AMTSBLATT. Inhalt. Landkreis Harburg Sitzung des Schulausschusses Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
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- Bernhard Sachs
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1 AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 30. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 30. August 2001 Nr. 35 Bekanntm. vom Inhalt Seite Landkreis Harburg Sitzung des Schulausschusses Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Samtgemeinde Jesteburg 18. Anderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Bendestorf Samtgemeinde Salzhausen 1. Änderungssatzung zur Feuerwehr-Aufwandsentschädigungs- Satzung 2. Anderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Herausgeber: Landkreis Harburg, Der Oberkreisdirektor, Winsen, Postfach Redaktion und Vertrieb: (04171) B 15eIkharburg.de Erscheinungsweise: Wöchentlich oder nach Bedarf
2 -837- ~~ BEKANNTMACHUNG Die nachstehende Sitzung gebe ich Ihnen bekannt. Tagesordnung : 1. Öffentlicher Teil Gremium: Sitzu ngs-n r. : Tag, Datum: Sitzungsbeginn: Sitzungsort: Eröffnung der Sitzung Schulausschuss 26. Sitzung I XIII. Wahlperiode Dienstag, 4. September Uhr Orientierungsstufe Düwelshöpen, Aula Schützenstraße 65,21255 Tostedt Telefon: I oder 0175 I Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit Feststellung der Tagesordnung, Beschluss über die Ausnahme von Dringlichkeitsanträgen Bericht des Ausschussvorsitzenden Bericht des Oberkreisdirektors Einwohnerhnnenfragestunde Genehmigung der Niederschrift vom 15. Mai 2001 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung Unterrichtsaufnahme mit den Klassen 7 und 8 am Gymnasium Salzhausen zum Anderung der Schulbezirkssatzung zum Sporthallenplanung für RS/OS I und Gymnasium WinsenILuhe 12. Umwandlung des Fachgymnasiums Ernährung und Hauswirtschaft in Fachgymnasium Gesundheit und Soziales 13. Errichtung einer Schule für Geistigbehinderte in Winsen 14. Schulentwicklungsplanung; Planfortschreibung Antrag der FDP-Fraktion vom Abbau der Jugendarbeitslosigkeit im Landkreis Harburg - Arbeitskreis Produktionsschule; Antrag der CDU-Fraktion und der Gruppe WG/Bartels vom Ausstattung der Landkreis-Schulen im PC- und Internet-Bereich Antrag der Gruppe WG/Bartels vom Schülerbeförderung - aktueller Sachstandsbericht; Antrag der Fraktion WG/Bartels vom Anregungen und Beschwerden 19. Anfragen 20. Einwohnerhnnenfragestunde II. Vertraulicher Teil LANDKREIS HARBURG Der Oberkreisdirektor Winsen, den 24. August 2001
3 -838- BEKANNTMACHUNG I Hiermit gebe ich die nachstehende Sitzung bekannt: Gremium : Sitzu ngs-n r. : Tag, Datum: Sitzungsbeginn: Sitzungsort: Bau- und Planungsausschuss 18. Sitzung / XIII. Wahlperiode Mittwoch, 5. September Uhr Winsen, Kreisvewaltung, Gebäude 6, Sitzungssaal, Raum B-I 3; Telefon: / Tagesordnung : 1. Öffentlicher Teil Eröffnung der Sitzung Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit Feststellung der Tagesordnung, Beschluss über die Ausnahme von Dringlichkeitsanträgen Bericht des Ausschussvorsitzenden 5. Bericht des Oberkreisdirektors 6. Einwohnerlinnenfragestunde 7. Genehmigung der Niederschrift vom 5. Juni Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung 9. Radweg K 81 Friedrichsbrücke - Oldershausen 10 Klärschlamm aus kreiseigenen Kläranlagen; mögliche Alternativen zur jetzigen Klärschlammverwertung Punkt 20a, Niederschrift der Sitzung am Vergleich alternativer zentraler Entwässerungssysteme für das Entwässerungsgebiet Holtorfsloh 12. Anregungen und Beschwerden 13. Anfragen 14. Einwohnerlinnenfragestunde 15. Schließung der Sitzung LANDKREIS HARBURG Der Oberkreisdirektor Winsen (Luhe), den
4 -839- SAMTGEMEINDE JESTEBURG \, - Samtgemeindebürgermeisterin BEKANNTMACHUNG Nr. SGJ42/01 Öffentliche Bekanntmachung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Jesteburg, Gemeinde Bendestotf Die Bezirksregierung Lüneburg hat mit Verfügung vom Az.: WUJest.-I 8 - die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Jesteburg genehmigt. Gemäß 21 5 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird darauf hingewiesen, da15 die Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Jesteburg geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Jesteburg geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel in der Abwägung begründen soll, ist dazulegen. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht liegt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung im Bauamt der Samtgemeinde Jesteburg, Niedersachsenplatz 5, Jesteburg, Zimmer 42 (Tel.: oder 43) aus. Jedermann kann Einsicht nehmen und erhält Auskunft über den Inhalt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Harburg wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Jesteburg wirksam. (Dr. hanger-scheller)
