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1 TECHNISCHE LIEFERVORSCHRIFT II Technische Ausrüstungsvorschriften TA02 Mechanik Stand 07/2015

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3 Änderungsdienst Änderungsdienst Stand Kapitel / Seite Beschreibung der Änderung mit Nennung des Verantwortlichen 07/ / 5 geändert: Verweis auf TA08 Dokumentation von Kapitel auf Kapitel / Änderungen sind unterstrichen und in blauer Farbe gedruckt, ZBOE4, Helmut Bach Datum / Aktualisierung, VTE-4, Helmut Bach / Aktualisierung, VTE-4, Helmut Bach / Aktualisierung, VTE-4, Helmut Bach / Original

4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Normative Verweise Definitionen Allgemeine Anforderungen Freigabeliste Genormte Bauteile Werkzeugbruchkontrolle Sonstige Hinweise Prüfstationen und prüfpflichtige Messmittel/-geräte Messsysteme Antriebstechnik Kugelgewindetriebe Kupplungssysteme Ketten und Riemen Getriebe Werkstück- und Werkzeugspindeln Lager Wälzlagereinheiten Gleitlagereinheiten Führungsbahnen und Linearsysteme Abstreifer und Abdeckungen Dichtelemente Geschlossene Kühlsysteme Späneförderer Schalter Auswurfhöhe Zugänglichkeit zur Reinigung Sonstiges Behälter für flüssige Medien Absaugungen Leitungen Filter Erfassungselemente (Absaughauben) Auslassmöglichkeit Luftvolumen Verschmutzungsanzeige Ein-/Ausschalter Schweißtechnik Schutzscheiben Wechselrahmen Befestigung Kennzeichnung Allgemeine Anforderungen Zusätzliche Hinweise Wartungstüren... 14

5 Inhaltsverzeichnis 21 Anhang: Mitgeltende Dokumente Anforderungen weltweit Anforderungen Europa Anforderungen Deutschland... 14

6 TA02 Mechanik 1 Geltungsbereich Die hier beschriebenen technischen Vorschriften gelten speziell für die Ausführung der Mechanik der Maschine / maschinellen Anlage. Sie ergänzen die in Dokument I Allgemein aufgeführten Vorschriften der technischen Liefervorschrift der ZF Friedrichshafen AG und sind zusammen mit diesen für alle ZF-Werke gültig. 2 Normative Verweise Grundsätzlich gelten die im Dokument I Allgemein bzgl. der Normativen Verweise aufgeführten Vereinbarungen. Eine informative Übersicht länderspezifischer Gesetze, Richtlinien und Normen sind im Anhang (Kapitel 19) dieses Dokumentes zu finden. 3 Definitionen Es sind die Definitionen, die im Dokument I Allgemein und in der VDA-LVE aufgeführt sind, einzuhalten. 4 Allgemeine Anforderungen 4.1 Freigabeliste Es dürfen nur Bauteile, Baugruppen und Geräte gemäß der Freigabeliste verwendet werden. Diese dürfen nur im Originalzustand und ohne jegliche Veränderungen eingebaut werden. Abweichungen müssen schriftlich durch die Fachabteilung genehmigt und anders als das Originalteil bezeichnet werden (siehe TA08 Dokumentation, Kapitel Ersatz- und Verschleißteillisten). 4.2 Genormte Bauteile Bei genormten Bauteilen und Baugruppen muss ein uneingeschränkter Tausch auch von unterschiedlichen Fabrikaten bezüglich Funktion und Einbau möglich sein. Dies gilt nur für Bauteile, die keine Sicherheitsfunktionen übernehmen (siehe TA07 Maschinensicherheit, Umwelt- und Brandschutz, Kapitel Risikobeurteilung). 4.3 Werkzeugbruchkontrolle Eine Werkzeugbruchkontrolle muss mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. 6

