Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs"

Transkript

1 Verordnung über die Gebühren und en für die Überwachung des Post- und Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 7. April über die Gebühren und en für die Überwachung des Post- und wird wie folgt geändert: Titel Beifügen der Abkürzung (GebV-ÜPF) Art. 1 Abs. 2 bis 2bis Es gilt pro überwachtes Adressierungselement der einfache Ansatz der Gebühren und en, unabhängig davon, wo sich das entsprechende Endgerät befindet. Art. 2 Gebühren und en Die Gebühren und en (inklusive Mehrwertsteuer) betragen: 1 SR

2 A. Leitungsvermittelte Fernmeldedienste Zu überwachendes/bekanntes Adressierungselement (FDA) Circuit Switched (CS) CS jede Nutzinformationen Art. 16 Bst. a, b und d der Verordnung Rufnummer (Festoder Mobilnetz), Kombination vom 31. Okt Bei einer Hauptnummer mit Mehrfach- über die Überwachung des Post- und (VÜPF) Ansätze für jede nummern gelten die sowie Verkehrsdaten einzelne Rufnummer Art. 16 Bst. c VÜPF (Echtzeit-Überwachung) CS 4 Historische Verkehrsdaten Rufnummer Art. 16 Bst. d VÜPF (rückwirkende Überwachung) (Festnetz/Mobilnetz), CS 5 Antennensuchlauf Geografische Art. 16 Bst. e Netzanalyse im Rahmen eines Antennensuchlaufs Koordinaten CS 6 Antennensuchlauf Cell ID Art. 16 Bst. e Zellanalyse im Rahmen eines Antennensuchlaufes N 1 Letzter im System Rufnummer gespeicherter Standort gemäss Art. 16a VÜPF (Mobilnetz), IMEI oder IMSI N 2 Verkehrsdaten (Echt- Rufnummer, zeit) einschliesslich Standortermittlung Art. 16a VÜPF N 3 Verkehrsdaten (rückwirkend) einschliesslich Standortermittlung Art. 16a VÜPF Rufnummer, Auskünfte (A) A 0 Basisinformationen über Teilnehmeranschlüsse Art. 14 Abs. 1 Rufnummer Festnetz, MSISDN, Teilnehmeradresse, SIM-Nummer Wobei CS 3 ( Art. 16 Bst. c VÜPF SR ) obligatorisch ist. 3 SR

3 A 1, 2, 3, 4 Bst. a c BÜPF) Verschiedene Angaben zu den Fernmeldeanschlüssen Art. 14 Abs. 1 Bst. a c BÜPF Zu überwachendes/bekanntes Adressierungselement A1: PUK, IMSI, IMEI, Refill-Card- Nummer A2: Vertragskopie, Rechnungsdaten A3: Geografische Koordinaten, Zellabdeckungskarten A4: Feste Umleitungen, Service-Nummern (FDA) B. Paketvermittelte Fernmeldedienste Informationen über den Zugang und die Internetanwendungen (FDA) Packet Switched (PS) PS 1 PS 2 PS 3 Überwachung eines Internetzugangs (Übermittlung sämtlicher Daten) Art. 24a Bst. a VÜPF sowie Übermittlung von Angaben über den Internetzugang Art. 24a Bst. b VÜPF Übermittlung von Angaben über den Internetzugang Art. 24a Bst. b VÜPF Übertragung der Nutzinformationen der überwachten Anwendung gemäss Art. 24a Bst. c VÜPF sowie Übertragung von Kommunikationsparametern aus der Überwachung einer Anwendung gemäss Nutzinformationen und Verkehrsdaten Verkehrsdaten Nutzinformationen und Verkehrsdaten