5 -840- SAMTG EMElN DE J ESTEB U RG. FLÄC H EN N UTZU NGSPLAN 18. ÄNDERUNG GEMEINDE BENDESTORF Lage der Teiländerungsbereiche
6 Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Salzhausen (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung) vom Aufgrund der $6 6, 29, 40 und 72 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom (Nds. GVB1. S. 382) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) vom (Nds. Ghl. S. 233), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVB1. S. 127), hat der Rat der Samtgemeinde Salzhausen in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Die Aufivandsentschädiggssätze des $ 2, die in DM-Beträgen ausgewiesen sind, werden wie folgt neu gefasst: Als monatliche Aufivandsentschädigg erhalten 1. Gemeindebrandmeisterhn 2. stellvertr. Gemeindebrandmeisterh 3. Ortsbrandmeisterhn 3.1 Stützpunktwehr 3.2 Ortswehr (Grundausstattung) 4. stellvertr. Ortsbrandmeisterhn 4.1 Stützpunktwehr 4.2 Ortswehr (Grundausstattung) 5. Mitglieder des Gemeindekommandos 5.1 Sicherheitsbeauftragte/r 5.2 Jugendwdin 5.3 Ausbildungsleiterh 5.4 Schriftführerhn 5.5 Pressewarihn 5.6 Funkwart/in 5.7 Atemschutzgerätewarthn 6. Gerätewart/in 6.1 Stützpunktwehr für jedes weitere Fahrzeug 6.2 Ortswehr für jedes weitere Fahrzeug 7. Zeugwarthn Kleiderkammer 8. Jugendwdin der Ortswehren 154,OO 77,OO 62,OO 52,OO 31,OO 3 21,oo
7 In 8 3 Ziffer 3 wird,,30,00 DM' durch,,16,00 " ersetzt. 2. In 6 3 Ziffer 6 wird,,40,00 DM' durch,,21,00 " ersetzt. 3. In 8 3 Ziffer 7 wird,,15,00 DM' durch,,8,00 " ersetzt. 4. In 8 4 Ziffer 1 wird,,40,00 DM' durch,,21,00 " und,,320,00 DM durch,,168,00 " ersetzt. 5. In 8 4 Ziffer 3 wird,,30,00 DM' durch,,16,00 e' ersetzt. 3 Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Salzhausen, den Q ( ag eburg) Samt e indedirektor
8 Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Sahhausen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pfiichtaufgaben vom Aufgrund der $0 6,40 und 72 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom (Nds. GVBl. S. 382) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NbrandSchG) vom (Nds. GVB1. s. 233), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S. 127) hat der Rat der Samtgemeinde Salzhausen in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Der Kostentarif des $ 2 Abs. 1 Ziffer 1-3, der in DM-Beträgen ausgewiesen ist, wird wie folgt neu gefasst: Lfd. Nr. Kostenart Kostensatz Std./ Personaleinsatz 1.1 je gestellte Brandsicherheitswache 1.2 je Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr 1.3 Sollte der Verdienstausfall höher als der Satz unter 1.1 oder 1.2 liegen, so ist der tatsächliche Verdienstausfall zu zahlen. 1.4 Einsatz von Bediensteten der Samtgemeinde oder von Privatfmen im Auftrag der Freiwilligen Feuerwehr der jeweils gültige Stundenlohn. Einsatz von Fahrzeugen (ohne Personal) 2.1 Löschfahrzeuge Löschgruppenfahrzeug LF Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Tanklöschfahrzeug TLF 2.2 Rüstwagen Rüstwagen RW 2.3 sonstige Fahrzeuge Einsatzleitwagen ELW Mannschafistransportwagen MTWPkw Tragkrafispritzenanhänger TSA Gerätewagen Gefahrgut ,OO 2 52,OO 2 2 1,oo 18,OO 52,OO 3. Einsatz von feuenvehrtechnischen Geräten und Ausrüstung (ohne Personal) 3.1 ReMingsgeräte Leiter
9 -844- Lfd. Nr. Kostenart Kostensatz Std./ U 3.2 BeleuchtungsgeräUSignalgerät Flutlichtstrahler, Stativ, Aufnahmebrücke Handlautsprecher 3.3 Arbeitsgeräte Hydraulische Heber und Hebesätze Mehrzweckzug Schneidgerät mit Elektro-Antrieb Spreizer mit Elektro-Antrieb Stromerzeuger, tragbar, 5 kva Lüftungsgerät für Saug- und Druckbetrieb Kettensägen Handsprechfunkgerät Saug- und Druckschlauch Tauchpumpe Mineralölumfüllpurnpen, tragbar Auffangbehälter Tragkraftspritze Brennschneidgerät Atemschutzgerät Hebekissen Vollschutzanzüge ölsauger Gasspürgerät öisperre Gefalxgutpumpe Transportfass Leckdichtkissen 13,OO 13,OO 13,OO 2,oo 2 1,oo 1 1,oo 13,OO 1 8,OO ,oo Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Salzhausen, den dh ( Cordes Samtgemeindebür&rmeister
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