Offenlegungsbericht der Sparkasse Stockach

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1 s Sparkasse Stockach Offenlegungsbericht der Sparkasse Stockach Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 35

2 s Sparkasse Stockach Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 10 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 16 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 21 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 23 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 25 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 35 Seite: 2 von 35

3 s Sparkasse Stockach Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 35

4 s Sparkasse Stockach 1 Allgemeine Informationen Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen Vorgaben der Solvabilitätsverordnung (SolvV) ablösen. Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Eine Prüfung anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale hat ergeben, dass bei der Sparkasse Stockach eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Die offen zu legenden Informationen sind gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht worden. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Die Unterlagen wurden auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die Sparkasse ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse Stockach nicht. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR keinen Gebrauch. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR (Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals bei von der Aufsicht geforderten Kapitalaufschlägen)Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse Stockach ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Seite: 4 von 35

5 s Sparkasse Stockach Art. 454 (Die Sparkasse Stockach verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die Sparkasse Stockach verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) Seite: 5 von 35

6 s Sparkasse Stockach 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 2 - Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 15 - Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2015 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg, in der Satzung der Sparkasse enthalten. Nach 12 SpG bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Fachlehrgang oder vergleichbare Aus- und Weiterbildung) und praktische (z. B. / Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung (z. B. 3 Jahre leitende Tätigkeit) vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden Seite: 6 von 35

7 s Sparkasse Stockach beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende der Versammlung der Träger. Träger der Sparkasse sind die Stadt Stockach und die Gemeinden Bodman-Ludwigshafen, Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen, Orsingen-Nenzingen. Die 9 weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers bestellt. Daneben werden 5 Mitglieder als Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR): Die Informationen zum Risikoausschuss sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 1.1 und 4 offengelegt. Ein separater Risikoausschuss wurde gebildet (Amtszeit ab ). Die Anzahl der bisher stattgefundenen Sitzungen beträgt 0. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt. Seite: 7 von 35

8 s Sparkasse Stockach 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital , , , Fonds für allgemeine Bankrisiken , , , Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital , , ,03 b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage , ,36 cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn , ,51 Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. CRR) ,00 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. CRR) ,02 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 2.628, ,02 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung , , ,97 Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Seite: 8 von 35

9 s Sparkasse Stockach 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse hat folgende(s) zusätzliche Kernkapitalinstrumente und Ergänzungskapitalinstrumente begeben: Stille Einlagen Nachrang-Sparkassen-Briefe Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Seite: 9 von 35

10 s Sparkasse Stockach 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt wieder. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko Betrag per JJJJ (Euro) Standardansatz ,60 Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,00 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,00 Öffentliche Stellen ,98 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Internationale Organisationen 0,00 Institute ,61 Unternehmen ,87 Mengengeschäft ,06 Durch Immobilien besicherte Positionen ,03 Ausgefallene Positionen ,21 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen ,01 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,00 Verbriefungspositionen 0,00 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,00 Investmentfonds (OGAW-Fonds) ,98 Beteiligungspositionen ,33 Sonstige Posten ,51 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Interner Modellansatz 0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0 Vereinfachtes Verfahren 0 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0 Operationelle Risiken Seite: 10 von 35

11 s Sparkasse Stockach Basisindikatoransatz ,28 Standardansatz Fortgeschrittener Messansatz (AMA) Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 11 von 35

12 s Sparkasse Stockach 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 643 Mio. Euro setzt sich aus sämtliche bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko, Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 12 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 12 Öffentliche Stellen 15 Multilaterale Entwicklungsbanken 3 Internationale Organisationen 0 Institute 123 Unternehmen 182 Mengengeschäft 121 Durch Immobilien besicherte Positionen 125 Ausgefallene Positionen 8 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 1 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 5 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Seite: 12 von 35

13 s Sparkasse Stockach Investmentfonds (OGAW-Fonds) 31 Sonstige Posten 5 Gesamt 643 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider Deutschland EWR Sonstige Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 13 von 35

14 s Sparkasse Stockach Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) Mio. EUR Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Privatpersonen Land- u. Forstwirts., Fischerei Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung v. KFZ Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Sonstige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen davon: KMU Seite: 14 von 35

15 s Sparkasse Stockach Mio. EUR Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Privatpersonen Land- u. Forstwirts., Fischerei Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung v. KFZ Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Sonstige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Ta0belle: Risikopositionen nach Branchen Seite: 15 von 35

16 s Sparkasse Stockach Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Seite: 16 von 35

17 s Sparkasse Stockach Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 0,608 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,026 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,115 Mio. EUR. Seite: 17 von 35

18 s Sparkasse Stockach Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB 1 Bestand PWB 2 Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB 3 und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 4 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 5 Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen 2,830 0,973-1,798 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 7,464 5,182 0,048 4, , Verarbeitendes Gewerbe 2,736 2,334 0,039 0,761 Baugewerbe 0,974 0,376-1,402 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 0,346 0,224-0,225 0,419 0,110-0,009 0,075 0, ,518 0,238 0,006 0,211 2,396 1,824 0,003 1,882 Seite: 18 von 35

19 s Sparkasse Stockach Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB 1 Bestand PWB 2 Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB 3 und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 4 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 5 Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt 10,294 6,155 0,439 0,048 1,072 0,026 6,734 1) - 2) PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 3) Nettozuführungen/Nettoauflösungen: Branchen enthalten EWB u. Rückstellungen. Zuführungen/Auflösungen bei PWB sind als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt. 4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen / und unwesentlicher Gesamtsumme/. 5) ohne Risikovorsorge Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 7,780 3,687 0,009 6,734 EWR 0,049 0, Sonstige 2,465 2,419 0,039 - Gesamt 10,294 6,155 0,439 0,048 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebiete Seite: 19 von 35

