Offenlegungsbericht der Nord-Ostsee Sparkasse

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1 Nord-Ostsee Sparkasse Offenlegungsbericht der Nord-Ostsee Sparkasse Offenlegung gemäß CRR zum 31. Dezember 2016 Seite: 1 von 37

2 Nord-Ostsee Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 10 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 12 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 16 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 20 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 23 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) 35 Seite: 2 von 37

3 Nord-Ostsee Sparkasse Abkürzungsverzeichnis a. F Alte Fassung ABS AGG AMA Art. BaFin CoCo- Bonds CRD CRR EBA ECA ECAI EU EWR GstG GuV HGB InstitutsVergV JA KAGB KMU KSA KWG MaRisk Nospa OGA SolvV SpkG ZAK Asset-backet security Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Advanced Measurement Approach Artikel Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Covered Convertable Bonds Capital Requirements Directive Capital Requirements Regulation Europäische Bankenaufsichtsbehörde Export Credit Agency External Credit Assessment Institutions Europäische Union Europäischer Wirtschaftsraum Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Institutsvergütungsverordnung Jahresabschluss Kapitalanlagegesetzbuch kleine und mittlere Unternehmen Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Nord-Ostsee Sparkasse Organismen für gemeinsame Anlagen Solvabilitätsverordnung Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Zinsausfallkorrekturposten Die in diesem Bericht angegebenen Zahlenwerte beruhen jeweils auf kaufmännisch exakten Rundungen. Daher können bei einer Summierung der Einzelwerte diese Ergebnisse von den ausgewiesenen Summen geringfügig abweichen. Seite: 3 von 37

4 Nord-Ostsee Sparkasse 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Art. 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Nord-Ostsee Sparkasse (Nospa) erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Nospa macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Art. 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, können als "sonstige Posten" ausgewiesen werden. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Seite: 4 von 37

5 Nord-Ostsee Sparkasse Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Nospa: Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Art. 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 441 CRR (Die Nospa ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die Nospa verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Die Nospa verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Art. 434 CRR sind auf der Homepage der Nospa veröffentlicht worden. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Nospa jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht und im Anhang des Jahresabschlusses der Nospa. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Art. 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht bzw. Anhang. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Art. 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Art. 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Nospa hat gemäß Art. 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Nospa hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 5 von 37

6 Nord-Ostsee Sparkasse 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht zum 31. Dezember 2016 nach 289 HGB im Abschnitt 4 Risikobericht offengelegt. Dort werden ergänzend die Risikoarten Geschäftsrisiken, Liquiditätsrisiken und sonstige Risiken offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand erstellt und wird nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Verwaltungsrat auf der Homepage der Nospa und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand erstellte Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands -- 2 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im SpkG sowie in unserer Satzung enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Genehmigung des Zweckverbandes Nord-Ostsee Sparkasse als Träger erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Seite: 6 von 37

7 Nord-Ostsee Sparkasse Entscheidungen die Vorgaben des AGG sowie das GstG beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des GstG mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Der Personalausschuss sowie bei Bedarf externe Berater unterstützen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Fachlehrgang) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung (z. B. mehrjährige leitende Tätigkeit) vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zu den Anforderungen an die Geschäftsleiter werden beachtet. Weitere Anforderungen sind in einer Stellenbeschreibung geregelt. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Zweckverband Nord-Ostsee Sparkasse als Träger entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Mitarbeitervertreter) auf der Grundlage des SpkG durch die Arbeitnehmer gewählt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der von der Verbandsversammlung gewählte Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Nord-Ostsee Sparkasse. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats werden regelmäßig Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie sowie interne Qualifizierungsmaßnahmen der Nospa mit Unterstützung einer externen Beratungsgesellschaft angeboten. Ergänzend wird regelmäßig mittels eines Newsletters zu überwachungsrelevanten Themen und aktuellen Entwicklungen im Finanzwesen informiert. Sie verfügen zudem über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse oder in anderen hauptamtlichen Tätigkeiten u. a. in Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Verwaltungen, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gem. KWG und KAGB werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Die Informationen zum Risikoausschuss sind im Lagebericht zum 31. Dezember 2016 nach 289 HGB im Abschnitt 4 Risikobericht unter Gliederungspunkt Kommunikation offengelegt. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt 4 Risikobericht unter Gliederungspunkt Kommunikation offengelegt. Seite: 7 von 37

8 Nord-Ostsee Sparkasse 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum ) Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 63,8-16,2 2) ,6 10. Genussrechtskapital 21,0-4,4 3) ,6 11. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals 129,4-0,4 4) , Fonds für allgemeine Bankrisiken 146,0-40,0 106, Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital 30, ,0 10,0 b) Kapitalrücklage 14, , c) Gewinnrücklagen -- ca) Sicherheitsrücklage 218,1-6,2 5) 211, cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 6,3-6,3 6) Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 bis 37, 472 CRR) -0,1-0,1 -- Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) 7) -- 20,0 29,1 331,8 149,0 74,2 1) Durch Rundung auf Millionen Euro kann es zu Rundungsdifferenzen kommen 2) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Art. 64 CRR), anteiliger Zinsen, Bestandsschutzregelung (Art. 484 CRR) und den nicht unter CRR anrechenbaren nachrangigen Verbindlichkeiten 3) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Art. 64 CRR) und Bestandsschutzregelung (Art. 484 CRR) 4) Abzug der bilanzierten anteiligen Zinsen 5) Die durchgeführte untestierte Vorwegzuführung kann erst nach Feststellung des JA aufsichtlich den Eigenmitteln zugerechnet werden (d. h. zum Meldestichtag ist sie noch nicht eingerechnet). Seite: 8 von 37

9 Nord-Ostsee Sparkasse 6) Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des JA der Sicherheitsrücklage zugeführt und kann erst dann aufsichtlich den Eigenmitteln zugerechnet werden (d. h. zum Meldestichtag ist er noch nicht eingerechnet). 7) Die angegebenen Beträge sind bereits bei der Überleitung der betroffenen Bilanzpositionen berücksichtigt. Daher werden die hier genannten Beträge nicht in der Summenbildung berücksichtigt. Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31. Dezember Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Nospa hat folgende Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals begeben: Schuldverschreibungen in Form von Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds) Stille Einlagen Die Nospa hat folgende Ergänzungskapitalinstrumente begeben: Genussscheine Sparkassenkapitalbriefe Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Die Nospa hat insgesamt vier Genussscheine begeben, welche sich lediglich im Nennbetrag und Zinssatz unterscheiden. Da die restlichen vertraglichen Bedingungen gleichermaßen ausgestaltet sind, wurden die Kapitalinstrumente im Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zusammengefasst dargestellt. Die Sparkassenkapitalbriefe wurden überwiegend in kleinteilige Volumina im Kundengeschäft abgesetzt, so dass im Anhang 1 zum Offenlegungsbericht aus Wesentlichkeitsgründen eine Zusammenfassung nach Zeitscheiben erfolgt. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 9 von 37

