Offenlegungsbericht der Sparkasse Göttingen
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1 Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum Offenlegungsbericht 2014 Seite: 1 von 43
2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 10 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 15 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 18 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 20 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 21 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Anhang 29 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 2 von 43
3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht 2014 Seite: 3 von 43
4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind grundsätzlich als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 4 von 43
5 Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (99,65%) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 451 CRR (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR wurden auf der Homepage der Sparkasse Göttingen veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Göttingen hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 5 von 43
6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Abschnitt Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und ist im Bundesanzeiger und auf der Homepage der veröffentlicht. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Niedersächsischen Sparkassengesetz - in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Sparkassenzweckverbandes Göttingen als Träger der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Eine Findungskommission und u.a. der regionale Sparkassenverband unterstützen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Fachlehrgang) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortli- Offenlegungsbericht 2014 Seite: 6 von 43
7 che Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Weitere Anforderungen sind in einer Stellenbeschreibung geregelt. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Sparkassenzweckverband Göttingen als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Niedersächsischen Sparkassengesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt und entsprechend den Bestimmungen des Niedersächsischen Sparkassengesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes von der Trägervertretung bestätigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie Hannover besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikomanagement / Organisation offengelegt. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 7 von 43
8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten ) Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken ) Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital ) b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn ) Sonstige Überleitungskorrekturen Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung ) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen 2) Abzug der Zuführung (8,0 Mio.) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 3) Übergangsvorschriften zur Anrechnung zusätzliches Kernkapital / Ergänzungskapital (Artikel 483 ff. CRR) 4) Anrechnung des Bilanzgewinns als Eigenmittel erst nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) Offenlegungsbericht 2014 Seite: 8 von 43
9 Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang (siehe Seite 29 ff.) zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang (siehe Seite 37 ff.) zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 9 von 43
10 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt Vermögenslage wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und ist im Bundesanzeiger und auf der Homepage der veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per (Euro) Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 85 Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) Beteiligungspositionen Sonstige Posten Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Interner Modellansatz 0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0 Vereinfachtes Verfahren 0 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 10 von 43
11 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Standardansatz Fortgeschrittener Messansatz (AMA) CVA-Risiken Standardmethode Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Offenlegungsbericht 2014 Seite: 11 von 43
12 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungsrisikopositionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. Angaben in Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 22,4 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 278,1 Öffentliche Stellen 54,3 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 Internationale Organisationen 0,0 Institute 54,1 Unternehmen 765,2 Mengengeschäft 913,6 Durch Immobilien besicherte Positionen 895,5 Ausgefallene Positionen 37,5 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 37,0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 30,6 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 130,2 Sonstige Posten 33,8 Gesamt 3.252,4 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Offenlegungsbericht 2014 Seite: 12 von 43
