VORENTWUERFE. der Expertenkommission. zum Allgemeinen Teil und zum Dritten Buch des Strafgesetzbuches

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1 und zu einem Bundesgesetz über die Jugendstrafrechtspflege zum Allgemeinen Teil und zum Dritten Buch des Strafgesetzbuches der Expertenkommission VORENTWUERFE

2 Vertrieb : Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern Bundesamt für Justiz 1993 U 15306/2

3 1. SCHWEIZERISCHES STRAFGESETZBUCH

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5 Gesetzes. stellt. Erster Teil: VERBRECHEN UND VERGEHEN Erster Titel: GELTUNGSBEREICH Erstes Buch: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3. Richter die verbüsste Strafe an. Verbrechen oder Vergehen begeht. oder teilweise verbüsst, so rechnet ihm der schweizerische Die Absätze 1 und 2 gelten bei jeder Aenderung dieses verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe 1.Keine Art. 1 Sankt ion olmegesetz Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat 2. Zeitliche Art. 2 Geltung des Gesetzes 1 Nach diesem Gesetze wird beurteilt, wer nach dessen 2 Hat jemand ein 3. Raumliche Art. 3 Geltung des Gesetzes Verbrechen oder Vergehen im Inland 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein 2 Hat der Täter im Auslande wegen der Tat eine Strafe ganz anzuwenden, wenn es für den Täter das mildere ist. Beurteilung aber erst Gesetzes verübt, erfolgt die nachher, so ist dieses Gesetz Inkrafttreten dieses Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen verübt.

6 ter), ist. freigesprochen hat; eine im Ausland nicht oder nur teilweise vollzogene a. wenn das ausländische Gericht ihn endgültig nur teilweise verbüsst, so wird in der Schweiz die Strafe oder deren Rest vollzogen. Der Richter entscheidet, ob Ausland verfolgte Täter die Strafe im Auslande nicht oder b. wenn die Sanktion, zu der er im Auslande verurteilt Hat der auf Ersuchen der schweizerischen Behörde im wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist. im Auslande verfolgt worden, so wird er in der Schweiz Ist ein Täter auf Ersuchen der schweizerischen Behörde 4 wegen dieser Tat nicht mehr verfolgt: b. wenn die Sanktion, zu der er im Ausland verurteilt wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist. freigesprochen wurde; a. wenn er im Ausland wegen dieser Tat endgültig 2 Der Täter wird in der Schweiz nicht mehr verfolgt: diesem Gesetz unterworfen, sofern die Tat auch am Recht des Begehungsortes. den Täter nicht schwerer wiegen als diejenigen nach dem Sanktionen sind so zu bestimmen, dass sie insgesamt für befindet und nicht an das Ausland ausgeliefert wird. Die Begehungsort strafbar ist, der Täter sich in der Schweiz Richter die verbüsste Strafe an. oder teilweise verbüsst, so rechnet ihm der schweizerische 2 Hat der Täter wegen der Tat im Ausland eine Strafe ganz oder die militärische Sicherheit stört (Art. 276 und 277). verbotenen Nachrichtendienst betreibt (Art ) 266, 266 bis, 267, 268, 270, 271, 275, bis, Verbrechen Art. 4 oder Vergehen 1 imausland Diesem Gesetz ist auch unterworfen, wer im Ausland ein gegendenstaat Verbrechen. oder Vergehen gegen den Staat begeht (Art. 265, GSUSS Art. 5 staatsvertraglicher 1 Verpflichtung Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, zu verfolgteaus- dessen Verfolgung sich die Schweiz durch ein landtaten internationales Uebereinkommen verpflichtet hat, ist Massnahme in der Schweiz durchzuführen oder fortzusetzen

7 angeordnete, aber dort nur teilweise vollzogene Massnahme dass die Voraussetzungen der Artikel 4 oder 5 erfüllt a. die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der wird, und 4 Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt, sind, ist dem schweizerischen Gesetz unterworfen, wenn Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne Andere Art. 6 Auslandtaten fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgefällte Strafe anzurechnen ist. 5 Ausland verhängte Sanktion zu vollziehen. sich gegenüber dem Urteilsstaat verpflichtet hat, eine im 5 Die Absätze 1-2 Die Sanktionen sind so zu bestimmen, dass sie insgesamt sind nicht anwendbar, wenn die Schweiz Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so wird der fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgefällte Strafe anzurechnen ist. vollzogene Teil auf die auszusprechende Strafe angerechnet. Der Richter entscheidet, ob eine im Ausland angeordnete, aber dort nur teilweise vollzogene Massnahme Ist der Täter im Ausland verurteilt worden und wurde die wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist. b. wenn die Sanktion, zu der er im Ausland verurteilt freigesprochen wurde; a. wenn er im Ausland wegen dieser Tat endgültig Der Täter wird in der Schweiz nicht mehr verfolgt: dem Recht des Begehungsortes. für den Täter nicht schwerer wiegen als diejenigen nach aus einem nicht die Art der Tat betreffenden Grunde abgewiesen wird. ausgeliefert wird, weil das Auslieferungsbegehren Auslieferung zuliesse, der Täter jedoch nicht c. die Tat gemäss schweizerischem Recht die Eidgenossenschaft wegen dieser Tat ausgeliefert b. der Täter sich in der Schweiz befindet oder der vollzogene Teil auf die auszusprechende Strafe angerechnet. Der Richter entscheidet, ob eine im Ausland Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so wird der Ist der Täter im Ausland verurteilt worden und wurde die

8 6 Ortder Art. 7 Begehung 1 Ein Verbrechen oder Vergehen gilt als da begangen, wo der Täter es ausführt, und da, wo der Erfolg eingetreten ist. 2 Der Versuch gilt als da begangen, wo der Täter ihn ausführt, und da wo nach seiner Vorstellung der Erfolg hätte eintreten sollen. 4. Personliche Art. 8 Geltung des Gesetzes 1 Dieses Gesetz ist nicht anwendbar auf Personen, soweit deren Taten nach dem Militärstrafrecht zu beurteilen sind. 2 Für Personen, welche zum Zeitpunkt der Tat das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, bleiben die Vorschriften des Bundesgesetzes über die Jugendstrafrechtspf lege vorbehalten. Ist gleichzeitig eine erst nach der Vollendung des 18. Altersjahres begangene Tat zu beurteilen, so findet nur das vorliegende Gesetz Anwendung. Zweiter Titel: DIE STRAFBARKEIT 1. Verbrechen Art. 9 und Vergehen 1 Verbrechen sind die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedrohten Taten. 2 Vergehen sind die übrigen mit Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedrohten Taten. 2.Vorsatzund Art. 10 Fahrlässigkeit Begriffsbeatimmung und Strafbarkeit 1 Bestimmt es das Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich verübt. 2 Vorsätzlich verübt ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Tat mit Wissen und Willen ausführt. Ist die Tat darauf zurückzuführen, dass der Täter die Folge seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedacht oder darauf nicht Rücksicht genommen hat, so begeht er das Verbrechen oder Vergehen fahrlässig. Pflichtwidrig ist die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beobachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.

9 konnte. und 67. ist. wenn die fahrlässige Verübung der Tat mit Strafe bedroht vorgestellt hat. des Täters nach dem Sachverhalte, den sich der Täter vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, Sachverhalt, so beurteilt der Richter die Tat zugunsten 1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverha1tsrrtum Art Rechtmässige Art Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht 7 im Zustand der Schuldunfähigkeit begangene Tat voraussehen den Ausschluss der Schuldfähigkeit vermeiden und dabei die Artikel 14 Absatz 1 ist nicht anwendbar, wenn der Täter der Richter die Strafe mildern. beeinflusst, ohne schuldunfähig gewesen zu sein, so kann dieser Einsicht zu handeln. geistig behindert oder in seinem Bewusstsein gestört, so fehlte, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss ist er nicht strafbar, wenn ihm deswegen die Fähigkeit höherrangige Interessen wahrt. Gefahr befreit, handelt rechtmässig, wenn er dadurch Tat aus einer unmittelbaren, nicht anders abzuwendenden Wer sich oder einen andern durch eine mit Strafe bedrohte Richter von einer Bestrafung Umgang nehmen. Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so kann der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer so mildert der Richter die Strafe. Ueberschreitet der angemessenen Weise abzuwehren. andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen Handlungen Notwehr einem Angriffe bedroht, so ist der Angegriffene und jeder 2 Ueberschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr, Notstand Art Schuld Art. 14 SchuIdfhigkeit 1 War der Täter zur Zeit der Tat geistig nicht gesund, 2 War der Täter bei seiner Tat durch einen solchen Zustand 3 Vorbehalten sind Massnahmen nach den Artikeln Ausnahme Art. 14a 1 Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit

10 ernsthafter Anlass besteht, an der Schuldfähigkeit des hätte. 2 Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, dass die 2 War dem Täter die Hinnahme der Gefahr zuzumuten, so 1 Wer sich oder eine ihm nahestehende Person durch eine Beschuldigten zu zweifeln. der Irrtum vermeidbar, so mildert der Richter die Strafe. kann, dass er rechtswidrig handelt, bleibt straf los. War Wer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht wissen Begutachtung durch einen Sachverständigen an, wenn Zweifelhafter Art. 14 b Geisteszustand des Beschuldigten Die Untersuchungsbehörde oder der Richter ordnet die Verbotsirrtum Art dass der Rücktritt die Vollendung der Tat verhindert 2 Bleibt der Erfolg aus anderen Gründen aus, so genügt, Bestrafung Umgang nehmen. Erfolges beigetragen, so kann der Richter von einer Tätigkeit nicht zu Ende geführt oder zum Nichteintritt des 1 Hat der Täter aus eigenem Antrieb die strafbare Vollendung gelangen konnte, so bleibt er straf los. Tat nach der Art des Gegenstandes oder des Mittels an oder mit dem er sie ausführen wollte, überhaupt nicht zur Tat gehörende Erfolg nicht ein, so kann der Richter die Tätigkeit nicht zu Ende oder tritt der zur Vollendung der Strafe mildern. mildert der Richter die Strafe. wenn ihm die Hinnahme der Gefahr nicht zuzumuten war. mit Strafe bedrohte Tat aus einer unmittelbaren, nicht anders abzuwendenden Gefahr für Leib oder Leben oder andere hochrangige Güter rettet, handelt nicht schuldhaft, Entschuldigender Art. 1 6 Notstand 5. Versuch Art. 17 Strafbarkeit 1 Führt der Täter, nachdem er mit der Ausführung eines des Versuchs Verbrechens oder Vergehens begonnen hat, die strafbare Rücktritt Art. 18

11 Tat verhindert. Verbrechen oder Vergehen bestimmt hat, wird nach der wird wegen Versuchs dieses Verbrechens bestraft. 6.Teilnalime Art. 19 Anstiftung 1 Wer jemanden vorsätzlich zu dem von diesem verübten 2 Wer jemanden zu einem Verbrechen zu bestimmen versucht, bestraft. Strafandrohung, die auf den Täter Anwendung findet, seinen Tatbeitrag rückgängig macht oder die Vollendung der Beteiligten erfordert, dass dieser aus eigenem Antrieb Der Rücktritt eines von mehreren an einer Tat 9 der mit Strafe bedrohten Handlung gleichkommt. hatte, dass der Erfolg nicht eintritt, und das Unterlassen kraft einer besonderen Rechtspflicht dafür einzustehen Begehung des Verbrechens oder Vergehens bestraft, wenn er tatbestandsmässigen Erfolges zu verhindern, wird wegen berücksichtigt, bei dem sie vorliegen. ausschliessen, werden bei dem Täter oder Teilnehmer Umstände, welche die Strafbarkeit erhöhen, vermindern oder Besondere persönliche Verhältnisse, Eigenschaften und diese Pflicht nicht obliegt, milder zu bestrafen. Wird die Strafbarkeit durch eine besondere Pflicht des Täters begründet oder erhöht, so ist der Teilnehmer, dem leistet, ist milder zu bestrafen. Gehilfenschaft Art. 20 Wer zu einem Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich Hilfe Teilnahmeam Art. 2]. Sonderdelikt Persönliche Art. 21 a Merkmale 7.Begehen Art. 22 durch Unterlassen 1 Wer es unterlässt, den Eintritt eines 2 Die Strafe kann nach Artikel 50a gemildert werden.