20 s Sparkasse Stockach Entwicklung der Risikovorsorge Mio. EUR Anfangsbestand 1 Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 6,273 0,994 0,464 0,648 0,000 6,155 Rückstellungen 0,000 0,048 0,000 0,000 0,000 0,048 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 0,409 0,030 0,000 0,000 0,000 0,439 6,682 1,072 0,464 0,648 0,000 6,642 2,000 2,000 1) Anfangsbestand der Allgemeinen Risikoanpassungen zum 2. Januar 2014 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 20 von 35

21 s Sparkasse Stockach 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Die Sparkasse hat derzeit keine externen Ratingagenturen zur Bestimmung der Risikogewichte nominiert. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA. Vorhandene Investmentfonds sind in der Zeile 0, 35, 75, 100 enthalten Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Mio. EUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung Mio. EUR Seite: 21 von 35

22 s Sparkasse Stockach Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Mio. EUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung Mio. EUR Kapitalabzug Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Seite: 22 von 35

23 s Sparkasse Stockach 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Positionen betreffen die direkten und bedeutende indirekte/synthetische Beteiligungspositionen der Sparkasse. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den nicht börsennotierten Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben Mio. EUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Strategische Beteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen 4,9 4,9 Funktionsbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend Seite: 23 von 35

24 s Sparkasse Stockach Mio. EUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Gesamt 4,9 4,9 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Mio. EUR Realisierte Gewinne / Verluste aus Verkauf und Liquidation Nicht realisierte Gewinne oder Verluste Gesamt 0 0 Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Artikel 447 Buchstabe e CRR aus Beteiligungspositionen des Anlagebuchs enthalten. Seite: 24 von 35

25 s Sparkasse Stockach 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. Seite: 25 von 35

26 s Sparkasse Stockach 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht Eigenmittelanforderung Mio. EUR Positionsrisiko aus Handelsbuchtätigkeit k. A. Nettopositionen in Schuldtiteln k. A. Allgemeines Risiko k. A. Spezifisches Risiko k. A. Nettopositionen in Aktieninstrumenten k. A. Allgemeines Risiko k. A. Spezifisches Risiko k. A. Investmentanteile (OGA) k. A. Positionsrisiko (spezifisches und allgemeines Risiko) k. A. Fremdwährungsrisiko k. A. Netto-Fremdwährungsposition k. A. Abwicklungsrisiko k. A. Abwicklungs- / Lieferrisiko k. A. Warenpositionsrisiko k. A. Laufzeitbandverfahren k. A. Vereinfachtes Verfahren k. A. Erweitertes Laufzeitbandverfahren k. A. Optionen und Optionsscheine k. A. Vereinfachter Ansatz k. A. Seite: 26 von 35

27 s Sparkasse Stockach Eigenmittelanforderung Mio. EUR Delta-Plus-Ansatz k. A. Szenario-Ansatz k. A. Spezifisches Zinsrisiko bei Verbriefungspositionen k. A. Marktrisiko gemäß Standardansatz Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken Seite: 27 von 35

28 s Sparkasse Stockach 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts (Gliederungspunkt 4) zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich im Zusammenhang mit Handelsgeschäften und auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation durch Ansteigen, Absinken oder Drehen der Zinsstrukturkurve. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Zur Ermittlung des Risikos aus den Zinsänderungsgeschäften wird auf täglicher Basis ein so genannter Value at Risk-Ansatz mit einem frei zu wählenden Planungshorizont angewandt, der auf der historischen Simulation basiert (Bsp.: 99 %-Konfidenzniveau, Planungshorizont drei Monate). Dabei kommen vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsbuchbarwert) zum Einsatz. Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde: Simulation des Kundengeschäfts (aktiv und passiv) anhand mathematisch-statistischer Trendberechungen aus dem Prognosesystem. Kein pauschales Wachstum der eigenen Wertpapiere. Fälligkeiten werden zu den aktuellen Bedingungen verlängert. Alle Kundengeschäfte werden mit ihren vertraglichen Zinsbindungsfristen im Summenzahlungsstrom der Bank berücksichtigt. Vorzeitige Kreditrückzahlungsoptionen (Sondertilgungsrechte) werden bei ausgewählten Szenarien berücksichtigt. Vorzeitige Verfügungen (statistische Ausüber) beim Zuwachssparen werden berücksichtigt. Optionale Verfügungen werden bei ausgewählten Szenarien berücksichtigt. Bei unbefristeten Einlagen in Form von variabel verzinslichen Produkten werden mittels eines Modells gleitender Durchschnitte Ablauffiktionen ermittelt. Erhöhung des berechneten Ergebnisses um den Rückstellungsbetrag für Spareinlagen mit steigender Verzinsung. Entsprechend der unterschiedlich erwarteten Glattstellungs- bzw. Entscheidungsperioden wird ein Value-at-Risk fürs Anlagebuch für eine Haltedauer von 3 Monaten berechnet. Das Konfidenzniveau beträgt 99,0 %. Seite: 28 von 35

