1.2 Geltungsbereich der Allgemeinen Mandatsbedingungen
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- Adolph Viktor Bader
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1 Allgemeine Mandatsbedingungen 1.1 Zweck der Allgemeinen Mandatsbedingungen Die nachfolgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen (Mandats-AGB) sind Grundlage für die Beratungsleistungen und Bestandteil aller vertraglichen Vereinbarungen über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend: der Mandant) und dem Rechtsanwalt Carl-Christian Bahl, Bismarckstr. 16 in Recklinghausen (nachfolgend: der Rechtsanwalt). Sie werden mit der verbindlichen Beauftragung des Rechtsanwalts Bestandteil des Mandatsvertrages. Die Mandats-AGB sollen bestimmte Fragen der Mandatsbeziehung im Vorfeld klarstellen und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit dienen. Schriftlich abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien gehen diesen Mandats-AGB vor. 1.2 Geltungsbereich der Allgemeinen Mandatsbedingungen Der Geltungsbereich umfasst den Vertragsabschluss mit privaten, freiberuflichen und gewerblichen Mandanten sowie mit Verbänden und Vereinen. Diese Mandats-AGB gelten für jede Art der Kommunikationsform zur Anbahnung, Abschluss und Durchführung des Mandatsvertrages (Brief, Fax, , Telefonat, Gespräch). 1.3 AGB des Mandanten Geltung finden ausschließlich diese Mandats-AGB. Soweit der Mandant eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet finden diese für die Mandatserteilung nur bei ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien Anwendung. 1.4 Schriftform Sämtliche auf diese Mandats-AGB bezogene Vereinbarungen (Änderungen, Ergänzungen oder Konkretisierungen, weitere Bedingungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenso wie eine Aufhebung oder ein Verzicht der Schriftform. 2.1 Zustandekommen des Mandatsvertrages Anfragen an den Rechtsanwalt (per Brief, Fax, , Telefonat, Gespräch) sind für beide Parteien ebenso unverbindlich wie das Dienstleistungsangebot des Rechtsanwalts auf der Internetseite unter Ein Mandatsvertrag kommt erst zustande, wenn die Vertragsparteien sich über die Höhe der Vergütung und der Berechnungsgrundlagen einig sind und der Rechtsanwalt erklärt, das Mandat zu übernehmen. 2.2 Ablehnung des Angebots durch den Rechtsanwalt Der Rechtsanwalt behält sich die Ablehnung von Mandaten in begründeten Ausnahmefällen (z.b. Kollisionsvermeidung) vor.
2 Ende des Mandatsvertrages Der Mandatsvertrages erlischt mit der Erledigung des Auftrages. 2.4 Kündigung des Mandatsvertrages Beide Vertragsparteien können den Mandatsvertrag jederzeit durch empfangsbedürftige Willenserklärungen kündigen, eine Kündigung durch den Rechtsanwalt zur Unzeit kann jedoch nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere bei einem Zahlungsverzug des Mandanten gegeben. 2.5 Vergütungsanspruch bei Beendigung des Mandatsvertrages Der Mandant ist bei Beendigung des Mandatsvertrags gegenüber dem Rechtsanwalt zum vollständigen Ausgleich der zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Vergütungsansprüche verpflichtet. 3.1 Gegenstand des Mandatsvertrages Die Mandatserteilung ist auf die vereinbarte Tätigkeit des Rechtsanwalts, nicht auf das Erzielen eines rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges gerichtet. Vertragsgegenstand ist ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht schriftlich ausdrücklich abweichendes vereinbart wurde. 3.2 Einschaltung Dritter Zur Erbringung der beauftragten Dienstleistung ist der Rechtsanwalt berechtigt, sorgfältig ausgewählte Mitarbeiter oder Unterbevollmächtigte einzuschalten. Werden auf Wunsch des Mandanten unter Vermittlung des Rechtsanwalts andere Dienstleister, wie z.b. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare oder andere Rechtsanwälte herangezogen, erfolgt eine Abrechnung stets aufgrund eigener Gebührenordnung. 3.3 Rechtsmittel und Rechtsbehelfe Eine Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen besteht nur dann, wenn der Rechtsanwalt einen hierauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat. 3.4 Umfang Nutzungsrechte Der Rechtsanwalt erstellt Gutachten, Verträge, AGB oder sonstige Regelwerke sowie rechtsgeschäftliche Erklärungen ohne die Verpflichtung zur laufenden Pflege, Beobachtung oder Anpassung. Die Anpassung oder das Verwenden für eine im Vertrag nicht vorgesehene weitere Anwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Rechtsanwalts und löst zusätzliche Vergütungsansprüche aus.
