Info für Wassersportler

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1 Sportschifffahrt Info für Wassersportler Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse

2 Inhalt 1. Führerscheinfreier Einstieg Einsteigerzertifikate der Verbände Charterschein Amtlich vorgeschriebene Sportbootführerscheine SBF Binnen SBF See Sportschifferzeugnis Sportpatent Bodenseeschifferpatent A und D Amtlich empfohlene Sportbootführerscheine Sportküstenschifferschein SKS Sportseeschifferschein SSS Sporthochseeschifferschein SHS Freiwillige Verbandsscheine DSV-Jüngstensegelschein Sportsegelschein Internationale Anerkennung der Sportbootführerscheine Bestandsschutz älterer Sportbootführerscheine Anerkennung im Ausland erworbener Bootsführerscheine Zuständige Institutionen für Prüfungen, Umschreibungen und Ersatzausstellungen von Sportbootführerscheinen SBF-Binnen, SBF-See, SKS, SSS und SHS Sportpatente und Sportschifferzeugnis Bodenseeschifferpatent Funkzeugnisse UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate SRC Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate LRC Nutzung von Signalmitteln Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Ausgabe Dezember 2016 Diese Informationen wurden vom ADAC mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Nachdruck auch auszugsweise nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von ADAC Wassertouristik & Sportschifffahrt gestattet.

3 Das deutsche Sportbootführerscheinsystem unterscheidet Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen. Je nach Motorisierung, Länge, Segelfläche und Revieren sind unterschiedliche Führerscheine und Patente notwendig. Grundlage für die Erteilung der Sportbootführerscheine sind die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen, die Sportbootführerscheinverordnung-See und die Sportseeschifferscheinverordnung. 1. Führerscheinfreier Einstieg Reinschnuppern und den Spaß am Wassersport zu entdecken ist dank der Liberalisierung der Führerscheinfreiheit von 5 PS auf 15 PS und der sogenannten Charterscheinregelung möglich, ohne einen Sportbootführerschein zu besitzen. Geltungsbereich Begrenzung Voraussetzung Ausnahmen* Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote weniger als 15 m Länge < 15 PS (11,03 kw) Mind. 16 Jahre Keine gewerbliche Nutzung Rhein Bodensee Berlin Hamburger Hafen Landesgewässer Seeschifffahrtsstraßen Maximale Nutzleistung 3,68 kw Altersunabhängig Keine gewerbliche Nutzung Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kw Mind. 16 Jahre Keine gewerbliche Nutzung *Ausnahmen: Bodensee und Hochrhein: Für den Bodensee und für den Hochrhein gibt es separate Patente, wobei die amtlichen Sportbootführerscheine unter bestimmten Voraussetzungen auch anerkannt werden Berlin: Auf bestimmten Gewässern im Land Berlin ist für Sportboote unter Segel ab 3 m² Segelfläche der Sportbootführerschein Binnen (Segel) vorgeschrieben. Hamburger Hafen: Von Elb-km 607,5 bis Elb-km 639 einschließlich der Nebengewässer darf mit dem Sportbootführerschein See und mit dem Sportbootführerschein Binnen gefahren werden. Landesgewässer: Zusätzlich zu den Bundeswasserstrassen sind auch viele Landesgewässer für Sportboote schiffbar. Hier gelten unterschiedliche Landesgesetze, die sich aber zumeist an den o.g. Vorgaben orientieren. Es ist Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins. Um erste Erfahrungen zu sammeln, empfehlen wir die Einweisungsangebote von Profis in Anspruch zu nehmen. Dazu werden angeboten: Seite 2

