Checkliste zur Umstellung von GMP-Verträgen auf Gothaer GewerbeProtect (GGP)
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- Jasmin Vogel
- vor 6 Jahren
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1 Checkliste zur Umstellung von GMP-Verträgen auf Gothaer GewerbeProtect (GGP) Die nachstehende Checkliste gibt einen groben Überblick der bei Umstellung von GMP auf GGP zu beachtenden Punkte. Hierbei steht im Fokus ein Beratungsverschulden bei der Umstellung zu vermeiden. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und folgt dem Aufbau der GMPBedingungen. Insbesondere werden die neuen Deckungserweiterungen der GGP gegenüber der GMP hier nicht dargestellt. Seite 1 von 16
2 Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Regelungen Vertragsform Selbstbeteiligung Höchstentschädigung Unterversicherung Jährliche Meldung/Meldeverfahren Schutz der Sachwerte Sachinhalt Glas Elektronik Maschinen Transport Versicherungswert Zielgruppenbesonderheiten Schutz der Erträge 12 Schutz bei Haftpflichtansprüchen 13 BHV PHV Schutz bei Betriebsschließung 14 Klauseln 15 Seite 2 von 16
3 Allgemeiner Teil Allgemeine Regelungen Vertragsform Vertragsform Bei der GMP handelt es sich um eine umfassende Versicherung in einem einheitlichen Vertrag (verbundene Versicherung). Es handelt sich um eine Bündelung von jeweils rechtlich selbstständigen Versicherungsverträgen, welche einzeln kündbar sind. Gefahren und Risiken sind nur versichert, wenn diese vereinbart sind. Es ist nicht möglich Teilbereiche des Versicherungsschutzes einzeln zu kündigen. Um den kompletten GMP-Versicherungsschutz inkl. aller Bausteine und Klauseln abzubilden, sind nachstehende Verträge im Rahmen einer GGP erforderlich. - Inhaltsversicherung Feuer Inhaltsversicherung Einbruchdiebstahl Inhaltsversicherung Leitungswasser Inhaltsversicherung Sturm, Hagel Inhaltsversicherung Elementar Inhaltsversicherung Erweiterte Deckung Inhaltsversicherung Unbenannte Gefahren Inhaltsversicherung Glas Elektronikversicherung Versicherung für stationäre und transportable Maschinen, Anlagen und Geräte Versicherung für selbstfahrende und fahrbare Arbeitsmaschinen, Anlagen und Stapler Werkverkehrsversicherung Haftpflichtversicherung für betriebliche und berufliche Risiken Haftpflichtversicherung für private Risiken Betriebsschließungsversicherung Selbstbeteiligung Selbstbeteiligung Die vertragliche Selbstbeteiligung gilt über alle Sparten. Selbstbeteiligung kann je Sparte individuell vereinbart werden. Es gilt eine Standard-SB von 250,- EUR. Abweichend hiervon können 150,- EUR oder 500,EUR SB vereinbart werden. Folgende SB-Stufen stehen zur Verfügung: 0 EUR (gilt nicht für TV-Produkte) 150 EUR 250 EUR 500 EUR EUR Die SB hat keine Gültigkeit für den PHV-Schutz. Abweichende SB s im Rahmen von GGP im Vergleich zu GMP: Elementarschäden: 10% der VSU, mind. 500 EUR max EUR. Seite 3 von 16
4 Überspannungsschäden generell 250 EUR Erweiterte Deckung generell 500 EUR Zulieferer-Rückwirkungsschäden: 500,-EUR Allgemeine Regelungen Höchstentschädigung Höchstentschädigung Die je Betriebsstelle ermittelten Inhaltswerte bilden zzgl. eines Vorsorgebetrages von 10% die HE je Vers.-fall für diesen Vers.-ort. Diese steht zweimal zur Verfügung, und zwar einmal für Sachsubstanzund ein weiteres Mal für Kosten. Für die in GGP enthaltenen Produkte sind jeweils eigene Versicherungssummen zu bilden, die dann als Höchstentschädigung gelten. Im Rahmen der Sachinhaltsdeckung gilt eine 10%ige Vorsorge sofern die Summenanpassung vereinbart wird Für Ertragsausfallschäden steht als HE die Summe der Inhaltswerte einschl. Vorsorge aller Betriebsstellen zur Verfügung, max. 2,5 Mio. EUR. Unterversicherung Maßgebend für die volle Entschädigungsleistung nach einem Sachsubstanz- oder Ertragsausfallschaden ist der gemeldete Jahresumsatz. Sofern dieser