10 Nord-Ostsee Sparkasse 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter den Punkten 3.1 (Vermögenslage) und 4.3 (Risikotragfähigkeit und Stresstests) wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand erstellt und ist auf der Homepage der Nospa veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Nospa keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per (Mio. EUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 Öffentliche Stellen 0,5 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 Internationale Organisationen 0,0 Institute 1,7 Unternehmen 124,2 Mengengeschäft 81,2 Durch Immobilien besicherte Positionen 48,4 Ausgefallene Positionen 10,2 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,2 Gedeckte Schuldverschreibungen 0,4 Verbriefungspositionen -- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- Investmentfonds (OGA) 9,0 Beteiligungspositionen 8,0 Sonstige Posten 4,5 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz -- Interner Modellansatz -- Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition -- Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko -- Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren -- Vereinfachtes Verfahren -- Erweitertes Laufzeitbandverfahren -- Seite: 10 von 37

11 Nord-Ostsee Sparkasse Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 25,1 Standardansatz -- Fortgeschrittener Messansatz (AMA) -- Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 11 von 37

12 Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisiko- positionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Nord-Ostsee Sparkasse 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31. Dezember 2016 dar Mio. EUR Allgemeine Kreditrisiko- positionen Risiko- position im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Eigenmittelanforderungen Deutschland 5.447, , ,5 1,00 0,00% Summe 5.447, , ,5 1,00 0,00% Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Die Nospa nutzt die Möglichkeit gemäß Art. 2 (5) Buchstabe b) der EU-VO 1152/2014, dass Institute mit einem geringen grenzüberschreitenden Portfolio auch den grenzüberschreitenden Teil ihrer allgemeinen Kreditrisikopositionen dem Land ihres Sitzes zurechnen dürfen, sofern deren Anteil nicht über 2% aller wesentlichen Kreditrisikopositionen liegt. Der Schwellenwert von 2% bezieht sich dabei auf die Summe aller wesentlichen Kreditrisikopositionen aller Länder außerhalb des Heimatlandes Gesamtforderungsbetrag (in Mio. EUR) 3.916,3 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,00% Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in Mio. EUR) 0,0 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Seite: 12 von 37

13 Nord-Ostsee Sparkasse 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Art. 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 7.447,5 Mio. EUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Art. 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungspositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Mio. EUR 1) Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 76,1 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 347,0 Öffentliche Stellen 69,7 Multilaterale Entwicklungsbanken 18,7 Internationale Organisationen 10,2 Institute 628,6 Unternehmen 1.779,3 Mengengeschäft 2.233,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.873,8 Ausgefallene Positionen 113,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 2,2 Gedeckte Schuldverschreibungen 56,7 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- Investmentfonds (OGA-Fonds) 159,4 Sonstige Posten 109,7 Gesamt 7.477,8 1) Durch Rundung auf Millionen Euro kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Nospa ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Seite: 13 von 37

14 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Nord-Ostsee Sparkasse Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Nospa ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) Mio. EUR 1) Risikopositionen nach Branchen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen, davon: Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften -- 8,3 -- 0,3 -- 8,8 -- 2,2 1,2 Öffentliche Stellen -- 0,1 -- 0,0 -- 0, ,0 29,5 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen , Institute , Unternehmen 62,5 684,8 51,6 127,9 144,8 44,8 42,6 442,7 192,5 Davon: KMU 58,7 633,3 33,0 117,3 80,2 43,1 6,6 403,5 169,5 Mengengeschäft 156,4 98,1 62,2 130,8 122,3 20,1 12,5 159,6 259,8 Davon: KMU 156,4 98,1 62,2 130,8 122,2 20,1 12,5 159,6 259,1 Durch immobilien besicherte Positionen 19,7 8,9 20,9 76,4 55,4 6,7 17,1 230,7 182,2 Davon: KMU 19,5 8,9 20,9 76,4 54,9 6,7 17,1 229,0 182,0 Ausgefallene Positionen 5,2 3,6 2,6 4,0 21,1 7,0 0,0 16,6 22,5 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) , Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Sonstige Posten Gesamt 243,8 803,8 137,3 339,3 343,5 88,0 129,6 864,8 687,7 1) Durch Rundung auf Millionen Euro kann es zu Rundungsdifferenzen kommen Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Seite: 14 von 37

15 Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Nord-Ostsee Sparkasse Mio. EUR 1) Risikopositionen nach Branchen Sonstige 2) Zentralstaaten oder Zentralbanken 115, , Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,0 -- 0,8 4,0 Öffentliche Stellen 15, ,5 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 19, Internationale Organisationen Institute 526, Unternehmen ,9 27,2-19,1 Davon: KMU ,1 22,5 -- Mengengeschäft -- 0, ,8 8,8 0,7 Davon: KMU -- 0, ,8 0,6 Durch immobilien besicherte Positionen ,0 1,6 0,3 Davon: KMU ,1 1,6 0,3 Ausgefallene Positionen ,5 0,1 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen -- 2, Gedeckte Schuldverschreibungen 49, Investmentfonds (OGA-Fonds) -- 93, Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Sonstige Posten ,7 Gesamt 725,5 95,1 328, ,3 38,9 100,6 1) Durch Rundung auf Millionen Euro kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. 2) Inklusive Ausweis der Pauschalwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Seite: 15 von 37

16 Nord-Ostsee Sparkasse Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten Mio. EUR 1) < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre unbestimmte RLZ Zentralstaaten oder Zentralbanken 115,6 20, Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 128,0 87,3 118,3 -- Öffentliche Stellen 23,0 0,4 35,3 -- Multilaterale Entwicklungsbanken -- 15,4 4,5 -- Internationale Organisationen 10, Institute 286,3 162,6 97,3 -- Unternehmen 355,2 242, ,9 -- Mengengeschäft 697,4 330, ,7 -- Durch Immobilien besicherte Positionen 82,2 149, ,3 -- Ausgefallene Positionen 17,7 10,5 72,9 -- Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- 0,3 -- 1,7 19,1 20,1 10, Investmentfonds (OGAW-Fonds) -- 1,9 13,1 105,3 Sonstige Posten 61, ,7 Gesamt 1.795, , ,3 160,7 1) Durch Rundung auf Millionen Euro kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Forderungen werden im Offenlegungsbericht als überfällig ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Art. 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Seite: 16 von 37

17 Nord-Ostsee Sparkasse Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Nospa verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Nospa Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Nospa Pauschalwertberichtigungen. Die Darstellung der Entwicklung der Risikovorsorge enthält keine Werte zu Zinsausfallkorrekturposten (ZAK). Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Nospa geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 12,6 Mio. EUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,5 Mio. EUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 2,3 Mio. EUR. Seite: 17 von 37