12 revidiert. ausübt. Gesellschaft oder einer Einzelfirma eine Tat, deren für das er handelt. dann zugerechnet, wenn sie nur dem Unternehmen obliegt, begründet oder erhöht wird, so wird ihm diese Pflicht auch Strafbarkeit durch die Verletzung besonderer Pflichten 8.Verant- Art. 23 wortlichkeit derpresse BisherLger Art. 27 1) 9. Strafbarkeit Art. 24 beim Rancieln in 1 Vertretungsver- Begeht jemand als Organ oder als Mitglied eines Organs hältnissen oder als Geschäftsführer einer juristischen Person, einer 1) Wird im Rahmen der Revision des Medienstraf und Verfahrensrechts Antragsberechtigten der Täter bekannt wird. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem dem Das Antragsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten. verzichtet, so ist der Verzicht endgültig. 5 Hat der Antragsberechtigte ausdrücklich auf den Antrag hat, so steht das Antragsrecht jedem Angehörigen zu. gestellt oder auf den Strafantrag ausdrücklich verzichtet Stirbt ein Verletzter, ohne dass er den Strafantrag auch er zum Antrag berechtigt. Ist der Verletzte 18 Jahre alt und urteilsfähig, so ist Vormundschaftsbehörde zu. bevormundet, so steht das Antragsrecht auch der gesetzlicher Vertreter zum Antrag berechtigt. Ist er des Täters beantragen. unmittelbar durch sie verletzt worden ist, die Bestrafung Unternehmen tatsächlich leitet oder für dessen eines Organs oder Geschäftsführer zu sein, ein solches Geschäftsbetrieb selbständige Entscheidungsbefugnisse 10 2 Dasselbe gilt, wenn der Täter, ohne Organ oder Mitglied 10. Strafantrag Art. 2 5 Antragsrecht 1 Ist eine Tat nur auf Antrag strafbar, so kann jeder, der 2 Ist der Verletzte handlungsunfähig, so ist sein Frist Art. 26

13 leisten. Dritter Titel: STRAFEN UND MASSNAHMEN Beteiligten Strafantrag, so sind alle Beteiligten zu nicht. Zieht der Antragsberechtigte seinen Strafantrag nochmals stellen. 2 Wer seinen Strafantrag zurückgezogen hat, kann ihn nicht zurückziehen, solange das Urteil der letzten kantonalen Der Antragsberechtigte kann seinen Strafantrag Rückzug Art. 28 verfolgen. Instanz noch nicht verkündet ist. Stellt ein Antragsberechtigter gegen einen an der Tat 11 die Geldstrafe sofort zu bezahlen oder Sicherheit dafür zu 2 Ein Verurteilter ohne festen Wohnsitz in der Schweiz hat und auf Gesuch die Fristen verlängern. einem bis zu zwölf Monaten. Sie kann Ratenzahlung anordnen 1 Die Vollzugsbehörde bestimmt eine Zahlungsfrist von festzuhalten. Zahl und Höhe der Tagessätze sind im Urteil Steuerbehörden geben die erforderlichen Auskünfte. oder wirtschaftlichen Situation des Täters. Die bei der Bemessung besondere Umstände in der persönlichen und höchstens 1,000 Franken. Der Richter berücksichtigt durchschnittlich an einem Tag hat. Er beträgt mindestens 2 Nettoeinkommen, das der Täter im Zeitpunkt des Urteils 2 Ein Tagessatz entspricht in der Regel dem Zahl bestimmt sich nach dem Verschulden des Täters. Erstes Kapitel: Strafen Strafantrages Einspruch, so gilt der Rückzug für ihn Erhebt ein Beschuldigter gegen den Rückzug des für alle Beschuldigten. gegenüber einem Beschuldigten zurück, so gilt der Rückzug Unteilbarkeit Art Ge1drafe Art. 29 Bemessung 1 Die Geldstrafe beträgt höchstens 360 Tagessätze. Deren Vollzug Art. 30

14 1 Der Richter kann mit Zustimmung des Täters anstelle 1 Leistet der Verurteilte die gemeinnützige Arbeit trotz Umwandlung Art 31 Inhalt einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen gemeinnützige Umwandlung Art 35 Die Vollzugsbehörde bestimmt eine Frist von höchstens 18 Monaten, innerhalb der die Arbeit zu leisten ist. den Rest. Erlaas Art. 34 Vollzug Art. 33 Arbeit 2. Gemeinnützige Art Die Umwandlungsstrafe entfällt, soweit die Geldstrafe Haben sich die für die Bemessung massgebenden an, wenn davon ein Ergebnis zu erwarten ist. Ein Tag Freiheitsstrafe entspricht einem Tagessatz. fristgemäss, so ordnet die Vollzugsbehörde die Betreibung Verhältnisse seit dem Urteil ohne Verschulden des Täters erheblich verschlechtert, so setzt der Richter den nachträglich bezahlt wird. ausserstande, die Geldstrafe zu bezahlen, so erlässt sie Bezahlt der Verurteilte die Geldstrafe nicht Tagessatz herab. Ist der Verurteilte schuldlos der Richter. 12 Freiheitsstrafe um. Mahnung nicht, so wandelt sie der Richter in Geld- oder Arbeit, mindestens jedoch 40 Stunden, erbracht und war seine Leistung gut, so erlässt ihm die zuständige Behörde Hat der Verurteilte zwei Drittel der gemeinnützigen 2 Gemeinnützige Arbeit ist unentgeltlich zu leisten. 360 Stunden. Arbeit anordnen. Diese dauert mindestens 30 und höchstens bezahlt, wandelt sie der Richter in Freiheitsstrafe um. 1 Soweit der Verurteilte die Geldstrafe schuldhaft nicht

15 sind. in Strafeinheiten fest und schiebt den Vollzug auf. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Bericht. Vollzug der Strafe nicht geboten, so legt sie der Richter erkennen. 3. Bedingte Art. 36 Verurteilung werden, wenn die Voraussetzungen des Artikels 41 erfüllt Stunden gemeinnützige Arbeit nicht erreicht und ist der gemeinnütziger Arbeit. Freiheitsstrafe kann nur angeordnet 2 Ein Tagessatz Geldstrafe entspricht zwei Stunden 1 Hat der Täter die Voraussetzungen für eine Strafe Voraussetzungen erfüllt, deren Mass 180 Tagessätze Geldstrafe oder 360 Behörde, welche die Bewährungshilfe angeordnet hat, erforderlich, so erstattet der Bewährungshelfer der gemeinnütziger Arbeit oder einem Tag Freiheitsstrafe. Ist die Bewährungshilfe undurchführbar oder nicht mehr über dessen persönliche Verhältnisse zu erteilen. Strafrechtspf lege im Interesse des Verurteilten Auskünfte Geheimhaltungspflicht. Sie sind befugt, den Behörden der erforderliche Sozial und Fachhilfe. 1 Die Bewährungshilfe leistet und vermittelt die teilweise zu ersetzen. innerhalb einer bestimmten Frist den Schaden ganz oder Der Richter kann den Verurteilten verpflichten, die Weisungen nachträglich ändern oder aufheben. soweit dies für die Bewährung geboten erscheint. Er kann Straffolgen nach Artikel 292 besondere Weisungen erteilen, der Sozialhilfe oder ärztliche Hilfe anordnen. Bewährungshilfe, die Betreuung durch andere Einrichtungen bedingten Verurteilung auf eine vollziehbare Strafe für mehrere Strafen erfüllt, so kann der Richter neben der nach Artikel 39a einem Tagessatz Geldstrafe, zwei Stunden 13 2 Eine Strafeinheit entspricht im Fall der Nichtbewährung 3 Hat jemand durch mehrere Handlungen die Voraussetzungen Besondere Art. 37 Anordnungen 2 Der Richter kann dem Verurteilten unter Androhung der Bewhrungshilfe Art Die Mitarbeiter der Bewährungshilfe unterstehen der 1 Für die Dauer der Probezeit kann der Richter

16 Anwendung von Artikel 51 eine Gesamtstrafe. Dabei kann er Strafe gleicher Art, so bildet er in sinngeinässer nach Artikel 36 Absatz 2. verhängt er für beide Taten eine weitere Straftaten verüben wird, so widerruft der Richter früheren Tat erkennen lässt, dass er voraussichtlich die bedingte Verurteilung und bestimmt die Art der Strafe Verbrechen oder Vergehen, das in Verbindung mit der 1 Begeht der Verurteilte während der Probezeit ein Bewährt sich der Verurteilte bis zum Ablauf der Probezeit, so gilt die Verurteilung als nicht geschehen. Bewähning Art. 39 Nichtbewghrung Art. 39a leistet oder eine Geldstrafe nicht bezahlen wird. Verurteilte gemeinnützige Arbeit verweigert oder sie nicht seit dem Ablauf der Probezeit zwei Jahre vergangen sind. Der Widerruf darf nicht mehr angeordnet werden, wenn zuständige Richter entscheidet auch über den Widerruf der bedingten Verurteilung. Der zur Beurteilung des neuen Verbrechens oder Vergehens sie am Tag der Anordnung. Verlängerung erst nach Ablauf der Probezeit, so beginnt ein Jahr verlängern. Artikel 37 ist anwendbar. Erfolgt die so kann er den Verurteilten verwarnen und die Probezeit um 2 Widerruft der Richter die bedingte Verurteilung nicht, Gesamtstrafe mindestens sechs Monate erreicht oder die auf eine Freiheitsstrafe nur erkennen, wenn die Person des Verurteilten liegende rechtliche oder verhängen oder zu vollstrecken, namentlich wenn der tatsächliche Gründe ausschliessen, eine andere Strafe zu acht Tagen bis zu sechs Monaten nur erkennen, wenn in der Der Richter kann auf eine vollziehbare Freiheitsstrafe von lebenslänglich. wo es das Gesetz besonders bestimmt, ist sie mindestens sechs Monate. Die Höchstdauer beträgt 20 Jahre; Voraussetzungen nach Artikel 41 erfüllt sind Freiheitsrafe Art 40 Imaugemeinen Die Dauer der Freiheitsstrafe beträgt in der Regel Kurze Art. 41 Freiheitsstrafe

17 5. Bedingter Art. 42 Strafvollzug 1 Der Richter schiebt den Vollzug einer Freiheitsstrafe Gewährung von nicht mehr als drei Jahren in der Regel auf, wenn Bedingungen Art 43 günstige Umstände vorliegen. vor der Tat mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe 2 Hat der Verurteilte innerhalb der letzten fünf Jahre Verbrechen oder Vergehen begehen wird. nicht anzunehmen ist, dass der Verurteilte weitere verbüsst, so ist der Aufschub nur zulässig, wenn besonders sie am Tag der Anordnung. Verlängerung erst nach Ablauf der Probezeit, so beginnt verlängern. Artikel 37 gilt sinngemäss. Erfolgt die höchstens die Hälfte der im Urteil festgesetzten Dauer kann er den Verurteilten verwarnen und die Probezeit um Anwendung von Artikel 51 eine Gesamtstrafe fest. Freiheitsstrafe zusammen, so setzt der Richter in der durch den Widerruf vollziehbar gewordenen vollziehbare Freiheitsstrafe erfüllt und trifft diese mit den Aufschub. weitere Straftaten verüben wird, so widerruft der Richter früheren Tat erkennen lässt, dass er voraussichtlich Verbrechen oder Vergehen, das in Verbindung mit der Bewährt sich der Verurteilte bis zum Ablauf der Probezeit, so wird die aufgeschobene Strafe nicht mehr vollzogen. auf, so bestimmt er eine Probezeit von zwei oder drei Jahren. Er kann zusätzlich auf Geldstrafe erkennen Schiebt der Richter den Vollzug einer Freiheitsstrafe 2 Die Artikel 37 und 38 sind sinngemäss anwendbar. Bewährung Art. 44 Nichtbewährung Art 44 a 1 Begeht der Verurteilte während der Probezeit ein 2 Sind aufgrund der neuen Tat die Voraussetzungen für eine 3 Widerruft der Richter den bedingten Aufschub nicht, so 4 Artikel 39a Absätze 3 und 4 sind sinngemäss anwendbar.

18 andern Hauptstrafe ausgesprochen werden, wenn der Täter: Verkehr Fahrzeuge bestimmter Art zu lenken. oder Verkehrsregeln verletzt hat; a. beim Lenken eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr 1 Das Fahrverbot kann allein oder in Verbindung mit einer Monat bis zu fünf Jahren untersagt, im öffentlichen Ilt Mit dem Fahrverbot wird dem Täter für die Dauer von einem 6. Fahrverbot Art. 45 Voraussetzungen Art. 46 1) SR des Verurteilten zu melden. Fahrverbot unverzüglich der zur Erteilung des Führerausweises zuständigen Verwaltungsbehörde am Wohnsitz Die Gerichte haben alle Verurteilungen zu einem ses ist auf das Fahrverbot anzurechnen. 2 Die Dauer eines provisorischen Entzugs des Führerauswei c. mit Ablauf eines bestehenden Fahrverbots. wird oder das Fahrverbot darauf eingetragen ist; bei der zuständigen Verwaltungsbehörde hinterlegt b. falls ein Fahrzeug nur mit einer Bewilligung gelenkt werden darf, mit dem Tage, an dem der Führerausweis a. mit der Rechtskraft des Urteils; 1 Das Fahrverbot wird wirksam: in Verbindung mit einer andern Hauptstrafe auszusprechen. den Strassenverkehr l), so ist ein Fahrverbot allein oder Ziffer 2, 91, 92 Absatz 2 oder 95 des Bundesgesetzes über 2 Verstösst der Lenker eines Fahrzeugs gegen Artikel 90 gelenkt hat. entwendetes Fahrzeug in Kenntnis der Entwendung b. ein Fahrzeug zum Gebrauch entwendet oder ein 16 Vollzug Art. 47

19 Beim Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Fahrverbot Artikel 44 sind sinngemäss anwendbar. Regel auf, wenn nicht anzunehmen ist, dass der Verurteilte Aufschub. Die Artikel 37, 39a Absätze 3 und 4 sowie ausgesprochen wird, so widerruft der Richter den bedingten Straftat, für die ein vollziehbares Fahrverbot rechtfertigen. Die Probezeit beträgt zwei oder drei Jahre. weitere Straftaten begehen wird, die ein Fahrverbot 1 Der Richter schiebt den Vollzug des Fahrverbots in der fledingter Vollzug Art Begeht der Verurteilte während der Probezeit eine schuldet oder von der er abhängig ist; 4. auf Veranlassung einer Person, der er Gehorsam 3. unter dem Eindruck einer schweren Drohung; 2. in schwerer Bedrängnis; 1. aus achtenswerten Beweggründen; a. wenn der Täter gehandelt hat: Der Richter mildert die Strafe: unverhältnismässig hart treffen würde. die der Schuld angemessene Strafe den Täter Der Richter kann eine geringere Strafe aussprechen, wenn rechtmässig zu verhalten. den inneren und äusseren Umständen zuzumuten war, sich Zielen sowie danach bestimmt, wie weit es dem Täter nach Verwerflichkeit des Angriffs, den mit der Tat verfolgten Gefährdung des angegriffenen Rechtsguts, der das künftige Leben des Täters. Täters zu. Er berücksichtigt die Wirkung der Strafe auf 1 Der Richter misst die Strafe nach dem Verschulden des Zweites Kapitel: Strafzumessung beschränken. kann der Richter den Aufschub auf eine der beiden Strafen 17 Grundsatz Art Das Verschulden wird nach dem Grad der Verletzung oder Strafmilderungsgründe Art. 50