dem tatsächlichem Umsatz entspricht, besteht genereller Unterversicherungsverzicht. Unterversicherung Sachinhalt Genereller Unterversicherungsverzicht bei Schäden bis EUR Elektronik Unterversicherungsverzicht, sofern VSU auf Kaufpreisbasis gebildet wurde. Maschinen stationär/transportabel Unterversicherungsverzicht, sofern VSU auf Kaufpreisbasis gebildet wurde. Maschinen fahrbar Unterversicherungsverzicht, sofern VSU auf Kaufpreisbasis gebildet wurde. Werkverkehr Ist die Versicherungssumme niedriger als der Wert der versicherten Güter, so wird Unterversicherung angerechnet. Jährliche Meldung Meldeverfahren Der VN ist verpflichtet einmal jährlich, spätestens 3 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, den Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer und die Lohn und Gehaltssumme, sowie bei Erhöhung der Höchstentschädigung für Ertragsausfallschäden auch den Rohertrag des vergangenen Geschäftsjahres zu melden, insbesondere, wenn er vom VR hierzu schriftlich aufgefordert wird. Der VN ist verpflichtet einmal jährlich, spätestens 6 Monate nach Ablauf der Versicherungsperiode die relevanten Informationen der rechtlich selbstständigen Verträge zu melden, nach denen der VR schriftlich oder in Textform fragt. Seite 4 von 16
5 Schutz der Sachwerte Sachinhalt Standardmäßige versicherte Gefahren im Rahmen der GMP sind: Jede Gefahr ist einzeln auswählbar - Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung, Anprall sonstiger Fahrzeuge, ihrer Teile oder Ladung - Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung im Rahmen der Feuerversicherung, Der Anprall sonstiger Fahrzeuge, ihrer Teile oder Ladung ist nur über die erweiterte Deckung versichert - Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus - Leitungswasser - Sturm / Hagel - Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik und Aussperrung - Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus - Leitungswasser - Sturm / Hagel - Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik und Aussperrung ist nur über die erweiterte Deckung versichert - Erweiterte Elementargefahren (sofern nicht abgewählt) Entschädigung für Wertsachen, Bargeld, Abrechnungsunterlagen usw. ist in Abhängigkeit des vorhandenen Wertbehältnisses auf EUR, EUR oder EUR begrenzt. Unter einfachem Verschluss bis EUR. Unverschlossen bis 500 EUR. - Erweiterte Elementargefahren Schlüsselverlustschäden für Besondere Behältnisse sind bis zur VSU versichert. Schlüsselverlustschäden für Besondere Behältnisse sind bis EUR versichert. Entschädigung für Wertsachen, Bargeld, Abrechnungsunterlagen usw. ist unabhängig des vorhandenen Wertbehältnisses generell auf EUR begrenzt. Unter einfachem Verschluss bis EUR. Unverschlossen bis 500 EUR. Glas Außen- und Innenverglasungen Außen- und Innenverglasungen Darüber hinaus sind bis EUR Glas- und Kunststoffscheiben, -platten von Firmenschildern und Transparenten sowie Leuchtröhren- und Hochspannungsanlagen versichert. Werbeanlagen bis EUR und Glaskeramik nur über Plusbaustein. Standardmäßig besteht Versicherungsschutz bis EUR Seite 5 von 16
6 Elektronik Abwahlbaustein im Rahmen der GMP Rechtlich selbständiger Vertrag bei GGP Wichtiger Hinweis: Die Definition der unter die GMP-Bausteine Elektronik und Maschinen fallenden versicherten Sachen ist abweichend zu den konventionellen Spartenprodukten. Bei den in der GMP unter dem Elektronikbaustein aufgeführten Sachen handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Versichert sind im Rahmen des Elektronikbausteins: Anlagen und Geräte der Büro-, Kommunikations-, Informations-, Sicherungs- und Meldetechnik, Zutrittskontrollanlagen, Türschließanlagen sowie elektronische Kassen, Waagen und Zeiterfassungssysteme, dem Betriebszweck dienende Unterhaltungselektronik und elektrische / elektronische Mess- und