Bevölkerung und Erwerbstätigkeit

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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 1 Reihe 2 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Ausländische Bevölkerung Ergebnisse des Ausländerzentralregisters 2006 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 07. März 2007, Seite 12 korrigiert am 27. August 2007 Artikelnummer: Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe VI A, Telefon: +49 (0) 611 / ; Fax: +49 (0) 0611 / oder migration@destatis.de Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2007 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Inhalt Seite Textteil 1 Methodische Einführung und Quellen der Ergebnisse Definitionen von ausgewählten Begriffen und Merkmalen... 6 Schaubilder Ausländische Bevölkerung am nach Bundesländern und ausgewählten Staatsangehörigkeiten... 8 Ausländische Bevölkerung nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten... 9 Ausländische Bevölkerung am nach Geschlecht für die am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten Ausländische Bevölkerung am nach Bundesländern und Aufenthaltsdauer Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Relative Bedeutung der Anwerbeländer innerhalb der ausländischen Bevölkerung am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Relative Bedeutung der EU-Ausländer innerhalb der ausländischen Bevölkerung am in den kreisfreien Städten und Landkreisen Tabellen 1 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung 1871 bis Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung 1995 und 1999 bis 2006 nach Ländern Ausländische Bevölkerung 1998 bis 2006 nach Staatsangehörigkeit Ausländische Bevölkerung am nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen Ausländische Bevölkerung am nach Altersgruppen und Familienstand Ausländische Bevölkerung am nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Familienstand Ausländische Bevölkerung und in Deutschland geborene ausländische Bevölkerung am nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen Ausländische Bevölkerung am nach Altersgruppen und Aufenthaltsdauer Ausländische Bevölkerung am nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer Ausländische Bevölkerung am nach Staatsangehörigkeit und Ländern Ausländische Bevölkerung am nach Staatsangehörigkeit und aufenthaltsrechtlichem Status Ausländische Bevölkerung am nach Staatsangehörigkeit und ausgewählten Merkmalen Bewegungsbilanz für die ausländische Bevölkerung 2006 nach Staatsangehörigkeit Im Jahr 2006 nach Deutschland zugezogene ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen Im Jahr 2006 aus Deutschland fortgezogene ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen Im Jahr 2006 aus Deutschland fortgezogene ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer Anhang Karte: Zuordnung der Staaten nach Kontinenten und Teilkontinenten Verzeichnis der Staaten mit Zuordnung zu den jeweiligen Kontinenten und Teilkontinenten Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2, 2006

3 Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf den Gebietsstand der Bundesrepublik Deutschland seit dem Die Angaben für das Frühere Bundesgebiet beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum ; sie schließen Berlin-West ein. Zeichenerklärung = nichts vorhanden. = Zahlenwert unbekannt 0 = Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Abkürzungen a. = am a.d. = an der BGBl. = Bundesgesetzblatt EU = Europäische Union GG = Grundgesetz GMBl. = Gemeinsames Ministerialblatt i. = im i.d. = in der Reg.-Bez. = Regierungsbezirk D = Deutschland Internetfundstellen Über unsere Internetadresse finden Sie ausführliche Qualitätsberichte für die einzelnen Statistiken. 4 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2, 2006

