Die Düsseldorfer Tabelle so viel Unterhalt müssen Sie für minderjährige Kinder bezahlen

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1 Die Düsseldorfer Tabelle so viel Unterhalt müssen Sie für minderjährige Kinder bezahlen 12 März, :37 Die Düsseldorfer Tabelle so viel Unterhalt müssen Sie für minderjährige Kinder bezahlen Es ist jedes Mal unendlich traurig, wenn Eltern sich trennen. Im Anschluss muss schnell und möglichst einvernehmlich geklärt werden, welche finanziellen Ansprüche die gemeinsamen Kinder haben. Allzu große Diskussionen dürfte es dabei nicht geben, denn der Kindesunterhalt richtet sich in Deutschland überwiegend nach der Düsseldorfer Tabelle. DOC RABE Media - Fotolia.com Nun ist es also passiert: aus irgendeinem Grund ist die Beziehung zur Kindsmutter in die Brüche gegangen. Es ist zunächst natürlich einmal sehr traurig, wenn auch Sie nun zu der großen Zahl der Scheidungsväter zählen. Falls Sie nicht gerade zu den wenigen alleinerziehenden Vätern in Deutschland gehören, werden Sie deshalb in den nächsten Jahren ein Leben als Unterhaltspflichtiger führen. Vielleicht können Sie noch wie erwachsene Menschen miteinander umgehen - dann stehen die Chancen gut, dass Sie sich mit Ihrer Ex schnell über den Kindesunterhalt einig werden. Nur allzu oft kommt es nach Trennungen jedoch zu einem bitterbösen Streit ums liebe Geld. In jedem Fall sollten Sie die wichtigsten Regeln kennen, um nicht über den Tisch gezogen zu werden. So ist die Rechtslage Minderjährige Kinder egal ob ehelich oder unehelich - haben einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile, was in einer intakten Familie auch wie selbstverständlich funktioniert. Nach einer Trennung lebt das Kind in der Regel nur noch bei einem von beiden - meistens ist das die Mutter. Diese kommt ihrer Unterhaltspflicht vollständig nach, indem sie das Kind erzieht und es versorgt. Der Vater schuldet hingegen eine monatliche Geldzahlung. Dabei ist es unerheblich, ob die Mutter über Einkommen oder Vermögen verfügt. Was Sie als Vater jetzt tun müssen Unterhaltsforderungen lassen normalerweise nicht lange auf sich warten. Vermutlich werden Sie schon kurz nach der Trennung einen Brief von Ihrer Ex oder deren Anwaltskanzlei bekommen. Seite 1 von 5

2 Erster Schritt lassen Sie finanziell die Hosen herunter Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich ausschließlich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Man wird Sie deshalb auffordern, Ihre finanziellen Verhältnisse ausführlich offenzulegen. Kommen Sie dieser Aufforderung unbedingt nach, denn Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet! Als Arbeitnehmer genügt es gewöhnlich, wenn Sie die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vorlegen. Bei Selbstständigen schwanken häufig die Einnahmen, so dass von ihnen die Gewinnermittlungen der vergangenen drei Jahre verlangt werden. Zweiter Schritt das Einkommen wird berechnet Die Gegenseite wird nun anhand Ihrer Auskünfte das für den Unterhalt relevante Durchschnittseinkommen ermitteln. Maßgeblich sind dafür sämtliche (Brutto)einnahmen, die im Auskunftszeitraum erzielt wurden beispielsweise aus Arbeitsverhältnissen, Gewerbebetrieben, Vermietungen, Kapitalanlagen und Steuererstattungen. Neben den tatsächlichen Einnahmen sind im Unterhaltsrecht auch fiktive Einkünfte von großer Bedeutung. Diese können Ihnen etwa dann angerechnet werden, wenn Sie mietfrei im eigenen Haus wohnen oder einen Firmenwagen fahren. Auch wenn Sie arbeitslos sind und sich nicht ausreichend um eine neue Stelle bemühen, könnte man Ihnen fiktive Einkünfte unterstellen. Man tut dann einfach so, als hätten Sie genug Einkünfte, um wenigstens den Mindestunterhalt bezahlen zu können. Nachdem man mit fiktivem Einkommen aber keinen Unterhalt bezahlen kann, sind Schuldenberge vorprogrammiert. Ähnlich einer Steuererklärung können Sie nun diverse Abzüge vom Bruttoeinkommen geltend machen unter anderem für Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten, Altersvorsorge und Versicherungen. Welche Positionen im Einzelnen abzugsfähig sind, können Sie in den Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle ( nachlesen. Nachdem es aber immer auf den Einzelfall ankommt, hat die endgültige Entscheidung im Streitfall das zuständige Familiengericht zu treffen. Dritter Schritt das müssen Sie jeden Monat zahlen Nachdem Sie die Einkünfte bereinigt haben, erhalten Sie das unterhaltsrelevante Einkommen. Je nach Alter des Kindes können Sie nun den monatlichen Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen: Stand Seite 2 von 5