4 1.1 Einsteigerzertifikate der Verbände Motorbootzertifikat Die Zielgruppe für das VDWS Motorbootzertifikat (bzw. Sportbootzertifikat) sind Einsteiger, die Sportboote mit einer Motorleistung bis zu 15 PS fahren möchten. Der VDWS hat eine Motorboot- Grundausbildung konzipiert, die an den dafür berechtigten Verbandsschulen durchgeführt werden kann. Der Ausbildungsumfang beträgt - 3 bis 4 Stunden Praxis: An- und Ablegen, Person über Bord-Manöver, Schleusen, Schleppen - 1 Stunde Theorie: Verkehrskunde, Wetterschutz, Umweltschutz Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden im Motorbootzertifikat bis 15 PS bestätigt, eine Prüfung ist nicht vorgesehen. Sportbootzertifikat Ebenso garantiert das Sportbootzertifikat des Verband Deutscher Sportbootschulen e.v. (VDS) und Deutschen Motoryachtverband e.v. (DMYV) eine praxisnahe Motorboot-Ausbildung für Einsteiger. 1.2 Charterschein Insgesamt über 700 Kilometer deutscher Wasserstraßen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und im Saarland sind mit einem Charterschein führerscheinfrei befahrbar. Eine aktuelle Übersicht über die Abschnitte der Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen eine Charterbescheinigung ausgestellt werden kann, finden Sie im Elektronischen Wasserstraßen-Informations-System der Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (ELWIS), Der Charterschein ist eine amtlich anerkannte Bescheinigung, die das Führen eines gemieteten Sportbootes auch ohne den vorgeschriebenen Sportbootführerschein-Binnen zulässt. Die Bescheinigung gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Mietzeit. Der Charterschein ist keine generelle Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten, kein Ersatz für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen und gilt nur solange das Boot gemietet ist. Voraussetzungen für den Charterschein sind: Eine ausführliche theoretische und praktische Einweisung (mindestens drei Stunden) durch das Charterunternehmen Die Bootslänge darf maximal 15 m Länge betragen Das Boot ist für max. 12 Personen zugelassen. Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h Gültige Haftpflichtversicherung Für einige der besonders ausgewiesenen Gewässer gelten weitere Sicherheitsvorschriften, etwa der Rettungswestenzwang und ein Fahrverbot ab Windstärke 4. Seite 3

5 2 Amtlich vorgeschriebene Sportbootführerscheine SBF Binnen unter Motor Geltungsbereich Gültig für Voraussetzung Binnenschifffahrtsstraßen Fahrzeuge mit Motor > 15 PS (11,03 kw) und < 15 m Länge Mind. 16 Jahre/ Rhein über 5 PS (3,68 kw) SBF Binnen unter Segel Definierte Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg (siehe BinSchStrO) Segelboote mit mehr als 3 m² Segelfläche Mind. 14 Jahre/ SBF See Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung (3-sm-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-sm-Zone) Fahrzeuge mit Motor > 15 PS (11,03 kw), keine Längenbegrenzung Mind. 16 Jahre/ Sportschifferzeugnis Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme Rhein und streckenkundepflichtigen Wasserstraßen Fahrzeuge mit Motor > 15 m und < 25 m Mind. 18 Jahre/ Sportpatent Bodensee- Schifferpatent A Binnenschifffahrtsstraßen mit Rhein Bodensee, Erweiterung für Hochrheinstrecke möglich Fahrzeuge mit Motor > 15 m und < 25 m Fahrzeuge mit Maschinenleistung > 6 PS (4,41 kw) Mind. 18 Jahre/ Mind. 18 Jahre/ Bodensee- Schifferpatent D Bodensee Segelboote mit mehr als 12m² Segelfläche Mind. 14 Jahre/ 2.1 SBF Binnen Der Sportbootführerschein Binnen ist international gültig und wird auf den Bundeswasserstraßen für das Führen von Sportbooten mit einer Nutzleistung der Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kw (15 PS) und einer Länge < 15 Meter auf Binnenschifffahrtstraßen bzw. 3,69 kw (5 PS) auf dem Rhein benötigt. Der SBF Binnen wird für die Kategorien Sportboote mit Antriebsmaschine und unter Segel ausgestellt und weltweit zum Befahren der Binnengewässer anerkannt. Der SBF-Binnen kann in den einzelnen Kategorien oder in beiden Kategorien zugleich erworben werden. Der Sportbootführerschein-Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden unter Segel ab dem 14. Lebensjahr. Je nach Wahl der Kategorien wird in der theoretischen Prüfung neben den grundsätzlichen Kenntnissen für Sportbootfahrer (u.a. Seemannschaft, Binnenschifffahrtsrecht, Wetterkunde) auch Detailwissen zur Motorenkunde bzw. zur Physik des Segelns abgefragt. Seite 4

