Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund und Boden und die Erhebung von Kontrollgebühren (Parkgebührenreglement)

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1 Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund und Boden und die Erhebung von Kontrollgebühren (Parkgebührenreglement) vom 8. März 996 (Stand: 4. Oktober 0) Der Einwohnerrat Zofingen - gestützt auf Art. Abs. 4 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom , 0 des Baugesetzes des Kantons Aargau (BauG) vom , 5 Abs. lit. i) der Gemeindeordnung vom.0.98 und 57 der Polizeiverordnung der Stadt Zofingen vom beschliesst: Ingress Das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist auf den markierten Abstellplätzen gemäss der jeweiligen Signalisation gestattet. Für das Abstellen ausserhalb markierter Abstellplätze ist das Strassenverkehrsgesetz massgebend. Die notwendigen Markierungen und Signale sind nach den Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechtes anzubringen. Zur Kontrolle über die Benützung der öffentlichen Parkplätze und von öffentlichem Grund und Boden werden Gebühren erhoben. Die Benützungszeiten und Kontrollgebühren sind nach Art und Lage der Parkplätze abgestuft. Das Gemeindegebiet wird dazu in folgende Zonen eingeteilt: - Zone I Altstadtgebiet - Zone II Bahnhofgebiet - Zone III übriges Gemeindegebiet - Zone IV Altstadt-/Bahnhof-Parking Heute: 5 Abs. lit. k) der Gemeindeordnung vom Aufgehoben durch Abs. des Polizeireglements der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Zofingen, in Kraft seit Fassung gemäss Beschluss des Einwohnerrats vom , in Kraft seit Abstellen von Motorfahrzeugen Markierung, Signale Grundsatz Gebietseinteilung

2 Gebührenrahmen Für die Kontroll- und Parkgebühren wird folgender Rahmen festgelegt : Zone I Zone II Zone III Zone IV Erste halbe Stunde gratis Zweite halbe Stunde CHF. Zweite Stunde CHF. CHF 0.50 bis CHF.50/Stunde CHF 0.50 bis CHF. /Stunde Kurzparkieren Montag bis Samstag Tag Gratis-Parkdauer max. Std. Tag 7 Std. CHF.40 bis CHF. /Std. Tag 7 Std. CHF. bis CHF.40/Std bis Uhr CHF.50 bis CHF. /Std. Samstag 0.00 Uhr bis Montag Uhr CHF.50 bis CHF. /Std. Abonnemente Tagesabo pro Monat CHF 80. bis CHF 0. pro Jahr CHF 800. bis CHF '00. Nachtabo pro Monat CHF 50. bis CHF 75. pro Jahr CHF 480. bis CHF 750. Dauerabo pro Monat CHF 00. bis CHF 50. pro Jahr CHF '040. bis CHF '500. Park + Ride Dauerabo pro Monat CHF 80. bis CHF 0. Kurzparkierer Rabatt 0 bis 0 % auf Kurzparkier-Tarifen Dauerparkieren a Das regelmässige Abstellen von Motorfahrzeugen (inkl. Motorräder) sowie von Anhängern von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund ist in allen Zonen bewilligungs- und gebührenpflichtig. Als öffentlicher Grund und Boden gelten alle Strassen und Plätze, welche dem Allgemeingebrauch dienen, sowie Privatstrassen mit öffentlichem Verkehr. Als regelmässiges Abstellen gilt ein mindestens dreimaliges Abstellen während einer Woche 4 Für die Dauerparkierung gilt folgender Tarifrahmen: - Personenwagen CHF 0. bis CHF pro Monat - Motorräder CHF 0. bis CHF 40. pro Monat - Lastwagen CHF 60. bis CHF 00. pro Monat Fassung gemäss Beschluss des Einwohnerrats vom 4.0.0, in Kraft seit Fassung gemäss Beschluss des Einwohnerrats vom 4.0.0, in Kraft seit Fassung gemäss Beschluss des Einwohnerrats vom , in Kraft seit

3 Für Anhänger gelten die gleichen Ansätze wie für die jeweiligen Zugfahrzeuge. Für Fahrzeughalter, die eine Ablösesumme geleistet haben oder leisten sowie für Inhaber von Gewerbedauerkarten gelten niedrigere Gebühren; die Einzelheiten regelt der Stadtrat. 5 Die Bezahlung der Gebühr gibt keinen Anspruch auf einen festen Abstellplatz und begründet keine Haftpflicht seitens der Gemeinde. Der Stadtrat legt die einzelnen Kontrollgebühren im umschriebenen Rahmen fest. Er kann zudem die Herausgabe von Parkierungskarten regeln. Zudem bestimmt er den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Dauerparkier-Gebühr und regelt die Details für deren Erhebung. Der Stadtrat ist befugt, die Parkzonen und die Gebühren den aktuellen Bedürfnissen und den jeweiligen Verhältnissen anzupassen. Die Parkzeiten (maximale Parkdauer und Zeitrahmen der Gebührenpflicht) sowie die Details der Erhebung der Parkgebühren im Parkhaus legt der Stadtrat fest. Kompetenzen des Stadtrats a Bei Annahme des Gegenvorschlages zur Initiative Blaue Zone in der Zofinger Altstadt wird die in des Parkgebührenreglements dem Stadtrat eingeräumte Kompetenz bis Ende 05 soweit eingeschränkt, dass bis Ende 05 die Kontroll-/Parkgebühren in der Zone IV Altstadt- /Bahnhofparking (ausgenommen Park + Ride-Tarif) dem Minimum des Gebührenrahmens entsprechen und die Gratis-Parkdauer Stunden betragen müssen. 4 Dieses Reglement wurde vom Einwohnerrat am 8. März 996 genehmigt und auf den. Juli 996 in Kraft gesetzt. Es ersetzt damit dasjenige des Stadtrates vom 9. August 989. Inkraftsetzung Fassung gemäss Beschluss des Einwohnerrats vom , in Kraft seit Fassung gemäss Beschluss des Einwohnerrats vom 4.0.0, in Kraft seit Fassung gemäss Ergebnis der Volksabstimmung vom.0.0, in Kraft seit