7 II Technische Ausrüstungsvorschriften 4.4 Sonstige Hinweise Im Spänebereich der Maschine / maschinellen Anlage dürfen keine Schläuche verlegt sein. Industriestoßdämpfer dürfen nicht als Endanschlag verwendet werden. Paßstifte müssen gehärtet sein und ein innen liegendes Abzuggewinde aufweisen, wenn der Paßstift nicht von beiden Seiten zugänglich ist. Es dürfen bei Einsatz von Schraubern nur Schraubersysteme mit unabhängigen Drehmomentmessleitungen verwendet werden. 5 Prüfstationen und prüfpflichtige Messmittel/-geräte Der Auftragnehmer hat die Auslegung und Bereitstellung der Prüfgeräte und Einstellmeister für Prüfstationen sowie prüfpflichtige Messmittel / -geräte mit dem Auftraggeber abzustimmen. 6 Messsysteme Sämtliche Messeinrichtungen (mechanisch, optisch, elektronisch, hydraulisch, pneumatisch) innerhalb der Maschine / maschinellen Anlage müssen gegen jegliche Arten von Beschädigungen, Späne- und Kühlschmiermitteleintritt ausreichend geschützt sein. Lineare Messsysteme (Glasmaßstäbe) müssen mit Sperrluft ausgerüstet und es muss eine einfache Montage, Demontage und Einstellung gewährleistet sein. 7 Antriebstechnik 7.1 Kugelgewindetriebe Kugelgewindetriebe müssen vor Verschmutzung geschützt und verschleißarm ausgeführt sein sowie von einer Lebensdauerschmierung oder einem zentralen Schmiersystem versorgt werden. Der Ausbau der Kugelgewindetriebe muss ohne Demontage der Hauptbaugruppe (z. B. Schlitten), in der sie integriert sind, möglich sein. Kugelgewindetriebe müssen der Normenreihen DIN und ISO 3408 entsprechen. 7.2 Kupplungssysteme Kupplungssysteme müssen so angeordnet sein, dass sowohl ein Nachstellen als auch ein Auswechseln der dazugehörigen Verschleißteile innerhalb von kurzer Zeit erfolgen kann. 7

8 TA02 Mechanik 7.3 Ketten und Riemen Ketten und Riemen müssen vor jeglichen störenden Einflüssen geschützt sein und ohne den Abbau anderer Bauteile ausgenommen der Schutzvorrichtungen gewechselt werden können. Für Ketten-, Keil- und Flachriementriebe müssen in Absprache mit dem Auftraggeber automatische Nachspannmöglichkeiten vorhanden sein. Die Schmierung der Umlenkrollen, Umlenkräder und Ketten muß über eine zentrale Schmiereinrichtung gewährleistet sein. 7.4 Getriebe Das Getriebe muss eine Leistungsreserve von 10 % aufweisen. Das Getriebe soll vorzugsweise mit Lebensdauerschmierung ausgelegt oder es muss zur Überprüfung des Ölstands an geeigneter, leicht einsehbarer Stelle ein Ölschauglas angebracht sein. 8 Werkstück- und Werkzeugspindeln Werkstück- und Werkzeugspindeln, die mit einem Werkstück und / oder Betriebsmittel eine Auslaufzeit aufweisen, die größer als zwei Sekunden ist, müssen eine Bremseinrichtung enthalten (max. Bremszeit 10 % der normalen, ungebremsten Auslaufzeit). Die technische Dokumentation der Maschine / maschinellen Anlage muss für jede Spindel ein geometrisches Messprotokoll (Prüflauf) und ein Frequenzmessprotokoll nach DIN/ISO enthalten. 9 Lager 9.1 Wälzlagereinheiten Es dürfen nur Wälzlager mit Innen- und Außenring in DIN-Abmessungen verwendet werden und sie müssen gegen das Eindringen von Fremdstoffen geschützt sein. Für die Demontage der Wälzlagereinheiten müssen Abziehmöglichkeiten vorgesehen sein. 9.2 Gleitlagereinheiten Hydrostatische Lagerungen müssen mit einer permanenten Drucküberwachung ausgestattet sein. 8