6 Die praktischen Prüfungen bestehen daraus, Manöver sowie die Seemannsknoten ordnungsgemäß vorzuführen. Unter Motor sind dies u.a. das Person-über-Bord-, das Wenden-auf-engstem-Raum-, das kursgerechte Aufstopp- sowie das An- und Ablegemanöver. Ähnliches gilt für die Prüfung unter Segel, wobei hier der Fokus auf die unterschiedlichen Kurse zum Wind, auf die Manöver Wenden, Halsen, Beidrehen und Person-über Bord sowie auf das An- und Ablegen gelegt wird. Die Fragenkataloge für den Sportbootführerschein- Binnen finden Sie im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) Prüfungsfragen Sportbootführerschein Binnen 2.2 SBF See Der Sportbootführerschein See ist international gültig und wird auf den Seeschifffahrtsstraßen für das Führen von Sportbooten mit einer Nutzleistung der Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kw (15 PS) benötigt. Der SBF See wird weltweit zum Befahren der Küstengewässer anerkannt und kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Prüfungsteil werden maßgebliche schifffahrtspolizeiliche Vorschriften sowie nautische, seemännische und technische Grundkenntnisse für das sichere Führen eines Sportbootes abgefragt. Zusätzlich sind Kenntnisse im Umwelt- und Naturschutz erforderlich. Im praktischen Prüfungsteil müssen die zur sicheren Führung eines Sportbootes notwendigen Fahrmanöver und Fertigkeiten nachgewiesen werden. Es sind verschiedene Manöver, u.a. das Rettungsmanöver Person über Bord und Seemannsknoten vorzuführen. Die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Motor müssen umgesetzt und angewendet werden. Die Fragenkataloge für den Sportbootführerschein- See finden Sie im Elektronischen Wasserstraßen- Informationsservice (ELWIS) Prüfungsfragen Sportbootführerschein See Wird der SBF See vor dem SBF Binnen erworben, so wird die praktische Prüfung des SBF See anerkannt und es muss für den SBF Binnen nur die theoretische Prüfung absolviert werden. 2.3 Sportschifferzeugnis Auf allen Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme des Rheins und der streckenkundepflichtigen Wasserstraßen ist für Boote > 15 m bis < 25 m Länge das Sportschifferzeugnis E vorgeschrieben. Das Sportschifferzeugnis E ist ein international gültiges Binnenschifferpatent und kann ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. 2.4 Sportpatent Auf dem Rhein und alle nicht streckenkundepflichtigen Binnenschifffahrtsstraßen ist für Sportboot < 25 m Länge das Sportpatent vorgeschrieben. Für Sportboote < 25 m ist es auch im Ausland als äquivalentes Patent im Binnenbereich anerkannt (Permis péniche de plaisance (bis 40m), ICC (bis 24m) oder Klein Vaarbewijs). Das Sportpatent ist ein international gültiges Binnenschifferpatent und kann ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. 2.5 Bodenseeschifferpatent A und D Auf dem Bodensee und dem Rhein zwischen Stein am Rhein und der Straßenbrücke Schaffhausen ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie A für Sportboote ab 4,41 kw (6 PS) und das Bodenseeschifferpatent Kategorie D für Sportboote mit einer Segelfläche von mehr als 12 m² vorgeschrieben. Seite 5

