Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung im Mietwohnbau

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1 Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung im Mietwohnbau Der Auftraggeber ist Eigentümer des Mehrfamilien-Mietwohngebäudes unter der Adresse (Straße)... (PLZ)... (Ort). (Versorgungsobjekt). Er beabsichtigt die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung und benötigt technisch-betriebswirtschaftliche sowie rechtliche Beratung. Darüber kann er die nachfolgenden zwei eigenständigen Verträge abschließen. Es kann auch nur ein Vertrag abgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber nur einen Experten benötigt. Zwischen Teil 1 Vertrag über die rechtliche Überprüfung der geplanten Umstellung Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Mittelweg 150, Hamburg (Rechtsanwälte) und... wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Die Rechtsanwälte verpflichten sich, für das Versorgungsobjekt zu überprüfen, ob die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung den Zulässigkeitsvoraussetzungen des 556c BGB und der zu seiner Umsetzung erlassenen Wärmelieferverordnung (WärmeLV) unterliegt. 2. Wenn die nach Ziffer 1. durchgeführte Prüfung die Anwendbarkeit des 556c BGB für das geprüfte Versorgungsobjekt ergibt, verpflichten sich die Rechtsanwälte, den für dieses Versorgungsobjekt vorliegenden Wärmelieferungsvertragsentwurf einschließlich Kostenneutralitätsberechnung auf dessen rechtliche Vereinbarkeit mit den Vorgaben des 556c BGB und der WärmeLV zu überprüfen. Eine darüberhinausgehende rechtliche Prüfung des Vertrages oder dessen Ausarbeitung oder Umarbeitung ist nicht von dem Auftrag umfasst. 3. Wenn die nach Ziffer 1. durchgeführte Prüfung ergibt, dass kein Anwendungsfall des 556c BGB vorliegt, sind die unter Ziffer 2 beschriebenen Leistungen nicht durchzuführen. Für die Prüfung der Zulässigkeit der Umstellung auf Wärmelieferung ist in diesen Fällen eine gesonderte Beauftragung der Rechtsanwälte möglich, deren Vergütung abhängig vom Arbeitsumfang gesondert vereinbart wird..../ 2

2 4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, an die Rechtsanwälte für die unter 1. genannten Leistungen eine Vergütung von und für die unter 2. genannten Leistungen eine Vergütung in Höhe von. zu zahlen. Zu den genannten Beträgen kommt jeweils die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe hinzu. Die Vergütung für die Leistungen nach Ziffer 2. fällt nicht an, wenn kein Fall des 556c BGB vorliegt und deshalb die Prüfung nach Ziffer 2. nicht durchgeführt wird. 5. Der Auftraggeber entbindet die Rechtsanwälte gegenüber dem Ingenieurbüro Ingenieurdienstleistungen IDL Stefan Scherz zur Ermöglichung des Informationsaustausches über das Versorgungsobjekt von der Schweigepflicht. 6. Die beiliegenden Mandatsbedingungen der Rechtsanwälte Günther Partnerschaft sind Bestandteil dieses Vertrages.. (Ort, Datum) (Mandant).. (Rechtsanwalt Martin Hack für die Partnerschaft).../ 3 Gedruckt auf 100% Recyclingpapier

3 Rechtsanwälte Günther Partnerschaft Mandatsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Mandatsbedingungen sind Bestandteil des Mandatsverhältnisses zwischen der jeweiligen Auftraggeberin/dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend: Auftraggeber) und den Rechtsanwälten Günther Partnerschaft (nachfolgend: Partnerschaft). Änderungen oder Ergänzungen dieser Mandatsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 2. Leistungsumfang, Bearbeitungsgrundsätze Vertragsgegenstand ist die jeweils vereinbarte Tätigkeit der Partnerschaft, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs. Der Auftrag beschränkt sich, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, auf das in Deutschland geltende Recht. Die Partnerschaft ist berechtigt, vom Auftraggeber oder von Dritten im Auftrag des Auftraggebers mitgeteilte Tatsachen und Angaben jeglicher Art (z. B. Zeit-, Adress-, Zahlenangaben, technische Angaben) als richtig zu Grunde zu legen, soweit sie nicht offenkundig fehlerhaft oder unvollständig sind. Für Schäden oder sonstige Nachteile, welche auf einer fehler- oder lückenhaften Übermittlung von Tatsachen oder sonstigen Angaben durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Dritten beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen. 3. Begrenzung der Anwaltshaftung a) Für jeden einzelnen erteilten Auftrag wird eine Beschränkung der Haftung der Partnerschaft und der Rechtsanwälte für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag von ,- Euro vereinbart. Die Partnerschaft hat hierfür eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer entsprechenden Versicherungssumme abgeschlossen. b) Der Auftraggeber informiert die Partnerschaft über sein mit dem Auftrag verbundenes wirtschaftliches Interesse. Sollte dieses größer als der gemäß Ziffer 3. a) vereinbarte Haftungshöchstbetrag sein, wird die Partnerschaft auf Wunsch des Auftraggebers eine Erhöhung der Haftungshöchstsumme anbieten, sofern eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung über den erhöhten Betrag von einer in Deutschland tätigen Versicherung erlangt werden kann. Die damit verbundenen zusätzlichen Versicherungsbeiträge trägt der Auftraggeber. 4. Datenschutz und Kommunikation per a) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zum Zwecke der Mandatsabwicklung elektronisch gespeichert und archiviert werden. b) Die Partnerschaft weist den Auftraggeber darauf hin, dass der Empfang und Versand von s seitens der Partnerschaft auf Wunsch des Auftraggebers ohne Verschlüsselung oder die Nutzung ähnlicher Techniken und ohne Verwendung einer elektronischen Signatur erfolgt. Die Partnerschaft weist ferner darauf hin, dass die Kommunikation über s mit dem Risiko verbunden ist, dass die per versandten Daten von Dritten gelesen werden könnten. c) Die Partnerschaft ist berechtigt, mit dem Auftraggeber mittels zu korrespondieren, sofern der Auftraggeber selbst per mit ihr kommuniziert oder sein Einverständnis mit einer Kommunikation mittels in anderer Weise erklärt hat. Die Vertragspartner sind sich einig, dass bei der Kommunikation mittels s von der Partnerschaft keine Haftung für die Vertraulichkeit übernommen werden kann. Der Auftraggeber stellt die Partnerschaft insoweit auch ausdrücklich von jeglicher Haftung für eine eventuelle Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht im Zusammenhang mit der Versendung von Informationen mittels frei..../ 2