9 10 Führungsbahnen und Linearsysteme II Technische Ausrüstungsvorschriften Führungsbahnen / Führungsbahnelemente müssen gehärtet, auswechselbar und einstellbar sein. Es sind Standardlinearsysteme einzusetzen. Falls erforderlich, sind federnde Endanschläge einzusetzen. 11 Abstreifer und Abdeckungen Die in der Maschine / maschinellen Anlage verwendeten Abstreifer müssen dauerhaft resistent gegen Kühlschmiermittel, Kühlschmiermitteldämpfe und Späne sowie dauerhaft resistent gegen die auftretenden mechanischen und thermischen Belastungen sein. Führungen müssen von großflächigen Abdeckungen allseitig umschlossen sein. 12 Dichtelemente Alle Baugruppen der Maschine / maschinellen Anlage (z. B. Spindellagerungen, Getriebekästen und Linearsysteme) müssen mittels geeigneter Dichtelemente gegen das Eindringen von Fremdstoffen (Schmutz, Kühlschmiermittel,...) und gegen das Entweichen von Schmierstoffen abgedichtet sein. 13 Geschlossene Kühlsysteme Geschlossene Kühlsysteme müssen mit Öl betrieben werden, wobei folgende Reinheitsklassen einzuhalten sind: Reinheitsklasse ISO 4406 (Fluidtechnik - Hydraulik-Druckflüssigkeiten Zahlenschlüssel für den Grad der Verschmutzung durch feste Partikel) Reinheitsklasse ISO 4406 Druck Drehzahl 17/15/12 > 40 bar > U/min 20/17/14 > 20 bar < U/min 21/19/17 < 20 bar < U/min Der Wärmetauscher ist außerhalb des Behälters anzuordnen. Kompressorkühlaggregate sind grundsätzlich mit einem 10-poligen Hartingstecker (Steckerbelegung siehe Freigabeliste Elektrotechnik, Motore und Antriebe, Stecker für Motore), 2 Absperrhähne für die Kühlmedienleitungen, Strömungswächter und bei ebenerdiger Aufstellung mit Rollen auszuführen. Es sind Pumpen nach Freigabeliste zu verwenden. 9

10 TA02 Mechanik 14 Späneförderer 14.1 Schalter Der Späneförderer muss mit einem separaten Ein- / Ausschalter und einem Richtungsumschalter versehen sein. Die Betätigung des Ein- / Ausschalters darf nicht zum Abschalten der Maschine / maschinellen Anlage führen Auswurfhöhe Die Auswurfhöhe der Späne muss mindestens mm betragen Zugänglichkeit zur Reinigung Eine leichte Zugänglichkeit zur Reinigung des Späneförderers muss gewährleistet sein Sonstiges Bei der Auswahl oder Gestaltung des Späneförderers muss die Art der Späne berücksichtigt und ggf. mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Alle Hohlräume des Späneförderers müssen vor Ablagerungen jeglicher Art geschützt sein. 15 Behälter für flüssige Medien Anforderungen siehe II Technische Ausrüstungsvorschriften, TA04 Hydraulik. 16 Absaugungen - Gefährdungen durch Emissionen sind zu beurteilen und ggf. mit geeigneten Absaug- und Abscheidesystemen abzuführen und zu beseitigen. - Ex- und Brandschutz ist zu berücksichtigen - Abscheidesysteme sollten, wenn möglich, für Umluftbetrieb geeignet sein. - Bei Fortluftbetrieb ist mit dem Auftraggeber zu klären, ob genügend Raumzuluft vorhanden ist. - Vom Lieferanten ist ein Hilfsschütz mit einem potentialfreien Wechselkontakt für folgende Funktionen vorzusehen: - Absaugung EIN (Potentialfreier Kontakt geschlossen) - Absaugung AUS (Potentialfreier Kontakt offen) 10

