenteam besteht aus u.a. Freiwilligen der POP Akademie und/oder Friseurkammer Hannover. Am Veranstaltungstag werden in einer speziellen Tierhalle sowohl die Tiere der Gäste durch geschulte Helfer betreut als auch vor Ort Fragen durch Tierärzte beantwortet, spätere Kontakte ermöglicht und Tierfutter verteilt. Die Bekleidung der mittlerweile großen Kleider - kammer wird vorab sortiert, ausgewählt und Übriggebliebenes nach der Feier an Flüchtlingsunterkünfte und/oder soz.einrichtungen weitergegeben Durchführungszeitraum: Veranstaltungstag: An jedem 3. Advent - jeweils ca. drei Tage Vorarbeiten und geschätzte ein bis zwei Tage Nacharbeiten durch das Planungs- und Helferteam sowie das Team des HCC. Planungszeitraum: Nach der Weihnachtsfeier ist vor der Weihnachtsfeier! Wir beginnen die Planung für die Folgeveranstaltung bereits im Januar nach der Feier und versuchen durch Feedbacks die Veranstaltung jährlich zu verbessern. 6

7 3.5. Projekt- und Veranstaltungsort: Hannover Congress Centrum ( Mitveranstalter) Glashalle und Foyer Theodor-Heuss-Platz Hannover Projektleitung: Frau Konheiser konheiser@hcc.de m Handelsregister: HRA 26549; Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE Vertretungsberechtigt im Sinne des 6 TDG ist der Direktor: Joachim König. Das HCC ist Inhaber des internationalen Nachhaltigkeitszertifikat Green Globe mit höchster Wertungszahl Nachhaltigkeit - Projektdauer insgesamt: Das Projekt hat sich bereits etabliert und wird auf unabsehbare Zeit jährlich nachhaltig fortgesetzt werden. Durch sich ggfls. daraus anschließende Aktivitäten wie z.b. Angebote zur Förderung der Kreativität, Ausstellungen o.ä. im Rahmen der integrativen Veranstaltungen des Trägervereins etc. soll weiter am Thema gearbeitet werden. Durch gute Kooperationen und entstandene Netzwerke sind bereits weiterführende Projekte des Trägervereins in Arbeit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Förderung und Integration von sozial schwachen und benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch Kunstund Kulturförderung sowie Förderung der Wohlfahrtspflege - siehe auch Medieninteresse / Sponsorenauftritte/ Förderungen: Durch die guten Beziehungen, Vernetzungen und Kontakte unserer vielen Künstler und Medienfachleute in unserer Organisationsgruppe sowie durch die hohen positiven Außenwirkungen des Projekts, unseren Medienpartnern (Funk: Radio Leinehertz 106,5; Presse: NP und Stadtkind; TV: H1, Sat 1, Fahrgastfernsehen) können wir - wie im vergangenen Jahr - auch in diesem Jahr mit umfassender Presse-, TV- und Radiobegleitung vorab und am Tag selbst rechnen. Die Medienresonanz und Außenwirkung dieser ganz besonderen Veranstaltung wird auch in 2016 entsprechend hoch sein. Der Termin für die diesjährige Pressekonferenz und die Sponsorenpräsentation wird voraussichtlich gegen Anfang Dezember im HCC / Runder Saal stattfinden. Während der Veranstaltung selbst werden die entsprechenden Firmenlogos auf LED-Wänden hinter der Bühne gezeigt. Die Spender und Förderer werden selbstverständlich auch auf der Website unseres Projekts und in allen Veröffentlichungen (Pressemitteilungen, Plakate / Flyer, Spendenaufrufe etc.) genannt. Eine gesponserte Videodokumentation eines jeden Jahres wird nach der Veranstaltung erstellt und den Sponsoren zur Verfügung gestellt. 7