4 PS 4 PS 5 PS 6 Auskünfte A 0.1 A 0.2 A 1, 2, 3, 4 Art. 24a Bst. d VÜPF Übertragung von Kommunikationsparametern aus der Überwachung einer Anwendung Art. 24a Bst. d VÜPF Angaben über Verkehrsdaten Art. 24b Bst. a VÜPF Übermittlung der Verkehrsdaten bei Versand oder Empfang von Meldungen durch einen asynchronen elektronischen Postdienst Art. 24b Bst. b VÜPF Basisinformationen über Internet-Teilnehmer/innen und -Adressen Art. 27 VÜPF Basisinformationen über Internet-Teilnehmer/innen Art. 14 Abs. 4 BÜPF Verschiedene Angaben zu den Fernmeldeanschlüssen Art. 14 Abs. 1 Bst. a c BÜPF Informationen über den Zugang und die Internetanwendungen Verkehrsdaten einer Anwendung Angaben den Ziffern 1 und 6 Angaben den Ziffern 2,3,4 und 5 (jede Kombination möglich) Benutzeridentifikation des asynchronen Postdienstes ( -Adresse) Statische IP-Adresse, -Adresse Dynamische IP-Adresse A 2: Vertragskopie, Rechnungsdaten (FDA) C. Postdienste Überwachungstyp an Postdienstanbieterinnen 4

5 Nach Art. 12 VÜPF Überwachung des Postverkehrs Art. 3 Zusätzliche Pauschalen für Dienstleistungen ausserhalb der Normalarbeitszeit Für Dienstleistungen, die ausserhalb der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 17 Uhr erbracht werden, erhebt der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) (Dienst) eine zusätzliche Fallpauschale von 250 Franken pro Beauftragung. Die Fallpauschale wird hälftig dem Dienst und den Post- und Fernmeldedienstanbieterinnen sowie den Internetzugangsanbieterinnen gutgeschrieben. Art. 3a Zusätzliche Auslieferung von Datenträgern Für die Lieferung von zusätzlichen Datenträgern mit bereits ausgelieferten Daten erhebt der Dienst von der anordnenden Behörde eine Gebühr von 125 Franken pro Datenträger. Art. 4 Gebühren für nicht aufgeführte Dienstleistungen 1 Der Dienst legt die Höhe der Gebühren für Dienstleistungen, für die keine Pauschale gilt, im Einzelfall Zeit- und Sachaufwand fest. 2 Der Stundenansatz beträgt 160 Franken. 3 Die Kosten für die Bereitstellung von Geräten und Material werden durch den Dienst zusätzlich in Rechnung gestellt. Art. 4a en für nicht aufgeführte Dienstleistungen 1 Der Dienst legt die Höhe der en für Dienstleistungen der Post- und Fernmeldedienstanbieterinnen, für die keine Pauschale gilt, im Einzelfall Zeitund Sachaufwand fest. Die en werden den anordnenden Behörden als Teil der Gebühr Artikel 4 in Rechnung gestellt. 2 Der Stundenansatz beträgt 160 Franken. 3 Die Anbieterinnen müssen eine detaillierte Abrechnung ihres Aufwands einreichen. Der Zeitaufwand ist auf die Viertelstunde genau unter Angabe der genauen Tätigkeit anzugeben. Der Sachaufwand ist detailliert mit Rechnung zu belegen. 4 Die en decken 80 % des gesamten Zeit- und Sachaufwands. 5

6 Art. 5a Gebühren für nicht genehmigte Massnahmen Die Gebühren und en fallen auch dann an, wenn eine Überwachungsmassnahme angeordnet und durchgeführt, aber nicht genehmigt wurde. Art. 5b Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung Soweit diese Verordnung keine besondere Regelung enthält, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September II Diese Änderung tritt am in Kraft. Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova 4 SR

Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen

Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Oktober 1999 1 über die Gebühren im Zivilstandswesen wird wie folgt

Mehr

Verordnung über Geoinformation

Verordnung über Geoinformation Verordnung über Geoinformation (Geoinformationsverordnung, GeoIV) Änderung vom 18. November 2009 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 2008 1 wird wie folgt

Mehr

Verordnung über die Erhebung von Abgaben und Gebühren durch die Eidgenössische Bankenkommission

Verordnung über die Erhebung von Abgaben und Gebühren durch die Eidgenössische Bankenkommission Verordnung über die Erhebung von Abgaben und Gebühren durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK-Gebührenverordnung, EBK-GebV) Änderung vom 26. September 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Verordnung über Fernmeldedienste

Verordnung über Fernmeldedienste Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Rechtsverbindlich ist einzig die Version, welche in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht wird. Änderung

Mehr

Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) 780.11 vom 31. Oktober 2001 (Stand am 5. Dezember 2006) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 17 des Bundesgesetzes vom