11 II Technische Ausrüstungsvorschriften 16.1 Leitungen Bei Rohrleitungen, die länger als fünf Meter sind oder mehrere Biegungen aufweisen, müssen Revisionsöffnungen vorhanden sein. Die Rohr- und Schlauchleitungen müssen mit glatten Innenwänden ausgeführt sein. Wickelfalzrohre sind nicht zulässig. Alle Schlauch- und Rohrleitungen müssen leicht zugänglich und demontierbar (Schnellverschlüsse) sein. Nach Anforderung z. B. bei Brand- oder Explosionsgefahr, elektrisch leitfähig und mit Potentialausgleich versehen sein. Rohrleitungen für Ölnebel-, Emulsionsnebel- und Trockenstaubabsaugungen müssen dicht, d. h. absolut tropfrei und dauerhaft beständig sein. Ihre Materialien müssen gegen Öl- und Emulsionsnebel sowie gegen Trockenstaub resistent sein Filter Wartungstüren für Filtereinsätze müssen für das Wartungspersonal leicht zugänglich und ohne Spezialwerkzeug zu öffnen sein. Vorfilterkassetten-Einschübe müssen mehrfach verwendbar bzw. reinigbar sein. Die technische Dokumentation der Maschine / maschinellen Anlage muss für die Filter ein IFA- Prüfzeugnis enthalten. Hinweise zur Absaugung von Spänen / Stäuben - Die Filterelemente müssen differenzdruckabhängig abgereinigt werden. - Eine Abreinigung der Filter ist im Online- sowie im Offlinebetrieb sicherzustellen. Hinweise zu Öl / KSS (Kühlschmierstoff) - Absaugungen - Öl / KSS-Systeme müssen Dämpfe und Aerosole, die bei der Bearbeitung entstehen nahezu vollständig erfassen und abscheiden. - Abscheidesysteme in Umluftbetrieb müssen über einen HEPA-Filter (High Efficiency- Particulate Airfilter, Filterklasse H13) verfügen. Hinweise zu Absaugungen für Schweißanlagen - Es ist sicherzustellen, dass keine Funken in das Absaugsystem gelangen können (Streckmetallfilter / Funkenvorabscheider). Hinweise zu Absaugungen für Reinigungsanlagen - Austritt von Dampf und Aerosolen ist durch geeignete Maßnahmen wirkungsvoll zu verhindern (Schwadenkondensator / Tropfenabscheider). Hinweise zu Absaugungen für Ofenanlagen - Es ist sicherzustellen, dass Abgase (z. B. CO, CO2) wirkungsvoll erfasst und abgeführt (Zwangsentlüftung) werden. 11

12 TA02 Mechanik 16.3 Erfassungselemente (Absaughauben) Erfassungselemente sind so auszuführen, dass sie die Gefahrstoffe so nah wie möglich am Entstehungsort erfassen. Es ist zu beachten, dass der Absaugstutzen im Arbeitsraum so angebracht werden muss, dass keine Flüssigkeit oder Späne in den Stutzen geschleudert werden können. Es ist grundsätzlich ein höhenverstellbares Prall- / Ableitblech vor der Absaugöffnung anzubringen. Falls erforderlich ist zusätzlich ein Vorabscheider (evtl. Spänevorzyklon) nach der Absaugöffnung anzubringen Auslassmöglichkeit Eine Auslassmöglichkeit für das abgeschiedene Medium muss vorhanden und in einer Höhe von mindestens 400 mm frei zugänglich angebracht sein (Syphon, Kugelhahn). Staubaustragsysteme sind ergonomisch zu gestalten. Bei abgeschiedenen Staubmengen größer 30 l pro Woche sind automatische Austragsysteme vorzusehen (z. B. Doppelpendelklappe, Zellenradschleuse oder Förderschnecke) Luftvolumen Das Luftvolumen ist anzugeben und mit dem Auftraggeber abzustimmen (siehe Anlage 3: Laufkarte für Raum- und Aufstellungsplanung). Die Ausführung des Lüfters ist nur mit Drehstrommotor zugelassen Verschmutzungsanzeige Filtersysteme sind mit optischen Anzeigen zur Verschmutzungskontrolle auszurüsten (Differenzdruckanzeige). Eine Verschmutzungsanzeige muß von außen gut sichtbar angebracht sein Ein-/Ausschalter Die Absauganlage muss mit einem separaten und abschließbaren vom Boden aus erreichbaren Ein- / Ausschalter versehen sein. Die Betätigung des Ein- / Ausschalters (z. B. zum Filterwechsel) darf nicht zum Abschalten der Maschine / maschinellen Anlage führen. 17 Schweißtechnik Gleichrichter und Drahtvorschubkoffer müssen leicht zugänglich, absteckbar gestaltet und innerhalb kürzester Zeit austauschbar sein. Lange Schlauchpakete sind zu vermeiden. Duoantriebe sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. 12