4 Zwischen Teil 2 Vertrag über die wirtschaftlich-technische Prüfung der Umstellung Ingenieurdienstleistungen IDL Stefan Scherz, Neu-Langerwisch 10/20, Michendorf (Ingenieurdienstleister) und... wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Der Ingenieurdienstleister verpflichtet sich, anhand der vom Auftraggeber übermittelten Daten fachtechnisch zu prüfen, ob bei Abschluss des geplanten Wärmelieferungsvertrages die nach 556c BGB i.v.m. der WärmeLV erforderliche Kostenneutralität zwischen den bisherigen Betriebskosten des Eigenbetriebs und den geplanten Wärmelieferungskosten eingehalten wird. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Ingenieurdienstleister für die unter Ziffer 1. beschriebene Leistung für das Versorgungsobjekt eine Vergütung von.. zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zu zahlen. 3. Hat der Auftraggeber auch einen Vertrag über die rechtliche Prüfung der Umstellung mit den Rechtsanwälten Günther Partnerschaft geschlossen und ergibt sich im Rahmen dieser rechtlichen Prüfung, dass die vom Auftraggeber geplante Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für das Versorgungsobjekt nicht in den Anwendungsbereich des 556c BGB fällt, entfallen die unter Ziffer 1. und 2. bezeichneten Leistungspflichten. Der Ingenieurdienstleister bietet an, in einem solchen Fall auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages die Beratung zur Umstellung auf Wärmelieferung vorzunehmen. 4. Die beiliegenden Auftragsbedingungen der Ingenieurdienstleistungen IDL Stefan Scherz sind Bestandteil dieses Vertrages.. (Ort, Datum) 2

5 . (Ingenieurdienstleistungen IDL Stefan Scherz) Auftragsbedingungen der Ingenieurdienstleistungen IDL Stefan Scherz (Auftragnehmer) 1. Geltungsbereich Diese Auftragsbedingungen sind Bestandteil des Beratungsvertrages. Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 2. Leistungsumfang, Bearbeitungsgrundsätze Vertragsgegenstand ist die jeweils vereinbarte Tätigkeit. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber oder von Dritten im Auftrag des Auftraggebers mitgeteilte Tatsachen und Angaben jeglicher Art (z. B. Zeit-, Adress-, Zahlenangaben, technische Angaben) als richtig zu Grunde zu legen, soweit sie nicht offenkundig fehlerhaft oder unvollständig sind. Für Schäden oder sonstige Nachteile, welche auf einer fehler- oder lückenhaften Übermittlung von Tatsachen oder sonstigen Angaben durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Dritten beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen. 3. Begrenzung der Haftung a) Für jeden einzelnen erteilten Auftrag wird eine Beschränkung der Haftung des Auftragnehmers für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag von.,- Euro vereinbart. Der Auftragnehmer hat hierfür eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer entsprechenden Versicherungssumme abgeschlossen. b) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über sein mit dem Auftrag verbundenes wirtschaftliches Interesse. Sollte dieses größer als der gemäß Ziffer 3. a) vereinbarte Haftungshöchstbetrag sein, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers eine Erhöhung der Haftungshöchstsumme anbieten, sofern eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung über den erhöhten Betrag von einer in Deutschland tätigen Versicherung erlangt werden kann. Die damit verbundenen zusätzlichen Versicherungsbeiträge trägt der Auftraggeber. 4. Datenschutz und Kommunikation per a) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zum Zwecke der Auftragabwicklung elektronisch gespeichert und archiviert werden. b) Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass der Empfang und Versand von s seitens des Auftragnehmers regelmäßig ohne Verschlüsselung oder die Nutzung ähnlicher Techniken und ohne Verwendung einer elektronischen Signatur erfolgt. Der Auftragnehmer weist ferner darauf hin, dass die Kommunikation über s mit dem Risiko verbunden ist, dass die per versandten Daten von Dritten gelesen werden könnten. c) Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit dem Auftraggeber mittels zu korrespondieren, sofern der Auftraggeber selbst per mit ihm kommuniziert oder sein Einverständnis mit einer Kommunikation mittels in anderer Weise erklärt hat. Die Vertragspartner sind sich einig, dass bei der Kommunikation mittels s von dem Auftragnehmer keine Haftung für die Vertraulichkeit übernommen werden kann. 3

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