Mehr

Verordnung über Fernmeldedienste

Verordnung über Fernmeldedienste Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Änderung vom [Vorentwurf vom 29. September 2015] Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 9. März 2007 1 über Fernmeldedienste wird wie folgt

Mehr

Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) Änderung vom 2011 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 31. Okto ber 2001 1 über die Überwachung des Post-

Mehr

Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) SR 780.11 (Kein offizielles Dokument, alle Angaben ohne Gewähr)

Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) SR 780.11 (Kein offizielles Dokument, alle Angaben ohne Gewähr) Geltendes Recht bis 31.12.2011 Text ab BRB 23.11.2011 In Kraft ab 01.01.2012 Erwägungen Stand BRB 23.11.2011 Rot > Gilt nicht mehr Blau > Neue Formulierung Grün: > Erwägungen 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Verordnung über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See

Verordnung über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See Verordnung über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See (Hochseeausweis-Verordnung) Änderung vom 15. Juli 2014 Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) verordnet: I Die

Mehr

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) vom 14. April 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1 und 26 des Bundesgesetzes vom 1.

Mehr

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) Änderung vom 15. Oktober 2014 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 12. April 1995 1 über den Risikoausgleich

Mehr

Tierseuchenverordnung

Tierseuchenverordnung Tierseuchenverordnung (TSV) Änderung vom 16. Mai 2007 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 1 wird wie folgt geändert: Art. 2 Bst. i Betrifft nur den französischen

Mehr

Verordnung des IGE über Gebühren

Verordnung des IGE über Gebühren Verordnung des IGE über Gebühren (GebV-IGE) [QR Code] Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. vom 14. Juni 2016 Vom Bundesrat

Mehr

Swiss Lawful Interception Report 2015

Swiss Lawful Interception Report 2015 Swiss Lawful Interception Report 2015 Digitale Gesellschaft Schweiz digitale-gesellschaft.ch 2. März 2015 1 Swiss Lawful Interception Report 2015 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 1.1 Visualisierung

Mehr

Verordnung über die Krankenversicherung

Verordnung über die Krankenversicherung Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Änderung vom 1. Juli 2009 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Juni 1995 1 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

Mehr

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne. Person bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit:

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne. Person bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit: Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit (LGBV) vom 17. Februar 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 37b

Mehr

Verordnung über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren

Verordnung über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren Verordnung über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren 172.041.0 vom 10. September 1969 (Stand am 1. Januar 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 46a des Regierungs- und

Mehr

Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten

Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) Änderung vom 29. Juni 2011 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Swiss Lawful Interception Report 2016

Swiss Lawful Interception Report 2016 Swiss Lawful Interception Report 2016 Digitale Gesellschaft digitale-gesellschaft.ch 3. März 2016 1 Swiss Lawful Interception Report 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 2 Einleitung 4 2.1 Visualisierung

Mehr

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) Änderung vom 4. November 2009 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 6. Oktober 1997 1 über die Adressierungselemente

Mehr

Organisatorische und administrative Richtlinien für die Postdienstanbieterinnen

Organisatorische und administrative Richtlinien für die Postdienstanbieterinnen Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Informatik Service Center ISC-EJPD Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr ÜPF Organisatorische und administrative Richtlinien für die Postdienstanbieterinnen

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen SR 0.232.112.21; AS 1996 2810 Änderungen der Ausführungsordnung

Mehr

Verordnung über Fernmeldedienste

Verordnung über Fernmeldedienste Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 31. Oktober 2001 über Fernmeldedienste (FDV) 1 wird wie folgt geändert: Art. 16 Abs. 5 5

Mehr

Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt

Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt (Schlachtviehverordnung, SV) Änderung vom 6. November 2013 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Schlachtviehverordnung vom 26. November 2003

Mehr

Gebührenordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

Gebührenordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum Gebührenordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE-GebO) Änderung vom 6. November 2015 Vom Bundesrat genehmigt am 4. März 2016 Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Schweizerische Isoliergewerbe

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Schweizerische Isoliergewerbe Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Schweizerische Isoliergewerbe Änderung vom 6. Februar 2012 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende

Mehr

Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt

Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt (Verordnung SHAB) 221.415 vom 15. Februar 2006 (Stand am 1. März 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 931 Absätze 2 bis und 3 des

Mehr

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Kanton Zug.35 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 6. September 005 (Stand. Juli 03) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

Stellungnahme von. Name / Firma / Organisation : Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Kontaktperson : Telefon : Datum :

Stellungnahme von. Name / Firma / Organisation : Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Kontaktperson : Telefon :   Datum : Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Kontaktperson : Telefon : E-Mail : Datum : Wir bitten Sie um Ihre Stellungahme bis spätestens 21. April 2015.

