Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Syke

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1 Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Syke Offenlegung gemäß CRR zum Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 1 von 37

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 10 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 12 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 16 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 20 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 23 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Verschuldung (LR) (Art: 451 CRR) 35 Anhang I Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 2 von 37

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk OGA SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Organisation für gemeinsame Anlagen Solvabilitätsverordnung Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 3 von 37

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Soweit nicht anders angegeben erfolgt die Darstellung der quantitativen Angaben in Mio. Euro. Aus rechentechnischen Gründen können dabei Rundungsdifferenzen auftreten. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Kreissparkasse Syke erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Folgende Offenlegungsanforderungen der CRR besitzen aktuell keine Relevanz für die Kreissparkasse Syke: Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 441 CRR (Die Kreissparkasse Syke ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die Kreissparkasse Syke verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 4 von 37

5 Art. 455 (Die Kreissparkasse Syke verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind auf der Homepage der Kreissparkasse Syke veröffentlicht worden. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Kreissparkasse Syke jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Kreissparkasse Syke. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Kreissparkasse Syke hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Kreissparkasse Syke hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 5 von 37

6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Organisation des Risikomanagements offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Kreissparkasse Syke angemessen sind. Der Lagebericht enthält den Gliederungspunkt Organisation des Risikomanagements. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Diese Abschnitte stellen die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. Dazu gibt es im Lagebericht zu jedem wesentlichen Risiko einen gesonderten Bericht. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrates 0 2 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrates sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Niedersachsen - in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Landkreises Diepholz als Träger der Sparkasse erforderlich. Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 6 von 37

7 Der regionale Sparkassenverband unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Landkreis Diepholz als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrates (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Personalvertretungsgesetzes Niedersachsen durch die Arbeitnehmer gewählt und entsprechend den Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes von der Trägervertretung bestätigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben teilweise Schulungen an der Sparkassenakademie Niedersachsen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Berichtswesen offengelegt. Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 7 von 37

8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 100,0-25,0 1) 75,0 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 191,8-3,0 1) 188,8 cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 3,6-3,6 1) Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) 26,7 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36(1) Buchst. b. 37 CRR) - 0,5 Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) 39,8 263,3 0 66,5 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 1) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26(1) Buchst. f) CRR Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 8 von 37

9 Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Kreissparkasse Syke hat kein Ergänzungskapitalinstrument begeben. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang I zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 9 von 37

10 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt Organisation des Risikomanagements wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Kreissparkasse Syke keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Kreditrisiko Betrag per (Mio. Euro) Öffentliche Stellen 0,2 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 0,2 Unternehmen 78,2 Mengengeschäft 46,9 Durch Immobilien besicherte Positionen 26,8 Ausgefallene Positionen 6,7 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 3,0 Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 5,6 Beteiligungspositionen 2,1 Sonstige Posten 1,3 Standardansatz Interner Modellansatz Marktrisiko des Handelsbuchs Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0,5 Abwicklungs- / Lieferrisiko Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren Erweitertes Laufzeitbandverfahren Abwicklungsrisiko Warenpositionsrisiko Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 10 von 37

11 CVA-Risiko CVA-Risiko 0,0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 13,3 Standardansatz Fortgeschrittener Messansatz (AMA) Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 11 von 37

12 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum dar. Der Anteil der wesentlichen ausländischen Kreditrisikopositionen ist geringer als 2 % des Betrages aller wesentlichen inländischen und ausländischen Kreditrisikopositionen (Schwellenwert). Demzufolge wurde gemäß Artikel 2 (5) Buchstabe b) der EU-VO 1152/2014 auch der grenzüberschreitende Teil der allgemeinen Kreditrisikopositionen (Art. 140 (4) Buchstabe a) CRD IV) der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Deutschland 3.126,9 170,6 170,6 1,0 0,00 Summe 3.126,9 170,6 170,6 1,0 0,00 Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Gesamtforderungsbetrag (in ) 2.310,0 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,00 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in ) 0,0 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 12 von 37

13 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 3.959,4 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 65,7 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 123,6 Öffentliche Stellen 11,3 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 72,0 Unternehmen 1.155,0 Mengengeschäft 1.171,1 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.053,8 Ausgefallene Positionen 73,9 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 28,3 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 75,1 Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 13 von 37

14 Sonstige Posten 36,3 Gesamt 3.866,1 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (99,8 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) Risikopositionen nach Branchen Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 74,4 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 122,0 0,4 Öffentliche Stellen 10,9 0,1 0,1 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 73,1 Unternehmen 65,4 46,9 98,9 113,9 81,0 141,1 81,5 93,1 367,4 73,2 1,2 Davon: KMU 46,8 93,9 77,4 71,7 72,8 35,2 34,6 327,2 59,5 1,2 Mengengeschäft 653,7 59,2 26,8 62,3 103,4 101,6 22,2 21,2 60,7 113,2 6,2 0,9 Davon: KMU 59,2 26,8 62,3 103,4 101,6 22,2 21,2 57,6 113,2 6,2 0,5 Durch Immobilien besicherte Positionen 791,7 6,4 2,0 12,3 39,9 33,2 10,5 12,8 56,7 87,4 0,3 Davon: KMU 0,8 6,4 2,0 12,3 39,9 33,2 10,5 12,8 56,7 87,4 0,3 Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 14 von 37

