KLEINER CHARTERN IN DEUTSCHLAND REVIERINFORMATIONEN

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1 KLEINER CHARTERN IN DEUTSCHLAND REVIERINFORMATIONEN NORDEN Nord- und Ostsee Auf Nord- und Ostsee gilt innerhalb der Drei-Meilen-Zone und der Fahrwasser die Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO). Auf Hoher See (außerhalb der Fahrwasser und der Drei-Meilen-Zone) gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Sportbootführerschein: Auf der Nord- und Ostsee ist für Yachten mit mehr als 5 PS Antrieb der SBF See erforderlich. Auf Segelyachten, die über einen Motor mit weniger Leistung verfügen, ist prinzipiell kein Schein vonnöten. Die meisten Vercharterer werden aber aus Sicherheitsgründen darauf bestehen. Manche verlangen auch den empfohlenen, aber nicht amtliche vorgeschriebenen Sportküstenschifferschein (SKS), da er eine praktische Segelausbildung enthält. SRC (Short Range Certificate): Für Charteryachten über 12 Meter Länge besteht eine Ausrüstungspflicht für Funkgeräte, daher ist bei diesen Yachten das Funkzeugnis des Skippers erforderlich. Die bisher vom Gesetzgeber gewährte Gnadenfrist endete mit dem 1. Januar Charterer kleinerer Yachten werden von dieser Regelung weniger betroffen sein, da diese selten mit UKW- Funkanlagen bestückt sind. Elbe Auf der Außen- und der Unterelbe gilt die Seeschifffahrtsstraßenverordnung, verlangt wird für Boote mit einer Antriebsleistung über 5 PS (3.68 KW) der SBF See. In folgendem Gebiet gilt die Binnenschifffahrtsstraßenverordnung: Elbe (Norderelbe) mit Süderelbe und Köhlbrand, Bützflether Süderelbe (von km 0,69 bis zu Elbe), Ruthenstrom (von km 3,75 bis zur Elbe), Wischhafener Süderelbe (von km 8,03 bis zur Elbe). Hier wird der Sportbootführerschein Binnen verlangt.

2 MITTE Edersee Der Edersee in Nordhessen st mit 11,8 km² Wasseroberfläche und 199,3 Mio m3 der flächenmäßig zweit- und volumenmäßig drittgrößte Stausee in Deutschland. Er ist 27 Kilometer lang und maximal einen Kilometer breit. Ein Segelschein ist zur Zeit noch nicht vorgeschrieben, jedoch sind Segelkenntnisse nachzuweisen, wenn man ein Segelboot leihen möchte. Jeder Schiffsführer muss die Eignung besitzen, sein Segelboot ordnungsgemäß zu führen. Seine Eignung gilt als vorhanden, wenn er körperlich und geistig in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung des Fahrzeugs besitzt. Er muss auf Fahrzeugen mit Antriebsmaschine mindestens 16 Jahre alt sein, ausgenommen auf Mietbooten mit Elektromotor. Bei Minderjährigen hat sich der Erziehungsberechtigte oder die Aufsichtsperson von der Eignung des Schiffsführers zu überzeugen, soweit dieser nicht über die nach der Sportbootführerscheinverordnung - Binnen erforderliche Fahrerlaubnis verfügt. Auf dem Edersee gelten die Vorfahrtsregeln der Talsperrenverordnung. Das Ankern und Fahren nach Sonnenuntergang ist nicht gestattet, ebenso sind Verbrennungsmotoren verboten. Steinhuder Meer Das Steinhuder Meer ist mit einer Fläche von 31,9 Quadratkilometern der größte Binnensee Niedersachsens. Der Umfang beträgt 24 Kilometer, sein Volumen 48 Millionen Kubikmeter. Bei Mittelwasser liegt der Spiegel des Meeres auf 37,90 Meter. Die mittlere Tiefe des Meeres beträgt 1,50 Meter. In der größten Länge des Meeres zieht sich in etwa 100 Meter breite ein ungefähr drei Meter tiefer Graben, von Südwest nach Nordost, der Deipen genannt wird. Der Eigentümer des Meeres ist seit 1973 das Land Niedersachsen. Vorrangig werden auf dem Steinhuder Meer Jollen mit oder ohne Schlupfkajüten vermietet. Es gibt auch einige betagte Neptun 22, die Chartergästen angeboten werden. Tipp: Der Anleger und die umlaufende Uferbefestigung der Inselfestung Wilhelmstein gelten als Steg, und so darf hier auch die Nacht verbracht werden. Der Inselvogt setzt allerdings voraus, dass drei Euro Liegegeld

