Studienverlaufsplan/Studienordnung der Technischen Universität Kaiserslautern für den Studiengang Lebensmittelchemie & Toxikologie

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1 Studienverlaufsplan/Studienordnung der Technischen Universität Kaiserslautern für den Studiengang Lebensmittelchemie & Toxikologie (Beginn zum Wintersemester) (Gültig für Studienanfänger zum WS 2008 / 2009) In der nachstehenden tabellarischen Übersicht finden sich nach Semestern geordnet die einzelnen Lehrveranstaltungen mit Themenkreisen, Zahl der Semesterwochenstunden getrennt nach Vorlesungen, Übungen, Praktika und Veranstaltungsart. Genauere Beschreibungen der Lehrveranstaltungen, sowie die jeweilige Belegung mit Kreditpunkten finden Sie im Anschluss an die Tabelle. Die Anrechnung der benoteten Scheine in den einzelnen Fach- und Teilnoten regelt die Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern (APOLMChem), die auf den Seiten abgedruckte Studienordnung für das Grundstudium Lebensmittelchemie, welche auf der APOLMChem vom basiert sowie die Ordnung für die Verleihung des akademischen Grades Diplom-Lebensmittelchemikerin/Diplom Lebensmittelchemiker des Fachbereichs Chemie der Technischen Universität Kaiserslautern. Für Studienanfänger werden in der ersten Semesterwoche orientierende Veranstaltungen abgehalten, die durch Anschläge sowie in den einführenden Lehrveranstaltungen bekannt gemacht werden. Damit soll den Studierenden der Übergang von der Schule zur Hochschule erleichtert werden. Weitere Hilfen bietet die Studienberatung des Fachbereichs Chemie (siehe Vorlesungsverzeichnis), alle Hochschullehrer und die Fachschaft Chemie

2 Grundstudium: Semester 1-4 Semester Lehrveranstaltung Modul 1) LV-Nummer lt. KIS V Ü P SWS CP Prüfung 1 Allgemeine und anorganische Experimentalchemie AC-V1 CHE V-1/ CHE U Analytische Chemie I AC-V2 CHE V-1/ CHE U Anorganisch-chemisches Praktikum für Lebensmittelchemiker (Teil 1) Einführung in die Physik für Chemiker und Biologen I Allgemeine Biologie (Botanik/ Zellbiologie) Mathematik I (alternativ Mathematik II) AC-P6 PH-V1 BIO-V1 T1/T2 MA-V1 (MA-V2) CHE L unbenoteter Schein PHY-EXP-010-V-1/ PHY-EXP-011-U BIO-ZBI/PÖS-01-V-2 MAT V-0 (MAT V-0) Summe Analytische Chemie II AC-V3 CHE V-1/ CHE U Anorganisch-chemisches Praktikum für Lebensmittelchemiker (Teil 2) AC-P7 CHE L-7 unbenoteter Schein Organische Chemie I OC-V1 CHE V Physikalische Chemie I für Lebensmittelchemiker Einführung in die Physik für Chemiker und Biologen II PC-V11 PH-V2 CHE V PHY-EXP-012-V-1/ PHY-EXP-013-U Physikalisches Praktikum für Lebensmittelchemiker PCH-P Kolloqium Summe Anorganische Chemie I AC-V4 CHE V Organische Chemie II OC-V2 CHE V Organische Chemie III OC-V3 CHE V Biochemie I BC-V1 CHE V Physikalische Chemie II für Lebensmittelchemiker (einschließlich Praktikum) Lebensmittelchemie und -technologie I a) Analytik in den Lebenswissenschaften I a) Allgemeine Mikrobiologie und Praktikum PC-Px (einschl. PC-V12) LC-V1 CHE L-1 (CHE V-1) CHE V LC-V5 CHE V BIO-P2 BIO-MBI-02-V-2 / BIO-MBI-10-L b) Botanisches Grundpraktikum BIO-P1 BIO-PÖS-01-L Toxikologie I für Naturwissenschaftler unbenoteter Schein TX-V1 CHE V Summe