Prüfgeräte; Datenträger, soweit sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind, sowie Daten, wenn sie für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind. Versichert sind pauschal alle in der Versicherungssumme berücksichtigten elektrotechnischen und elektronischen, betriebsfertigen Anlagen und Geräte der - Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik - Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen - Satz- und Reprotechnik - Bild- und Tontechnik - Medizintechnik. Mitversichert sind die fest installierten Datenträger (z. B. Festplatten) und SystemProgrammdaten aus den Betriebssystemen. Alle hier nicht erwähnten Sachen fallen automatisch unter den Begriff dem Betriebszweck dienende maschinelle Einrichtungen inklusive ihrer elektronischen Mess-, Regel- und Steuereinheiten des Maschinenbausteins. Dies können abhängig von der Betriebsart beispielsweise sein: Kaffeemaschine, Mikrowelle, Sonnenbänke, Fitnessgeräte u.v.m. Insofern sind versicherte Sachen u.u. im Rahmen der GMP dem Maschinenbaustein zugeordnet, welche bei GGP der Elektronikversicherung zuzuordnen sind. Ggf. ist eine separate Maschinenversicherung bei Umstellung auf GGP nicht mehr erforderlich, da einige der über GMP versicherten Sachen in GGP unter die Elektronikdeckung fallen. Unabhängig davon besteht für bestimmte definierte Betriebsarten die Möglichkeit, betriebsfertige stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen (Geräte) und sonstige technische Anlagen, die dem branchenspezifischen Betriebszweck dienen, bis zu einer Erstrisikosumme von EUR je Versicherungsfall im Rahmen eines PlusBausteins in der Elektronikversicherung mitzuversichern. Dieser Plusbaustein hat in erster Linie Gültigkeit für Betriebsarten, die normalerweise keine separate Maschinenversicherung abschließen, weil nur in äußerst geringem Umfang entsprechende Geräte vorhanden sind. Seite 6 von 16
7 Maschinen Abwahlbaustein im Rahmen der GMP Rechtlich selbstständiger Vertrag bei GGP Wichtiger Hinweis: Die Definition der unter die GMP-Bausteine Elektronik und Maschinen fallenden versicherten Sachen ist abweichend zu den konventionellen Spartenprodukten. Bei den in der GMP unter dem Elektronikbaustein aufgeführten Sachen handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Alle in dieser Aufzählung nicht erwähnten Sachen fallen automatisch unter den Begriff dem Betriebszweck dienende maschinelle Einrichtungen inklusive ihrer elektronischen Mess-, Regel- und Steuereinheiten des Maschinenbausteins. Dies können abhängig von der Betriebsart beispielsweise sein: Kaffeemaschine, Mikrowelle, Sonnenbänke, Fitnessgeräte u.v.m. Insofern sind versicherte Sachen u.u. im Rahmen der GMP dem Maschinenbaustein zugeordnet, welche bei GGP der Elektronikversicherung zuzuordnen sind. Ggf. ist eine separate Maschinenversicherung bei Umstellung auf GGP nicht mehr erforderlich, da einige der über GMP versicherten Sachen in GGP unter die Elektronikdeckung fallen. Versichert gelten im Rahmen der GMP stationäre, transportable und fahrbare Maschinen (auch Hubund Gabelstapler) und weitere branchenspezifische, dem Betriebszweck dienende maschinelle Einrichtungen inklusive ihrer elektronischen Mess-, Regel- und Steuereinheiten. Im Rahmen der Maschinenversicherung (stationär) sind pauschal alle in der Versicherungssumme berücksichtigten betriebsfertigen stationären und transportablen Maschinen, Anlagen und Geräte versichert. In der Maschinenversicherung (fahrbar) sind pauschal alle in der Versicherungssumme berücksichtigte betriebsfertigen, selbstfahrenden und fahrbare Arbeitsmaschinen, Anlagen und Stapler versichert. Hinweis: Bei Umstellung auf GGP ist zu beachten, dass ggf. zwei Maschinenversicherungen (stationär od. fahrbar) erforderlich sind, wenn in einem versicherten Betrieb neben den stationären und transportablen Maschinen auch fahrbare Maschinen oder Hub- und Gabelstapler vorhanden sind, die im Rahmen einer GMP gesamthaft über den Maschinenbaustein versichert sind. Grundsätzlich werden alle Maschinen unabhängig ihres Alters vom Versicherungsschutz erfasst, wobei Maschinen, die älter als 20 Jahre sind, grundsätzlich nur zum Zeitwert versichert gelten. Im Rahmen der stationären Maschinenversicherung können nur Maschinen bis zu einem Alter von maximal 25 Jahre versichert werden. Seite 7 von 16