3 zu ihm gebracht werden. Sonst findet man sein Boot schnell an der Kette. Eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang herrscht Anker- und Fahrverbot auf dem Steinhuder Meer. Dies bedeutet, dass am Steg vertäut werden muss. Allerdings ist es erlaubt, an Bord zu übernachten. Es gilt die Steinhuder Meer Verordnung, die von allen Segelbootführern einen Befähigungsnachweis verlangt. Als Befähigungsnachweise gelten: der amtliche Sportbootführerschein Binnen oder See, die Nachweise einer staatlichen Seefahrtschule, des DSV, des VDWS und der Eisseglergemeinschaft, sowie die Bescheinigung des Landkreises Hannover und des früheren Landkreises Schaumburg-Lippe zum Befahren des Steinhuder Meers. (Steinhuder-Meer-Schein) Es ist nur der Betrieb von Elektromotoren erlaubt. Die Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung (DStMVO) regelt die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten auf den beiden Seen regelt. Das Steinhuder Meer darf vom 1. April bis 31. Oktober befahren werden. Vom 1. November eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres ist das Befahren der Seen dagegen nicht zugelassen, um rastende Vögel zu schützen. Müritz Auf Deutschland größtem See (zieht man die österreichischen und Schweizer Anteile am Bodensee ab) ist für Segelboote mit einer Motorleistung über 5 PS (3,68 KW) der Sportbootführerschein Binnen unter Segeln erforderlich. Der SBF See wird unter der Voraussetzung, dass er vor dem 1. April 1978 erteilt worden ist, ebenfalls anerkannt. Charterbescheinigung Auf vielen Gewässern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern reicht für die Dauer des Chartertörns die so genannte Charterbescheinigung aus. Oft auch Charterschein genannt, ist sie eine amtlich anerkannte Bescheinigung, die das Führen eines gemieteten Sportbootes auch ohne den vorgeschriebenen SBF Binnen auf bestimmten Binnengewässern zulässt. Voraussetzung ist eine ausführliche theoretische und praktische Einweisung durch das Charterunternehmen. Der Charterschein ist keine Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten, kein Ersatz für den amtlichen SBF Binnen und gilt nur, solange das Boot gemietet ist.

4 Ausgestellt wird die Charterbescheinigung für Charterboote, die maximal 15 Meter lang sind und nicht mehr als 12 Personen transportieren. Der ADAC hat eine hilfreiche Liste der Gewässer in Mecklenburg- Vorpommern und Brandenburg zusammengestellt, die mit dem Charterschein befahren werden dürfen. Berliner Gewässer Für Sportfahrzeuge unter Segel (einschließlich Segelsurfbretter), deren Segelfläche mehr als 3 qm beträgt, ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Bereich des Landes Berlin (außer Zeuthener See und Dämeritzsee) eine Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein-Binnen unter Segel) erforderlich. Diese Fahrerlaubnispflicht gilt auch auf den im Land Brandenburg gelegenen Teilen der Unteren Havel-Wasserstraße von der Nordspitze der Pfaueninsel bis km 16,4 sowie auf der Havel-Oder-Wasserstraße von km 6,4 bis km 10,2 einschließlich Nieder Neuendorfer See. SÜDEN Bodensee Der Bodensee ist der größte See Deutschlands. Mit einer Fläche von 536km² bietet er auch für einen mehrtätigen Törn genügend Platz. Der Bodensee grenzt sowohl an Deutschland als auch an Österreich und die Schweiz. Daher müssen einige Zollbestimmungen beachtet werden: Wenn keine zollpflichtigen Waren an Bord transportiert werden, kann man ohne Formalitäten zwischen den Uferstaaten verkehren. Pass oder Personalausweis müssen aber für den Fall einer Kontrolle mitgeführt werden. Wer zollpflichtige Waren an Bord hat muss die vorgeschriebenen Landungsplätze zum Klarieren anluafen. Das Ausladen von Waren ist außerhalb von Häfen und Landestellen nur bei Naturereignissen, Unglücksfällen oder mit besonderer Erlaubnis gestattet. Die nächste Zolldienststelle muss dann unverzüglich verständigt werden. Als deutsches Zollinland gelten der Zellersee, der Gnadensee (Untersee) und der Überlinger See (Obersee) Für alle Schiffe und Boote gilt die Bodensee-Schifffahrtsordnung, die zum Beispiel die Vorrechte der Personenschifffahrt und der Berufsfischerei regelt. Für den Bodensee gibt es einen eigenen Segelschein, das Bodenseeschifferpatent mit vier verschiedenen Klassen: Segler