Mehr

vom 1. April 1997 Art. 1 2 Geltungsbereich

vom 1. April 1997 Art. 1 2 Geltungsbereich Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 78 ausgegeben am 4. April 1997 Verordnung vom 1. April 1997 über die Einhebung von Gebühren nach dem Markenschutzgesetz Aufgrund von Art. 29 Abs.

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung)

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung) Vorentwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom, beschliesst:

Mehr

Monitoring & Incident Handling

Monitoring & Incident Handling Monitoring & Incident Handling SGRP-Veranstaltung vom 26. Mai 2003 Rechtliche Aspekte RA lic.iur. Marcel Studer Advokatur Sury Brun Hool Frankenstrasse 12 6002 Luzern Tel. 041 227 58 58 www.asbh.ch Pressemitteilung

Mehr

Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung

Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung Änderung vom 22. April 2009 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 7. Dezember 1998 1 über die schweizerische Maturitätsprüfung

Mehr

Gebührenordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

Gebührenordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum Gebührenordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE-GebO) vom 28. April 1997 (Stand am 1. Juli 2008) Vom Bundesrat genehmigt am 17. September 1997 Das Eidgenössische Institut für

Mehr

Hiermit lassen wir Ihnen unsere Stellungnahme zur Revision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) zukommen.

Hiermit lassen wir Ihnen unsere Stellungnahme zur Revision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) zukommen. Einschreiben Informatik Service Center ISC-EJPD Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr Bereich Recht und Controlling Herr Patrick Schöpf 3003 Bern Bern, den 27. Juli 2011 Anhörung: Änderung der

Mehr

Nr. 520e Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU)

Nr. 520e Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU) Nr. 50e Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU) vom 4. Dezember 0* (Stand. September 0) Der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz, gestützt

Mehr

Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012

Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012 Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012 Für die Bearbeitung von Vorgängen im Rahmen der nach der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften in der jeweils geltenden

Mehr

Verordnung über die Kosten in Verwaltungsverfahren (VKV)

Verordnung über die Kosten in Verwaltungsverfahren (VKV) 70.0 Verordnung über die Kosten in Verwaltungsverfahren (VKV) Vom. Dezember 006 (Stand. Januar 00) Gestützt auf Art. 5 der Kantonsverfassung ) und Art. 75 Abs. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes ) von

Mehr

Verlängerung und Änderung vom 1. Oktober Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Verlängerung und Änderung vom 1. Oktober Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Schweizerische Gewerbe für Decken- und Innenausbausysteme Verlängerung und Änderung vom 1. Oktober 2012 Der

Mehr

Preise Notariatsdienstleistungen im Kanton Obwalden

Preise Notariatsdienstleistungen im Kanton Obwalden lic. iur. Armin Durrer lic. iur. Cornelia Kaufmann-Hurschler Rechtsanwälte und Notare des Kantons Obwalden Preise Notariatsdienstleistungen im Kanton Obwalden Bekanntgabe für Konsumentinnen und Konsumenten

Mehr

Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand )

Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand ) 8.05 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom 0.08.04 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 0. September 0

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/ amtliche-sammlung.html) veröffentlicht wird.

Mehr

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz

Mehr

I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich

I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich S a t z u n g des Landkreises Trier-Saarburg über die Erhebung von Gebühren und den Auslagenersatz für die Inanspruchnahme der Bauabteilung der Kreisverwaltung Trier- Saarburg für technische Leistungen

Mehr

Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung

Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) vom 23. September 2011 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55a Absatz 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches 1 und die

Mehr

VÜPF Anhörung zu den vorgeschlagenen Änderungen: Stellungnahme des Chaos Computer Clubs Zürich (CCCZH)