4 1 Methodische Einführung und Quellen der Ergebnisse Ausländische Bevölkerung Der vorliegende Bericht enthält im Wesentlichen die Ergebnisse der Ausländerstatistik für Sie beruhen auf der ab 1975 jeweils zum 31. Dezember eines Jahres vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Auswertung des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländerzentralregisters (AZR). Ab 1995 erfolgt die Auswertung gemäß dem Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR- Gesetz) vom Es werden die in Deutschland am Ende des Berichtsjahres ansässigen Ausländerinnen und Ausländer nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand sowie die im Laufe des Berichtsjahres nach Deutschland zugezogenen und von dort fortgezogenen ausländischen Personen nachgewiesen. In den Zuzügen sind die in Deutschland geborenen ausländischen Kinder, bei den Fortzügen die Sterbefälle ausländischer Personen eingeschlossen. Auch die amtliche Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, die u. a. auf der Volkszählung vom 25. Mai 1987 aufbaut, stellt nach dem Alter und Familienstand gegliederte Zahlen zur ausländischen Bevölkerung Verfügung. Allerdings gibt es aus der Bevölkerungsfortschreibung keine Angaben für einzelne Staatsangehörigkeiten. Da die Ergebnisse der Ausländerstatistik nach dem AZR und nach der Bevölkerungsfortschreibung aus erhebungsmethodischen Gründen voneinander abweichen, sind die Angaben zur ausländischen Bevölkerung in den Tabellen 1 und 2 aus beiden Quellen gegenübergestellt. Für den Indikator Ausländische Bevölkerung je Einwohner werden aus methodischen Gründen die Angaben der Bevölkerungsfortschreibung verwendet. In einigen Bundesländern sind Ausländerbehörden mit kreisübergreifender Zuständigkeit eingerichtet worden. Demzufolge ist eine kreisscharfe Zuordnung der Daten derzeit nicht immer möglich. Deshalb wird bis auf weiteres von einer Darstellung der Ergebnisse auf Kreisebene abgesehen. Historie: Zwischen 1967 und 1971 lagen statistische Daten über Ausländerinnen und Ausländer aus Karteiauszählungen vor, die die Ausländerbehörden nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes vom 7. Juli 1967 (GMBl. S. 231) sowie auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Innenministern bzw. -senatoren der Länder in den Jahren 1967 bis 1970 (jeweils zum 30.9.) und ab 1971 (zum ) vorzunehmen hatten. Die so ermittelten Zahlen wurden vom Statistischen Bundesamt zum Gesamtergebnis zusammengestellt und regelmäßig veröffentlicht. Die Meldungen der Ausländerbehörden dienten in erster Linie verwaltungsinternen Zwecken. Aus diesem Grund wurden abgesehen vom Aufenthaltsstatus neben der Gesamtzahl der Ausländerinnen und Ausländer und ihrer Gliederung nach der Staatsangehörigkeit gesonderte Angaben nur für Frauen und Kinder unter 16 Jahren nachgewiesen. Im Jahre 1972 wurden diese Daten nicht mehr anhand der Meldungen der örtlichen Ausländerbehörden, sondern durch eine Auswertung des AZR ermittelt. Wegen den erheblichen Abweichungen des AZR zum Ergebnis der am 25. Mai 1987 durchgeführten Volkszählung war eine Anpassung der Registerauszählung an die Ergebnisse dieser Zählung erforderlich. Zum Jahresende 2004 wurde eine erneute Bereinigung des Ausländerzentralregisters durchgeführt. Dabei wurde der Gesamtbestand der ausländischen Bevölkerung im AZR mit den Angaben der regionalen Ausländerbehörden abgeglichen und um unstimmige Fälle bereinigt. Am Jahresende 2004 lag die Gesamtzahl der ausländischen Bevölkerung um ca unter der des Vorjahres. Wegen des größtenteils als Folge der Bereinigung aufgetretenen Bruchs in der Zeitreihe sind die Angaben von 2004 nicht unmittelbar mit denen der Vorjahre vergleichbar. Gleichzeitig weicht nunmehr die Gesamtzahl der ausländischen Bevölkerung nach AZR deutlich von der nach der Bevölkerungsfortschreibung ab. Die Zahlen aus dem AZR müssen grundsätzlich niedriger sein als die aus der Bevölkerungsfortschreibung, da hier nur die nicht nur vorübergehend in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung erfasst ist. Es lässt sich aber derzeit nicht abschließend sagen, ob die jetzt ausgewiesene Differenz vollständig auf diese Ursache zurückzuführen ist. 5 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2, 2006

