Studienordnung für den Master-Studiengang Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences

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1 Studienordnung für den Master-Studiengang Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences om 17. Juli 009 Aufgrund des Abs. 1 in erbindung mit 39 Abs. 1 bis 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-orpommern (Landeshochschulgesetz LHG M-) vom 5. Juli 00 (GOBL. M- S 398) 1, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Mai 009 (GOBl. M- S.330), hat die Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences die folgende Studienordnung für den Master-Studiengang Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie als Satzung erlassen: Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Geltungsbereich Akademischer Abschluss 3 Studienvoraussetzungen 4 Studiendauer, Gliederung des Studiums 5 Ablauf des Studiums Studienbeginn 7 Arten von Lehrveranstaltungen 8 Lehrveranstaltungen nach Studiensemestern 9 Art und Umfang der Prüfungen zu Modulen 10 In-Kraft-Treten Anlage: Modulbeschreibungen 1 Mittl.bl. BM M- S. 511 Mittl.bl. BM M- S.

2 Präambel Der Studiengang Master of Science Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie ist ein konsekutiver Studiengang, der auf die siebensemestrigen Bachelor-Studiengänge Lebensmitteltechnologie und Bioprodukttechnologie aufbaut. Der Zugang für Absolventen anderer Hochschulen mit fachverwandten siebensemestrigen Abschlüssen ist möglich, für Absolventen mit sechssemestrigen Abschlüssen mit Auflagen. Der Master-Studiengang unterscheidet sich von den oben angeführten Bachelor- Studiengängen grundsätzlich in mehrfacher Hinsicht: In den Lehrveranstaltungen der Bachelor-Studiengänge lernen die Studierenden zunächst den Stand der Technik kennen, um dann in projektorientierten Modulen zu lernen, auf wissenschaftlicher Grundlage selbstständig und anwendungsorientiert zu arbeiten. Der Inhalt der Lehrveranstaltungen des Master-Studiengangs geht darüber deutlich hinaus und ist in besonderer Weise an der ermittlung wissenschaftlicher Methoden orientiert. Eine solche wissenschaftliche Qualifikation stellt hohe Anforderungen an die Studierenden und geht daher zwangsläufig mit einer individuellen Spezialisierung einher. Während in den Bachelor-Studiengängen die Studierenden die gesamte Breite des jeweiligen Arbeitsgebietes absolvieren und nur in beschränktem Maße eigene Schwerpunkte setzen können, wird von den Studierenden des Master- Studienganges eine Entscheidung für eine von drei ertiefungsrichtungen gefordert, denen spezielle Fächer zugeordnet sind und mit denen die Themen von Master- Projekt und Master-Thesis korrespondieren. Die weiterreichende wissenschaftliche Qualifikation einerseits und die individuelle Spezialisierung andererseits bestimmen auch das Berufsbild des Master- Absolventen. Gegenüber dem Generalisten Bachelor ist der Master-Absolvent eine höher qualifizierte, wissenschaftliche Fachkraft auf dem Gebiet des Lebensmittelproduktmanagements, der Lebensmittelproduktion oder der Non-Food-Produkte. 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Master- Studiengang Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences vom 17. Juli 009 Inhalt, Aufbau und erlauf des Studiums. Akademischer Abschluss Ist die Master-Prüfung bestanden, wird der akademische Grad Master of Science", abgekürzt M.Sc." verliehen. 3 Studienvoraussetzungen Zum Master-Studium kann nur zugelassen werden, wer