13 Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Privatpersonen sonstige Summe Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (99,65%) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Industrieunternehmen Privatpersonen und Dienstleistungsunternehmen in Mio EUR Risikopositionen nach Branchen Zentralstaaten oder Zentralbanken 20,4 5,4 25,8 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 276,8 0,8 277,6 Öffentliche Stellen 10,3 1,0 10,0 26,6 47,9 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 36,9 36,9 Unternehmen 50,4 0,4 52,4 57,4 18,7 44,3 15,5 20,0 287,5 185,0 3,3 13,5-5,0 743,4 davon: KMU 50,4 0,4 17,6 32,4 18,7 31,9 6,1 20,0 277,1 99,0 3,3 556,9 Mengengeschäft 2,9 9,9 29,5 29,0 37,6 5,8 9,1 36,5 121,6 6,7 518,9 1,2 808,7 davon: KMU 2,9 9,9 29,5 29,0 37,6 5,8 9,1 36,5 121,6 6,7 0,7 289,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 2,9 2,1 13,4 21,7 27,2 4,6 7,3 152,1 127,8 3,0 658, ,0 davon: KMU 2,9 2,1 13,4 21,7 27,2 4,6 7,3 152,1 127,8 3,0 362,1 Ausgefallene Positionen 0,1 11,8 0,8 2,1 0,4 0,1 6,7 6,8 0,2 10,4 39,4 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Tabelle: Risikopositionen nach Hauptbranchen 1,5 38,1 39,6 30,6 30,6 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 131,8 131,8 Sonstige Posten 35,3 35,3 Summen je Wirtschaftszweig 98,2 182,2 283,2 6,2 64,5 112,1 71,7 111,2 26,3 74,6 492,8 467,8 14, ,7 31, ,0 %-Anteil je Wirtschaftszweig 3,0% 5,6% 8,7% 0,2% 2,0% 3,5% 2,2% 3,4% 0,8% 2,3% 15,2% 14,4% 0,4% 37,1% 1,0% 100,0% Offenlegungsbericht 2014 Seite: 13 von 43
14 täglich fällig < ein Jahr ein Jahr bis fünf Jahre > fünf Jahre unbestimmte Laufzeit Summe Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. Restlaufzeiten Risikopositionen nach Restlaufzeiten Zentralstaaten oder Zentralbanken 20,4 5,4 25,8 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,9 118,4 58,4 99,9 277,6 Öffentliche Stellen 25,7 11,2 11,0 47,9 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 1,8 15,1 20,0 36,9 Unternehmen 56,7 68,0 173,2 445,3 743,2 Mengengeschäft 326,6 23,3 61,4 397,4 808,7 Durch Immobilien besicherte Positionen 36,0 14,6 70,2 900, ,4 Ausgefallene Positionen 4,7 0,5 5,1 28,9 39,2 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 11,4 5,0 17,8 5,4 39,6 15,6 15,0 30,6 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 131,8 131,8 Sonstige Posten 16,6 18,7 35,3 Summen je Wirtschaftszweig 500,8 245,8 414, ,9 155, ,0 %-Anteil je Wirtschaftszweig 15,5% 7,6% 12,8% 59,3% 4,8% 100,0% Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten in Mio. EUR Offenlegungsbericht 2014 Seite: 14 von 43
15 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 3,6 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,1 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,5 Mio. EUR. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 15 von 43
16 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen 1 Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 2 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Mio. EUR Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 8,8 4,0 0,0 1,5 0,1 3,7 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon 40,1 14,9 1,0 3,0-0,3 4,0 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0,0 0,0 0,0 0,0 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 1,3 0,7 0,0 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 12,3 3,6 0,9 2,0 Baugewerbe 0,5 0,1 0,0 0,3 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,2 1,1 0,1 0,7 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 0,6 0,4 0,0 0,0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,1 0,1 0,0 0,1 Grundstücks- und Wohnungswesen 10,7 3,5 0,0 0,1 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 12,2 5,2 0,0 0,8 Organisationen ohne Erwerbszweck 0,3 0,2 0,0 0,0 Sonstige 0,0 0,0 0,0-0,9-0,2 0,0 Gesamt 48,9 18,9 6,6 1,0 3,6-0,4 7,7 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen 1) 2) Aus Wesentlichkeitsgründen haben wir auf eine Aufteilung verzichtet. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 16 von 43
17 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Mio. EUR Deutschland 48,2 18,7 1,0 7,5 EWR 0,7 0,2 0,0 0,2 Sonstige 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 48,9 18,9 6,6 1,0 7,7 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge Mio. EUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 19,7 7,1 2,5 5,4 0,0 18,9 Rückstellungen 1,1 0,0 0,1 0,0 0,0 1,0 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 7,4 0,0 0,8 0,0 0,0 6,6 28,2 7,1 3,4 5,4 0,0 26,5 0,0 0,0 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Offenlegungsbericht 2014 Seite: 17 von 43
18 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Unternehmen Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 18 von 43
19 Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Mio. EUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung Mio. EUR 0 307,7 307, ,6 30, ,3 61, , , ,1 10,1 70 0,0 0, ,3 513, ,1 755, ,0 61, ,2 1, ,0 0, ,0 0,0 Kapitalabzug 0,0 0,0 Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Offenlegungsbericht 2014 Seite: 19 von 43
