Webshops & Bezahlen ein Risiko?
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- Theresa Sachs
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1 Webshops & Bezahlen ein Risiko? Joachim Geisler, STUZZA 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 1
2 STUZZA GmbH Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr gegründet 1991 STUZZA ist die Normierungsorganisation der österreichischen Banken Hauptziel: Effizienzsteigerung des gesamtösterreichischen Zahlungsverkehrs Geschäftsfelder, u.a. Unterstützung bei Spezifikation, Implementierung und Verbreitung von Standards, z.b. MBS, eps Vertretung in europäischen Gremien und nationalen Organisationen und Interessengruppen Qualitäts-Monitoring Auswertungen, Statistik, Forschungs- und Studienarbeit 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 2
3 Austrian Internet Monitor Internetnutzung in Österreich, 4Q/2004 Trend zu gezieltem Internetnutzen Nachschlagen in einem Onlinelexikon, die Reservierung von Eintrittskarten oder die Erledigung von Bankgeschäften 3,9 Mio. ÖsterreicherInnen nutzen Internet Online Shopping nimmt stark zu: 2,2 Mio. Anwender (+400 TS gegenüber 2003) am beliebtesten in Altersgruppe Jahre Internet Banking 1,9 Mio. Internetuser können Bankgeschäfte via Internet abwickeln Quellen: Pressetext_AIM-K Q April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 3
4 Sicherheit? A surft im Internet und findet beim Webshop B die gesuchte DVD. Er akzeptiert die Bedingungen und bezahlt die Ware online... Kann der Händler auf den Zahlungseingang vertrauen? Versendet der Händler auch die gewünschte Ware? Ist die Ware unbeschädigt? Werden Käuferdaten vertraulich behandelt? Ist die Transaktion abgesichert?... die Frage der Sicherheit wird von den Akteuren unterschiedlich betrachtet und bewertet 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 4
5 Sicherheit in Webshops Händleranforderung Sicherheit im Zahlungsverkehr hat höchste Händler-Priorität Kein Zahlungsausfall durch Rückbuchungen (Kreditkarten, Lastschriftverfahren) Möglichkeit einer garantierten und unwiderruflichen Zahlung Statusinformation durch Zahlungsbestätigung Investitionsschutz Einfache und kostengünstige Implementierung Viele Händler wollen Online Zahlungssysteme erst anbieten, wenn ausreichendes Kundenpotential vorhanden sind Sicherheit, dass Investition auch zu Mehrgeschäft führt Identität des Käufers Vermeidung von Scherzbestellungen an falsche Adressen 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 5
6 Sicherheit in Webshops Käuferanforderung Sicherheit im Zahlungsverkehr hat höchste Käufer-Priorität Keine Bekanntgabe sensibler Bankdaten: verhindert damit Datendiebstahl, der zu falschen Zahlungsaufforderungen führen kann Auslieferung der gewünschten Ware Kein unbefugter Datenmissbrauch Angst vor Identitätsmissbrauch/-diebstahl Keine Weitergabe der Käuferdaten Keine technischen Kopfstände Einfache Bedienung 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 6
7 Anforderungen an Internetzahlungssystem wie Bargeld Betrag/Gebühr muss sofort (real time) entrichtet werden Durchführungsgarantie Überweisung darf nicht rückgerufen werden Zahlungsbestätigung Unterschrift der Bank ( Filialstempel ), Idealerweise mit digitaler Signatur Standard einheitlicher technischer Aufwand Sicherheit am Besten die einer Bank! 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 7
8 eps ist eine einheitliche technische Schnittstelle zwischen Händlern und österreichischen Banken für unwiderrufliche Online-Zahlungen, die auf dem jeweiligen Internet System einer Bank aufsetzt und ein hohes Maß an Sicherheit und Komfort ermöglicht. Händler = Webshop-Betreiber, E-Government 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 8
9 Ablauf einer eps Transaktion KÄUFER/ BÜRGER HÄNDLER Käufer/Bürger kauft Ware im Webshop bzw. stellt Online Antrag 2. Käufer/Bürger wählt eps System seiner Bank 3. Händler übermittelt Zahlungsauftrag an Bank INTERNET BANKING 4. Nach erfolgter Authentifizierung Anzeige der ausgefüllten Online-Überweisung 5. Käufer/Bürger bestätigt Online-Überweisung mit TAN 6. Händler erhält sofort elektronische Rückmeldung des eps Systems über Status des Bezahl-Vorganges 7. Überweisungsbetrag wird gutgeschrieben Käufer/Bürger hat bezahlt! Ware bzw. Antrag kann ausgeliefert werden! 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 9