20 heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer verstrichenen Zeit deutlich vermindert ist; c. wenn er in einer nach den Umständen entschuldbaren ernstlich in Versuchung geführt worden ist; f. wenn das Strafbedürfnis in Anbetracht der seit der Tat Belastung gehandelt hat; e. wenn er aufrichtige Reue betätigt; Täter rechtmässiges Verhalten ausserordentlich erschwert hat; b. wenn der Täter durch das Verhalten des Verletzten d. wenn seine Lebensgeschichte oder fremde Herkunft dem auszusprechen, so kann die zuständige Behörde das Verfahren einstellen. Ist keine oder keine erhebliche Zusatzstrafe strafbaren Handlungen gleichzeitig beurteilt worden wären. dass der Täter nicht schwerer bestraft wird, als wenn die worden ist, so bestimmt er die Zusatzstrafe in der Weise, begangen hat, bevor er wegen einer andern Tat verurteilt Strafart gebunden. Voraussetzungen für mehrere gleichartige Strafen erfüllt, Tat und erhöht sie angemessen. Er kann jedoch das höchste erhöhen. Dabei ist er an das gesetzliche Höchstmass der Mass der angedrohten Strafe nicht um mehr als die Hälfte so verurteilt ihn der Richter zu der Strafe der schwersten Mindestmass der Strafart gebunden. Strafart erkennen, ist aber an das gesetzliche Höchst- und Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren. ist aufgehoben. An die Stelle von lebenslänglicher angedrohte Höchststrafe auf die Hälfte; eine Mindeststrafe 1 Ist die Strafe zu mildern, so verringert sich die beigetragen hat. gedauert und der Täter dazu nicht schuldhaft g. wenn das Strafverfahren unverhältnismässig lange 18 Strafinilderung Art. 50a 2 Der Richter kann auf eine andere als die angedrohte Konkurrenz Art Hat jemand durch eine oder mehrere Handlungen die 2 Hat der Richter eine Tat zu beurteilen, die der Täter

21 ist. ihre Gewichtung sind im Urteil festzuhalten. Begründungspflicht Art 52 ins Gewicht fallen, als wenn sie für sich allein beurteilt der Gesamtstrafe nach den Absätzen 1 und 2 nicht stärker 18. Altersjahres begangen, so dürfen diese bei der Bildung worden wären. Die für die Bemessung der Strafe erheblichen Umstände und 19 3 Hat der Täter eine oder mehrere Taten vor Vollendung des öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gering wird. bewirkte Unrecht auszugleichen, und dadurch das so sieht die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung, zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um das von ihm ab, wenn der Täter den Schaden gedeckt oder alle einer Ueberweisung an das Gericht oder der Bestrafung von höchstens einem Jahr oder für eine Geldstrafe erfüllt, Hat der Täter die Voraussetzungen für eine Freiheitsstrafe wenn das Unrecht oder die Schuld des Täters geringfügig einer Ueberweisung an das Gericht oder der Bestrafung ab, Die zuständige Behörde sieht von einer Strafverfolgung, Drittes Kapitel: Strafbefreiung Geldstrafe oder zwei Stunden Arbeitsleistung. angerechnet. Ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz Verfahrens ausgestanden hat, wird auf die Strafe Die Untersuchungshaft, die der Täter während des Anrechnung der Art. 53 Untersuchungshaft Fehlendes Art 54 Strafbedürfiuis Wiedergutmachung Art. 55

22 Strafe fest. öffentliche Interesse an einer Bestrafung gering wird. Die erscheint. 1 Beim bedingten Strafvollzug und bei der bedingten den Fall schuldhafter Nichterfüllung ersatzweise die der Anordnung der Wiedergutmachung setzt der Richter für von Artikel 55 an, wenn durch deren Erbringung das so ordnet der Richter eine Wiedergutmachung nach Massgabe Hat der Täter die Voraussetzungen für eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr oder für eine Geldstrafe erfüllt, Anordnung kann nur mit Zustimmung des Täters erfolgen. Mit Anordnung der Art. 56 Wiedergutmachung mehr erfüllt sind, ist aufzuheben. 2 Eine Massnahme, für welche die Voraussetzungen nicht Schwere weiterer Straftaten nicht als unverhältnismässig Behandlungsbedürfnis sowie auf Wahrscheinlichkeit und Betroffenen im Hinblick auf ein bei ihm bestehendes ihr verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des 1 Eine Massnahme darf nur angeordnet werden, wenn der mit Viertes Kapitel: Massnahmen 57 bezeichnen die Kantone Organe der Strafrechtspf lege. 2 Als zuständige Behörden im Sinne der Artikel 54, 55 und Voraussetzungen der Strafbefreiung gegeben sind. Entlassung von der Rückversetzung abzusehen, wenn die Verurteilung ist vom Widerruf und bei der bedingten sieht die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der schwer betroffen, dass eine Strafe unangemessen wäre, so Ueberweisung an das Gericht oder der Bestrafung ab. 20 Betroffenheit dea Art. 57 Täters durch seinetat Ist der Täter durch die unmittelbaren Folgen seiner Tat so Gemeinsame Art. 58 Bestimmungen Verhältnismässigkeit Art 59

23 eines Sachverständigen. Dieses äussert sich über Mitteilung. 2 Soll die Massnahme in einer speziellen therapeutischen 4 Hält die zuständige Behörde bei Aufhebung der Massnahme Erforderlichkeit und Aussichten einer Behandlung des betreut. 2 Die stationäre Behandlung oder Pflege erfolgt in einer werden, den Vollzug vorzeitig anzutreten. 64 zu erwarten, so kann dem Beschuldigten gestattet ist, den Verurteilten aufzunehmen. Ist die Anordnung einer Massnahme nach den Artikeln 61 - der Regel voraus, dass eine geeignete Institution bereit Einrichtung vollzogen werden, so setzt die Anordnung in Vollzugs der Massnahme. Verbrechen oder Vergehen und über die Möglichkeiten des Beschuldigten, über Art und Wahrscheinlichkeit weiterer Massnahme nach den Artikeln auf das Gutachten 1 Der Richter stützt sich bei dem Entscheid über eine Anordnung und Art. 60 Vollzug 1) SR21O Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt wird. Die Anordnung unterbleibt, wenn der Täter zu einer Strafe bedrohte Tat, die mit seinem Zustand in lasse sich der Gefahr weiterer ähnlicher Taten begegnen. Suchtbehandlung anordnen, wenn zu erwarten ist, dadurch Zusammenhang steht, so kann der Richter eine stationäre angezeigt, so macht sie der Vormundschaftsbehörde 397a ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches 1) für eine fürsorgerische Freiheitsentziehung nach den Arikeln Anstalt, die den Betroffenen, soweit nötig, psychiatrisch der Massnahme die Voraussetzungen der Verwahrung nach zuständigen Behörde anordnen. Der Vollzug erfolgt in einer Artikel 68, so kann der Richter diese auf Antrag der Erfüllt die vom Täter ausgehende Gefahr bei Aufhebung insgesamt fünf Jahren nicht überschreiten. ihr verbundene Freiheitsentzug darf die Dauer von psychiatrischen Klinik oder in einem Pflegeheim. Der mit Pflege anordnen, wenn zu erwarten ist, dadurch lasse sich steht, so kann der Richter eine stationäre Behandlung oder bedrohte Tat, die mit seinem Zustand in Zusammenhang der Gefahr weiterer ähnlicher Taten begegnen. und verübt er eine als Verbrechen oder Vergehen mit Strafe sind von den Strafanstalten getrennt zu führen. Die therapeutischen Einrichtungen im Sinne der Artikel 21 Stationäre Art 61. Behandlung geiatigkranicer 1 Ist der Täter geisteskrank oder geistig schwer behindert Stationäre Art. 62 Behandlung Alkoholsüchtiger 1 Ist der Täter alkoholsüchtig und verübt er eine mit

24 verbundene Freiheitsentzug darf die Dauer von einem Jahr Suchtbehandlung anordnen, wenn zu erwarten ist, dadurch begegnen. Strafe bedrohte Tat, die mit seinem Zustand in lasse sich der Gefahr weiterer ähnlicher Taten begegnen. Zusammenhang steht, so kann der Richter eine stationäre Stationgre Art 63 oder, bei Rückversetzung nach bedingter Entlassung, von insgesamt zwei Jahren nicht überschreiten. wenn nötig, in einer psychiatrischen Klinik. Der mit ihr 2 Die Behandlung erfolgt in einer Trinkerheilstätte oder, Behandlung 1 Drogensüchtiger Ist der Tater drogensuchtig und verubt er eine mit Einrichtung für Jugendliche vollzogen werden. begangenen Tat verurteilt, kann die Massnahme in einer Eingewiesene das 30. Altersjahr vollendet hat. Die Massnahme ist spätestens aufzuheben, wenn der die Dauer von insgesamt drei Jahren nicht überschreiten. Der mit der Einweisung verbundene Freiheitsentzug darf straffrei zu leben. Anstalten dieses Gesetzes getrennt zu führen. Dem seine Fähigkeit fördert, selbstverantwortlich und Eingewiesenen wird eine Sozialtherapie vermittelt, die ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer Taten in eine Anstalt für junge Erwachsene ein, wenn zu erwarten gestört, so weist ihn der Richter für mindestens ein Jahr und ist er in seiner Persönlichkeitsentwicklung erheblich fünf Jahren nicht überschreiten. Rückversetzung nach bedingter Entlassung, von insgesamt Freiheitsentzug darf die Dauer von drei Jahren oder, bei des Betroffenen anzupassen. bestehenden Behandlungsbedürfnissen und der Entwicklung psychiatrischen Klinik. Sie ist den im Einzelfall spezialisierten Einrichtung oder, wenn nötig, in einer 22 2 Die Behandlung erfolgt in einer auf Drogentherapie 3 Der mit der stationären Behandlung verbundene Massnahmen tür Art. 64 junge Erwachsene 2 Die Anstalt für junge Erwachsene ist von den übrigen 4 Wurde der Täter auch wegen einer vor dem 18. Altersjahr 1 War der Täter zur Zeit der Tat noch nicht 25 Jahre alt

25 1 Der Eingewiesene wird aus dem stationären Vollzug der 5 Bewährt sich der bedingt Entlassene bis zum Ablauf der Begeht der bedingt Entlassene während der Probezeit eine einer Massnahme nach Artikel 61 ein bis fünf Jahre, nach Artikel 62 zwei Jahre, nach den Artikeln 63 und 64 ein bis drei Jahre. Artikel 37 gilt entsprechend. während der Probezeit ambulant behandeln zu lassen. 3 Der bedingt Entlassene kann verpflichtet werden, sich 2 Die Probezeit beträgt bei der bedingten Entlassung aus stattet zu erproben, ob er sich in der Freiheit bewährt. Massnahme bedingt entlassen, sobald es sein Zustand ge Entlassung Art. 65 der bedingten Entlassung erfüllt sind. wenn die Voraussetzungen des bedingten Strafvollzugs oder so ist eine Reststrafe zu vollziehen. Dies gilt nicht, Wird die Massnahme aus einem anderen Grund aufgehoben, Probezeit bewährt hat. vollzogen, wenn sich der bedingt Entlassene in der Freiheitsstrafe, so wird die Reststrafe nicht mehr Freiheitsentzug die Dauer einer zugleich ausgesprochenen 2 Unterschreitet der mit der Massnahme verbundene Freiheitsentzug wird auf die Strafe angerechnet. Freiheitsstrafe voraus. Der mit der Massnahme verbundene geht dem Vollzug einer zugleich ausgesprochenen Sachverständigenberichts, Beschluss zu fassen. des Eingewiesenen und Einholung eines Sie hat darüber mindestens einmal jährlich, nach Anhörung Massnahme zu entlassen oder die Massnahme aufzuheben ist. wann der Eingewiesene aus dem stationären Vollzug der Die zuständige Behörde prüft von Amtes wegen, ob und der gesetzlichen Höchstdauer. los, so wird sie aufgehoben. Dasselbe gilt bei Erreichen 6 Erscheint die Fortführung der Massnahme als aussichts Probezeit, so ist er endgültig entlassen. begehen, die eine Verwahrung rechtfertigen würden. der Probezeit ernstlich befürchten lässt, er könnte Taten gilt, wenn das Verhalten des bedingt Entlassenen während zuständige Behörde die Rückversetzung anordnen. Dasselbe Massnahme begegnen soll, fortbesteht, so kann die Straftat und zeigt er dadurch, dass die Gefahr, der die 23 Verhältnis zur Art 66 Freiheitsstrafe 1 Der Vollzug einer Massnahme nach den Artikeln 61-64

26 mit Strafe bedrohte Tat, die mit seinem Zustand in oder ist er alkohol oder drogensüchtig und verübt er eine oder als Krisenintervention geboten ist. Die ein oder sinngemäss. Die der Täter zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird. Jahre dauern. voraussichtlich nicht zu beheben ist, so wird die wird, wenn dies zur Einleitung der ambulanten Behandlung beeinträchtigt, leidet er an einer Persönlichkeitsstörung Ambulante Art. 67 Behandlung 24 1 Ist der Täter in seiner geistigen Gesundheit 2 Eine ambulante Behandlung wird nicht angeordnet, wenn entscheidet der Richter. Artikel 66 Absatz 3 gilt vollzogen. Die mit der ambulanten Behandlung verbundene Freiheitsbeschränkung wird angerechnet. Ueber das Mass an ihre Stelle tritt, so wird die Freiheitsstrafe wird sie abgebrochen, ohne dass eine stationäre Behandlung Erweist sich die ambulante Behandlung als erfolglos und wird die Strafe nicht mehr vollzogen. ausgesprochenen Freiheitsstrafe voraus. ambulante Behandlung geht dem Vollzug einer zugleich Bericht des Therapeuten ein. ist. Sie hört vorgehend den Täter an und holt einen ob die ambulante Behandlung fortzusetzen oder zu beenden Die ambulante Behandlung darf nicht länger als fünf dafür erfüllt sind. stationäre Behandlung anordnen, wenn die Voraussetzungen Massnahme aufgehoben. Der Richter kann stattdessen eine Massnahme begegnen soll, durch die ambulante Behandlung Straftat und zeigt er dadurch, dass die Gefahr, der die Ausnahmen entscheidet der Richter. insgesamt sechs Wochen nicht überschreiten. Ueber mehrinalige stationäre Behandlung darf die Dauer von verfügen, dass der Täter vorübergehend stationär behandelt 3 Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Therapeuten 4 Begeht der Täter während der Dauer der Massnahme eine 6 Die zuständige Behörde prüft mindestens einmal jährlich, 8 Bei erfolgreichem Abschluss der ambulanten Behandlung lasse sich der Gefahr weiterer ähnlicher Taten begegnen. Artikel 37 gilt sinngemäss. ambulant behandelt wird, wenn zu erwarten ist, dadurch Zusammenhang steht, so kann der Richter anordnen, dass er

