Leistungsbeschreibung. für. Außenreinigung und Winterdienst. Los 3

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1 Leistungsbeschreibung für Außenreinigung und Winterdienst Los 3

2 1. Leistungsumfang und Leistungsbereiche: Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind folgende Leistungen: 1.1 Laufende Außenreinigung und Winterdienst in folgenden Liegenschaften des Auftraggebers: Theatergebäude, Oberer Schlossgarten 6, Stuttgart Kammertheater, Konrad Adenauer Str , Stuttgart Kundenzentrum, Königstr. 1 D / Theaterpassage, Stuttgart 1.2 Nur Winterdienst John Cranko Schule / Internat, Urbanstr. 94, Stuttgart 1.3 Option für Kehren (spontan) und Sonderreinigung (geplant oder spontan) in folgenden Objekten des Auftraggebers - siehe Pkt Theaterferien / Schließzeiten Die Leistungserbringung hat ganzjährig zu erfolgen, unabhängig von Schließzeiten des Theaters. 2.2 Anzahl m² der Liegenschaften Theatergebäude m² Kammertheater m² Kundenzentrum 273 m² John Cranko Schule / Internat 719 m² 2.3. Wegen anstehender, aber zeitlich noch nicht terminierter Sanierungsmaßnahmen des Opernhaues, Verwaltungs- und Kulissengebäudes (unterfällt Theatergebäude) kann es zu abweichenden verkürzten Vertragslaufzeiten und/oder Reduzierung von Reinigungsflächen kommen. Ebenfalls betroffen hiervon wird aller Voraussicht nach das Schauspielhaus (unterfällt ebenfalls Theatergebäude) sein. Der Auftragnehmer wird durch die Württembergischen Staatstheater so zeitig wie möglich über den Beginn dieser Maßnahmen informiert werden. Durch den Neubau der John Cranko Schule wird das Objekt John Cranko Schule / Internat in der Urbanstr. 94, geschlossen und somit aus dem Winterdienst ersatzlos entfallen. Ein genauer Termin steht auch hier noch nicht fest und wird so zeitig wie möglich durch den Auftraggeber bekannt gegeben. In der Zusammenfassung wurde rechnerisch ein Zeitraum von 2 Spielzeiten erfasst in denen die Reinigungsleistung zu erbringen ist. Dies jedoch ohne Gewähr. 3. Begriffe der Gebäudeaußenreinigung sowie des Winterdienstes 3.1 Außenreinigung Kehren Seite 2 von 6

3 Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von lose aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Oberfläche ist frei von lose aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Papierknäuel, Zigarettenkippen etc.); mit geringen Staubrückzuständen auf dem Boden ist dennoch zu rechnen Kehrsaugen Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis. Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz Nassscheuern Manuelle oder maschinelle Bodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen. Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen Schmutzrückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein. Anschließend Absaugen der Schmutzflotte begrünte Flächen, siehe auch Seite 4, Pkt Entfernen von lose aufliegendem Schmutz mittels Greifgerät / Hand. Einsatz von elektrobetriebenen Laubbläsern /-saugern ist möglich. Es gilt der Ausschluss von motorbetriebenen Laubbläsern / -saugern. Gepflegte Grünfläche ohne aufliegenden Schmutz Wildkräuter Entfernung von Wildkräutern aus den Fugen der Gehwegplatten, Pflastersteinen sowie von den Treppen mit den vor Ort geeigneten Hilfsmitteln unter Beachtung von Materialien und Umwelt. Gepflegtes Erscheinungsbild der Anlagen 3.2 Winterdienst, siehe beiliegende Flächenpläne Anlage 1 Die Satzung der Stadt Stuttgart über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart vom ist mit den unten aufgeführten Abänderungen einzuhalten. Seite 3 von 6

4 Änderungen: Zu 5 Umfang des Schneeräumens Zu 5 (1): Hier beträgt die Fläche wie im Plan der Anlage 1 markiert ist, 3 m in der Breite Zu 5 (2): Die betreffenden Flächen müssen jeden Tag, auch Sonn- und Feiertags, bis 7:00 Uhr von Schnee geräumt sein. Wenn tagsüber (bis 23:00 Uhr) Schnee fällt, ist zu räumen, sobald und sooft es die Sicherheit des Fußgänger-/ Publikumsverkehrs erfordert. Zu 5 (3): In der John Cranko Schule findet der Einsatz montags bis freitags erst ab 15:00 Uhr statt. An den Wochenenden erfolgt der Einsatz ohne zeitliche Einschränkung, in den Schulferien nach Absprache. Zu 6 Bestreuung Zu 6 (1): Bei Schnee- und Eisglätte müssen die bezeichneten Flächen jeden Tag, auch sonn- und feiertags, bis 7:00 Uhr bestreut sein. Wenn Schnee- und Eisglätte tagsüber (bis 23:00 Uhr) entsteht, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu streuen. Zu 6 (2): Hier gilt für die John Cranko Schule die gleiche zeitliche Regelung wie unter 5 (3) beschrieben. Die Freitreppe vor dem Opernhaus sowie die Treppen auf dem Weg zum Kammertheater sind schnee- und eisfrei zu halten. 4. Allgemeine Vorgaben für die Leistungsausführung 4.1 Der Auftragnehmer übernimmt die leistungs-, fach-, fristgerechte Organisation der Außenreinigung sowie des Winterdienstes und stellt das hierfür erforderliche Personal. 4.2 Die Reinigung ist pünktlich und schonend nach neuzeitlichen Verfahren durchzuführen. Sie umfasst die sach- und fachgerechte Säuberung und Pflege aller Flächen. 4.3 Der Auftragnehmer hat die Leistungen stets so auszuführen, dass nach den jeweiligen Reinigungsintervallen ein einwandfreier Reinigungszustand vorliegt. Der Winterdienst ist den wetterbedingten Erfordernissen anzupassen. 4.4 Der Reinigungsturnus ist unter Pkt. 8 der vorliegenden Leistungsbeschreibung ersichtlich. Er unterliegt einer nutzungsabhängigen Anpassung, wobei sich die Vergütung entsprechend ändert. 4.5 Die Reinigungs- und Winterdienstarbeiten bei den Objekten sind nach Angaben in der Leistungsbeschreibung (Leistungsteil) durchzuführen. Alle erforderlichen tarifrechtlichen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind vom Auftragnehmer in die Vertragspreise gemäß Preisblatt einzukalkulieren. 4.6 Die gesetzlichen Vorgaben über Arbeitszeiten und Arbeitsschutz sind vom Auftragnehmer strikt einzuhalten. 4.7 Personelle und technische Ausstattung Die Gestellung des Bestückungsmaterials sowie das Bestücken werden wie folgt geregelt: Der Auftragnehmer hat Reinigungsgeräte, Abfallsäcke etc. und Streugut zu stellen. Das Winterstreugut sollte maßvoll und den Gegebenheiten angepasst eingesetzt werden und soll die Umwelt möglichst gering belasten Bei der Planung der Außenreinigung ist aus Umwelt und Naturschutzgründen auf den Einsatz von motorbetriebenen Laubsaugern und -bläsern zu verzichten. Zulässig sind Seite 4 von 6