15 Risikopositionen nach Branchen Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 21,9 2,0 0,1 18,3 5,6 6,5 1,2 0,9 12,8 9,0 0,1 23,9 5,0 Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 87,1 Sonstige Posten 35,8 Gesamt 147,5 87,1 122, ,7 114,5 138,7 206,8 229,9 282,4 115,4 151,9 497,6 287,9 8,3 36,7 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Die PWB sind dem Segment Durch Immobilien besicherte Positionen Privatpersonen zugeordnet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 74,4 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 21,2 100,6 0,7 Öffentliche Stellen 1,0 0,1 10,1 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 15 von 37

16 < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Institute 58,2 15,0 Unternehmen 191,5 327,7 644,2 Mengengeschäft 335,1 193,8 702,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 40,5 96,6 916,4 Ausgefallene Positionen 14,2 13,8 50,2 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 1,3 6,7 21,0 Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 87,1 Sonstige Posten 22,4 13,3 Gesamt 759,8 754, ,3 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang und dem Lagebericht zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 16 von 37

17 wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 0,4 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,3 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 1,1. Der Bestand der Pauschalwertberichtigungen (PWB) sowie die Veränderung der PWB werden unter Sonstige ausgewiesen Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen 21,0 8,1-1,0 0,3 7,3 Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 17 von 37

18 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 2,2 0,8-0,2 0,6 0,1 0,1-0,5 0,6 Verarbeitendes Gewerbe 17,7 5,3 0,8 1,9 1,3 Baugewerbe 3,2 1,7 3,6 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck 9,8 4,9 0,4 1,0 0,2 0,2 2,0 1,1 0,1-0,2 0,2 1,7 0,9 11,9 4,4 0,2 4,6 12,4 5,2 2,1-0,7 1,5 0,2 0,1 Sonstige 4,7-0,9 0,3 *) Gesamt 82,2 32,6 4,7 3,4-0,4 0,3 1,1 19,3 *) Ausweis diverser Eingänge auf abgeschriebene Forderungen unter Sonstige Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 18 von 37

19 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (99,8 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe h) CRR) verzichtet. Entwicklung der Risikovorsorge Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 36,1 7,6 9,0 2,1 32,6 Rückstellungen 1,5 2,2 0,3 3,4 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 5,6 0,9 4,7 43,2 9,8 10,2 2,1 0,0 40,7 66,5 66,5 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 19 von 37

20 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Benannte Ratingagenturen Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Internationale Organisationen Institute Unternehmen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 20 von 37

21 Risikogewicht in % *) bis Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken 74,4 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 96,8 0,1 Öffentliche Stellen 10,2 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 73,1 Unternehmen 998,9 Mengengeschäft 918,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.009,6 Ausgefallene Positionen 30,9 41,5 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 24,7 Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 57,0 30,1 Beteiligungspositionen 25,8 0,3 Sonstige Posten 19,9 15,8 Gesamt 264,2 10, ,6 975, ,5 66,2 0,3 *) incl. der Werte bis 75 % Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 21 von 37

22 Risikogewicht in % *) bis Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken 74,9 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 98,8 0,1 Öffentliche Stellen 4,6 10,2 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 90,6 12,1 Unternehmen 31,6 975,3 Mengengeschäft 871,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.009,6 Ausgefallene Positionen 28,5 37,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 24,7 Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 57,0 30,1 Beteiligungspositionen 25,8 0,3 Sonstige Posten 19,9 15,8 Gesamt 288,8 22, ,6 31,6 928, ,5 61,8 0,3 *) incl. der Werte bis 75 % Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 22 von 37

23 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Kreissparkasse Syke gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern bzw. hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund bzw. ergibt sich für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR inkl. der in der Forderungsklasse mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen ausgewiesenen Beteiligungen. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. Börsengehandelte Beteiligungen waren im Berichtszeitraum nicht im Bestand Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Strategische Beteiligungen 20,7 20,7 Funktionsbeteiligungen Kapitalbeteiligungen 8,9 8,9 Gesamt 29,6 29,6 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 23 von 37

24 Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: Realisierter Gewinn / Verlust aus Verkauf / Liquidation Latente Neubewertungsgewinne / -verluste Gesamt Davon im harten Kernkapital berücksichtigt Gesamt 0,1 - - Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 24 von 37

