Durchführungsbestimmungen und Richtlinien des Kreises 13 Essen Nord-West für das Spieljahr 2011/2012 gemäß 1 und 50 SpO/WFLV

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1 Durchführungsbestimmungen und Richtlinien des Kreises 13 Essen Nord-West für das Spieljahr 2011/2012 gemäß 1 und 50 SpO/WFLV Für alle Vereine unseres Kreises gelten die vom Verbands-Fußball-Ausschuss unter im Informationsportal Herrenfußball bereits veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und Richtlinien, auf die in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 25 vom 24. Juni 2011 hingewiesen wurde. Zusätzlich wurden auf der Arbeitstagung am Montag, dem 1. August 2011 folgende Punkte festgelegt werden: 1. Anstoßzeiten Aufgrund der Überbelegung unserer Sportplätze werden alle Vereine gebeten, Abweichungen von den amtlichen Anstoßzeiten, die besonders bei Spielen gegen untere Mannschaften auftreten können, nicht zu beanstanden und anzuerkennen. Anstoßzeiten im DFBnet Der Platzverein ist verpflichtet, spätestens vier Wochen vor dem Spieltag dem zuständigen Gruppenleiter die Anstoßzeiten seiner Heimspiele in allen Kreisligen mitzuteilen. Die Zeiten werden umgehend ins DFBnet eingestellt, sind dann verbindlich und die Einladung der Schiedsrichter und Gastvereine durch den Platzverein entfällt. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung wird für jeden Spieltag mit Ordnungsgeld belegt und kann eventuell auch zu Punktverlust führen (Abgabe an die KSK). 2. Schiedsrichter Schiedsrichter in der Kreisliga C Sollte in der Kreisliga C der angesetzte Schiedsrichter nicht erscheinen, ist das Spiel trotzdem auszutragen. Hier hat dann der Gastverein das Vorrecht der Spielleitung. Verzichtet er auf dieses Recht, ist das Spiel vom Gastgeber zu leiten. Ein M-Spiel der Kreisliga C sollte auf keinen Fall ausfallen, weil der angeforderte Schiedsrichter nicht erschienen ist (Hinweis auf 5 Abs. 3 der Schiedsrichter-Ordnung WFLV). Schiedsrichter-Assistenten Jeder Verein stellt zu den Spielen der Seniorenmannschaften einen geeigneten Sportkameraden als Schiedsrichterassistenten. Er ist im Spielbericht einzutragen. Schiedsrichter bei Freundschaftsspielen Zu den Spielen der AH-Mannschaften und zu Freundschaftsspielen sind die Schiedsrichter mindestens sechs Tage vor dem geplanten Spiel beim KSA Christian Sorgatz anzufordern. Werden die Schiedsrichter per Mail angefordert, sind dem KSA eventuell entstehende Portokosten umgehend zu erstatten. Bei den Spielen um den AH-Stadtpokal und zu Turnieren werden besondere Hinweise gegeben. 3. Spielberichte In der Kreisliga A wird seit der vergangenen Spielzeit der DFBnet Spielbericht eingesetzt, In der Kreisliga B wird er zur neuen Spielzeit ebenfalls eingeführt. Die Voraussetzungen dazu sind von den Vereinen bereits geschaffen worden oder werden noch geschaffen. Spätestens mit Beginn der Rückrunde sollten alle Vereine in der Lage sein, den DFBnet-Spielbericht auf ihrer Platzanlage zu fertigen. Sollte die Nutzung des elektronischen Spielberichtes nicht möglich sein, muss der Platzverein nach 29 SpO das Spielergebnis bis Uhr (spätestens eine Stunde nach Spielende) ins DFBnet gemeldet haben. Weitere Informationen zum DFBnet-Spielbericht dazu in den Durchführungsbestimmungen des Verbandes unter In der Kreisliga C wird weiterhin der Papier-Spielbericht in 4-facher Ausführung rechtzeitig vor dem Spiel ausgefüllt. Das Original und der erste Durchschlag werden durch den Platzverein an den zuständigen Gruppenleiter gesandt. Der zweite und dritte Durchschlag ist für die Spielpartner. Bei Feldverweisen und Vorkommnissen im Spiel wird der Spielbericht weiterhin durch den Schiedsrichter (Spielleiter) versandt. Bitte deshalb immer einen richtig adressierten und frankierten Briefumschlag bereithalten