18 Nord-Ostsee Sparkasse Mio. EUR 1) Bestand PWB 2) Forderungen 2) Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 18,5 10,5 0,0 1,4 0,4 7,5 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 76,6 38,4 0,2-8,3 0,0 37,5 4,3 3,0 0,0-0,3 0,0 3,8 2,0 0,8 0,0-0,2 0,0 2,5 Verarbeitendes Gewerbe 1,6 0,6 0,0-2,2 0,0 1,4 Baugewerbe 3,9 2,0 0,1-0,2 0,0 2,0 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck 15,5 5,7 0,0-0,9 0,0 9,3 18,7 13,6 0,2 1,6 0,0 0,2 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 3,9 2,5 0,0-7,6 0,0 14,9 26,6 10,1 0,1 1,5 0,0 3,4 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige , ,7 0,1 2,3 -- Gesamt 95,2 48,9 13,8 0,2-12,6 0,5 2,3 45,0 1) Durch Rundung auf Mio. EUR kann es zu Rundungsdifferenzen kommen 2) Pauschalwertberichtigungen und Eingänge auf abgeschriebene Forderungen können nicht einzelnen Kunden und somit Branchen zugerechnet werden und sind daher nur in der Gesamtsumme angegeben. Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Seite: 18 von 37

19 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Nord-Ostsee Sparkasse Mio. EUR 1) Bestand PWB 2) Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 92,3 47,6 0,2 44,7 EWR 2,8 1,2 0,0 0,0 Sonstige 0,1 0,1 0,0 0,3 Gesamt 95,2 48,9 13,8 0,2 45,0 1) Durch Rundung auf Mio. EUR kann es zu Rundungsdifferenzen kommen 2) Pauschalwertberichtigungen können nicht einzelnen Kunden und somit Branchen zugerechnet werden und sind daher nur in der Gesamtsumme angegeben. Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge Mio. EUR 1) Rückstellungen Zuführung Auflösung 64,2 11,2 17,8 8, ,9 1,5 0,0 1,3 0,0 -- 0,2 Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 18,6 0,0 4,8 0, ,8 84,3 11,2 23,9 8, ,9 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 0,0 0,0 1) Durch Rundung auf Mio. EUR kann es zu Rundungsdifferenzen kommen Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 19 von 37

20 Nord-Ostsee Sparkasse 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Nospa die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Art. 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken ggf. Internationale Organisationen ggf. Institute ggf. Unternehmen ggf. Gedeckte Schuldverschreibungen ggf. Verbriefungspositionen ggf. OGA ggf. Sonstige Posten Benannte Ratingagenturen bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s keine keine keine keine keine keine keine Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Gegenüber der Vorperiode wurden keine weiteren Ratingagenturen in den Kreis der nominierten Ratingagenturen neu aufgenommen. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Art. 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Seite: 20 von 37

21 Nord-Ostsee Sparkasse Risikogewicht in % Risikopositionswert in Mio. EUR 1) je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 135, , ,9 -- 0, Öffentliche Stellen 15, , Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen 19, , Institute 462, , Unternehmen 17, ,9 -- Mengengeschäft , Durch Immobilien besicherte Positionen , Ausgefallene Positionen ,2 71,9 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) , , ,3 -- Beteiligungspositionen ,7 -- Sonstige Posten 58,3 -- 0, ,4 -- Summe 1.051,5 49,2 127, , , ,9 73,9 1) Durch Rundung auf Millionen Euro kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Seite: 21 von 37

22 Nord-Ostsee Sparkasse Risikogewicht in % Risikopositionswert in Mio. EUR 1) je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 173, , ,9 -- 0, Öffentliche Stellen 25, , Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen 19, , Institute 503, , Unternehmen 17, , ,5 -- Mengengeschäft , Durch Immobilien besicherte Positionen , Ausgefallene Positionen ,9 68,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) , , ,3 -- Beteiligungspositionen ,7 -- Sonstige Posten 58,3 -- 0, ,4 -- Summe 1.140,4 49,2 149, ,0 24, , ,2 70,0 1) Durch Rundung auf Millionen Euro kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Der von den Eigenmitteln abgezogene Wert beträgt 0,1 Mio. EUR. Seite: 22 von 37

23 Nord-Ostsee Sparkasse 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Nospa werden zunächst nach Verbund- und sonstigen Beteiligungen und innerhalb dieser Definition in strategische, Funktions- und kreditnahe bzw. Kredit ersetzende Kapital- Beteiligungen eingeteilt. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern. Die direkten als auch die indirekten Beteiligungen der Nospa wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die grundsätzliche geschäftspolitische Ausrichtung zum Beteiligungsportfolio ist in der Geschäftsstrategie der Nospa festgelegt. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Abs. (1) und (3) HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Im Geschäftsjahr 2016 wurde eine Abschreibung vorgenommen. Es wird auf den Anhang des Jahresabschlusses und den Lagebericht verwiesen. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Aus dem Verkauf oder der Aufgabe von Beteiligungen wurden im Geschäftsjahr 2016 nicht nennenswerte Gewinne realisiert. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten. Seite: 23 von 37

24 Nord-Ostsee Sparkasse Mio. EUR Buchwert Börsenwert Verbundbeteiligungen als Funktionsbeteiligungen - börsengehandelte Positionen nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 55, andere Beteiligungspositionen Verbundbeteiligungen als strategische Beteiligungen - börsengehandelte Positionen nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 2, andere Beteiligungspositionen Sonstige Beteiligungen als Funktionsbeteiligungen - börsengehandelte Positionen nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0, andere Beteiligungspositionen Sonstige Beteiligungen als strategische Beteiligungen - börsengehandelte Positionen nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0, andere Beteiligungspositionen Beteiligungsähnliche Anlageinstrumente - börsengehandelte Positionen 0,1 0,1 - nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend andere Beteiligungspositionen Gesamt 59,1 0,1 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31. Dezember 2016 wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 99,7 Mio. EUR ausgewiesen, wovon 19,2 Mio. EUR börsennotiert sind. Die Differenz resultiert überwiegend aus mittelbaren Beteiligungen, wie z. B. Darlehen zur Beteiligungsfinanzierung (21,1 Mio. EUR) und nachrangigen Wertpapieren (19,1 Mio. EUR). Seite: 24 von 37

25 Nord-Ostsee Sparkasse 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationrichtlinien der Nospa verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Risikostrategie. Die Nospa nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Art. 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Art. 125 CRR in Verbindung mit Art. 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Empfehlungen des Verbandes sowie die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen bei der Sparkasse und sonstige Einlagen bei der Sparkasse (Schuldverschreibungen). Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute, Bargeldeinlagen bei anderen Kreditinstituten / Lebensversicherungen, Bausparguthaben). Seite: 25 von 37

26 Nord-Ostsee Sparkasse Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, inländische Kreditinstitute und Lebensversicherungsunternehmen. Im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nutzt die Nospa Kreditderivate in Form von Credit Default Swaps. Gegenpartei für Kreditderivatetransaktionen sind ausschließlich die S-KB XI KLASSIK UG, S-KB XII KLASSIK UG und S-KB XIII KLASSIK UG (Zweckgesellschaften für Sparkassen- Kreditpoolingtransaktionen). Innerhalb der Kreditrisikominderung ist die Nospa Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen lediglich mit Gegenparteien innerhalb der Sparkassenorganisation und dem öffentlichen Sektor eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme bzw. der Bonität der öffentlichen Hand keine wesentlichen Risiken. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten Mio. EUR 1) Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen -- 0,9 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen 20,7 26,7 Mengengeschäft 10,7 71,9 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 0,4 4,8 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt 31,7 104,4 1) Durch Rundung auf Millionen Euro kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Tabelle: Besicherte Positionswerte Seite: 26 von 37