3 3 1. die Modul-Prüfungen in einem mindestens 7-semestrigen Bachelor- Studiengang Lebensmitteltechnologie oder Bioprodukttechnologie mit einer Gesamtnote von mindestens,5 bestanden und damit einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erlangt hat oder. einen gemäß 7 der Prüfungsordnung für den Studiengang Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie vom als gleichwertig anerkannten akademischen Abschluss mit einer Gesamtnote von mindestens,5 nachweist oder 3. einem Diplom-Studiengang Lebensmitteltechnologie oder Bioprodukttechnologie an einer Hochschule mit einer Gesamtnote von mindestens,5 abgeschlossen hat oder 4. vom Prüfungsausschuss auf Grundlage eines entsprechenden Antrages eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat und dessen Zulassungsantrag für das Master-Studium vom Prüfungsausschuss stattgegeben wurde. 5. Studierende mit einem sechssemestrigen Bachelor-Studienabschluss können zum Master-Studium zugelassen werden, mit der Auflage zusätzlich ein einsemestriges, benotetes Praxissemester im Wert von 30 Credits zu absolvieren. Daraus ergibt sich für diese Studierenden ein viersemestriges Masterstudium mit insgesamt 10 Credits. Wird das Studium berufsbegleitend durchgeführt, kann der Prüfungsausschuss die Tätigkeit beim Arbeitgeber als Praxissemester anerkennen. Ausländische Studierende müssen einen in 3 Abs. 1 geforderten Abschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens,5 aufweisen. Die Äquivalenz der Noten wird unter Berücksichtigung der Äquivalenzvereinbarungen von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) festgestellt. Darüber hinaus sind ereinbarungen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. 4 Studiendauer, Gliederung des Studiums (1) Die Regelstudiendauer beträgt 3 Semester. () Zu Beginn des Studiums legt sich der Studierende auf eine der drei angebotenen ertiefungsrichtungen Lebensmittelproduktmanagement, Lebensmittelproduktion und Non-Food-Produkte fest und wählt zwei Module aus dem Katalog der angebotenen Wahlpflichtmodule nach 8 aus. (3) Der Studienplan sieht vor, dass im 1. und. Semester das Master-Project und die jeweiligen Module der ertiefungsrichtungen bzw. Wahlpflichtmodule belegt werden und im 3. Semester eine Master-Arbeit angefertigt wird. (4) Für Studierende nach 3 Abs 1 Teil 5 ergibt sich insgesamt ein 4semestriges Masterstudium mit 10 Credits. (5) Wird das Studium berufsbegleitend absolviert, ist eine Regelstudienzeit nicht anzuwenden.

4 4 5 Ablauf des Studiums (1) Ein ordnungsgemäßes Studium nach Maßgabe dieser Studienordnung beschreibt 8. () Es ist eine der angebotenen ertiefungsrichtungen mit 5 Pflichtmodulen zu wählen. Aus der Gesamtheit der angebotenen Module sind Wahlpflichtmodule zu wählen. Auf Antrag der/des Studierenden können vom Prüfungsausschuss auch Master-Module anderer Studiengänge als Wahlpflichtmodule anerkannt werden. (3) Während des ersten Semesters ist unter Anleitung von zwei Professorinnen/Professoren ein schriftliches Master-Project über ein bestimmtes Produkt oder einen Prozess anzufertigen, bei der die in den Lehrveranstaltungen erworbenen Kenntnisse praktisch anzuwenden sind. Die erarbeiteten Ergebnisse werden in Seminaren systematisch an die Mitstudierenden weitergegeben. (4) Die Master-Arbeit kann nur beginnen, wer mindestens 54 credits erworben hat. Die Master-Arbeit ist entsprechend der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie eigenständig in einem begrenzten Zeitraum anzufertigen. Die erarbeiteten Ergebnisse werden in Seminaren systematisch an die Mitstudierenden weitergegeben. Studierenden nach 3 Abs. 1 Punkt 5 können die Masterarbeit nur beginnen, wenn sie mindestens 84 Credits erworben haben. (5) Für den Abschluss des Master of Science müssen 9 Module erfolgreich abgelegt worden sein, einschließlich des Master-Project und der Master-Arbeit. Für Studierende nach 3 Abs. 1 Punkt 5 kommt das Praxissemester hinzu. () Das Nähere regelt die Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie. Studienbeginn (1) Die Immatrikulation von Studienbewerberinnen/Studienbewerbern erfolgt gemäß der Immatrikulationsordnung jeweils zum Sommersemester oder Wintersemester () Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein bestimmtes Semester entscheidet der Prüfungsausschuss unter Beachtung der Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lebensmittelund Bioprodukttechnologie. 7 Arten von Lehrveranstaltungen (1) Lehrveranstaltungen werden als orlesungen/lehrvorträge, Seminaristischer Unterricht, Übungen, Seminare sowie als Praktika angeboten. Daneben wird zwischen Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen unterschieden.