5 elektrobetriebene Laubbläser/-sauger. Der Einsatz dieser darf sich nur auf die unten aufgeführten Flächen beschränken. Einsatz von elektrischen Laubsaugern /-bläsern Auf folgenden Flächen ist der Einsatz von elektrischen Laubsaugern /-bläsern gestattet: Freitreppe Opernhaus Treppenzugänge zum Kammertheater Treppenabgang zum Parkdeck beim Kammertheater Rasenfläche beim Kammertheater Rasenfläche beim Kulissengebäude Rasenfläche beim Verwaltungsgebäude Geeignete und verschließbare Räume für die Lagerung von Maschinen, Geräten und Materialien können nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine Umkleidemöglichkeit für die Mitarbeiter des Auftragnehmers kann nicht zur Verfügung gestellt werden Der Auftragnehmer benennt eine/n Mitarbeiter/in, der/die vom Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zum Ende des Auftrages Ansprechpartner/in für das Gebäudemanagement des Auftraggebers sind. Der/Die Mitarbeiter/in muss gegenüber den eingesetzten Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers mit dem erforderlichen Weisungsrecht ausgestattet sein Die telefonische Erreichbarkeit des Auftragnehmers muss Mo. So. in der Zeit von 5:00 23:00 Uhr gewährleistet sein. Maximale Reaktionszeiten: insbesondere beim Winterdienst muss der Einsatz des Auftragnehmers, bei einer telefonischen Anforderung, nach 30 Minuten erfolgen Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass ein deutsch sprechender Ansprechpartner immer zur Verfügung steht. Zur Leistungserfüllung muss geschultes sach- und ortskundiges Personal eingesetzt werden Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle notwendigen Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen die zur Durchführung der geforderten Leistungen erforderlich sind einzuhalten Beschädigungen an Gegenständen und Einrichtungen, die bei der Durchführung der Leistung festgestellt werden, hat der Auftragnehmer umgehend an das Gebäudemanagement des Auftraggebers zu melden. Die Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers sind verpflichtet alle orts- und sachfremden Gegenstände, die in den zu reinigenden Flächen gefunden werden, an der Pforte abzuliefern. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Erfüllung des Auftrages nicht durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Ausfälle seiner Mitarbeiter/innen beeinträchtigt wird Für die Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers besteht während des Dienstes auf dem Gelände des Auftraggebers absolutes Alkoholverbot. Für die Einhaltung dieses Verbots hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen. 5. Kontrolle 5.1 Die Arbeitsausführung wird durch den Auftragnehmer kontinuierlich überwacht. 5.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung der Reinigungsarbeiten und des Winterdienstes Kontrollen vorzunehmen. Eventuelle Beanstandungen werden dem Auftragnehmer umgehend mitgeteilt und müssen zeitnah behoben werden. Seite 5 von 6

6 5.3 Der Auftraggeber kann bestimmte Reinigungsverfahren und die Verwendung bestimmter Reinigungs-/Winterdienstgeräte vorgeben oder untersagen. 6. Abfallentsorgung Auf dem Gelände der unter Ziffer 1.1 genannten Liegenschaften befinden sich Müllcontainer, die vom Auftragnehmer kostenlos genutzt werden können. 7. Reinigungszeiten Die Außenreinigung hat wöchentlich montags, mittwochs, samstags in der Zeit von 4:30 8:30 Uhr zu erfolgen. Dies gilt auch für Feiertage. 8. Winterdienstzeiten Der Winterdienst hat täglich morgens bis 7:00 Uhr zu erfolgen und bei Bedarf tagsüber bis 23:00 Uhr. Für die John Cranko Schule gelten die Zeiträume wie unter Pkt. 3.5 Änderungen, Zu 5 (3) und Zu 6 (2) beschrieben. Anlagen: Anlage 1 Flächenpläne Anlage 2 Flächenberechnung Seite 6 von 6

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