29 s Sparkasse Stockach Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse unterschiedliche Zinsentwicklungen: Konstante Zinsen Erwartete Zinsentwicklung der Sparkasse Parallelanstieg um 100 Basispunkte Parallelanstieg um 200 Basispunkte Parallelrückgang um 100 Basispunkte Parallelrückgang um 200 Basispunkte Flachere Zinsstruktur Steilere Zinsstruktur Drehung der Zinsstruktur Worst Case Szenario Basispunkte Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Nachfolgende Übersicht enthält den Rückgang der Erträge bei dem von der Sparkasse verwendeten Zinsänderungsschock: Zinsänderungsrisiken Verschiebung um Basispunkte Basispunkte TEUR TEUR Erträge Tabelle: Zinsänderungsrisiko Seite: 29 von 35

30 s Sparkasse Stockach 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures), der Limitierung der Risikohöhe, der Berechnung der Risikovorsorge und der internen Kapitalallokation berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Vorstand der Sparkasse festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich über die zentrale Gegenpartei LBBW außerbörslich (over the counter OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich Banken. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems, welches neben Derivaten auch für alle anderen wesentlichen Risikokategorien eingerichtet wurde. Bei der Sparkasse Stockach werden keine Sicherheiten für Derivate hereingenommen. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Seite: 30 von 35

31 s Sparkasse Stockach Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten Mio. EUR Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate - 3,01 0 0,29 0 0,29 Gesamt - 3,01 0 0,29 0 0,29 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag auf 0,29 Mio. Euro. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. Seite: 31 von 35

32 s Sparkasse Stockach 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Seite: 32 von 35

33 s Sparkasse Stockach 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus [Refinanzierungsaktivitäten]. Die zum Berichtsstichtag belasteten Vermögenswerte standen hauptsächlich in Verbindung mit Weiterleitungsdarlehen. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 63,8 Mio. EUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per erstmalig erfolgt ist. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 3,1 Prozent. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: Mio. EUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Aktieninstrumente 0 0 0,9 0,9 Anleihen und Schuldverschreibungen 10,4 10,4 148,5 154,2 Sonstige Vermögenswerte 53,4 373,8 Summe Vermögenswerte 63,8 523,2 Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten Seite: 33 von 35

34 s Sparkasse Stockach Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen Mio. EUR Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 53,4 10,4 Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten Seite: 34 von 35

35 s Sparkasse Stockach 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Stockach gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Seite: 35 von 35

36 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Anhang II und III Zeilennr. Hauptmerkmal gem. Anlage II 1 Emittent Sparkasse Stockach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Zusätzliches Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Zusätzliches Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo und (teil-)konsolidiert 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Stille Einlage k.a. 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzer Meldestichtag) 0,18 Millionen Euro 9 Nennwert des Instruments ,00 DM entspricht Euro 9a Ausgabepreis ,00 DM entspricht Euro 9b Tilgungspreis ,00 DM entspricht Euro 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Keine Fälligkeit 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag frühester Kündigungstermin ist der unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren Kündigungsmöglichkeit im Falle eines steuerlichen oder regulatorischen Ereignisses Kündigung über 100% des Nennwertes 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,43% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf Teilweise diskretionär den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale Ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Teilweise diskretionär Der Vergütungsanspruch entfällt, wenn und soweit durch die Vergütung der Sparkasse ein Jahresfehlbetrag entstehen oder erhöht würde. Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, im Interesse des stillen Gesellschafters stille Reserven aufzulösen, um eine ungekürzte Vergütung zu gewährleisten. Ausgefallene Vergütungen sind in jedem Folgejahr während der Laufzeit des Vertrages in Höhe des festgelegten Satzes - im Range nach der Auffüllung - nachzuholen, jeweils jedoch nur dann, wenn und soweit dadurch kein neuer Jahresfehlbetrag entstehen oder erhöhrt würde. Dabei bemisst sich das Nachholen ausgefallener Vergütungen nach der Reihenfolge und dem Verhältnis, in dem die Vermögenseinlage und das übrige Kapital an einem Verlust teilgenommen haben. Ergibt sich bei der Aufstellung der Bilanz, dass ein Jahresfehlbetrag entstehen würde, so ist dieser - soweit bisher noch nicht geschehen - von der Vermögenseinlage im Verhältnis ihres Buchwertes zu dem sonstigen Verlust teilnehmenden, haftenden Eigenkapital der Sparkasse im Sinne des 10 Abs. 2, 4 und 5 des Kreditwesengesetzes (KWG) - offene Rücklagen, Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter und Genussrechtkapital - im jeweiligen Geschäftsjahr abzusetzen. Die Verlustteilnahme des stillen Gesellschafters ist auf seine Vermögenseinlage beschränkt. Die um etwaige Herabsetzung verringerte Vermögenseinlage ist in jedem Folgejahr während der Laufzeit des Vertrages zunächst wieder bis zum Nennbetrag aufzufüllen, jeweils jedoch nur dann, wenn und soweit dadurch kein neuer Jahresfehlbetrag entstehen oder erhöhrt würde. Dabei bemisst sich die Auffüllung der Vermögenseinlage nach der Reihenfolge und dem Verhältnis, in dem die Vermögenseinlage und das übrige Kapital an einem Verlust teilgenommen haben. Das Verhältnis der Ansprüche des stillen Gesellschafters zu den Ansprüchen anderer Kapitalgeber i.s. des 10 Abs. 4 und 5 KWG bestimmt sich nach der zeitlichen Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse, so dass Ansprüche aus früher aufgenommenem Kapital vorgehen. Bei gleichzeitiger Kapitalaufnahme erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital i.s. des 10 Abs. 4 und 5 KWG. Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Vermögenseinlage gemäß 10 Abs. 4 KWG ist die Erbringung der Einlage, bei Genussrechten der Beginn der Laufzeit.