5 benötigen das Patent Klasse D. Es berechtigt zum Führen von Segelbooten mit über 12 Quadratmeter Segelfläche. Für Segelfahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kw Leistung ist zusätzlich ein Patent der Kategorie A erforderlich. Segelboote ohne Motor, bis zu einer Länge von 2,50 m und unter 12 qm Segelfläche, dürfen ohne Patent gesegelt werden. Das Patent wird wie der SBF mit einem praktischen und einem theoretischen Prüfungsteil abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung zum Bodenseeschifferpatent kann auch das Bodenseeschifferpatent der Kategorie D in den amtlichen Sportbootführerschein Binnen ohne weitere Prüfung umgeschrieben werden. Gäste können auf Antrag eine befristete Anerkennung ihres Patents ( Ferienpatent ) für einen Monat erhalten, wenn sie im Besitz eines Befähigungsnachweises (wie Amtlicher Sportbootführerschein Binnen oder See) sind. Ausländische Befähigungsnachweise werden jedoch nicht anerkannt. Sturmwarnung für den Bodensee wird durch Sturmwarn-Feuer gegeben. Rund um den Bodensee gibt es 43 Sturmwarnleuchten mit orangefarbenem Blinklicht. Sie werden in Betrieb gesetzt, wenn Windgeschwindigkeiten um 25 Knoten und mehr zu erwarten sind. UKW-Seefunk: Genehmigte Seefunkstellen an Bord dürfen betrieben werden. Als Sende- und Empfangsfrequenz darf nur der Kanal 77 ( MHz) benutzt werden. Die zulässige Sendeleistung darf ein Watt nicht übersteigen. Sonstige Bestimmungen: Das WC darf nicht ungeklärt in den See gepumpt werden. Yachten brauchen einen Fäkalientank, der im Hafen zu entsorgen ist. Schließlich bildet der Bodensee das Trinkwasser für Stuttgart und ganz Baden-Württemberg. Chiemsee Der Chiemsee ist nach Bodensee und Müritz der drittgrößte deutsche See, mit einer Fläche von knapp 80 km², einer größten Länge von 13km und einer Uferlinie von 65km. "Entweder zu wenig Wind oder zu viel Wind!" lautet ein häufiges Vorurteil vieler Segler gegenüber dem Chiemsee. Am Rande der Alpen gelegen kann man hier jedoch sogar bei Föhn gute Segelwinde finden, wenn auf anderen Seen Flaute herrscht. Im Sommer muss jedoch auch mit heftigen Gewittern und Sturmböen gerechnet werden. Bei Nebel,

6 starkem Regen und Gewitter dürfen nur Segelfahrzeuge mit Ballastkiel und Teilnehmer an Regatten weitersegeln. Gerade Gastsegler sollten sich bei schlechtem Wetter lieber in Sicherheit bringen. Elektro- und Tretboote tummeln sich gerade in Küstennähe, Fischer legen ihre Netze aus, eine ausgeprägte Regattaszene hält ihre Meisterschaften ab. Rücksicht ist hier oberstes Gebot. Rechtliche Grundlage zum Segeln auf dem Chiemsee ist die Bayerische Schifffahrts-Ordnung (SchO) in Verbindung mit der Schifffahrtsbekanntmachung (SchBek). Ein Führerschein wird nicht benötigt, allerdings gilt ein Mindestalter von 18 Jahren für das Führen von Fahrzeugen mit mehr als 4kW Maschinenleistung. Zusätzlich zu den üblichen Ausweichregeln gilt gegenüber den Fahrgastschiffen, Güterschiffen und Fahrzeugen der Berufsfischer am Netz die Ausweichpflicht. Segler müssen stets einen Mindestabstand von 100 Meter zum Ufer einhalten. Außerdem sind viele Sperr- und Schutzzonen ausgewiesen, die es zu berücksichtigen gilt. Die Benutzung der Maschine ist auf dem gesamten Chiemsee verboten, einzig der Hilfsmotor darf bei auftretender Gefahr angelassen werden und Boot und Besatzung in Sicherheit zu bringen, in Ausnahmefällen auch zum Ein- und Auslaufen im Hafenbereich. Generell ist am Chiemsee das Übernachten an Bord nur in offiziell ausgewiesenen Häfen und den drei ausgewiesenen Ankerzonen vor Gstadt, Gollenshausen und Lambach erlaubt. Ansonsten ist das Ankern zwischen und 5.00 Uhr verboten.

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