8 Ferner können Wünsche eines Werbeauftritts an uns formuliert werden. Wir werden versuchen, jedem Anliegen gerecht zu werden, sofern dies im Rahmen der Veranstaltungsorganisation möglich und erlaubt ist. Machen Sie mit, helfen Sie uns und zeigen Sie soziales Engagement für eine benachteiligte Gruppe von großen und kleinen Menschen aus Hannover! 4. Kosten- und Finanzierungsplan Personenzahlen Erwartete Gäste: ca Gäste ( Kinderanteil beträgt dabei ca. 370 Personen) inkl. Betreuer gemäß Kapazität der Glashalle und der Niedersachsenhalle mit Nebenräumen. Unentgeltliche Ehrenamtliche: Helfer: ca. 90 Personen technisches Personal: ca. 25 Personen Security-Team: 21 Personen (2015) Künstler: ca. 25 Personen Planungsgruppe: 12 Personen HCC-Serviceteam: ca. 30 Personen Antragsteller/ Spendenbudgetverwaltung/ Trägerverein: KrAss UnARTig Verein autodidakxscher Künstler in Deutschland e.v. Projektgruppe: "DIE!!! Weihnachtsfeier" (Anschrift S. 11 im Impressum) Stand Finanzierungsplan Der Finanzierungsplan ist als separater Anhang Teil des Konzepts und wird regelmäßig aktualisiert und angepasst Finanzierung durch: (siehe auch Details Anlage Finanzplanung aktuell) - Finanzielle Unterstützung und Sachspenden von Institutionen, Firmen, Stiftungen, Verbänden und Initiativen etc.- siehe u.a. Sponsoren unter - Spenden von Privatpersonen - Projekteigene Aktionen: z.b. Stand auf dem Maschseefest, Medienpartner Leinehertz 106,5 - Stände, Sommerfest etc. Dezember: "Geschenke"-Flashmob mit der Ape und C. Stein-Schneider am Lindener Markt - Die Ebay-Versteigerung wird in 2016 fortgesetzt. Dann versteigern wir wieder verschiedenste Dinge von "VIPs" zugunsten der "Weihnachtsfeier"; angeboten werden u.a. VIP-Utensilien von Künstlern, Bilder, Signaturen etc. Alle aktuelle Termine unter und sowie unter 8

9 5. Haftungsrisiko / Ausfallrisiko Zur Risikoabdeckung eines möglichen HaNungsrisikos triy der Verein als Mieter in den Vertrag HCC ein. Das Haftpflichtrisiko ist über die Veranstalterhaftpflicht des Mitveranstalters HCC gedeckt. Die gemietete und bereitgestellte Elektronik wird über eine Equipmentversicherung Allrisk auf Tagesbasis über den Trägerverein versichert. Die Recherche ergab, dass eine Veranstaltungsausfallversicherung in keiner RelaXon zu den möglichen tatsächlichen Kosten im Falle eines unverschuldeten Ausfalls steht. Einziger verbindlicher Vertrag ist die vorzeitige Reservierung des Veranstaltungsortes Hannover Congress Centrum, welches uns vergünstigt zur Verfügung (-50% des Mietpreises) gestellt wird. Wir haben zudem kompetente anwaltliche Unterstützung an unserer Seite, von der wir mit Rat und Tat begleitet werden. Da wir aber transparent, offen und authentisch arbeiten, sind wir sehr sicher, keinerlei Probleme "dieser Art" lösen zu müssen. Entfällt der ursprüngliche Spendenzweck, wird der Spender wenn möglich kontakxert und um eine Freigabe für einen anderen dringenden Spendenzweck gebeten. Ist ein Spender mit dem neuen Spendenzweck nicht einverstanden, erhält er seine Spende zurück. 6. Die Mitglieder der Projektorganisation in alphabetischer Reihenfolge: 6.1. Planungsgruppe Andreas Barthel - Film-und Fernsehproduzent (Werbung, Pressekoordination) / presse@weihnachtsfeier-fuer-hannover.de Werner Buchna - Security / soziale Einrichtungen karten@weihnachtsfeier-fuer-hannover.de Susi Duhme - Film u. TV-Produzentin Falko Duhme - Mitorganisator Kinderhalle, Ansprechpartner Schulen, Bustransfer Manfred Ilsemann - (Buchhändler, Verleger, Organisator und Initiator) Volker Jäger - Organisation Kinderhalle kinder@weihnachtsfeier-fuer-hannover.de Kristin Heike - Künstlerin, Vorstand & Orga Kinderhalle kinder@weihnachtsfeier-fuer-hannover.de Marita Letherby - Finanzen und Spenden sekretariat@weihnachtsfeier-fuer-hannover.de Rechtsanwalt Gerd Mensching Stefanie Pfotenhauer - Helferchief- u. koordination helfer@weihnachtsfeier-fuer-hannover.de Andrea Schwarz - Musikerin, Vorstand, allgem.organisation, Finanzen und Spenden sekretariat@weihnachtsfeier-fuer-hannover.de; Verein: vakid@gmx.net James Steiner - James Steiner Band / Die Fabelhaften Mendocinos (musikalische Begleitung) J. Wohlt - Werbung/Layout Schirmherrschaft: Fury in the Slautherhouse Christof Stein-Schneider Musiker/Ex-Fury Gitarrist und Helferheld; Gero Drnek Musiker/Ex-Fury Keyboarder und Rainer Schumann -- Musiker/ Ex-Fury Drummer ( Mitglieder der Helfergruppe: Anzahl derzeit: ca. 90 ehrenamtliche Helfer aus unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen 9