27 1 Leidet der Täter an einer tiefgreifenden Persönlich 1 Sind bei einem Verurteilten, der sich im Vollzug einer tung, eine schwere Körperverletzung, eine Vergewaltigung, Entlassung aus dem Strafvollzug mehr als zwei Jahre seit der Anordnung der Verwahrung vergangen, so entscheidet der geboten scheint, um ihn an weiteren Taten von die er jemanden körperlich, seelisch oder materiell schwer Richter neben der Strafe die Verwahrung an, wenn dies eine Brandstiftung oder eine andere Tat begangen, durch geschädigt hat oder schädigen wollte, so ordnet der Täter eine Freiheitsstrafe verbüsst. Sind im Zeitpunkt der keitsstörung und hat er einen Mord, eine vorsätzliche Tö vergleichbarer Schwere zu hindern. Verwahrung Art Der Vollzug der Massnahme wird aufgeschoben, solange der einer anderen solchen Massnahme gegeben sind. ergibt, dass bei dem Verurteilten die Voraussetzungen einer Massnahme der stationären Behandlung oder Pflege Entsprechendes gilt, wenn sich während des Vollzuges Strafe ausgesprochen oder die Verwahrung angeordnet hat. Reststrafe wird dabei aufgeschoben. diese Massnahme, mit Zustimmung des Verurteilten, nachträglich angeordnet werden. Der Vollzug einer Voraussetzungen einer Massnahme der stationären Behandlung oder Pflege nach den Artikeln gegeben, so kann Freiheitsstrafe oder in der Verwahrung befindet, die jeweils drei Jahren gestützt auf ein neues Gutachten, ob die Verwahrung noch erforderlich ist. fortgeführt, so entscheidet der Richter nach Ablauf von danach jährlich Beschluss zu fassen. Wird die Massnahme Sie hat darüber erstmals nach Ablauf von zwei Jahren und wann der Verurteilte aus der Verwahrung zu entlassen ist. endgültig entlassen. begehen, die eine Verwahrung rechtfertigen, so ordnet die Probezeit ernstlich befürchten, er könnte weiterhin Taten Lässt das Verhalten des Entlassenen während der zuständige Behörde die Rückversetzung an. in der Freiheit bewährt. Die Probezeit beträgt zwei bis sobald es sein Zustand gestattet, zu erproben, ob er sich fünf Jahre. Artikel 37 gilt sinngemäss. noch erforderlich ist. Richter gestützt auf ein neues Gutachten, ob die Massnahme 25 3 Die Verwahrung wird wie eine Freiheitsstrafe vollzogen. 4 Der Täter wird aus der Verwahrung bedingt entlassen, 6 Bewährt sich der Entlassene in der Probezeit, so ist er 7 Die zuständige Behörde prüft von Amtes wegen, ob und Aenderung der Art 69 Sanktion 2 Ueber die Anordnung entscheidet der Richter, der die

28 Staatskosten oder auf Kosten des Anzeigers an. Fünftes Kapitel: Andere Massnahmen Freigesprochenen geboten, so ordnet sie der Richter auf im öffentlichen Interesse oder im Interesse des ordnet sie der Richter auf Kosten des Verurteilten an. des Verletzten oder des Antragsberechtigten geboten, so 1 Ist die Veröffentlichung eines Strafurteils im Interesse 1.Veröffentli- Art. 70 chung des Urteils 2 Ist die Veröffentlichung eines freisprechenden Urteils 1) Im Rahmen der Revision des Medienstraf- und Verfahrensrechts wird 2) Wird durch die Arbeitsgruppe 2. Paket Geldwäscherei überprüft. ein neuer Absatz 5 vorgeschlagen. Schadenersatzes zu: gerichtlich oder durch Vergleich festgesetzten Geschädigten auf dessen Verlangen bis zur Höhe des nicht ersetzen wird, so spricht der Richter dem 5 1) Veröffentlichung. deren Antrag. Antragsberechtigten oder Freigesprochenen erfolgt nur auf Die Veröffentlichung im Interesse des Verletzten, 26 4 Der Richter bestimmt Art und Umfang der 2.Einzichung Art. 71 (Art. 58 StGB 2)) Gegenstand und Voraus seteungen Rechte Art. 72 (Art. 58bis StGB 2)) Dritter Beweiserleich- Art. 73 terung 3.Verfafl Art. 74 (Art. 59 StGB 2)) von Geschen ken und anderen Zuwendungen 4. Verwend- Art. 75 ung Zuglul stendes 1 Erleidet jemand durch ein Verbrechen oder ein Vergehen Geschkdig- einen Schaden, der nicht durch eine Versicherung gedeckt ten ist, und ist anzunehmen, dass der Schädiger den Schaden

29 rasches Verfahren vor. vollzogen. Staat verfallene Zuwendungen oder deren nicht schon im Strafurteil möglich ist, ein einfaches und Die Kantone sehen für den Fall, dass die Zusprechung 2 Der Richter kann dies jedoch nur anordnen, wenn der b. eingezogene Gegenstände und Vermögenswerte sowie dem den Staat abtritt. a. die vom Verurteilten bezahlte Geldstrafe oder Busse; Verwertungserlös unter Abzug der Verwertungskosten; c. Ersatzforderungen. Geschädigte den entsprechenden Teil seiner Forderung an Abteilung einer offenen Anstalt eingewiesen werden. in eine geschlossene Anstalt oder in eine geschlossene 1 Freiheitsstrafen werden in einer offenen Anstalt der Gefangenen ist Rechnung zu tragen. Den geschlechtsspezifischen Anliegen und Bedürfnissen Weiterbildungsmöglichkeiten, der Frage der Vorbereitung der Entlassung befasst. den Arbeits sowie den Aus und den Wiedergutmachung, den Beziehungen zur Aussenwelt und der erstellt, der sich namentlich mit den angebotenen Hilfen, erlaubt, wird zusammen mit dem Gefangenen ein Vollzugsplan straffreies Leben fördern. Soweit es die Aufenthaltsdauer Fähigkeit zu sozialem Verhalten im Hinblick auf ein Dem Gefangenen sind Hilfen anzubieten, die seine dem Schutz der Allgemeinheit angemessen Rechnung trägt. schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenwirkt und entspricht, die Betreuung der Gefangenen gewährleistet, allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich Rechte dürfen nur so weit beschränkt werden, als der es erfordern. Vierter Titel: VOLLZUG VON FREIHEITSSTRAFEN 27 UND FREIHEITSENTZIEHENDEN MAS SNAIIMEN 1.Vollzug Art. 76 von Freihegs 1 grafen Die Menschenwürde des Gefangenen ist zu achten. Seine Vo11zugsgrundstze Entzug der Freiheit und das Zusammenleben in der Anstalt 2 Der Strafvollzug ist so auszugestalten, dass er den Anstalten Art Der Gefangene kann bei Flucht- oder Wiederholurigsgefahr

30 Freizeit in der Regel in der Anstalt. Vollzugsformen Art Der Gefangene verbringt seine Arbeits, Ruhe- und Altersgruppen, für Gefangene im Arbeitsexternat oder in namentlich für Frauen, für Gefangene bestimmter Halbgefangenschaft, für Gefangene mit sehr langen oder sehr kurzen Strafen, ferner für Gefangene mit intensivem Gefangenengruppen einzurichten und zu führen, so Anstalten oder entsprechende Abteilungen für besondere Weiterbildungsinteressen. Die Kantone sind befugt, offene und geschlossene Betreuungs und Behandlungsbedarf oder speziellen Aus und Vollzugsabschnitte aufgeteilt, die auf Ruhe- oder Ferientage des Verurteilten fallen. tageweise vollzogen werden. Die Strafe wird in mehrere verbringt die Ruhe- und die Freizeit in der Anstalt. Arbeit oder Ausbildung ausserhalb der Anstalt fort und Untersuchungshaft verbleibende Reststrafen bis zu sechs Halbgefangenschaft vollzogen. Der Verurteilte setzt seine Monaten werden in der Regel in der Form der a. zur Einleitung des Vollzugs bei Antritt der Strafe c. als Disziplinarstrafe. b. zum Schutz des Gefangenen oder Dritter; oder für die Dauer von höchstens einer Woche; Vollzugsform zu erproben. Arbeitsexternats, wenn es sich verantworten lässt, diese erfolgt der Vollzug in Form des Wohn- und Bewährt sich der Verurteilte im Arbeitsexternat, so oder der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt. Aufenthalt von angemessener Dauer in einer offenen Anstalt lässt, diese Vollzugsform zu erproben. Der Wechsel zu Arbeitsexternats vollzogen, wenn es sich verantworten dieser Vollzugsform erfolgt in der Regel nach einem der Regel mindestens der Hälfte, in der Form des Die Freiheitsstrafe wird nach Verbüssung eines Teils, in zugsform zu erproben. vollzogen, wenn es sich verantworten lässt, diese Voll werden in der Form der Haibgefangenschaft nach Artikel Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu einem Jahr 5 Einzelhaft kann nur angeordnet werden Vollzugsforui Art. 79 für kurze Freiletsstrafen 1 Freiheitsstrafen und nach Anrechnung der 2 Auf Gesuch können Strafen von nicht mehr als zwei Wochen

31 einer besonderen Abteilung einer Anstalt vollzogen werden, schaft und tageweiser Vollzug ausgeschlossen. einer anderen geeigneten Einrichtung vollzogen, so verfügt. erfordert, kann zu ihren Gunsten von den für den Vollzug untersteht der Gefangene den Reglementen dieser geltenden Regeln abgewichen werden. Wird die Strafe in Besondere Art. 80 Voflzugsformen 1 Soweit der Gesundheitszustand von Gefangenen dies Bei Flucht- und Wiederholungsgefahr sind Halbgefangen die im übrigen als Untersuchungsgefängnis dient. Halbgefangenschaft und tageweiser Vollzug können auch in zur Aus und Weiterbildung zu geben. Gefangenen ist bei Eignung nach Möglichkeit Gelegenheit privaten Arbeitgeber beschäftigt werden. Ausbildung und seinen Neigungen zu entsprechen. hat so weit als möglich seinen Fähigkeiten, seiner Genehmigung des Bundes. neuer Vollzugsformen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Anwendungsbereich bestehender Vollzugsformen ändern. Zeit neue Vollzugsformen einführen oder gestatten und den Kleinkindern. ferner möglich während einer Schwangerschaft, der Geburt und der Vollzug in anderen geeigneten Einrichtungen sind und der Zeit unmittelbar nach der Geburt sowie im Fall der gemeinsamen Unterbringung von Müttern mit ihren Einrichtung, soweit die Vollzugsbehörde nichts anderes 29 2 Abweichungen von den für den Vollzug geltenden Regeln Befugnisse Art. 81 des Bundesrates 2 Die kantonalen Ausführungsbestimmungen für die Erprobung Arbeit Art Der Gefangene ist zur Arbeit verpflichtet. Die Arbeit 2 Ein Gefangener kann mit seiner Zustimmung bei einem Aus-und Art. 82a Weiterbildung 1 Der Bundesrat kann versuchsweise und auf beschränkte

32 gewähren. ist. tritt. erhält der Gefangene eine angemessene Vergütung, wenn sie noch in eine Konkursmasse einbezogen werden. Jede Für die Teilnahme an Aus und Weiterbildungsmassnahmen nichtig. Abtretung und Verpfändung des Arbeitsentgeltes ist Arbeitsentgelt darf weder gepfändet noch mit Arrest belegt Teil seines Arbeitsentgeltes frei verfügen. Das entsprechendes Entgelt. 1 Der Gefangene erhält ein seiner Arbeitsleistung Arbeitsentgelt Art Der Gefangene kann während des Vollzugs nur über einen Geschlechts durchzuführen. Aussenwelt, zur Vorbereitung seiner Entlassung oder aus besonderen Gründen in angemessenem Umfang Urlaub zu ist gewährleistet. Der unkontrollierte Verkehr mit den Aufsichtsbehörden der zuständigen Behörde untersagt werden. gestattet. Der anwaltliche Verkehr kann bei Missbrauch von Korrespondenz und anwaltlicher Schriftstücke ist nicht mitgehört werden. Eine inhaltliche Ueberprüfung der können beaufsichtigt werden; die Gespräche dürfen nicht wenn sie den Beteiligten ausdrücklich angekündigt worden werden. Die Ueberwachung von Besuchen ist nur zulässig, und Sicherheit der Anstalt beschränkt oder untersagt Der Kontakt mit nahestehenden Personen ist zu erleichtern. mit Personen ausserhalb der Anstalt Kontakt zu pflegen. Die Einzelheiten regelt der Bundesrat. nach dem Vollzugsplan an die Stelle der Arbeitsleistung 30 Beziehungen zur Art. 84 Aussenwelt 2 Der Kontakt kann kontrolliert und zum Schutz der Ordnung 3 Der Kontakt mit Rechtsanwälten ist zu gestatten. Besuche 5 Dem Gefangenen ist zur Pflege der Beziehungen zur Kontrollen und Art. 85 Untersuchungen 2 Leibesvisitationen sind von Personen gleichen Unterkünfte können durchsucht werden. 1 Gefangene, ihre persönlichen Effekten und ihre 1 Der Gefangene hat das Recht, Besuche zu empfangen und

33 c.bewghrung Art. 88 treffen. 2 Die zuständige Behörde prüft von Amtes wegen, ob der 2 Die zuständige Behörde ordnet in der Regel für die Dauer aber drei Monate verbüsst, so ist er durch die zuständige könnte. a.gewähning 1 Hat der Gefangene zwei Drittel seiner Strafe, mindestens Bedingte Entlassung Art 86 medizinischem Personal zu übertragen. unerlaubte Gegenstände zu verbergen, kann körperlich untersucht werden. Die Untersuchung ist einem Arzt oder er werde weitere Verbrechen oder Vergehen begehen. Bericht der Anstaltsleitung ein. Der Gefangene ist Ein Gefangener, der im Verdacht steht, in seinem Körper Behörde bedingt zu entlassen, wenn nicht anzunehmen ist, Gefangene bedingt entlassen werden kann. Sie holt einen 31 Probezeit, so ist er endgültig entlassen. Bewährt sich der bedingt Entlassene bis zum Ablauf der Probezeit weitere besondere Anordnungen nach Artikel 37 der Probezeit Bewährungshilfe an. Sie kann für die ein Jahr und höchstens fünf Jahre beträgt. deren Dauer dem Strafrest entspricht, jedoch mindestens 1 Dem bedingt Entlassenen wird eine Probezeit auferlegt, b. Probezeit Art 87 Absatz 4 frühestens nach zehn Jahren möglich. Entlassung nach den Absätzen 1 3 frühestens nach 15, nach Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist die bedingte rechtfertigen. bedingt entlassen werden, wenn besondere Umstände dies aber drei Monate verbüsst, so kann er ausnahmsweise Hat der Gefangene die Hälfte seiner Strafe, mindestens zuständige Behörde mindestens einmal jährlich neu zu prüfen, ob sie gewährt werden kann. Wird die bedingte Entlassung verweigert, hat die anzuhören, wenn eine bedingte Entlassung verweigert werden