4 Zofingen,. April 996 EINWOHNERRAT ZOFINGEN Der Ratspräsident Hans Lanz Der Ratssekretär Thomas Gloor Anhang Tarife Kontroll- und Parkgebühren 4

5 Anhang zum Parkgebührenreglement (Stand:. Juni 0) Der Stadtrat Zofingen legt gestützt auf des Parkgebührenreglements die Kontroll- und Parkgebühren sowie die gebührenpflichtigen Parkzeiten wie folgt fest: Standort Kontrollgerät Gebührenpflichtige Parkzeiten Wochentag / von / bis Zone I Ganze Altstadt inkl. Untere Promenade und Amtshäuschen Zentrale, Einzel- oder Sammel- Parkuhren Montag - Freitag und Uhr Samstag und Uhr Höchstparkzeit Tarif pro Stunde Stunden. halbe Stunde gratis. halbe Stunde CHF.. Stunde CHF. Zone II Bahnhofplatz Einzel- oder Sammel-Parkuhren Montag - Sonntag Uhr 5 Min. CHF. Oberfläche beim Parkhaus Zentrale, Einzel- oder Sammel- Parkuhren Montag - Sonntag Uhr Uhr Zentrale oder Sammel-Parkuhren Montag - Freitag Uhr Samstag Uhr 7 Tage Werktags tagsüber CHF. Nacht u. Sonntag CHF.50 7 Tage. Stunde CHF.50. Stunde CHF. Zone III Amslergut, Häfligerareal, Rosengartenturnhalle, Schulhaushof West, Stadtsaal Altes Schützenhaus, Bifangstrasse, Einzel- oder Sammel-Parkuhren Montag - Freitag Uhr 4 Stunden CHF. Diriwächterhaus, Samstag Uhr Pestalozziweg, Pomernweg, Schützenstrasse, Sälistrasse, Weiherstrasse Zone IV Altstadt-/Bahnhof-Parking Zentrale Täglich Uhr Unbegrenzt Tarif Kurzparkierer Parkzeit Mo - Sa Uhr Kurzparkierer Mo - Sa Uhr Sa 0.00 Uhr Mo Uhr Std. gratis bis 7 Std. CHF.40/Std. 7 bis Std. CHF. /Std. CHF -.50/Std. CHF -.50/Std. Gültig ab. Juni 0

6 Standort Kontrollgerät Gebührenpflichtige Parkzeiten Wochentag / von / bis Höchstparkzeit Tarif pro Stunde Abonnemente Gültigkeit Tagesabo * Uhr CHF 00. /Monat CHF 800. /Jahr Nachtabo Montag Freitag h CHF 60. /Monat und Freitag ab 8.00 bis Montag CHF 480. /Jahr Uhr Dauerabo * Täglich Uhr CHF 0. /Monat CHF '040. /Jahr * Mit entsprechendem Kleber des Stadtbüros auch auf den bewirtschafteten Oberflächenparkplätze der Stadt Zofingen gültig, ausgenommen: - ganze Altstadt - Kurzzeitparkpläzte bei Post / Bahnhof - Parkplätze Spital und Forstacker (bei Einfahrt zum Parkhaus) Park + Ride - P+R-Abo Täglich Uhr CHF 80. /Monat - P+R Kurzparkierer Bei Bezug eines Bahn-Einzelbillettes ab Zofingen von mind. CHF 5. kann das Parkhaus-Ticket am Bahnschalter zur Rabattierung vorgewiesen werden. Rabatt von 5 % auf den ordentlichen Kurzparkier-Tarifen. Verlorenes Ticket Parkhaus Ersatzticket CHF 50. Dauerparkier-Gebühren - Personenwagen und Anhänger - Motorräder - Lastwagen und Anhänger CHF 50. / Monat CHF 40. / Monat CHF 00. / Monat Hotel-Parkkarte für die Zofinger Altstadthotels Montag - Samstag Uhr 6 Stunden CHF 8. / Karte / Nacht Gültig ab. Juni 0

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