10 6.3. Partner HCC Hannover Congress Centrum Presse: NP Hannover; Stadtkind Hannovermagazin, weitere Stadtmagazine Schirmherrschaft: Fury in the Slautherhouse Trägerverein: KrAss UnARTig-Verein autodidaktischer Künstler in Deutschland e.v. - oder Konzeptpartner Berlin: Marcel Zander Hannover Medienpartner: Radio Leinehertz 106,5, Leineblitz 6.4. Künstler (Änderungen vorbehalten) Musikalische Begleitung: James "Leo" Steiner: James Steiner Band / Die Fabelhaften Mendocinos Künstler 2012: Fury in the Slaughterhouse 2013: Gunther Gabriel 2014: Mary Roos 2015: Chris Roberts 2016: Geier Sturtzflug 7. Anmerkung und Bitte - an die Institutionen, Einrichtungen, Stiftungen, Privatpersonen und Firmen: Wie Sie ahnen, benötigen wir eine hohe Summe an finanziellen Mitteln, um unser Projekt zu realisieren und Menschen etwas Freude und " ein anderes Miteinander" bieten zu können. Wir sind engagiert und sehr motiviert - einige Dinge erfordern aber dennoch finanzielle Hilfe und Unterstützung, auch immer in Form von Sachmitteln. Sollten Sie selbst mithelfen wollen, melden Sie sich bitte unter helfer@weihnachtsfeier-fuer-hannover.de. Bitte melden Sie sich auch jederzeit bei uns, wenn Sie Fragen haben wir werden nach bestem Wissen und Gewissen antworten. 8. Impressum/ Partneranschriften: Jede!!! Hilfe ist hochwillkommen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viele Grüße vom Team der Planungsgruppe Die!!! Weihnachtsfeier 10

11 Initiator, Mitorganisator, Projektleitung: Phantastische Zeiten - Manfred Ilsemann Wilhelm-Henze-Str. 5, Pattensen, Ot. Jeinsen; Telefon: phantastische_zeiten@yahoo.de Mitveranstalter: Hannover Congress Centrum Projektleitung Weihnachtsfeier: Monique Konheiser Theodor-Heuss-Platz 1-3, Hannover Telefon: , Telefax: konheiser@hcc.de; Handelsregister: HRA 26549, Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE Vertretungsberechtigt im Sinne des 6 TDG ist der Direktor J. König Trägerverein und Mitorganisator KrAssUnARTig Verein autodidaktischer Künstler in Deutschland e.v. Bankverbindung Geldspenden (Stichwort: Weihnachtsfeier): Hannoversche Volksbank IBAN DE BIC: VOHADE2HXXX Vereinskontonummer: DE Geschäftsstelle: Weidendamm 30, Hannover, Amtsgericht Hannover VR FA Hannover 25/207/43853, mailto: vakid@gmx.net oder sekretariat@weihnachtsfeier-fuer hannover.de Tel: A.Schwarz oder K.Heike oder M. Ilsemann Schirmherrschaft/Präsentation : Fury In The Slaughterhouse vertreten durch: Gero Drnek, Rainer Schumann und C. Stein- Schneider 11