8 Maschinen Im Rahmen der selbstfahrenden und fahrbaren Maschinenversicherung dürfen die Maschinen maximal nicht älter als 10 Jahre sein. Im Rahmen der GMP-S fallen bspw. auch Sonnenbänke, Fitnessgeräte, EMS-Geräte etc. sowie der Kunststoffscheiben der Sonnenbänke unter den Versicherungsschutz des Maschinenbausteins. Sonnenbänke, Fitnessgeräte, EMS-Geräte etc. gelten im Rahmen der GGP nicht über den Maschinenbaustein versichert, sondern können über den Plusbaustein im Rahmen der Elektronikversicherung mitversichert werden. Für Kunststoffscheiben der Sonnenbänke wird im Rahmen der GGP kein Versicherungsschutz geboten. Für bestimmte definierte Betriebsarten besteht die Möglichkeit, betriebsfertige stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen (Geräte) und sonstige technische Anlagen, die dem branchenspezifischen Betriebszweck dienen, bis zu einer Erstrisikosumme von EUR je Versicherungsfall im Rahmen eines PlusBausteins in der Elektronikversicherung mitzuversichern. Dieser Plusbaustein hat in erster Linie Gültigkeit für Betriebsarten, die normalerweise keine separate Maschinenversicherung abschließen, weil nur in äußerst geringem Umfang entsprechende Geräte vorhanden sind. Seite 8 von 16
9 Transport / Werkverkehr Abwahlbaustein im Rahmen der GMP Rechtlich selbstständiger Vertrag bei GGP Keine eigene Versicherungssummenermittlung Versicherungssumme muss dem höchstmöglichen Wert der Ladung je Kraftfahrzeug entsprechen (Ladungsmaximum). Maximale Entschädigungsleistung liegt bei generell EUR je Versicherungsfall Entschädigungsgrenze je betroffenes Fahrzeug max EUR. Über die in GMP definierten Ausschlüsse hinaus bestehen im Rahmen der Transportdeckung GGP noch nachstehende Ausschlüsse: - - Besonders diebstahlgefährdete Güter wie EDV-Hard- und Software (ausgenommen Laptops als Messgeräte), Unterhaltungselektronik Tabakwaren und alkoholische Getränke, Besonders bruchgefährdete Güter, wie Eier, Glas, Porzellan etc. Temperaturgeführte Güter Radioaktive Stoffe und Kernbrennstoffe, soweit sie die gesetzlich zulässigen Freigrenzen übersteigen, Waffen und Munition (ausgenommen Jagd- und Sportwaffen und munition); Lebende Tiere und lebende Pflanzen; Drogen, auf welche das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) vom in der jeweils gültigen Fassung Anwendung findet. Seite 9 von 16
10 Versicherungswert / Entschädigung Genereller Neuwertersatz über alle Sparten mit Ausnahme des Maschinenbausteins (Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert) und der Glasversicherung (Naturalersatz) Maschinenbaustein Unterschiedliche Regelungen je Produkt Sach-Inhalt Genereller Neuwertersatz Glas Naturalersatz Elektronik Genereller Neuwertersatz Maschinen stationär/transportabel Genereller Neuwertersatz für Maschinen bis zu 6 Jahren nach Erstinbetriebnahme Maschinen älter als 20 Jahre gelten grundsätzlich zum Zeitwert versichert Maschinen älter als 25 Jahre sind über GGP nicht versicherbar. Maschinenbaustein Maschinen selbstfahrend/fahrbar Genereller Neuwertersatz für Maschinen bis 1 Jahr nach Erstinbetriebnahme, Bei Totalschaden in den ersten 7 Betriebsjahren maximaler Zeitwertabzug von 50%. Maschinen älter als 20 Jahre gelten grundsätzlich zum Zeitwert versichert Maschinen älter als 10 Jahre sind über GGP nicht versicherbar. Seite 10 von 16
