Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Wedel

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1 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Wedel Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 45

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 7 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 10 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 11 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 13 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 23 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 27 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 30 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 41 Seite: 2 von 45

3 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 42 Seite: 3 von 45

4 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk OGA SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Organismen für gemeinsame Anlagen Solvabilitätsverordnung Seite: 4 von 45

5 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431 und 436 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Sparkasse erfolgt auf Einzelinstitutsebene, die Vorschriften des Artikels 13 CRR sind für die Sparkasse nicht relevant. Quantitative Angaben Gemäß Artikel 436 Buchstaben c) bis e) CRR erklärt die Sparkasse folgendes: In der Sparkasse waren am 31. Dezember 2016 keine Tochtergesellschaften vorhanden. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse kann von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen, Gebrauch machen. Gründe für die Nicht-Offenlegung lagen nicht vor. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: Seite: 5 von 45

6 Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 441 (Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht worden. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Für einen Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen kommt die Sparkasse den Offenlegungsanforderungen bereits im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 im Abschnitt Lagebericht nach, der auf unserer Homepage veröffentlicht worden ist und auf dessen Abschnitte insoweit verwiesen wird. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 6 von 45

7 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Abschnitt C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) e, f CRR) Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand freigegebene Lagebericht enthält unter Abschnitt C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands _ 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind, neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Schleswig-Holstein, in der Satzung der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Rates der Stadt Wedel als Vertretung des Trägers der Sparkasse erforderlich. Seite: 7 von 45

8 Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Ein externes Beratungsunternehmen unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Rat der Stadt Wedel als Vertretung des Trägers der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Beschäftigtenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Schleswig- Holstein durch die Beschäftigten gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Bürgermeister der Stadt Wedel. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie Schleswig- Holstein, seit dem umbenannt in Nord-Ostdeutsche Sparkassenakademie, besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Die Informationen zum Risikoausschuss gemäß 25d Abs. 8 KWG sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Abschnitt C.2 Risikomanagementsystem offengelegt. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Abschnitt C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht offengelegt. Seite: 8 von 45

9 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Überleitung Handelsbilanz zum Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital EURO EURO EURO EURO EURO 9. Nachrangige Verbindlichkeiten , ,38 1) , Genussrechtskapital 0, Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals 12. Fonds für allgemeine Bankrisiken 13. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital 0,00 b) Kapitalrücklage 0,00 c) Gewinnrücklagen , ,33 2) , , ,00 3) ,00 ca) Sicherheitsrücklage , ,45 cb) andere Rücklagen 0,00 d) Bilanzgewinn , ,95 4) Sonstige Überleitungskorrekturen: Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel 62c CRR): ,00 Immaterielle Vermögensgegenstände (Artikel 36 (1) Buchst ,10 b, 37 CRR): Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR): , ,44 0, , , ,62 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) 2) Abzug anteiliger Zinsen 3) Abzug der Zuführung ( ,00 EUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. F) CRR 4) Abzug der Zuführung ( ,95 EUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Seite: 9 von 45

10 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse hat Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und Ergänzungskapitalinstrumente begeben. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang Tabellen 1 5 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang Tabelle 6 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 10 von 45

11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Eine Zusammenfassung des Ansatzes, nach dem die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung aktueller und zukünftiger Aktivitäten beurteilt wird enthält der Lagebericht nach 289 HGB unter dem Abschnitt C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Kreditrisiko Betrag per (Euro) Öffentliche Stellen ,28 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute ,69 Unternehmen ,22 Mengengeschäft ,64 Durch Immobilien besicherte Positionen ,61 Ausgefallene Positionen ,54 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen ,77 Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) ,32 Beteiligungspositionen ,48 Sonstige Posten ,82 Standardansatz Marktrisiko des Handelsbuchs Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition ,29 Abwicklungs- / Lieferrisiko Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren Erweitertes Laufzeitbandverfahren Abwicklungsrisiko Warenpositionsrisiko Seite: 11 von 45

12 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz ,21 Standardansatz Fortgeschrittener Messansatz (AMA) Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 12 von 45

13 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum dar. Seite: 13 von 45

14 TEUR Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionen im Handlesbuch Verbriefungsrisikoposition Eigenmittelanforderungen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko-positionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisiko-positionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Deutschland ,56 - Frankreich ,09 - Niederlande ,01 - Italien ,00 - Spanien ,03 - Luxemburg ,49 - Norwegen ,12 1,5 Österreich ,71 - Schweiz ,30 - Tschechien ,00 - Vereinigtes Königreich Vereinigte Staaten von Amerika , ,62 - Kanada ,00 - Costa Rica ,00 - Singapur ,00 - China ,00 - Hongkong ,06 0,625 Australien ,00 - Summe ,00 - Seite: 14 von 45

15 Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,00 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 0,0 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Seite: 15 von 45

16 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivaten Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von TEUR setzt sich aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko ( Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen) sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Seite: 16 von 45

17 Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Seite: 17 von 45

18 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider Deutschland EWR Sonstige TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Seite: 18 von 45

19 Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) TEUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) Ausgefallene Positionen Durch Immobilien besicherte Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Seite: 19 von 45

20 TEUR Industrieunternehmen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Unternehmen Davon: KMU Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen Die PWB wurde nicht nach Branchen aufgegliedert, der Abzug wurde bei der Branche Baugewerbe In Anrechnung gebracht Seite: 20 von 45

21 TEUR Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Unternehmen Davon: KMU Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Öffentliche Stellen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Seite: 21 von 45

22 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten TEUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre und unbefristet Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Seite: 22 von 45

23 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als überfällig ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und diese nicht bereits als notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB und ein Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 80,8 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 43,1 TEUR. Seite: 23 von 45