20 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in Strategische Beteiligungen, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Sie dienen der Unterstützung des Trägers unserer Sparkasse zur Förderung des regionalen Wirtschaftsraums und zur Erschließung und Vermarktung von Baugebieten. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die Wertansätze für die einzelnen Beteiligungspositionen sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Abschnitt Risikobericht offengelegt. Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 40,2 Mio. Euro ausgewiesen. Börsengehandelte Positionen liegen zum Stichtag nicht vor. Die kumulierten realisierten Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen 6.965,04 Euro. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 20 von 43
21 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Beleihungsgrundsätze des Landes Niedersachsen, die Empfehlungen des Verbandes SVN sowie die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 21 von 43
22 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 22 von 43
23 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf monatlicher Basis über einen Value at Risk mittels historischer Simulation (Konfidenzniveau von 95 % und einer Haltedauer von 1 Jahr). Dabei kommen sowohl GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) als auch vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow / Zinsbuchbarwert) zum Einsatz. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Weitere Informationen zum aufsichtlichen Zinsschock sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Abschnitt Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und ist im Bundesanzeiger und auf der Homepage der veröffentlicht. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 23 von 43
24 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Derivate Adressenausfallrisikopositionen sind bei der Sparkasse von absolut untergeordneter Bedeutung, so dass von einer Darstellung der qualitativen und quantitativen Angaben nach Art. 439 CRR abgesehen wird. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 24 von 43
25 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Abschnitt Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und ist im Bundesanzeiger und auf der Homepage der veröffentlicht. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 25 von 43
26 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus bilanzierten Darlehensforderungen, die über Fördermittel refinanziert wurden (Weiterleitungsmittel) sowie Wertpapieren, die im Rahmen von Sicherheiten-Pools hinterlegt wurden (insb. Pfanddepot Bundesbank). Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 188,5 Mio. EUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Messung und Meldung per erstmalig erfolgt ist. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 10 Prozent. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: Mio. EUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Jederzeit fällige Forderungssalden Anleihen und Schuldverschreibungen 0,0 0,0 77,5 30,0 30,0 177,8 177,8 Kredite und Darlehen 158, ,4 Sonstige Vermögenswerte 0,0 252,3 Summe Vermögenswerte 188, ,0 Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten Zum Stichtag hat die Sparkasse keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 26 von 43
27 Mio. EUR Marktwert belasteter erhaltener Sicherheiten und begebener eigener Schuldverschreibungen 1 Marktwert unbelasteter erhaltener Sicherheiten und begebener eigener Schuldverschreibungen 1, die für eine Belastung zur Verfügung stehen Aktieninstrumente 0,0 0,0 Anleihen und Schuldverschreibungen 0,0 0,0 Sonstige erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 Summe erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 Begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS 0,0 4,7 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten 1) Bei den begebenen eigenen Schuldverschreibungen handelt es sich um eigene Schuldverschreibungen im Bestand, d. h. noch nicht platzierte oder zurückgekaufte eigene Schuldverschreibungen. Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen Mio. EUR Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 178,5 188,5 Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten Offenlegungsbericht 2014 Seite: 27 von 43
28 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Göttingen, Der Vorstand Hald Schüller Sebode Offenlegungsbericht 2014 Seite: 28 von 43
29 15 Anhang 15.1 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Ergänzungskapital (institutionelle Kunden) mit außerordentlichem Kündigungsrecht, begeben vor CRR Zeilen- Nr. Hauptmerkmale 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k.a. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Stand letzter Meldestichtag) k.a. 1.) ,39 EUR 2.) ,39 EUR 3.) ,71 EUR 4.) ,95 EUR 5.) ,42 EUR 6.) ,62 EUR 7.) ,00 EUR 8.) ,00 EUR 9.) ,00 EUR 9 Nennwert des Instruments 1.) ,-- EUR 2.) ,-- EUR 3.) ,-- EUR 4.) ,--EUR 5.) ,-- EUR 6.) ,87 EUR 7.) ,-- EUR 8.) ,-- EUR 9.) ,-- EUR 9a 9b Ausgabepreis Tilgungspreis 1.) ,-- EUR 2.) ,-- EUR 3.) ,-- EUR 4.) ,--EUR 5.) ,-- EUR 6.) ,87 EUR 7.) ,-- EUR 8.) ,-- EUR 9.) ,-- EUR 1.) ,-- EUR 2.) ,-- EUR 3.) ,-- EUR 4.) ,--EUR 5.) ,-- EUR 6.) ,87 EUR 7.) ,-- EUR 8.) ,-- EUR 9.) ,-- EUR Offenlegungsbericht 2014 Seite: 29 von 43