27 Nord-Ostsee Sparkasse 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Nospa die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Art. 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. Seite: 27 von 37

28 Nord-Ostsee Sparkasse 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Die Nospa steuert im Rahmen des Bilanzstrukturmanagements die barwertigen Zinsänderungsrisiken mittels einer tragfähigen - vom Vorstand beschlossenen - Benchmark außerhalb der periodischen Risikotragfähigkeitsbetrachtung. In der periodischen Risikotragfähigkeit berücksichtigt die Nospa das Zinsänderungsrisiko über das Zinsspannenrisiko sowie das Marktpreisrisiko aus Handelsgeschäften. Die Zinsbuchsteuerung erfolgt in einem monatlichen Turnus, die Ermittlung des Zinsspannenrisikos erfolgt vierteljährlich. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die barwertige Risikoquantifizierung erfolgt nach dem Verfahren der Modernen Historischen Simulation. Dabei wird auf täglicher Basis eine Datenreihe von Januar 1988 bis Dezember 2015 zu Grunde gelegt. Das Konfidenzniveau beträgt hierbei 95 %, die Haltedauer 63 Handelstage. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Ausübungen von Sondertilgungs- und Sonderkündigungsrechten im Kundengeschäft werden auf Basis historischer Zeitreihen berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Zinsspannenrisikos in der periodischen Risikotragfähigkeit wird der Zinsüberschuss der nächsten 12 Monate nach dem Analysestichtag betrachtet. Ausgangsbasis bildet der Zinsüberschuss bei Annahme konstanter Zinsen und geplanter Bilanzstruktur. Es werden verschiedene Zinsszenarien zum Vergleich herangezogen. Für das Zinsszenario, das für Zinsspannenrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften zusammen den höchsten Risikowert liefert, wird die abweichende Zinsüberschussentwicklung als Zinsspannenrisiko in der Risikotragfähigkeit abgebildet. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt: berechnete Barwertänderung Zinsschock Basispunkte Zinsschock Basispunkte Mio. EUR -98,8-46,0 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Seite: 28 von 37

29 Nord-Ostsee Sparkasse 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken, Kreditrisiken und Währungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures), bei der Limitierung der Risikohöhe, bei der Berechnung der Risikovorsorge sowie der Berechnung der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird im Rahmen eines Kompetenzsystems festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich außerbörslich (over the counter OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind vornehmlich Institute der Sparkassen-Finanzgruppe. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Für diejenigen Geschäfte, die nicht durch Sicherheiten gedeckt sind und für die zum Bilanzstichtag ein potentieller Verpflichtungsüberhang besteht, wurde nach dem Vorsichtsprinzip entsprechende Risikovorsorge in Form von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß 249 (1) HGB gebildet. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß 249 (1) HGB besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Nospa zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Seite: 29 von 37

30 Nord-Ostsee Sparkasse Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten Mio. EUR 1) Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate 12, , ,4 Währungsderivate 0,9 -- 0,9 -- 0,9 Aktien-/Indexderivate Kreditderivate Warenderivate Sonstige Derivate Gesamt 13, , ,3 1) Werte ohne anteilige Zinsen. Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2016 auf 23,2 Mio. EUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Kreditderivate Per 31. Dezember 2016 betrug der Nominalwert der Absicherungen über Kreditderivate 15 Mio. EUR, die sich auf bilanzielle Ausfallrisikopositionen beziehen. Diese wurden als Credit Default Swaps zur Nutzung für das eigene Kreditportfolio gekauft (Sicherungsnehmer) sowie verkauft (Sicherungsgeber). Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. Seite: 30 von 37

31 Nord-Ostsee Sparkasse 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.4 (Risikoarten und deren wesentlichen Teilrisiken) offengelegt. Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR ermittelt. Das Mittel der Bruttoerträge aus den vergangenen drei Jahren wird hierbei mit einem durch die Aufsicht vorgegebenen Faktor von 15% multipliziert. Ausgangspunkt für die Ertragsrechnung pro Jahr sind die Stichtagswerte zum Jahresende. Seite: 31 von 37

32 Nord-Ostsee Sparkasse 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Nospa resultiert in erster Linie aus Refinanzierungsaktivitäten mit gedeckten Wertpapieren (Pfandbriefen). Nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) müssen Pfandbriefe jederzeit durch Deckungswerte mindestens in Höhe des Nennwertes aller umlaufenden Emissionen gedeckt sein. Hypothekendarlehen und Wertpapiere bilden dabei entsprechende Deckungsmassen, die vorrangig der Befriedigung der Pfandbriefgläubiger dienen, da Ansprüche der Pfandbriefinvestoren nach den gesetzlichen Regelungen aus dem Deckungsstock befriedigt werden (insolvenzfreies Vermögen). Eine Überbesicherung besteht in der Deckungsmasse für emittierte Pfandbriefe. Sie dient der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Die darüber hinaus gehende Überdeckung stellt einen zusätzlichen Emissionsspielraum sicher. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastungsquote ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Emission von Pfandbriefen und die Erhöhung der Deckungsmasse zurückzuführen. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 100%. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Anteile in Immobilienfonds sowie Sachanlagen und Kassenbestände. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nospa für die Meldung der belasteten und unbelasteten Vermögenswerte eine Sonderregelung (für nationale Eigenheiten) genutzt hat. Das bedeutet, dass die Weiterleitungsmittel und Konsortialkredite als unbelastet gemeldet wurden. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 Mio. EUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 618, ,4 davon jederzeit kündbare Darlehen 114,7 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte davon Aktieninstrumente 80,1 82,1 davon Schuldtitel 14,5 15,0 556,7 577,7 davon Kredite und Darlehen, nicht jederzeit kündbar 604, ,8 davon sonstige Vermögenswerte Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte 283,5 Seite: 32 von 37

33 Nord-Ostsee Sparkasse Zu allen Quartalstichtagen in 2016 hat die Nospa keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten. Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 Mio. EUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 365,5 618,8 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Seite: 33 von 37

34 Nord-Ostsee Sparkasse 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Nospa gemäß Art. 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Seite: 34 von 37

35 Nord-Ostsee Sparkasse 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR 1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 7,19% (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,72 Prozentpunkten. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war der mit der Feststellung des Jahresabschlusses einhergehende Anstieg des Kernkapitals. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile Anzusetzender Wert LRSum Mio. EUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 6.207,8 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert k.a. werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungs- kreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen k.a. in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 42,5 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) k.a. 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller 465,9 Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel k.a. 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der k.a. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 7 Sonstige Anpassungen -29,0 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 6.687,2 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Seite: 35 von 37

36 Nord-Ostsee Sparkasse Zeile LRCom Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, 6.178,9 aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) -0,1 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote Mio. EUR 6.178,8 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, 15,1 in bar erhaltene Nachschüsse) 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in 9,9 Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode k.a. 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten k.a. gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) k.a. 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) k.a. 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 17,5 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva k.a. EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition k.a. gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/ Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften k.a. EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT- Risikopositionen) 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 1.357,9 k.a. 42,5 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -892,0 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 465,9 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht k.a. einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel k.a. 429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt k.a. k.a. k.a. k.a. Seite: 36 von 37

