Änderung Satzung CTA:
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- Arthur Hafner
- vor 6 Jahren
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1 Änderung Satzung CTA: Punkt: 3.6. Einrichten einer Welpenvermittlungsstelle wird rausgenommen, da nicht vorhanden 4.2. Mit Zustimmung des Vorstandes können Regionalgruppen nach Maßgabe des Punktes 24 gebildet werden. soll gestrichen werden, auf Grund der geringen Mitgliederanzahl 6. Organe des Vereins - Die Zuchtrichterkommission (Pkt. 22) wird gestrichen, da im Verein nicht vorhanden Bei schuldhaften Verstößen gegen die Zuchtordnung, Zuchtrichterordnung wird gestrichen, da, keine Zuchtrichterordnung nötig ist, aus Mangel an einem Zuchtrichter und Zuchtschaubedingungen Organe des Klubs sind: - hier Streichung des Punktes vier, die Zuchtrichterkommission (Pkt.22) Wesentliche Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: - hier wird in Punkt sieben das Wort Zuchtrichterkommission gestrichen - und Streichung Punkt vierzehn Beschlussfassung über die Zuchtrichterordnung Rechtschreibkorrektur: Es hatt folgende Feststellungen zu enthalten: In diesem Satz wird das Wort Zuchtrichterordnung gestrichen Der Vorstand besteht aus: - hier Streichung Punkt 6, dem Richterobmann, da im Verein nicht vorhanden Ergänzung des Satzes: - Die Funktion in einem Vorstandsamt setzt eine mindestens 5-jährige Mitgliedschaft im CTA voraus im ersten Satz wird das Wort Zuchtrichterverordnung gestrichen in diesem Satz wird das Word Richterobmann gestrichen Die Beisitzer der Zuchtkommission werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt. (hier wurde der Zeitraum analog dem Vorstand zu Grunde gelegt) 22. Der gesamte Abschnitt Zuchtrichterkommission sollte aus der Satzung gestrichen werden, da kein Mitglied diese Funktion ausübt Die Beisitzer der Zuchtschaukommission werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt.. (hier wurde der Zeitraum analog dem Vorstand zu Grunde gelegt) 24. Der Abschnitt über die Regionalgruppen sollte gelöscht werden, da es auf Grund der Mitgliederstärke keinen Sinn macht Den Abschnitt ersetzen durch folgen Satz: Die Kassenprüfung findet jährlich, nach Abschluss des Geschäftsjahres, durch einen externen Kassenprüfer (Steuerberater) statt.
2 erster Satz folgend überarbeitet: Alle zur Prüfung der Kasse erforderlichen Unterlagen sind vom Kassenführer so rechtzeitig vorzulegen, dass diese der Mitgliederversammlung einen detaillierten Prüfbericht erstatten kann., der auch einen Vorschlag bezüglich der Entlastung des Vorstandes enthält. Durch die Abstimmung in der nächsten Mitgliederversammlung kann sich die Nummerierung in der Satzung ändern. Desweiteren wird in den Abschlussbestimmungen das Datum der späteren Änderung ergänzt. VEREINSORDNUNGEN DES CTA Änderungen in der ZUCHTORDNUNG Punkt: 10. Zuchtvoraussetzung Teilnahme des Züchters an den geforderten Züchterqualifikationsmassnahmen des CTA oder des VDH - hier Ergänzung: ebenso die Deckrüden-Besitzer einmal im Jahr - Einreichung der schriftlichen Nachweise -Seminare die direkt vom VDH angeboten werden, sowie von qualifizierten Anbietern (MARS...) 12. Zuchtausschluss von Hunden Ergänzung: erblicher Katarakt (Trübung der Linse) darunter Punkt 6: erhebliche Zahnfehler, (max. dürfen 5 Zähne fehlen, davon höchstens ein Schneidezahn und kein Eckzahn) Änderung: - TT: es darf ein Schneidezahn sowie zwei Prämolare fehlen. LA: es darf ein Schneidezahn sowie 4 Prämolare fehlen Bei beiden Rassen darf kein Fangzahn fehlen. Falls durch einen Unfall ein Zahn fehlt, muss dies durch einen Tierarzt attestiert werden und es ist ein Röntgenbild des Gebisses vorzulegen darunter Punkt 14: Linsen Luxation (LL) Änderung in Primäre Linsen Luxation (PLL) darunter Punkt 17: hier Ergänzung Lhasa Apso darunter Punkt 18: hier Ergänzung Lhasa Apso Ergänzung einer Legende: Fehlfarbe = Braun = brauner Nasenschwamm beim Tibet Terrier HD = Hüftgelenkdysplasie PRA = Progressive Retina Atrophie PLL = Primäre Linsenluxation PL = Patellaluxation CCL = Canine Ceroid Lipofuszinose