30 Ergänzungskapital (institutionelle Kunden) mit außerordentlichem Kündigungsrecht, begeben vor CRR Zeilen- Nr. Hauptmerkmale 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 1.) ) ) ) ) ) ) ) ) Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 1.) ) ) ) ) ) ) ) ) Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Ja Früheste Kündigung zum: 1.) ) ) ) ) ) ) jederzeit 8.) jederzeit 9.) Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar 1.) zum Ende eines Geschäftsjahres mit Kdg.-frist 2 Jahre 2.) zum Ende eines Geschäftsjahres mit Kdg.-frist 2 Jahre 3.) zum Ende eines Geschäftsjahres mit Kdg.-frist 2 Jahre 4.) zum Ende eines Geschäftsjahres mit Kdg.-frist 2 Jahre 5.) zum Ende eines Geschäftsjahres mit Kdg.-frist 2 Jahre 6.) zum Ende eines Geschäftsjahres mit Kdg.-frist 2 Jahre 7.) jederzeit 8.) jederzeit 9.) zum Ende eines Geschäftsjahres mit Kdg.-frist 2 Jahre Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1.) 3,94 % 2.) 3,945 % 3.) 5,00 % 4.) 6,00 % 5.) 5,30 % 6.) 5,15 % 7.) 4,25 % 8.) 4,25 % 9.) 4,25% Offenlegungsbericht 2014 Seite: 30 von 43
31 Ergänzungskapital (institutionelle Kunden) mit außerordentlichem Kündigungsrecht, begeben vor CRR Zeilen- Nr. Hauptmerkmale 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" k.a. 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) 1.) Teilweise diskretionär 2.) Teilweise diskretionär 3.) Zwingend 4.) Zwingend 5.) Teilweise diskretionär 6.) Teilweise diskretionär 7.) Teilweise diskretionär 8.) Teilweise diskretionär 9.) Teilweise diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 1.) Teilweise diskretionär 2.) Teilweise diskretionär 3.) Zwingend 4.) Zwingend 5.) Teilweise diskretionär 6.) Teilweise diskretionär 7.) Teilweise diskretionär 8.) Teilweise diskretionär 9.) Teilweise diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. k.a. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 31 von 43
32 Ergänzungskapital (Mitarbeiter) ohne außerordentlichem Kündigungsrecht, begeben vor CRR Zeilen- Nr. Hauptmerkmale 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k.a. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Stand letzter Meldestichtag) 1.) 151,55 EUR 2.) ,59 EUR 3.) ,19 EUR 4.) ,47 EUR 9 Nennwert des Instruments 1.) ,00 EUR 2.) ,00 EUR 3.) ,00 EUR 4.) ,00 EUR 9a Ausgabepreis 1.) ,00 EUR 2.) ,00 EUR 3.) ,00 EUR 4.) ,00 EUR 9b Tilgungspreis 1.) ,00 EUR 2.) ,00 EUR 3.) ,00 EUR 4.) ,00 EUR 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 1.) ) ) ) Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 1.) ) ) ) Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 32 von 43
33 Ergänzungskapital (Mitarbeiter) ohne außerordentlichem Kündigungsrecht, begeben vor CRR Zeilen- Nr. Hauptmerkmale Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1.) 4,50 % 2.) 3,10 % 3.) 4,00 % 4.) 4,20 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" k.a. 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) 1.) Zwingend 2.) Zwingend 3.) Zwingend 4.) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 1.) Zwingend 2.) Zwingend 3.) Zwingend 4.) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. k.a. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 33 von 43
34 Stille Einlagen ohne außerordentlichem Kündigungsrecht, begeben vor CRR Zeilen- Nr. Hauptmerkmale 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k.a. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Zusätzliches Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Stille Einlagen 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Stand letzter Meldestichtag) 1.) ,26 EUR 2.) ,26 EUR 3.) ,51 EUR 4.) ,52 EUR 5.) ,52 EUR 6.) ,53 EUR 7.) ,53 EUR Insgesamt sind ,15 EUR (80%) als zusätzliches Kernkapital anrechenbar , 29 EUR (20%) werden dem Ergänzungskapital zugerechnet. 9 Nennwert des Instruments 1.) ,82 EUR 2.) ,82 EUR 3.) ,64 EUR 4.) ,41 EUR 5.) ,41 EUR 6.) ,17 EUR 7.) ,17 EUR 9a Ausgabepreis 1.) ,82 EUR 2.) ,82 EUR 3.) ,64 EUR 4.) ,41 EUR 5.) ,41 EUR 6.) ,17 EUR 7.) ,17 EUR 9b Tilgungspreis 1.) ,82 EUR 2.) ,82 EUR 3.) ,64 EUR 4.) ,41 EUR 5.) ,41 EUR 6.) ,17 EUR 7.) ,17 EUR 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert Offenlegungsbericht 2014 Seite: 34 von 43
35 Stille Einlagen ohne außerordentlichem Kündigungsrecht, begeben vor CRR Zeilen- Nr. Hauptmerkmale 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 1.) ) ) ) ) ) ) Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 1.) ) ) ) ) ) ) Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen fest; Zinsfestschreibungen erfolgen aber unabhängig von der Kapitallaufzeit. 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1.) 2,26 % 2.) 4,56 % 3.) 5,55 % 4.) 2,30 % 5.) 2,70 % 6.) 2,30 % 7.) 5,00 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" k.a. 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) 1.) Teilweise diskretionär 2.) Teilweise diskretionär 3.) Teilweise diskretionär 4.) Teilweise diskretionär 5.) Teilweise diskretionär 6.) Teilweise diskretionär 7.) Teilweise diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 1.) Teilweise diskretionär 2.) Teilweise diskretionär 3.) Teilweise diskretionär 4.) Teilweise diskretionär 5.) Teilweise diskretionär 6.) Teilweise diskretionär 7.) Teilweise diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 35 von 43
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