Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin"

Transkript

1 Logo Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz (StPl-ZahnMed/1998/ in der Fassung der Beschlüsse der Studienkommission vom , , und vom und des Senats vom ) Studienkennzahl: 203 Gemäß dem Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten, BGBl. I Nr. 48/1997 (Universitäts- Studiengesetz - UniStG), wird für das Diplomstudium der Studienrichtung Zahnmedizin folgender Studienplan (StPl-ZahnMed/1998/ in der Fassung der Beschlüsse der Studienkommission vom , , und vom und des Senats vom ) verordnet:

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Bestimmungen Studiendauer, Studienabschnitte 1 3 Untergliederung der Studienabschnitte und Gesamtstundenzahl 2 3 Diplomarbeit 3 4 Akademische Grade 4 4 Lehrveranstaltungen 5 4 European Credit Transfer System (ECTS) 6 5 I. Studienabschnitt Pflichtwahlfächer des I. Studienabschnittes 7 5 Freie Wahlfächer des I. Studienabschnittes 8 6 Prüfungsordnung für die erste Diplomprüfung 9 7 Abschluss des I. Studienabschnittes 10 8 Kriterien der Zulassung zum II. Studienabschnitt 11 8 Übergangsbestimmungen für Studierende, die vor dem Wintersemester 2002/2003 mit dem Diplomstudium der Zahnmedizin begonnen haben 12 8 II. Studienabschnitt Pflichtwahlfächer des II. Studienabschnittes 13 9 Freie Wahlfächer des II. Studienabschnittes Prüfungsordnung für die zweite Diplomprüfung Übergangsbestimmungen für die Studienjahre 2003/2004 und 2004/ Abschluss des II. Studienabschnittes Kriterien der Zulassung zum III. Studienabschnitt III. Studienabschnitt Pflichtwahlfächer des III. Studienabschnittes Freie Wahlfächer des III. Studienabschnittes Voraussetzungen für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen Diplomarbeit Prüfungsordnung für die zweite Diplomprüfung 23, Abschluss des III. Studienabschnittes Schlussbestimmungen Inkrafttreten Anhang: Anlage 1: Qualifikationsprofil 24 Anlage 2: Track Ärztliche Fertigkeiten 26 Anlage 3: Stundenaufstellung für den ersten und zweiten Studienabschnitt 27 Anlage 4: Stundenaufstellung für die Studienjahre 2003/2004 und 2004/ Anlage 5: ECTS-Punkte für den ersten und zweiten Studienabschnitt 30

3 - 3 - Allgemeine Bestimmungen 1. Studiendauer, Studienabschnitte (1) Das Diplomstudium der Zahnmedizin besteht aus drei Studienabschnitten mit einer Studiendauer von 12 Semestern. (2) Der erste Studienabschnitt umfasst zwei Semester. Er hat die Aufgabe, das Wissen und grundlegendes Verständnis bezüglich des menschlichen Organismus zu vermitteln und soll den theoretischen Unterbau für das Verstehen der klinischen Präsentationen liefern. Erstes Training ärztlicher Fähigkeiten und der Kommunikation finden ebenso Platz wie die Studieneingangsphase inkl. Berufsfelderkundung. Im Rahmen der Berufsfelderkundung wird auch auf die zahnärztlich relevanten Berufsbilder und auf die Überprüfung der handwerklichen Fähigkeiten eingegangen. Wesentliche Bestandteile sind die Einführung in die Zahnmedizin und der Einblick in die Pflege im Rahmen eines Stationspraktikums, wodurch ein frühzeitiger Patientenkontakt gewährleistet wird. (3) Der zweite Studienabschnitt umfasst vier Semester. In ihm erarbeiten die Studierenden sich das Wissen über den gesunden und kranken Organismus. Als Grundlage dient der themenzentrierte, patientinnenorientierte, fächerübergreifende Unterricht unter Einbeziehung der klinischen Präsentationen und Verwendung der neuen Lehrformen wie dem Problem-basierten Lernen. Zunehmendes Training der ärztlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten gewährleistet durchgehend die praktische Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens. Die Grundlagen der spezifisch zahnärztlichen Fertigkeiten werden vermittelt. (4) Der dritte Studienabschnitt hat die Aufgabe, wissenschaftliche Kenntnisse und praktische Fertigkeiten für die fachspezifische zahnärztliche Tätigkeit zu vermitteln sowie die wissenschaftliche Ausbildung zu vertiefen und umfasst sechs Semester. 2. Untergliederung der Studienabschnitte und Gesamtstundenzahl (1) Das Diplomstudium der Zahnmedizin umfasst insgesamt 230 Semesterstunden an Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Seminare mit Übungen, Vorlesungen mit Übungen) sowie Praktika im Gesamtausmaß von 72 Wochen (Bei diesem Praktikum handelt es sich um keine Lehrveranstaltung im Sinne des 7 UniStG). (2) Der erste Studienabschnitt umfasst 2 Semester mit 45,4 Semesterstunden; darin ist eine Studieneingangsphase von 4 Semesterstunden enthalten. (3) Der zweite Studienabschnitt umfasst 4 Semester mit 76,6 Semesterstunden und 2 Wochen Praktikum (Bei diesem Praktikum handelt es sich um keine Lehrveranstaltung im Sinne des 7 UniStG ). (4) Der dritte Studienabschnitt umfasst 6 Semester mit 85 Semesterstunden an Pflichtfächern sowie 70 Wochen Praktikum (Bei diesem Praktikum handelt es sich um keine Lehrveranstaltung im Sinne des 7 UniStG ). (5) Die drei Studienabschnitte umfassen insgesamt 207 Semesterstunden an Pflichtfächern und zusätzlich 23 Semesterstunden an freien Wahlfächern. (6) Seminare, Übungen, Seminare mit Übungen, Vorlesungen mit Übungen und Praktika gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

4 Diplomarbeiten Die Studierenden haben eine schriftliche Diplomarbeit abzufassen. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen. 4. Akademische Grade Den Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums der Zahnmedizin ist der akademische Grad "Doktorin der Zahnheilkunde" bzw. "Doktor der Zahnheilkunde", lateinisch "Doctor medicinae dentalis", abgekürzt Dr.med.dent. zu verleihen. 5. Lehrveranstaltungen (1) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen (VO), Übungen (UE), Seminare (SE), Seminare mit Übungen (SU), Vorlesungen mit Übungen (VU) und Praktika (PR). (2) Vorlesungen dienen der Vermittlung von Lerninhalten für eine große Anzahl von Studierenden. Sie können teilweise oder vollständig als virtuelle Lehrveranstaltungen angeboten werden. (3) Übungen dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten. Zu den Übungen zählen unter anderem Übungen an Phantomen und Modellen, am Krankenbett und in Labors. Im zweiten Studienabschnitt sollte zumindest die Hälfte der Übungen als Bedside- bzw. Chairside Teaching abgehalten werden. Übungen werden in Gruppen mit Teilnahmebeschränkung abgehalten. (4) Seminare sind als Lehrform vor allem zur Stimulation der eigenständigen Arbeit der Studierenden vorgesehen. Dies wird durch Problem-basiertes Lernen (PBL) gewährleistet, das im ersten Studienabschnitt mindestens 2 Semesterstunden pro Semester und im zweiten Studienabschnitt mindestens 4 Semesterstunden pro Semester umfasst. Seminare werden in Gruppen mit beschränkter Teilnehmerzahl abgehalten. (5) Seminare mit Übungen sind als Lehrform vor allem zur Stimulation der eigenständigen Arbeit der Studierenden vorgesehen und werden durch Vermittlung von praktischen Fertigkeiten ergänzt. Dies wird durch Problem-basiertes Lernen (PBL) gewährleistet, das im ersten Studienabschnitt mindestens 2 Semesterstunden pro Semester und im zweiten Studienabschnitt mindestens 4 Semesterstunden pro Semester umfasst. Seminare mit Übungen werden in Gruppen mit beschränkter Teilnehmerzahl abgehalten, wobei der Übungscharakter überwiegt. (6) Vorlesungen mit Übungen dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten. Zu den Übungen zählen unter anderem Übungen an Phantomen und Modellen, am Krankenbett und in Labors. Im dritten Studienabschnitt sollte zumindest drei Viertel der Übungen als Bedside- bzw. Chairside Teaching abgehalten werden. Vorlesungen mit Übungen werden in Gruppen mit Teilnahmebeschränkung abgehalten. (7) Das zahnmedizinische Praktikum dient der Aneignung von Fertigkeiten zur Vorbereitung auf die spätere berufliche Praxis. Die erfolgreiche Absolvierung ist gebunden an die Fertigstellung der von den PraktikumsleiterInnen zu definierenden Behandlungsleistungen.

5 - 5 - (8) Der Erfolg der in Abs. 3 bis 6 genannten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist an den erbrachten Leistungen und Beiträgen der Studierenden während der laufenden Teilnahme zu beurteilen. 6. European Credit Transfer System (ECTS) (1) Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ( 13 Abs. 4 Z. 9 UniStG) ist beabsichtigt, das Studium in das ECTS-Programm einzubinden. (2) Entsprechend den Richtlinien sind 30 Punkte pro Semester (60 pro Jahr) zu vergeben. (3) In der Anlage 5 ist die Zuteilung der ECTS-Punkte für den ersten und zweiten Studienabschnitt ersichtlich. I. Studienabschnitt 7. Pflichtfächer des I. Studienabschnittes (1) Der erste Studienabschnitt umfasst 2 Semester im Ausmaß von 45,4 Semesterstunden; darin ist eine Studieneingangsphase von 4 Semesterstunden enthalten. (2) Die Lehrveranstaltungen der einzelnen Fächer werden in Modulen als Blocklehrveranstaltungen abgehalten, wobei jeder Block 5 Wochen dauert und VO und SU jedes Faches umfasst. (3) Folgende Module und Track-Lehrveranstaltungen sind als Pflichtfächer zu absolvieren: 1. Semester und 2. Semester 1. Vom Naturgesetz zum Leben (VO 4, SU 3) Physikalische und mathematische Modelle natürlicher Prozesse. Auffrischung naturwissenschaftlicher Kenntnisse anhand wichtiger natürlicher Prozesse. Mechanik, Elektrizitätslehre, A- tomaufbau, Thermodynamik, Allgemeine und Physikalische Chemie. (SU3 beinhalten SE1 und UE2) 2. Stationspraktikum (SE 1, UE 4) Teilnahme am Stationsbetrieb mit Schwerpunkt zwischenmenschlicher Kommunikation und menschlicher Betreuung von PatientenInnen; psychologische und sozialmedizinische Aspekte. Der theoretische Teil (SE 1) findet in Blockform am Beginn des Stationspraktikums statt. Von diesem werden 8 Einzelstunden in Form einer Einführung für das gesamte Plenum abgehalten. Der praktische Teil (UE 4) wird anschließend auf klinischen Stationen und Ambulanzen absolviert. 3. Moleküle, Zelle, Gewebe (VO 4, SU 3) Chemische Grundstrukturen, Ökologie, Grundlagen der Genetik, Aufbau der Zelle, Aufbau der Gewebe, äußere Konturen, Ethik. (SU3 beinhalten SE1 und UE2)