3 Anorganische Chemie II AC-V5 CHE V Organisch-chemisches Praktikum für Lebensmittelchemiker Lebensmittelchemie und - technologie II a) Toxikologie II für Naturwissenschaftler OC-P6 CHE L unbenoteter Schein LC-V2 CHE V TX-V2 CHE V Analytik in den Lebenswissenschaften II a) LC-V6 CHE V Mikroskopische Untersuchungen von pflanzlichen Lebensmitteln BIO-P3 BIO-PÖS-08-V-9/ BIO-PÖS-10-L b) Summe Gesamtsumme c) 1) Kennung wird im fachbereichsinternen Prüfungsverwaltungssystem verwendet Anmerkungen V: Vorlesung SWS: Semesterwochenstunden Ü: Übung CP: Credit Points P: Praktikum a) Diese Lehrveranstaltungen müssen nicht zum Antrag auf Befreiung von der Staatlichen Vorprüfung nach APOLMChem vom 19. August 2004 eingebracht werden, können jedoch auf den Anteil der zum Eintritt ins Hauptstudium erforderlichen CP angerechnet werden b) Die Veranstaltung ist dem Hauptstudium zugeordnet. c) Zur Befreiung vom Vorexamen müssen 98 CP eingebracht werden - 3 -

4 Vorlesungen Die Vorlesung Allgemeine und anorganische Experimentalchemie behandelt elementare Grundlagen der Chemie und führt in die Stoffchemie der wichtigsten chemischen Elemente und deren Verbindungen ein. Diese Lehrveranstaltung schafft die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Weiterstudium; das gleiche gilt für die obligatorischen Ergänzungsfächer Mathematik und Physik. Die Lehrveranstaltung Analytische Chemie I und II führt in die qualitative und quantitative anorganische Analytik ein. Die Vorlesungen Anorganische Chemie I und II ergänzen und vertiefen die Stoffchemie der Hauptgruppenelemente und der d-block-elemente (Komplexchemie). Die Vorlesung Organische Chemie I vermittelt die grundlegenden Stoffeigenschaften und Reaktionen organischer Verbindungen. Die Vorlesungen Organische Chemie II und III behandeln die Mechanismen von Reaktionen der wichtigsten organisch-chemischen Substanzklassen, sowie die strukturelle Charakterisierung dieser Verbindungen anhand physikalischer Methoden. Die Vorlesungen Physikalische Chemie für Lebensmittelchemiker I und II haben die Thermodynamik, die Elektrochemie, die Kinetik sowie den Atom- und Molekülbau zum Thema. Die Vorlesung Biochemie I gibt eine Einführung in die Biochemie und den Intermediärstoffwechsel. Dabei werden insbesondere die Proteine und Kohlenhydrate und ihre Funktion behandelt. Die Vorlesung Allgemeine Biologie gibt eine Einführung in die Botanik und Zytologie. Die Vorlesungen Lebensmittelchemie/-technologie I und II ist eine Einführung in Chemie, Technologie und Bedeutung der Hauptinhaltsstoffe von Lebensmitteln. Die Vorlesungen Analytik in den Lebenswissenschaften I und II behandeln die aktuell angewandten Analysemethoden in der Lebensmittelchemie, Molekularbiologie und Biochemie. Die Vorlesung Mikrobiologie/Genetik/Biotechnologie liefert einen Überblick über die klassische und molekulare Mikrobiologie. Die Vorlesungen Toxikologie I und II für Naturwissenschaftler vermitteln Grundkenntnisse zur Toxikologie (Toxikokinetik, Metabolismus, Organtoxikologie) und zur Toxikologie spezieller chemischer Verbindungen. Das Anorganisch-chemische Praktikum führt in die qualitative und quantitative anorganische Analytik ein. Das Organisch-chemische Praktikum vermittelt den Studierenden einige grundlegende Kenntnisse über Arbeitsoperationen der organisch-chemischen Analytik und Synthese. Im Physikalisch-chemischen Praktikum mit begleitendem Seminar sind grundlegende Experimente aus den verschiedensten Richtungen der Physikalischen Chemie durchzuführen. Im Botanischen Grundpraktikum werden Grundlagen der Mikroskopie und Präparation, der Zytologie pflanzlicher Zellen und beschreibender und funktioneller Anatomie der Pflanzen erarbeitet. Das Grundpraktikum Mikrobiologie, Genetik, Biotechnologie führt in bakteriologische Arbeitstechniken ein. Das Praktikum Mikroskopische Untersuchung von pflanzlichen Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Tabakerzeugnissen führt in die mikroskopische Lebensmittelanalytik ein. Dabei werden lebensmittelrelevante Pflanzen, Pflanzenteile und Gemische aus Pflanzenteilen untersucht