5 Probleme der Zu- und Abmeldung: Für die Auszählung können nur diejenigen ausländischen Personen berücksichtigt werden, deren Daten am Auszählungsstichtag in der Hauptdatei des Ausländerzentralregisters (AZR) gespeichert waren. Das bedeutet, dass ausländische Personen zum Auswertungsstichtag in der Hauptdatei fehlen können, obwohl sie bereits bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden registriert sind. Demgegenüber können verstorbene oder aus Deutschland fortgezogene ausländische Personen noch in der Hauptdatei enthalten sein, wenn die entsprechenden Abmeldungen durch die Ausländerbehörden noch nicht erfolgt sind. Fortzüge werden den Ausländerbehörden oft nur mit Verspätung bekannt gegeben, zumal viele die vorgeschriebene Abmeldung unterlassen. Gleichwohl kann aus der Dateiauszählung eine hinreichend genaue Vorstellung über die Größenordnung und vor allem die Veränderung der Zahl der im AZR nachzuweisenden ausländischen Personen zwischen den Jahren gewonnen werden. Probleme bei der Ermittlung der Staatsangehörigkeit: Der Nachweis der ausländischen Bevölkerung nach der Nationalität bezieht sich auf die Staatsangehörigkeit, unter der sie am Auszählungsstichtag im AZR geführt wurden. Diese entspricht nicht immer den tatsächlichen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnissen, vor allem bei kürzlich erfolgten Staatsgründungen (z. B. auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien). Aktualisierungen der Staatsangehörigkeit können im AZR nur vorgenommen werden, wenn sie der Registerbehörde bekannt wird. In 2006 ist Serbien und Montenegro in seinen Nachfolgestaaten Serbien und Montenegro aufgegangen; dies wurde auch im AZR nachvollzogen. In den Tabellen sind die bisherige und die beiden neuen Staatsangehörigkeiten nachgewiesen. Hinweise zur Tabellengestaltung: Staatsangehörigkeiten werden mit Namen des Landes, nicht in Form des Adjektivs aufgenommen. Die Ländernamen sind in Kurzform aufgeführt, so wie sie in Karten oder in der Tagespresse verwendet werden. Eine Zusatzbezeichnung zum Kurznamen erfolgt lediglich zum Vermeiden von Verwechslungen bei Namensgleichheit (z.b. Korea, Kongo) zweier Länder. Die Staatsangehörigkeiten sind nach Kontinenten und Ländergruppen zusammengefasst, für die jeweils Teilsummen ausgewiesen werden. In den meisten Tabellen sind nur ausgewählte Länder aufgeführt. Deshalb addieren sich die Werte nicht immer zu den Summen. Personen mit der Staatsangehörigkeit nicht mehr existierender Länder sind in Tabellen nicht ausgewiesen, sie sind allerdings in der Statistik enthalten. Diese Altfälle werden jedoch mit den Daten aus den entsprechenden Nachfolgestaaten zusammengefasst für die früheren Staatsgebiete insgesamt ausgewiesen. Dies gilt für die Sowjetunion, die Tschechoslowakei und für Jugoslawien. Ab dem Jahr 2005 werden neben Daten zu den sich in Deutschland aufhaltenden Ausländerinnen und Ausländern auch Angaben zu den Veränderungen des Bestands aufgenommen. Hierbei beziehen sich Zuzüge auf ausländische Personen, die im Berichtsjahr aus dem Ausland zugezogen sind, sowie auf in Deutschland im Berichtsjahr geborene Kinder mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit. Fortzüge umfassen Fortzüge ins Ausland und nach unbekannt, außerdem Sterbefälle und Personen mit dem Vermerk nicht mehr aufhältig. Bestandsänderungen im AZR können durch Änderungen persönlicher Merkmale hervorgerufen werden vor allem die Änderung der Staatsangehörigkeit von Jugoslawien nach Serbien und Montenegro oder sie können durch Einbürgerung hervorgerufen werden. 2 Definitionen von ausgewählten Begriffen und Merkmalen Ausländer und Ausländerinnen: Alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dazu zählen auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Bestimmungen des Ausländergesetzes und werden somit auch statistisch nicht erfasst. Hinsichtlich der statistischen Erfassung von Mitgliedern der Stationierungsstreitkräfte und 6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2, 2006