3 Übertragung von Nutzungsrechten Eine Übertragung der Nutzungsrechte an vom Rechtsanwalt für den Mandanten erstellten Verträgen, AGB oder sonstigen Regelwerken oder rechtsgeschäftlichen Erklärungen und an allen sonstigen Texten erfolgt ausschließlich unter der auflösenden Bedingung der vollständigen und pünktlichen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Rechtsanwalt kann bei Verletzung der Zahlungspflicht jeder weiteren Nutzung durch den Mandanten widersprechen. 4.1 Obliegenheit des Mandanten zur Mitwirkung Zur umfassenden Information des Rechtsanwalts stellt der Mandant alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, weist auf laufende Fristen hin und liefert sachliche Informationen, welche zur Mandatsbearbeitung benötigt werden. Die Angabe der persönlichen Stammdaten benötigt der Rechtsanwalt für eine korrekte Aktenanlage und Mandatsbearbeitung, zur Vermeidung von Kollisionen gegebenenfalls die persönlichen Stammdaten des Vertragspartners oder Gegners bzw. die unverzügliche Mitteilung von Änderungen dieser Daten. Insbesondere zählen hierzu Vor- und Nachnamen bzw. Firmenoder sonstige im Rechtsverkehr geführte Bezeichnungen, Vertretungsverhältnisse, Adress-, Kommunikationsdaten sowie zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderliche Angaben. Des Weiteren verpflichtet sich der Mandant, alle erfolgten eigenen Handlungen gegenüber Gerichten, Behörden, Dritten oder dem Gegner dem Rechtsanwalt mitzuteilen. 4.2 Mitteilungen des Mandanten Soweit vom Mandanten oder von Dritten im Auftrag des Mandanten mitgeteilte Tatsachen und Angaben jeglicher Art nicht offenkundig fehlerhaft oder unvollständig sind, ist der Rechtsanwalt berechtigt, diese sowohl den Mandanten als auch den Gegner betreffend als richtig zugrunde zu legen. Die Haftung wird und sonstige Nachteile, die auf einer fehleroder lückenhaften Übermittlung von Tatsachen oder sonstigen Angaben durch den Mandanten oder einen von diesem beauftragten Dritten beruhen, bis auf eine grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Verursachung für Schäden ausgeschlossen. 4.3 Ausschließlich in Schriftform vorliegenden Angaben Der Rechtsanwalt kann bei der Bearbeitung von ausschließlich in Textform vorliegenden Anfragen und Sachangaben den durch den Mandanten mitgeteilten Sachverhalt zugrunde legen. Der Rechtsanwalt ist insoweit zu ergänzenden Nachfragen nur bei offenkundiger Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit des Sachverhalts verpflichtet. Die auf einer fehler- oder lückenhaften Darstellung beruhenden Haftung des Rechtsanwalts wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Verursachung vor. 4.4 Stellungnahmen des Mandanten Der Mandant verpflichtet sich, sämtliche Schriftstücke des Rechtsanwalts auf vollständige und richtige Wiedergabe zu überprüfen, und sich gegebenenfalls gegenüber dem Rechtsanwalt kurzfristig bei Ergänzungs- bzw. Korrekturbedarf zu äußern. Schlägt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine bestimmte Maßnahme (z.b. Einlegung oder
4 -4- Unterlassung der Einlegung von Rechtsmitteln, Abschluss oder Widerruf von Vergleichen etc.) unter Hinweis auf die Bedeutung seines Schweigens vor und nimmt der Mandant nicht binnen zwei Wochen zu dem Vorschlag Stellung, gilt das Schweigen des Mandanten als Zustimmung zum Vorschlag des Rechtsanwalts 5.1 Haftungsbegrenzung Gleichgültig aus welchem Rechtsgrund haftet der Rechtsanwalt dem Mandanten für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung des Rechtsanwalts im Falle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird in Bezug auf das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis gem. 51 a Abs. 1 Nr. 2 BRAO auf 1 Millionen beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung bezieht sich auf jeden einzeln erteilten Auftrag. Sie findet keine Anwendung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung sowie bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. 6.1 Vergütung Die Vergütung des Rechtsanwalts bemisst sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorschrift erfolgt in den dafür vorgesehenen Fällen die Vergütung der Leistungen des Rechtsanwalts nach gesonderter Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Können solche gesonderten Vereinbarungen nach dem RVG nicht durchgeführt werden, ist die Höhe der Vergütung in der Regel abhängig vom Gegenstands- bzw. Streitwert. Der Rechtsanwalt hat, sofern nicht anders vereinbart, neben der Vergütungsforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anfragen nach einer Eignung zur sowie nach voraussichtlichen Kosten erfolgt kostenlos. 