ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BEERENFROST KÜHLHAUS GMBH
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- Axel Bauer
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1 1. GELTUNGSBEREICH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BEERENFROST KÜHLHAUS GMBH 1.1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Beerenfrost Kühlhaus GmbH und deren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die jeweils gültige Fassung der AGBs kann jederzeit unter eingesehen und abgerufen werden und steht zum Download zur Verfügung Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei dies auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot gilt. 2. VERTRAGSABSCHLUSS 2.1. Sämtliche Angebote der Beerenfrost Kühlhaus GmbH sind freibleibend. Sofern explizit ein verbindliches Angebot gestellt wird, bleibt die Beerenfrost Kühlhaus GmbH 5 Werktage ab Ausstellungsdatum daran gebunden Bestellungen des Kunden stellen ein bindendes Angebot dar und der Kunde ist 10 Werktage ab Zugang des Angebots an dieses gebunden Der Vertrag gilt erst nach Unterfertigung einer schriftlichen Kaufvereinbarung durch die Beerenfrost Kühlhaus GmbH sowie durch den Kunden als geschlossen Die Vertragssprache ist Deutsch. 3. PREISE UND LIEFERUNG 3.1. Preisangaben und Kostenvoranschläge der Beerenfrost Kühlhaus GmbH sind unverbindlich. Fixpreise sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer pro 1 Kilogramm und gelten ab Werk. Im Preis inbegriffen ist eine handelsübliche Standardeinwegverpackung (Karton bzw. Sack). Allfällig erforderliche Sonderverpackungen sind bei der Bestellung bekanntzugeben und deren zusätzliche Kosten sind vom Kunden zu tragen Allfällige Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben sind vom Kunden zu tragen Die Beerenfrost Kühlhaus GmbH ist berechtigt, auch bereits vereinbarte Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages wesentliche Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreissteigerungen, Erhöhung der Energiekosten, Lohnkostensteigerungen oder dergleichen eintreten Die Ware ist ab Werk im Rahmen unserer Öffnungszeiten abzuholen. Erfüllungsort ist somit der Sitz der Beerenfrost Kühlhaus GmbH Für den Fall, dass der Kunde bzw. dessen Erfüllungsgehilfe zum Abtransport der Ware über keine bzw. nicht ausreichende Europaletten verfügt und somit die Beerenfrost Kühlhaus GmbH Europaletten zur Verfügung zu stellen hat, werden diese dem Kunden zum jeweils aktuellen marktüblichen Preis in Rechnung gestellt.
2 3.7 Im Falle einer vereinbarten Lieferungsverpflichtung an den Kunden hat dieser sämtliche Kosten des Transportes bzw. sämtliche Kosten des mit dem Transport zusammenhängenden Mehraufwandes zu tragen. Die Preisgefahr geht mit dem Abgang der Ware ab Werk auf den Kunden über; auch dann, wenn der Transport durch die Beerenfrost Kühlhaus GmbH durchgeführt oder organisiert wird. Für Schäden während des Transportes, auch wenn dieser vom Kunden in Auftrag gegeben wurde, übernimmt die Beerenfrost Kühlhaus GmbH keinerlei Haftung Angaben zum Liefertermin sind unverbindlich. Die Beerenfrost Kühlhaus GmbH ist auch zu Teillieferungen berechtigt. Die Beerenfrost Kühlhaus GmbH ist zudem berechtigt, auch verbindlich zugesagte Lieferungen zu verschieben oder einzustellen, wenn diese durch Umstände unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert werden, die nicht im Einflussbereich der Beerenfrost Kühlhaus GmbH liegen. Dies gilt insbesondere für Verkehrs- und Betriebsstörungen, Energiemangel, Brand, Streik, Nichtlieferung von Sublieferanten etc Leihweise zur Verfügung gestellte Verpackungen sind längstens innerhalb von 30 Tagen (eintreffend) in tadellosem und gereinigtem Zustand an unser Werk zurückzustellen. Erfolgt die Rücksendung nicht fristgerecht oder ist eine Zuordnung mangels Angabe der zugehörigen Rechnungsnummer nicht möglich oder ist die Verpackung nicht in tadellosem und gereinigtem Zustand, gilt die Verpackung als gekauft und wird diese dem Kunden in Rechnung gestellt. 4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND VERZUG 4.1. Zahlungen sind ohne jeglichen Abzug in der vereinbarten Währung zu leisten. Allfällig eingeräumte Rabatte und dergleichen sind mit der fristgerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt. Mögliche Bankspesen trägt der Kunde Das Entgelt ist Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Leistung zu bezahlen, sofern nichts Abweichendes in der Kaufvereinbarung festgelegt wurde Wird gegen die Rechnung binnen 7 Tagen ab Zugang kein begründeter schriftlicher Einspruch erhoben, gilt sie ausdrücklich als genehmigt Die Beerenfrost Kühlhaus GmbH ist berechtigt, auch Teilrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden Die Zahlung gilt erst mit der Übernahme der Barzahlung bzw. mit der unwiderruflichen Gutschrift auf dem Konto der Beerenfrost Kühlhaus GmbH als erfolgt. Eine allfällige Annahme eines Schecks oder Wechsels erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit in Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen trägt der Kunde Gegenforderungen des Kunden können mit Forderungen der Beerenfrost Kühlhaus GmbH nur mit schriftlicher Zustimmung der Beerenfrost Kühlhaus GmbH aufgerechnet werden Forderungen des Kunden gegen die Beerenfrost Kühlhaus GmbH können nur mit schriftlicher Zustimmung der Beerenfrost Kühlhaus GmbH an Dritte abgetreten werden Lieferungen bzw. Abholungen von Waren sowie die von uns angebotenen Dienstleistungen werden nach dem österreichischen Umsatzsteuergesetz UStG 1994 und dessen Richtlinien verrechnet. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kann insbesondere nur bei rechtzeitiger Bekanntgabe einer UID-Nummer sowie nach rechtzeitiger Übermittlung des Ausfuhr- und Buchnachweises netto fakturiert werden.