25 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Empfehlungen des Verbandes zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Einlagen bei der Sparkasse. Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute), Bargeldeinlagen bei anderen Kreditinstituten, Lebensversicherungen und Bausparguthaben. Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen und inländische Kreditinstitute. Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 25 von 37

26 Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate *) Unternehmen 4,4 19,3 Mengengeschäft 4,2 42,8 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 0,5 6,2 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt 9,1 68,3 Tabelle: Besicherte Positionswerte *) Hierzu zählen u.a. Bürgschaften, Garantien, Bareinlagen bei Drittinstituten, abgetretene oder verpfändete Bausparguthaben und Lebensversicherungen. Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 26 von 37

27 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen: Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag eine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln in Höhe von 6 TEUR (CVA-Charge). Für die Bestände in Fremdwährungen bestand zum Stichtag eine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln in Höhe von 0,5. Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 27 von 37

28 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Zur Beurteilung des GuV-orientierten Zinsänderungsrisikos werden vierteljährliche Simulationsrechnungen erstellt. Grundlage der Ermittlung des zukünftigen Zinsüberschusses bilden die Zahlungsströme des Zinsbuchs. Für festverzinsliche Geschäfte werden die Zahlungsströme auf der Grundlage von Zinsbindungsbilanzen mit den zugehörigen Tilgungsplänen und Zinszahlungsterminen bestimmt. Den Zahlungsströmen der variablen Geschäfte liegen hinsichtlich der Zinsanpassungen und der Kapitalbindung Fiktionen zugrunde. Die Bestimmung der dafür festzulegenden Parameter erfolgt nach der Methode der gleitenden Durchschnitte. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden in der Risikotragfähigkeit pauschal berücksichtigt. Maßgeblich für die interne Steuerung ist der für die Risikotragfähigkeit ermittelte Wert des Zinsänderungsrisikos. Der Risikowert ergibt sich als Differenzbetrag des Zinsüberschusses aus dem Planszenario und dem Risikoszenario. Die bei dem Risikoszenario unterstellte Zinsentwicklung richtet sich nach der Länge des verbleibenden Zeitraumes bis zum Ende des Geschäftsjahres und einer vorgegebenen Eintrittswahrscheinlichkeit. Zur Berücksichtigung von Unsicherheiten bei der Entwicklung des Volumens wird der Risikowert um einen Aufschlag erhöht. Zusätzlich besteht für Finanzinstitute die Verpflichtung, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Zum Stichtag ergeben sich in der GuV-orientierten Risikotragfähigkeit bis zum Ende des neuen Geschäftsjahres folgende Werte: Risikowertermittlung für die Risikotragfähigkeit Zinsüberschuss Planszenario Zinsüberschuss Risikoszenario Aufschlag für Volumenentwicklung Risikowert 73,2 71,4 0,1 1,9 Tabelle: Zinsänderungsrisiko in der Risikotragfähigkeit Die Kreissparkasse Syke hat in 2016 vierteljährlich die Meldung zum aufsichtsrechtlichen Zinsänderungsrisiko abgegeben. Dabei wurde die Schwelle von 20 Prozent nicht überschritten. Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 28 von 37

29 berechnete Ertrags- / Barwertänderung Zinsschock Basispunkte Zinsschock Basispunkte - 40,0 + 2,5 Tabelle: aufsichtsrechtliches Zinsänderungsrisiko Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 29 von 37

30 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse hat im Offenlegungszeitraum keine derivativen Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 30 von 37

31 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 31 von 37

32 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Kreissparkasse Syke resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsmitteln sowie auch aus Konsortialkrediten. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Kreissparkasse Syke waren zum Berichtsstichtag 0,1 Mio. EUR belastet. Für die Meldestichtage 2016 wurde die nationale Besonderheit der Aufsicht genutzt, und somit Weiterleitungsmittel und Konsortialkredite nicht als belastet einbezogen. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt zum Stichtag der Offenlegung 10,4 %. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 0, ,7 davon Aktieninstrumente 19,0 19,0 davon Schuldtitel 105,5 106,1 davon sonstige Vermögenswerte 113,7 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Medianwerte 2016 Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen Erhaltene Sicherheiten - - davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS - - Tabelle: Erhaltene Sicherheiten Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 32 von 37

33 Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten - 0,1 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 33 von 37

34 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Kreissparkasse Syke gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 34 von 37

35 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR 1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 7,6 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,2 Prozent. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war ein Anstieg des Kernkapitals. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile Anzusetzender Wert LRSum 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 3.109,3 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 278,1 EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 7 Sonstige Anpassungen 79,0 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 3.466,4 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 35 von 37

36 Zeile LRCom Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 3.188,8 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) -0,5 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 3.188,3 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brut-to-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/ Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 797,6 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -519,5 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 278,1 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Sparkassen - Finanzgruppe Seite: 36 von 37

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