5 5 () In orlesungen/lehrvorträgen wird ein Lehrgebiet systematisch durch Professorinnen und Professoren vorgetragen. Es ist jedoch anzustreben, dass Möglichkeiten gezielter Rückfragen und eines begrenzten Dialogs erhalten bleiben. Daher ist die Anzahl der Studierenden auf 0 beschränkt. (3) Seminaristischer Unterricht dient der gemeinsamen Erarbeitung eines Lehrgebietes unter Anleitung durch Professorinnen und Professoren. Dies schließt ein, dass die Teilnehmer durch Übernahme von Referaten, Sitzungsprotokollen und Diskussionsleitung eine aktive Rolle spielen. Um effektives Arbeiten zu ermöglichen, ist die Anzahl der Studierenden auf 35 zu begrenzen. Eine Sonderform des seminaristischen Unterrichts sind die Exkursionen. Diese sind Besuche von Betrieben und wichtigen Messen unter Leitung der Professorinnen und Professoren. Sie dienen dazu, den Studierenden Einblicke in Betriebsabläufe und Märkte zu geben und diese in der Gruppe kritisch zu reflektieren. (4) Übungen dienen der systematischen Durcharbeitung und Anwendung des Lehrstoffs. Professorinnen und Professoren leiten die eranstaltungen, geben Einführungen, stellen Aufgaben und Lösungshilfen. Die Studierenden arbeiten einzeln oder in Gruppen, lösen die Aufgaben teilweise selbständig aber in enger Rückkopplung mit den Professorinnen und Professoren. Um effektives Arbeiten zu ermöglichen, ist die Anzahl der Studierenden auf 0 zu begrenzen. (5) Seminare und Praktika finden in Seminarräumen, Computerkabinetten, im Technikum oder im Labor statt. Seminare ermöglichen die Erarbeitung komplexer Problemstellungen und Fakten im Wechsel von ortrag und Diskussion, wobei die eigenständige Erarbeitung von Beiträgen durch die Studierenden ein wesentlicher Bestandteil dieser eranstaltungsform ist. Praktika sind die experimentelle Aneignung von Methoden, Stoffinhalten und Arbeitstechniken durch eigene ersuche unter genauer Anleitung. Im Zusammenhang mit diesen eranstaltungen sollte die Erfassung von Daten, die schriftliche Ausarbeitung der Ergebnisse und deren Interpretation eine wichtige Rolle spielen. Aufgrund der intensiven Betreuung ist die Anzahl der Studierenden auf 15 zu begrenzen. Eine Sonderform der Praktika ist das Master-Project. Diese kann einzeln oder in Kleingruppen angefertigt werden. Sie dient der intensiven, fächerübergreifenden Erarbeitung eines begrenzten Gebietes (über ein bestimmtes Produkt oder einen Prozess) unter Anleitung der Professorinnen und Professoren. Gründliches Studium relevanter Literatur und einschlägiger Statistiken dient als Einstieg. Bei der Bearbeitung sind vorzugsweise Elemente der Fächer zu berücksichtigen, die bis dahin angeboten wurden. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten können praktische ersuche eingebunden werden - auch in Zusammenarbeit mit geeigneten Betrieben. Weitere Bestandteile des Master-Project sind Konsultationen mit den Professorinnen und Professoren, Berichte über Arbeitsfortschritte und Seminarvorträge über Zwischenergebnisse. Am Schluss steht das schriftliche Master-Project, welche die Resultate fächerübergreifend und ganzheitlich zusammenfasst. () Die Master-Arbeit wird einzeln unter Anleitung der Professorinnen und Professoren angefertigt. Im ordergrund steht hierbei die selbständige und fächerübergreifende Bearbeitung eines Bereichs aus der Lebensmittel- oder Bioprodukttechnologie nach wissenschaftlichen Methoden in einer vorgegebenen Frist.

6 (7) Lehrveranstaltungen können in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt werden. 8 Lehrveranstaltungen nach Semestern (1) Ein ordnungsgemäßes Master-Studium ergibt sich aus den folgenden Übersichten der Lehrveranstaltungen des 1. bis 3. Semesters. () Lehrveranstaltungen können in begrenztem Umfang in anderen Semestern stattfinden. (3) ertiefungsrichtung Lebensmittelproduktmanagement Lehrveranstaltungen im Sommersemester Masterproject M 01 P SU 4 Pflichtmodul Marketing M 0 P + + Wahlpflichtmodul 1 * P + + M 08 Prozessentwicklung M 11 Aktuelle Themen der Non-Food-Produkte oder ein Modul aus der Liste in Absatz () Lehrveranstaltungen im Wintersemester Pflichtmodul Produktentwicklung M 03 P + + Pflichtmodul Organisation M 04 P + + und Management Pflichtmodul Instrumentelle M 05 P + + Analytik Pflichtmodul Methoden des Qualitäts- und Projektmanagements M 0 P + + Wahlpflichtmodul * P + +

