REGLEMENT für OKV-GYMKHANA

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1 REGLEMENT für OKV-GYMKHANA Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Organisatiorische Bestimmungen 3. Bestimmungen betreffend Reiter und Pony / Pferd 4. Prüfungen (Kategorien, Austragungsmodus, Final) 5. Beurteilung (Richtverfahren) 6. Inkrafttreten 1. Allgemeines 1.1 Grundlagen / Geltungsbereich Das Reglement Gymkhana regelt die Voraussetzungen und die Durchführung der OKV Gymkhana. Soweit das vorliegende Reglement keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelangt für die Durchführung das gültige Generalreglement des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (GR SVPS) zur Anwendung. 1.2 Anforderungen Diese Prüfung ist für Einsteiger geeignet, selbständiges Reiten in den drei Grundgangarten ist Voraussetzung. 1.3 Inhalt der Prüfung Das Gymkhana, auch als Geschicklichkeitsprüfung bekannt, ist klar von den klassischen Mounted Games für jugendliche Ponyreiter aus dem FEI-Reglement zu trennen. Der Parcours besteht aus einer Vielzahl von Hindernissen, die reiterliche und manuelle Geschicklichkeitsaufgaben stellen. 2. Organisatorische Bestimmungen 2.1 Verantwortlichkeit / Trägerschaft OKV Gymkhana unterstehen dem Ressort Breitensport OKV. Gymkhana können von den dem OKV angeschlossenen Vereinen oder privaten Trägerschaften durchgeführt werden. 2.2 Ausschreibungen / Anmeldungen Der Veranstalter erstellt die Ausschreibungen gemäss Reglement und lässt diese durch das Ressort Breitensport genehmigen. Nennungen haben korrekt und vollständig auf der offiziellen Nennkarte des SVPS (Springen) zu erfolgen. In das für die Gewinnsumme vorgesehene Feld ist die Widerristhöhe des Ponys/Pferdes und der Jahrgang des Reiters einzutragen. 2.3 Nenngeld Das Nenngeld wird im Veranstalterdossier durch das Ressort festgelegt. Es ist gleichzeitig mit der Nennung einzuzahlen. 1

2 2.4 Preise Flots im Ermessen des Veranstalters (mindestens jedoch weisse Siegerflots), Preise und Stallplaketten werden an 50 % der Startenden abgegeben. Die Preise werden im Veranstalterdossier festgelegt. 2.5 Beiträge OKV Der OKV unterstützt Prüfungen gemäss diesem Reglement mit einem vom Vorstand festgelegten finanziellen Beitrag. 3. Bestimmungen betreffend Reiter und Pony / Pferde 3.1 Bestimmungen betreffend Reiter Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle Reiterinnen und Reiter, welche Mitglied eines dem OKV angeschlossen Vereins (gemäss den nachfolgenden Bestimmungen): Einteilung der Stufen: Stufe 0: Kinder bis und mit 8. Kalenderjahr, Führzügelperson obligatorisch (Ponys und Pferde (keine Hengste) gesichert an durchhängendem, an der Waage eingehacktem Führseil, Führperson mindestens 16 Jahre alt). Stufe 0 plus: Kinder ab dem 9. Kalenderjahr bis zum vollendeten 12. Kalenderjahr, Führzügelperson obligatorisch (Ponys und Pferde (keine Hengste) gesichert an durchhängendem, an der Waage eingehacktem Führseil, Führperson mindestens 16 Jahre alt). Pony / Pferde Stufe I: Jugendliche ab dem 9. Kalenderjahr bis zum vollendeten 12. Kalenderjahr Pony / Pferd Stufe I plus: Jugendliche ab dem vollendeten 9. Kalenderjahr bis zum vollendeten 16. Kalenderjahr Teilnehmer der Stufe I plus müssen ab vollendeten 12. Kalenderjahr im Besitze eines SVPS-Brevets sein. Pony / Pferde Stufe II: Teilnehmer ab dem 17. Kalenderjahr Teilnehmer der Stufe II müssen im Besitze eines SVPS-Brevets sein. Teilnehmer Stufe 0 plus, Stufe 1 und Stufe 1 plus dürfen jeweils nur in einer Stufe starten. Esel und Maultiere werden nach ihrem Stockmass eingeteilt. Ponys und Pferde können in den Prüfungsstufen zusammengelegt werden Finalqualifikation Stufe 1 (Pony/Pferde) (Stufe 1 und Stufe 1 plus werden für den Final zusammengelegt), und Stufe 2 (Pony/Pferde) Die ersten 5 Reiterinnen/Reiter pro Stufe qualifizieren sich für den Final. 2