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42 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Anhang II und III Zeilennr. Hauptmerkmal gem. Anlage II 1 Emittent Sparkasse Stockach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Zusätzliches Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Zusätzliches Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo und (teil-)konsolidiert 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Stille Einlage k.a. 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzer Meldestichtag) 1,51 Millionen Euro 9 Nennwert des Instruments ,00 DM entspricht Euro 9a Ausgabepreis ,00 DM entspricht Euro 9b Tilgungspreis ,00 DM entspricht Euro 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Keine Fälligkeit 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag frühester Kündigungstermin ist der unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren Kündigung über 100% des Nennwertes 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,08% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Teilweise diskretionär Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale Ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Teilweise diskretionär Die Einlage wird in Höhe ihres jeweiligen Buchwertes verzinst, soweit die Sparkasse ohne Berücksichtigung dieser Verpflichtung einen entsprechenden Bilanzgewinn ausweisen würde. Die Sparkasse muss mit Ausnahme der Auflösung offener Rücklagen alles tun, um einen Bilanzgewinn auszuweisen, insbesondere hat sie bis zur Höhe der Verzinsungspflicht stille Reserven aufzulösen und vorweggenommene Einstellungen in die Rücklagen zu unterlassen. Wird eine volle Verzinsung nicht gewährt, so erhält die Gesellschaft unter dem Vorbehalt des Satzes 1 ein Nachzahlungsrecht für das Verlustjahr in den folgenden Geschäftsjahren. Die Einlage nimmt während ihrer Laufzeit bis zur vollen Höhe an einem Bilanzverlust der Sparkasse teil und kann erst nach Befriedigung der Gläubiger der Sparkasse zurückgefordert werden. Der Bilanzverlust ist auf verbleibendes übriges Eigenkapital, insbesondere gesondert ausgewiesenes Dotationskapital, und die Einlage anteilig zu verteilen. Über den geleisteten Betrag hinaus nimmt die Einlage an einem Verlust der Sparkasse nicht teil. Die Sparkasse ist verpflichtet, die Einlage während der Laufzeit des Vertrages aus künftigen Bilanzgewinnen auf den ursprünglichen Betrag wieder aufzufüllen. Anschließend sind in gleicher Weise die Zinsausfälle nach 2 des Vertrages einschließlich der Zinsausfälle einer etwaigen Reduzierung der Einlage wegen Verlustteilnahme zu ersetzen. Soweit mit anderen Kapitalgebern im Sinne des 10 Abs. 4 und 5 KWG ebenfalls eine Vereinbarung getroffen worden ist, erfolgt die Auffüllung in der Reihenfolge und im gleichen Verhältnis, wie die Einlage und das ürbige Kapital im Sinne des 10 Abs. 4 und 5 KWG an einem Verlust teilgenommen haben.

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50 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Anhang II und III Zeilennr. Hauptmerkmal gem. Anlage II 1 Emittent Sparkasse Stockach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Technische Bezeichnung "065-NR2015" 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo und (teil-)konsolidiert 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzer Meldestichtag) 0,86 Millionen Euro 9 Nennwert des Instruments insgesamt ,00 Euro Bandbreite von ,00 bis ,00 Euro 9a Ausgabepreis insgesamt ,00 Euro Bandbreite von ,00 bis ,00 Euro 9b Tilgungspreis insgesamt ,00 Euro Bandbreite von ,00 bis ,00 Euro 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum zwischen und Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag frühester Kündigungstermin ist abhängig vom Ausgabedatum der bzw. der bzw. der unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten Kündigungsmöglichkeit im Falle eines steuerlichen oder regulatorischen Ereignisses Kündigung über 100% des Nennwertes 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex durchschnittlich 3,98% Bandbreite von 3,75% bis 4,00% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.a. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a.

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57 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Anhang II und III Zeilennr. Hauptmerkmal gem. Anlage II 1 Emittent Sparkasse Stockach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Technische Bezeichnung "065_KAPNR_6J" 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo und (teil-)konsolidiert 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzer Meldestichtag) 3,63 Millionen Euro 9 Nennwert des Instruments insgesamt ,00 Euro Bandbreite von 5.000,00 bis ,00 Euro 9a Ausgabepreis insgesamt ,00 Euro Bandbreite von 5.000,00 bis ,00 Euro 9b Tilgungspreis insgesamt ,00 Euro Bandbreite von 5.000,00 bis ,00 Euro 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum zwischen und Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag frühester Kündigungstermin ist der unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten Kündigungsmöglichkeit im Falle eines steuerlichen oder regulatorischen Ereignisses Kündigung über 100% des Nennwertes 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex durchschnittlich 3,60% Bandbreite von 3,35% bis 3,75% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.a. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a.

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64 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Anhang II und III Zeilennr. Hauptmerkmal gem. Anlage II 1 Emittent Sparkasse Stockach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Technische Bezeichnung "065-NR2019" 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo und (teil-)konsolidiert 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzer Meldestichtag) 0,29 Millionen Euro 9 Nennwert des Instruments insgesamt ,00 Euro Bandbreite von ,00 bis ,00 Euro 9a Ausgabepreis insgesamt ,00 Euro Bandbreite von ,00 bis ,00 Euro 9b Tilgungspreis insgesamt ,00 Euro Bandbreite von ,00 bis ,00 Euro 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum zwischen und Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag frühester Kündigungstermin ist der unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten Kündigungsmöglichkeit im Falle eines steuerlichen oder regulatorischen Ereignisses Kündigung über 100% des Nennwertes 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,00% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.a. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a.