3 Bei jeder Verpaarung ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Summe der HD Grade der Elterntiere höchstens 2 ergibt. Hier ebenfalls die Ergänzung einer Legende: HD Status Zuchttier HD A (frei) HD B (Verdacht) HD C (leicht) möglicher HD Status Paarungspartner HD A, B und C HD A oder HD B HD A 16. HD Untersuchung / Patella Untersuchung Ergänzung: Zahnstatus Alle im CTA zur Zucht eingesetzten Hunde müssen vor ihrer Zuchtverwendung die Dentalstatus-Bescheinigung vorweisen, sowie HD-und Patella- untersucht sein. Zum Thema Widerristhöhe Tibet Apso: Beispiel zur Festlegung für Zuchthunde: Obergrenze für Hündinnen z. B. 40 cm Obergrenze für Rüden z. B. 42 cm Festlegung der WH bei Zuchteinschränkung für Rüden und Hündinnen z. B. WH Rüde = 42 cm, maximale WH der Hündin = 38 cm WH Hündin = 40 cm, maximale WH des Rüden = 38 cm (Das gilt vorläufig, weil die Zahl der kleinen Rüden relativ gering ist. Eine Anpassung dieser Regelung muss nach Zuchtfortschritt erfolgen) Vorschlag für Farbcode - Gestaltung auf dem Wurfabnahmeprotokoll für Tibet Apso: Haarfarbvarianten Schwarz = von rein Schwarz bis anthrazit und grau, Abzeichen können Weiß = überwiegend weiß, andersfarbige Abzeichen können (z. B. schwarz, zobel, gold, isabellfarben) Black & tan = schwarze Grundfärbung, lohfarbene Abzeichen an Kopf, Gliedmaßen, Rutenansatz, Analregion, Abzeichen können Tricolor = deutliche Dominanz von drei Farben, vordergründig Black & tan mit großen weißen Abzeichen, andere Farbkombinationen sind möglich Zobel = dunkler bis helle r, goldfarbener Grundton, dunkle Haarspitzen müssen, Abzeichen können Gold = dunkler bis heller, goldfarbener Grundton, ohne dunkle Haarspitzen, Abzeichen können Creme = sehr stark aufgehellter Goldton bis hell Eierschalenfarben, ohne dunkle Haarspitzen, Abzeichen können S W BT T Z G C Legende
4 Braun = genetisch bedingt kein schwarzes Pigment, Haarschattierung kann variieren, immer braune Nase, weiße Abzeichen sind möglich, Dieser Farbton führt zum Zuchtausschluss! Grundfarbton mit Abzeichen Schwarz mit weißen Abzeichen = Weiß Schwarz = Zobel mit weißen Abzeichen = usw. B z. B. SmwA WS (dominierende Farbe zuerst) ZmwA Änderungen in der ZUCHTZULASSUNGSORDNUNG, ZUCHTRICHTERORDNUNG, ZUCHTWARTORDNUNG 4. Zulassung zur ZTP Rüden und Hündinnen können zur ZTP vorgestellt werden, nachdem die geforderten HD- und Patella-Untersuchungsergebnisse vorliegen. Das Mindestalter beträgt 12 Monate zuzüglich Auswertezeiten. Bei späterer Zuchtverwendung sind die Festlegungen gemäss der Punkte 12, 16 und 17 der ZO bezüglich Ophthalmologischer Untersuchung HD-und Patella - Untersuchung verbindlich. Desweitern sind zu erbringen, die Dentalstatus-Bescheinigung vom Tierarzt sowie der Nachweis der Bluteinlagerung und die Ergebnisse der CCL und PLL Untersuchungen, sofern diese der Zuchtleitung nicht bereits vorliegen. 5. Meldung Eine Kopie des Abstammungsnachweises sowie des HD- und Patella- Untersuchungsbefundes, der Genanalyse und der Dentalstatus-Bescheinigung sind beizufügen Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Hund mindestens zweimal mit der Formwertnote "sehr gut" unter zwei verschiedenen Richtern bewertet wurde. (hier keine Inhaltsänderung, soll lediglich als neuer Satz beginnen) ZUCHTRICHTERORDNUNG Streichung des gesamten Punktes, siehe hierzu auch Änderung der Satzung. Ein CTA-Zuchtrichter ist im Verein nicht vorhanden. Änderung zur ZUCHTWARTORDNUNG 4. Ernennung zum Zuchtwart Vor Ernennung eines Zuchtwarts kann kann der Vorstand 5. Zuchtwartauslagen Bei einer Zuchtwartmassnahme analog Punkt 7 der CTA - Zuchtordnung erfolgt die Erstattung der tatsächlichen Auslagen des Zuchtwarts direkt durch den neuen
5 Züchter. Dieser Satz sollte gestrichen werden. Diese Anpassung gilt auch für das entsprechende Formular. Abrechnungen sollten generell über die Vereinskasse abgewickelt werden. 6. Zuchtwartqualifikationsmaßnahmen Die Zuchtleitung führt mindestens 2 Zuchtwartqualifizierungsmaßnahmen pro Kalenderjahr durch, diese können auch im Rahmen von Züchterqualifikationsmaßnahmen erfolgen. (in diesem Abschnitt müssen lediglich die Rechtschreibfehler korrigiert werden) 19. Wurfkontrolle und Wurfabnahme Die Wurfabnahme erfolgt durch den Zuchtleiter oder einen CTA - Zuchtwart frühestens nach Vollendung der 9. Lebenswoche der Welpen. hier Änderung in nach Vollendung der 8. Lebenswoche Oder Die Wurfabnahme kann frühestens nach Vollendung der 7., die Abgabe der Welpen frühestens nach Vollendung der 8. Lebenswoche erfolgen. gemäß der VDH Zuchtordnung 8 Pkt Züchterqualifikation Änderung: Qualifikation für Züchter und Deckrüdenbesitzer Ein Züchter und/oder Deckrüdenbesitzer, der ohne zwingenden Grund an 2 aufeinanderfolgenden Massnahmen. 25. Rechtskraft und Gültigkeit Wenn Änderungen durch die Mitgliederversammlung angenommen werden, wird hier das Datum der geänderten Fassung der Zuchtordnung eingetragen.
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