37 Nord-Ostsee Sparkasse bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 480,8 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 6.687,2 22 Verschuldungsquote 7,19 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Ja EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens k.a. Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch k.a. EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon 6.178,9 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 49,2 EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt 405,2 werden EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen 22,4 Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden EU-7 Institute 533,1 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 1.827,1 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 1.437,2 EU-10 Unternehmen 1.486,8 EU-11 Ausgefallene Positionen 96,2 EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 1) Durch Rundung auf Millionen Euro kann es zu Rundungsdifferenzen kommen Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote Mio. EUR 1) 6.178,9 321,8 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) (LRSpl) Seite: 37 von 37

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106 * * kaufe(n) ich/wir Sparkassenkapitalbrief nachrangige Namensschuldverschreibung Kaufauftrag Gläubiger (Name, Vorname, Geburtsname; Geburtstag/-ort; Beruf; Anschrift) Zu Lasten Konto Nr. Wert Gegen bar den oben näher bezeichneten Sparkassenkapitalbrief über Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die zur Zeit der Fälligkeit geltende Kapitalertragsteuer dem o. a. Zinsgutschriftskonto gutgeschrieben werden. Das Konto lautet auf den Namen des Gläubigers Sparkassenbriefkonto-Nr.: StNr: oder USt-IDNr:. Brief Nr. Käufer falls nicht zugleich Gläubiger (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Anschrift) Laufzeit EUR Fälligkeit Zinssatz Zinstermin Zinsgutschriftskonto Hinterleg.-Nr. HK-Nr. 1 Datum Mehrzweckfeld Nord-Ostsee Sparkasse Holm Flensburg Sparkasse Ust-IDNr. DE Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf Weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefes verlangen. Den Sparkassenkapitalbrief nehmen Sie bitte für mich/uns in Verwahrung. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes dem Konto Den Sparkassenkapitalbrief händigen Sie mir/uns bitte aus. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen. Der Kapitalanspruch aus dem Sparkassenkapitalbrief verjährt 10 Jahre nach Eintritt der Fälligkeit. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Schuldverschreibung ist der Sitz der Schuldnerin. gutzuschreiben. SK_ (Fassung Okt. 2004) (V1) manuell Nord-Ostsee Sparkasse 1. Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit vorbehaltlich Ziffer 3 unkündbar. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Kapitalgeber i. S. des 10 KWG gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital i. S. des 10 KWG unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse. 2. Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 3. Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres - frühestens am Ende des 3.Geschäftsjahres mit Wirkung zum Ende des 5.Geschäftsjahres - kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. 4. Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 5. Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der vorzeitigen Rückzahlung zustimmt (vgl. 10 Abs. 5 a) Satz 5 KWG). Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, auf die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief weder Tilgungs- noch Zinszahlungen zu leisten, wenn dies zur Folge hätte, dass die Eigenmittel der Sparkasse die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen; vorzeitige Tilgungs- und Zinszahlungen sind der Sparkasse unbeschadet entgegenstehender Vereinbarungen zurückzuerstatten ( 10 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4a) und b) KWG). 6. Bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung: Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über das verbriefte Recht zu verfügen sowie Dritte zu bevollmächtigen. Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Sparkasse und mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich Rechte aus dem Gemeinschaftskonto geltend machen. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger. 7. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Der/Die Kontoinhaber handelt/handeln für eigene Rechnung: Legitimationsprüfung und Bearbeitungsvermerke siehe Rückseite 1 HK»Normalverzinsliche Sparkassenbriefe im Umlauf«. 2 Nichtzutreffendes bitte streichen. Ja. / Nein.* Rechtsverbindliche Unterschrift(en)

107 Konto Nr.: Legitimationsprüfung gemäß 154 Abs. 2 der Abgabenordnung (nur Art der Legitimation) Gläubiger 1: persönlich bekannt und bereits legitimiert bei Konto Ausgewiesen durch Personalausweis / Reisepass Nr. gültig bis ausgestellt von Gläubiger 2: persönlich bekannt und bereits legitimiert bei Konto Ausgewiesen durch Personalausweis / Reisepass Nr. gültig bis ausgestellt von Käufer (falls abweichend vom Gläubiger): persönlich bekannt und bereits legitimiert bei Konto Ausgewiesen durch Personalausweis / Reisepass Nr. gültig bis ausgestellt von SK_ (Fassung Okt. 2004) (R1) Legitimation geprüft und für die Richtigkeit der Unterschrift(en): * Wirtschaftlich Berechtigter (Bei Handeln für fremde Rechnung) Name, Anschrift siehe Identifizierungsbogen GwG. Freistellungsauftrag erteilt geändert entfällt Unterschrift des Sachbearbeiters Unterschrift des Sachbearbeiters

108 Sparkassenkapitalbrief nachrangige Namensschuldverschreibung Kaufbestätigung Sparkassenbriefkonto-Nr.: StNr: oder USt-IDNr:. Nord-Ostsee Sparkasse Holm Flensburg Sparkasse Ust-IDNr. DE für Brief Nr. Laufzeit Fälligkeit Zinssatz Zinstermin Zinsgutschriftskonto Hinterleg.-Nr. HK-Nr. Datum Mehrzweckfeld Käufer falls nicht zugleich Gläubiger (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Anschrift) Nr. Zu Lasten Konto Wert kaufe(n) ich/wir Gegen bar den oben näher bezeichneten Sparkassenkapitalbrief über EUR Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die zur Zeit der Fälligkeit geltende Kapitalertragsteuer dem o. a. Zinsgutschriftskonto gutgeschrieben werden. Das Konto lautet auf den Namen Bitte bewahren Sie diese Kaufbestätigung/Hinterlegungsquittung sorgfältig auf! SK_ (Fassung Okt. 2004) (V2) Nord-Ostsee Sparkasse des Gläubigers Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf Weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefes verlangen. Den Sparkassenkapitalbrief nehmen Sie bitte für mich/uns in Verwahrung. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes dem Konto Den Sparkassenkapitalbrief händigen Sie mir/uns bitte aus. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen. Der Kapitalanspruch aus dem Sparkassenkapitalbrief verjährt 10 Jahre nach Eintritt der Fälligkeit. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Schuldverschreibung ist der Sitz der Schuldnerin. 6. Bei Gemeinschaftskonto Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger. 7. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Der/Die Kontoinhaber handelt/handeln für eigene Rechnung: Nein. Unterschriften der Sparkasse gutzuschreiben. 1. Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit vorbehaltlich Ziffer 3 unkündbar. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Kapitalgeber i. S. des 10 KWG gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital i. S. des 10 KWG unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse. 2. Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 3. Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres - frühestens am Ende des 3.Geschäftsjahres mit Wirkung zum Ende des 5.Geschäftsjahres - kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. 4. Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 5. Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der vorzeitigen Rückzahlung zustimmt (vgl. 10 Abs. 5 a) Satz 5 KWG). Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, auf die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief weder Tilgungs- noch Zinszahlungen zu leisten, wenn dies zur Folge hätte, dass die Eigenmittel der Sparkasse die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen; vorzeitige Tilgungs- und Zinszahlungen sind der Sparkasse unbeschadet entgegenstehender Vereinbarungen zurückzuerstatten ( 10 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4a) und b) KWG). Einzelverfügungsberechtigung: Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über das verbriefte Recht zu verfügen sowie Dritte zu bevollmächtigen. Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Sparkasse und mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich Rechte aus dem Gemeinschaftskonto geltend machen. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Ja. / Nord-Ostsee Sparkasse