2 - 2 - Trikots mit Rückennummern In den Spielen der Kreisligen müssen Trikots mit Rückennummern getragen werden und mit der Eintragung im Spielbericht übereinstimmen. Bitte dabei die zu Beginn des Spiels eingesetzten Spieler in die ersten elf Spalten des Spielberichtes eintragen. Fehlende Spielerpässe Haben an einem Spieltag Pässe gefehlt, so ist die Spielberechtigung unaufgefordert bis spätestens eine Woche danach dem zuständigen Gruppenleiter durch Vorlage des Original-Spielerpasses (keine Kopie) nachzuweisen. Genietete Passbilder Die Passbilder in den Spielerpässen der Kreisligen sollten genietet und mit dem Stempel des Kreises versehen sein. Spielerpasskontrolle Auch bei Nutzung des DFBnet-Spielberichtes sind die Spielerpässe dem Schiedsrichter bei allen Spielen vor Spielbeginn unaufgefordert zur Kontrolle vorzulegen. Der Schiedsrichter überprüft, ob die im Spielbericht eingetragenen Spieler tatsächlich anwesend sind. 4. Einnahmen Die Einnahmen verbleiben beim Platzverein. Die Vereinsvertreter einigen sich auf folgende Mindesteintrittspreise: Kreisliga A Erwachsene 2,50 Kreisliga B und C Erwachsene 2,00 Die reduzierten Eintrittspreise für Rentner, Arbeitslose, Jugendliche und Schüler regeln die Vereine selbst. Der Gastverein erhält für insgesamt 20 Personen freien Eintritt. Bei Pokal- oder Entscheidungsspielen werden besondere Hinweise gegeben. 5. Torverhältnis In unseren Kreisligen werden bei Punktgleichheit die Auf- bzw. Absteiger durch Entscheidungsspiele ermittelt. 6. Turniere Spätestens vier Wochen vor dem geplanten Turnier ist der Vordruck Antrag auf Genehmigung eines Fußball-Turniers sorgfältig ausgefüllt mit den Durchführungsbestimmungen beim Kreis-Fußball- Ausschuss einzureichen und auch die Sportkameraden zu benennen, welche die Turnierleitung übernehmen werden. Gleichzeitig sind die Schiedsrichter beim KSA Christian Sorgatz anzufordern. Ein genauer Spielplan ist den richtig frankierten Einladungen beizufügen. Senioren-Turniere sollten erst nach Beendigung der Meisterschaftsspiele durchgeführt werden. Bei Turnieren an Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam haben angesetzte Pflichtspiele Vorrang. 7. Sportplätze Alle Vereine sind gehalten, ihre Sportplätze einmal gründlich zu überprüfen (Spielfläche, Tore, Maße der Tore, Netze, Eckfahnen usw.) und evtl. Mängel selbst zu beseitigen oder durch die Stadt beseitigen zu lassen. Der KFA wird die Plätze vor Beginn der Meisterschaftsspiele abnehmen. Freihaltung der Innenräume Bei allen Spielen hat der Platzverein dafür Sorge zu tragen, dass die Spielfeld-Innenräume von Zuschauern freigehalten werden. 8. Alt-Herren-Spiele und Freizeit-Fußball Wir verweisen auf die verbandseinheitlichen Richtlinien, die vom Präsidium des FVN in der AM Nr. 18 vom 6. September 2000 veröffentlicht worden sind und beim KFA eingesehen werden können

3 Anforderung der Platzkommission Bei Sportplätzen in Eigenverantwortung kann der Platzverein bei aus seiner Sicht schlechten Platzverhältnissen die Möglichkeit nutzen, die Platzkommission anzufordern, um Schiedsrichter und Gastverein frühzeitig über die Unbespielbarkeit des Platzes und den Spielausfall informieren zu können. Das sollte aber erst am Morgen des Spieltages geschehen, nicht schon einen oder zwei Tage vorher. Nach der Platzbesichtigung sind die entstandenen Auslagen zu erstatten. 10. Anforderung von Kreisaufsicht Wünscht ein Verein zu einem Spiel Kreisaufsicht, so hat er diese spätestens eine Woche vor dem Spiel schriftlich beim zuständigen Gruppenleiter anzufordern. Vor dem Spiel sind der Kreisaufsicht die entstandenen Auslagen vom Antragsteller zu erstatten. 11. Gruppeneinteilung, Gruppenleiter, Rahmenspielplan und Spielpläne Alle Vereine wurden schriftlich ins Elektronische Postfach unterrichtet. Die Spielpläne sind ins DFBnet bereits eingestellt und können unter ausgedruckt werden. 12. Ansetzung von Entscheidungsspielen Eventuelle Entscheidungsspiele können vom KFA auf Aschen- oder Kunstrasenplätzen angesetzt werden. 13. Auf- und Abstiegsregelung für die Spielzeit 2011/2012 Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Fall 5 Absteiger aus der Bezirksliga Aufsteiger aus der Kreisliga A Absteiger aus der Kreisliga A Aufsteiger aus der Kreisliga B Absteiger aus der Kreisliga B Aufsteiger aus der Kreisliga C Grundsatz für die Kreisliga A: Es kann nur eine Mannschaft eines Vereins in der Kreisliga A spielen. Sollte ein Verein mit einer Mannschaft aus der Bezirksliga absteigen und mit einer unteren Mannschaft bereits in der Kreisliga A spielen, so gilt diese untere Mannschaft in der Kreisliga A, unabhängig vom erreichten Tabellenplatz, als erster Absteiger. Sollte ein Verein mit einer Mannschaft in der Kreisliga A spielen und mit einer unteren Mannschaft in der Kreisliga B einen Aufstiegsplatz belegen, so kann diese Mannschaft nur aufsteigen, wenn die höhere Mannschaft selbst aufsteigt oder aus der Kreisliga A absteigt (Mannschaftswechsel ist möglich). In diesem Fall würde die nächste aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Gruppe in die Kreisliga A aufsteigen. Grundsatz für alle Klassen : Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg in die nächst höhere Klasse, rückt die nachfolgende aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Gruppe nach. Ist zur Ermittlung eines Aufsteigers ein Entscheidungsspiel erforderlich, entfällt dieses bei Verzicht eines berechtigten Teilnehmers

