AMTSBLATT. Inhalt. Landkreis Harburg Sitzung des Schulausschusses Sitzung des Bau- und Planungsausschusses

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AMTSBLATT. Inhalt. Landkreis Harburg Sitzung des Schulausschusses Sitzung des Bau- und Planungsausschusses"

Transkript

1 AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 30. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 30. August 2001 Nr. 35 Bekanntm. vom Inhalt Seite Landkreis Harburg Sitzung des Schulausschusses Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Samtgemeinde Jesteburg 18. Anderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Bendestorf Samtgemeinde Salzhausen 1. Änderungssatzung zur Feuerwehr-Aufwandsentschädigungs- Satzung 2. Anderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Herausgeber: Landkreis Harburg, Der Oberkreisdirektor, Winsen, Postfach Redaktion und Vertrieb: (04171) B 15eIkharburg.de Erscheinungsweise: Wöchentlich oder nach Bedarf

2 -837- ~~ BEKANNTMACHUNG Die nachstehende Sitzung gebe ich Ihnen bekannt. Tagesordnung : 1. Öffentlicher Teil Gremium: Sitzu ngs-n r. : Tag, Datum: Sitzungsbeginn: Sitzungsort: Eröffnung der Sitzung Schulausschuss 26. Sitzung I XIII. Wahlperiode Dienstag, 4. September Uhr Orientierungsstufe Düwelshöpen, Aula Schützenstraße 65,21255 Tostedt Telefon: I oder 0175 I Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit Feststellung der Tagesordnung, Beschluss über die Ausnahme von Dringlichkeitsanträgen Bericht des Ausschussvorsitzenden Bericht des Oberkreisdirektors Einwohnerhnnenfragestunde Genehmigung der Niederschrift vom 15. Mai 2001 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung Unterrichtsaufnahme mit den Klassen 7 und 8 am Gymnasium Salzhausen zum Anderung der Schulbezirkssatzung zum Sporthallenplanung für RS/OS I und Gymnasium WinsenILuhe 12. Umwandlung des Fachgymnasiums Ernährung und Hauswirtschaft in Fachgymnasium Gesundheit und Soziales 13. Errichtung einer Schule für Geistigbehinderte in Winsen 14. Schulentwicklungsplanung; Planfortschreibung Antrag der FDP-Fraktion vom Abbau der Jugendarbeitslosigkeit im Landkreis Harburg - Arbeitskreis Produktionsschule; Antrag der CDU-Fraktion und der Gruppe WG/Bartels vom Ausstattung der Landkreis-Schulen im PC- und Internet-Bereich Antrag der Gruppe WG/Bartels vom Schülerbeförderung - aktueller Sachstandsbericht; Antrag der Fraktion WG/Bartels vom Anregungen und Beschwerden 19. Anfragen 20. Einwohnerhnnenfragestunde II. Vertraulicher Teil LANDKREIS HARBURG Der Oberkreisdirektor Winsen, den 24. August 2001

3 -838- BEKANNTMACHUNG I Hiermit gebe ich die nachstehende Sitzung bekannt: Gremium : Sitzu ngs-n r. : Tag, Datum: Sitzungsbeginn: Sitzungsort: Bau- und Planungsausschuss 18. Sitzung / XIII. Wahlperiode Mittwoch, 5. September Uhr Winsen, Kreisvewaltung, Gebäude 6, Sitzungssaal, Raum B-I 3; Telefon: / Tagesordnung : 1. Öffentlicher Teil Eröffnung der Sitzung Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit Feststellung der Tagesordnung, Beschluss über die Ausnahme von Dringlichkeitsanträgen Bericht des Ausschussvorsitzenden 5. Bericht des Oberkreisdirektors 6. Einwohnerlinnenfragestunde 7. Genehmigung der Niederschrift vom 5. Juni Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung 9. Radweg K 81 Friedrichsbrücke - Oldershausen 10 Klärschlamm aus kreiseigenen Kläranlagen; mögliche Alternativen zur jetzigen Klärschlammverwertung Punkt 20a, Niederschrift der Sitzung am Vergleich alternativer zentraler Entwässerungssysteme für das Entwässerungsgebiet Holtorfsloh 12. Anregungen und Beschwerden 13. Anfragen 14. Einwohnerlinnenfragestunde 15. Schließung der Sitzung LANDKREIS HARBURG Der Oberkreisdirektor Winsen (Luhe), den