3 3.1.3 Anzug Werden für die Qualifikation massgebliche Ränge durch bereits qualifizierte Reiterinnen/ Reiter belegt, so zählen die nächstfolgenden, durch noch nicht Qualifizierte belegte Plätze, für die Finalqualifikation. Siehe OKV - Gymkhana Reglement Reithosen, Stiefel, Reitstiefel-Imitation bestehend aus Chaps-/Stiefelettenkombination oder Bottinen. Oberteil geschlossen, T-Shirt mit mindestens 1/4 Ärmeln oder Reitblusen mit Kragen, mit oder ohne Ärmel. Sowohl auf dem Abreitplatz wie im Parcours sind Reithelm mit angelegter Dreipunktbefestigung (Westernreitweise gemäss SWRA mit Helmschale) obligatorisch. Sporen in Stufe 0 und 0 plus, I und I plus verboten, Sporen in Stufe II erlaubt (Rundsporen max. 20 mm Halslänge). Peitsche bis maximal 120 cm Länge. Führperson in der Stufe 0 und 0 plus: Zweckmässiges, festes Schuhwerk und Handschuhe obligatorisch, Peitsche nicht erlaubt. 3.2 Bestimmungen betreffend Pony / Pferd Teilnahmeberechtigung Zugelassen sind alle Ponys, Pferde, Maultiere und Esel, ab 4. Kalenderjahr. Sie sind pro Prüfung mit verschiedenen Reitern maximal zwei Mal startberechtigt. Extrem disproportionierte Reiterpaare (Gewicht und Grössenverhältnis des Reiters zum Tier) können durch die Jury disqualifiziert, respektive nicht zum Start zugelassen werden Sattlung und Zäumung Sattlung und korrekte Zäumung (einfache Trensenzäumungen oder gebisslose Zäumung, Anzüge bei mechanischer Hackamore max. 9 cm). Als Hilfszügel ist nur ein gleitendes Martingal erlaubt. (Siehe Beilage Erlaubte/Verbotene Zäumungen) In Stufe 0 Ausbinder erlaubt. Schutzmaterialien sind erlaubt. 4. Prüfungen / Final 4.1 Rahmenbedingungen Als Prüfung im Sinne dieses Reglements gelten alle Arten von Geschicklichkeitsaufgaben, die weder Tier noch Reiter einer Gefahr aussetzen. Der Parcours muss eine Mindestlänge von 150 m und eine Maximallänge von 300 m aufweisen. Der Platz muss genügend Raum bieten. Es sind mindestens 8 und maximal 15 Hindernisse zu bewältigen. Pro Parcours dürfen nur zwei Springhindernisse eingebaut sein. Die maximale Hindernishöhe beträgt 40 cm. Es kann eine Zeitlimite für die Absolvierung des Parcours festgelegt werden. Die vorgegebene Maximalzeit muss ein ruhiges Reiten erlauben. Wenn die Sicherheit es erfordert, kann die Jury Konkurrenten jederzeit den Start verbieten. Der Parcoursbauer kann das Absteigen im Parcours erlauben, bei der Parcoursbesichtigung muss jedoch darauf hingewiesen werden. Der Parcours muss für die Stufen 0 / 0 plus / I / I plus und II dem jeweiligen reiterischen Können angepasst sein. 3