3 Die Bekanntgabe der UID-Nummer sowie die Übermittlung der Nachweise gelten nur dann als rechtzeitig erbracht, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen nach der Abholung bzw. Lieferung bei der Beerenfrost Kühlhaus GmbH einlangen. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der UID-Nummer oder Übermittlung der Nachweise hat der Kunde der Beerenfrost Kühlhaus GmbH die abzuführenden Steuern zu ersetzen Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen ihv 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. gemäß 456 UGB als vereinbart. Dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Zudem hat der Kunde verschuldensunabhängig sämtliche zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Kosten der Einbringlichmachung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten der Beerenfrost Kühlhaus GmbH zu tragen Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung oder sonstigen Leistung auch nur teilweise im Verzug, kann die Beerenfrost Kühlhaus GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ihre eigene gesamte Leistung bis zur Bewirkung der Leistung durch den Kunden zurückbehalten Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, ist die Beerenfrost Kühlhaus GmbH berechtigt, für die Einlagerung der Ware eine Lagergebühr pro Woche in Rechnung zu stellen und entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei für letzteren Fall eine Konventionalstrafe ihv 20% des Rechnungsbetrages als vereinbart gilt. Die Höhe der anfallenden Lagergebühren ist in der Kaufvereinbarung festzulegen. 5. EIGENTUMSVORBEHALT 5.1. Die von der Beerenfrost Kühlhaus GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages und allfälliger Verzugszinsen sowie allfälliger Kosten der Einbringlichmachung im alleinigen Eigentum der Beerenfrost Kühlhaus GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch wirksam, wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden, vermischt oder verarbeitet wird Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Beerenfrost Kühlhaus GmbH unzulässig Eine Veräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden ist gestattet, doch tritt der Kunde für diesen Fall bereits jetzt die daraus resultierenden Forderungen an die Beerenfrost Kühlhaus GmbH ab. Der Kunde hat der Beerenfrost Kühlhaus GmbH unverzüglich Name und Anschrift des Käufers bekanntzugeben, sämtliche bezughabenden Unterlagen zu übermitteln, dem Dritten Mitteilung von der Abtretung zu machen und diese ordnungsgemäß in den Geschäftsbüchern zu vermerken Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme der Vorbehaltsware durch Dritte ist der Kunde gehalten, das Eigentumsrecht der Beerenfrost Kühlhaus GmbH auf seine Kosten geltend zu machen und die Beerenfrost Kühlhaus GmbH innerhalb von 24 Stunden schriftlich von der Inanspruchnahme durch Dritte zu verständigen. Auch der Dritte ist unverzüglich vom Eigentumsvorbehalt der Beerenfrost Kühlhaus GmbH in Kenntnis zu setzen Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die Beerenfrost Kühlhaus GmbH gilt mangels ausdrücklicher schriftlicher Erklärung seitens der Beerenfrost Kühlhaus GmbH nicht als Rücktritt vom Vertrag.