4 -839- SAMTGEMEINDE JESTEBURG \, - Samtgemeindebürgermeisterin BEKANNTMACHUNG Nr. SGJ42/01 Öffentliche Bekanntmachung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Jesteburg, Gemeinde Bendestotf Die Bezirksregierung Lüneburg hat mit Verfügung vom Az.: WUJest.-I 8 - die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Jesteburg genehmigt. Gemäß 21 5 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird darauf hingewiesen, da15 die Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Jesteburg geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Jesteburg geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel in der Abwägung begründen soll, ist dazulegen. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht liegt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung im Bauamt der Samtgemeinde Jesteburg, Niedersachsenplatz 5, Jesteburg, Zimmer 42 (Tel.: oder 43) aus. Jedermann kann Einsicht nehmen und erhält Auskunft über den Inhalt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Harburg wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Jesteburg wirksam. (Dr. hanger-scheller)

5 -840- SAMTG EMElN DE J ESTEB U RG. FLÄC H EN N UTZU NGSPLAN 18. ÄNDERUNG GEMEINDE BENDESTORF Lage der Teiländerungsbereiche

6 Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Salzhausen (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung) vom Aufgrund der $6 6, 29, 40 und 72 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom (Nds. GVB1. S. 382) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) vom (Nds. Ghl. S. 233), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVB1. S. 127), hat der Rat der Samtgemeinde Salzhausen in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Die Aufivandsentschädiggssätze des $ 2, die in DM-Beträgen ausgewiesen sind, werden wie folgt neu gefasst: Als monatliche Aufivandsentschädigg erhalten 1. Gemeindebrandmeisterhn 2. stellvertr. Gemeindebrandmeisterh 3. Ortsbrandmeisterhn 3.1 Stützpunktwehr 3.2 Ortswehr (Grundausstattung) 4. stellvertr. Ortsbrandmeisterhn 4.1 Stützpunktwehr 4.2 Ortswehr (Grundausstattung) 5. Mitglieder des Gemeindekommandos 5.1 Sicherheitsbeauftragte/r 5.2 Jugendwdin 5.3 Ausbildungsleiterh 5.4 Schriftführerhn 5.5 Pressewarihn 5.6 Funkwart/in 5.7 Atemschutzgerätewarthn 6. Gerätewart/in 6.1 Stützpunktwehr für jedes weitere Fahrzeug 6.2 Ortswehr für jedes weitere Fahrzeug 7. Zeugwarthn Kleiderkammer 8. Jugendwdin der Ortswehren 154,OO 77,OO 62,OO 52,OO 31,OO 3 21,oo

7 In 8 3 Ziffer 3 wird,,30,00 DM' durch,,16,00 " ersetzt. 2. In 6 3 Ziffer 6 wird,,40,00 DM' durch,,21,00 " ersetzt. 3. In 8 3 Ziffer 7 wird,,15,00 DM' durch,,8,00 " ersetzt. 4. In 8 4 Ziffer 1 wird,,40,00 DM' durch,,21,00 " und,,320,00 DM durch,,168,00 " ersetzt. 5. In 8 4 Ziffer 3 wird,,30,00 DM' durch,,16,00 e' ersetzt. 3 Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Salzhausen, den Q ( ag eburg) Samt e indedirektor

8 Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Sahhausen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pfiichtaufgaben vom Aufgrund der $0 6,40 und 72 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom (Nds. GVBl. S. 382) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NbrandSchG) vom (Nds. GVB1. s. 233), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S. 127) hat der Rat der Samtgemeinde Salzhausen in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Der Kostentarif des $ 2 Abs. 1 Ziffer 1-3, der in DM-Beträgen ausgewiesen ist, wird wie folgt neu gefasst: Lfd. Nr. Kostenart Kostensatz Std./ Personaleinsatz 1.1 je gestellte Brandsicherheitswache 1.2 je Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr 1.3 Sollte der Verdienstausfall höher als der Satz unter 1.1 oder 1.2 liegen, so ist der tatsächliche Verdienstausfall zu zahlen. 1.4 Einsatz von Bediensteten der Samtgemeinde oder von Privatfmen im Auftrag der Freiwilligen Feuerwehr der jeweils gültige Stundenlohn. Einsatz von Fahrzeugen (ohne Personal) 2.1 Löschfahrzeuge Löschgruppenfahrzeug LF Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Tanklöschfahrzeug TLF 2.2 Rüstwagen Rüstwagen RW 2.3 sonstige Fahrzeuge Einsatzleitwagen ELW Mannschafistransportwagen MTWPkw Tragkrafispritzenanhänger TSA Gerätewagen Gefahrgut ,OO 2 52,OO 2 2 1,oo 18,OO 52,OO 3. Einsatz von feuenvehrtechnischen Geräten und Ausrüstung (ohne Personal) 3.1 ReMingsgeräte Leiter