34 2 Die Untersuchungshaft während des 2 Ist der Eingewiesene arbeitsfähig, so wird er zur Arbeit darf der 64 5 Verzichtet der Richter auf eine Rückversetzung, so kann 1 Im Vollzug einer Massnahme der stationären Behandlung sind. und der neuen Freiheitsstrafe in Anwendung von Artikel 51 zusammen, so bildet der Richter aus der früher verhängten vollziehbare Freiheitsstrafe erfüllt und trifft diese mit 3 Sind aufgrund der neuen Tat die Voraussetzungen für eine anzurechnen. der für die neue Tat zuständige Richter die Rückversetzung Rückversetzungverfahrens ist auf den Strafrest der durch den Widerruf vollziehbar gewordenen Reststrafe voraussichtlich weitere Straftaten verüben wird, so ordnet Verbrechen oder Vergehen, das erkennen lässt, dass er an. 1 Begeht der bedingt Entlassene während der Probezeit ein d Nichtbewhrung Art 88a 4 Trifft eine durch den Entscheid über die Rückversetzung 6 Die Rückversetzung darf nicht mehr angeordnet werden, 32 Artikel 82, 82a und 83 sinngemäss anzuwenden. dies erfordert oder zulässt. In solchem Falle sind die angehalten, soweit seine stationäre Behandlung oder Pflege disziplinarische Sanktionen. oder Pflege nach den Artikeln 61 - oder Dritter unerlässlich ist. Vorbehalten bleiben aus therapeutischen Gründen oder zum Schutz seiner Person Eingewiesene nur isoliert werden, wenn dies vorübergehend von Massnahmen 2.Voflzug Art. 89 wenn seit dem Ablauf der Probezeit zwei Jahre vergangen Probezeit, so beginnt sie am Tag der Anordung. höchstens die Hälfte der ursprünglich festgesetzten Dauer er den bedingt Entlassenen verwarnen und die Probezeit um verlängern. Erfolgt die Verlängerung erst nach Ablauf der Massnahme nach den Artikeln zusammen, so ist vollziehbar gewordene Reststrafe mit dem Vollzug einer Artikel 66 anwendbar. Entlassung erneut anwendbar sind. Wird nur die Reststrafe eine Gesamtstrafe, auf welche die Regeln der bedingten vollzogen, ist Artikel 86 Absätze 1 3 anwendbar.

35 über: (Art. 60 Abs. 3); 3. Gemeinsame Art. 90 Einschränkungen gebieten. Untersuchungen zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung gilt Vollzugsformen gilt Artikel 81 sinngemäss. 5 Für die Erprobung neuer und die Aenderung bestehender stationären Behandlung oder Pflege weitergehende Artikel 85 sinngemäss. gilt Artikel 84 sinngemäss, sofern nicht Gründe der 3 Für die Beziehungen des Eingewiesenen zur Aussenwelt 4 Für Kontrollen, Durchsuchungen und körperliche i. die Aufhebung einer Massnahme; Massnahxnenvollzug; h. Auswahl und Wechsel des Behandlungsortes im g. die Ablehnung des vorzeitigen Massnahmeantritts f. die Unterbrechung des Vollzugs (Art. 91); e. Disziplinarstrafen (Art. 90); 65 und 86) ; d. die bedingte Entlassung und die Rückversetzung (Art. c. die Beziehungen zur Aussenwelt (Art. 84); b. eine bestimmte Vollzugsform (Art ); geschlossene Anstaltsabteilung (Art.77); a. die Versetzung in eine andere Strafanstalt oder eine Gründen unterbrochen werden. Der Vollzug von Strafen und Massnahmen darf aus wichtigen Disziplinarverfahren. Disziplinarstrafen und deren Zumessung sowie über das Die Kantone treffen für den Straf und Massnahmenvollzug 33 Beimmungen Dizip1hwhL gesetzliche Regelungen über die Disziplinarverstösse, Unterbrechung des Art. 91 Vollzugs Entscheide und Art. 92 Beschwerden 1 Schriftlich zu treffen und zu begründen sind Entscheide

36 darf. ausführt; ausführt; kantonalen Rechts. 2 Die Kantone sehen für Beschwerden gegen Verfügungen nach (Art. 67 Abs. 3). Vorbehalten bleiben weitergehende Bestimmungen des bedroht ist. wenn die Beschwerdeinstanz dies verfügt. 3 Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung, ausser 1. die stationäre Behandlung bei ambulanter Massnahme bedingter Entlassung (Art. 65 Abs. 3); rasches, einfaches und unentgeltliches Verfahren vor. k. die Verpflichtung zur ambulanten Behandlung bei Absatz 1 eine gerichtliche Beschwerdeinstanz sowie ein weiter bis zur endgültigen Beurteilung. des Bundesrechts ruht die Verjährung nicht; sie läuft einer gesetzlichen Vorschrift nicht weitergeführt werden inhaftiert ist oder wenn das Strafverfahren auf Grund Freiheitsstrafe verbüsst oder zum Vollzug einer Massnahme c. wenn das strafbare Verhalten dauert, mit dem Tag, an ausführt, mit dem Tag, an dem er die letzte Tätigkeit b. wenn er die strafbare Tätigkeit zu verschiedenen Zeiten a. mit dem Tag, an dem der Täter die strafbare Tätigkeit Die Verjährung beginnt: b. in fünf Jahren, wenn die Tat mit einer anderen Strafe von mehr als drei Jahren bedroht ist; a. in zehn Jahren, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe Die Strafverfolgung verjährt: Fünfter Titel: DIE VERJAEHRUNG Verfolgungsver- Art. 93 jährung Fristen Beginn Art. 94 dem dieses Verhalten aufhört. Ruhen Art Die Verjährung ruht, solange der Täter im Ausland eine 2 Während Rechtsmittelverfahren des kantonalen Rechts oder

37 2 Mit jeder Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist neu 2 Die Verjährung der Hauptstrafe zieht die Verjährung Verfügung des Gerichtes gegenüber dem Täter, namentlich ganze Dauer überschritten ist. wurde. verjährt, wenn die ordentliche Verjährungsfrist um ihre von Gutachten, ferner durch jede Ergreifung von zu laufen. Die Strafverfolgung ist jedoch in jedem Fall Rechtsmitteln gegen einen Entscheid. Untersuchungshandlung einer Stra fverfolgungsbehörde oder durch Vorladungen, Einvernahmen, durch Erlass von Haf t oder Hausdurchsuchungsbefehlen sowie durch die Anordnung 1 Die Verjährung wird unterbrochen durch jede Unterbrechung Art. 95 a unmittelbar vorausgehend vollzogen wird, und während der Probezeit bei bedingter Entlassung. Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Massnahme, die ununterbrochenen Vollzuges dieser oder einer anderen Die Verjährung einer Freiheitsstrafe ruht während des Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil an dem der Vollzug der Strafe angeordnet wird. oder beim Vollzug einer Massnahme beginnt sie mit dem Tag, rechtlich vollstreckbar wird. Beim bedingten Strafvollzug anderer Massnahmen (Art ) nach sich. d. in fünf Jahren, wenn eine andere Strafe ausgesprochen zu fünf Jahren ausgesprochen wurde; c. in 15 Jahren, wenn eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ausgesprochen wurde; b. in 20 Jahren, wenn eine Freiheitsstrafe von fünf bis mehr Jahren ausgesprochen wurde; a. in 25 Jahren, wenn eine Freiheitsstrafe von zehn und 1 Die Strafen verjähren: Vollstreckungs- Art. 96 verjährung Fristen Beghui Art. 97 Ruhen Art. 98

38 durch jede auf Vollstreckung der Strafe gerichtete oder die: Handlung der dafür zuständigen Behörde. Unterbrechung Art. 98 a 3.Unverjähr. Art. 99 überschritten ist. wenn die ordentliche Verjährungsfrist um die Hälfte zu laufen. Die Strafe ist jedoch in jedem Falle verjährt, 1 Die Verjährung wird unterbrochen durch den Vollzug und 2 Mit jeder Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist neu Adoptivkinder. haibbürtigen Geschwister, ihre Adoptiveltern und Verwandten gerader Linie, ihre vollbürtigen und a. Angehörige einer Person sind ihr Ehegatte, ihre Für den Sprachgebrauch dieses Gesetzes gilt folgendes: Art. 100 Sechster Titel: ERKLÄRUNG GESETZLICHER AUSDRUECKE noch nicht verjährt war. oder die Strafe nach bisherigem Recht am 1. Januar 1983 verjährt, so kann der Richter die Strafe mildern. c. als Mittel zu Erpressung oder Nötigung Leib und Leben oder in Verbindung mit Geiselnahmen. drohten, namentlich unter Verwendung von Massenvernichtungsmitteln, Auslösen von Katastrophen vieler Menschen in Gefahr brachten oder zu bringen Tat nach Art ihrer Begehung besonders schwer war; Kriegsopfer als schwer bezeichnet werden, sofern die internationalen Vereinbarungen über den Schutz der den andern von der Schweiz ratifizierten b. in den Genfer Uebereinkommen vom 12. August 1949 und politischen Zugehörigkeit gerichtet waren; rungsgruppe aus Gründen ihrer Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder ihrer ethnischen, sozialen oder a. auf die Ausrottung oder Unterdrückung einer Bevölke 36 bariteft 1 Keine Verjährung tritt ein für Verbrechen oder Vergehen, 2 Wäre die Strafverfolgung bei Anwendung der Artikel Die Absätze 1 und 2 gelten, wenn die Strafverfolgung

39 Art. 101 gelten Urkunden, die von der Verwaltung der angestellt sind oder vorübergehend amtliche Funktionen ausgestellt werden. Nicht als öffentliche Urkunden Öffentliche Urkunden sind Urkunden die von Mitgliedern einer Behörde, Beamten und Personen öffentlichen ausüben. öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege sowie Haushalte leben. c. Beamte sind die Beamten und Angestellten einer Personen, die provisorisch ein Amt bekleiden oder beweisen. b. Familiengenossen sind Personen, die in gemeinsamen d. Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet Glaubens in Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu Uebertretungen sind die mit Busse bedrohten Taten. Zweiter Teil: UEBERTRETUNGEN Art. 102 Art. 103 Siebter Titel: DIE VERANTWORTLICHKEIT DS verhängte Haft, Untersuchungs, Sicherheits- und f. Untersuchungshaft ist jede in einem Strafverfahren Kalenderzeit berechnet. Stunden. Der Monat und das Jahr werden nach der e. Tag, Monat, Jahr. Der Tag hat 24 aufeinanderfolgende Geschäften ausgestellt werden. Körperschaften und Anstalten in zivilrechtlichen Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher wirtschaftlichen Unternehmungen und Monopolbetriebe des 37 Aus lieferungshaft. UNTERNEHMENS 1) Begriff Art. 104 Anwendungder Art. 105 Allgemeinen Bestimmungen Die Bestimmungen des Ersten Teils gelten mit den des ErstenTeils nachfolgenden Aenderungen auch für die Uebertretungen. 1) Wird durch eine Arbeitsgruppe der Expertenkommission behandelt.

40 der Höchstbetrag der Busse 10 OOO Franken. Der Richter ausdrücklich bestimmten Fällen bestraft. Veröffentlichung des Urteils sind nur in den vom Gesetz ausdrücklich bestimmten Fällen zulässig. Jahren. einem Tag und höchstens drei Monaten aus. Die Strafverfolgung und die Strafe verjähren in zwei Vetjährung Art. 110 bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens Verhältnissen des Täters so zu bemessen, dass dieser die Probezeit ein Jahr. 2 Auf den Vollzug und den Erlass sind die Artikel 33 und 2 Bei bedingtem Vollzug des Fahrverbotes beträgt die Gemeinnützige Art. 108 Bedingte Venirtei- Art. 109 Busse an. Mahnung nicht, so ordnet der Richter die Vollstreckung der 34 sinngemäss anwendbar. Stunden anordnen. ausgesprochenen Busse gemeinnützige Arbeit bis zu 180 und 31 sinngemäss anwendbar. Strafe erleidet, die seinem Verschulden angemessen ist. spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse nicht 1 Bestimmt es das Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist 1 Der Richter kann mit Zustimmung des Täters anstelle der Busse Art Freiheitsentziehende Massnahmen sowie die 3 Auf den Vollzug und die Umwandlung sind die Artikel 30 3 Leistet der Verurteilte die gemeinnützige Arbeit trotz 1 Versuch und Gehilfenschaft werden nur in den vom Gesetz 2 Busse und Ersatzfreiheitsstrafe sind je nach den Anwendbarkeit Arbeit Bedingte Art botes nicht anwendbar. VollzugdesFahrver- 1 Die Bestimmungen über die bedingte Verurteilung sind lung und bedingter