10 eps: Sicherheit Händler SSL-Verschlüsselung (128-bit) Käufer SSL- Verschlüsselung (128-bit) Händler-ID (Überprüfung Händler-Identität) und MD5 Fingerprint (zusätzlicher Schlüssel) oder Digitale Signatur Internet Identifikation mittels PIN (Überprüfung Identität) oder digitaler Signatur Autorisierung mittels TAN oder digitaler Signatur 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 10
11 eps: Vorteile für Händler Einfache Implementierung Sichere und unwiderrufliche Zahlung optionale Durchführungsgarantie: keine Blockade mangels Deckung Ausnützung des bestehenden und zukünftigen Internet- Kundenpotentials (1,9 Mio. Internet Berechtigte) Reduzierung von Fehlerquoten durch Übermittlung der eps- Zahlungsdaten ins Internet der Kunden Schaffung einer Alternative zu klassischen Zahlungsmethoden wie Nachnahme, Zahlschein, Einzug und Kreditkarte für den E-Commerce 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 11
12 eps: Vorteile für Käufer/Bürger Vertraut Kunde benützt sein gewohntes Internet Bequem Keine zusätzliche Anmeldung oder Registrierung Keine neuen Codes Einfach Überweisungsdaten werden bereits im Internet angezeigt nur mehr Freigabe der eps Zahlungsdaten im Internet Sicher Händler erhält keine sensiblen Bankdaten Keine zusätzlichen Kosten 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 12
13 eps Standard Verfügbarkeit eps1, HTML Schnittstelle: seit Jänner 2003 im Einsatz eps2, XML Schnittstelle: seit März 2005 verfügbar Weiterentwicklung STUZZA gemeinsam mit BMF und Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes eps 2 integriert epi (electronic Payment Inititator), europäischer Bankenstandard Teilnehmende Banken 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 13
14 E-Government: E-Payment als Strategiebaustein Einbindung von eps in Behörden-Anwendungen Masterplan-Projekt Elektronische Bezahlung ist notwendiger Baustein für die Automation von Verfahren Anforderungen und Umsetzung Hohe Sicherheit für Verwaltung und Bürger Verschlüsselung auf Transportebene (SSL/TSL) Einsatz elektronischer Unterschrift Ad-Hoc-Zahlung sofortige Bestätigung der Bank Finalität der Zahlung Option der garantierten Zahlung 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 14
15 E-Government: E-Payment als Strategiebaustein Grundsatzübereinkommen (GÜ) BMF-Banken GÜ regelt Bedingungen der eps Nutzung für öffentliche Rechtsträger eps e-payment standard für Bund, Länder, Städte und Gemeinden sowie sonstige öffentliche Rechtsträger Erste Anwendungen Stadt Wien: diverse Online-Verfahren Bundesministerium für Inneres / Bundespolizeidirektion Wien: Strafregisterbescheinigung Übersicht unter April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 15
16 Auswahl eps Webshops 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 16
17 Ansprechpartner Bank Austria Creditanstalt, Vertrieb, Ursula Zeisel Tel.: DW 50709, BAWAG P.S.K. Gruppe Tel.: 01/53453 DW 32927, Erste Bank/Sparkassengruppe: s ServiceCenter der Erste Bank und Sparkassen, Tel.: DW 50003, netpay@s-servicecenter.at Verband d. österr. Landes-Hypothekenbanken: Mag. Bernhard Freudenthaler, Tel.: 01/ DW 15, freudenthaler@hypoverband.co.at Raiffeisen Bankengruppe: e-force, Mag. Martin Giretzlehner, Tel.: 0732/6596 DW 6302, martin.giretzlehner@e-force.at Volksbanken-Gruppe: Mag. Christoph Trausner, Tel.: DW 3661, christoph.trausner@oevag.volksbank.at STUZZA: Joachim Geisler, Tel.: 01/ DW 71, geisler@stuzza.at Bundesministerium für Finanzen, Abteilung VI/3: Rudolf Miltner Tel.: 01/71123 DW 2259, Rudolf.Miltner@bmf.gv.at 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 17
18 Dokumentationen eps e-payment standard eps Version 1 (V1.30) eps Version 2 (V2.1.1) inkl. XML Schema + Beispiele ECBS epi Standard EBS602 V1.1 Standard Implementation Guideline SIG605 V1.1 Country Specific Texts TR April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 18
19 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit 7. April 2005 Joachim Geisler / STUZZA 19
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