6 ihrer Angehörigen gibt es je doch außerhalb des Bereichs der Bevölkerungsstatistik Ausnahmeregelungen. Staatsangehörigkeit: Sie ist eine besondere Rechtsbeziehung, die eine Person einem bestimmte Staat zuordnet. Gegenüber allen anderen Staaten ist diese Person Ausländer bzw. Ausländerin. Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen, sind staatenlos. Mit der Staatsangehörigkeit sind Rechte (wie diplomatischer Schutz im Ausland, Wahlrecht) und Pflichten (wie Wehrpflicht) verbunden. Ausländergesetz: Das AuslG (vom 9.Juli 1990, BGBl. I S. 1354) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Aufenthaltsbeendigung und die Einbürgerung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (mit Ausnahme bestimmter Personengruppen, wie Diplomaten ( 2 AuslG). Es wurde zum 1. Januar 2005 vom Aufenthaltsgesetz abgelöst, das seither diese Sachverhalte regelt. Allerdings wird es für eine Ü- bergangszeit in der Statistik aufenthaltsrechtliche Fälle nach altem und neuem Recht nebeneinander geben. Aufenthaltsgesetz: Das AufenthG (vom , BGBl. I S. 721) dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern. Die Regelungen in den anderen Gesetzen bleiben unberührt. Erfordernis eines Aufenthaltstitels: Ausländer bedürfen für die Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels. Aufenthaltstitel werden erteilt als 1. Visum, 2. Aufenthaltserlaubnis oder 3. Niederlassungserlaubnis Statt der Aufenthaltsbefugnis, der Aufenthaltsbewilligung, der befristeten und unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der Aufenthaltsberechtigung nach AuslG sind nach den jetzt bestehenden Rechtsvorschriften nur noch zwei Aufenthaltstitel vorhanden: eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Das neue Aufenthaltsrecht orientiert sich nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den Aufenthaltszwecken (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familienzuzug, Humanitäre Gründe). Statistische Daten sind nicht nur für die Aufenthaltstitel insgesamt, sondern auch für wichtige Aufenthaltszwecke ausgewiesen. Allerdings liegen noch nicht alle Fälle aus 2006 entsprechend aufgeschlüsselt vor, so dass die Summe der Aufenthaltszwecke sich nicht zur Gesamtzahl aufaddiert. Mit dem Status der Duldung ( 55,56 AuslG) verzichtet der Staat auf eine Abschiebung der ausländischen Person. Die Duldung ist aber kein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus. Sie kann auf Antrag erteilt werden, wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin eigentlich rechtlich verpflichtet ist, die Bundesrepublik zu verlassen, aber nicht abgeschoben werden kann, weil dem rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen (Beispiel: Der Heimatstaat will den Ausländer nicht aufnehmen, im Heimatstaat droht der Ausländerin die Todesstrafe oder die Person ist reiseunfähig). Neben dem genannten Aufenthaltsstatus des Ausländergesetzes gibt es noch die Aufenthaltsgestattung: Diesen Aufenthaltsstatus erhalten um Asyl nachsuchende Personen zur Durchführung des Asylverfahrens in der Bundesrepublik auf Antrag ( 55 AsylVfG). Werden sie als A- sylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes anerkannt, erhalten sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis; werden sie als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, erhalten sie eine Aufenthaltsbefugnis. Aufenthaltsdauer: Sie ergibt sich ohne Berücksichtigung von Aufenthaltsunterbrechungen als Differenz zwischen Berichtsstichtag und Datum der ersten Einreise in das Bundesgebiet bzw. der Geburt. 7 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2, 2006

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8 Schaubilder Ausländische Bevölkerung am nach Bundesländern und ausgewählten Staatsangehörigkeiten 0,14 Mill. 0,23 Mill. Schleswig- Holstein Hamburg 0,05 Mill. zu Bremen Mecklenburg- Vorpommern 0,03 Mill. Brandenburg 0,08 Mill. Bremen 0,46 Mill. 0,42 Mill. Niedersachsen Sachsen- Anhalt Berlin 0,05 Mill. 1,81 Mill. Thüringen Nordrhein- Westfalen 0,74 Mill. 0,03 Mill. 0,29 Mill. Hessen 0,08 Mill. Rheinland- Pfalz Sachsen 1,08 Mill. 0,08 Mill. 1,18 Mill. Bayern Saarland Baden-Württemberg Türkei Italien Serbien und Montenegro¹ Griechenland Polen Sonstige ¹ Einschließlich Personen mit der Staatsangehörigkeit einer der beiden Nachfolgestaaten Serbien und Montenegro. Quelle: Ausländerzentralregister Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2, 2006