41 an. Aufgehoben vollzogen werden, wenn dieses Gesetz die Tat, für welche mildere ist. die Verurteilung erfolgt ist, nicht mit Strafe bedroht. Vollziehung Art. 336 früherer Strafurteile Ist ein Strafurteil auf Grund eines früheren Gesetzes Zweiter Titel: VERHÄLTNIS DIESES GESETZES ZUM BISHERIGEN RECHT ergangen, so darf die Strafe oder Massnahme nicht mehr Drittes Buch: EINFUEHRUNG UND MWENDUNG DES GESETZES Herrschaft des alten Gesetzes begangen wurden, bestehen. Strafantrages für strafbare Handlungen, die unter Amtes wegen verlangt, so bleibt das Erfordernis des auf Antrag strafbar war, dieses Gesetz die Verfolgung vom Wenn für eine Handlung, die nach dem früheren Gesetz nur auf Antrag fortgeführt. War die Verfolgung bereits eingeleitet, so wird sie nur Stellung des Antrages vom Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Strafantrag erfordert, so läuft die Frist zur Gesetz von Amtes wegen zu verfolgen war, dieses Gesetz 2 Wenn für eine strafbare Handlung, die nach dem früheren Gesetz, unter dessen Herrschaft die Tat verübt worden ist. berechnet sich die Frist zur Antragstellung nach dem Art. 338 Zeitraum wird angerechnet. 2 Der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abgelaufene beurteilt worden ist und dieses Gesetz für den Täter das wenn eine Tat vor Inkraftreten dieses Gesetzes verübt oder und die Volistreckungsverjährung finden auch Anwendung, 1 Die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Verfolgungs 39 Verjährung Art. 337 AufAntrag Art. 339 strafbare 1 Bei Handlungen Handlungen, die nur auf Antrag strafbar sind,

42 20 Jahren; pflege). über die in der Schweiz ausgesprochenen Verurteilungen a. Verurteilungen wegen Verbrechen und Vergehen, sofern sowie über die Verurteilungen von Schweizern im Ausland. Das schweizerische Zentralpolizeibüro führt ein Register Regiaterbehörden Art. 359 Inhalt Art In das Strafregister sind aufzunehmen Fünfter Titel: STRAFREGISTER eine Sanktion ausgesprochen worden ist, sowie c. in allen anderen Fällen nach 10 Jahren. Artikeln und 68 nach 15 Jahren; b. bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und weniger als fünf Jahren oder einer Massnahme nach den a. bei einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren nach dem Heimatstaate des Verurteilten mit. Tatsachen in das zentrale Strafregister ein und teilt sie Schweizerischen Zentralpolizeibüro mitzuteilen. 14 Ziff. 3 Bundesgesetz über die Jugendstrafrechts b. Einweisungen in eine geschlossene Einrichtung (Art. Freiheitsentziehung (Art. 26 Bundesgesetz über die Jugendstrafrechtspf lege), und a. Verurteilungen von Jugendlichen zu einer Tatsachen bewirken. b. weitere Entscheide, die eine Aenderung eingetragener 40 2 In das Strafregister sind auch aufzunehmen Mitteilungder Art registerpflichtigen 1 Tatsachen Alle registerpflichtigen Tatsachen sind dem 2 Das Zentralpolizeibüro trägt die ihm gemeldeten Entfernungdes Art. 362 Eintrags 1 Die Eintragungen werden von Amtes wegen entfernt:

43 bis ergangenen Urteils erteilt werden. Entlassung. freiheitsentziehenden Sanktionen mit der endgültigen Der Fristenlauf beginnt mit Rechtskraft des Urteils, bei entfernen, wenn sich der Verurteilte bewährt hat. Jahre nach Ablauf der Probezeit von Amtes wegen zu Strafvollzugsbehörden in einem gegen die betroffene Person geführten Strafverfahren oder beim Vollzug eines gegen sie Untersuchungs und Anklagebehörden, Strafgerichten oder Miueilungder Art. 363 Eintragungen 2 Eintragungen über eine bedingte Verurteilung sind zwei 1 Ein amtlicher Auszug aus dem Strafregister darf Wohnsitzkantone bleibt vorbehalten. Urteils- und der Wohnsitzkanton. Der Rückgriff auf frühere Gerichte das Urteil gefällt haben. Sechster Titel: VERFAHREN Der Bundesrat erlässt ergänzende Vorschriften. dass eine andere Behörde dieselbe Person verfolgt. einem Untersuchungsamt oder Strafgericht bekanntzugeben, Das Schweizerische Zentralpolizeibüro ist verpflichtet, auf die eigene Person. der Verurteilte sich bewährt hat. bedingte Verurteilungen nach Ablauf der Probezeit, wenn Interesse oder die Interessen der betroffenen Person dies Auslandes vorsehen, soweit ein überwiegendes öffentliches weitere Behörden des Bundes, der Kantone oder des gebieten. Ausgenommen ist die Zustellung von Auszügen über 41 2 Der Bundesrat kann die Zustellung von Auszügen an Das Recht, Eintragungen einzusehen, besteht nur in bezug Mitteilungvon Art. 363 Strafverfolgungen Vollzugsbe- Art 364 stimmungen Kostentragung Art Die Kosten des Strafvollzugs trägt der Kanton, dessen 2 Die Kosten des Vollzuges einer Massnahme tragen der

44 Aufgehoben Achter Titel: STRAFVOLLZUG. BEWÄHRUNGSHILFE Aufgehoben Siebenter Titel: VERFAHREN GEGEN KINDER UND GEGEN JUGENDLICHE Art Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. dem der Betreute Wohnsitz hat. diese Aufgabe privaten Vereinigungen übertragen. 1 Die Kantone richten die Bewährungshilfe ein. Sie können Art zuständigen Behörden erlassenen Strafentscheide und die Beschlüsse der Einstellungsbehörden gleichgestellt. Ersatz der Kosten zu vollziehen. verpflichtet, die Urteile der Bundesstrafbehörden gegen 42 Pflichtzum Art. 374 Straf- und Massnahmen- 1 Die Kantone vollziehen die von ihren Strafgerichten auf vollzug Grund dieses Gesetzes ausgefällten Urteile. Sie sind 2 Den Urteilen sind die von Polizeibehörden und andern BewShningshilfe Art Die Betreuung erfolgt in der Regel durch den Kanton, in

45 Aufgehoben 1 Die Kantone können über die gemeinsame Errichtung und 1 Die Kantone können Privatanstalten die Bewilligung den gemeinsamen Betrieb von Anstalten Vereinbarungen Betrieb der Anstalten diesem Gesetz entsprechen. Sie fördern die Aus- und Fortbildung des Anstaltspersonals. 1.Analten Art. 382 Pflicht der Kan 1 tonezurenich- Die Kantone errichten und betreiben die den Vorschriften tungundzumbetneb dieses Gesetzes entsprechenden Anstalten. Interkantonale Art Sie sorgen dafür, dass die Anstaltsreglexnente und der Neunter Titel: ANSTALTEN. GEMEINNÜTZIGE ARBEIT Leistung gemeinnütziger Arbeit. Verurteilten gegen die Folgen von Unfällen während der leistenden gemeinnützigen Arbeit. abschliessen und private Organisationen beiziehen. bereitzustellen. Sie können darüber Vereinbarungen gemeinnützigen Arbeit erforderlichen Einrichtungen Art. 385 Verwahrung zu vollziehen. des Arbeitsexternats sowie Massnahmen mit Ausnahme der erteilen, Strafen in der Form der Halbgefangenschaft und Gefangenen zusammen. Arbeitsangebote; sie arbeiten bei der Zuteilung der in bezug auf Betreuungs, Beharidlungs und besonderen Eigenheiten der einzelnen Anstalten, namentlich in Konkordaten zusammenschliessen. anderer Kantone sichern. Zu diesem Zweck können sie sich treffen oder sich das Mitbenutzungsrecht an Anstalten 43 Zusammenarbeit 2 Die Kantone orientieren sich gegenseitig über die Zulassungvon Art. 384 Privatanstatten 2 Privatanstalten unterstehen der Aufsicht der Kantone. 2.Gemeinnützige Art. 386 ArbeiL 2 Die zuständige Behörde bestimmt die Ausgestaltung der zu 3 Die Kantone sorgen für eine genügende Versicherung der 1 Die Kantone haben die für die Durchführung der

46 und Gesundheitsschutz anwendbar. 1. Aufgehoben Staat. entsprechenden Teils der Forderung des Geschädigten an den werden. Die Entschädigung erfolgt gegen Abtretung des durch die Ausführung gemeinnütziger Arbeit verursacht e. Aufgehoben Aufgehoben. d. Aufgehoben über: die Leistung gemeinnütziger Arbeit überschritten werden. Art. 391 und Die Kantone haften für Schäden, die von Verurteilten 5 Die gesetzlich bestimmte Höchstarbeitszeit darf durch Im übrigen sind die Vorschriften über Arbeitssicherheit Frauen nach Artikel 80 Absatz 2. n. (neu) den Vollzug von Strafen und Massnahmen an k. Aufgehoben i. Aufgehoben h. Aufgehoben gebrechlichen und betagten Personen; g. den Vollzug von Strafen und Massnahmen an kranken, f. Aufgehoben c. Aufgehoben Massnahmen durch einen anderen Kanton; b. die Uebernahme des Vollzuges von Strafen und Massnahmen; mehreren gleichzeitig vollziehbaren Einzeistrafen und a. den Vollzug von Gesamtstrafen, Zusatzstrafen und Elfter Titel: ERGÄNZENDE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN 44 Befugnisdes Art. 3g7bis Bundesrates zumerlassvon 1 Ausser den in den Artikeln 81, 83 Absatz 4, 364 und 368 ergänzenden Absatz 3 genannten Fällen ist der Bundesrat befugt, nach Bestimmungen Anhören der Kantone, ergänzende Bestimmungen aufzustellen in. Aufgehoben

47 Behörde besondere Bestimmungen aufstellen. Aufgehoben Aufgehoben Aufgehoben Art. 401 occies 179 bis Art Kantons Tessin auf Antrag der zuständigen kantonalen 2 Aufgehoben 3 Der Bundesrat kann über die Trennung der Anstalten des Schlussbestinunungen der Aenderung vom 18. März 1971 stimmungen zum Schweizerischen Strafgesetzbuch mit. 2 Die Kantone teilen dem Bund die nötigen Einführungsbe Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1942 in Kraft. 2. Aufgehoben Behör zur Genehmigung der Ueberwachung nach Artikel 45 Schulzder Art. 400 persönlichen Geheiinsphäre 1. Jeder Kanton bezeichnet eine einzige richterliche dieses Gesetzes

48 JUGENDSTRAFRECHTSPFLEGE 2. BUNDESGESETZ UEBER DIE

49 1) SR ) SR Art. 1 Grundsätze Art. 2 Persönliche Geltung zurückgelegt haben; massgebend ist das Alter zur Zeit der Tat. Ist gleichzeitig eine erst nach der Vollendung des bedroht ist; Beachtung zu schenken. begangen und das 12., nicht aber das 18. Altersjahr 1. Dieses Gesetz gilt für Jugendliche, die eine Straftat seiner in Entwicklung befindlichen Persönlichkeit ist besondere Den Lebens und Familierxverhältnissen des Jugendlichen sowie und die Erziehung des Jugendlichen. Die mit der Anwendung dieses Gesetzes betrauten Personen sollen 18. Altersjahres begangene Tat zu beurteilen, so findet 18. Altersjahres begangene Tat zu beurteilen ist. 3. Vorbehalten bleiben das Bundesgesetz vom 24. Juni Ist zur Zeit der Tat das 12. Altersjahr noch nicht vol Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Die Verjährungsfrist beträgt die durch das kantonale Recht bezeichnete Fachstelle für Art. 3 Verfolguncrsverjähruncr Jugendhilfe, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass das Kind Verwaltungsstrafrecht 2) betreffend die strafrechtliche tigen. Dasselbe gilt für die Vormundschaftsbehörde oder lendet, sind die gesetzlichen Vertreter zu benachrich Verantwortlichkeit und das Verfahren gegen Jugendliche verurteilt wurde und erst nachher eine vor Vollendung des dann, wenn der Täter bereits wegen einer solchen Tat Wegleitend für die Anwendung dieses Gesetzes sind der Schutz über erzieherische Befähigung und Erfahrung verfügen. nur das Strafgesetzbuch Anwendung. Das gilt ferner auch besondere Hilfe benötigt. über Ordnungsbussen im Strassenverkehr sowie die (Art. 4 und 23). a. fünf Jahre, wenn die Tat nach dem für Erwachsene anwend baren Recht mit einer Freiheitsstrafe von über zehn Jahren ERSTER TITEL : ALLGEMEINE GRUNDSAETZE UND ANWENDUNGSBEREICH 47

50 K 2) SR21O 1) SR Die vom Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafen und Massnah 1. Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Vorschrifte Die nach diesem Gesetz zuständige Behörde trifft im Rahmen der 2. Die Haft ist von den Erwachsenen getrennt zu vollziehen 1. Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn ihr und erfordert eine geeignete Betreuung. Hat der Jugend 3. Das Verfahren ist beschleunigt durchzuführen. zialisierten Einrichtung unterzubringen. bleiben die Artikel die Haft länger als sieben Tage, so ist er in einer spe men sind auf Jugendliche nicht anwendbar; vorbehalten Jugendlichen zu seinen Gunsten zu berücksichtigen. enthält, sind die Bestimmungen des Strafgesetzbuches 1 regelt im Falle einer Unterbringung das Recht auf persönlichen erreicht werden kann. Zweck nicht durch eine vorsorgliche Schutzmassnahme ZWEITER TITEL : UNTERSUCHUNG Art. 4 Anwendbarlceit des Strafgesetzbuches 1) Art. 5 Verhältnis zum Zivilgesetzbuch 2) Art. 6 Vorsorgliche Schutzmassnabmen Art. 7 Untersuchungshaft Recht mit einer andern Strafe bedroht ist. ten, aber nicht mehr als zehn Jahren bedroht ist; Artikel Schutzmassnahmen zivilrechtlicher Art und Nötigenfalls können Schutzmassnahmen vorsorglich angeordnet liche das 15. Altersjahr noch nicht vollendet oder dauert baren Recht mit einer Freiheitsstrafe von über drei Mona c. ein Jahr, wenn die Tat nach dein für Erwachsene anwendbaren Verkehr. b. drei Jahre, wenn die Tat nach dem für Erwachsene anwend werden. anwendbar. Dabei sind Alter und Entwicklungsstand des 48