5 Studienordnung für das Grundstudium Lebensmittelchemie auf der Basis der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APOLM Chem) vom Für die Durchführung der Studien begleitenden Prüfungen gelten die Regelungen nach den 8-10 der Diplomprüfungsordnung des Fachbereiches Chemie der Technischen Universität Kaiserslautern für die Diplomstudiengänge Chemie und Wirtschaftschemie vom Leistungsnachweise im Grundstudium sind studienbegleitend zu erbringen. Mithin entfallen (erstmalig für Studienanfänger zum WS 04/05) die mündlichen Prüfungen am Ende des 4. Fachsemesters. Für Studierende, die sich zum WS 05/05 bereits im Grundstudium befinden, soll in Absprache mit den betreffenden Prüfern und dem Prüfungsvorsitzenden geprüft werden, inwieweit Prüfungsgebiete durch studienbegleitende Prüfungen erfasst werden können. Studienbegleitende Prüfungen, die vor dem nicht bestanden wurden, werden nicht auf die Anzahl der möglichen Wiederholmöglichkeiten angerechnet. Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu Prüfungsgebieten nach 11 Abs. 2 (APOLM Chem) Der Nachweis der wissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der in 11 Absatz 2 genannten Prüfungsgebiete wird erreicht durch entsprechende Leistungsnachweise in den folgenden (in den Semestern 1-4 des Studienverlaufsplans aufgelisteten) Lehrveranstaltungen. Im einzelnen müssen für die einzelnen Prüfungsgebiete (1.-4.) Leistungsnachweise zu folgenden Lehrveranstaltungen erbracht werden: 1. Anorganische Chemie, allgemeine Chemie, physikalische Chemie analytische Chemie Lehrveranstaltungen: V-Allgemeine Chemie V-Analytische Chemie I V-Analytische Chemie II P- Anorganisch-chemisches Praktikum für Lebensmittelchemiker I P- Anorganisch-chemisches Praktikum für Lebensmittelchemiker II V-Anorganische Chemie I V-Anorganische Chemie II V-Physikalische Chemie für Lebensmittelchemiker P-Physikalisch chemisches Praktikum P-Mathematik I (alternativ Mathematik II) 2. Organische Chemie Lehrveranstaltungen: V-Organische Chemie I V-Organische Chemie II V-Organische Chemie III V Biochemie I P-organisch chemisches Praktikum - 5 -