4 Das Nichtanreiten eines Hindernisses, das Auslassen eines Hindernisses oder das Reiten eines falschen Parcours führt zum Ausschluss und Disqualifikation des Reiterpaares. Felder mit mehr als 70 Nennungen pro Stufe müssen geteilt werden. 4.2 Ablauf der Prüfung - Freies Einreiten, Angewöhnen an Platz oder Halle; - Korrektes Grüssen vor der Jury; - Auf Startzeichen hin beginnen; - Prüfung wird nach Zeit oder Punkten gewertet Richter/Parcoursbauer Die Abreitplatzaufsicht ist von einer Fachperson wahrzunehmen. Parcoursbauer und Richter müssen eine vom OKV oder Regionalverbandes anerkannte Ausbildung absolviert haben. Sie müssen auf der Funktionärsliste für Gymkhana OKV aufgeführt sein ( Von den Regionalverbänden anerkannte Funktionäre. 4.4 Finalprüfung Allgemeines Die Einteilung hat gemäss Punkt zu erfolgen. Ein Zusammenlegen der Stufen Pony und Pferd ist nicht erlaubt. Für die Stufe 0 und 0 plus wird keine Finalprüfung ausgetragen. OKV- Gymkhana Siegerinnen/Sieger werden diejenigen Reiterinnen/Reiter, welche die entsprechende Prüfung gewinnen Startbeschränkung Eine Reiterin/Reiter ist am Finale (in allen Stufen zusammen) mit max. zwei Pferden / Ponys startberechtigt. Ein Pferd/Pony ist am Final (in allen Stufen zusammen) mit maximal zwei verschiedenen Reiterinnen/Reitern startberechtigt. 5. Beurteilung 5.1 Wertung A: nur für Stufe II Kann ein Teilnehmer ein Hindernis nicht bewältigen, darf er den Parcours auf ein Zeichen der Jury fortsetzen, erhält aber einen Zeitzuschlag von mindestens 30 Sekunden. Für die Klassierung wird nur die effektive Reitzeit plus allfällige Strafzuschläge gewertet (keine Hindernispunkte). 5.2 Wertung B Jedes Hindernis wird mit Gutpunkten bewertet. Kann ein Teilnehmer ein Hindernis nicht bewältigen, darf er den Parcours auf ein Zeichen der Jury fortsetzen, erhält aber 0 Pluspunkte. Für die Rangierung wir die Summe der Punkte gewertet. Bei Punktegleichheit wird die effektive Reitzeit gewertet. Der Veranstalter legt mit der Ausschreibung selbst fest, welche Wertung zur Anwendung kommt. Für die Finalprüfung spricht er sich mit dem Ressortchef ab. 4

5 5.3 Ausschluss - Sanktionen Reiter und Pferde/Ponys, die offensichtlich mit den Prüfungsaufgaben überfordert sind, werden nach den Bestimmungen des GR SVPS ausgeschlossen. Die Entscheide der Jury sind verbindlich. Die Betroffenen haben jedoch die Möglichkeit, einen schriftlichen Rekurs zuhanden der Jury einzureichen. Die Kaution, die gleichzeitig mit dem Rekurs bezahlt werden muss, beträgt Fr Der Rekurs muss innert 30 Minuten nach der Preisverteilung oder Rangverkündung der betreffenden Prüfung eingereicht werden. Wird der Rekurs gutgeheissen, so wird die Kaution zurückerstattet (GR SVPS). Im ablehnenden Fall geht sie an den Veranstalter. 6. Inkrafttreten Dieses Reglement wurde am durch den Vorstand verabschiedet und tritt am in Kraft. 5

6 Anhang OKV-Gymkhana 6

7 Anhang OKV-Gymkhana 7

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