6 Struktur und Funktion des Bewegungsapparates (VO 4, SU 3) Anatomische Übersicht. Knochen und Bewegungsapparat. Äußere Kontur. (SU3 beinhalten SE1 und UE2) 5. Bausteine des Lebens - von der Struktur zur Funktion (VO 4, SU 3) Bausteine des Lebens von Wasser über anorganische Strukturen, die wichtigen organischen Verbindungsklassen bis hin zu den biologisch wichtigen Molekülen einschließlich der grundlegenden metabolischen Zyklen und der Enzymologie. Chemische Nachweismethoden. (SU3 beinhalten SE1 und UE2) 6. Viszerale Struktur und Funktion (VO 4, SU 3) Respirationstrakt, Herz- und Kreislaufsystem, Verdauungstrakt, Ausscheidungsorgane, Geschlechtsorgane. (SU3 beinhalten SE1 und UE2) Weiters sind folgende Track-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: a. Einführung in die Zahnmedizin (VO 2, UE 2) Grundlagen der Funktion und Biologie des Kauorgans und Evaluierung manueller Fertigkeiten im zahnärztlichen Bereich. Das Fach Einführung in die Zahnmedizin stellt die Studieneingangsphase dar und besteht aus dem Theoretischen Zahnmedizinischen Propädeutikum (VO 2) und dem Praktischen Zahnmedizinischen Propädeutikum (UE 2). Die Lehrveranstaltung wird über das erste Studienjahr verteilt. Entsprechende Zeitfenster werden in den Blocklehrveranstaltungen freigehalten. b. Ärztliche Fertigkeiten I (SU 1) Die Ärztlichen Fertigkeiten im ersten Studienabschnitt (SU 1) setzen sich zusammen aus Stunden der Ersten Hilfe I (SU 0,3; davon werden 2 Einzelstunden in Form einer Einführung vor dem Plenum und 3 Einzelstunden als Übung abgehalten) und aus Stunden (SU 0,7), die im Sinne eines Portfoliosystems assoziiert zu den Modulen 3 und 5 angeboten werden (siehe Anhang - Anlage 2). c. Naturwissenschaften/Biomedizinische Technik/Informationswissenschaften I (SU 0,4) Inhalte des Tracks NBI werden assoziiert zu den Modulen 4 und 6 (Portfoliosystem) vermittelt (davon werden 2 Einzelstunden in Form einer Einführung vor dem Plenum und 4 Einzelstunden als Seminar mit Übungscharakter abgehalten). 8. Freie Wahlfächer des I. Studienabschnittes Es wird empfohlen, Lehrveranstaltungen aus dem human- oder naturwissenschaftlichen Bereich, insbesondere aus einer Fremdsprache zu absolvieren. Ebenso ist der Besuch aller Lehrveranstaltungen der Medizinischen Universität inkl. jener bereits bestehenden mit Inhalten der Komplementärmedizin und Homöopathie möglich. 9. Prüfungsordnung für die erste Diplomprüfung (1) Die erste Diplomprüfung umfasst die unten angeführten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, Lehrveranstaltungsprüfungen und Fachprüfungen des ersten Studienabschnitts.

7 - 7 - (2) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: 1. Vom Naturgesetz zum Leben, SU 3 2. Stationspraktikum, SE 1, UE 4 3. Moleküle, Zelle, Gewebe, SU 3 4. Struktur und Funktion des Bewegungsapparates, SU 3 5. Bausteine des Lebens von der Struktur zur Funktion, SU 3 6. Viszerale Struktur und Funktion, SU 3 a. Einführung in die Zahnmedizin, UE 2 b. Ärztliche Fertigkeiten I, SU 1 c. Naturwissenschaften/Biomedizinische Technik/Informationswissenschaften I, SU 0,4 (3) Bewertet werden Mitarbeit und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Abwesenheit kann bis zu einem Ausmaß von 15 % toleriert werden. Bei Überschreitung wird nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen Nacharbeit oder zur Wiederholung der Lehrveranstaltung geboten. Bei einer Lehrveranstaltung mit immanenten Prüfungscharakter muss ein eindeutiges Punkte- u. Prüfungssystem vor Beginn festgelegt und veröffentlicht werden. (4) Lehrveranstaltungsprüfungen: a. Einführung in die Zahnmedizin VO 2 (5) Die Lehrveranstaltungsprüfung umfasst den vermittelten Stoff dieser Vorlesung, findet in der Regel schriftlich statt und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch mündliche und praktische Prüfungselemente nach Genehmigung durch die Studienkommission zur Anwendung kommen. Für die Gesamtbeurteilung des Tracks wird die Note aus der Lehrveranstaltungsprüfung sowie die Note über die entsprechende Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter gewichtet nach Semesterstunden herangezogen. (6) Fachprüfungen: 1. Vom Naturgesetz zum Leben 3. Moleküle, Zelle, Gewebe 4. Struktur und Funktion des Bewegungsapparates 5. Bausteine des Lebens von der Struktur zur Funktion 6. Viszerale Struktur und Funktion (7) Eine Fachprüfung umfasst den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer Lehrveranstaltungen des Moduls, findet in der Regel schriftlich statt und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive Absolvierung der entsprechenden Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für die Fachprüfung. 10. Abschluss des I. Studienabschnittes (1) Mit der positiven Beurteilung aller Teile der ersten Diplomprüfung wird der erste Studienabschnitt abgeschlossen.

8 - 8 - (2) Der positive Abschluss des ersten Studienabschnittes ist Voraussetzung der Zulassung zum zweiten Studienabschnitt. 11. Kriterien der Zulassung zum II. Studienabschnitt (1) Die Lehrveranstaltungsplätze für die Seminare und Übungen des zweiten und dritten Studienabschnitts sind aus Kapazitätsgründen limitiert und können nicht ausgeweitet werden, weil dadurch die angestrebte Ausbildungsqualität nicht gewährleistet wäre. (2) In den Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes mit Teilnahmebeschränkung (Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter) stehen 24 Plätze für die Studierenden des Diplomstudiums Zahnmedizin zur Verfügung. Vergabemodus (3) Voraussetzung für die Aufnahme in den zweiten Studienabschnitt ist die positive Absolvierung des ersten Studienabschnittes wie in der Prüfungsordnung ( 9) vorgesehen. (4) Haben mehr als 24 Studierende einen positiven Abschluss des ersten Studienabschnittes vorzuweisen, so werden die Studienplätze an jene Studierende vergeben, die nach einer Reihung auf Grund der Leistungen im ersten Studienabschnitt die höchsten Werte zum Stichtag erreicht haben. (5) In diese Reihung gehen die Prüfungsleistungen der fünf Module des ersten Studienjahres mit 65%, (Prüfungen der Module 1 und 3: 26%, Prüfungen der Module 4, 5 und 6: 39%), die Beurteilung der Tracks Ärztliche Fertigkeiten I mit 4 %, Naturwissenschaften/Biomedizinische Technik/Informationswissenschaften I mit 1% und Einführung in die Zahnmedizin (Studieneingangsphase) mit 20%, und die des Stationspraktikums mit 10 % ein. (6) Bei Punktegleichstand entscheidet das Los über die Vergabe der Plätze. (7) Jene Studierende, welche trotz Erfüllung der Kriterien nicht in die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter des zweiten Abschnittes aufgenommen werden können, haben die Möglichkeit, freie Wahlfächer im Ausmaß von bis zu 23 Semesterstunden zu absolvieren, und werden im darauffolgenden Jahr nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze berücksichtigt. 12. Übergangsbestimmungen für Studierende, die vor dem Wintersemester 2002/2003 mit dem Diplomstudium der Zahnmedizin begonnen haben (1) Studierende, die vor dem Wintersemester 2002/2003 mit dem Diplomstudium der Zahnmedizin begonnen haben und die sich zum Stichtag gemäß den zu diesem Stichtag geltenden Zulassungskriterien für den zweiten Studienabschnitt (gemäß 11 des StPl-ZahnMed 1998 in der Fassung der Beschlüsse der Studienkommission vom , und ) qualifiziert haben, fallen nicht unter die Zulassungsbestimmungen des 11. (2) Bereits für den zweiten Studienabschnitt erbrachte Prüfungsleistungen werden auf die zweite Diplomprüfung gemäß einer Äquivalenzliste angerechnet.

9 - 9 - (3) Die Platzbeschränkung auf 24 TeilnehmerInnen gemäß 11 Abs. 2 kommt im Studienjahr 2003/2004 für die Übungen Physikalische Krankenuntersuchung und Medizinische Erstversorgung ( 13 Abs. 3 Z und Z. 12.3) nicht zur Anwendung. Zahnmedizinisches Propädeutikum III (4) Das Zahnmedizinische Propädeutikum III (gemäß 11 des StPl-ZahnMed 1998 in der Fassung der Beschlüsse der Studienkommission vom , und ) entspricht dem Zahnmedizinischen Speziellen Studienmodul ( 13 Abs. 3 Z. 9). (5) Für Studierende, die die Zulassungskriterien für das Zahnmedizinische Propädeutikum III bereits zum Stichtag erfüllt hatten, und für Studierende, die diese Lehrveranstaltung im Wintersemester 2002/2003 nicht positiv abgeschlossen haben, werden im Wintersemester 2003/2004 zusätzlich maximal 30 Plätze für die Lehrveranstaltung Zahnmedizinisches Spezielles Studienmodul ( 13 Abs. 3 Z. 9) eingerichtet. (6) Studierende, die die Zulassungskriterien für das Zahnmedizinische Propädeutikum III erst zum Stichtag erfüllt haben, und Studierende, die diese Lehrveranstaltung im Wintersemester 2003/2004 nicht positiv abschließen, werden auf eine Warteliste gemäß dem zum Stichtag gültigen Reihungsverfahren gesetzt. Für diese Studierenden werden im Wintersemester 2004/2005 zusätzlich maximal 30 Plätze für die Lehrveranstaltung Zahnmedizinisches Spezielles Studienmodul ( 13 Abs. 3 Z. 9) eingerichtet. II. Studienabschnitt 13. Pflichtfächer des II. Studienabschnittes (1) Der zweite Studienabschnitt umfasst 4 Semester im Ausmaß von 76,6 Semesterstunden und 2 Wochen Praktikum. (2) Die Lehrveranstaltungen der einzelnen Fächer werden in Modulen als Blocklehrveranstaltungen abgehalten und umfassen VO und SU bzw. UE jedes Faches. Die Module 7 und 8 dauern jeweils 5 Wochen. (3) Folgende Module und Track-Lehrveranstaltungen sind als Pflichtfächer zu absolvieren: 3. Semester und 4. Semester 7. Biologische Kommunikationssysteme und Regelkreise (VO 4, SU 3) Nervensystem, Sinnesorgane, Abwehrorgane, endokrine Organe. (SU 3 beinhalten SE 1 und UE 2) 8. Vom Molekül zum Organismus (VO 4, SU 3) Grundzüge wichtiger biochemischer Prozesse und Regelmechanismen. (SU 3 beinhalten SE 1 und UE 2) 9. Zahnspezifisches Spezielles Studienmodul (UE 2) Die Lerninhalte entsprechen den Lerninhalten des Zahnmedizinischen Propädeutikums III (siehe dazu auch 12 Abs. 4 bis 6). 10. Krankheitslehre und Therapeutische Intervention (VO 3, SU 3)