6 3. Physik Lehrveranstaltungen V-Physik I V-Physik II P-Physikalisches Praktikum für Lebensmittelchemiker 4. Biologie Lehrveranstaltungen V-Allgemeine Biologie P-Botanisches Grundpraktikum V-Allgemeine Mikrobiologie und Praktikum V-Toxikologie I für Naturwissenschaftler V-Toxikologie II für Naturwissenschaftler Der Eintritt in das fünfte Fachsemester ist nur möglich, wenn mindestens 85% von 98 CP ( = 84 CP) der erforderlichen CPs zu den genannten Prüfungsgebieten erbracht wurden. Zu Beginn des 6. Semesters sollen die CPs der Vorprüfung erreicht sein. Die Zulassung zum ersten Staatsexamen erfordert folgende Leistungsnachweise aus dem Grundstudium: Lebensmittelchemie- und technologie I und II, Analytik in den Lebenswissenschaften I und II, Mikroskopische Untersuchung von pflanzlichen Lebensmitteln (Praktikum). Anmeldung zu studienbegleitenden Prüfungen Die Teilnahme an studienbegleitenden Prüfungen setzt die Anmeldung im Online- Verfahren nach den für den Studiengang Diplomchemie/Wirtschaftschemie geltenden Regelungen voraus. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die erstmalige Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung in einem Prüfungsgebiet zur Folge hat, dass der betreffende Leistungsnachweis mit jeweils zwei Wiederholmöglichkeiten in aufeinanderfolgenden Semestern erbracht werden muss. Wird ein Leistungsnachweis zu einem Prüfungsgebiet studienbegleitend erbracht, so sind auch die übrigen Leistungsnachweise in entsprechender Weise studienbegleitend zu erbringen. Gleichzeitig mit der erstmaligen Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung muss schriftlich erklärt werden, dass von der Anmeldepflicht zu den Wiederholungsprüfungen Kenntnis genommen wurde. Befreiung vom Vorexamen Sind alle studienbegleitenden Prüfungen zu einem Prüfungsgebiet erfolgreich abgeschlossen, werden die entsprechenden Leistungsnachweise dem zuständigen Prüfungsvorsitzenden vorgelegt, der dann die Befreiung vom Vorexamen im betreffenden Prüfungsgebiet ausspricht. Für diejenigen, die nach dem mit dem Studium begonnen haben, wird die Befreiung vom Vorexamen nach Vorlage aller erforderlichen Leistungsnachweise zu den vier Prüfungsgebieten insgesamt ausgesprochen

7 Hauptstudium Semster 5-8 Semester Lehrveranstaltung Modul 1) LV-Nummer lt. KIS V Ü P SWS CP Prüfung 5 Lebensmittelchemie und -technologie III Wasserchemie und Trinkwasseraufbereitung LC-V3 CHE V Mündliche Prüfung oder LC-V15 CHE V Lebensmittelrecht LC-V20 CHE V Lebensmittelchemisches Praktikum I Übung Analytik in den Lebenswissenschaften I Allgemeine Mikrobiologie und Praktikum LC-P1 CHE L LC-Ü1 CHE U BIO-P2 BIO-MBI-02-V-2 / BIO-MBI-10-L ) 0 3 Mikroskopische Untersuchung von pflanzlichen Lebensmitteln BIO-P3 BIO-PÖS-08-V-9/ BIO-PÖS-10-L ) Summe Lebensmittelchemie und -technologie IV Trinkwasseranalytik und -beurteilung Spezielle Lebensmitteltechnologie (Käse, Kaffee, Schokolade, Backwaren, Eiscreme, Haltbarmachung von Lebensmitteln, Getränke, Obst) Spezielle Lebensmitteltechnologie (tierische Lebensmittel) Lebensmittelchemisches Seminar Übungen Analytik in den Lebenswissenschaften II Lebensmittelchemisches Praktikum II LC-V4 CHE V Mündliche Prüfung oder LC-V16 CHE V LC-V17 CHE V unbenoteter Schein LC-V18 CHE V LC-S1 CHE S LC-Ü2 CHE U Schrift und Vortrag LC-P2 CHE L Summe Zwischensumme Semester