4 - 4 - Anschriften und Einteilung der Platzkommissionen für vereinseigene oder in Eigenverantwortung befindliche Plätze Frank Baginski, Bäuminghausstraße 90, Essen, Telefon Hermann-Josef Diedrichs, Jahnstraße 33, Essen, Telefon Thorsten Flügel, Zweigstraße 49, Essen, Telefon Thomas Liebisch, Erlenhagen 15, Essen, Telefon Clemens Lüning, Humboldtstraße 310, Essen, Telefon Norbert Müller, Sonderwerkstraße 10, Essen, Telefon Detlef Schliffke, Förderstraße 73, Essen, Telefon Karl Schüller, Wolbeckstraße 25, Essen, Telefon Christian Sorgatz, Knappmannhöhe 52, Essen, Telefon Frank Westerbeck, Dachsfeld 95, Essen, Telefon Klaus Zittlau, Zwergstraße 9, Essen, Telefon TuSEM Platz Fibelweg Frank Westerbeck und Norbert Müller TuS Essen-West 81 Platz Keplerstraße Clemens Lüning und Norbert Müller SC Frintrop 05/21 Platz Schemmansfeld Frank Westerbeck und Klaus Zittlau Eintracht Borbeck Platz Theodor-Hartz-Straße Thorsten Flügel und Klaus Zittlau DJK Wacker Bergeborbeck Platz Cathostraße Detlef Schliffke und Klaus Zittlau Sportfreunde Katernberg Platz Lindenbruch Sportfreunde 1918 Altenessen - Platz Wüllnerskamp Holsterhauser SV Platz Planckstraße Norbert Müller und Clemens Lüning Vogelheimer SV / Barisspor 84 Platz Lichtenhorst Klaus Zittlau und Frank Baginski DJK Dellwig 1910 Platz Sommerbad Klaus Zittlau und Thomas Liebisch DJK Katernberg 19 / SV Katernberg 92/28 Platz Meerbruchstraße Frank Baginski und Karl Schüller DJK TuS Essen-Holsterhausen Platz Pelmanstraße Frank Westerbeck und Clemens Lüning BV Altenessen Platz Kaiserpark Ballfreunde Bergeborbeck Platz Hagenbecker Bahn Hermann-Josef Diedrichs und Detlef Schliffke - 5 -

5 - 5 - Tgd Essen-West / NK Croatia Platz Haedenkampstraße Norbert Müller und Christian Sorgatz DJK Juspo Altenessen / FC Saloniki Platz Bamlerstraße Frank Westerbeck und Detlef Schliffke ESC Preußen 02 / Atletico Essen / VfB Essen-Nord Platz Seumannstraße 6 Frank Baginski und Clemens Lüning Spvg Schonnebeck Platz Schettersbusch Clemens Lüning und Karl Schüller DJK Juspo West / FC Alanya Platz Heinrich-Strunk-Straße Frank Westerbeck und Norbert Müller SV Borbeck Platz Prinzenstraße Thorsten Flügel und Frank Westerbeck Tura 86 Essen Platz Serlostraße Thomas Liebisch und Frank Westerbeck RuWa Dellwig Platz Levinstraße Frank Westerbeck und Klaus Zittlau SuS Haarzopf Platz Föhrenweg Norbert Müller und Christian Sorgatz Sportveranstaltungen an Feiertagen Feiertagsordnung in Nordrhein-Westfalen Karfreitag Ostermontag Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Tag der Wiedervereinigung Allerheiligen Volkstrauertag Totensonntag Keine Sportveranstaltungen (nur wenn es ein Sonntag ist) Sportveranstaltungen ab Uhr Sportveranstaltungen ab Uhr Sportveranstaltungen ab Uhr Sportveranstaltungen an den vorstehenden Feiertagen müssen durch die Sport- und Bäderbetriebe genehmigt werden; es sei denn, von den spielleitenden Stellen sind Pflichtspiele angesetzt worden. Beschluss des Sport- und Bäderausschusses Rosenmontag, am 1. Mai und vom 24. Dezember bis 1. Januar bleiben alle Sportanlagen geschlossen. Von diesem Beschluss kann auf Antrag bei den Sport- und Bäderbetrieben eine Ausnahmeregelung erteilt werden. Baginski Westerbeck Lüning

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