10 Das Modul umfasst Inhalte (Teilgebiete) aus folgenden medizinischen Disziplinen (medizinischen Fächern): Teil Krankheitslehre (VO 2, SU 2) a) Pathophysiologie b) Pathologie Teil Therapeutische Intervention (VO 1, SU 1) a) Pharmakologie und Toxikologie Im Studienjahr 2004/2005 können die Lehrveranstaltungen auch in Form von Vorlesungen (VO 6) stattfinden. 11. Grundlagen der Medizinischen Diagnostik (VO 4, SU 3) Das Modul umfasst Inhalte (Teilgebiete) aus folgenden medizinischen Disziplinen (medizinischen Fächern): a) Anästhesiologie b) Chirurgie (inkl. Unfallchirurgie) c) Innere Medizin d) Radiodiagnostik und Strahlenschutz e) Pharmakologie und Toxikologie Im Studienjahr 2004/2005 können die Lehrveranstaltungen auch in Form von Vorlesungen (VO 7) stattfinden. 12. Hygiene, Physikalische Krankenuntersuchung und Med. Erstversorgung (VO 2, UE 4) Das Modul umfasst Inhalte (Teilgebiete) aus folgenden medizinischen Disziplinen (medizinischen Fächern): Teil Hygiene und Mikrobiologie (VO 2) Teil Physikalische Krankenuntersuchung (UE 2) Teil Medizinische Erstversorgung (UE 2) (4) Die Module 7, 8 und 9 (Abs. 3 Z. 7 bis 9) müssen vor den Modulen 10, 11 und 12 (Abs. 3 Z. 10 bis 12) positiv absolviert werden. Weiters sind folgende Track-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: d. Ärztliche Fertigkeiten II (SU 2,7) Die Ärztlichen Fertigkeiten im zweiten Studienjahr (SU 2,7) setzen sich zusammen aus Stunden der Ersten Hilfe II (SU1,7; davon werden 15 Einzelstunden in Form einer Einführung vor dem Plenum und 10 Einzelstunden als Übung abgehalten) und aus Stunden (SU 1), die im Sinne eines Portfoliosystems assoziiert zu Modul 7 angeboten werden (siehe Anhang Anlage 2). e. Kommunikation/Supervision/Reflexion I (SE 2) f. Naturwissenschaften/Biomedizinische Technik/Informationswissenschaften II (SE 1) Von den SE 1 werden 4 Einzelstunden in Form einer Einführung vor dem Plenum und 11 Einzelstunden als Seminar abgehalten. 5. Semester und 6. Semester

11 Erkrankungen des Magen-Darmtraktes und des Bewegungsapparates (VO 4, SU 3) Das Modul umfasst Inhalte (Teilgebiete) aus folgenden medizinischen Disziplinen (medizinischen Fächern): a) Chirurgie (inkl. Kinderchirurgie b) Orthopädie u. Physiotherapie (inkl. Kinderorthopädie) c) Pathologie d) Innere Medizin e) Kinderheilkunde Im Studienjahr 2004/2005 können die Lehrveranstaltungen auch in Form von Vorlesungen (VO 7) stattfinden. 14. Erkrankungen von Herz-Kreislauf, Lunge und des Immunsystems (VO 3, SU 3) Das Modul umfasst Inhalte (Teilgebiete) aus folgenden medizinischen Disziplinen (medizinischen Fächern): Teil Erkrankungen von Herz, Kreislauf und Lunge (VO 1, SU 1) a) Chirurgie b) Innere Medizin c) Pathologie Teil Erkrankungen des Immunsystems und der Hämatopoese (VO 1, SU 1) a) Pathologie b) Innere Medizin c) Dermatologie u. Venerologie Teil Fieber- und Infektionskrankheiten (VO 1, SU 1) a) Innere Medizin b) Kinderheilkunde Im Studienjahr 2004/2005 können die Lehrveranstaltungen auch in Form von Vorlesungen (VO 6) stattfinden. 15. Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich (VO 3, SU 3) Das Modul umfasst Inhalte (Teilgebiete) aus folgenden medizinischen Disziplinen (medizinischen Fächern): a) Augenheilkunde b) Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie I c) Neurochirurgie d) HNO e) Pathologie f ) Radioonkologie Im Studienjahr 2004/2005 können die Lehrveranstaltungen auch in Form von Vorlesungen (VO 6) stattfinden. 16. Erkrankungen der Harn- und Geschlechtsorgane; Schwangerschaft (VO 2, SU 1) Das Modul umfasst Inhalte (Teilgebiete) aus folgenden medizinischen Disziplinen (medizinischen Fächern): a) Dermatologie u. Venerologie b) Innere Medizin c) Chirurgie (Urologie)

12 d) Frauenheilkunde u. Geburtshilfe e) Pathologie Im Studienjahr 2004/2005 können die Lehrveranstaltungen auch in Form von Vorlesungen (VO 3) stattfinden. 17. Erkrankungen des Nervensystems und der Psyche; Anfallsleiden (VO 2, SU 2) Das Modul umfasst Inhalte (Teilgebiete) aus folgenden medizinischen Disziplinen (medizinischen Fächern): a) Neurologie b) Psychiatrie c) Medizinische Psychologie Im Studienjahr 2004/2005 können die Lehrveranstaltungen auch in Form von Vorlesungen (VO 4) stattfinden. 18. Sozialmedizin, Präventivmedizin u. Epidemiologie; Hereditäre Erkrankungen (VO 2, SU 2) Das Modul umfasst Inhalte (Teilgebiete) aus folgenden medizinischen Disziplinen (medizinischen Fächern): Teil Sozialmedizin, Präventivmedizin und Epidemiologie (VO 1, SU 1) Teil Hereditäre Erkrankungen und Humangenetik (VO 1, SU 1) a) Medizinische Biologie und Humangenetik b) Pathologie Im Studienjahr 2004/2005 können die Lehrveranstaltungen auch in Form von Vorlesungen (VO 4) stattfinden. Weiters sind folgende Track-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: g. Ärztliche Fertigkeiten III (SU 3,9) Die Ärztlichen Fertigkeiten III setzen sich zusammen aus anatomischen Sezierübungen für den Kopf-/Halsbereich (UE 2,9) und Lehrinhalten der funktionellen Anatomie des Kiefer-/Gesichtsbereiches (SU 1), siehe Anhang - Anlage 2. h. Kommunikation/Supervision/Reflexion II (UE 2) Kommunikation/Supervision/Reflexion II beinhaltet die Lehrveranstaltung Medizinische Psychologie und Kommunikation (UE 2). (5) Im zweiten Studienabschnitt sind Praktika der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie im Ausmaß von 2 Wochen zu absolvieren. Die positive Absolvierung des Faches Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich (Modul 15) ist Zulassungsvoraussetzung für das Kieferchirurgische Praktikum. 14. Freie Wahlfächer des II. Studienabschnittes (1) Es wird empfohlen, Lehrveranstaltungen aus dem human- oder naturwissenschaftlichen Bereich, insbesondere aus einer Fremdsprache zu absolvieren. Ebenso ist der Besuch aller Lehrveranstaltun-

13 gen der Medizinischen Universität inkl. jener bereits bestehenden mit Inhalten der Komplementärmedizin und Homöopathie möglich. (2) Empfohlen werden zum Beispiel folgende Lehrveranstaltungen: Arbeitsmedizin Medizinische Dokumentation und Informatik Einführung in wissenschaftliches Arbeiten Anamnesegruppe Gruppenanalytische Selbsterfahrung alle Lehrveranstaltungen der Humanmedizin 15. Prüfungsordnung für die zweite Diplomprüfung Erster Teil der zweiten Diplomprüfung (1) Der erste Teil der zweiten Diplomprüfung umfasst die unten angeführten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, Lehrveranstaltungsprüfungen und Fachprüfungen des zweiten Studienabschnitts. (2) Der Besuch der unter Abs. 3. angeführten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist dann möglich, wenn auf Grund der unter 11 aufgeführten Zulassungsbedingungen ein Studienplatz für Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl des zweiten Studienabschnitts zugeteilt werden konnte. (3) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: 7. Biologische Kommunikationssysteme und Regelkreise, SU 3 8. Vom Molekül zum Organismus, SU 3 9. Zahnspezifisches Spezielles Studienmodul, UE Krankheitslehre und Therapeutische Intervention 1.Teil, SU Krankheitslehre und Therapeutische Intervention 2.Teil, SU Grundlagen der Medizinischen Diagnostik, SU Hygiene, Physikalische Krankenuntersuchung und Med. Erstversorgung 2.Teil, UE Hygiene, Physikalische Krankenuntersuchung und Med. Erstversorgung 3.Teil, UE 2 d. Ärztliche Fertigkeiten II, SU 2,7 e. Kommunikation/Supervision/Reflexion I, SE 2 f. Naturwissenschaften/BiomedizinischeTechnik/Informationswissenschaften II, SE 1 (4) Bewertet werden Mitarbeit und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Abwesenheit kann bis zu einem Ausmaß von 15 % toleriert werden. Bei Überschreitung wird nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen Nacharbeit oder zur Wiederholung der Lehrveranstaltung geboten. Bei einer Lehrveranstaltung mit immanenten Prüfungscharakter muss ein eindeutiges Punkte- u. Prüfungssystem vor Beginn festgelegt und veröffentlicht werden. (5) Lehrveranstaltungsprüfungen: Hygiene, Physikalische Krankenuntersuchung und Med. Erstversorgung 1.Teil, VO 2 (6) Die Lehrveranstaltungsprüfung umfasst den vermittelten Stoff der Vorlesung, findet in der Regel schriftlich statt und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der