13 II Technische Ausrüstungsvorschriften 18 Schutzscheiben siehe auch TA07 Maschinensicherheit, Umwelt- und Brandschutz, Kapitel Wechselrahmen Die Schutzscheiben müssen von außen an der Maschine / maschinellen Anlage jeweils mittels eines Wechselrahmens angebracht sein. Die Schutzscheiben müssen von außen von einer Person leicht ausgewechselt werden können Befestigung Die Schutzscheiben müssen in der Maschinenverkleidung hinsichtlich aller möglichen auftretenden Belastungssituationen, die beim Betrieb der Maschine / maschinellen Anlage auftreten können, ausreichend befestigt sein. 19 Kennzeichnung 19.1 Allgemeine Anforderungen Kennzeichnungsschilder müssen grundsätzlich aus Aluminium oder Zweischichtkunststoff graviert, geätzt oder gelasert gut lesbar an gut sichtbarer Stelle unverlierbar (dauerhaft) befestigt neben den Bauteilen, Baugruppen und Geräten angebracht bei verdeckt eingebauten Geräten neben dem Einbauraum angebracht sein. Die Kennzeichnungsschilder dürfen nicht an austauschbaren Bauteilen, Baugruppen und Geräten angebracht werden. Kennzeichnung von Bauteilen, die Sicherheitsfunktionen übernehmen: siehe TA07 Maschinensicherheit, Umwelt- und Brandschutz, Kapitel Risikobeurteilung 13

14 TA02 Mechanik 19.2 Zusätzliche Hinweise Für die Kennzeichnung der in der Maschine / maschinellen Anlage installierten Mechanik sind folgende Hinweise zu beachten: Auf den zugehörigen Verkleidungen und Abdeckungen sind die Gerätekennzeichnungen zu wiederholen Alle werkstückabhängigen Betriebsmittel und Wechselteile sind mit der jeweiligen ZF-Betriebsmittel-Nr. zu kennzeichnen (Vorrichtungen, Werkzeuge,...). Auf allen Pumpen und Motoren müssen Drehrichtungspfeile angebracht sein. 20 Wartungstüren Wartungstüren dürfen nicht mit Doppelbartschlössern versehen werden, diese sind elektrischen Gehäusen vorbehalten (siehe TA01 Elektrotechnik, Kapitel ). Vorzugsweise sind Vierkantschlösser (8 mm) einzusetzen. 21 Anhang: Mitgeltende Dokumente 21.1 Anforderungen weltweit ISO 4406 Fluidtechnik - Hydraulik-Druckflüssigkeiten - Zahlenschlüssel für den Grad der Verschmutzung durch feste Partikel 21.2 Anforderungen Europa Zu 16 Absaugungen - Richtlinie 2006/42/EG der europäischen Gemeinschaft über Maschinen (Maschinen- Richtlinie) 21.3 Anforderungen Deutschland Zu 9.1 Wälzlagereinheiten Innen- und Außenring in DIN-Abmessungen Zu 16.2 Filter - Filtermaterialien müssen vom BGIA zertifiziert sein (Staub- / Filterklasse). Das BGIA- Prüfzeugnis ist mitzuliefern 14

15 II Technische Ausrüstungsvorschriften 15

16 ZF Friedrichshafen AG Friedrichshafen Deutschland Germany Telefon/Phone Telefax/Fax MOTION AND MOBILITY DE

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