51 psychischen oder sexuellen Entwicklung zusammenhängt; erscheint, insbesondere wenn die Tat mit seiner ist, dass eine Strafe unangemessen wäre; a) der Jugendliche schon angemessen bestraft worden ist; besteht oder die Behörde des Zivilrechts bereits zurei 1. Soweit kein Bedürfnis nach Anordnung von Schutzmassnahmen Art. 8 Einstellung 49 b) er durch die Folgen seiner Tat so schwer betroffen nische oder psychologische Begutachtung anzuordnen. Gesundheit des Jugendlichen zu zweifeln, ist eine medizi 3. Besteht Anlass, an der physischen oder psychischen rung gewährleistet. Stelle beauftragt werden, die eine fachgerechte Durchfüh 2. Mit der Abklärung kann eine öffentliche oder private familiärer, erzieherischer, schulischer und beruflicher stationäre Beobachtung angeordnet werden. Verhältnisse des Jugendlichen abzuklären, namentlich in Hinsicht. Zu diesem Zweck kann auch eine ambulante oder 1. Soweit der Entscheid es erfordert, sind die persönlichen und Begutachtung Art. 9 Abklärung der persönlichen Verhältnisse, Beobachtung fahrens nach dem kantonalen Prozessrecht. 4. Vorbehalten bleiben die Gründe zur Einstellung des Ver einzuleiten sich bereit erklärt hat. Aufenthalt hat, bereits ein Verfahren eingeleitet oder Staat, in dem der Jugenliche seinen gewöhnlichen 3. Die Einstellung ist stets zulässig, wenn der ausländische ist und der Täter sich wohlverhalten hat. Anstrengung unternommen hat, um das von ihm begangene Unrecht auszugleichen; eigene Leistung wiedergutgemacht oder eine besondere a) der Jugendliche den Schaden soweit möglich durch 2. Unter denselben Voraussetzungen kann das Verfahren ein gestellt werden, wenn strebten Ziele gefährden würde. einer bereits bestehenden Schutzmassnahme ange d) die Fortführung des Verfahrens die Erreichung der mit b) seit der Tat verhältnismässig lange Zeit verstrichen oder der Schuld des Jugendlichen als entbehrlich c) die Bestrafung wegen der Geringfügigkeit des Unrechts zustellen, wenn chende Massnahmen angeordnet hat, ist das Verfahren ein

52 1) SR210 bestimmt die urteilende Behörde eine geeignete Person oder hungsaufgabe unterstützt und den Jugendlichen persönlich anordnen, dass er ambulant behandelt wird. treffen, um eine geeignete erzieherische Betreuung oder thera kann von der Anordnung einer Schutzmassnahme abgesehen werden. Gewalt oder die Pflegeeltern die erforderlichen Vorkehrungen Hält sich der Jugendliche nur vorübergehend in der Schweiz auf, erzieherischen Betreuung oder therapeutischen Behandlung erforderlichen Schutzmassnahmen an, auch wenn er nicht schuld haft gehandelt hat. Art. 10 Allgemeine Voraussetzungen Ergibt die Abklärung, dass der Jugendliche einer besonderen Art. 11 Aufsicht Besteht Aussicht darauf, dass die Inhaber der elterlichen Art. 12 Persönliche Betreuung eine geeignete Person, welche die Eltern in ihrer Erzie in Abweichuiig von Artikel 323 Absatz 1 des Zivilge Art. 13 Ambulante Behandlung einkommens des Jugendlichen beauftragen. entsprechend beschränken. setzbuches l) den Betreuer mit der Verwaltung des Erwerbs betreut. 1. Erfordern es die Umstände, bestimmt die urteilende Behörde 3. Rechtfertigen es die Umstände, kann die urteilende Behörde des Jugendlichen übertragen und die elterliche Gewalt nisse bezüglich der Erziehung, Behandlung und Ausbildung kann mit Weisungen an die Eltern verbunden werden. 2. Die urteilende Behörde kann dem Betreuer bestimmte Befug Stelle, der Einblick und Auskunft zu geben ist. Die Massnahme bedarf, ordnet die urteilende Behörde die nach den Umständen peutische Behandlung des Jugendlichen sicherzustellen, so alkohol- oder drogenabhängig, so kann die urteilende Behörde seiner Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt, ist er Ist der Jugendliche in seiner geistigen Gesundheit oder in ERSTER ABSCHNITT : SCHUTZMASSNAHMEN DRITTER TITEL : ENTSCHEID UND VOLLZUG 50

53 1) SR Untersteht der Jugendliche der elterlichen Gewalt, so hat werden, ordnet die urteilende Behörde die geeignete nach Ziffer 3 ist nur zulässig nach einer vorgängigen Behörde nötigenfalls das Recht der Eltern auf persönlichen 3. Die urteilende Behörde darf die Einweisung in eine 1. Die vollziehende Behörde bestimmt, wer mit den Massnahmen 3. Im Falle einer Unterbringung regelt die vollziehende mundschaftsbehörde mitzuteilen. die Massnahme die Aufhebung der e1terlichen Obhut nach erforderliche sozialpädagogische oder therapeutische Hilfe einer Erziehungs oder Behandlungseinrichtung, welche die Artikel 310 des Zivilgesetzbuches ]) zur Folge. Ist der Unterbringung an, namentlich bei Privatpersonen oder in 1. Kann der Gefährdung des Jugendlichen nicht anders begegnet Art. 14 Unterbringung Jugendliche bevormundet, so ist der Entscheid der Vor geschlossene Einrichtung nur anordnen der Jugendliche angemessen unterrichtet und ausgebildet wird. 4. Die Unterbringung zur Behandlung einer psychischen Stö 2. Beim Vollzug aller Massnahmen ist dafür zu sorgen, dass begegnen. rung oder die Einweisung in eine geschlossene Einrichtung Begutachtung (Art. 9 Ziff. 3). gewährleisten können. Art. 15 Vollzug der Massnahmen die nötigen Weisungen und legt die zeitlichen Abstände für die Berichterstattung fest. betraut wird, und überwacht ihre Durchführung. Sie erlässt 51 ist die vollziehende Behörde zuständig. Für die Anordnung einer Trennung von mehr als zwei Tagen fünf Tage von den anderen Jugendlichen getrennt werden. darf er aus disziplinarischen Gründen nicht länger als 4. Ist der Jugendliche in einer Einrichtung untergebracht, Verkehr mit dem Jugendlichen nach den Artikeln 273 ff. des Zivilgesetzbuches i) nahme als notwendig erweist, um der Gefährdung zu schwerwiegender Weise gefährdet und sich die Mass b) oder wenn der Jugendliche die Sicherheit anderer in unumgänglich ist; oder für die Behandlung einer psychischen Störung a) wenn es für den persönlichen Schutz des Jugendlichen

54 ersetzen oder an Stelle einer persönlichen Betreuung eine erzieherischen oder therapeutischen Wirkungen mehr selber oder für die Sicherheit Dritter mit schwerwiegenden Probezeit anordnen. tragen; oder die Ersetzung des gesetzlichen Vertreters bean wenn ihr Zweck erreicht ist oder feststeht, dass sie keine b) Vorschläge für die Wahl eines Vormundes unterbreiten des Mündigkeitsalters nur mit Einverständnis des des Zivilrechts beantragen; a) die Anordnung, Aenderung oder Aufhebung von Massnah men, für die sie nicht zuständig ist, bei der Behörde 1. Die vollziehende Behörde hebt die Schutzmassnahmen auf, und des Jugendstrafrechts entfalten. Die Ueberprüfung erfolgt jährlich. 1. Aendern sich die Verhältnisse, kann die vollziehende 3. Die urteilende Behörde kann im Falle des bedingten Straf vollzogen oder weitergeführt werden. entziehung Schutzmassnahmen auch noch während der Art. 16 Aenderung der Massnahmen Aufsicht anordnen. In den andern Fällen ist für die seinen gesetzlichen Vertretern beantragt werden. vollzuges oder der bedingten Entlassung aus der Freiheits Art. 17 Beendigung der Massnahmen Betroffenen angeordnet oder weitergeführt werden. Alle Schutzmassnahmen fallen mit Vollendung des 22. Nachteilen verbunden und kann diesen nicht auf andere vormundschaftlicher Massnahmen. Art. 18 Zusammenarbeit zwischen Behörden des Zivilrechts Altersjahres dahin. Massnahme in einer Einrichtung für junge Erwachsene Massnahmen die urteilende Behörde zuständig. 5. Hat der Jugendliche das 18. Altersjahr vollendet, kann die Behörde die Unterbringung durch eine ambulante Massnahme Aenderung von Massnahmen oder die Anordnung neuer 2. Die Aenderung der Massnahmen kann vom Jugendlichen oder 2. Aufsicht und persönliche Betreuung können nach Erreichen 3. Ist der Wegfall einer Schutzmassnahme für den Betroffenen Behörde rechtzeitig die Anordnung geeigneter Weise begegnet werden, so beantragt die vollziehende 1. Die Jugendstrafbehörde kann 52

55 53 c) gegen die zum Schutz des Jugendlichen durch die Behörde des Zivilrechts oder den Vormund angeordneten Massnahmen Beschwerde führen. 2. Liegt die eigene Zuständigkeit vor, darf die Jugendstraf behörde die Anordnung von Schutzmassnahmen der Behörde des Zivilrechts nur übertragen, wenn wichtige Gründe bestehen, namentlich wenn a) auch für Geschwister, die keine Straftat begangen haben, Massnahmen zu ergreifen sind; b) die Notwendigkeit der Fortführung früher angeordneter Massnahmen es als angezeigt erscheinen lässt; c) ein Verfahren auf Entziehung der elterlichen Gewalt eingeleitet ist. 3. Verzichtet die Behörde des Zivilrechts im Interesse eines einheitlichen Vorgehens darauf, selber Massnahmen anzuordnen, kann sie bei der Jugendstrafbehörde den Erlass, die Aenderung oder die Aufhebung von Schutzmass nahmen nach den Artikeln beantragen. 4. Die Behörde des Zivilrechts und die Jugendstrafbehörde teilen sich ihre Entscheide mit. ZWEITER ABSCHNITT : STRAFEN Art. 19 Allgemeine Voraussetzungen 1. Die Verhängung einer Strafe setzt voraus, dass der Jugendliche schuldhaft gehandelt hat. 2. Erfordert eine Strafe ein bestimmtes Mindestalter, so ist auf das Alter zur Zeit der Tat abzustellen. 3. Hat die urteilende Behörde Taten zu beurteilen, die ein Jugendlicher teils vor und teils nach dem für eine Strafe dieses Gesetzes massgebenden Mindestalters begangen hat (Art. 23 Ziff. 2, 25 Ziff. 1, 26 Ziff. 1 und 2), so kann sie entweder nach Artikel 28 die entsprechenden Strafen verbinden oder durch angemessene Erhöhung der schwersten auszusprechenden Strafe eine Gesamtstrafe bilden. Die einzelnen Taten dürfen bei der Bildung der Gesamtstrafe nicht stärker ins Gewicht fallen, als wenn sie für sich allein beurteilt worden wären. Die Gesamtstrafe darf das gesetzliche Höchstmass einer Strafart nicht überschreiten.

56 Art. 20 Absehen von der Bestrafung Art. 21 Aussetzen des Entscheides Art. 22 Verwarnung Art. 23 Persönliche Leistungen Sie sieht überdies von der Bestrafung ab, wenn diese die Bestrafung absehen. Erreichung der mit der Anordnung einer Schutzmassnahme ange Tat. Artikel 8 für die Einstellung des Verfahrens gelten, von der strebten Ziele gefährden würde. Die urteilende Behörde kann aus denselben Gründen, welche nach Die Verwarnung besteht in einer förmlichen Missbilligung der verhängt die urteilende Behörde eine die frühere Tat miteinbeziehende Gesamtstrafe. 2. Bewährt sich der Jugendliche, wird von Strafe abgesehen. Begeht er während der Probezeit erneut eine Straftat, 54 einer Nachfrist. die vollziehende Behörde den Jugendlichen unter Ansetzung 3. Werden die Leistungen nicht fristgemäss erbracht, ermahnt Bestimmung des Aufenthaltsortes verbunden werden. werden. Uebersteigen sie zehn Tage, können sie mit der Leistungen bis zu einer Dauer von drei Monaten angeordnet oder ein Vergehen begangen haben, können die persönlichen 2. Für Jugendliche über fünfzehn Jahre, die ein Verbrechen oder anderen Veranstaltungen angeordnet werden. Als persönliche Leistung kann auch die Teilnahme an Kursen 2 beträgt die Höchstdauer zehn Tage. des Opfers verpflichtet werden. Unter Vorbehalt von Ziffer der Allgemeinheit, gemeinnütziger Zwecke oder im Interesse 1. Der Jugendliche kann zu persönlichen Leistungen zugunsten von weiteren Straftaten abzuhalten. als Verwarnung verurteilt worden ist, und vor Begehung der Straftat zu keiner anderen Strafe der Jugendliche während der letzten zwei Jahre wenn wenn der Schuldspruch voraussichtlich genügt, um ihn auf eine Probezeit von sechs Monaten bis zu zwei Jahren aus: 1. Die urteilende Behörde setzt den Entscheid über die Strafe

57 Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches über das Fahrverbot Abweichungen 1. Hat der Jugendliche das 15. Altersjahr vollendet, kann er 2. Die vollziehende Behörde bestimmt die Zahlungsfrist; sie 3. Auf Gesuch des Jugendlichen kann die vollziehende Behörde umwandeln, ausser wenn sie an Stelle nicht erbrachter kann in Anwendung von Artikel 29 mit bedingtem kann Erstreckungen und Teilzahlungen gewähren. 4. Bezahlt der Jugendliche die Busse nicht innert der Art. 24 Fahrverbot Leistungen über zehn Tagen auf Busse oder Freiheits stungen bis zu zehn Tagen auf Busse, an Stelle von Vollzug ausgesprochen werden. erkennt die urteilende Behörde an Stelle von Lei entziehung. Die Freiheitsentziehung darf die Dauer der umgewandelten Leistung nicht übersteigen; sie gen; verpflichtet werden, die Leistungen unter unmittel a) ist der Jugendliche unter 15 Jahre alt, kann er Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, gilt folgendes gelten auch für Jugendliche. Vorbehalten bleiben folgende persönlicher Leistungen ausgesprochen wurde. mit Busse bis zu 2 OOO Franken bestraft werden. Art. 25 Busse den. barer Aufsicht der vollziehenden Behörde zu erbrin die Busse ganz oder teilweise in persönliche Leistungen 55 b) hat der Jugendliche das 15. Altersjahr vollendet, der Jugendliche ohne sein Verschulden zahlungsunfähig ist. gesetzten Frist, erkennt die urteilende Behörde an ihrer Stelle auf Freiheitsentziehung bis zu 30 Tagen. Artikel 29 bleibt anwendbar. Die Umwandlung ist ausgeschlossen, wenn die Verhältnisse ändern. Die Busse kann nachträglich herabgesetzt werden, wenn sich Verhältnisse des Jugendlichen festzusetzen. Der Betrag ist unter Berücksichtigung der persönlichen Teil der Dauer des Fahrverbots amtlich verwahrt wer Jugendlichen dient, kann für die ganze oder einen b) ein Fahrzeug, das nur dem persönlichen Gebrauch des a) die Höchstdauer beträgt zwei Jahre;