9 -844- Lfd. Nr. Kostenart Kostensatz Std./ U 3.2 BeleuchtungsgeräUSignalgerät Flutlichtstrahler, Stativ, Aufnahmebrücke Handlautsprecher 3.3 Arbeitsgeräte Hydraulische Heber und Hebesätze Mehrzweckzug Schneidgerät mit Elektro-Antrieb Spreizer mit Elektro-Antrieb Stromerzeuger, tragbar, 5 kva Lüftungsgerät für Saug- und Druckbetrieb Kettensägen Handsprechfunkgerät Saug- und Druckschlauch Tauchpumpe Mineralölumfüllpurnpen, tragbar Auffangbehälter Tragkraftspritze Brennschneidgerät Atemschutzgerät Hebekissen Vollschutzanzüge ölsauger Gasspürgerät öisperre Gefalxgutpumpe Transportfass Leckdichtkissen 13,OO 13,OO 13,OO 2,oo 2 1,oo 1 1,oo 13,OO 1 8,OO ,oo Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Salzhausen, den dh ( Cordes Samtgemeindebür&rmeister

Satzung. 1 Kostenfreie und kostenpflichtige Leistungen

Satzung. 1 Kostenfreie und kostenpflichtige Leistungen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Salzhausen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund der

Mehr

Kostenersatz für Sach- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lesefassung. Lesefassung S A T Z U N G

Kostenersatz für Sach- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lesefassung. Lesefassung S A T Z U N G Samtgemeinde Hanstedt S A T Z U N G über die Erhebung von Kostenersatz für Dienstund Sachleistung der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben 1 (1) Der Einsatz der Feuerwehr

Mehr

für den Landkreis Harburg

für den Landkreis Harburg AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 32. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 26. Juni 2003 Nr. 25 Bekanntm. vom Inhalt Seite 23.06.2003 23.06.2003 03.06.2003 Landkreis Harburg Sitzung des Ausschusses

Mehr

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rosengarten außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung)

Mehr

32. Jahrnann Ausneneben in Winsen (Luhe) am 07. Aunust 2003 Nr. 28. Inhalt

32. Jahrnann Ausneneben in Winsen (Luhe) am 07. Aunust 2003 Nr. 28. Inhalt AMTSBLATT fur den Landkreis Harburg 32. Jahrnann Ausneneben in Winsen (Luhe) am 07. Aunust 2003 Nr. 28 Bekanntm. vom Inhalt Seite Landkreis Harburg Sitzung Kreisbehindertenbeirat - Bekanntmachung - Gemeinde

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rottweil (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 02. Dezember 1992 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

1 - Allgemeines. 2 - Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr

1 - Allgemeines. 2 - Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Uelzen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund des 10 des Niedersächsischen

Mehr

Satzung zur Umrechnung und Glättung von Euro-Beträgen (Euroglättungssatzung)

Satzung zur Umrechnung und Glättung von Euro-Beträgen (Euroglättungssatzung) Stadt Thum Satzung zur Umrechnung und Glättung von Euro-Beträgen (Euroglättungssatzung) Auf Grund von 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21.04.1993 (SächsGVBl. Seite

Mehr

S a t z u n g. 1 Kostenersatzfreie Leistungen

S a t z u n g. 1 Kostenersatzfreie Leistungen S a t z u n g der Samtgemeinde Bothel über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben in der Fassung

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Lohr a. Main erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben. Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig:

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben. Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig: Satzung der Stadt Aurich über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aurich außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Mehr

Allgemeines. Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für

Allgemeines. Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für Satzung der Gemeinde Wangerland über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund des 10 des Niedersächsischen

Mehr

S a t z u n g. Allgemeines

S a t z u n g. Allgemeines Ordnungs-Nr.: 1/18-1 S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund der 6

Mehr

Stadtrecht der Seite 1 Feuerwehrgebührensatzung Großen Kreisstadt Traunstein 091-2

Stadtrecht der Seite 1 Feuerwehrgebührensatzung Großen Kreisstadt Traunstein 091-2 Stadtrecht der Seite 1 Feuerwehrgebührensatzung S a t z u n g über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Traunstein (Feuerwehrgebührensatzung)

Mehr

Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR

Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR Kostenverzeichnis Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1. Personal 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR 1.2 für das hauptamtliche Personal sowie für die städt.