VÜPF Anhörung zu den vorgeschlagenen Änderungen: Stellungnahme des Chaos Computer Clubs Zürich (CCCZH) Chaos Computer Club Zürich Luegislandstrasse 485 8051 Zürich Informatik Service Center ISC EJPD Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr Bereich Recht und Controlling z.hd. Patrik Schöpf

Mehr

Verordnung über die Änderung der Anhänge zum Zolltarifgesetz und weiterer Erlasse im Zusammenhang mit dem Wegfall der Denaturierung von Brotgetreide

Verordnung über die Änderung der Anhänge zum Zolltarifgesetz und weiterer Erlasse im Zusammenhang mit dem Wegfall der Denaturierung von Brotgetreide Verordnung über die Änderung der Anhänge zum Zolltarifgesetz und weiterer Erlasse im Zusammenhang mit dem Wegfall der Denaturierung von Brotgetreide vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Ziffer

Mehr

Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen

Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung Änderung vom 17. November 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Juni 2007 1 über Diplome, Ausbildung,

Mehr

die unter der Aufsicht des Bundes stehen (Art. 61 Abs. 2 BVG).

die unter der Aufsicht des Bundes stehen (Art. 61 Abs. 2 BVG). Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Ausführungsbestimmungen über die berufliche Vorsorge (vom 16. September 2005 1 ; Stand am 1. Januar 2007) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals vom 18. Oktober 2006 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 1, verordnet: 1. Abschnitt:

Mehr

Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU)

Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) 45.4 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) vom 4. Dezember 0 (Stand. September 0) Der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz, gestützt

Mehr

Verkehrsversicherungsverordnung

Verkehrsversicherungsverordnung Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) Änderung vom 14. Januar 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 1 wird wie folgt geändert: Ingress

Mehr

Entgeltordnung des PATON Landespatentzentrum Thüringen

Entgeltordnung des PATON Landespatentzentrum Thüringen TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU PATON Landespatentzentrum Thüringen Postfach 10 05 65 98684 Ilmenau 03677 69 45 72 www.paton.tu-ilmenau.de Entgeltordnung des PATON Landespatentzentrum Thüringen Gemäß 2

Mehr

Verordnung über die Börsen und den Effektenhandel

Verordnung über die Börsen und den Effektenhandel Verordnung über die Börsen und den Effektenhandel (Börsenverordnung, BEHV) Änderung vom 10. April 2013 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Börsenverordnung vom 2. Dezember 1996 1 wird wie folgt

Mehr

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 8. November 2006 Der Schweizerische

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

Verordnung über die Gebühren für Geodaten

Verordnung über die Gebühren für Geodaten 7.0 Verordnung über die Gebühren für Geodaten vom. Oktober 0 (Stand. November 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5 Abs. 4 des kantonale Geoinformationsgesetz vom 6. März

Mehr

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo vom 22. Juni 2005 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Embargogesetzes vom 22. März 2002 1 (EmbG), in Ausführung

Mehr

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge 856. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge vom 6. September 005 (Stand. Januar 0) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Mehr

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) Änderung vom 27. Februar 2013 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 12. April 1995 1 über den Risikoausgleich

Mehr

Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (Asylverordnung 2, AsylV 2)

Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (Asylverordnung 2, AsylV 2) Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (Asylverordnung 2, AsylV 2) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Asylverordnung 2 vom 11. August 1999 1 wird wie folgt geändert: Art. 5 Abs.

Mehr

Technische und Administrative Richtlinien für die FernmeldedienstanbieterInnen

Technische und Administrative Richtlinien für die FernmeldedienstanbieterInnen Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Informatik Service Center ISC-EJPD Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr ÜPF Call Center Informationssystem (CCIS) Technische und Administrative

Mehr

Mehrwertdienste VoIP. Leistungsbeschreibung. Vertrag betreffend Verbindung von VoIP Fernmeldeanlagen und -diensten 1/8

Mehrwertdienste VoIP. Leistungsbeschreibung. Vertrag betreffend Verbindung von VoIP Fernmeldeanlagen und -diensten 1/8 Mehrwertdienste VoIP Ausgabedatum 30.06.2016 Ersetzt Version - Gültig ab 007.2016 Vertrag Vertrag betreffend Verbindung von VoIP Fernmeldeanlagen und -diensten Gültig ab 007.2016 1/8 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung (Sprachdiensteverordnung, SpDV) vom 14. November 2012 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 43 Absatz 2 und 47 Absatz 2 des Regierungs-

Mehr

Synopse Beilage zur Botschaft (14.27)

Synopse Beilage zur Botschaft (14.27) Synopse Beilage zur Botschaft 15.23 (14.27) Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; 2. Beratung Entwurf des Kommission X

Mehr

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.