7 Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit einem Motor über 4,41 kw (6 PS), ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich. Für die Strecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen. Anerkennung anderer Führerscheine auf dem Bodensee: Inhaber der amtlichen Sportbootführerscheine See und Binnen können ein Ferienpatent beantragen. Das Ferienpatent kann höchstens für die Dauer eines Monats innerhalb eines Jahres ausgestellt werden. Eine Aufteilung in mehrere Termine ist nicht möglich. Die Bodenseeschifferpatente A und D werden ohne zusätzliche Prüfung von den zuständigen Stellen des Deutschen Motoryacht Verbandes in den SBF-Binnen unter Motor und/oder Segel umgeschrieben. Außerdem wird das Bodenseeschifferpatent mit einer zusätzlichen Bescheinigung als praktische Prüfung zum Sportbootführerschein See anerkannt. 3 Amtlich empfohlene Sportbootführerscheine Sportküstenschifferschein SKS Geltungsbereich Gültig für Voraussetzung Küstengewässer, alle Meere bis zu 12 sm von der Festlandküste Alle Sportfahrzeuge vorgeschrieben für gewerbsmäßige Nutzung in Küstengewässern Mind. 16 Jahre/ SBF See Nachweis 300 gefahrene sm in Küstengewässern Sportseeschifferschein SSS Küstennahe Seegewässer, alle Meere bis zu 30 sm von der Festlandküste einschließlich der Randmeere Alle Sportfahrzeuge vorgeschrieben für gewerbsmäßige Nutzung in küstennahen Seegewässern Mind. 16 Jahre/ SBF See Nachweis 1000 gefahrene sm in küstennahen Seegewässern als Wachführer oder Vertreter Sporthochseeschifferschein SHS Alle Meere weltweite Fahrt Alle Sportfahrzeuge vorgeschrieben für gewerbsmäßige Nutzung weltweit Mind. 18 Jahre/ SSS Nachweis 1000 gefahrene sm im Seebereich küstennahen Seegewässern als Wachführer 3.1 Sportküstenschifferschein SKS Der Sportküstenschifferschein SKS ist international gültig und wird als freiwilliger Führerschein für das Führen von Sportbooten mit einer Nutzleistung der Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kw (15 PS) auf Seeschifffahrts- und Seestraßen innerhalb der 12 sm-zone anerkannt. Er kann ab dem 16. Lebensjahr sowohl zum Führen von Yachten unter Antriebsmaschine als auch von Yachten unter Segel erworben werden. Der SKS wird von Charterunternehmen oft vorausgesetzt. Hinweis: Wer im Besitz eines vor dem 1. Oktober 1999 ausgestellten BR-Verbandsscheines und des SBF-See ist, kann den BR-Schein in den SKS beim Deutschen Seglerverband umschreiben lassen. Wurde der BR-Schein nach dem ausgestellt, ist ein Nachweis von 500 sm Fahrt auf Seite 6

8 Segelyachten im Küstenbereich als BR-Schein-Inhaber erforderlich. Bei BR-Scheinen, die vor dem ausgestellt wurden, gilt ein ausreichender Seemeilennachweis schon als erbracht. Der SKS ist der Einstieg in die gewerbliche Schifffahrt mit Sportbooten im Küstenbereich. 3.2 Sportseeschifferschein SSS Der Sportseeschifferschein SSS ist international gültig und wird als freiwilliger Führerschein für das Führen von Sportbooten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer) anerkannt. Zum Führen gewerblich genutzter Sportboote ist der SSS im Küstenbereich bis 12 Seemeilen, mit maximal 12 Mann Besatzung und von Traditionsschiffen mit 15 bis 25 m Rumpflänge und mehr als 25 Mann Besatzung in küstennaher Fahrt (bis 12 Seemeilen Küstenabstand) vorgeschrieben. Der SSS kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden. Hinweis: Um ein Sportseeschifferzeugnis in einen Sportseeschifferschein umschreiben zu lassen, müssen Sie im Besitz des SBF-See sein und eine praktische Prüfung ablegen. Inhaber eines vor dem ausgestellten DSV-BK Scheins erhalten den Sportseeschifferschein mit der Antriebsart "Antriebsmaschine und unter Segel" ohne praktische Prüfung. 3.3 Sporthochseeschifferschein SHS Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist ein amtlicher Sportschifferschein zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Der SHS ist für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Fahrtbereich weltweite Fahrt vorgeschrieben. Zusätzlich sind bei weltweiter, gewerblicher Fahrt weitere Besatzungserfordernisse vorgeschrieben. Im Falle der nichtgewerblichen Nutzung eines Sportbootes ist der Schein freiwillig. Der SSS kann ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. 4 Freiwillige Verbandsscheine 4.1 DSV-Jüngstensegelschein Den Einstieg in den Wassersport für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Jüngstensegelschein. Er dient als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten bis zur Jolle mit 13 m² Segelfläche. Kinder ab sieben Jahre bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können die Prüfung für diesen Schein ablegen. Voraussetzung ist das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze bzw. 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser. Der Schein wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig. 4.2 Sportsegelschein Der Sportsegelschein bescheinigt die für die Sportart Segeln notwendigen Segel- und Regattakenntnisse. Er wird von DSV-Vereinen ausgebildet, geprüft und erteilt. Dieser Schein ist ausschließlich für Regattasegler erforderlich. 5 Internationale Anerkennung der Sportbootführerscheine Einige Staaten, u.a. Deutschland, stellen die oben genannten Sportbootführerscheine mit der Bezeichnung Internationales Zertifikat nach der UN-Resolution Nr. 40 ECE vom 16. Oktober 1998 aus. Seit Januar 2000 dokumentiert diese Bezeichnung die internationale Anerkennung der amtlichen Sportbootführerscheine durch die unterzeichnenden Staaten. Seite 7