Mehr

Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung) Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung) vom 01. 02. 1996 Auf Grund 38 Absatz 3 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz,

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2009 vom 01.10.2009 Inhaltsverzeichnis: A B Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

Mehr

Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der Fassung vom 17. Dezember, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom

Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der Fassung vom 17. Dezember, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Satzung. Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für

Satzung. Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für Satzung der Stadt Haren (Ems) über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund des 10 des Niedersächsischen

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 05 Dienstag, 15.03.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer 65. Änderung des

Mehr

S A T Z U N G. in der Fassung vom 14.Dezember 1998 zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 07. Mai 2001

S A T Z U N G. in der Fassung vom 14.Dezember 1998 zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 07. Mai 2001 S A T Z U N G über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Großenkneten außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben in der Fassung vom 14.Dezember

Mehr

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM Vom 20. Dezember 2001 (ABl. S. 317) Die Stadt Rosenheim erlässt aufgrund des Art.

Mehr

1 Allgemeines. 2 Kostenerstattungspflichtige Pflichtaufgaben

1 Allgemeines. 2 Kostenerstattungspflichtige Pflichtaufgaben Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Auf Grund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Marktheidenfeld erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S a t z u n g über Aufwendungs-

Mehr

Satzung des Marktes Oberthulba über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren vom

Satzung des Marktes Oberthulba über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren vom Satzung des Marktes Oberthulba über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren vom 01.06.1999 Der Markt Oberthulba erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG

Mehr

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Westerstede außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund

Mehr

Gemeinde Friedeburg. Ortsrecht-Sammlung

Gemeinde Friedeburg. Ortsrecht-Sammlung Gemeinde Friedeburg Ortsrecht-Sammlung Vorschrift: Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sach- und Dienstleistungen der Feuerwehr Friedeburg + Anlage (Gebührentarif) Beschließendes Organ: Gemeinderat

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch Nr. XX vom XX.XX.XXXX, in Kraft getreten zum XX.XX.XXXX Hinweise auf Änderungssatzungen:

veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch Nr. XX vom XX.XX.XXXX, in Kraft getreten zum XX.XX.XXXX Hinweise auf Änderungssatzungen: Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Gemeinde Jade veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis

Mehr

Satzung. Allgemeines. Entgeltliche Pflichtaufgaben

Satzung. Allgemeines. Entgeltliche Pflichtaufgaben Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rehburg-Loccum außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund

Mehr

SATZUNG. 1 Allgemeines

SATZUNG. 1 Allgemeines SATZUNG der Stadt Walsrode über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund der 6 und 83

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für Satzung der Stadt Bückeburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund des 10 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes,

Mehr

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 5. JANUAR 2006 NR. 1 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Marktheidenfeld erläßt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten

Mehr

Satzung der Gemeinde Sassenburg zur Anpassung von Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)

Satzung der Gemeinde Sassenburg zur Anpassung von Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Seite 1/16 Satzung der Gemeinde Sassenburg zur Anpassung von Satzungen an den Euro () Aufgrund der 6 und 8 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Gemeinde Sassenburg in seiner Sitzung

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. ²Zu den freiwilligen Einsätzen nach Abs. 1 Nr. 3 gehören insbesondere

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. ²Zu den freiwilligen Einsätzen nach Abs. 1 Nr. 3 gehören insbesondere Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund der

Mehr

Satzung. Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig:

Satzung. Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig: 2.1.27 Satzung der Stadt Lohne über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben - Satzung vom 19.06.1996-1.