8 Sicherheitsbewertung von Lebensmitteln I Chemie und Sicherheitsbewertung von kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen I Biochemie III oder Organische Chemie VII (Naturstoffchemie) LC-V9 CHE V Mündl. Prüfung oder LC-V13 CHE V WP BC-V3 WP OC-V7 CHE V CHE V Rechtskunde und Grundlagen im Umweltrecht für Chemiker UVR RU-OERECHT- 110-V Fortgeschrittenenpraktikum in Lebensmittelchemie und Toxikologie LC-P3 CHE L Forschungspraktikum für Studierende der Lebensmittelchemie LC-P4 CHE L ) I (Labor) Toxikologie III (Teil 1: Chemische Kanzerogenese) 4) Toxikologie III (Teil 2: Tumorbiochemie) 4) Grundlagen und Biochemie der Ernährung I Ringvorlesung Molekulare Ernährungsforschung I TX-V3- T1 TX-V3- T2 Benoteter Schein zusammen mit Teil II CHE V LC-V7 CHE V LC-R1 CHE V Summe Sicherheitsbewertung von Lebensmitteln II Grundlagen wissenschaftlicher Sensorik Biochemie II Forschungspraktikum für Studierende der Lebensmittelchemie II (Thesis) Chemie und Sicherheitsbewertung von kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen II Grundlagen und Biochemie der Ernährung II Ringvorlesung Molekulare Ernährungsforschung II Toxikologie IV: Toxikologische Untersuchungen in der chemischen Industrie LC-V10 CHE V Mündliche Prüfung oder LC-V19 CHE V WP BC-V2 CHE V LC-P7 CHE S Schrift und Vortrag LC-V14 CHE V LC-V8 CHE V LC-R2 CHE V TX-V4 CHE V Summe ) Kennung wird im fachbereichsinternen Prüfungsverwaltungssystem verwendet 2) wird im Grundstudium absolviert 3) Kann extern absolviert werden 4) Die CPs werden nach Bestehen beider Teilklausuren zu den Veranstaltungen TX-V3-T1 und TX-V3-T2 vergeben

9 Vorlesungen In den Vorlesungen Lebensmittelchemie/-technologie III und IV werden Chemie, Technologie und Bedeutung der Kohlenhydrate, Fette, Proteine und der essentiellen Lebensmittelbegleitstoffe, Vitamine und Mineralstoffe und die Ernährungsphysiologie vertieft. Die Vorlesungen Grundlagen und Biochemie der Ernährung I und II haben die physiologischen Grundlagen der Ernährung und detaillierte Darstellungen der zentralen Stoffwechselwege bis hin zu molekularen Wirkmechanismen, die für die Ernährung relevant sind, zum Thema. Die Vorlesungen Spezielle Lebensmitteltechnologie Käse, Kaffee, Schokolade, Backwaren, Eiscreme, Haltbarmachung von Lebensmitteln, Getränke und Obst, sowie Spezielle Lebensmitteltechnologie Tierische Lebensmittel geben an ausgesuchten Beispielen einen detaillierten Einblick in die Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln. Die Vorlesung Grundlagen wissenschaftlicher Sensorik vermittelt die Grundlagen der Sensorik und Verkostung an ausgesuchten Lebensmitteln. Die Vorlesung Chemie und Sicherheitsbewertung von kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen I und II hat die Chemie, Zusammensetzung und Beurteilungskriterien von kosmetischen Mitteln und deren Hauptinhaltsstoffe; die toxikologischen Anforderungen an kosmetische Mittel und Mittel zu Körperpflege, sowie die Grundlagen der Beurteilung von Bedarfsgegenständen zum Inhalt. Die Vorlesungen Wasserchemie und Trinkwasseraufbereitung, und Trinkwasseranalytik und -beurteilung beschäftigen sich intensiv mit der Chemie, Mikrobiologie und Analytik von Wasser, sowie der Trinkwasseraufbereitung und beurteilung, inklusive der rechtlichen Grundlagen. Die Vorlesung Lebensmittelrecht beinhaltet Grundkenntnisse des deutschen und europäischen Lebensmittelrechtes sowie der Organisation der Lebensmittelüberwachung. Die Vorlesung Rechtskunde und Grundlagen im Umweltrecht für Chemiker vermittelt Grundlagen des Umweltschutzes und Spezialmaterien des Umweltrechtes. Eine freiwillige Zusatzveranstaltung zur Toxikologie für Naturwissenschaftler ist die Vorlesung "Spezielle Aspekte zum Umgang mit Gefahrstoffen". Zusammen mit den Scheinen zur Toxikologie für Naturwissenschaftler I und II und Umweltrecht kann die "Sachkunde nach 5 Chemikalien-Verbots-Verordnung (ChemVerbotsV)" erlangt werden. (Optional am Ende des SS) In den Vorlesungen Sicherheitsbewertung von Lebensmitteln I und II werden Grundlagen der Risikobewertung unter Einschluss rechtlicher Aspekte anhand von Beispielen und aktuellen Problemfeldern vermittelt. In der Vorlesung Biochemie II wird die Proteinchemie, in der Vorlesung Biochemie III die Nucleinsäuren und die biochemischen Mechanismen der Proteinbiosynthese behandelt. In der Vorlesung Toxikologie III Teil 1 wird die chemische Kanzerogenese behandelt, in Toxikologie III Teil 2 die biochemischen Grundlagen der Tumorentwicklung. Die Toxikologie IV vermittelt Strategien zu toxikologischen Prüfungen aus industrieller Sicht. Die Vorlesungen innerhalb der Veranstaltungen Naturstoffchemie (OC VII) sind Chemie der Alkaloide und Chemie der Monosaccharide. Wie die Einführung in die Biotechnologie sind sie freiwillig zu besuchende Veranstaltungen und vertiefen verschiedene Inhalte des Studiums