24 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Seite: 24 von 45

25 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Eine Zuordnung der Pauschalwertberichtigungen nach Kunden und somit nach Branchen kann nicht erfolgen. Wir haben in den entsprechenden Spalten aus diesem Grund nur eine Gesamtsumme angegeben TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland EWR Sonstige Gesamt Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Eine Aufteilung der Pauschalwertberichtigungen nach geografischen Gebieten kann nicht erfolgen. Wir haben aus diesem Grund nur eine Gesamtsumme angegeben. Seite: 25 von 45

26 Entwicklung der Risikovorsorge TEUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Rückstellungen Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 26 von 45

27 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 27 von 45

28 Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristi- ger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Seite: 28 von 45

29 Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristi- ger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Seite: 29 von 45

30 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische Beteiligungen und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die strategischen Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen- Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht, im Gegensatz zu den Kapitalbeteiligungen, somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Der Beteiligungsbegriff der CRR ist weiter gefasst als der des Handelsrechts. Er stellt unabhängig von der Besitzabsicht der Sparkasse auf die im Anlagebuch gehaltenen Beteiligungsinstrumente ab, wodurch sich zwischen diesem Bericht und dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zwangsläufig Abweichungen ergeben. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen wird der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert ausgewiesen. Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. Seite: 30 von 45

31 TEUR Buchwert Börsenwert Strategische Beteiligungen davon börsengehandelte Positionen - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Gesamt Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: TEUR Realisierter Gewinn / Verlust aus Verkauf / Liquidation Latente Neubewertungsgewinne / -verluste Gesamt Davon im harten Kernkapital berücksichtigt Gesamt Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Seite: 31 von 45

32 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art und Höhe in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Werden uns Informationen bekannt, die auf eine wesentliche (negative) Risikoänderung hindeuten, wird die jeweilige Sicherheit abhängig von ihrer Art und Höhe außerordentlich überprüft. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 und 126 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Als durch Grundpfandrechte gesichert werden nur Forderungen angesetzt, für die der Sparkasse BelWertV-konforme Gutachten vorliegen. Die Einholung von Gutachten orientiert sich entsprechend der Nutzung des Beleihungsobjektes an intern festgelegten Regelungen. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen bei der Sparkasse, sonstige Einlagen bei der Sparkasse (Zertifikate, Schuldverschreibungen). Gewährleistungen und Garantien: Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen öffentlicher Stellen und Instituten aus der Sparkassenorganisation innerhalb des Haftungsverbundes. Seite: 32 von 45

33 Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlichen anerkannten Besicherung nicht genutzt. Innerhalb der Kreditrisikominderung ist die Sparkasse Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen lediglich mit Gegenparteien innerhalb der Sparkassenorganisation eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtsteuerung integriert. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine wesentlichen Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. Seite: 33 von 45

34 Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten TEUR Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 0 Öffentliche Stellen 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen 0 0 Institute 0 0 Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen 0 0 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 0 0 Beteiligungspositionen 0 0 Sonstige Posten 0 0 Gesamt Tabelle: Besicherte Positionswerte Seite: 34 von 45

35 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken erbeben sich folgende Eigenmittelanforderungen: Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln TEUR Fremdwährungsrisiko Eigenmittelanforderung Netto-Fremdwährungsposition 711 Marktrisiko gemäß Standardansatz 711 Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken Seite: 35 von 45

36 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Den qualitativen Offenlegungsanforderungen im Hinblick auf Ziele und Grundsätze des Risikomanagements für das Zinsänderungsrisiko kommt die Sparkasse bereits im Rahmen des Lageberichts zum 31. Dezember 2016 nach, der auf unserer Internetseite veröffentlicht worden ist und auf dessen Abschnitt Prognose-, Chancen- und Risikobericht Kapitel C.5.4 Zinsänderungsrisiken insoweit verwiesen wird. Ergänzung: Sowohl in aktiven als auch in passiven Festzinspositionen bestehen zahlreiche Kundenwahlrechte (implizite Optionen). Diese werden anhand von Kündigungsquoten, welche über Regressionsanalysen ermittelt werden, in einen Korrektur-CashFlow umgewandelt und somit in der barwertigen Zinsbuchsteuerung berücksichtigt. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der von der Sparkasse angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt: berechnete Barwertänderung Zinsschock Basispunkte Zinsschock Basispunkte TEUR Tabelle: Zinsänderungsrisiko Seite: 36 von 45

37 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) berücksichtigt.. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Risikocontrolling festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich außerbörslich (over the counter OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich mit Banken guter Bonität im Rahmen des Haftungsverbundes. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten TEUR Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate Gesamt Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag auf 643 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Seite: 37 von 45

38 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt C.5.6. Operationelle Risiken offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Der bankaufsichtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko wird anhand des Basisindikatoransatzes ermittelt. Zum beträgt der Wert TEUR. Seite: 38 von 45

39 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Refinanzierungsaktivitäten. Die belasteten Vermögenswerte standen hauptsächlich mit durch Kreditsicherheiten besicherten Refinanzierungen sowie Offenmarktgeschäften in Verbindung. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag TEUR belastet. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastungsquote ist im Wesentlichen auf den Anstieg von Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Übersteigt der Wert einer Sicherheit den Betrag der gesicherten Verbindlichkeit (Übersicherung), werden Sicherheiten freigegeben. Das Vorliegen einer Übersicherung wird bei jeder Bewertung des Geschäfts, in der Regel täglich, geprüft. Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum. Die Wiederverwendung von Sicherheiten wird nicht ausgeschlossen, unterliegt jedoch vertraglichen Beschränkungen hinsichtlich Geschäften in derselben Währung. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 9,38 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Immobilien, technische Anlagen und sonstige Forderungen. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Seite: 39 von 45

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