12 8.1. Medien- und Partner Stadtkind hannovermagazin Lars Kampa Stadtkind Verlag Nordfelder Reihe Hannover Fon 0511/ ,5 Rundfunkgesellschaft ggmbh Hildesheimer Str Hannover Internet: LeineBlitz K3 Media UG (haftungsbeschränkt)i.g. Marktstraße Pattensen redaktion@leineblitz.de Mit freundlicher Unterstützung freiwilliger Sanitäter inkl. Rettungswagen der Hilfsorganisationen: Barsinghausen...sowie mindestens 20 extrem freundliche und erfahrene Ordner von ProSecCo Security. und mindestens 20 freundlichen Ordnern von ProSecCo Security Consult Hannover Linden Weitere Sponsoren und Unterstützer der Feier finden Sie bei einem Besuch unserer Webseite unter Hier finden Sie auch alle aktuellen Termine, Infos zu den Veranstaltungen aus den Vorjahren, Bilder sowie Hinweise zu Spenden und rechtlichen Dingen. 12

13 Vereinssatzung aktuelle Fassung KrAss UnARTig Verein autodidaktischer Künstler in Deutschland e. V. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen KrAss UnARTig Verein autodidaktischer Künstler in Deutschland e. V.. Die abkürzende Form des Vereinsnamens kann mit dem Kürzel KrAss UnARTig V.a.K.i.D. e.v. oder KrAss UnARTig e.v. angegeben werden. 2. Der Sitz des Vereins ist in Hannover. 3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover zur Registernr.: eingetragen. 4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur für talentierte Autodidakten, insbesondere von Frauen und Jugendlichen sowie Menschen in sozialen Brennpunkten von Stadtteilen in Hannover sowie die Förderung des Wohlfahrtwesens. Der Verein arbeitet auf der Grundlage eines umfassenden humanistischen Weltbildes. Die Vereinstätigkeiten sollen dazu dienen, den Fokus u. a. auf Menschenrechtsverletzungen jeglicher Art, Vorurteile, Diskriminierungen von Minderheiten, die entsprechenden Problemstellungen anzusprechen und mögliche Lösungen im Hier und Jetzt zu diskutieren, zu bearbeiten, umzusetzen und verändernd mitzuwirken. Dabei gilt folgendes Motto: Wir nehmen respektvoll das Positive und unterstützen gemeinschaftlich in der Abwehr und Verarbeitung des Negativen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung eines gesellschaftlichen öffentlichen Rahmens, in dem Malerei, Musik und Gesang sowie Literatur gefördert werden und die Schaffung eines Forums des gemeinsamen Austausches, die Förderung von Kunst und Kultur für talentierte Autodidakten, insbesondere Menschen in sozialen Brennpunkten von Stadtteilen in Hannover. Schaffung von Möglichkeiten für Randgruppen und Bedürftige u. a. aus dem Stadtteil Nordstadt/ Vahrenwald, Kunst und Kultur unter Einbeziehung von ( auch autodidaktischen) Künstlerinnen und Künstlern sowie einen Raum zu schaffen, in dem Kultur FREI zu erleben ist, Förderung von Musikern, Malern, Fotografen, Darstellern, Literaten und anderen Kreativen jeglichen Alters und jeglichen kulturellen Hintergrundes durch das Bieten von Gelegenheiten für öffentliche Auftritte und einem sinnvolles Miteinander in einem gemeinsamen Forum. Schaffung wechselseitigen Austauschs im Rahmen einer verbindlichen Netzwerkarbeit der Mitglieder, Interessierter sowie anderen Vereinen und Institutionen untereinander, die Aus- und Durchführung von Lesungen, Vorträgen, Kursangeboten, Musik- und Kulturveranstaltungen, Performances, Workshops, Ausstellungen, Seminarangeboten zu Brennpunkten des sozialen Lebens in Hannovers Stadtteilen, die Durchführung themenspezifischer Infotage und weiterer Öffentlichkeitsarbeit unter Mithilfe verschiedenster Medien (Presse, TV, Internet etc.) und Organisationen, die Durchführung von Veranstaltungen und Projekten für benachteiligte Personengruppen (z. B. Obdachlose Menschen oder Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind sowie für bedürftige Personen verschiedenen Alters und Herkunft). 1