Mehr

Verordnung über den Vollzug des Schifffahrtsrechts im Kanton Schaffhausen (Schifffahrtsverordnung)

Verordnung über den Vollzug des Schifffahrtsrechts im Kanton Schaffhausen (Schifffahrtsverordnung) 747.0 Verordnung über den Vollzug des Schifffahrtsrechts im Kanton Schaffhausen (Schifffahrtsverordnung) vom 5. Juni 979 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des Vertrages zwischen

Mehr

Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010

Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWSTPraxisInfo 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 Informationen zu den MWSTInfos 04 und 05 Praxisänderung ab 1. Juli 2010, zweite, überarbeitete Ausgabe vom 24. September

Mehr

Auf Grund von 31 Abs. 4 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz.

Auf Grund von 31 Abs. 4 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Verordnung des Innenministeriums über die Erhebung von Kosten der Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (Vollstreckungskostenordnung - LVwVGKO -) Vom 29. Juli 2004

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Kosten für Polizeidienste

Ausführungsbestimmungen über die Kosten für Polizeidienste Ausführungsbestimmungen über die Kosten für Polizeidienste Nachtrag vom 29. November 2016 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden beschliesst: I. Der Erlass GDB 510.112 (Ausführungsbestimmungen über Kosten

Mehr

Verordnung des VBS über die vordienstliche Ausbildung

Verordnung des VBS über die vordienstliche Ausbildung Verordnung des VBS über die vordienstliche Ausbildung (VAusb-VBS) 512.151 vom 28. November 2003 (Stand am 1. Januar 2015) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS),

Mehr

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO) Änderung vom 10. Oktober 2012 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Oktober 1977 1 über die Aufnahme

Mehr

Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung- ElektroGKostV)

Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung- ElektroGKostV) Bundesministerium für Umwelt, Stand Januar 2007 Naturschutz und Reaktorsicherheit -Referat WA II3- Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung-

Mehr

13.025 s Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Änderung

13.025 s Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Änderung Nationalrat Sommersession 05 e-parl.06.05 - - :.05 s Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Änderung Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Beschluss des Nationalrates

Mehr

Verordnung über den Sold und die Entschädigungen der Feuerwehr Stadt Luzern

Verordnung über den Sold und die Entschädigungen der Feuerwehr Stadt Luzern Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 1.2.2.1.1 Ausgabe vom 1. August 2009 Verordnung über den Sold und die Entschädigungen der Feuerwehr Stadt Luzern vom 29. Januar 1997 Der Stadtrat von Luzern,

Mehr

Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen

Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (Asylverordnung 2, AsylV 2) Entwurf Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Asylverordnung 2 vom 11. August 1999 1 wird wie folgt geändert:

Mehr

Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe

Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung, SprstV) Änderung vom 21. September 2012 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Sprengstoffverordnung vom 27. November 2000 1

Mehr

Neben der Deutschen Telekom gibt es heute eine Vielzahl weiterer Anbieterinnen und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen

Neben der Deutschen Telekom gibt es heute eine Vielzahl weiterer Anbieterinnen und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen 5. Telekommunikation, Medien und Rundfunk Hier finden Sie Musterschreiben an Telekommunikationsunternehmen, an Anbieterinnen und Anbieter von Informations- und Kommunikationsdiensten (Telemedien) und den

Mehr

429.111 Verordnung des EDI über die Gebührenansätze im Bereich Meteorologie und Klimatologie

429.111 Verordnung des EDI über die Gebührenansätze im Bereich Meteorologie und Klimatologie Verordnung des EDI über die Gebührenansätze im Bereich Meteorologie und Klimatologie (MetGebV) vom 3. Dezember 2003 (Stand am 30. Dezember 2003) Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf

Mehr

232.148 Gebührenordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

232.148 Gebührenordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum Gebührenordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE-GebO) vom 28. April 1997 (Stand am 1. Januar 2014) Vom Bundesrat genehmigt am 17. September 1997 Das Eidgenössische Institut für