14 Inhalte der Lehrveranstaltung können auch mündliche und praktische Prüfungselemente nach Genehmigung durch die Studienkommission zur Anwendung kommen. Für die Gesamtbeurteilung des Moduls werden die Note aus der Lehrveranstaltungsprüfung (Abs. 5) sowie die Noten über die entsprechenden Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (Abs. 3 Z und Z. 12.3) gewichtet nach Semesterstunden herangezogen. (7) Fachprüfungen: 7. Biologische Kommunikationssysteme und Regelkreise 8. Vom Molekül zum Organismus 10. Krankheitslehre und Therapeutische Intervention 1. und 2. Teil 11. Grundlagen der Medizinischen Diagnostik (8) Eine Fachprüfung umfasst den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer Lehrveranstaltungen eines Moduls, findet in der Regel schriftlich statt und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive Absolvierung der entsprechenden Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für die Fachprüfung. (9) Die Module 7, 8 und 9 (Abs. 7 Z. 7 u. Z. 8 und Abs. 3 Z. 9) müssen vor den Modulen 10, 11 und 12 (Abs. 7 Z. 10 u. Z. 11, Abs. 5 und Abs. 6) positiv absolviert werden. Zweiter Teil der zweiten Diplomprüfung (10) Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung umfasst unten angeführte Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und Fachprüfungen des zweiten Studienabschnitts. (11) Die positive Absolvierung des ersten Teiles der 2. Diplomprüfung berechtigt zur Teilnahme an den unter Abs. 12 angeführten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. (12) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: 13. Erkrankungen des Magen-Darmtraktes und des Bewegungsapparates, SU Erkrankungen von Herz-Kreislauf, Lunge und des Immunsystems 1.Teil, SU Erkrankungen von Herz-Kreislauf, Lunge und des Immunsystems 2.Teil, SU Erkrankungen von Herz-Kreislauf, Lunge und des Immunsystems 3.Teil, SU Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich, SU Erkrankungen der Harn- und Geschlechtsorgane; Schwangerschaft, SU Erkrankungen des Nervensystems und der Psyche; Anfallsleiden, SU Sozialmedizin, Präventivmedizin und Epidemiologie; Hereditäre Erkrankungen 1.Teil, SU Sozialmedizin, Präventivmedizin und Epidemiologie; Hereditäre Erkrankungen 2.Teil, SU 1 g. Ärztliche Fertigkeiten III, SU 3,9 h. Kommunikation/Supervision/Reflexion II, UE 2 (13) Bewertet werden Mitarbeit und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Abwesenheit kann bis zu einem Ausmaß von 15 % toleriert werden. Bei Überschreitung wird nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen Nacharbeit oder zur Wiederholung der Lehrveranstaltung geboten. Bei einer Lehrveranstaltung mit immanenten Prüfungscharakter muss ein eindeutiges Punkte- u. Prüfungssystem vor Beginn festgelegt und veröffentlicht werden.

15 (14) Fachprüfungen: 13. Erkrankungen des Magen-Darmtraktes und des Bewegungsapparates 14. Erkrankungen von Herz-Kreislauf, Lunge und des Immunsystems 1.,2. u. 3. Teil 15. Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich 16. Erkrankungen der Harn- und Geschlechtsorgane; Schwangerschaft 17. Erkrankungen des Nervensystems und der Psyche; Anfallsleiden 18. Sozialmedizin, Präventivmedizin und Epidemiologie; Hereditäre Erkrankungen 1. u. 2. Teil (15) Eine Fachprüfung umfasst den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer Lehrveranstaltungen eines Moduls, findet in der Regel schriftlich statt und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive Absolvierung der entsprechenden Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für die Fachprüfung. 16 Übergangsbestimmungen für die Studienjahre 2003/2004 und 2004/2005 Für die Studienjahre 2003/2004 und 2004/2005 gilt folgende Prüfungsordnung: Erster Teil der zweiten Diplomprüfung (1) Der erste Teil der zweiten Diplomprüfung umfasst die unten angeführten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, Lehrveranstaltungsprüfungen und Fachprüfungen des zweiten Studienabschnitts. (2) Der Besuch der unter Abs. 3. angeführten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist dann möglich, wenn auf Grund der unter 11 aufgeführten Zulassungsbedingungen ein Studienplatz für Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl des zweiten Studienabschnitts zugeteilt werden konnte. (3) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: 7. Biologische Kommunikationssysteme und Regelkreise, SU 3 8. Vom Molekül zum Organismus, SU 3 9. Zahnspezifisches Spezielles Studienmodul, UE Hygiene, Physikalische Krankenuntersuchung und Med. Erstversorgung 2.Teil, UE Hygiene, Physikalische Krankenuntersuchung und Med. Erstversorgung 3.Teil, UE 2 d. Ärztliche Fertigkeiten II, SU 2,7 e. Kommunikation/Supervision/Reflexion I, SE 2 f. Naturwissenschaften/BiomedizinischeTechnik/Informationswissenschaften II, SE 1 (4) Bewertet werden Mitarbeit und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Abwesenheit kann bis zu einem Ausmaß von 15 % toleriert werden. Bei Überschreitung wird nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen Nacharbeit oder zur Wiederholung der Lehrveranstaltung geboten. Bei einer Lehrveranstaltung mit immanenten Prüfungscharakter muss ein eindeutiges Punkte- u. Prüfungssystem vor Beginn festgelegt und veröffentlicht werden. (5) Lehrveranstaltungsprüfungen: 10. Krankheitslehre und Therapeutische Intervention 1. und 2. Teil, VO 6

16 Grundlagen der Medizinischen Diagnostik, VO Hygiene, Physikalische Krankenuntersuchung und Med. Erstversorgung 1.Teil, VO 2 (6) Eine Lehrveranstaltungsprüfung umfasst den vermittelten Stoff der Vorlesungen, findet in der Regel schriftlich statt und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch mündliche und praktische Prüfungselemente nach Genehmigung durch die Studienkommission zur Anwendung kommen. Für die Gesamtbeurteilung des Moduls 12 werden die Note aus der Lehrveranstaltungsprüfung (Abs. 5 Z. 12.1) sowie die Noten über die entsprechenden Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (Abs. 3 Z und Z. 12.3) gewichtet nach Semesterstunden herangezogen. (7) Fachprüfungen: 7. Biologische Kommunikationssysteme und Regelkreise 8. Vom Molekül zum Organismus (8) Eine Fachprüfung umfasst den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer Lehrveranstaltungen eines Moduls, findet in der Regel schriftlich statt und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive Absolvierung der entsprechenden Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für die Fachprüfung. (9) Die Module 7, 8 und 9 (Abs. 7 Z. 7 u. Z. 8 und Abs. 3 Z. 9) müssen vor den Modulen 10, 11 und 12 (Abs. 7 Z. 10 u. Z. 11, Abs. 5 Z und Abs. 6) positiv absolviert werden. Zweiter Teil der zweiten Diplomprüfung (10) Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung umfasst unten angeführte Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und Lehrveranstaltungsprüfungen des zweiten Studienabschnitts. (11) Die positive Absolvierung des ersten Teiles der 2. Diplomprüfung berechtigt zur Teilnahme an den unter Abs. 12 angeführten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. (12) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: g. Ärztliche Fertigkeiten III, SU 3,9 h. Kommunikation/Supervision/Reflexion II, UE 2 (13) Bewertet werden Mitarbeit und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Abwesenheit kann bis zu einem Ausmaß von 15 % toleriert werden. Bei Überschreitung wird nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen Nacharbeit oder zur Wiederholung der Lehrveranstaltung geboten. Bei einer Lehrveranstaltung mit immanenten Prüfungscharakter muss ein eindeutiges Punkte- u. Prüfungssystem vor Beginn festgelegt und veröffentlicht werden. (14) Lehrveranstaltungsprüfungen: 13. Erkrankungen des Magen-Darmtraktes und des Bewegungsapparates VO Erkrankungen von Herz-Kreislauf, Lunge und des Immunsystems 1.,2.u.3.Teil VO Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich VO Erkrankungen der Harn- und Geschlechtsorgane; Schwangerschaft VO Erkrankungen des Nervensystems und der Psyche; Anfallsleiden VO Sozialmedizin, Präventivmedizin u. Epidemiologie; Hereditäre Erkrankungen 1.u.2.Teil VO 4

17 (15) Eine Lehrveranstaltungsprüfung umfasst den vermittelten Stoff der Vorlesungen, findet in der Regel schriftlich statt und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch mündliche und praktische Prüfungselemente nach Genehmigung durch die Studienkommission zur Anwendung kommen. 17. Abschluss des II. Studienabschnittes (1) Mit der positiven Beurteilung aller Teile der zweiten Diplomprüfung und mit der positiven Absolvierung des Praktikums der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie wird der zweite Studienabschnitt abgeschlossen. (2) Der positive Abschluss des zweiten Studienabschnittes ist Voraussetzung für die Zulassung zum dritten Studienabschnitt. 18. Kriterien der Zulassung zum III. Studienabschnitt (1) Die Übungen des dritten Studienabschnittes sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. (2) Auf Grund der derzeitigen räumlichen Situation sind die TeilnehmerInnenzahlen bei den Übungen und Praktika des dritten Studienabschnittes auf 12 TeilnehmerInnen pro Semester limitiert. Vergabemodus (3) Die Reihung der Studierenden für die Aufnahme in die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter des dritten Studienabschnittes wird nach folgendem Verfahren vorgenommen: 1. Datum der Aufnahme in die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter des zweiten Studienabschnittes gemäß dem in 11 definierten Vergabemodus. Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2002/2003 mit dem Diplomstudium der Zahnmedizin begonnen haben, ist statt dessen das Datum der Aufnahme in das Zahnmedizinische Propädeutikum III (gemäß 11 des StPl-ZahnMed 1998 in der Fassung der Beschlüsse der Studienkommission vom , und ) bzw. dessen Äquivalent ausschlaggebend (siehe dazu auch 12 Abs. 4 bis 6). 2. Datum der letzten Prüfung des zweiten Studienabschnittes. (4) Bei Gleichstand von mehreren Studierenden wird der semesterstundengewichtete Notendurchschnitt der zweiten Diplomprüfung herangezogen. (5) Bei weiterem Gleichstand entscheidet das Los. (6) Studierende, die auf Grund der Limitierung nicht in die Übungen bzw. Praktika aufgenommen wurden, können die Vorlesungen des dritten Studienabschnitts und freie Wahlfächer absolvieren und werden gemäß der in Abs. 3 bis 5 definierten Reihung in einem der nächstfolgenden Semester nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze berücksichtigt.