Mehr

S a t z u n g über Aufwandsentschädigungen für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Osterholz-Scharmbeck

S a t z u n g über Aufwandsentschädigungen für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Osterholz-Scharmbeck Stadt Osterholz-Scharmbeck 32/4 S a t z u n g über Aufwandsentschädigungen für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6 und 29 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

1.Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Miltenberg

1.Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Miltenberg Die Stadt Miltenberg erlässt aufgrund des Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) vom 23.07.1993 (GVBl S. 522), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2011 (GVBl S. 689) und durch Verordnung

Mehr

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben 5.4 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bockenem außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung Feuerwehr)

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. Satzung

Öffentliche Bekanntmachung. Satzung Öffentliche Bekanntmachung Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Laatzen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Mehr

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.05.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Satzung

Mehr

1 Aufwendungs- und Kostenersatz

1 Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Marktredwitz Vom 12.05.1999 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 5 vom 31.05.1999), zuletzt geändert

Mehr

Allgemeines. Entgeltliche Pflichtaufgaben. Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig:

Allgemeines. Entgeltliche Pflichtaufgaben. Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Osterholz-Scharmbeck außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt GEMEINDE TOSTEDT Der Gemeindedirektor Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang: 35 ausgegeben am: 24. November 2011 Nr.: 30 angeheftet : abgenommen : Widmung von Straßen gemäß 6 und 47 (1) des Niedersächsischen

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Harburg

AMTSBLATT für den Landkreis Harburg AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 46. Jahrgang Bekannbnachung vom Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 26.01.2017 Inhalt Nr.04 Seite Landkreis Harbura 20.01.2017 Öffentliche Zustellung des Schriftstücks vom

Mehr

- Feuerwehrgebührensatzung der Samtgemeinde Zeven -

- Feuerwehrgebührensatzung der Samtgemeinde Zeven - S a t z u n g der Samtgemeinde Zeven über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben - Feuerwehrgebührensatzung der

Mehr

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben Satzung der Gemeinde Lindern (Oldb) über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Stadt Riedenburg

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Stadt Riedenburg Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Stadt Riedenburg Die Stadt Riedenburg erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S a t z

Mehr

S A T Z U N G. 1 Allgemeines

S A T Z U N G. 1 Allgemeines S A T Z U N G der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund

Mehr

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben. Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig:

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben. Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig: Abdruck der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schellerten außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Mehr

S a t z u n g. der Gemeinde Westoverledingen über die Erhebung von. Gebühren für Dienst- und Sachleistungen

S a t z u n g. der Gemeinde Westoverledingen über die Erhebung von. Gebühren für Dienst- und Sachleistungen S a t z u n g der Gemeinde Westoverledingen über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben vom 17.07.2014

Mehr

Satzung der Gemeinde Jade. über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienstund. Sachleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Jade

Satzung der Gemeinde Jade. über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienstund. Sachleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Jade Satzung der Gemeinde Jade über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienstund Sachleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Jade außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Veröffentlicht

Mehr

32-15 SATZUNG. 1 Allgemeines

32-15 SATZUNG. 1 Allgemeines SATZUNG 32-15 über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Burgdorf außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) ----------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Aufgaben. Kostenersatz. (1) Die Einsätze der Feuerwehr nach 1 Abs. 1 sind unentgeltlich, soweit nachfolgend in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

Aufgaben. Kostenersatz. (1) Die Einsätze der Feuerwehr nach 1 Abs. 1 sind unentgeltlich, soweit nachfolgend in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist. Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hellenthal (Feuerwehrsatzung) vom 17.12.1992 Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat aufgrund

Mehr

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung STADT EICHSTÄTT -Hauptamt- Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Mömbris

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Mömbris 1 aktuelle Satzung einschließlich Änderungen Pauschalsätze (2017) Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Mömbris Der Markt

Mehr

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2019 10.01.2019 Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für

2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für Satzung der Gemeinde Glandorf über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund des 10 des Niedersächsischen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Pyrmont

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Pyrmont Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Pyrmont Auf Grund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

(in der Fassung der Euro-Einführungssatzung vom )

(in der Fassung der Euro-Einführungssatzung vom ) Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Büddenstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (in

Mehr

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben. Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig:

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben. Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig: 1 Stand: 27. Febr. 2013 Satzung der Gemeinde Südbrookmerland über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstund Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Südbrookmerland außerhalb der unentgeltlich

Mehr

Satzung über die Erhebung von. Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom 04.11.