Mehr

1. Abschnitt: Ziele. 2. Abschnitt: Instrumente. vom 25. November 2015

1. Abschnitt: Ziele. 2. Abschnitt: Instrumente. vom 25. November 2015 Verordnung des EDI über das Förderungskonzept 2016 2017 für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes vom 25. November 2015 Das Eidgenössische

Mehr

Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGEG) vom 24. März 1995 (Stand am 1. August 2008) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Beschluss. über die Schifffahrtsgebühren. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 12. Juli 1991

Beschluss. über die Schifffahrtsgebühren. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 12. Juli 1991 785.16 Beschluss vom 1. Juli 1991 über die Schifffahrtsgebühren Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Oktober 1975 über die Binnenschifffahrt; gestützt auf die Verordnung

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsverordnung-FINMA, AVO-FINMA) Änderung vom 28. Oktober 2015 Die Eidgenössische

Mehr

172.010.442 Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen

172.010.442 Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen vom 22. Februar 2012 (Stand am 1. April 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3 und 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008

Mehr

Rz. 22 und 29: Nennung eines völkerrechtlichen Textes im Ingress eines schweizerischen Erlasses

Rz. 22 und 29: Nennung eines völkerrechtlichen Textes im Ingress eines schweizerischen Erlasses Neue Gesetzestechnische Richtlinien: wichtigste Neuerungen BJ, 0. Dezember 03 Rz. und 9: Nennung eines völkerrechtlichen Textes im Ingress eines schweizerischen Erlasses In der französischen Sprachfassung

Mehr

Staatliche Überwachungsmassnahmen im digitalen Zeitalter

Staatliche Überwachungsmassnahmen im digitalen Zeitalter Rechtswissenschaftliches Institut Staatliche Überwachungsmassnahmen im digitalen Zeitalter Ein Rundflug über NDG, BÜPF und Staatstrojaner Dr. iur. Daniel Hürlimann Seite 1 Nachrichtendienstgesetz (NDG)

Mehr

Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen

Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und (VKP-KMU) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8, 55 und 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes

Mehr

über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg .. Ausführungsgesetz vom 9. Mai 996 über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf den Achten Titel und den Achten Titel bis

Mehr

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung 8.5 Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung vom. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5a des Bundesgesetzes vom 8. März 994 über die Krankenversicherung

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehr der Gemeinde Sarnen

Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehr der Gemeinde Sarnen Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehr der Gemeinde Sarnen vom 7. Mai 004 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 6 Absatz Buchstabe a des Feuerwehrgesetzes

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß

Mehr

Tarifordnung betreffend Abgabe von Wasser vom 10. November 2010

Tarifordnung betreffend Abgabe von Wasser vom 10. November 2010 Tarifordnung betreffend Abgabe von Wasser vom 10. November 2010 (inkl. Änderungen bis 2. März 2016) 2 Gestützt auf die Verordnung über die Abgabe von Wasser (VAW) vom 4. Oktober 2010 erlässt der Stadtrat

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Bericht über das Ergebnis des Anhörungsverfahrens vom 8. Juni 2011 bis 29. Juli 2011

Bericht über das Ergebnis des Anhörungsverfahrens vom 8. Juni 2011 bis 29. Juli 2011 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Informatik Service Center Dienst ÜPF Recht und Controlling Fellerstrasse 15 3003 Bern Teilrevision der Verordnung vom 31. Oktober 2001 über die Überwachung

Mehr

/kl. Neues Preis /Leistungsverzeichnis ab 01. Januar Guten Tag,

/kl. Neues Preis /Leistungsverzeichnis ab 01. Januar Guten Tag, 01.12.2014 1/kl Neues Preis /Leistungsverzeichnis ab 01. Januar 2015 Guten Tag, für die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten berechnen wir Ihnen für Leistungen des Jahres 2015 ff. die ausgewiesenen Honorare.

Mehr

53.51 Fleisch-/Geflügelfleischhygienegebührensatzung

53.51 Fleisch-/Geflügelfleischhygienegebührensatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht vom 21.12.2006 1 (in der Fassung der 1. Änderung vom 15.06.2007, Artikel 1) 2 Der Rat

Mehr