14 Der Verein beschafft sich die zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlichen Mittel vornehmlich durch Mitgliedsbeiträge, Beitrittsgebühren, Erträgnisse aus Tätigkeiten des Vereins, Spenden/Sponsorengeldern, Fördergelder, Sammlungen, Subventionen und Zuwendungen jeder Art. Der Verein kann sich im Rahmen seiner Zwecksetzung an Gesellschaften mit gleichartiger Zwecksetzung beteiligen; er kann Zweigniederlassungen und Gesellschaften mit gleichartiger Zwecksetzung gründen. 3 Selbstlosigkeit 1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden. 4 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt. 2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. 3. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. 4. Die Ablehnung einer Mitgliedschaft, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/-in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet. 5. Der Verein kann auch natürliche und juristische Personen als Ehrenmitglieder und Fördermitglieder haben. Diese werden durch Beschluss des Vorstandes aufgenommen. 5. Förder- / Ehrenmitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zwar nicht aktiv betätigen, jedoch die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützten möchte. 5 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod bzw. bei juristischen Personen durch Auflösung. 2. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres. 3. Ein Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund mit und ohne Einhaltung einer Frist durch Beschluss des Vorstandes möglich. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Ausschlusserklärung Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet nach Anhörung des Mitglieds mit einfacher Mehrheit. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen die Rechte des Mitglieds. Als wichtiger Grund gilt u. a. ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten, die Offenbarung fremder Geheimnisse, die den Vereinsmitgliedern bei der satzungsmäßigen Arbeit für den Verein anvertraut wurden oder bekannt geworden sind sowie Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. 6 Beiträge 1. Die Mittel des Vereins zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke bestehen aus den Mitgliedsbeiträgen, Erträgnissen aus Tätigkeiten des Vereins, Spenden/Sponsorengeldern, Fördergeldern, Sammlungen, Subventionen und Zuwendungen. 2. Die Vereinsmitglieder sind zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung verpflichtet. 2

15 3. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt jährlich und ist bis zum Ende des 1. Quartals eines jeden Kalenderjahres fällig. 4. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann in bar oder unbar sowie durch Zustimmung zum Beitragseinzug durch den Verein erfolgen. Im Falle des Beitragseinzugs erfolgt der erstmalige Einzug des Mitgliedsbeitrags vier Wochen nach Beitritt in den Verein. 5. Das Mitglied haftet für die fristgerechte Entrichtung des Mitgliedsbeitrags. 6. Zuzüglich zum Mitgliedsbeitrag entsteht mit der Aufnahme in den Verein eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 EUR. 7. Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag können jährliche Umlagen in einer durch die Mitgliederversammlung bestimmten Höhe erhoben werden. Diese müssen vom Vorstand gegenüber der Mitgliederversammlung erläutert werden. Im begründeten Einzelfall kann die Erhebung der Umlage durch Vorstandsbeschluss aus wichtigem Grund erlassen werden. 8. Ehrenmitglieder des Vereins können durch Vorstandsbeschluss von der Beitragspflicht befreit werden. 9. Fördermitglieder fördern den Verein mit mindestens 10,00 monatlich oder durch Einmalzahlung des gesamten Beitrages ( ab 120,00 ). Fördermitglieder haben ein Recht auf Teilnahme an der Jahreshauptversammlung. 7 Organe des Vereins Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung der Vorstand 8 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere Wahl, Abwahl und Entlastung des Vorstands Entgegennahme der Berichte des Vorstands und des/der Kassenprüfers/-innen Wahl der Kassenprüfer/-innen Festsetzung von Beiträgen Genehmigung des Haushaltsplans An und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz Beteiligung an Gesellschaften Behandlung von Berufungsverfahren von Mitgliedern gemäß.. Satzungsänderungen Auflösung des Vereins 2. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im letzten Quartal des betreffenden Kalenderjahres statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durchzuführen, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dieses schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. 3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte, dem Verein bekanntgegebene Anschrift gerichtet war. Es ist zulässig, die Einladung auch per zu verschicken. 4. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Mitgliederversammlung bekannt zu machen. 3