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110 * * s Kaufauftrag Sparkassenkapitalbrief nachrangige Namensschuldverschreibung Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift) Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift) Käufer (falls abweichend vom Gläubiger) Nord-Ostsee Sparkasse Holm Flensburg Ust-IDNr. DE Personennummer Bankleitzahl Kontonummer Geburtsdatum/Geburtsort Beruf/Branche/berufliche Stellung nicht selbständig nicht selbständig Staatsangehörigkeit selbständig selbständig Rechtsform Aufenthaltsland bei Gebietsfremden Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1 Nr. Zu Lasten Konto Gegen bar kaufe ich/kaufen wir einen Sparkassenkapitalbrief zu folgenden Bedingungen: Laufzeit Fälligkeit Zinssatz % p.a. Zinstermin Nennbetrag EUR Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer dem Zinsgutschriftskonto des Gläubigers Nr. bei der BLZ gutgeschrieben werden. Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefes verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes dem Gutschriftskonto des Gläubigers Nr. bei der BLZ gutzuschreiben. Ich bitte/wir bitten um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde. Den Sparkassenkapitalbrief nehmen Sie bitte für mich/uns in Verwahrung. Den Sparkassenkapitalbrief händigen Sie mir/uns bitte aus. Hinterlegungs-Nr. Brief-Nr. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen. Der Anspruch aus der Urkunde verjährt, wenn sie nicht binnen zehn Jahren nach Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Schuldverschreibung ist der Sitz der Sparkasse. manuell (Fassung Nov. 2010) (V1_ND) Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt 1. Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Kapitalgeber i. S. des 10 KWG gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital i. S. des 10 KWG unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse. 2. Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 3. Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von Jahren/ Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres frühestens zum kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. 4. Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. Fortsetzung s. Folge-/Rückseite

111 Kontonummer 5. Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der vorzeitigen Rückzahlung zustimmt (vgl. 10 Abs. 5a) Satz 5 KWG). Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, auf die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief weder Tilgungs- noch Zinszahlungen zu leisten, wenn dies zur Folge hätte, dass die Eigenmittel der Sparkasse die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen; vorzeitige Tilgungs- und Zinszahlungen sind der Sparkasse unbeschadet entgegenstehender Vereinbarungen zurückzuerstatten ( 10 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4a) und b) KWG). 6. Gesetzliche Mitwirkungspflicht des Kunden Der Kontoinhaber ist/die Kontoinhaber sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Sparkasse gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen ( 4 Abs. 6 GwG). 7. Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den Sparkassenbrief zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Sparkasse und mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich Rechte aus dem Gemeinschaftskonto geltend machen. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger 8. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. 9. Werbewiderspruch Der Kontoinhaber kann/die Kontoinhaber können jederzeit der Verwendung seiner/ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 10. Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten ( 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG) Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere eines Treugebers): Ja. Nein. Wirtschaftlich Berechtigter: Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln auf Veranlassung und im wirtschaftlichen Interesse der nachfolgend aufgeführten natürlichen Person: Name und Vorname(n), Anschrift Ort, Datum Unterschrift(en) Kontoinhaber Schleswig, Zustimmung der gesetzl. Vertreter bei Konten Minderjähriger bitte mit gesondertem Vordruck Legitimationsprüfung gemäß 154 Abs. 2 der Abgabenordnung: Person Ausweis-Art Identifikation Ausweis-Nummer Identifikation-Art ausgestellt von (Fassung Nov. 2010) (R1_ND) Antrag angenommen und Legitimation geprüft: Michaela Rohde, S am: Hinweis nach 23a KWG Beratung und werbliche Information einverstanden per Freistellungsauftrag Daten freigegeben ausgehändigt Telefon / erteilt geändert entfällt

112 s Kaufbestätigung Sparkassenkapitalbrief nachrangige Namensschuldverschreibung Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift) Nord-Ostsee Sparkasse Holm Flensburg Ust-IDNr. DE Personennummer Bankleitzahl Kontonummer Geburtsdatum/Geburtsort Beruf/Branche/berufliche Stellung nicht selbständig nicht selbständig selbständig selbständig Rechtsform Staatsangehörigkeit Aufenthaltsland bei Gebietsfremden Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift) Käufer (falls abweichend vom Gläubiger) Ausfertigung für den Kontoinhaber Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1 Nr. Zu Lasten Konto Gegen bar kauften Sie einen Sparkassenkapitalbrief zu folgenden Bedingungen: Laufzeit Fälligkeit Zinssatz % p.a. Zinstermin Nennbetrag EUR Die Zinsen werden nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer dem Zinsgutschriftskonto des Gläubigers Nr. bei der BLZ gutgeschrieben. Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefes verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes dem Gutschriftskonto des Gläubigers Nr. bei der BLZ gutzuschreiben. Sie baten um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde. Den Sparkassenkapitalbrief nahmen wir für Sie in Verwahrung. Den Sparkassenkapitalbrief händigten wir Ihnen aus. Hinterlegungs-Nr. Brief-Nr. Bei Fälligkeit wird der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes gegen Rückgabe der Urkunde ausgezahlt. Der Anspruch aus der Urkunde verjährt, wenn sie nicht binnen zehn Jahren nach Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Schuldverschreibung ist der Sitz der Sparkasse. manuell (Fassung Nov. 2010) (V2) Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt 1. Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Kapitalgeber i. S. des 10 KWG gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital i. S. des 10 KWG unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse. 2. Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 3. Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von Jahren/ Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres frühestens zum kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. 4. Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. Fortsetzung s. Folge-/Rückseite

113 Kontonummer 5. Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der vorzeitigen Rückzahlung zustimmt (vgl. 10 Abs. 5a) Satz 5 KWG). Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, auf die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief weder Tilgungs- noch Zinszahlungen zu leisten, wenn dies zur Folge hätte, dass die Eigenmittel der Sparkasse die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen; vorzeitige Tilgungs- und Zinszahlungen sind der Sparkasse unbeschadet entgegenstehender Vereinbarungen zurückzuerstatten ( 10 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4a) und b) KWG). 6. Gesetzliche Mitwirkungspflicht des Kunden Der Kontoinhaber ist/die Kontoinhaber sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Sparkasse gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen ( 4 Abs. 6 GwG). 7. Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den Sparkassenbrief zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Sparkasse und mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich Rechte aus dem Gemeinschaftskonto geltend machen. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger 8. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Ausfertigung für den Kontoinhaber 9. Werbewiderspruch Der Kontoinhaber kann/die Kontoinhaber können jederzeit der Verwendung seiner/ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 10. Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten ( 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG) Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere eines Treugebers): Ja. Ort, Datum Nein. Wirtschaftlich Berechtigter: Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln auf Veranlassung und im wirtschaftlichen Interesse der nachfolgend aufgeführten natürlichen Person: Name und Vorname(n), Anschrift Mit freundlicher Empfehlung Schleswig, Unterschrift(en) der Sparkasse (Fassung Nov. 2010) (R2)