6.2 Abrechnung, Fälligkeit, Zahlungsfrist, Zahlungsmöglichkeiten Die Abrechnung der Leistungen des Rechtsanwalts erfolgt per oder per Brief. Mit Rechnungszugang werden alle Vergütungsforderungen sofort fällig und sind innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ohne jeden Abzug an den Rechtsanwalt zu leisten. Die Begleichung ist in bar oder per (Online-)Banküberweisung auf das Kanzleikonto möglich. Der Rechtsanwalt kann für fällige Vergütungsansprüche Sicherheit verlangen. 6.3 Zahlungsverzug Der Mandant kommt nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. Der geschuldete Betrag wird ab Fälligkeit zzgl. der gesetzlichen Verzinsung und 10,-- Bearbeitungsgebühr pro Mahnung berechnet. Bei der Vereinbarung einer Teilzahlung ist der Restbetrag sofort fällig, wenn der Mandant mit einer Rate in Verzug gerät. 6.4 Vorschuss Der Rechtsanwalt ist gem. RVG berechtigt, bei Auftragserteilung einen angemessenen Vergütungsvorschuss zu fordern. Dieser ist mit Rechnungszugang sofort fällig und zu leisten. Der Rechtsanwalt ist auch im Verlauf der weiteren Bearbeitung des Mandats
5 -5- berechtigt, jederzeit einen weiteren angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Aufnahme bzw. Fortsetzung seiner Tätigkeit kann durch den Rechtsanwalt von dieser Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. 7.1 Eigene Haftung des Mandanten Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts besteht auch im Falle des Vorliegens einer Rechtsschutzversicherung unmittelbar gegenüber dem Mandanten als Auftraggeber. Dem Mandanten haftet somit selbst für den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts, falls eine Deckungszusage durch seine Rechtschutzversicherung nicht erfolgt. 8.1 Datenschutz Im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags ist der Rechtsanwalt befugt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten und anderer Beteiligter unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die persönlichen Stammdaten des Mandanten und anderer Beteiligter werden durch den Rechtsanwalt nur zu Zwecken der Mandatsbearbeitung genutzt und unter Beachtung berufsrechtlicher Vorschriften vertraulich behandelt sowie gespeichert und verarbeitet. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten zu den genannten Zwecken gespeichert werden. 8.2 Vertraulichkeit Die zeitlich unbegrenzte Schweigepflicht des Rechtsanwalts über alle ihm bekannten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder die ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Weitergabe an nicht mit der Mandatsbearbeitung betraute Dritte bedarf zuvor einer schriftlicher Einwilligung des Mandanten. Im Rahmen der Mandatsbearbeitung gilt mit der Mandatserteilung die Information anderer, kraft Berufsrecht ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichteter Personen als gestattet Kommunikation Der Empfang und Versand von s ohne sensiblen Inhalt erfolgt seitens des Rechtsanwalts grundsätzlich ohne Verschlüsselung und elektronische Signatur. 9.2 Haftungsfreistellung bei unverschlüsselter Online-Kommunikation Der Rechtsanwalt kann bei unverschlüsselter Online-Kommunikation per und per Internet-Telefonie keine Haftung für die Vertraulichkeit übernehmen. Die gegenseitige Informationsübermittlung per Online-Kommunikation erfolgt somit in jedem Fall ausdrücklich auf eigenes Risiko des Mandanten. Insoweit stellt der Mandant den Rechtsanwalt insoweit ausdrücklich von jeglicher Haftung für eine eventuelle Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht frei. 9.3 Übermittlung sensibler Informationen und Daten Der Rechtsanwalt wird den Versandweg gegebenenfalls zuvor mit dem Mandanten
6 -6- absprechen, soweit Schreiben, Unterlagen und sonstige Daten mit sensiblen Inhalten zu übermitteln sind,. Dazu gehören insbesondere alle gerichtlichen und außergerichtlichen Schreiben sowie sonstige Daten und Texte mit vertraulichem Inhalt, die beim Rechtsanwalt in Bezug auf das erteilte Mandat eingehen Geltung deutschen Rechts Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Erfüllungsort und Gerichtsstandvereinbarung Erfüllungsort für das Mandatsverhältnis und alle hieraus resultierenden Rechte und Pflichten ist Recklinghausen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand Recklinghausen vereinbart. Letzteres gilt auch für den Fall, dass vermögensrechtliche Ansprüche erhoben werden und der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Sitz nach Auftragserteilung aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder der Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist oder der Rechtsanwalt einen anderen Gerichtsstand des Mandanten wählt.
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