16 5. Jede satzungsmäßige einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vertretungsvollmacht ausgeübt werden. Kinder sind nicht stimmberechtigt. Bei Abstimmungen entscheidet, soweit das Gesetz oder Satzung nichts anderes vorsehen, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 6. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Daneben wird zu Beginn jeder Mitgliederversammlung ein Schriftführer gewählt, dem die Führung des Protokolls der Mitgliederversammlung obliegt. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. 7. Für die Änderung des Vereinszwecks und für andere Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderung kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt waren. 8. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gericht- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden. 9 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus drei Personen. Er bestimmt aus seiner Mitte den/die Vorsitzenden/e und die stellvertretenden Vorsitzenden. 2. Die Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemäß 26 BGB. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Für bestimmte Rechtsgeschäfte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs bei der Erledigung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins kann durch Vorstandsbeschluss einem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsvollmacht erteilt werden. 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Bei Beendigung der Mitgliedschaft eines Vorstandsmitglieds im Verein endet automatisch auch das Amt als Vorstand. 4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben, welche unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands die Aufgabengebiete auf die einzelnen Vorstandsmitglieder verteilt und die Zuständigkeitsbereiche abgrenzt. 5. Die Vorstandssitzungen finden bei Bedarf statt. Die Einladung zur Vorstandssitzung erfolgt durch den/die Vorsitzenden/e schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens einer Woche. 6. Die Mitglieder des Vorstandes arbeiten zunächst ehrenamtlich. Sie können eine im Verhältnis zu ihren Aufgaben angemessene Entschädigung erhalten, die die notwendigen Aufwendungen, die ihnen durch ihre Tätigkeit für den Verein entstanden sind, auf Nachweis erstatten Kassenprüfung Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von mindestens einem Jahr einen/e Kassenprüfer/-in. Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstandes sein. Die Wiederwahl ist zulässig. 11 Entlastung des Vorstandes Die Mitgliederversammlung ist das für die Entlastung des Vorstandes zuständige Vereinsorgan. Sie entscheidet durch Mehrheitsbeschluss gemäß 32 Abs. 1 BGB. Die Entlastung kann auch für jedes einzelne Vorstandsmitglied gesondert beschlossen und somit dem einen erteilt oder dem anderen 4

17 versagt werden. Die betreffenden Vorstandsmitglieder haben bei der Entlastung kein Stimmrecht. Sofern die weiteren Vorstandsmitglieder als Gesamtschuldner in Betracht kommen, haben diese ebenfalls kein Stimmrecht. Die Entlastung kann auch für einzelne Maßnahmen erteilt werden, insbesondere dann, wenn die betreffende Person oder der Vorstand dies beantragt. Sofern die Vereinssatzung dies nicht anders regelt, kann der Vorstand jederzeit einen Antrag auf Entlastung stellen. Mit der Entlastung verzichtet der Verein den entlasteten Personen gegenüber auf Schadensersatzund Bereicherungsansprüche. Die Entlastung wird grundsätzlich nur für die bekannten Handlungen erfolgen. Wird eine Schaden verursachende Handlung erst nach der Entlastung bekannt, gilt der Vorstand für die Handlung nicht als entlastet. 12 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung Für den Beschluss, den Verein aufzulösen ist eine 2/3-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Amnesty International Bonn, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Hannover, im Sept Amtsgericht VR