3 Die Düsseldorfer Tabelle wurde erstmals im Jahre 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf entwickelt, um die bis dahin uneinheitliche Rechtsanwendung intern zu harmonisieren. Obwohl sie über keinerlei Gesetzeskraft verfügt, hat sie sich im Laufe der Jahre bundesweit durchgesetzt und kommt in der Praxis (z. B. in Behörden, Gerichten, Anwaltskanzleien) fast immer zum Einsatz. Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Wichtig: Die vorgenannten Werte stellen noch nicht die tatsächlichen Zahlbeträge dar, denn Sie dürfen davon noch das halbe Kindergeld abziehen. Das steht zwar eigentlich beiden Elternteilen gleichermaßen zu wird aber nur an die Person ausgezahlt, bei der das Kind wohnt. Der andere Elternteil darf seinen Anteil stattdessen vom Tabellenunterhalt in Abzug bringen. Beispiel: Sie verdienen Euro netto und sind einem achtjährigem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Der Tabellenunterhalt nach Einkommensgruppe 2 beträgt in der 2. Altersstufe 383 Euro. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes von 92 Euro (184 Euro / 2) zahlen Sie letztlich nur 291 Euro. Auch noch wichtig: Die Düsseldorfer Tabelle geht seit grundsätzlich von einer Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen aus. Wenn Sie beispielsweise für zwei Kinder und Ihre Ex zahlen, dann rutschen Sie um eine Einkommensgruppe zurück. Bei weniger als zwei Unterhaltsverpflichtungen werden Sie entsprechend hochgestuft und müssen mehr Kindesunterhalt abführen. Vierter Schritt wie verhält sich die Gegenseite? Seite 3 von 5

4 Nachdem Sie die Einkommensnachweise vorgelegt haben, wird Ihre Ex einen bestimmten monatlichen Betrag verlangen. Falls der für Sie okay ist - akzeptieren Sie ihn. Überprüfen Sie die Forderung aber äußerst kritisch, denn Sie können insbesondere bei Anwaltskanzleien grundsätzlich davon ausgehen, dass zu Ihren Ungunsten gerechnet wurde. Wenn Sie merken, dass Sie über den Tisch gezogen werden sollen, dann müssen Sie weiterverhandeln. Bei Unsicherheiten sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, denn als juristischer Laie können Sie die Tragweite einer Fehlentscheidung nicht ansatzweise überblicken. Falls keine Einigung möglich ist, wird der Fall vor dem Familienrichter landen. Unnötiger Streit kostet Zeit und Geld Ihre Ex hat in jedem Fall einen Anspruch darauf, dass der Kindesunterhalt tituliert wird. Ein Titel ist ein Dokument, mit dem man die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Denn theoretisch könnten Sie von heute auf morgen einfach Ihre Zahlungen wieder einstellen und dann würde sie ohne Geld dastehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einen solchen Unterhaltstitel zu beschaffen. Sie können sich beim Jugendamt in einer Urkunde zum Kindesunterhalt verpflichten. Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten. Notare erstellen ebenfalls vollstreckbare Urkunden über den Kindesunterhalt. Die anfallenden Gebühren halten sich im Rahmen. Beim sogenannten vereinfachten Verfahren beim Familiengericht fallen ebenfalls nur wenig Kosten an. Dieses Verfahren wird vom Rechtspfleger erledigt und eignet sich nur für Fälle mit geringem Streitpotenzial. Der teuerste Weg ist ein streitiges Verfahren vor dem Familiengericht. Spätestens jetzt müssen Sie aufgrund des gesetzlichen Anwaltszwanges einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, dann bezahlen Sie nur Ihren eigenen Anwalt sowie die anteiligen Gerichtskosten. Im ungünstigsten Fall kann Ihnen das Gericht aber auch sämtliche Verfahrenskosten auferlegen dann haben Sie nicht nur die kompletten Gerichtskosten, sondern auch die eigenen und gegnerischen Anwaltsgebühren zu tragen. Tipp: Bei geringem Einkommen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Beratungsund Verfahrenskostenhilfe beantragen. Sie müssen die Kosten des Rechtsstreits dann entweder überhaupt nicht oder nur ratenweise bezahlen. Vorsicht: Nachdem ein Unterhaltstitel geschaffen wurde, bleibt dieser solange vollstreckbar, bis er ausdrücklich aufgehoben oder abgeändert wird. Sie können also beispielsweise nicht einfach die Zahlungen einstellen, nur weil Sie weniger verdienen oder arbeitslos geworden sind. Entgegen landläufiger Meinung erlischt ein unbefristeter Unterhaltstitel auch nicht mit der Volljährigkeit des Kindes. Das letzte Hemd kann man Ihnen nicht nehmen Unabhängig davon, wie viele Unterhaltspflichten Sie haben ein bestimmter Betrag muss Ihnen immer zum Leben bleiben. Dieser Selbstbehalt beträgt für erwerbstätige Unterhaltsschuldner gegenüber minderjährigen Kindern derzeit Euro. Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Selbstbehalt zu wahren und den Bedarf aller Unterhaltsberechtigten zu befriedigen, dann kommt es zum sogenannten Mangelfall. Das verfügbare Einkommen wird dann unter allen Unterhaltsberechtigten gleichmäßig aufgeteilt und jeder bekommt Seite 4 von 5

5 nur eine bestimmte Quote. Sie stehen weiterhin unter Beobachtung Selbst wenn Sie den Kindesunterhalt erfolgreich geregelt haben, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie endgültig Ruhe haben. Rechnen Sie vielmehr damit, dass Sie alle zwei Jahre erneut Post bekommen und Ihr aktuelles Einkommen offenlegen müssen. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall ausdrücklich eine entsprechende Auskunftspflicht vorgesehen. Wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse wesentlich verbessert haben, kann Ihre Ex eine Erhöhung des Kindesunterhaltes verlangen. Artikel bewerten (adsbygoogle = window.adsbygoogle []).push({}); Autor Redaktion Vaterfreuden.de Quellen-URL: Seite 5 von 5

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