114 * * Kaufauftrag Sparkassenkapitalbrief nachrangige Namensschuldverschreibung Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift) Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift) Käufer (falls abweichend vom Gläubiger) Nord-Ostsee Sparkasse Holm Flensburg Ust-IDNr. DE Kontonummer IBAN Geburtsdatum/Geburtsort Beruf/Branche/berufliche Stellung nicht selbstständig nicht selbstständig Staatsangehörigkeit Personennummer BIC NOLADE21NOS selbstständig selbstständig Aufenthaltsland bei Gebietsfremden Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1 1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. Sparkasse 1 Vertragsdaten Ich kaufe/wir kaufen einen Sparkassenkapitalbrief zum Nennbetrag von EUR Laufzeit Fälligkeit Zinssatz % p.a. Zinstermin Der Nennbetrag wird von mir/uns wie folgt geleistet: EUR gegen bar. zu folgenden Bedingungen: EUR zu Lasten des Kontos in unserem Hause. EUR Mandatsreferenz: Gläubiger-ID: gemäß SEPA-Lastschriftmandat. Die Zinsen werden nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer dem folgenden Konto des Gläubigers gutgeschrieben: manuell D0 (Fassung Juni 2013) - v2.8 Deutscher Sparkassenverlag 2 Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefes verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes dem folgenden Konto des Gläubigers gutzuschreiben: Ich bitte/wir bitten um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde. Brief-Nr. Den Sparkassenkapitalbrief nehmen Sie bitte für mich/uns in Verwahrung. Hinterlegungs-Nr. Den Sparkassenkapitalbrief händigen Sie mir/uns bitte aus. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen. 3 Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Schuldverschreibung ist der Sitz der Sparkasse. 4 Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Kapitalgeber i. S. des 10 KWG gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital i. S. des 10 KWG unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse. Seite 1 von 3

115 Kontonummer 5 Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 6 Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 7 Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der vorzeitigen Rückzahlung zustimmt (vgl. 10 Abs. 5a) Satz 5 KWG). Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, auf die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief weder Tilgungs- noch Zinszahlungen zu leisten, wenn dies zur Folge hätte, dass die Eigenmittel der Sparkasse die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen; vorzeitige Tilgungs- und Zinszahlungen sind der Sparkasse unbeschadet entgegenstehender Vereinbarungen zurückzuerstatten ( 10 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4a) und b) KWG). 8 Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung der Gläubiger Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den Sparkassenbrief zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der Sparkasse gegenüber aus Beweisgründen möglichst schriftlich widerrufen. Sodann sind alle Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich verfügungsberechtigt. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger Sparkasse 9 Werbewiderspruch Der Kontoinhaber kann/die Kontoinhaber können jederzeit der Verwendung seiner/ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 10 Gesetzliche Mitwirkungspflicht Der Kontoinhaber ist/die Kontoinhaber sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Sparkasse gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen ( 4 Abs. 6 GwG). 11 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten ( 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG) Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere eines Treugebers): Ja. Nein. Wirtschaftlich Berechtigter: Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im wirtschaftlichen Interesse und auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten Person(en): (Name, Vorname, Anschrift) 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Unterschrift(en) Kontoinhaber D0 (Fassung Juni 2013) - v2.8 Ort, Datum Schleswig, :07 Uhr Zustimmung der gesetzl. Vertreter bei Konten Minderjähriger bitte mit gesondertem Vordruck Seite 2 von 3

116 Kontonummer Legitimationsprüfung gemäß 154 Abs. 2 der Abgabenordnung/Identifizierung nach GwG: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art der Legitimation (Ausweis-Art, Ausweis-Nummer, ausgestellt von) oder Verweis auf erfolgte Legitimation/Identifizierung: Angaben geprüft und für die Richtigkeit der Unterschriften: Michaela Rohde, S am: Hinweis nach 23a KWG ausgehändigt Beratung und werbliche Information einverstanden per Telefon / Freistellungsauftrag erteilt geändert entfällt Daten freigegeben: Interner Bearbeitungsvermerk: Anlageberatung ja; Beratungsprotokoll-Nr.: nein Der/Die Auftraggeber wurde(n) darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund fehlender Angaben zu erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen eine Prüfung der Angemessenheit nicht vorgenommen werden kann. Kaufauftrag ausgeführt am (Datum) um (Uhrzeit). Kundenangaben für Geschäfte in Finanzinstrumenten (Aufklärung nach dem WpHG) erhoben. Sonstiges Sparkasse Unterschrift des Sachbearbeiters mit Pers.-Nr D0 (Fassung Juni 2013) - v2.8 Seite 3 von 3

117

118 Kaufbestätigung Sparkassenkapitalbrief nachrangige Namensschuldverschreibung Nord-Ostsee Sparkasse Holm Flensburg Ust-IDNr. DE Kontonummer Personennummer IBAN BIC NOLADE21NOS Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift) Geburtsdatum/Geburtsort Beruf/Branche/berufliche Stellung nicht selbstständig nicht selbstständig Staatsangehörigkeit selbstständig selbstständig Aufenthaltsland bei Gebietsfremden Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift) Käufer (falls abweichend vom Gläubiger) Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1 1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. Kunde 1 Vertragsdaten Sie kauften einen Sparkassenkapitalbrief zum Nennbetrag von EUR zu folgenden Bedingungen: Laufzeit Fälligkeit Zinssatz % p.a. Zinstermin Der Nennbetrag wurde wie folgt geleistet: EUR gegen bar. EUR zu Lasten des Kontos in unserem Hause. EUR Mandatsreferenz: Gläubiger-ID: gemäß SEPA-Lastschriftmandat. Die Zinsen werden nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer dem folgenden Konto des Gläubigers gutgeschrieben: 2 Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefes verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes dem folgenden Konto des Gläubigers gutzuschreiben: D0 (Fassung Juni 2013) - v2.8 Deutscher Sparkassenverlag Sie baten um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde. Brief-Nr. Den Sparkassenkapitalbrief nahmen wir für Sie in Verwahrung. Hinterlegungs-Nr. Den Sparkassenkapitalbrief händigten wir Ihnen aus. Bei Fälligkeit wird der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes gegen Rückgabe der Urkunde ausgezahlt. 3 Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Schuldverschreibung ist der Sitz der Sparkasse. 4 Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Kapitalgeber i. S. des 10 KWG gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital i. S. des 10 KWG unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse. Seite 1 von 2