11 Zielgruppenbesonderheiten Verderb von Waren nach TV-Schaden Über GGP nicht versichert Außengastronomie gilt bei GMP-G bis zur VSU versichert mit Ausnahme von Diebstahlschäden. Hier gilt Entschädigungsgrenze von EUR. Versicherbar nur über Plusbaustein Es gilt eine Entschädigungsgrenze von EUR über alle Gefahren Sachen auf Baustellen bei GMP-H begrenzt auf EUR bei ED-, ST- und Elementarschäden Versicherbar nur über PlusBaustein begrenzt auf EUR für alle Gefahren Krankenkassenrezepte werden gleichgestellt mit Abrechnungsunterlagen. Entschädigungsbegrenzung in Abhängigkeit des vorhandenen Wertbehältnisses auf EUR, EUR oder EUR. Unter einfachem Verschluss bis EUR Unverschlossen bis 500 EUR. Rezepte werden in der Pauschaldeklaration erwähnt und gelten unabhängig eines vorhandenen Wertbehältnisses bis EUR mitversichert. Edelmetalle in Praxen / Labore gelten in Abhängigkeit des vorhandenen Wertbehältnisses bis EUR, EUR oder EUR mitversichert. Edelmetalle in Praxen / Labore werden in der Pauschaldeklaration erwähnt und gelten unabhängig eines vorhandenen Wertbehältnisses bis EUR mitversichert. Unter einfachem Verschluss bis EUR Unverschlossen bis 500 EUR Unter einfachem Verschluss bis EUR. Unverschlossen bis 500 EUR. Unter einfachem Verschluss bis EUR. Unverschlossen bis 500 EUR Über PlusBaustein kann Entschädigungsgrenze für unverschlossen aufbewahrte Edelmetalle auf EUR erhöht werden. Mitversicherung einer zweiten Warenart Mitversicherung einer zweiten Warenart Grundsätzlich erfolgt Einstufung nach höchstem Risiko. Grundsätzlich erfolgt Einstufung nach höchstem Risiko. Abweichend hiervon können bei Betriebsstellen, deren Inhaltssumme über EUR liegt, Waren einer zweiten, höher einzustufenden Betriebsart bis zu einem Versicherungswert von EUR beitragsfrei mitversichert werden, sofern die Betriebsart im GMPBetriebsartenverzeichnis aufgeführt wird und er hierdurch erzielte Umsatz nicht mehr als 30% beträgt. Außerhalb der summarischen Versicherung können im Rahmen des Plusbausteins Waren einer nicht näher bezeichneten Betriebsart bis EUR mitversichert werden. Seite 11 von 16
12 Schutz der Erträge Ertragsausfall BU-Versicherung gilt für alle im Rahmen der GMP versicherten Gefahren, also auch für Glas-, TVund Transportschäden Haftzeit 12 Monate Haftzeit für alle Gefahren (Optional auf 24 Monate erweiterbar s. Klausel MR 27) BU-Versicherung nur für die Gefahren, für die sie beantragt wird Sach-Inhalt BU-Versicherung gilt nur für die Gefahren, für die sie beantragt wird Glas BU-Versicherung gilt nur wenn diese beantragt wurde Elektronik Versichert im Rahmen der Mehrkostendeckung Maschinen stationär/transportabel Versichert, sofern Ertragsausfall vereinbart wird Maschinen fahrbar Keine BU möglich Transport Keine BU möglich Haftzeit Unterschiedliche Haftzeiten je Produkt Sach-Inhalt 24 Monate Glas 24 Monate Elektronik 12 Monate Maschinen stationär/transportabel 3 Monate Versicherungssumme BU Summe der Inhaltswerte zzgl. 10% Vorsorge oder höhere individuell vereinbarte Summe, maximal 2,5 Mio. EUR Zulieferer- u. Abnehmer-Rückwirkungsschäden Versicherungssumme BU Unterschiedlich je Produkt Sach-Inhalt Inhaltssumme oder höhere individuell vereinbarte Summe, maximal 1,0 Mio. EUR Glas analog Inhalt Elektronik standardmäßig im Rahmen der ABE bis EUR. Erhöhung über zusätzliche Mehrkostenversicherung auf EUR oder individuell vereinbarte Summe bis maximal EUR möglich Maschinen stationär/transportabel 10% der Summe der Versicherungswerte der versicherten Sachen im Neuzustand, mindestens EUR Generelle SB von 500,- EUR bei ZuliefererRückwirkungsschäden Seite 12 von 16