Satzung über die Erhebung von. Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom 04.11. 1.4/37.01 Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen vom 04.11.2014 1 Leistung der Feuerwehr... 2 2 Kostenersatz... 2 3 Berechnungsgrundlage... 3 4 Gebühren und sonstige

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN

AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN 23. Jahrgang, Nr. 3 Herausgegeben am 07.03.2012 Inhalt 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Salzkotten bei Einsätzen

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pleystein Vom 06.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pleystein Vom 06. S t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pleystein Vom 06. Februar

Mehr

Lesefassung. Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Märkische Schweiz vom

Lesefassung. Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Märkische Schweiz vom 1 Lesefassung Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Märkische Schweiz vom 28.02.2011 Die Lesefassung berücksichtigt: 1. die Satzung über den Kostenersatz für Einsätze

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Sibbesse außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund des 10 des Niedersächsischen

Mehr

1 -Allgemeines- 2 -Entgeltliche Pflichtaufgaben - Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig:

1 -Allgemeines- 2 -Entgeltliche Pflichtaufgaben - Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig: Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund der

Mehr

Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom

Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom 1.6/61.00 gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom 25.11.1991 1 Besonderes Vorkaufsrecht... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Inkrafttreten... 2 Anlage (Plan)... 3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden. Amt tsblatt für die Stadt Ahaus 6. Jahrgangg 08.06.2017 Nummer 011/2017 Datum: Inhalt: Seite: 31.05.2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen 2 Zweckverband EUREGIO durch

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Weißenstadt erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende SATZUNG

Mehr

Satzung über die Erhebung von

Satzung über die Erhebung von F37.01 Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen vom 04.11.2014, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 21.12.2016 1 Leistung der Feuerwehr... 2 2 Kostenersatz...

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Dienstag, 01.03.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Amt III/63 Genehmigungspflicht

Mehr

S a t z u n g. 1 Allgemeines

S a t z u n g. 1 Allgemeines S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen

Mehr

Euroanpassung. a. Erste Artikelsatzung zur Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften an den Euro b. Änderungen städtischer Richtlinien

Euroanpassung. a. Erste Artikelsatzung zur Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften an den Euro b. Änderungen städtischer Richtlinien Euroanpassung a. Erste Artikelsatzung zur Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften an den Euro b. Änderungen städtischer Richtlinien a. Erste Artikelsatzung zur Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften an

Mehr

Feuerwehr-Entschädigungssatzung Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Dreieich

Feuerwehr-Entschädigungssatzung Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Dreieich Feuerwehr-Entschädigungssatzung Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Dreieich Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

Allgemeines. Kostenersatzpflichtige Pflichtaufgaben

Allgemeines. Kostenersatzpflichtige Pflichtaufgaben 37.20 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Laatzen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (in der Fassung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung

Mehr

Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig:

Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist kostenersatzpflichtig: F E U E R W E H R Satzung der Samtgemeinde Amelinghausen über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Mehr

Artikel In 1 Absatz 3 werden nach den Worten zu erfüllenden Pflichtaufgaben werden Gebühren die Worte nach 29 Abs. 2 und 3 NBrandSchG eingefügt.

Artikel In 1 Absatz 3 werden nach den Worten zu erfüllenden Pflichtaufgaben werden Gebühren die Worte nach 29 Abs. 2 und 3 NBrandSchG eingefügt. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstund Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Burgdorf außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung)

Mehr

Zuständig: 37 / Stabsstelle Feuerwehr / Feuerwehr - Gefahrenabwehr und -vorbeugung Ansprechpartner: Thomas Busch, Telefon 02133/257139

Zuständig: 37 / Stabsstelle Feuerwehr / Feuerwehr - Gefahrenabwehr und -vorbeugung Ansprechpartner: Thomas Busch, Telefon 02133/257139 37.01a Kostentarif zur Satzung über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom 29.04.1999 Ziffer 1 nsätze Personal...

Mehr

Stadt Lauffen a.n. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n.

Stadt Lauffen a.n. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n. Vorlage 2015 Nr. 67/1 Stadt Lauffen a.n. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n. Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der

Mehr

3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 06. Februar

3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 06. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 02 DATUM : 30.01.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

außer Kraft getreten zum

außer Kraft getreten zum Satzung über die kostenpflichtigen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rangsdorf vom 23.07.2008 Auf Grund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben. Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehren ist kostenersatzpflichtig:

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben. Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehren ist kostenersatzpflichtig: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hatten außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund

Mehr

(1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für

(1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Langenhagen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung)

Mehr

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung)

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBl.

Mehr

- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 1 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 1 Freitag, 4. Januar 2019 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Vom

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Vom Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Vom 25.11.2003 Die Stadt Deggendorf erlässt auf Grund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs-

Mehr

2 - Entgeltliche Pflichtaufgaben Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehren ist kostenersatzpflichtig:

2 - Entgeltliche Pflichtaufgaben Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehren ist kostenersatzpflichtig: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wardenburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben vom

Mehr