58 1) SR Leistungen ausgesprochen worden. wird mit Freiheitsentziehung bis zu vier Jahren bestraft, achtung nach Artikel 9 Ziffer 3. ren. ist; wenn er bestraft werden. Freiheitsentziehung von einem Tag bis zu einem Jahr 1. Der Jugendliche, der nach Vollendung des 15. Altersjahres 2. Der Jugendliche, der das 16. Altersjahr zurückgelegt hat, Art. 26 Freiheitsentziehung ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen hat, kann mit 56 ein Verbrechen begangen hat, das nach dem für Entlassung zu gewährleisten. die Begleitung der sozialen Eingliederung nach der stimmte erzieherische Betreuung sowie die Vorbereitung und 6. In allen Fällen sind eine auf die Persönlichkeit abge Einrichtung nicht in Betracht kommt. Lehre oder einer Erwerbstätigkeit ausserhalb der ermöglicht, sofern die Fortsetzung des Schulbesuchs, einer lichen den Beginn oder den Abschluss einer Ausbildung Sie muss über eine Ausstattung verfügen, die dem Jugend zu fördern. erfolgen, die geeignet ist, die Persönlichkeitsentwicklung 5. Der Vollzug hat in einer Einrichtung für Jugendliche zu vollzogen werden, solche bis zu sechs Monaten in Form der Halbgefangenschaft. 4. Freiheitsentziehungen bis zu einem Monat können tageweise träglich für den Rest der Strafe angeordnet werden. Die Umwandlung kann sofort für die ganze Dauer oder nach eine drei Monate nicht übersteigende Freiheitsentziehung ausser sie sei an Stelle nicht erbrachter persönlicher in persönliche Leistungen von gleicher Dauer umwandeln, 3. Auf Gesuch des Jugendlichen kann die urteilende Behörde nach einer vorgängigen medizinisch-psychologischen Begut Freiheitsentziehung von über einem Jahr ist nur zulässig rung eine besonders verwerfliche Gesinnung offenba grund, der Zweck der Tat oder die Art ihrer Ausfüh skrupellos gehandelt hat, namentlich wenn der Beweg des Strafgesetzbuches l) begangen und dabei besonders eine Tat nach den Artikeln 122, 139 Ziffer 2 oder 184 Freiheitsstrafe von drei Jahren oder mehr bedroht Erwachsene anwendbaren Recht im Mindestmass mit

59 Busse. eine geeignete, von der Einrichtung unabhängige Person zu Art. 27 Bedingte Entlassung Vollzugseinrichtung sowie die Person, welche den Jugend Art. 28 Verbindung von Strafen lichen begleitet, sind anzuhören. sein beeinträchtigen. Eine geeignete Person begleitet den Bericht. stens die Hälfte der ursprünglichen Dauer verlängern und weitere Weisungen erteilen. die persönliche Leistung nach Artikel 23 Ziffer 1 Absatz 2 mit Das Fahrverbot kann mit jeder anderen Strafe verbunden werden, Vom Vollzug der Reststrafe kann ausserdem abgesehen In leichten Fällen und bei begründeter Aussicht auf In beiden Fällen kann die Behörde die Probezeit um höch Wochen im Vollzug verbracht, kann ihn die vollziehende 1. Hat der Jugendliche die Hälfte, mindestens aber zwei Monaten bis zu zwei Jahren fest. Sie kann mit Weisungen Interesse wahrnimmt. teilweise Vollzug kann nur einmal gewährt werden. verzichtet. zeitveranstaltungen, der Einsatz für die Wiedergutmachung teilweisen oder ganzen Vollzug der Reststrafe. Der Ziffer 1 Buchstabe b wird auf den Vollzug der Reststrafe Bewährung sowie unter den Voraussetzungen von Artikel 8 7. Dauert die Freiheitsentziehung länger als einen Monat, ist Behörde bedingt entlassen, wenn nicht anzunehmen ist, er 2. Die zuständige Behörde setzt eine Probezeit von sechs 3. Begeht der Jugendliche während der Probezeit eine Straftat Weisungen zuwider, verfügt die vollziehende Behörde den der Jugendliche ihrer bedarf und für sie zugänglich ist. tageweise vollzogene Strafe. Die Leitung der Jugendlichen und erstattet der vollziehenden Behörde Eine therapeutische Behandlung ist sicherzustellen, sofern verbunden werden, wie die Teilnahme an bestimmten Frei des Schadens, der Verzicht auf den Besuch bestimmter Lokale oder die Enthaltung von Stoffen, die das Bewusst oder handelt er trotz förmlicher Mahnung den ihm erteilten des Erwachsenenstrafrechts ausgesprochen wurde. bestimmen, die den Jugendlichen begleitet und sein werden, wenn wegen der Tat eine Strafe oder eine Massnahme werde weitere Straftaten begehen; ausgenommen bleibt die 57

60 1. Die urteilende Behörde schiebt den Vollzug eines Fahr von sechs Monaten bis zu zwei Jahren fest, wenn nicht anzunehmen ist, der Jugendliche werde weitere Straftaten 1. Die Unterbringung nach Artikel 14 geht dem Vollzug einer Die Dauer der Unterbringung wird auf die Freiheits 1. Die Verjährungsfrist beträgt Freiheitsentz iehung Reststrafe noch zu vollziehen ist. Freiheitsentz iehung angerechnet. Ziffer 2 Absätze 2 und 3 gilt entsprechend. 2. Artikel 27 Ziffern 2 und 3 gilt entsprechend. so entscheidet die urteilende Behörde ob und wieweit eine 2. Der Vollzug einer ambulanten Behandlung nach Artikel Trifft eine andere Schutzmassnahme mit einer Freiheits Schutzmassnahme angestrebten Zielen zuwiderlaufen würde. Wird die Unterbringung aufgehoben, weil sie ihren Zweck Wird die Unterbringung aus einem anderen Grund aufgehoben entz iehung angerechnet. gleichzeitig ausgesprochenen Freiheitsentziehung voraus. erreicht hat, so wird eine Reststrafe nicht mehr begehen. ziehung von weniger als drei Jahren voraus. aufgehoben, so entscheidet die urteilende Behörde ob eine Vollzug nur aufschieben, wenn dieser den mit der andere Schutzmassnahme anzuordnen oder die Strafe zu Zweck erreicht hat so wird die Freiheitsentziehung nicht Wird die ambulante Behandlung aufgehoben, weil sie ihren mehr vollzogen. Wird die ambulante Behandlung aus einem anderen Grund geht einer gleichzeitig ausgesprochenen Freiheitsent entziehung zusammen, so kann die urteilende Behörde deren verbundene Freiheitsbeschränkung wird angemessen auf die verbots, einer Busse oder einer Freiheitsentziehung von nicht mehr als drei Jahren auf und setzt eine Probezeit vollziehen ist. Die mit der ambulanten Behandlung Art. 29 Bedingter Vollzug von Strafen Art. 30 Zusammentreffen von Schutzmassnahmen und vollzogen. Art. 31 Volistreckungsverlährung 58

61 den Behörden jenes Ortes überwiesen, an dem der 2. Mit dem zurückgelegten 25. Altersjahr endet der Vollzug Die übrigen Straftaten werden am Ort des gewöhnlichen 2. Eine im Ausland begangene Tat, die auch nach schweizeri 3. Für den Vollzug sind die Behörden am Ort der Beurteilung und Konkordatsbestimmungen. 2. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Aufenthalts des Jugendlichen verfolgt. Fehlt ein solcher Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass Schutzmassnahmen 1. Uebertreturigen werden am Orte ihrer Begehung verfolgt. Art. 32 Oertliche Zuständigkeit Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. VERFAHREN UND ANWENDUNG DES GESETZES VIERTER TITEL : ORGANISATION, jeder Strafe. sichtigung der Schutzbedürftigkeit des Jugendlichen. 1. Die Kantone regeln das Verfahren unter besonderer Berück Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anzuwenden. schen Behörde in der Schweiz verfolgt werden, wenn der Ausland, sind die Behörden des Heimatortes zuständig. Ist er Schweizer Bürger mit gewöhnhichem Aufenthalt im wenn er Schweizer Bürger ist. schem Recht strafbar ist, kann auf Ersuchen der ausländi in der Schweiz, sind die Behörden am Ort der Begehung Jugendliche hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuständig. zuständig; vorbehalten bleiben Verwaltungsvereinbarurigen Art. 33 Verfahren 4. Kompetenzkonfhikte zwischen den Kantonen entscheidet der sechs Monaten; angeordnet oder geändert werden müssen, wird das Verfahren Bundesrat. 59 vier Jahre für die Freiheitsentziehung von mehr als zwei Jahre für alle anderen Strafen.

62 2) SR ) SR Art. 34 Rechtsmittel eine gerichtliche Instanz vorzusehen. Art. 35 Strafregister, Verfolgungs- und Vollzugsakten, Strafgesetzbuches 2) hören; vorbehalten bleiben Bestimmungen über spezielle Verfahren. rechtspflege l) bleibt vorbehalten. Kreis der zur Einsichtnahme berechtigten Amtsstellen. b) die Voraussetzungen für die Einsichtnahme und den gesetzlichen Vertreter die Bestellung eines amtlichen Verteidigers verlangen. gesetzlichen Vertretern ergriffen werden. und Vergehen können der Jugendliche oder seine oder das öffentliche Interesse es erfordert. Vertreter dafür ein überwiegendes Interesse nachweisen Artikel 268 des Bundesgesetzes über die Bundesstraf diese sowohl von der ersten wie von der Rechtsmittel instanz entzogen werden. Rechtshilfe einer Straftat erstellten Polizei, Untersuchungs-, Gerichts- und Vollzugsakten; a) die Aufbewahrungsfristen für die im Zusammenhang mit 360 Absatz 2 des Strafgesetzbuches 2) bestimmt. öffentlich, wenn der Jugendliche oder seine gesetzlichen gestützt auf dieses Gesetz ergehen, ein Rechtsmittel an Die Verhandlungen vor gerichtlichen Instanzen sind 4. Für das Untersuchungs und Urteilsverfahren bei Verbrechen 3. Hat ein Rechtsmittel aufschiebende Wirkung, so kann ihm 4. Die Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht nach 2. Das kantonale Recht regelt 3. Der Jugendliche ist vor jedem Entscheid persönlich anzu 1. Die Kantone haben gegen Urteile und Verfügungen, die 2. Dieses Rechtsmittel kann vom Jugendlichen und seinen 1. Die Eintragungen in das Strafregister werden von Artikel 3. Die Rechtshilfe richtet sich nach den Artikeln 352 ff. des 60

63 Art. 36 Vollzugseinrichtungen Einrichtungen für Jugendliche, die einer besonders bringungs-, Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten Art. 37 Vollzugskosten seinen Wohnsitz ausserhalb des Landes hat; Betreuungsniöglichkeiten für Jugendliche erweitern; bedürfen; der Einrichtungen für den Vollzug von Freiheitsent kordaten zur zweckmässigen Verteilung der Aufgaben daten sowie Erarbeiten von Entscheidungshilfen zur fehlenden Unterbringungs, Behandlungs- und Betreuungsmö Jugendlichen in der Schweiz vollzogen werden, wenn er c) die Errichtung neuer oder die Umgestaltung bestehen a) Auswertung der durch die Kantone gesammelten Grund Wahrnehmung der Koordinationsaufgabe durch den Bund; a) die Kosten der Schutzmassnahmen, die an einem Diese hat insbesondere die folgenden Aufgaben zwischen den Kantonen. z iehungen; intensiven pädagogisch therapeutischen Betreuung b) regionale Bemühungen zur Schaffung spezialisierter d) den Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen und Kon a) öffentliche oder private Bestrebungen, welche das nimmt durch einzelne oder mehrere Kantone. nahmenvollzuges. glichkeiten unter Kostenfolge für die Kantone schaffen. b) Stellen von Anträgen an die zuständigen Bundesbehör bereitzustellen. Schutzmassnahmen und Strafen erforderlichen Einrichtungen 2. Der Bund unterstützt und fördert Angebot an Unterbringungs, Behandlungs und Kantone und interessierte Organisationen vertreten sind. den zur Schliessung der Lücken im Angebot von Unter 4. Der Bundesrat kann auf Antrag der Kommission und nach 1. Die Kantone sind verpflichtet, die für den Vollzug von 3. Der Bundesrat setzt eine Kommission ein, in der Bund, Anhören der Kantone auf dem Wege der Ersatzvornahine die 1. Der Wohnsitzkanton übernimmt die Kosten des Schutzmass 2. Der Kanton, dessen Behörde das Urteil gefällt hat, über 61

64 Art. 38 Zuständigkeit des Bundesrates zum Erlass von Art. 39 Aufhebung von Vorschriften des Strafgesetzbuches sumentenpreise (Art. 25). Busse an die Entwicklung des Landesindexes der Kon a) Vollzug von Schutzmassnahmen und Strafen; c) die periodische Anpassung des Höchstbetrages der die Ersatzvornahme nach Artikel 36 Ziffern 3 und 4; b) Organisation und Aufgaben der Bundeskommission sowie Der Bundesrat ist befugt, nach Anhören der Kantone ergänzende ergänzenden Bestimmungen FÜNFTER TITEL : ERGÄNZENDE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN pflichtet werden. 3. Verfügt der Jugendliche über ein regelmässiges Erwerbseinkommen, kann er zu einem angemessenen Kostgeld ver Bestimmungen zu erlassen über b) die Kosten des Strafvollzuges. 62

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