9 Mill. 2,2 Ausländische Bevölkerung nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten* ) Mill. 2,2 2,1 2,1 2,0 2,0 1,9 1,9 1,8 1,7 Türkei 1,8 1,7 1,6 1,6 1,5 1,5 1,4 1,4 1,3 1,2 ehem. Jugoslawien 1) 1,3 1,2 1,1 1,1 1,0 1,0 0,9 0,9 0,8 0,8 0,7 0,7 0,6 0,5 Italien 0,6 0,5 0,4 Griechenland 0,4 0,3 0,3 0,2 Spanien Polen Österreich 0,2 0,1 0 Portugal ) ,1 0 *) Die Angaben zur ausländischen Bevölkerung beziehen sich auf Deutschland, vor 1991 auf das frühere Bundesgebiet. 1) Gebiet des ehem. Jugoslawien: Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien einschl. Personen mit der Staatsangehörigkeit des ehem. Serbien und Montenegro und des ehemaligen Jugoslawiens ohne nähere Angabe. 2) Wegen einer Bereinigung des Ausländerzentralregisters im Jahre 2004 sind die Angaben mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Quelle: Ausländerzentralregister Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2, 2006

10 Ausländische Bevölkerung am nach Geschlecht für die am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten Anzahl von Frauen und Männern Männer Frauen Türkei Italien Serbien und Montenegro 1) Polen Griechenland Kroatien Österreich Bosnien und Herzegowina Russische Föderation Niederlande Portugal Vereinigtes Königreich Vereinigte Staaten Spanien Ukraine Frankreich ) Einschließlich Personen mit der Staatsangehörigkeiten der beiden Nachfolgestaaten "Serbien" und "Montenegro" sowie der des Vorgängerstaates Tausend "Bundesrepublik Jugoslawien". Quelle: Ausländerzentralregister Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2, 2006

11 Ausländische Bevölkerung am nach Bundesländern und Aufenthaltsdauer 0,14 Mill. 0,23 Mill. Schleswig- Holstein Hamburg 0,05 Mill. zu Bremen Mecklenburg- Vorpommern 0,03 Mill. Brandenburg 0,08 Mill. Bremen 0,46 Mill. 0,42 Mill. Niedersachsen Sachsen- Anhalt Berlin 0,05 Mill. 1,81 Mill. Thüringen Nordrhein- Westfalen 0,74 Mill. 0,03 Mill. 0,29 Mill. Hessen 0,08 Mill. Rheinland- Pfalz Sachsen 1,08 Mill. 0,08 Mill. 1,18 Mill. Bayern Saarland Baden-Württemberg Aufenthaltsdauer von... bis unter... Jahren unter und mehr Quelle: Ausländerzentralregister Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2, 2006

12 Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung am in den Kreisfreien Städten und Landkreisen Ausländerquote in Prozent unter 2,5 10 bis unter 15 2,5 bis unter 5 15 bis unter 20 5 bis unter und mehr Quelle: Ausländerzentralregister Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2, 2006

13 Relative Bedeutung der Anwerbeländer*) innerhalb der ausländischen Bevölkerung am in den Kreisfreien Städten und Landkreisen Anteil der ausländischen Bevölkerung aus Anwerbeländern*) in Prozent unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr *) Griechenland, Italien, Italien, Marokko, Spanien, Türkei, Tunesien und die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien (Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien) Quelle: Ausländerzentralregister Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2, 2006

14 Relative Bedeutung der EU-Ausländer innerhalb der ausländischen Bevölkerung am in den Kreisfreien Städten und Landkreisen Anteil der EU-Ausländer in Prozent unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr Quelle: Ausländerzentralregister Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2, 2006