65 * * s Kaufauftrag Sparkassenkapitalbrief nachrangige Namensschuldverschreibung Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift) 065-NR2019 Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift) Käufer (falls abweichend vom Gläubiger) Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1 Nr. Zu Lasten Konto Gegen bar kaufe ich/kaufen wir einen Sparkassenkapitalbrief zu folgenden Bedingungen: Personennummer Bankleitzahl Kontonummer Geburtsdatum/Geburtsort Beruf/Branche/berufliche Stellung nicht selbständig nicht selbständig Staatsangehörigkeit Laufzeit Fälligkeit Zinssatz % p.a. Zinstermin Nennbetrag EUR selbständig selbständig Rechtsform Aufenthaltsland bei Gebietsfremden Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer dem Zinsgutschriftskonto des Gläubigers Nr. bei der BLZ gutgeschrieben werden. Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefes verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes dem Gutschriftskonto des Gläubigers Nr. bei der BLZ gutzuschreiben. Ich bitte/wir bitten um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde. Den Sparkassenkapitalbrief nehmen Sie bitte für mich/uns in Verwahrung. Den Sparkassenkapitalbrief händigen Sie mir/uns bitte aus. Hinterlegungs-Nr. Brief-Nr. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen. Der Anspruch aus der Urkunde verjährt, wenn sie nicht binnen zehn Jahren nach Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Schuldverschreibung ist der Sitz der Sparkasse (Fassung Nov. 2010) (V1_ND) Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt 1. Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Kapitalgeber i. S. des 10 KWG gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital i. S. des 10 KWG unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse. 2. Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 3. Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von Jahren/ Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres frühestens zum kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. 4. Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. Fortsetzung s. Folge-/Rückseite

66 Kontonummer 5. Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der vorzeitigen Rückzahlung zustimmt (vgl. 10 Abs. 5a) Satz 5 KWG). Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, auf die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief weder Tilgungs- noch Zinszahlungen zu leisten, wenn dies zur Folge hätte, dass die Eigenmittel der Sparkasse die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen; vorzeitige Tilgungs- und Zinszahlungen sind der Sparkasse unbeschadet entgegenstehender Vereinbarungen zurückzuerstatten ( 10 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4a) und b) KWG). 6. Gesetzliche Mitwirkungspflicht des Kunden Der Kontoinhaber ist/die Kontoinhaber sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Sparkasse gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen ( 4 Abs. 6 GwG). 7. Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den Sparkassenbrief zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Sparkasse und mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich Rechte aus dem Gemeinschaftskonto geltend machen. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger 8. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. 9. Werbewiderspruch Der Kontoinhaber kann/die Kontoinhaber können jederzeit der Verwendung seiner/ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 10. Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten ( 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG) Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere eines Treugebers): Ja. Nein. Wirtschaftlich Berechtigter: Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln auf Veranlassung und im wirtschaftlichen Interesse der nachfolgend aufgeführten natürlichen Person: Name und Vorname(n), Anschrift Ort, Datum Unterschrift(en) Kontoinhaber Zustimmung der gesetzl. Vertreter bei Konten Minderjähriger bitte mit gesondertem Vordruck Legitimationsprüfung gemäß 154 Abs. 2 der Abgabenordnung: Person Ausweis-Art Identifikation Ausweis-Nummer Identifikation-Art ausgestellt von (Fassung Nov. 2010) (R1_ND) Antrag angenommen und Legitimation geprüft: Hinweis nach 23a KWG Beratung und werbliche Information einverstanden per ausgehändigt Telefon / Freistellungsauftrag am: erteilt geändert entfällt Daten freigegeben

67 s Kaufbestätigung Sparkassenkapitalbrief nachrangige Namensschuldverschreibung Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift) Personennummer Bankleitzahl Kontonummer Geburtsdatum/Geburtsort 065-NR2019 Beruf/Branche/berufliche Stellung nicht selbständig nicht selbständig selbständig selbständig Rechtsform Staatsangehörigkeit Aufenthaltsland bei Gebietsfremden Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift) Käufer (falls abweichend vom Gläubiger) Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1 Ausfertigung für den Kontoinhaber Nr. Zu Lasten Konto Gegen bar kauften Sie einen Sparkassenkapitalbrief zu folgenden Bedingungen: Laufzeit Fälligkeit Zinssatz % p.a. Zinstermin Nennbetrag EUR Die Zinsen werden nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer dem Zinsgutschriftskonto des Gläubigers Nr. bei der BLZ gutgeschrieben. Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefes verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes dem Gutschriftskonto des Gläubigers Nr. bei der BLZ gutzuschreiben. Sie baten um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde. Den Sparkassenkapitalbrief nahmen wir für Sie in Verwahrung. Den Sparkassenkapitalbrief händigten wir Ihnen aus. Hinterlegungs-Nr. Brief-Nr. Bei Fälligkeit wird der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefes gegen Rückgabe der Urkunde ausgezahlt. Der Anspruch aus der Urkunde verjährt, wenn sie nicht binnen zehn Jahren nach Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Schuldverschreibung ist der Sitz der Sparkasse. 1. Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Kapitalgeber i. S. des 10 KWG gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital i. S. des 10 KWG unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse (Fassung Nov. 2010) (V2) Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt 2. Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 3. Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von Jahren/ Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres frühestens zum kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. 4. Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. Fortsetzung s. Folge-/Rückseite