18 III. Studienabschnitt 19. Pflichtfächer des III. Studienabschnittes Die dritte Diplomprüfung umfasst Pflichtfächer im Stundenausmaß von insgesamt 85 Semesterstunden und 70 Wochen Praktikum: 1. Zahnerhaltungskunde (einschließlich zahnärztliche Hygiene) (insgesamt 18 Semesterstunden und 18 Wochen Praktikum) Konservierende Zahnerhaltung I VO 4 Zahnerhaltung Phantomkurs UE 5 Konservierende Zahnerhaltung I PR 2 Wo Konservierende Zahnerhaltung II VO 4 Spezielle Übungen in der Zahnerhaltung UE 2 Konservierende Zahnerhaltung II PR 5 Wo Praxishygiene UE 1 Frontzahntrauma I UE 1 Zahnfarbene Alternativen in der Seitenzahnversorgung I UE 1 Konservierende Zahnerhaltung III PR 9 Wo Konservierende Schmerzbehandlung PR 1 Wo Konservierende Zahnerhaltung IV PR 1 Wo 2. Zahnersatzkunde (insgesamt 29 SemStd und 34 Wochen Praktikum) Einführung in die Zahnersatzkunde VU 2 Restaurative und prothetische Zahnheilkunde und Zahnersatzkunde I VU 2 Restaurative und prothetische Zahnheilkunde und Zahnersatzkunde II VU 1 Restaurative und prothetische Zahnheilkunde und Zahnersatzkunde III VU 1 Restaurative und prothetische Zahnheilkunde IV VU 1 Zahnformen und Kauflächengestaltung UE 1 Einführung in die Biomechanik der Okklusion UE 1 Angewandte Labortechnik UE 2 Allgemeine Werkstoffkunde I VU 1 Einführung in die Biomechanik der Total- und Teilprothetik UE 1 Totalprothetik UE 1,5 Teil- und Modellgussprothetik UE 1,5 Total- und Teilprothetik (Labor und Klinik) PR 6 Wo Kronenkurs und Brücken UE 1 Kronen- und Brückentechnik (Labor und Klinik) PR 6 Wo Gussfüllungen UE 1 Adhäsivprothetik UE 1 Adhäsivprothetik PR 1 Wo Adhäsivrestauration I UE 1 Adhäsivrestauration I PR 1 Wo Präzisions-Prothetik VU 1 Inlay-Onlay Präparationstechnik UE 1 Implantatchirurgie VO 1 Implantatprothetik I VU 1 Implantatprothetik II VU 1 Prothetische Ambulanz I UE 1 Prothetische Ambulanz I PR 3 Wo Restaurative Zahnheilkunde PR 6 Wo

19 Präzisions-Prothetik PR 5 Wo Funktionsanalyse UE 1 Funktionsdiagnostik UE 1 Funktionstherapie UE 1 Prothetische Ambulanz II PR 1 Wo Restaurativ-prothetische Versorgung PR 5 Wo 3. Parodontologie (insgesamt 9 SemStd und 4 Wochen Praktikum) Parodontologie und Prophylaxe UE 1 Einführung in die initiale Parodontalbehandlung UE 1 Parodontologie I VO 1 Parodontologie II VO 1 Parodontalchirurgie VO 1 Parodontologie I UE 2 Parodontologie II UE 2 Parodontalbehandlung I PR 2 Wo Parodontalbehandlung II PR 2 Wo 4. Orale Chirurgie (einschließlich zahnmedizinische Röntgendiagnostik, zahnmedizinische Anästhesie sowie Zahntraumatologie) ( insgesamt 11 SemStd und 13 Wochen Praktikum) Zahnärztliche Röntgendiagnostik I VO 1 Zahnärztliche Chirurgie I VO 1 Zahnärztliche Chirurgie II VO 1 Zahnärztliche Chirurgie III VO 1 Orale Medizin VO 1 Spezielle zahnärztliche Chirurgie VO 1 Schmerzdiagnostik und zahnärztliche Anästhesie UE 2 Extraktionslehre VU 1 Spezielle zahnärztliche Chirurgie VU 2 Akute Schmerzbehandlung und Extraktionslehre I PR 5 Wo Zahnärztliche Chirurgie I PR 3 Wo Akute Schmerzbehandlung und Extraktionslehre II PR 2 Wo Zahnärztliche Chirurgie II PR 3 Wo 5. Kieferorthopädie (insgesamt 11 SemStd und 1 Woche Praktikum) Kieferorthopädie I VO 2 Kieferorthopädie II VO 2 Kieferorthopädie III VO 1 Kieferorthopädie IV VO 1 Kieferorthopädie I UE 4 Kieferorthopädie II UE 1 Kieferorthopädie PR 1 Wo 6. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (insgesamt 2 SemStd) Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie II VO 2 7. Erkrankungen der Mundschleimhaut VO 1 8. Altern und Alterserkrankungen VO 1 9. Gerichtl. Med. und Rechtskunde für Zahnmediziner/innen VO 1

20 Aspekte der Praxisgründung VO Zahnärztliche Dokumentation und EDV UE Freie Wahlfächer des III. Studienabschnittes (1) Es wird empfohlen, Lehrveranstaltungen aus dem human- oder naturwissenschaftlichen Bereich, insbesondere aus einer Fremdsprache zu absolvieren. Ebenso ist der Besuch aller Lehrveranstaltungen der Medizinischen Universität inkl. jener bereits bestehenden mit Inhalten der Komplementärmedizin und Homöopathie möglich. (2) Es wird weiters empfohlen nach Maßgabe des Lehrangebotes weiterführende Lehrveranstaltungen aus den nachfolgenden Fächern zu absolvieren: Zahnerhaltungskunde Zahnersatzkunde Parodontologie Orale Chirurgie (einschließlich zahnmedizinischer Röntgendiagnostik, zahnmedizinischer Anästhesie sowie Zahntraumatologie) Kieferorthopädie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Erkrankungen der Mundschleimhaut Altern und Alterserkrankungen Gerichtliche Medizin und Rechtskunde für Zahnmediziner/innen Aspekte der Praxisgründung Zahnärztliche Dokumentation und EDV 21. Voraussetzungen für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, zu deren Verständnis besondere Vorkenntnisse erforderlich sind (1) Für die Lehrveranstaltungen, welche mit römischen Ziffern bezeichnet sind, gilt, dass die Lehrveranstaltungen mit niedrigerer Kennziffer vor der mit der nächsthöheren positiv beurteilt abzuschließen ist. (2) Da das Diplomstudium Zahnmedizin zur selbstständigen Ausübung des Berufs eines Zahnarztes berechtigt, ist dieses nach fachdidaktischen Gegebenheiten aufbauend in semesterweisen Themenblöcken gegliedert, d.h. die Vorlesungen und Übungen eines Semesters können erst nach erfolgreich absolviertem vorhergehenden Semester besucht werden. 7. Semester Konservierende Zahnerhaltung I VO 4 Konservierende Zahnerhaltung II VO 4 Zahnerhaltung Phantomkurs UE 5 Konservierende Zahnerhaltung I PR 2 Wo Spezielle Übungen in der Zahnerhaltung UE 2 Zahnfarbene Alternativen in der Seitenzahnversorgung I UE1 Frontzahntrauma I UE 1 Einführung in die Zahnersatzkunde VU 2 Zahnformen und Kauflächengestaltung UE 1 Einführung in die Biomechanik der Okklusion UE 1 Angewandte Labortechnik UE 2

21 Zahnärztliche Dokumentation und EDV UE 1 Funktionsanalyse UE 1 Parodontologie und Prophylaxe UE 1 Einführung in die initiale Parodontalbehandlung UE 1 Schmerzdiagnostik und zahnärztliche Anästhesie UE 2 8. Semester Zahnärztliche Röntgendiagnostik I VO 1 Praxishygiene UE 1 Konservierende Zahnerhaltung III PR 9 Wo Parodontologie I VO 1 Parodontologie II VO 1 Parodontalchirurgie VO 1 Parodontologie I UE 2 Extraktionslehre VU 1 Konservierende Zahnerhaltung II PR 5 Wo Erkrankungen der Mundschleimhaut VO 1 Spezielle zahnärztliche Chirurgie VO 1 9. Semester Kieferorthopädie I VO 2 Konservierende Schmerzbehandlung PR 1 Wo Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie II VO 2 Allgemeine Werkstoffkunde I VU 1 Parodontologie II UE 2 Zahnärztliche Chirurgie I VO 1 Spezielle zahnärztliche Chirurgie VU 2 Akute Schmerzbehandlung und Extraktionslehre I PR 5 Wo Zahnärztliche Chirurgie I PR 3 Wo 10. Semester Einführung in die Biomechanik der Total- und Teilprothetik UE 1 Totalprothetik UE 1,5 Teil- und Modellgussprothetik UE 1,5 Total- und Teilprothetik (Labor und Klinik) PR 6 Wo Kronenkurs und Brücken UE 1 Kronen- und Brückentechnik (Labor und Klinik) PR 6 Wo Gussfüllungen UE 1 Inlay-Onlay Präparationstechnik UE 1 Restaurative und prothetische Zahnheilkunde und Zahnersatzkunde I VU 2 Kieferorthopädie II VO 2 Funktionsdiagnostik UE 1 Funktionstherapie UE 1 Parodontalbehandlung I PR 2 Wo Zahnärztliche Chirurgie II VO Semester Kieferorthopädie III VO 1 Kieferorthopädie I UE 4 Restaurative und prothetische Zahnheilkunde und Zahnersatzkunde II VU 1 Präzisions-Prothetik VU 1 Präzisions-Prothetik PR 5 Wo Adhäsivprothetik UE 1 Adhäsivprothetik PR 1 Wo Adhäsivrestauration I UE 1

22 Adhäsivrestauration I PR 1 Wo Prothetische Ambulanz I UE 1 Prothetische Ambulanz I PR 3 Wo Restaurative Zahnheilkunde PR 6 Wo Implantatchirurgie VO 1 Implantatprothetik I VU 1 Zahnärztliche Chirurgie III VO 1 Orale Medizin VO 1 Konservierende Zahnerhaltung IV PR 1 Wo 12. Semester Kieferorthopädie IV VO 1 Kieferorthopädie II UE 1 Restaurative und prothetische Zahnheilkunde und Zahnersatzkunde III VU 1 Restaurative und prothetische Zahnheilkunde IV VU 1 Altern und Alterserkrankungen VO 1 Gerichtl. Med. und Rechtskunde für Zahnmediziner/innen VO 1 Aspekte der Praxisgründung VO 1 Kieferorthopädie PR 1 Wo Implantatprothetik II VU 1 Prothetische Ambulanz II PR 1 Wo Restaurativ-prothetische Versorgung PR 5 Wo Parodontalbehandlung II PR 2 Wo Akute Schmerzbehandlung und Extraktionslehre II PR 2 Wo Zahnärztliche Chirurgie II PR 3 Wo 22. Diplomarbeit Die Studierenden haben eine schriftliche Diplomarbeit abzufassen. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen. Prüfungsordnung für die dritte Diplomprüfung 23. Prüfungsfächer der dritten Diplomprüfung Prüfungsfächer der dritten Diplomprüfung sind: 1. Zahnerhaltungskunde (einschließlich zahnärztlicher Hygiene) 2. Zahnersatzkunde 3. Parodontologie 4. Orale Chirurgie (einschließlich zahnmedizinischer Röntgendiagnostik, zahnmedizinischer Anästhesie sowie Zahntraumatologie) 5. Kieferorthopädie 6. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 7. Erkrankungen der Mundschleimhaut 8. Altern und Alterserkrankungen 9. Gerichtliche Medizin und Rechtskunde für Zahnmediziner/innen 10. Aspekte der Praxisgründung 11. Zahnärztliche Dokumentation und EDV

23 Durchführung der dritten Diplomprüfung (1) In den in 23 Z. 1 bis 5 angeführten Prüfungsfächern ist eine mündliche kommissionelle Gesamtprüfung abzulegen. (2) In den in 23 Z angeführten Prüfungsfächern sind nach Wahl der Studierenden schriftliche oder mündliche Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. (3) Die in 23 Z. 11 genannte Lehrveranstaltung ist eine Übung, deren Erfolg gemäß 5 Abs. 3 zu beurteilen. (4) Der Prüfungssenat der mündlichen kommissionellen Gesamtprüfung setzt sich aus jeweils fünf Fachvertretern/innen der unter 23 Z. 1 bis 5 angeführten Fachgebiete zusammen. (5) Voraussetzung für die Anmeldung zur mündlichen kommissionellen Gesamtprüfung des dritten Studienabschnittes ist die positive Beurteilung aller Vorlesungen, Vorlesungen mit Übungen, Übungen und Praktika des dritten Studienabschnittes. (6) Voraussetzung für die Anmeldung zur kommissionellen Gesamtprüfung des dritten Studienabschnittes ist die positiv beurteilte Diplomarbeit. 25. Abschluss des III. Studienabschnittes Mit der positiven Beurteilung der Diplomarbeit und der positiven Beurteilung der mündlichen kommissionellen Gesamtprüfung wird der dritte Studienabschnitt und damit das Diplomstudium Zahnmedizin abgeschlossen. Schlussbestimmungen 26. Inkrafttreten (1) Der Studienplan in der durch diese Verordnung geänderten Fassung tritt mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2004 in Kraft.