10 Praktika und sonstige Veranstaltungen Die Lebensmittelchemischen Praktika I und II dienen dem Erlernen grundlegender nasschemischer, enzymatischer und gerätegestützter Analysenmethoden in der Lebensmittelchemie. Das Fortgeschrittenenpraktikum in Lebensmittelchemie und Toxikologie dient der Vertiefung der instrumentellen Analytik (u.a. GC/MS, HPLC). Weiterhin werden Techniken der Gewebe- und Zellaufarbeitung, Simulationen von Stoffwechselvorgängen, Elektrophorese, Blotting-Techniken, Reportergen-Tests und die Polymerasekettenreaktion (PCR) behandelt. In den Übungen zur Analytik in den Lebenswissenschaften werden die Inhalte der entsprechenden Vorlesungen aus dem Grundstudium anhand von Fragestellungen vertieft, die von den Studierenden in Gruppen bearbeitet werden. Im Forschungspraktikum soll der/die Studierende unter Betreuung einen Aspekt der aktuellen Forschung bearbeiten, adäquat darstellen, seine Ergebnisse vortragen und wissenschaftlich fundiert verteidigen. Das Forschungspraktikum kann extern absolviert werden. Im Anschluss an das jeweils erfolgreich absolvierte Praktikum wird eine praktische Examenrelevante Prüfung (3 Teile) durchgeführt, wobei der 3. Teil als Forschungspraktikum konzipiert ist. Durch das Lebensmittelchemische Seminar soll der/die Studierende lernen, selbständig ein wissenschaftliches Referat zu erstellen, vorzutragen und zu verteidigen. Die Lebensmittelchemischen und -technologischen Besichtigungen gewähren einen Einblick in die Struktur und Produktionsabläufe von Lebensmittel produzierenden Unternehmen. Abschluss Am Ende des 8. Semesters wird das Erste Staatsexamen abgelegt, bestehend aus drei mündlichen Einzelprüfungen in 1) Lebensmittelchemie, 2) einem chemischen Wahlpflichtfach und 3) der Mikrobiologie der Lebensmittel. Chemisches Wahlpflichtfach können sein die Biochemie oder Naturstoffchemie. Zusätzlich müssen die 3 Studien begleitenden praktischen Examensleistungen bestanden sein. Mit Beginn des 9. Semesters wird eine Diplomarbeit (wissenschaftliche Abschlussarbeit; 6 Monate) angefertigt, die Teil des ersten Staatsexamens ist. Auf der Basis des abgelegten Ersten Staatsexamens wird vom Fachbereich Chemie der Technischen Universität Kaiserslautern der akademische Titel Diplom- Lebensmittelchemikerin/Diplom-Lebensmittelchemiker verliehen. Semester Lehrveranstaltung Modul V Ü P SWS CP Wissenschaftliche Abschlussarbeit (Diplomarbeit) DP Summe Zwischensumme Semester Zwischensumme Semester Gesamt

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