RICHTLINIEN ZUR FÜHRUNG VON AUSBILDUNGSNACHWEISEN

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1 RCHTLNEN ZUR FÜHRUNG VN AUSBLUNGSNACHWESEN ie Zuständige Stelle beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erlässt nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am gemäß 8 in Verbindung 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Ausbildungsberufe Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik Fachkraft für Wasserwirtschaft Kartographin und Kartograph Straßenwärterin und Straßenwärter Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker folgende Richtlinien: 1 Jede Auszubildende und jeder Auszubildende hat während der gesamten auer der Ausbildung einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. 2 er Ausbildungsnachweis soll sicherstellen, dass der sachliche und zeitliche Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten (Auszubildende, Ausbildungsstätte, Berufsschule, gesetzliche Vertretung der Auszubildenden) in möglichst einfacher Form nachweisbar gemacht wird. er Bezug zum betrieblichen Ausbildungsplan bzw. zum Ausbildungsrahmenplan soll in den täglichen Aufzeichnungen deutlich werden (siehe uster, Anlage 3 und 4). 3 er Ausbildungsnachweis ist von der oder dem Auszubildenden mindestens wöchentlich zu führen. ie ausgeübten Tätigkeiten, der in der ausbildungsbegleitenden Unterweisung behandelte Stoff sowie der nhalt des Berufsschulunterrichts sind kurz, aber genau zu beschreiben. ie in der Anlage 1 gegebenen Hinweise sind dabei zu beachten. 4 ie oder der Auszubildende führt den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit (Arbeitszeit). 5 ie Ausbilderin oder der Ausbilder hat den Ausbildungsnachweis mindestens monatlich zu prüfen und abzuzeichnen. Sie oder er hat dafür zu sorgen, dass auch die gesetzliche Vertretung etwa vierteljährlich und die Berufsschule einmal je Schulhalbjahr von dem Ausbildungsnachweis Kenntnis erhält und dies unterschriftlich bestätigt (Anlage 2). 6 Auf Verlangen ist dem Personalrat oder dem Betriebsrat der Ausbildungsstätte der Ausbildungsnachweis vorzulegen. 7 ie Führung des Ausbildungsnachweises ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ( 43 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz). Er ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung der zuständigen Stelle vorzulegen. Für die Abschlussprüfung genügt eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass der Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß geführt wurde. ie zuständige Stelle und deren Beauftragte können die ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsnachweises jederzeit prüfen. ie Bewertung der Führung des Ausbildungsnachweises in einer Prüfung ist nicht zulässig. 8 ie am erlassenen Richtlinien zur Führung von Berichtsheften (StAnz. S. 1485) werden aufgehoben. 9 iese Richtlinien treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Wiesbaden, den 29. Juni 2007 Az: Z a Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schröder

2 Hinweise für das Führen der Ausbildungsnachweise Anlage 1 1. ie ausgeübten Tätigkeiten sollen kurz, aber trotzdem genau beschrieben werden, z. B.: nicht: Zeichenarbeiten, sondern: Hochzeichnen eines Kartenausschnitts 1 : auf Folie oder Grundriss eines Regenentlastungsbauwerkes nach Vorlage in Bleistift aufgetragen 2. ie Eintragung über den Berufschulunterricht soll den Lehrstoff erfassen, also nicht: Fachkunde, sondern: Handhabung und Wirkungsweise eines Baunivelliers 3. Betrieblicher Unterricht sollte gesondert ausgewiesen werden 4. Vermessungstechniker/-innen müssen Außendiensttage fortlaufend addiert aufführen Eine einheitliche äußere Form des Ausbildungsnachweises ist insbesondere im Hinblick auf die Einsichtnahme durch die Ausbildungsberatung und die zuständige Stelle geboten. ie einzelnen Blätter sind wie folgt zu ordnen: 1. Titelblatt 2. Blatt mit den Sichtvermerken (ein Blatt wird für die gesamte Ausbildungszeit ausreichen) 3. Betrieblicher Ausbildungsplan 4. Blätter mit den täglichen Eintragungen (neuestes Blatt stets hinten) Für die gesamte Ausbildung sollte ein rdner angelegt werden. Ausarbeitungen über den Ausbildungsstoff, sonstige Unterlagen usw. gehören nicht zum Ausbildungsnachweis! Eintragungsbeispiele Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserwirtschaft Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik Unterricht: en Begriff: Planfeststellung erläutert bekommen Für einen Knotenpunkt arkierungsplan und Beschilderungsplan angefertigt Örtliche Vermessungsarbeiten (Handhabung von Lot, Rollbandmaß und Fluchtstäben; Einfluchten von Zwischenpunkten; Anhalten des Null- Endes beim essen mit dem Rollbandmaß) Hinweis: Am Ende der Seite Außendiensttage fortführen Kartieren von Vermessungspunkten nach rechtwinkligen Koordinaten Aus einem alten hessischen Handriss einen Riss nach ZeiV (fortlaufende Schreibweise) erstellt Entwässerungsgräben freigehackt und gesäubert; Leitpfosten gerichtet und aufgestellt Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker Straßenwärterin und Straßenwärter Ausgeführte Arbeiten, Unterricht usw. ie Bedienung des Kopiergerätes kennen gelernt; Anfertigung von Kopien Unterricht: Aufgaben und rganisation der Wasserwirtschaftsverwaltung Handhabung von Stangenflügel und Schwimmflügel; urchführen von Abflussmessungen mit diesen Geräten Normschriftübungen mit Bleistift auf Transparentpapier Ausbessern einer Straßendecke mit Asphaltbeton Unterricht: ie Rechte und Pflichten des Auszubildenden nach dem BBiG

3 Anlage 2 (Name und Vorname der/des Auszubildenden) Sichtvermerke urch die nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis genommen wurde. Nummer der Ausbildungsnachweise atum Unterschrift. Berufsschule. Gesetzlicher Vertreter. Ausbildender V. Sonstige Hinweise und Bemerkungen

4 Anlage 3 A u s b i l d u n g s n a c h w e i s Name: Vorname: Ausbildungsabschnitt 1 : Blatt Nummer 2 : für die Woche vom bis.ausbildungsjahr Tag Ausgeführte Tätigkeiten, Unterricht usw. 3 Nr. APL 4 Lernort 5 F R Aufgestellt: Gesehen: atum Auszubildende(r) atum Ausbilder(in) 1 Laut betrieblichem Ausbildungsplan 2 Fortlaufend zu numerieren 3 Unterricht und Außendienst bitte gesondert ausweisen; z. B. Unterricht:... 4 APL = betrieblicher Ausbildungsplan oder Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung 5 Lernort (Bereich) in der Ausbildungsstätte, Berufsschule (BS) oder überbetriebliche Ausbildungsstätte

5 A u s b i l d u n g s n a c h w e i s Anlage 4 Name: Vorname: Ausbildungsabschnitt 6 : Blatt Nummer 7 : für die Woche vom bis.ausbildungsjahr Tag Ausgeführte Tätigkeiten, Unterricht usw. 8 Nr. APL 9 Lernort 10 F R Außendiensttage pro Woche: Aufgestellt: Außendiensttage gesamt: Gesehen: atum Auszubildende(r) atum Ausbilder(in) 6 Laut betrieblichem Ausbildungsplan 7 Fortlaufend zu nummerieren 8 Unterricht und Außendienst bitte gesondert ausweisen; z. B. Unterricht:... 9 APL = betrieblicher Ausbildungsplan oder Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung 10 Lernort (Bereich) in der Ausbildungsstätte, Berufsschule (BS) oder überbetriebliche Ausbildungsstätte

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