18 Finanzamt - I r ff,f harauv - //an steuernummerkt'la? I?3 fl rj ihn*wololt' fg 7o6 L+ o'c;; / 6't4o ^Tr,7 W,f+sr t{, /tt, Vxü m cr.fu tl,lerh, V»*,& i, U, 3o uü den LJL z mmer-nr. Bescheid nach 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach 51, 59, 60 und 61 AO A. Feststellung B5rai#lrt-r-"Jrfforsena nnten Körperscrraft - Körperschaft 74?-O rt3?n -01 CTT MM,JJJJ) [rt MN4.JJJJ) 51, 59, 60 und 61 AO. inderfassuns uo (zutetztseände,t.^lf ig )ertufltdiesaäunssmäßisen Voraussetzungen nach den B. Hinweise zur Feststellung Eine Anerkennung, dass die tatsächliche Geschäftsführung ( 63 AO) den fürdie Anerkennung der Steuerbegünstigung notwendigen Erfordernissen entspricht, ist mit dieser Feststellung nicht verbunden. Diese Feststellung Spenden und Mitgli Zeitpunkt, in dem d für die Feststellung aufzuheben ( 60a Abs. 4 AO), Bitte beachten Sie, dass die lnanspruchnahme der Steuervergünstigungen auch von dertatsächlichen Geschäftsführung abhängt, die der Nachpnifung durch das Finanzamt- ggf. im Rahmen einer Außenpiüfung - unterliegt. Die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der iteuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen der SaEung entsprechen. Dies muss durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (insbesondere Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Tätigkeitsbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über Bildung und Entwicklung ber Rücklagen) nachgewiesen werden ( 63 AO). Über die Steuervergünstigungen nach Cen einzelnen SteuergeseEen wird im Rahmen des Veranlagungsverfahrens entschieden ln jedem Falle ist die Körperschaft insoweit ertragsteuerpflichtig, als sie einen wirtschaftiichen Geschäftsbehieb unterhält, der kein Zweckbefieb ist. Soweit Körperschaftsteuerpflicht gegeben ist, besteht im gleichen Umfang Gewerbesteuerpflicht. Durch die Gewährung der Steuerbefreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer wird die UmsaEsteuerpflicht grundsäelich nicht berührt. Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. 't G. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Feststellungsbescheid ist der Einspruch gegeben. Ein Einspruch istjedoch ausgeschlo tungsakt ändert oder erse2t, gegen den ein zulässigeieinspruch oder (nach einem zulässigen Eins NichEulassungsbeschwerde anhängig ist. ln diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand einen Venryal- Revision oder Der Einspruch ist bei dem oben genannten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären. at. Sie beginnt mitablauf d llung mittels Einschreiben scheid zu einem späteren n Empfangsbekenntnis ist Abkürzungen: AO = Abgabenordnung, BSIBI = BUndessteuerbtatt, EStG = Einkommensteuergesetz, ESTDV = Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, GewStG = Gewerbesteuergesetz, KSIG = Körperschaflsteuergesetz Gem 7 - Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen - Juni 20'13 - bitte wenden - Nds.

19 Bei Kapitalerträgen, die bis zum Al. p. ZOl{rufließen, reicht für die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach 44a Abs.4,7 und 10 Sak 1 Nr. 3 ESIG die Vorlage dieses Feststellungsbescheides oder die Überlassung einer amtiich beglaubigten Kopie diesei Feststellungsbescheides aus. Das Gleiche gilt bis zum o. a. Zeitpunkt für die Erstaüung von Kapitalertragsteuer nach 44b Abs. 6 ESIG durch das depotführende Kredil oder Finanzdienstleistungsinstitut. Die Vorlage dieses Feststellungsbescheides ist unzulässig, wenn die Erträge in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb anfallen, für den die Befreiung von der Körperschaftsteuer ausgeschlossen ist. E. Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung I lmildtätige I lkirchliche Zwecke. ff",n..0" ( 52 Abs, 2 Sav.1 ( 52 Abs. 2 SaE 1 Nr.(n) I ( 52 Abs. 2 SaE 1 Nr.(n) AO) I 2 ( 52 Abs. 2 SaE 2 AO) Behandlung der Spenden Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Venrvendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( 50 Abs. 1 ESTDV) auszustellen. Die amtlichen Muster für die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen stehen im lnternet unter als ausfüllbare Formulare zur Verfügung. Beh;il6lung der Mitgliedsbeiträge ffi Oi" Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck f'r ( 50 Abs. '1 ESTDV) auszustellen. Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amuich vorgeschriebenem Vordruck ( 50 Abs. 1 ESTDV) auszustellen, weil Zwecke i. S. des 10b Abs. 1 SaE 8 ESIG gefördert werden. Zuwendungsbestätigungen frir Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen fur Spenden und Mitgliedsbeiträge i. S. des '1 50 Abs. Festsiellungsbescheides nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegt und bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Freistellung mittels Anlage zum Körperschaftsteueöescheid erteitt wurden. Die Frist ist taggenau zu berechnen ( 63 Abs. 5 AO). ESTDV dürfen nur ausgestellt werden, wenn das Datum dieses F. Haftung bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen Wer vorsäzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstelh oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steueöegünstigten Zwecken venrvendet werden, haftet fur die entgangene Steuer. Dabei wird die entgangene Einkommensteueroder Körperschaftsteuer mit 30%, die entgangene Gewerbesteuer pauschal mit 15% derzuwendung anqesetzt ( 10b Abs.4 EStG, 9 Abs 3 KStG, 9 Nr. 5 GewStG). G. Erläuterungen

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