119 Kontonummer 5 Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 6 Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 7 Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der vorzeitigen Rückzahlung zustimmt (vgl. 10 Abs. 5a) Satz 5 KWG). Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, auf die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief weder Tilgungs- noch Zinszahlungen zu leisten, wenn dies zur Folge hätte, dass die Eigenmittel der Sparkasse die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen; vorzeitige Tilgungs- und Zinszahlungen sind der Sparkasse unbeschadet entgegenstehender Vereinbarungen zurückzuerstatten ( 10 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4a) und b) KWG). 8 Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung der Gläubiger Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den Sparkassenbrief zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der Sparkasse gegenüber aus Beweisgründen möglichst schriftlich widerrufen. Sodann sind alle Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich verfügungsberechtigt. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger Kunde 9 Werbewiderspruch Der Kontoinhaber kann/die Kontoinhaber können jederzeit der Verwendung seiner/ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 10 Gesetzliche Mitwirkungspflicht Der Kontoinhaber ist/die Kontoinhaber sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Sparkasse gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen ( 4 Abs. 6 GwG). 11 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten ( 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG) Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere eines Treugebers): Ja. Nein. Wirtschaftlich Berechtigter: Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im wirtschaftlichen Interesse und auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten Person(en): (Name, Vorname, Anschrift) 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen D0 (Fassung Juni 2013) - v2.8 Schleswig, :07 Uhr Ort, Datum Unterschrift(en) Sparkasse Seite 2 von 2

120 * * Kaufauftrag Sparkassenkapitalbrief nachrangige Namensschuldverschreibung Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift) Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift) Nord-Ostsee Sparkasse Holm Flensburg Ust-IDNr. DE Kontonummer IBAN Geburtsdatum/Geburtsort Beruf/Branche/berufliche Stellung nicht selbstständig nicht selbstständig Staatsangehörigkeit Personennummer BIC NOLADE21NOS selbstständig selbstständig Aufenthaltsland bei Gebietsfremden Käufer (falls abweichend vom Gläubiger) Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1 1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. 1 Vertragsdaten Der Gläubiger kauft einen Sparkassenkapitalbrief zum Nennbetrag von EUR Laufzeit Fälligkeit Zinssatz % p.a. Zinstermin Der Nennbetrag wird wie folgt geleistet: EUR gegen bar. zu folgenden Bedingungen: EUR zu Lasten des Kontos in unserem Hause. EUR Mandatsreferenz: Gläubiger-ID: gemäß SEPA-Lastschriftmandat. Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer dem folgenden Konto des Gläubigers gutgeschrieben werden: manuell 2 Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefs verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs dem folgenden Konto des Gläubigers gutzuschreiben: Der Gläubiger bittet um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde. Brief-Nr. Der Gläubiger bittet die Sparkasse um die Verwahrung des Sparkassenkapitalbriefs D3 (Fassung Juli 2014) - v5.3 Deutscher Sparkassenverlag Hinterlegungs-Nr. Der Gläubiger bittet die Sparkasse um die Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefs. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen. 3 Unkündbarkeit, Erfüllungsort Der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Sparkassenkapitalbrief ist der Sitz der Sparkasse. Seite 1 von 3

121 Kontonummer 4 Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Gläubiger von Ergänzungskapitalinstrumenten im Sinne des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital im Sinne des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse. 5 Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruchs aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. Blindtext 6 Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 7 Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. 8 Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung der Gläubiger Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den Sparkassenkapitalbrief zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der Sparkasse gegenüber aus Beweisgründen möglichst schriftlich widerrufen. Sodann sind alle Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich verfügungsberechtigt. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger 9 Werbewiderspruch Der Kontoinhaber kann/die Kontoinhaber können jederzeit der Verwendung seiner/ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 10 Gesetzliche Mitwirkungspflicht Der Kontoinhaber ist/die Kontoinhaber sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Sparkasse gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen ( 4 Abs. 6 GwG). 11 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten ( 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG) Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere eines Treugebers): Ja. Nein. Wirtschaftlich Berechtigter: Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im wirtschaftlichen Interesse und auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten Person(en): (Name, Vorname, Anschrift) 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. manuell Ort, Datum, Uhrzeit Schleswig, :08 Uhr Ort, Datum, Uhrzeit Schleswig, :08 Uhr Unterschrift(en) Kontoinhaber Unterschrift(en) Sparkasse D3 (Fassung Juli 2014) - v5.3 Interne Vermerke (nur für Sparkasse) s. Folgeseite. Seite 2 von 3

122 Kontonummer Legitimationsprüfung gemäß 154 Abs. 2 der Abgabenordnung/Identifizierung nach GwG: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art der Legitimation (Ausweis-Art, Ausweis-Nummer, ausgestellt von) oder Verweis auf erfolgte Legitimation/Identifizierung: Angaben geprüft und für die Richtigkeit der Unterschriften: Michaela Rohde, S am: Hinweis nach 23a KWG ausgehändigt Beratung und werbliche Information einverstanden per Telefon / Freistellungsauftrag erteilt geändert entfällt Daten freigegeben: Interner Bearbeitungsvermerk: Anlageberatung ja; Beratungsprotokoll-Nr.: nein Der/Die Auftraggeber wurde(n) darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund fehlender Angaben zu erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen eine Prüfung der Angemessenheit nicht vorgenommen werden kann. Kaufauftrag ausgeführt am (Datum) um (Uhrzeit). Kundenangaben für Geschäfte in Finanzinstrumenten (Aufklärung nach dem WpHG) erhoben. Sonstiges Unterschrift des Sachbearbeiters mit Pers.-Nr. manuell D3 (Fassung Juli 2014) - v5.3 Seite 3 von 3

123 * * Kauf eines Sparkassenkapitalbriefs nachrangige Namensschuldverschreibung Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift) Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift) Nord-Ostsee Sparkasse Holm Flensburg Ust-IDNr. DE Kontonummer IBAN Geburtsdatum/Geburtsort Beruf/Branche/berufliche Stellung nicht selbstständig nicht selbstständig Staatsangehörigkeit Personennummer BIC NOLADE21NOS selbstständig selbstständig Aufenthaltsland bei Gebietsfremden Käufer (falls abweichend vom Gläubiger) Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1 1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. 1 Vertragsdaten Der Gläubiger kauft einen Sparkassenkapitalbrief zum Nennbetrag von EUR Laufzeit Fälligkeit Zinssatz % p.a. Zinstermin Der Nennbetrag wird wie folgt geleistet: EUR gegen bar. zu folgenden Bedingungen: EUR zu Lasten des Kontos in unserem Hause. EUR Mandatsreferenz: Gläubiger-ID: gemäß SEPA-Lastschriftmandat. Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer dem folgenden Konto des Gläubigers gutgeschrieben werden: manuell 2 Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs dem folgenden Konto des Gläubigers gutzuschreiben: Der Gläubiger bittet um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde. Brief-Nr D3 (Fassung Aug. 2015) - v9.3 - o Deutscher Sparkassenverlag Der Gläubiger bittet die Sparkasse um die Verwahrung der Sparkassenkapitalbriefurkunde. Hinterlegungs-Nr. Der Gläubiger bittet die Sparkasse um die Aushändigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen. 3 Unkündbarkeit, Erfüllungsort Der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Sparkassenkapitalbrief ist der Sitz der Sparkasse. Seite 1 von 3

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