15 T a b e l l e n 1 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung 1871 bis 2006* Stichtag Weibliche Bevölkerung ausländische Bevölkerung Bevölkerung je insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich männliche Anzahl je Einwohner Weibliche Bevölkerung je männliche Nachrichtlich: Ausländische Bevölkerung nach dem AZR Anzahl Deutsches Reich , , , ,8 5,0 124,7 82, , , , ,8 6,8 178,9 111, , , , ,1 6,1 157,8 118, , , , ,8 8, , , , ,3 8,8 244,1 189, , , , ,2 9,3 270,9 215, , , , ,7 13,8 464,1 314, , , , ,6 17,0 599,3 429, , , , ,9 19,4 717,0 542, , , , ,1 15,3 485,8 471, , , , ,8 11,6 377,4 379, Früheres Bundesgebiet , , , ,2 12,2 472,7 213, , , , ,6 42, ,5 968, , , , ,5 63, , , , , , , ,2 74, , , , , , , ,1 76, , , , , , , ,8 75, , , , , , , ,2 74, , , , , , , ,5 72, , , , , , , ,6 73, , , , , , , ,9 76, , , , , , , ,5 70, , , , , , , ,5 74, , , , , , , ,2 79, , , ,9 Deutschland , , , ,4 70, , , , , , , ,7 75, , , , , , , ,6 82, , , , , , , ,5 85, , , , , , , ,7 87, , , , , , , ,8 89, , , , , , , ,7 91, , , , , , , ,0 90, , , , , , , ,5 89, , , , , , , ,1 89, , , , , , , ,6 88, , , , , , , ,3 88, , , , , , , ,0 89, , , , , , , ,8 89, , , , , , , ,0 88, , , , , , , ,1 88, , , , , , , ,3 88, , , ,0 * Jeweiliger Gebietsstand. Ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung bzw. Ausländerzentralregister (AZR) zum Stand des jeweiligen Jahres; die Daten der Bevölkerungsfortschreibung für 2006 beziehen sich abweichend davon auf den Stand zum Die Angaben für die Zahl der Ausländer nach dem AZR für 2004 und danach sind wegen der in 2004 durchgeführten Registerbereinigung nicht unmittelbar mit denen der Vorjahre vergleichbar. Quelle: Ergebnisse der Volkszählungen; ab 1975 Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung bzw. des Ausländerzentralregisters (AZR). 15 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2, 2006

16 2 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung 1995 und 2000 bis 2006 nach Ländern* Land Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR Anzahl 1995 je Einwohner Anzahl Anzahl 2000 je Einwohner Anzahl Baden-Württemberg , , Bayern , , Berlin , , Brandenburg , , Bremen , , Hamburg , , Hessen , , Mecklenburg-Vorpommern , , Niedersachsen , , Nordrhein-Westfalen , , Rheinland-Pfalz , , Saarland , , Sachsen , , Sachsen-Anhalt , , Schleswig-Holstein , , Thüringen , , Deutschland , , Land Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR Anzahl 2001 je Einwohner Anzahl Anzahl 2002 je Einwohner Anzahl Baden-Württemberg , , Bayern , , Berlin , , Brandenburg , , Bremen , , Hamburg , , Hessen , , Mecklenburg-Vorpommern , , Niedersachsen , , Nordrhein-Westfalen , , Rheinland-Pfalz , , Saarland , , Sachsen , , Sachsen-Anhalt , , Schleswig-Holstein , , Thüringen , , Deutschland , , Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2, 2006

17 2 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung 1995 und 2000 bis 2006 nach Ländern* Land Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR Anzahl je Einwohner Anzahl Anzahl je Einwohner Anzahl Baden-Württemberg , , Bayern , , Berlin , , Brandenburg , , Bremen , , Hamburg , , Hessen , , Mecklenburg-Vorpommern , , Niedersachsen , , Nordrhein-Westfalen , , Rheinland-Pfalz , , Saarland , , Sachsen , , Sachsen-Anhalt , , Schleswig-Holstein , , Thüringen , , Deutschland , , Land Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung Bevölkerung insgesamt ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR nach Bevölkerungsfortschreibung nach AZR Anzahl 2005 je Einwohner Anzahl Anzahl 2006 je Einwohner Anzahl Baden-Württemberg , , Bayern , , Berlin , , Brandenburg , , Bremen , , Hamburg , , Hessen , , Mecklenburg-Vorpommern , , Niedersachsen , , Nordrhein-Westfalen , , Rheinland-Pfalz , , Saarland , , Sachsen , , Sachsen-Anhalt , , Schleswig-Holstein , , Thüringen , , Deutschland , , * Ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung bzw. Ausländerzentralregister (AZR) zum Stand des jeweiligen Jahres; die Daten der Bevölkerungsfortschreibung für 2006 beziehen sich abweichend davon auf den Stand zum Die Angaben für die Zahl der Ausländer nach dem AZR für 2004 und danach sind wegen der in 2004 durchgeführten Registerbereinigung nicht unmittelbar mit denen der Vorjahre vergleichbar. Quelle: Bevölkerungsfortschreibung und Ausländerzentralregister (AZR). 17 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2, 2006