7 7 M 09 Automatisierungstechnik M 10 Strategien der Haltbarmachung M 1 Spezielle Biotechnologie M 13 Aroma- und Duftstoffe oder ein Modul aus der Liste in Absatz () Lehrveranstaltungen im 3. Semester Masterarbeit M 07 SU 30 (4) ertiefungsrichtung Lebensmittelproduktion Lehrveranstaltungen im Sommersemester Masterproject M 01 P SU 4 Pflichtmodul Prozessentwicklung M 08 P + + Wahlpflichtmodul 1 * P + + M 0 Marketing M 11 Aktuelle Themen der Non-Food-Produkte oder ein Modul aus der Liste in Absatz () Lehrveranstaltungen im Wintersemester Pflichtmodul Automatisierungstechnik M 09 P + + Pflichtmodul Strategien M 10 P + + der Haltbarmachung Pflichtmodul Instrumentelle M 05 P + + Analytik Pflichtmodul Methoden des Qualitäts- und Projektmanagements M 0 P + + Wahlpflichtmodul * P + +

8 8 M 03 Produktentwicklung M 04 Organisation und Management M 1 Spezielle Biotechnologie M 13 Aroma- und Duftstoffe oder ein Modul aus der Liste in Absatz () Lehrveranstaltungen im 3. Semester Masterarbeit M 07 SU 30 (5) ertiefungsrichtung Non-Food-Produkte Lehrveranstaltungen im Sommersemester Masterproject M 01 P SU 4 Pflichtmodul Aktuelle M 11 P + + Themen der Non-Food- Produkte Wahlpflichtmodul 1 * P + + M 0 Marketing M 08 Prozessentwicklung oder ein Modul aus der Liste in Absatz () Lehrveranstaltungen im Wintersemester Pflichtmodul Spezielle Biotechnologie M 1 P + + Pflichtmodul Aroma- und M 13 P + + Duftstoffe Pflichtmodul Instrumentelle M 05 P + + Analytik Pflichtmodul Methoden des Qualitäts- und Projektmanagements M 0 P + + Wahlpflichtmodul * P + +

9 9 M 03 Produktentwicklung M 04 Organisation und Management M 09 Automatisierungstechnik M 10 Strategien der Haltbarmachung oder ein Modul aus der Liste in Absatz () Lehrveranstaltungen im 3. Semester Masterarbeit M 07 SU 30 : orlesung; S: Seminar; SU: seminaristischer Unterricht; Ü: Übung; E: Exkursion; P: Laborpraktikum () Liste der weiteren wählbaren Wahlpflichtmodule: M 14 Diätetische Lebensmittel und Funktionelle Substanzen M 15 Rationelle Energienutzung M 1 Aktuelle Themen der Lebensmitteltechnologie M 17 Technologie und Marketing der erpackung M 18 Spezielle Gentechnologie M 0 Rückverfolgbarkeit und Prozessanalytik Nicht alle der in dieser Liste aufgeführten Module werden jedes Jahr angeboten; sie finden dann entweder im Sommer- oder im Wintersemester statt. 9 Art und Umfang der Modulprüfungen Art und Umfang der Modulprüfungen sowie die Master-Arbeit sind in Anlage 1 der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie geregelt. 10 In-Kraft-Treten (1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. () Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences vom 08. Juli 009 der Genehmigung durch den Rektor vom 17. Juli 009 sowie nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gem. 13 Abs. LHG M- (Schreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-orpommern vom.).

10 10 Neubrandenburg, den 17. Juli 009 Der Rektor der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences Prof. Dr. oec. Micha Teuscher

11 11 Lebensmittel und Bioprodukttechnologie (Master of Science) ertiefungsrichtung ertiefungsrichtung ertiefungsrichtung Lebensmittelproduktmanagement Lebensmittelproduktion Non-Food-Produkte Sommersemester Marketing Master Project im Bereich Lebensmittelproduktmanagement Prozessentwicklung Wahlpflichtmodul 1* Master Project im Bereich Lebensmittelproduktion Aktuelle Themen der Non- Food-Produkte Master Project im Bereich Non-Food-Produkte Produktentwicklung Automatisierungstechnik Spezielle Biotechnologie Wintersemester Organisation und Management Strategien der Haltbarmachung Wahlpflichtmodul * Instrumentelle Analytik Aroma- und Duftstoffe Methoden des Qualitäts- und Projektmanagements 3. Sem Master-Thesis im Bereich Lebensmittelproduktmanagement Master-Thesis im Bereich Lebensmittelproduktion Master-Thesis im Bereich Non-Food-Produkte *) Wahlpflichtmodul wählbar aus: - ein Modul aus allen anderen ertiefungsrichtungen - Diätetische Lebensmittel und funktionelle Substanzen - Rationelle Energienutzung - Aktuelle Themen der Lebensmitteltechnologie - Technologie und Marketing der erpackung - Spezielle Gentechnologie - Rückverfolgbarkeit und Prozessanalytik - Gründungslehre

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