13 Schutz bei Haftpflichtansprüchen BHV Deckungssumme 3,0 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden (2-fach maximiert) Gegen Zuschlag kann Deckungssumme auf 5,0 Mio. EUR pauschal erhöht werden. Deckungssumme 5,0 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden (3-fach maximiert) Gegen Zuschlag kann Deckungssumme auf 10,0 Mio. EUR pauschal erhöht werden. PHV Deckungssumme entspricht der vereinbarten Deckungssumme zur GMP (3 Mio. EUR oder 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 2-fach maximiert). Deckungsumfang entspricht der PHV-TopPlusDeckung Deckungssumme 20 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (1-fach maximiert). Deckungsumfang entspricht der PHV-TopPlusDeckung Seite 13 von 16
14 Schutz bei Betriebsschließung Höchstentschädigung bildet der gemeldete Jahresumsatz Für Betriebsschließung ist eine eigene Versicherungssumme anzugeben Die Tagesentschädigung beträgt 110 v.h. des Betrages, der an Geschäftskosten und Gewinn auf einen Tagesumsatz entfällt. Tagesumsatz ist Wochenumsatz geteilt durch die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage des versicherten Betriebes; Wochenumsatz ist 1/52 des gemeldeten Jahresumsatzes Die Tagesentschädigung beträgt 1/300 der vereinbarten Versicherungssumme Seite 14 von 16
15 Klauseln GMP: Zusätzliche Klauseln zur GMP MR 02 Streichung SB für BHV-Schutz Streichung der SB in der BHV bei Friseuren Ggf. BHV ohne SB wählen MR 04 Mitversicherung Postagentur Mitversicherung von Postagenturen MR 07 Einschluss Berufsrisiko Ehegatten Mitversicherung des Berufsrisiko des Ehegatten/Lebensgefährten als Beamter/Angestellter des öffentlichen Dienstes. MR 08 Ausschluss PHV Ausschluss der PHV MR 12 - Domizil-/Nachzeitklausel Domizil-/Nachzeitklausel MR 18 Zusatzbaustein I zur USV Zusatzbaustein I zur UmweltschadensBasisversicherung MR 19 - Zusatzbaustein II zur USV Zusatzbaustein II UmweltschadensBasisversicherung MR 20 Unbenannte Gefahren Einschluss von unbenannten Gefahren MR 21 Erhöhung Deckungssumme Erhöhung der Deckungssumme auf 5 Mio. EUR Versicherung des Sachrisikos in Stufe 1 nicht möglich Haftpflichtrisiko in BBR standardmäßig enthalten In BBR für private Risiken standardmäßig enthalten Kein Einschluss der privaten Risiken beantragen In Transportbedingungen standardmäßig enthalten In BBR standardmäßig enthalten Mitversicherung in Stufe I nicht möglich Unbenannte Gefahren werden als eigenständiges Produkt angeboten. Deckungssumme der GGP beträgt standardmäßig 5 Mio. EUR MR 22 Erweiterte ProdH für Bauhandwerker Erweiterte Produkthaftpflicht im Rahmen der GMP-H Abschluss des PlusBausteins zur BHV der GGP MR 23 - Erweiterte ProdH für Handelsbetriebe Erweiterte Produkthaftpflicht im Rahmen der GMP-E Abschluss des PlusBausteins zur BHV der GGP MR 24 - Energieausweise Erstellung von Energieausweisen/Energiesparberatung MR 25 - Freizügigkeit Vereinbarung von Freizügigkeit MR 26- Einschluss Hundehalterhaftpflicht Mitversicherung der privaten Hundehalterhaftpflicht. Deckungssumme entspricht dem GMP-Vertrag (3 Mio. EUR oder 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden). MR 27 Verlängerung Haftzeit Verlängerung der Haftzeit auf 24 Monate In BBR standardmäßig enthalten In AVB standardmäßig enthalten In AVB für private Risiken standardmäßig enthalten, muss jedoch beantragt werden. Deckungssumme 20 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Haftzeit für BU beträgt für Sachgefahren standardmäßig 24 Monate Seite 15 von 16
16 Zusätzliche Klauseln zur GMP MR 28 - Medikamentenkühlschränke Einschluss von Medikamentenkühlschränken bei Apotheken in den Elektronikbaustein, wenn Maschinenbaustein abgewählt wird. MR 29 - Kühlgutdeckung Kühlgutdeckung MR 30 Erweiterte Softwaredeckung Erweiterte Software-Deckung Werden im Rahmen der Elektronikversicherung vom Versicherungsschutz standardmäßig erfasst, da kein Ausschluss vorhanden. Abschluss des PlusBausteins zur Inhaltsdeckung der GGP In Elektronikbedingungen standardmäßig enthalten Seite 16 von 16
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