4 6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG 6.1. Qualitätsschwankungen, die sich aus dem Vorliegen von Naturprodukten ergeben, berechtigen weder zu Gewährleistungs- noch Schadenersatzansprüchen oder sonstigen Leistungs- und Annahmeverweigerungen Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften oder sonstigen schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen worden sind, können weder Gewährleistungs- noch Schadenersatzansprüchen oder sonstigen Leistungs- und Annahmeverweigerungen abgeleitet werden Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware unter genauer Beschreibung des Mangels und gleichzeitiger Übersendung eines Musters schriftlich anzeigt. Wird eine Mägelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Abgabe der Ware ab Werk. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst und das Vorliegen des Mangels bereits zum Übergabezeitpunkt Mangelhafte Ware wird nach Wahl der Beerenfrost Kühlhaus GmbH entweder ausgetauscht, verbessert oder Preisminderung gewährt, Wandlung ist ausgeschlossen. Alle im Zusammenhang mit dem Austausch entstehenden Kosten (Transport, Fahrt-zeit etc.) hat der Kunde zu tragen Das Regressrecht nach 933b ABGB (besonderer Rückgriff in der Vertragskette) wird ausdrücklich ausgeschlossen Die Haftung der Beerenfrost Kühlhaus GmbH bei leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit ist mit der Höhe des Entgelts des Kunden begrenzt. Für entgangenen Gewinn haftet die Beerenfrost Kühlhaus GmbH jedenfalls nur bei grober Fahrlässigkeit. Weiters übernimmt die Beerenfrost Kühlhaus GmbH keine Haftung für Schäden oder Mängel, welche aus der Verwendung kundeneigener Verpackungen resultieren. Ins-besondere ist die Beerenfrost Kühlhaus GmbH nicht verpflichtet, diese Verpackungen auf Geeignetheit, Sauberkeit, Schadenfreiheit odgl. zu überprüfen Die Beweislast für das Verschulden der Beerenfrost Kühlhaus GmbH sowie das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt dem Kunden Schadenersatzansprüche gegen die Beerenfrost Kühlhaus GmbH können bei sonstigem Ausschluss nur innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel der Produkthaftung (PHG) gegen die Beerenfrost Kühlhaus GmbH gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler durch die Beerenfrost Kühlhaus GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche oder sonstigen
5 Geldforderungen seine gesamten Leistungen zurückzuhalten, sondern lediglich einen angemessenen Teil Die Anfechtung des Vertrages wegen laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte) bzw. die Erhebung entsprechender Einreden ist für den Kunden ausgeschlossen. 7. RÜCKTRITT VOM VERTRAG 7.1. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden der Beerenfrost Kühlhaus GmbH zurückzuführen ist, und der erfolglose Ablauf einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mit eingeschriebenem Brief zu erklären Unabhängig von ihren sonstigen Rechten ist die Beerenfrost Kühlhaus GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung ihrer Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder unwirtschaftlich wird oder wenn die von der Beerenfrost Kühlhaus GmbH zu erbringende Leistung infolge von Umständen, die nicht im Einflussbereich der Beerenfrost Kühlhaus GmbH liegen (insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Nichtlieferungen von Sublieferanten etc.) unmöglich oder unwirtschaftlich wird Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren rechtskräftig eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten Unbeschadet weiterer Ansprüche ist die Beerenfrost Kühlhaus GmbH im Falle des Rücktritts berechtigt, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde. Der Beerenfrost Kühlhaus GmbH steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Waren zu verlangen. 8. ERFÜLLUNGSORT, RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND UND RECHTSNACHFOLGE 8.1. Erfüllungsort sowohl für die Leistung der Beerenfrost Kühlhaus GmbH als auch für die Gegenleistung des Kunden ist der Sitz der Beerenfrost Kühlhaus GmbH, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts Für alle sich aus dem Vertrag zwischen der Beerenfrost Kühlhaus GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens des Vertrags, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für die Beerenfrost Kühlhaus GmbH sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart. Die Beerenfrost Kühlhaus GmbH hat jedoch auch das Recht, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des 38 Abs 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne das eine gesonderte Verständigung des Kunden von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Kunde verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht nach 38 Abs 2 UGB. Dies bedeutet, dass die Haftung der Beerenfrost Kühlhaus GmbH gemäß 39 UGB begrenzt ist.
6 9. DATENVERARBEITUNG UND -SPEICHERUNG Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten sowie Informationen über bisherige Bestellvorgänge zum Zwecke der Optimierung der Bestellvorgänge auch für künftige elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Der Kunde hat das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten bezüglich der über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft ist auf Verlangen des Kun-den auch elektronisch zu erteilen. Ferner hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. 10. SONSTIGES Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen oder der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch eine solche Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem Zweck dieser Bestimmung bzw. den allgemeinen Geschäftsbedingungen am Nächsten kommt Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil des Vertrags mit der Beerenfrost Kühlhaus GmbH, es sei denn, die Beerenfrost Kühlhaus GmbH hat diesen vorab schriftlich ausdrücklich zugestimmt.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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HELM Austria Gesellschaft m. b. H. Allgemeine Verkaufsbedingungen
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Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin
Kaufvertrag zwischen , nachfolgend «Verkäufer», und , nachfolgend «Käufer». 1 Pflichten des Verkäufers 1a Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Käufer
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Ihr Ansprechpartner für Ihre Bestellung oder Fragen ist Herr Christoph Lerch, zu erreichen unter der Adresse:
I M P R E S S U M : =================== Geschäftsinhaber: Christoph Lerch Gerichtsstand: Wien Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 48 38 33 06 Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Allgemeines Geltungsbereich Diese Bedingungen der Metzgerei Grosse Mannheim gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen
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AGB s Inhalt 1.Geltung... 2 1.1 Liefer-, Zahlungs- und Garantiebedingungen... 2 1.2 aktuelle Fassung unserer AGB... 2 2. Angebot / Vertragsabschluss... 2 2.1 Preise und Angebote... 2 2.2 Kostenvoranschläge...
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH
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Katalog 2015 Kapitel 10 Stifte und Nieten Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: 0761-83329 oder Fax: 0761-892677 Inhaltsverzeichnis Kapitel 10 Stifte und Nieten DIN Artikel Seite 1 / St Kegelstifte 106-107
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen
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