68 Kontonummer 5. Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der vorzeitigen Rückzahlung zustimmt (vgl. 10 Abs. 5a) Satz 5 KWG). Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, auf die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief weder Tilgungs- noch Zinszahlungen zu leisten, wenn dies zur Folge hätte, dass die Eigenmittel der Sparkasse die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen; vorzeitige Tilgungs- und Zinszahlungen sind der Sparkasse unbeschadet entgegenstehender Vereinbarungen zurückzuerstatten ( 10 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4a) und b) KWG). 6. Gesetzliche Mitwirkungspflicht des Kunden Der Kontoinhaber ist/die Kontoinhaber sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Sparkasse gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen ( 4 Abs. 6 GwG). 7. Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den Sparkassenbrief zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Sparkasse und mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich Rechte aus dem Gemeinschaftskonto geltend machen. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger 8. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Ausfertigung für den Kontoinhaber 9. Werbewiderspruch Der Kontoinhaber kann/die Kontoinhaber können jederzeit der Verwendung seiner/ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 10. Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten ( 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG) Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere eines Treugebers): Ja. Ort, Datum Nein. Wirtschaftlich Berechtigter: Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln auf Veranlassung und im wirtschaftlichen Interesse der nachfolgend aufgeführten natürlichen Person: Name und Vorname(n), Anschrift Mit freundlicher Empfehlung Unterschrift(en) der Sparkasse (Fassung Nov. 2010) (R2)

69 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Anhang II und III Zeilennr. Hauptmerkmal gem. Anlage II 1 Emittent Sparkasse Stockach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Technische Bezeichnung "065-NR2020" 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo und (teil-)konsolidiert 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzer Meldestichtag) 0,58 Millionen Euro 9 Nennwert des Instruments insgesamt ,00 Euro Bandbreite von ,00 bis ,00 Euro 9a Ausgabepreis insgesamt ,00 Euro Bandbreite von ,00 bis ,00 Euro 9b Tilgungspreis insgesamt ,00 Euro Bandbreite von ,00 bis ,00 Euro 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum zwischen und Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag frühester Kündigungstermin ist abhängig vom Ausgabedatum der bzw. der bzw. der bzw. der unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten Kündigungsmöglichkeit im Falle eines steuerlichen oder regulatorischen Ereignisses Kündigung über 100% des Nennwertes 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex durchschnittlich 4,31% Bandbreite von 3,75% bis 5,00% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.a. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a.

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76 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Anhang II und III Zeilennr. Hauptmerkmal gem. Anlage II 1 Emittent Sparkasse Stockach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Technische Bezeichnung "065_KAPNR160" 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k.a. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo und (teil-)konsolidiert 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzer Meldestichtag) 1,08 Millionen Euro 9 Nennwert des Instruments insgesamt ,00 Euro Bandbreite von 5.000,00 bis ,00 Euro 9a Ausgabepreis insgesamt ,00 Euro Bandbreite von 5.000,00 bis ,00 Euro 9b Tilgungspreis insgesamt ,00 Euro Bandbreite von 5.000,00 bis ,00 Euro 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum seit Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja frühester Kündigungstermin ist der desjenigen Geschäftsjahres, in dem seit Zeitpunkt der Ausgabe fünf 15 Jahre abgelaufen sind Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Jahren Tilgungsbetrag Kündigungsmöglichkeit im Falle eines steuerlichen oder regulatorischen Ereignisses Kündigung über 100% des Nennwertes 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1,60% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.a. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a.

77 * A * A Kaufauftrag Sparkassenkapitalbrief nachrangige Namensschuldverschreibung mit außerordentlichem Kündigungsrecht Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift) 065_KAPNR160 Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift) Sparkasse Stockach Schillerstraße Stockach Ust-IDNr. DE Kontonummer IBAN Geburtsdatum/Geburtsort Beruf/Branche/berufliche Stellung nicht selbstständig nicht selbstständig Staatsangehörigkeit Personennummer BIC SOLADES1STO selbstständig selbstständig Aufenthaltsland bei Gebietsfremden Käufer (falls abweichend vom Gläubiger) Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1 1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. 1 Vertragsdaten Der Gläubiger kauft einen Sparkassenkapitalbrief zum Nennbetrag von EUR Laufzeit Fälligkeit Zinssatz % p.a. Zinstermin Der Nennbetrag wird wie folgt geleistet: EUR gegen bar. zu folgenden Bedingungen: EUR zu Lasten des Kontos in unserem Hause. EUR Mandatsreferenz: Gläubiger-ID: gemäß SEPA-Lastschriftmandat. Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer dem folgenden Konto des Gläubigers gutgeschrieben werden: manuell 2 Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefs verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs dem folgenden Konto des Gläubigers gutzuschreiben: Der Gläubiger bittet um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde D3 (Fassung Juli 2014) - v5.3 Deutscher Sparkassenverlag - EHP Brief-Nr. Der Gläubiger bittet die Sparkasse um die Verwahrung des Sparkassenkapitalbriefs. Hinterlegungs-Nr. Der Gläubiger bittet die Sparkasse um die Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefs. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen. 3 Unkündbarkeit, Erfüllungsort Vorbehaltlich der Regelung in Nr. 6 ist der Sparkassenkapitalbrief für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Sparkassenkapitalbrief ist der Sitz der Sparkasse. Seite 1 von 4

