Christoph Scherf BCA Kompetenzcenter Komposit / Gewerbe

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1 Christoph Scherf BCA Kompetenzcenter Komposit / Gewerbe

2 Betriebsunterbrechung 1. Versicherungssummen 2. Haftzeit 3. Bewertungszeitraum 4. Prämienrückgewähr & Nachhaftung 5. Wechselwirkungsschäden 6. Rückwirkungsschäden

3 Versicherungssummen Probleme bei der Ermittlung der korrekten Versicherungssumme andere Wirtschaftsfaktoren und zeitlich anderes gelagert als Sachversicherung (gedehnter Versicherungsfall) Berechnung Versicherungswert / Berechnung Schadenhöhe Kleine Betriebsunterbrechung Inhaltsversicherungssumme ggf. + Spezialversicherung (Elektronik, Maschinen,...) Betriebseinrichtung welche über Gebäude mitversichert gilt Vollwert / Versicherungswert = Versicherungssumme = Betriebsertrag Mittlere Betriebsunterbrechung Umsatz Wareneinsatz (einschließlich Fremdleistung) = VS Feuer-Betriebsunterbrechung Umsatz Wareneinsatz Sondergrößen Ermittlung zum Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren

4 Haftzeit Ist die Zeit, die der Versicherer längstens für einen Unterbrechungsschaden zahlt Start: Sachschaden Ende: Wiederaufnahme der Betriebstätigkeit Normalerweise 12 Monate Haftzeitverlängerung möglich auf bis zu 36 Monate MBU und FBU Löhne, Gehälter und Provisionen kürzere Haftzeit möglich abweichend zur allgemeinen Haftzeit (1, 3, 6, 9 Monate) SK h Klausel (zeitliche Selbstbeteiligung) SK 8702 Löhne und Gehälter SK 8105 Vergrößerung durch behördlich angeordnete Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkungen

5 Bewertungszeitraum KBU: Versicherungssumme (Inhalt) Rohertrag (Jahresnettoumsatz- Nettowareneinsatz) Bewertungszeitraum gilt nur für die MBU und FBU reicht vom Ende des BU Schaden oder vom Ende der Haftzeit (je nachdem, eher erreicht ist) in die Vergangenheit die Ermittlung der Versicherungssumme erfolgt erst nach Beendigung des der BU Schadens

6 Haftzeit & Bewertungszeitraum Beispiel 1 Haftzeit 12 Monate BU Schaden vom bis Haftzeit: bis max Bewertungszeitraum: bis Beispiel 2 12 Monate Haftzeit BU Schaden vom bis Haftzeit: bis max Bewertungszeitraum: bis

7 Prämienrückgewähr & Nachhaftung Prämienrückgewähr Bis zu 1/3 der gezahlten Prämie wenn erwirtschaftete Werte geringer sind, als die VS im abgelaufenen Geschäftsjahr (VS = Näherungswert) Voraussetzung: Versicherungsjahr entspricht dem Geschäftsjahr und die Meldung erfolgt rechtzeitig (mindestens 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres) Nachhaftung Keine zeitliche Verlängerung der Haftzeit sondern eine zunächst beitragsfreie Erhöhung der VS In der MBU und FBU Zusatzbedingung die vereinbart werden muss Zusammenspiel: Ausgleich von Konjunkturschwankungen

8 Wechselwirkungsschäden Betriebsorte oder Abteilungen des selben VN Wenn beide Betriebsstellen im Vertrag aufgeführt sind (gesamter Betrieb muss im BU Vertrag erfasst sein) alle Versicherungsorte müssen im Versicherungsschein dokumentiert sein SK 8903 Wechselwirkungsschäden bei mehreren Versicherungsnehmern Beispiel In einer Metallwarenfabrik brennt ein Lager mit Rohstoffen ab. Alle anderen Betriebsabteilungen sind nicht vom Feuer betroffen, können jedoch auf Grund Der fehlenden Rohstoffe nicht produzieren.

9 Rückwirkungsschäden Fremdbetrieb Sachschaden im Fremdbetrieb liegt vor Individuelle Betrachtung der Geschäftstätigkeit Vereinbarung von Höchstentschädigungssummen und Franchisen Zulieferer SK8403 Abnehmer SK8404 (umgekehrte Rückwirkungsschäden) Beispiel Firma A stellt Elektromixer her Firma B liefert hierfür die Elektromotoren bei Firma B kommt es zu einem Brandschaden (keine Lieferung mehr möglich) obwohl A kein Schaden hat, kann er nicht weiter produzieren

10 Gewerbekunden im Fokus Christoph Scherf Komposit / Gewerbe Wünsche zur Sendereihe an gewerbe@bca.de Sebastian Koch VHS / D&O Auch für Ihre eigene VSH nach 34d und 34f Dirk Kober BAV Vor Ort Unterstützung bei bav Terminen Ersan Odabasi Kranken / BKV Vorteile und Vertriebsansätze zur BKV

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