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 836 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Studienjahr 1998/99 Ausgegeben am 31. August 1999 64. Stück 689. Studienplan für die Studienrichtung Mathematik an der Universität Innsbruck

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 186 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/universitaet/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 3. Juni 2004 27. Stück 140. Ergänzungen

Mehr

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVII, Nummer 270, am , im Studienjahr 2001/02.

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVII, Nummer 270, am , im Studienjahr 2001/02. Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVII, Nummer 270, am 14.06.2002, im Studienjahr 2001/02. 270. Studienplan für das Diplomstudium "Arabistik" an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen

Mehr

Studienplan für den integrierten Studienabschnitts. 1. Studienjahr

Studienplan für den integrierten Studienabschnitts. 1. Studienjahr Anlage 1 der Studienordnung des Modellstudiengangs der MHH Studienplan für den integrierten Studienabschnitts 1. Studienjahr Physiologie (S 1), Biochemie (S ), Biologie (S 3), Anatomie (S 3), ische Psychologie

Mehr

1. Studienjahr. Stoffgebiet / Fach / Querschnittsbereich / Blockpraktikum / Wahlpflichtfach. Modul- Code 2. Modulname

1. Studienjahr. Stoffgebiet / Fach / Querschnittsbereich / Blockpraktikum / Wahlpflichtfach. Modul- Code 2. Modulname Anlage 1 der Studienordnung des Modellstudiengangs der MHH Anlagen Nr. 111/2008 Studienplan für den integrierten Studienabschnitt 1 Stoffgebiet / Fach / Querschnittsbereich / Blockpraktikum / Wahlpflichtfach

Mehr

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biomedical Sciences an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biomedical Sciences an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biomedical Sciences an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vom 20. Januar 2015 Aufgrund von 2 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie

Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien Seite 1 Inhalt 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 1.1 Rechtsgrundlage... 3 1.2 Qualifikationsprofil... 3 1.3 Gliederung,

Mehr

Unterlagen für die Anmeldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der ÄAppO vom 22. Juni 2003 (NEU)

Unterlagen für die Anmeldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der ÄAppO vom 22. Juni 2003 (NEU) Studiendekanat der Medizinischen Fakultät, LMU München 1 Unterlagen für die Anmeldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der ÄAppO vom 22. Juni 2003 (NEU) A) Leistungsnachweise: 1. Praktikum

Mehr

ANTRAG AUF STUDIENPLATZTAUSCH

ANTRAG AUF STUDIENPLATZTAUSCH Universität zu Lübeck Verteiler: -Studierenden-Service-Center- 1. Universität zu Lübeck Ratzeburger Allee 160 2. AntragstellerIn 23538 3. TauschpartnerIn ANTRAG AUF STUDIENPLATZTAUSCH Ich will die Universität

Mehr

Änderung der Neufassung der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Humanmedizin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Änderung der Neufassung der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Humanmedizin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 21.09.2016 Amtliche Mitteilungen / 35. Jahrgang 3/2016 359 Änderung der Neufassung der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Humanmedizin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vom 22.09.2016

Mehr

AM 91/2015. Amtliche Mitteilungen 91/2015

AM 91/2015. Amtliche Mitteilungen 91/2015 AM 91/2015 Amtliche Mitteilungen 91/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln mit dem Abschluss Zahnärztliche

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 419 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www2.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 29. September 2005 50. Stück 207.

Mehr

CURRICULUM. für die Doktoratsstudien der NATURWISSENSCHAFTEN PHILOSOPHIE SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN TECHNISCHEN WISSENSCHAFTEN

CURRICULUM. für die Doktoratsstudien der NATURWISSENSCHAFTEN PHILOSOPHIE SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN TECHNISCHEN WISSENSCHAFTEN BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt 21. Stück 2004/2005 20.07.2005 CURRICULUM für die Doktoratsstudien der NATURWISSENSCHAFTEN - PHILOSOPHIE - SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN - TECHNISCHEN WISSENSCHAFTEN

Mehr

Progress Test Medizin WS 2012/13 - Gesamtergebnis

Progress Test Medizin WS 2012/13 - Gesamtergebnis Organisationseinheit für Studium und Lehre (OSL) Stabstelle für Prüfungsmethodik A-8010 Graz, Harrachgasse 2/VI, Tel.: +43/316/385-71643 Daniel Ithaler, Mag. daniel.ithaler@medunigraz.at Progress Test

Mehr

Gesamtnote Vorlesung Vorklinik

Gesamtnote Vorlesung Vorklinik Allgemeine Ergebnisse Vorklinik Gesamtnote Vorlesung Vorklinik Einführung in die klinische Medizin n 31/n 30 Chemie n 40/n 28 Med. Psychologie I n 25/n 22 Med Psych III/Med Soz III n 17/n 17 Physiologie

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am Stück. Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am Stück. Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 04/0 Ausgegeben am 30.09.0 40. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N 66. Äquivalenzverordnung

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DAS DIPLOMSTUDIUM WIRTSCHAFTSRECHT AN DER LEOPOLD-FRANZENS-UNIVERSITÄT INNSBRUCK

STUDIENPLAN FÜR DAS DIPLOMSTUDIUM WIRTSCHAFTSRECHT AN DER LEOPOLD-FRANZENS-UNIVERSITÄT INNSBRUCK Aktuell: September 2012 Diese Fassung des Studienplans Wirtschaftsrecht ist als Arbeitsbehelf konzipiert, rechtliche Verbindlichkeit entfaltet ausschließlich der im Mitteilungsblatt vom 25.6.2003, 30.

Mehr

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Studiengang Medizin

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Studiengang Medizin 37/37 Universität Leipzig Medizinische Fakultät Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Studiengang Medizin Vom 5. Juni 2008 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches

Mehr

Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München

Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München Vom 16. Dezember 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1

Mehr

Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte. Beschluß des Bundesrates vom 26. April 2002: Tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.

Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte. Beschluß des Bundesrates vom 26. April 2002: Tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft. Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte Beschluß des Bundesrates vom 26. April 2002: Tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft. Ziel der ärztlichen Ausbildung (I) 1 1(1) Ziel der ärztlichen Ausbildung ist

Mehr

Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München

Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München Vom 20. Dezember 2006 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1

Mehr

Ab dem 1. Semester des Studienjahres 2013/14 gültiger Musterstudienplan (in aufsteigender Ordnung)

Ab dem 1. Semester des Studienjahres 2013/14 gültiger Musterstudienplan (in aufsteigender Ordnung) Ab dem 1. Semester des Studienjahres 2013/14 gültiger Musterstudienplan (in aufsteigender Ordnung) SEMMELWEIS UNIVERSITÄT / FAKULTÄT FÜR ZAHNHEILKUNDE STUDIENABLAUF des 1. Studienjahres (Theoretisches

Mehr

Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde

Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde Vom 31. Oktober 2001 Der Senat der Universität Ulm hat auf Vorschlag der Medizinischen Fakultät gemäß 45 Absatz 1 Universitätsgesetz

Mehr

STUDIENFÜHRER. Zahnmedizin STAATSPRÜFUNG. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER. Zahnmedizin STAATSPRÜFUNG. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG Zahnmedizin Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: ZAHNMEDIZIN 2. ABSCHLUSS: Zahnarzt/Zahnärztin 3. REGELSTUDIENZEIT: 10 Semester und 6 Monate STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:

Mehr

Verordnung über besondere Fachprüfungen für Auslandschweizer und eingebürgerte Schweizer

Verordnung über besondere Fachprüfungen für Auslandschweizer und eingebürgerte Schweizer Verordnung 811.112.13 über besondere Fachprüfungen für Auslandschweizer und eingebürgerte Schweizer vom 18. November 1975 Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf die Artikel 115 Absatz

Mehr

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVI, Nummer 124, am , im Studienjahr 1998/99.

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVI, Nummer 124, am , im Studienjahr 1998/99. Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVI, Nummer 124, am 10.09.1999, im Studienjahr 1998/99. 124. STUDIENPLAN DES DIPLOMSTUDIUMS ZAHNMEDIZIN AN DER MEDIZINISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT

Mehr

4. Welcher Prozentsatz aller seit dem Jahr 2008 an der Medizinischen Universität Graz eingereichten Diplomarbeiten wurde sperren gelassen?

4. Welcher Prozentsatz aller seit dem Jahr 2008 an der Medizinischen Universität Graz eingereichten Diplomarbeiten wurde sperren gelassen? 4082/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 1 von 7 Parlamentarische Anfrage Nr. 4251/J 1. Wie viele Diplomarbeiten wurden an der Medizinischen Universität Graz seit dem Jahr 2008 jeweils sperren gelassen?

Mehr

Progress Test Medizin SS Gesamtergebnis

Progress Test Medizin SS Gesamtergebnis Organisationseinheit für Studium und Lehre (OSL) Stabstelle für Prüfungsmethodik A-8010 Graz, Harrachgasse 2/VI, Tel.: +43/316/385-71643 Progress Test Medizin SS 2014 - Gesamtergebnis Daniel Ithaler, Mag.