78 Kontonummer 4 Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Gläubiger von Ergänzungskapitalinstrumenten im Sinne des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital im Sinne des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse. 5 Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruchs aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. Blindtext 6 Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief nach vorheriger Erlaubnis durch die zuständige Behörde unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von Jahren/ Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Die Kündigung ist jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende desjenigen Geschäftsjahres möglich, in dem seit dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs fünf Jahre abgelaufen sind. Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung gemäß Artikel 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtsrechtliche Einstufung gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert. Die Kündigung kann soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. 7 Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 8 Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. 9 Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung der Gläubiger Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den Sparkassenkapitalbrief zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der Sparkasse gegenüber aus Beweisgründen möglichst schriftlich widerrufen. Sodann sind alle Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich verfügungsberechtigt. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger 10 Werbewiderspruch Der Kontoinhaber kann/die Kontoinhaber können jederzeit der Verwendung seiner/ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 11 Gesetzliche Mitwirkungspflicht Der Kontoinhaber ist/die Kontoinhaber sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Sparkasse gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen ( 4 Abs. 6 GwG). manuell 12 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten ( 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG) Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere eines Treugebers): Ja. Nein. Wirtschaftlich Berechtigter: Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im wirtschaftlichen Interesse und auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten Person(en): (Name, Vorname, Anschrift) D3 (Fassung Juli 2014) - v5.3 Seite 2 von 4

79 Kontonummer 13 Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Ort, Datum, Uhrzeit Ort, Datum, Uhrzeit Unterschrift(en) Kontoinhaber Unterschrift(en) Sparkasse Interne Vermerke (nur für Sparkasse) s. Folgeseite. manuell D3 (Fassung Juli 2014) - v5.3 Seite 3 von 4

80 Kontonummer Legitimationsprüfung gemäß 154 Abs. 2 der Abgabenordnung/Identifizierung nach GwG: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art der Legitimation (Ausweis-Art, Ausweis-Nummer, ausgestellt von) oder Verweis auf erfolgte Legitimation/Identifizierung: Angaben geprüft und für die Richtigkeit der Unterschriften: am: Hinweis nach 23a KWG ausgehändigt Beratung und werbliche Information einverstanden per Telefon / Freistellungsauftrag erteilt geändert entfällt Daten freigegeben: Interner Bearbeitungsvermerk: Anlageberatung ja; Beratungsprotokoll-Nr.: nein Der/Die Auftraggeber wurde(n) darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund fehlender Angaben zu erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen eine Prüfung der Angemessenheit nicht vorgenommen werden kann. Kaufauftrag ausgeführt am (Datum) um (Uhrzeit). Kundenangaben für Geschäfte in Finanzinstrumenten (Aufklärung nach dem WpHG) erhoben. Sonstiges Unterschrift des Sachbearbeiters mit Pers.-Nr. manuell D3 (Fassung Juli 2014) - v5.3 Seite 4 von 4

81 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Anhang II und III Zeilennr. Hauptmerkmal gem. Anlage II 1 Emittent Sparkasse Stockach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Technische Bezeichnung "065_KAPNR_9J" 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k.a. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo und (teil-)konsolidiert 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzer Meldestichtag) 1,74 Millionen Euro 9 Nennwert des Instruments insgesamt ,00 Euro Bandbreite von 6.000,00 bis ,00 Euro 9a Ausgabepreis insgesamt ,00 Euro Bandbreite von 6.000,00 bis ,00 Euro 9b Tilgungspreis insgesamt ,00 Euro Bandbreite von 6.000,00 bis ,00 Euro 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum zwischen und Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja frühester Kündigungstermin ist der desjenigen Geschäftsjahres, in dem seit Zeitpunkt der Ausgabe fünf 15 Jahre abgelaufen sind Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Jahren Tilgungsbetrag Kündigungsmöglichkeit im Falle eines steuerlichen oder regulatorischen Ereignisses Kündigung über 100% des Nennwertes 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex durchschnittlich 1,99% Bandbreite von 1,75% bis 2,00% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.a. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a.

82 Kaufauftrag Sparkassenkapitalbrief nachrangige Namensschuldverschreibung mit außerordentlichem Kündigungsrecht Kontonummer IBAN Personennummer BIC Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift) Geburtsdatum/Geburtsort 065_KAPNR_9J bis Beruf/Branche/berufliche Stellung nicht selbstständig nicht selbstständig Staatsangehörigkeit selbstständig selbstständig Aufenthaltsland bei Gebietsfremden Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift) Käufer (falls abweichend vom Gläubiger) Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1 1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. 1 Vertragsdaten Der Gläubiger kauft einen Sparkassenkapitalbrief zum Nennbetrag von EUR Laufzeit Fälligkeit Zinssatz % p.a. Zinstermin Der Nennbetrag wird wie folgt geleistet: EUR gegen bar. zu folgenden Bedingungen: EUR zu Lasten des Kontos in unserem Hause. EUR Mandatsreferenz: Gläubiger-ID: gemäß SEPA-Lastschriftmandat. Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer dem folgenden Konto des Gläubigers gutgeschrieben werden: 2 Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefs verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs dem folgenden Konto des Gläubigers gutzuschreiben: Der Gläubiger bittet um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde D3 (Fassung Apr. 2014) - v4.2 Deutscher Sparkassenverlag - EHP Brief-Nr. Den Sparkassenkapitalbrief nehmen Sie bitte für mich/uns in Verwahrung. Hinterlegungs-Nr. Den Sparkassenkapitalbrief händigen Sie mir/uns bitte aus. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen. 3 Unkündbarkeit, Erfüllungsort Vorbehaltlich der Regelung in Nr. 6 ist der Sparkassenkapitalbrief für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Sparkassenkapitalbrief ist der Sitz der Sparkasse. Seite 1 von 4