9 Die folgenden UNECE-Mitgliedsstaaten haben bis November 2016 die Resolution Nr. 40 rev. unterzeichnet und erkennen offiziell das ICC als Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- oder Küstengewässern an: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Weißrussland. Die neu ausgestellten deutschen Sportbootführerscheine enthalten auf einer zusätzlichen dritten Seite den Hinweis Internationales Zertifikat. 6 Bestandsschutz älterer Sportbootführerscheine In den letzten Jahrzehnten ergaben sich im deutschen Führerscheinwesen viele Änderungen. Folgende Befähigungsnachweise sind weiterhin gültig: Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt bis zum 1. April 2000 (ohne Internationales Zertifikat) Führerscheine für Binnenfahrt (A) des Deutschen Segler-Verbandes ( DSV-A-Schein ) Sportbootführerscheine für die Seeschifffahrtstraßen, ausgestellt vor dem 1.April 1978 bzw. in Berlin vor dem 1. April 1989 Amtliche Motorbootführerscheine, ausgestellt bis Befähigungsnachweise zum Führen von Sportbooten der ehemaligen DDR, Fahrtbereich Binnengewässer Hinweise: Die oben aufgeführten Befähigungsnachweise müssen nicht zwingend umgeschrieben werden, für Fahrten im Ausland ist es empfehlenswert, eine Umschreibung in den SBF-See und/oder SBF- Binnen vorzunehmen. In den Niederlanden werden ausschließlich die aktuellen deutschen Sportbootführerscheine anerkannt. Die Vorlage alter Dokumente stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. 7 Anerkennung im Ausland erworbener Bootsführerscheine Bootsführerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.r. nur im Erwerbsland gültig und können nicht in deutsche Sportbootführerscheine umgeschrieben werden. Dies gilt auch für einen in Kroatien erworbenen Sportbootführerschein. Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungen möglicherweise nur dann für Schadensforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollte man sich eine schriftliche Deckungszusage geben lassen. Hinweis für Touristen in Deutschland: Schiffsführer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und deren Boot auch im Ausland registriert ist, dürfen zu Urlaubs- und Erholungszwecken ein Jahr lang mit dem in ihrem Land vorgeschriebenen Bootsführerschein auf deutschen Gewässern fahren. Bleiben sie länger als ein Jahr im Bundesgebiet, muss der deutsche Sportbootführerschein erworben werden. Seite 8