Mehr

CURRICULUM UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR BERATUNG, BETREUUNG UND KOOPERATION IN PSYCHOSOZIALEN EINRICHTUNGEN

CURRICULUM UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR BERATUNG, BETREUUNG UND KOOPERATION IN PSYCHOSOZIALEN EINRICHTUNGEN BEILAGE 1 zum Mitteilungsblatt 23. Stück (Nr. 195.1) 2005/2006 16.08.2006 CURRICULUM des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR BERATUNG, BETREUUNG UND KOOPERATION IN PSYCHOSOZIALEN EINRICHTUNGEN an der ALPEN-ADRIA-UNIVERSITÄT

Mehr

Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München

Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München 1 Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München Vom 17. September 2013 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 Satz

Mehr

UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN STUDIENRICHTUNG MUSIK- UND BEWEGUNGSPÄDAGOGIK MAGISTERSTUDIUM

UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN STUDIENRICHTUNG MUSIK- UND BEWEGUNGSPÄDAGOGIK MAGISTERSTUDIUM UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN STUDIENRICHTUNG MUSIK- UND BEWEGUNGSPÄDAGOGIK MAGISTERSTUDIUM M U S I K - U N D B E W E G U N G S P Ä D A G O G I K RHYTHMIK/RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Mehr

Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen bei Erasmus-Aufenthalten 2016/17

Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen bei Erasmus-Aufenthalten 2016/17 Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen bei Erasmus-Aufenthalten 2016/17 Abteilung für Internationale Beziehungen und Lernzentrum Liebe Studierende, wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Erasmus-Aufenthalt

Mehr

Publizistik und Kommunikationswissenschaft

Publizistik und Kommunikationswissenschaft Studienplan für das Diplomstudium Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Universität Klagenfurt 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen 1 Übergreifende Prinzipien des Studiums... 3 2 Umfang, Dauer

Mehr

Fragen und Punkteverteilung in den Blockabschlussklausuren in Q2 (gültig ab Wintersemester 2016/17)

Fragen und Punkteverteilung in den Blockabschlussklausuren in Q2 (gültig ab Wintersemester 2016/17) Fragen und Punkteverteilung in den Blockabschlussklausuren in Q2 (gültig ab Wintersemester 2016/17) Gültig ausschließlich für Studierende, die im Wintersemester 2016/17 oder danach neu mit dem Studium

Mehr

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVIII, Nummer 256, am , im Studienjahr 2002/03.

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVIII, Nummer 256, am , im Studienjahr 2002/03. Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVIII, Nummer 256, am 26.06.2003, im Studienjahr 2002/03. 256. Studienplan für die Studienrichtung Judaistik (Einrichtung als Bakkalaureats- und Magisterstudium)

Mehr

Stundenablaufplan - Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung

Stundenablaufplan - Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung 5. Semester Klinische Propädeutik und Untersuchungstechniken UAK 42 Seminar zum UAK 8,4 Hygiene, Mikrobiologie, Virologie Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik Pathologie P/K 42 Vorlesung 42 P/K 42

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Nicht akzeptiert werden eingereichte Leistungsnachweise (Scheine)!!!!

Nicht akzeptiert werden eingereichte Leistungsnachweise (Scheine)!!!! Einzureichen sind folgende Unterlagen (ohne Mappen oder Hefter) bis zum Bewerbungsschluss: 15. Januar zum Sommersemester (2. oder 4. vorklinisches Fachsemester sowie alle klinischen Semester einschließlich

Mehr

Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften / Sozial- und Wirtschaftswissenschaften / Technischen Wissenschaften an der TU Wien

Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften / Sozial- und Wirtschaftswissenschaften / Technischen Wissenschaften an der TU Wien Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften / Sozial- und Wirtschaftswissenschaften / Technischen Wissenschaften an der TU Wien An der TU Wien wird gemäß Universitätsgesetz 2002 BGBl.

Mehr

STUDIENPLAN. 1 Qualifikationsprofil

STUDIENPLAN. 1 Qualifikationsprofil STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 25.03.2015 gemäß 25 Abs 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 nachfolgenden

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 9, 34 Abs. 1 LHG (GBl.

Mehr

Detaillierte Übersicht für Diplomstudierende über die ab WS15/16 äquivalenten Lehrveranstaltungen. SSt. SSt. studium Pharmazie (A 449)

Detaillierte Übersicht für Diplomstudierende über die ab WS15/16 äquivalenten Lehrveranstaltungen. SSt. SSt. studium Pharmazie (A 449) Detaillierte Übersicht für Diplomstudierende über die ab WS/ äquivalenten Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltung(en) aus dem Diplom- studium Pharmazie (A 9) chelorstudium Pharmazie (A 0 0) 0 0). Abschnitt

Mehr

Curriculum für das Masterstudium Technische Mathematik an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik der Universität Innsbruck

Curriculum für das Masterstudium Technische Mathematik an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik der Universität Innsbruck Hinweis: Nachstehendes Curriculum in konsolidierter Fassung ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form ist den jeweiligen Mitteilungsblättern der Leopold-Franzens-

Mehr

Einführung in das Studium der Mathematik

Einführung in das Studium der Mathematik Studiendekan für Technische Mathematik, Technische Universität Graz 10.10.2016 Sinnspruch Sinnspruch Εν τῷ φρονεῖν γὰρ μηδὲν ἥδιστος βίος Rechte der Studierenden Rechte der Studierenden 59 UG (1) Den Studierenden

Mehr

Studienplan für das. Diplomstudium. Humanmedizin. Studienreform 2001. Medizinische Universität Graz. 1. Allgemeiner Teil

Studienplan für das. Diplomstudium. Humanmedizin. Studienreform 2001. Medizinische Universität Graz. 1. Allgemeiner Teil Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin Studienreform 2001 Medizinische Universität Graz Von der Studienkommission beschlossen am 26.06.2001 mit den Änderungen vom 12.03.2002, 28.05.2002, 11.06.2003,

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DAS DIPLOMSTUDIUM WIRTSCHAFTSRECHT AN DER LEOPOLD-FRANZENS-UNIVERSITÄT INNSBRUCK

STUDIENPLAN FÜR DAS DIPLOMSTUDIUM WIRTSCHAFTSRECHT AN DER LEOPOLD-FRANZENS-UNIVERSITÄT INNSBRUCK Diese Fassung des Studienplans Wirtschaftsrecht ist als Arbeitsbehelf konzipiert, rechtliche Verbindlichkeit entfaltet ausschließlich der im Mitteilungsblatt vom 25.6.2003, 30. Stück, Nr. 306 veröffentlichte

Mehr

Curriculum für das Masterstudium Angewandte Linguistik

Curriculum für das Masterstudium Angewandte Linguistik Curriculum für das Masterstudium Angewandte Linguistik Stand: August 2011 Mitteilungsblatt UG 2002 vom 23.06.2008, 34. Stück, Nummer 277 1 Studienziele und Qualifikationsprofil (1) Das Ziel des Masterstudiums

Mehr

Aufbaustudium Management for Engineers

Aufbaustudium Management for Engineers / Curriculum für den Universitätslehrgang Aufbaustudium Management for Engineers 23. Sitzung des Senats (Mitteilungsblatt vom28.3.2007, 14.Stk. Pkt. 115.) Version II.11 1_AS_ManagmfEngineers_Curr07W_MTB14_280307

Mehr

Studienplan des Bachelorstudiums Kulturtechnik und Wasserwirtschaft

Studienplan des Bachelorstudiums Kulturtechnik und Wasserwirtschaft Studienplan des Bachelorstudiums Kulturtechnik und Wasserwirtschaft Stand: 1. Oktober 2009 Inhaltsverzeichnis 1 QUALIFIKATIONSPROFIL 1 2 AUFBAU DES BACHELORSTUDIUMS 2 3 AKADEMISCHE GRADE 2 4 ARTEN VON

Mehr

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Allgemeinmediziner (ohne praktische Ärzte) 37.259 244 143 548 Praktischer Arzt (ohne FA Allgemeinmedizin) 14.127 431 0 35

Mehr

Diplomstudium Pharmazie

Diplomstudium Pharmazie Diplomstudium Pharmazie Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil (1) Gegenstand des Faches und Berufsziel (2) Berufsfelder (3) Ausbildungsgang 2 Aufbau des Studiums (1) Allgemeines (2) Erster Studienabschnitt

Mehr

CURRICULUM ZUM BACHELORSTUDIUM MECHATRONIK. K 033/281

CURRICULUM ZUM BACHELORSTUDIUM MECHATRONIK. K 033/281 CURRICULUM ZUM BACHELORSTUDIUM MECHATRONIK. K 033/281 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil....................................... 3 2 Aufbau und Gliederung.................................... 4 3

Mehr

Zulassungstableau (Nur für die Übergangskohorte der Universität Düsseldorf)

Zulassungstableau (Nur für die Übergangskohorte der Universität Düsseldorf) Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Erläuterung zum Zulassungstableau Auf der Grundlage der von den medizinischen Fakultäten in NRW erarbeiteten "Äquivalenzempfehlungen"

Mehr

Der Arbeitsaufwand für das Bachelorstudium Chemie beträgt 180 ECTS-Punkte. Das entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von 6 Semestern.

Der Arbeitsaufwand für das Bachelorstudium Chemie beträgt 180 ECTS-Punkte. Das entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von 6 Semestern. Curriculum für das Bachelorstudium Chemie (Mitteilungsblatt. vom 02.06.2006, 32. Stück, Nr. 198) (einschließlich der geringfügigen Änderungen aus dem Jahr 2009, Mitteilungsblatt. vom 30.06.2009, 26. Stück,

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

BEILAGE 3 zum Mitteilungsblatt 21. Stück 2001/2002

BEILAGE 3 zum Mitteilungsblatt 21. Stück 2001/2002 BEILAGE 3 zum Mitteilungsblatt 21. Stück 2001/2002 Studienkommission Anglistik und Amerikanistik Beschluss der Studienkommission vom 1. August 2002: Die Studienkommission für Anglistik und Amerikanistik

Mehr

Pilotprojekt zur Förderung von Zahngesundheit bei Menschen mit Behinderung - ein erster Erfahrungsbericht

Pilotprojekt zur Förderung von Zahngesundheit bei Menschen mit Behinderung - ein erster Erfahrungsbericht Pilotprojekt zur Förderung von Zahngesundheit bei Menschen mit Behinderung - ein erster Erfahrungsbericht Ao. Univ. Prof. Dr. Harald Sitte Ao. Univ. Prof. DDr. Andreas Moritz Curriculumdirektion Zahnmedizin

Mehr

Modulbeschreibungen Bachelorstudiengang Biologie Stand: April 2014 Gültig für Studierende, die bis zum WS 14/15 mit dem Studium begonnen haben!

Modulbeschreibungen Bachelorstudiengang Biologie Stand: April 2014 Gültig für Studierende, die bis zum WS 14/15 mit dem Studium begonnen haben! Gültig für Studierende, die bis zum WS 14/15 mit dem Studium begonnen haben! Biologie I 1. Name des Moduls: Biologie I / BIO-B-BIO-1 2. Fachgebiet / Verantwortlich: PD Dr. Christoph Schubart 3. Inhalte

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) Vom 19. August 2005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 36, Nr. 46, S. 269 293) in der Fassung vom 30. September 2016 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 47, Nr. 62, S. 398 405) Prüfungsordnung für den Studiengang

Mehr

Konservierung und Restaurierung Curriculum

Konservierung und Restaurierung Curriculum Curriculum Diplomstudium Dauer: 10 Semester Studienkennzahl: 588 Version: Wintersemester 2014/15 Beschluss des Senats der Universität für angewandte Kunst Wien, verlautbart im Mitteilungsblatt (MBl.) Stück

Mehr

Satzung der Universität Heidelberg für das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester auf Grund bisher erbrachter Studienleistungen

Satzung der Universität Heidelberg für das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester auf Grund bisher erbrachter Studienleistungen Satzung der Universität Heidelberg für das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester auf Grund bisher erbrachter Studienleistungen vom 13. Juli 2007 Auf Grund von 19 Abs. 2 Satz 4 Hochschulvergabeverordnung

Mehr

Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom 28./29.09.

Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom 28./29.09. Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.10.1953 i.d.f. vom 28./29.09.1961) - 2 - A. Die erste Prüfung für das Handelslehramt I.

Mehr

Studienleitfaden Lehramt Chemie Erster Studienabschnitt

Studienleitfaden Lehramt Chemie Erster Studienabschnitt Studienleitfaden Lehramt Chemie Erster Studienabschnitt Im Namen der Studienvertretung Chemie herzlich Willkommen an der Uni Wien. Gratulation zu dem mutigen Schritt, ein Lehramtsstudium zu beginnen. Das

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 651 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2004 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2004 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplom-Studiengang Sportwissenschaft.

Mehr

Studienablauf I. VI. Studienjahr

Studienablauf I. VI. Studienjahr 4 Studienablauf I. VI. Studienjahr Ab dem 1. Semester des Studienjahres 2010/11 gültiger Musterstudienplan (in aufsteigender Ordnung) 1. Studienjahr (Theoretisches Modul) 1. Semester 2. Semester punkte

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) in der Fassung vom 13. Juli 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 66, S. 475 491) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor

Mehr

Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen bei Erasmus-Aufenthalten 2015/16

Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen bei Erasmus-Aufenthalten 2015/16 Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen bei Erasmus-Aufenthalten 2015/16 Abteilung für Internationale Beziehungen und Lernzentrum Liebe Studierende, wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Erasmus-Aufenthalt

Mehr

Erweiterungscurriculum Angewandte Germanistik - Literaturvermittlung

Erweiterungscurriculum Angewandte Germanistik - Literaturvermittlung BEILAGE 20 zum Mitteilungsblatt 19. Stück, Nr. 139.1-2014/2015, 30.06.2015 Erweiterungscurriculum - Literaturvermittlung Datum des Inkrafttretens 1. Oktober 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...- 2-2

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Nichtamtliche Lesefassung des JSL Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 46, Nr. 76, S. 437 462)

Mehr

Merkblatt für das Nostrifizierungsverfahren ZAHNMEDIZIN an der Medizinischen Universität Wien

Merkblatt für das Nostrifizierungsverfahren ZAHNMEDIZIN an der Medizinischen Universität Wien STUDIEN- UND PRÜFUNGSABTEILUNG A- 1090 Wien, Spitalgasse 23 Curriculumdirektor für Zahnmedizin: Tel.: (01) 40160/21016 Univ. Prof. DDr. Michael Matejka Homepage: www.meduniwien.ac.at Stellvertretender

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/01.10.2013 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen

Mehr

Studienablauf I. VI. Studienjahr

Studienablauf I. VI. Studienjahr 4 Studienablauf I. VI. Studienjahr Ab dem 1. Semester des Studienjahres 2010/11 gültiger Musterstudienplan (in aufsteigender Ordnung) 1. Studienjahr (Theoretisches Modul) 1. Semester 2. Semester punkte

Mehr

Der Mathematik-Teil der Classe Préparatoire Mathématiques Supérieures ist anzuerkennen für die beiden Prüfungsfächer

Der Mathematik-Teil der Classe Préparatoire Mathématiques Supérieures ist anzuerkennen für die beiden Prüfungsfächer Verordnung des Senats der TU Wien über die Anrechnung gemäß 59 Abs 1 von im Rahmen des Doppeldiplomprogramms an der Ecole Centrale des Arts et Manufactures, Paris absolvierten Studien für die Studienrichtung

Mehr

Medizinische Informatik

Medizinische Informatik Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Medizinische an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben wird im Folgenden unter

Mehr

Studienplan. Im einzelnen bedeuten

Studienplan. Im einzelnen bedeuten 1 Studienplan Im einzelnen bedeuten Stoffgebiet des Studiums der Pharmazie nach Anlage 1 [zu 2 (2)] der AAppO*): A B C D E F G H I K Allgemeine Chemie der Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe Pharmazeutische

Mehr

Diplomstudium Zahnmedizin. Studienplan

Diplomstudium Zahnmedizin. Studienplan Diplomstudium Zahnmedizin Studienplan Beschluss des Senates vom 10. Juni 2005 Studienplan Zahnmedizin Seite 1 von 23 INHALT: 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 1.1 Präambel... 3 1.2 Integration / Das Block-Line-Modell...

Mehr

STUDIENPLAN. Masterstudium Buch und Dramaturgie an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

STUDIENPLAN. Masterstudium Buch und Dramaturgie an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien STUDIENPLAN Masterstudium Buch und Dramaturgie an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Vom 2. April 2012 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät erlässt, gestützt auf Artikel 44 des Statuts der

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 1051 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www.uibk.ac.at/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 2000/2001 Ausgegeben am 10. September 2001 64. Stück 827. Studienplan

Mehr

Interdisziplinäres Erweiterungscurriculum Archäologie und Kulturgeschichte der Antike

Interdisziplinäres Erweiterungscurriculum Archäologie und Kulturgeschichte der Antike Interdisziplinäres Erweiterungscurriculum Archäologie und Kulturgeschichte der Antike Stand: August 2014 Mitteilungsblatt UG 2002 vom 30.06.2014, 40. Stück, Nummer 237 1 Studienziele des Erweiterungscurriculums

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN. Studienplan Masterstudium Wirtschaftwissenschaften 1 AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN

STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN. Studienplan Masterstudium Wirtschaftwissenschaften 1 AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 15.11.2006 auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 553 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www.uibk.ac.at/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 1999/2000 Ausgegeben am 14. September 2000 42. Stück 503. Verlautbarung

Mehr

Merkblatt zum Studienplatztausch / Humanmedizin (höhere Fachsemester)

Merkblatt zum Studienplatztausch / Humanmedizin (höhere Fachsemester) Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel Telefon: 0431/880-4840, Telefax: 0431/880-7326 Merkblatt zum Studienplatztausch / Humanmedizin (höhere Fachsemester) Eine Antragstellung auf Studienplatztausch ist

Mehr

vom XX.XX.XXXX Artikel I

vom XX.XX.XXXX Artikel I Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln mit dem Abschluss Zahnärztliche Prüfung vom XX.XX.XXXX Aufgrund des 2 Abs.

Mehr

Fragen und Punkteverteilung in den Blockabschlussklausuren des 4. und 5. Studienjahrs (gültig ab dem Sommersemester 2016)

Fragen und Punkteverteilung in den Blockabschlussklausuren des 4. und 5. Studienjahrs (gültig ab dem Sommersemester 2016) Fragen und Punkteverteilung in den Blockabschlussklausuren des 4. und 5. Studienjahrs (gültig ab dem Sommersemester 2016) (Stand: 17.03.2016) 4. Studienjahr Studienblock Abdomen Fragen pro Fach Anrechnung

Mehr

Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005

Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005 Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005 Ausbildung zum Social Networker am Institut für Lebensbegleitendes Lernen der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg 1.

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ 47. SONDERNUMMER Studienjahr 2002/2003 Ausgegeben am 30. 6.2003 18.t Stück Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin Studienreform 2001 Medizinische

Mehr

BIO-LA-M 01a/b/c (Anatomie und Zytologie) LA GS+HS / RS / GY

BIO-LA-M 01a/b/c (Anatomie und Zytologie) LA GS+HS / RS / GY BIO-LA-M 01a/b/c (Anatomie und Zytologie) 1. Name des Moduls: Modul Biologie I Anatomie und Zytologie 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Prof. Dr. Jürgen Heinze 3. Inhalte / Lehrziele: Vermittlung der Grundkenntnisse

Mehr

Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen im Ausland (Stand 31. Januar 2012)

Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen im Ausland (Stand 31. Januar 2012) Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen im Ausland (Stand 31. Januar 2012) Grundsätzliches Das Medizinstudium ist in Fächer, Querschnittsbereiche und Blockpraktika unterteilt. Diese Aufteilung

Mehr

Curriculum. Universitätslehrgang für FINANZDIENSTLEISTUNG. Stammfassung: MBl. 17. Stück, Nr ,

Curriculum. Universitätslehrgang für FINANZDIENSTLEISTUNG. Stammfassung: MBl. 17. Stück, Nr , BEILAGE 1 zum Mitteilungsblatt 2. Stück, Nr. 16.4 2013/2014 16.10.2013 Curriculum Universitätslehrgang für FINANZDIENSTLEISTUNG Stammfassung: MBl. 17. Stück, Nr. 165.4, 06.06.2007 1. Änderung: MBl. 16.

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste Staatsprüfung

Mehr

K 033/290. Curriculum. für das. Bachelorstudium. Technische Chemie

K 033/290. Curriculum. für das. Bachelorstudium. Technische Chemie K 033/290 Curriculum für das Bachelorstudium Technische Chemie 5_BS_TechnChemie_Curr Seite 1 von 8 Inkrafttreten: 1.10.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 2 Aufbau und Gliederung... 4 3

Mehr

Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg

Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg Studienjahr 2006/2007 17. Stück Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg 48. Curriculum für das Bachelorstudium Slawistik, mit Schwerpunktsprache wählbar aus Polnisch, Russisch,

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption der Universität Bremen vom xxxxx

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption der Universität Bremen vom xxxxx Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption der Universität Bremen vom xxxxx Der Fachbereichsrat x hat auf seiner Sitzung am xx. xxxx 20xx gemäß

Mehr

letzte Änderung

letzte Änderung 02-1 1 Studienordnung für das Medizinstudium an der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim der Universität Heidelberg (3., 4. und 5. Studienjahr) vom 24. März 2005 1 Inhalt des Medizinstudiums im 3.,

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe

Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome Änderung vom 31. März 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 17. Oktober 2001 1 über die Weiterbildung und die

Mehr

1. Die Anlage 1 der Studienordnung (Studienablaufplan) wird durch die nachfolgende Anlage 1 (Studienablaufplan) ersetzt.

1. Die Anlage 1 der Studienordnung (Studienablaufplan) wird durch die nachfolgende Anlage 1 (Studienablaufplan) ersetzt. Satzung zur Änderung der Studienordnung für den konsekutiven Studiengang Rehabilitationssport mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) an der Technischen Universität Chemnitz Vom 1. März 2016 Aufgrund

Mehr

CURRICULUM ZUM BACHELORSTUDIUM TECHNISCHE CHEMIE. K 033/290

CURRICULUM ZUM BACHELORSTUDIUM TECHNISCHE CHEMIE. K 033/290 CURRICULUM ZUM BACHELORSTUDIUM TECHNISCHE CHEMIE. K 033/290 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil....................................... 3 2 Aufbau und Gliederung....................................

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 1421 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www.uibk.ac.at/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 2000/2001 Ausgegeben am 24. September 2001 83. Stück 859. Studienplan

Mehr