83 Kontonummer 4 Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Gläubiger von Ergänzungskapitalinstrumenten im Sinne des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital im Sinne des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse. 5 Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruchs aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. Blindtext 6 Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief nach vorheriger Erlaubnis durch die zuständige Behörde unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von Jahren/ Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Die Kündigung ist jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende desjenigen Geschäftsjahres möglich, in dem seit dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs fünf Jahre abgelaufen sind. Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung gemäß Artikel 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtsrechtliche Einstufung gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert. Die Kündigung kann soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. 7 Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 8 Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. 9 Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung der Gläubiger Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den Sparkassenkapitalbrief zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der Sparkasse gegenüber aus Beweisgründen möglichst schriftlich widerrufen. Sodann sind alle Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich verfügungsberechtigt. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger 10 Werbewiderspruch Der Kontoinhaber kann/die Kontoinhaber können jederzeit der Verwendung seiner/ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 11 Gesetzliche Mitwirkungspflicht Der Kontoinhaber ist/die Kontoinhaber sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Sparkasse gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen ( 4 Abs. 6 GwG). 12 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten ( 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG) Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere eines Treugebers): Ja. Nein. Wirtschaftlich Berechtigter: Der Kontoinhaber handelt/die Kontoinhaber handeln im wirtschaftlichen Interesse und auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten Person(en): (Name, Vorname, Anschrift) D3 (Fassung Apr. 2014) - v4.2 Seite 2 von 4

84 Kontonummer 13 Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Ort, Datum, Uhrzeit Ort, Datum, Uhrzeit Unterschrift(en) Kontoinhaber Unterschrift(en) Sparkasse Interne Vermerke (nur für Sparkasse) s. Folgeseite D3 (Fassung Apr. 2014) - v4.2 Seite 3 von 4

85 Kontonummer Legitimationsprüfung gemäß 154 Abs. 2 der Abgabenordnung/Identifizierung nach GwG: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art der Legitimation (Ausweis-Art, Ausweis-Nummer, ausgestellt von) oder Verweis auf erfolgte Legitimation/Identifizierung: Angaben geprüft und für die Richtigkeit der Unterschriften: am: Hinweis nach 23a KWG ausgehändigt Beratung und werbliche Information einverstanden per Telefon / Freistellungsauftrag erteilt geändert entfällt Daten freigegeben: Interner Bearbeitungsvermerk: Anlageberatung ja; Beratungsprotokoll-Nr.: nein Der/Die Auftraggeber wurde(n) darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund fehlender Angaben zu erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen eine Prüfung der Angemessenheit nicht vorgenommen werden kann. Kaufauftrag ausgeführt am (Datum) um (Uhrzeit). Kundenangaben für Geschäfte in Finanzinstrumenten (Aufklärung nach dem WpHG) erhoben. Sonstiges Unterschrift des Sachbearbeiters mit Pers.-Nr D3 (Fassung Apr. 2014) - v4.2 Seite 4 von 4

86 * A * A Kaufauftrag Sparkassenkapitalbrief nachrangige Namensschuldverschreibung mit außerordentlichem Kündigungsrecht Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift) 065_KAPNR_9J ab Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift) Sparkasse Stockach Schillerstraße Stockach Ust-IDNr. DE Kontonummer IBAN Geburtsdatum/Geburtsort Beruf/Branche/berufliche Stellung nicht selbstständig nicht selbstständig Staatsangehörigkeit Personennummer BIC SOLADES1STO selbstständig selbstständig Aufenthaltsland bei Gebietsfremden Käufer (falls abweichend vom Gläubiger) Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1 1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. 1 Vertragsdaten Der Gläubiger kauft einen Sparkassenkapitalbrief zum Nennbetrag von EUR Laufzeit Fälligkeit Zinssatz % p.a. Zinstermin Der Nennbetrag wird wie folgt geleistet: EUR gegen bar. zu folgenden Bedingungen: EUR zu Lasten des Kontos in unserem Hause. EUR Mandatsreferenz: Gläubiger-ID: gemäß SEPA-Lastschriftmandat. Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer dem folgenden Konto des Gläubigers gutgeschrieben werden: manuell 2 Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefs verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs dem folgenden Konto des Gläubigers gutzuschreiben: Der Gläubiger bittet um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde D3 (Fassung Juli 2014) - v5.3 Deutscher Sparkassenverlag - EHP Brief-Nr. Der Gläubiger bittet die Sparkasse um die Verwahrung des Sparkassenkapitalbriefs. Hinterlegungs-Nr. Der Gläubiger bittet die Sparkasse um die Aushändigung des Sparkassenkapitalbriefs. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen. 3 Unkündbarkeit, Erfüllungsort Vorbehaltlich der Regelung in Nr. 6 ist der Sparkassenkapitalbrief für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Sparkassenkapitalbrief ist der Sitz der Sparkasse. Seite 1 von 4

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