10 8 Zuständige Institutionen für Prüfungen, Umschreibungen und Ersatzausstellungen von Sportbootführerscheinen 8.1 SBF-Binnen, SBF-See, SKS, SSS und SHS Die Prüfung zum SBF-See, SBF-Binnen wird von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes (DSV) abgenommen. Umschreibungen von älteren Führerscheinen sowie Ersatzausstellungen werden ebenfalls von diesen Verbänden durchgeführt. Deutscher Motoryachtverband e. V. (DMYV) Deutscher Seglerverband e. V. (DSV) Telefon (0 20 3) Telefon (0 40) oder info@dsv.org fuehrerscheine@dmyv.de 8.2 Sportpatente und Sportschifferzeugnis Die Prüfung zum Erwerb des Sportpatents oder des Sportschifferzeugnisses wird durch die Wasserund Schifffahrtsämter abgenommen, Bodenseeschifferpatent Die Prüfung zum Erwerb des Bodenseeschifferpatents wird durch die Landratsämter am Bodensee abgenommen. Landratsamt Bodenseekreis: schifffahrtsamt@bodenseekreis.de 9 Funkzeugnisse Die Nutzung eines Funkgerätes an Bord setzt voraus, dass der Schiffsführer in Besitz des jeweils relevanten Funkzeugnisses ist. Ebenso muss die Funkanlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet sein. Eine Anmeldung von Sportbooten mit See- und Binnenschifffahrtsfunk erfolgt bei der Bundesnetzagentur in Hamburg ( seefunk@bnetza.de). Funkzeugnis Geltungsbereich Voraussetzung UKW-Sprechfunkzeugnis UBI Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate SRC Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate LRC Binnenschifffahrtsstraßen Weltweit Seegewässer begrenzt auf ca. 35 sm Weltweit Seegewässer ohne Begrenzung Weltweit Mind. 15 Jahre Mind. 15 Jahre Mind. 18 Jahre Seite 9

11 9.1 UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) Auf Binnenschifffahrtsstraßen sind Skipper von Kleinfahrzeugen nicht verpflichtet, Sprechfunk zu benutzen. Hat ein Kleinfahrzeug, das im Binnenbereich eingesetzt wird eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied zum Bedienen der Sprechfunkanlage in Besitz des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) sein. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System). Dadurch kann eine Funkstelle beim Loslassen der Sprechtaste identifiziert werden. Informationen über den Binnenschifffahrtsfunk gibt es hier im Download des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk (FVT). 9.2 Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate SRC Das Short Range Certificate SRC ist ein international gültiges Funkzeugnis und wird für die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See benötigt. 9.3 Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate LRC Das LRC ist ein international gültiges Funkzeugnis und wird für die Teilnahme am weltweiten Seenotund Sicherheitsfunksystem (GMDSS: Global Maritime Distress ans Safety System) und am Sprechfunk mit UKW-, Grenz-, Kurzwelle- und Satellitenfunk-Geräten auf See benötigt. 10 Nutzung von Signalmitteln Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ausgerüstet. Es werden unterschiedliche Signale angeboten. Signalraketen werden aus der Hand abgeschossen Handfackeln erzeugen Licht beim Abbrennen Rauchfackeln brennen unter starker Rauchentwicklung ab Signalgeber ermöglichen es, Leuchtsignale mit einem Gerät aus der Hand abzuschießen Signalpistolen in Kaliber 4 sind eine Alternative zu Handsignalen Handfackeln, Rauchsignale und Signalgeber dürfen ohne besondere Einschränkungen erworben werden. Der Erwerb der Signalraketen und Signalpistolen ist an verschiedene Voraussetzungen wie Mindestalter, Fachkundenachweis, Sachkundenachweis oder Waffenbesitzkarte gekoppelt. Detaillierte Auskünfte zu den Klassen der Signalmittel sind bei der Wasserschutzpolizei, im Fachhandel sowie den zuständigen Ordnungsbehörden zu bekommen. Informationen zum Erwerb der Nachweise erteilt auch der Prüfungsausschuss PA Bremen ( B. Online-Revierführer, Sportbootführerscheine, Seite 10

12 Die ADAC Sportschifffahrt. Ein starker Club für Ihre Leidenschaft. K Internationaler Bootsschein Ihre Bootsregistrierung K Yachtcharter Vergleichs- & Buchungsportal Über Schiffe an über 400 Standorten K Bootstouristische Informationen - Revierführer und Länderinformationen - Sachinformationen, z.b. Gebrauchtbootkauf oder Sicherheit K Vorteile für Mitglieder z.b. in Stützpunkt-Marinas K Marinaportal - Kostenloser Hafenlotse zum Ansteuern und für den Landgang - Über Hafenbeschreibungen in 21 Ländern - Online verfügbare digitale Seekarten Neu: Bewertung der Häfen von ADAC Mitgliedern und IBS-Inhabern Alle Informationen und Leistungen: (089) sportschifffahrt@adac.de

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