18 3 Ausländische Bevölkerung 1999 bis 2006 Lfd. Nr. Staatsangehörigkeit Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % Insgesamt Männlich Weiblich 1 Europa , EU-Staaten , Belgien , Dänemark , Estland , Finnland , Frankreich , Griechenland , Irland , Italien , Lettland , Litauen , Luxemburg , Malta , Niederlande , Österreich , Polen , Portugal , Schweden , Slowakei , Slowenien , Spanien , Tschechien , Ungarn , Vereinigtes Königreich , Zypern , Sonstiges Europa , Albanien , Bosnien und Herzegowina , Bulgarien , Island , Kroatien , Mazedonien , Moldau , Montenegro¹ Norwegen , Rumänien , Russische Föderation , Schweiz , Serbien¹ Serbien und Montenegro¹ Türkei , Ukraine , Weißrussland , Afrika , Nordafrika , Ägypten , Algerien , Marokko , Tunesien , Westafrika , Ghana , Nigeria , Togo , Zentralafrika , Kamerun , Kongo, Demokratische Republik , Ostafrika , Äthiopien , Südliches Afrika , Südafrika , Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2, 2006

19 nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht* Anteil der Frauen in % Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % insgesamt männlich weiblich Anteil der Frauen in % Lfd. Nr. 46, , ,8 1 45, , ,9 2 50, , ,0 3 56, , ,8 4 67, , ,0 5 69, , ,4 6 53, , ,5 7 45, , ,3 8 46, , ,8 9 40, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2, 2006

20 3 Ausländische Bevölkerung 1999 bis 2006 Lfd. Nr. Staatsangehörigkeit Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % Insgesamt Männlich Weiblich 62 Amerika , Nordamerika , Vereinigte Staaten (USA) , Mittelamerika und Karibik , Südamerika , Argentinien , Brasilien , Chile , Asien , Vorderasien , Armenien , Aserbaidschan , Georgien , Irak , Iran , Israel , Jordanien , Libanon , Syrien , Süd- und Südostasien , Indien , Indonesien , Pakistan , Philippinen , Sri Lanka , Thailand , Vietnam , Ost- und Zentralasien , Afghanistan , China , Japan , Kasachstan , Korea, Republik , Taiwan , Australien und Ozeanien , Australien , Sonstige Ausprägungen , Staatenlos , Ungeklärt und ohne Angabe , Insgesamt , Nachrichtlich: Gebiet² 102 des ehemaligen Jugoslawien , der ehemaligen Sowjetunion , der ehemaligen Tschechoslowakei , Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2, 2006

21 nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht* Anteil der Frauen in % Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % insgesamt männlich weiblich Anteil der Frauen in % Lfd. Nr. 52, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2, 2006

22 3 Ausländische Bevölkerung 1999 bis 2006 Lfd. Nr. Staatsangehörigkeit insgesamt männlich weiblich Anteil der Frauen in % insgesamt männlich weiblich 1 Europa , EU-Staaten , Belgien , Dänemark , Estland , Finnland , Frankreich , Griechenland , Irland , Italien , Lettland , Litauen , Luxemburg , Malta , Niederlande , Österreich , Polen , Portugal , Schweden , Slowakei , Slowenien , Spanien , Tschechien , Ungarn , Vereinigtes Königreich , Zypern , Sonstiges Europa , Albanien , Bosnien und Herzegowina , Bulgarien , Island , Kroatien , Mazedonien , Moldau , Montenegro¹ Norwegen , Rumänien , Russische Föderation , Schweiz , Serbien¹ Serbien und Montenegro¹ Türkei , Ukraine , Weißrussland , Afrika , Nordafrika , Ägypten , Algerien , Marokko , Tunesien , Westafrika , Ghana , Nigeria , Togo , Zentralafrika , Kamerun , Kongo, Demokratische Republik , Ostafrika , Äthiopien , Südliches Afrika , Südafrika , Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2, 2006

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