Offenlegungsbericht Offenlegung gemäß CRR zum

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1 Offenlegungsbericht Offenlegung gemäß CRR zum

2 2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 8 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 9 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen und notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge14 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 18 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 19 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 20 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 25 Anhang 1 Hauptmerkmale und Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 27 Anhang 2 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 44

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung ABS AGG BaFin BelWertV CLN CRR EBA ECA ECAI EU GuV HGB Instituts- VergV Asset Backed Securities Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Beleihungswertermittlungsverordnung Credit Linked Note Capital Requirements Regulation European Banking Authority Export Credit Agency External Credit Assessment Institution Europäische Union Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KMU KSA KWG MaRisk NGG NPersVG NSpG OGA RbM SolvV Kleine und mittlere Unternehmen Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz Niedersächsisches Sparkassengesetz Organismus für gemeinsame Anlagen Satzung über risikobegrenzende Maßgaben Solvabilitätsverordnung 3

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union (EU) die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 Instituts- Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Die dargestellten Tabellen und Angaben können rundungsbedingte Abweichungen enthalten. Institute, die aufgrund ihrer Größe, ihrer internen Organisation und der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Geschäfte von erheblicher Bedeutung sind, sind gemäß Art. 450 (2) CRR verpflichtet, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Unsere Sparkasse ist im Sinne des 17 der InstitutsVergV nicht als bedeutend einzustufen. Die Offenlegung entsprechender Informationen ist daher entbehrlich und erfolgt für unsere Sparkasse nicht. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung unserer Sparkasse erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet unsere Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. 4

5 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Folgende Offenlegungsanforderungen der CRR besitzen aktuell keine Relevanz für unsere Sparkasse: Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen) Art. 441 CRR (Unsere Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden) Art. 451 CRR (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt) Art. 454 CRR (Unsere Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken) Art. 455 CRR (Unsere Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage unserer Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen finden sich im Lagebericht unserer Sparkasse. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Art. 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Art. 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Art. 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Unsere Sparkasse hat anhand der in Art. 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Abschnitt Prognose-, Chancen- und Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wird auf der Homepage unserer Sparkasse als Bestandteil des Geschäftsberichts sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 5

6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands - 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats - 1 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Niedersächsischen Sparkassengesetz (NSpG) auch in der Satzung unserer Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für die Dauer von längstens fünf Jahren und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Sparkassenzweckverbandes Osnabrück als Träger der Sparkasse erforderlich. In den Neubesetzungsverfahren des Vorstands unterstützen eine Findungskommission und ein externes Beratungsunternehmen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung Wert gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Der Verwaltungsrat konkretisiert darüber hinaus weitere Anforderungen an eine Vorstandsposition. Diese Anforderungen werden jeweils in der Stellenausschreibung aufgeführt. Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats unserer Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Sparkassenzweckverband als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Beschäftigtenvertreter) auf der Grundlage des NSpG und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) durch die Arbeitnehmer gewählt und entsprechend den Bestimmungen des NSpG von der Trägervertretung bestätigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen der Sparkassenakademie Hannover besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter unserer Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat unserer Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Ge- 6

7 gebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Prognose-, Chancen- und Risikobericht, Punkt Berichtswesen offengelegt. 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i.v.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalpositionen mit den relevanten Bilanzpositionen ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 55,87-32,82 1) , Genussrechtskapital Fonds für allgemeine Bankrisiken 91,71-15,50 2) 76, Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 335,20-335, cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 6,04-6,04 3) Sonstige Überleitungskorrekturen Immaterielle Vermögensgegenstände -0, ,78-23,05 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Art. 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen 2) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Art. 26 (1) Buchstabe f) CRR) 3) Abzug des Bilanzgewinns wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Art. 26 (1) Buchstabe f) CRR) 7

8 Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i.v.m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Unsere Sparkasse hat Sparkassen-Kapitalbriefe mit Nachrangabrede begeben, die im Rahmen der CRR-Übergangsregelungen dem Ergänzungskapitalinstrumente zugerechnet werden. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i.v.m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 8

9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht (Prognose-, Chancen- und Risikobericht) nach 289 HGB wieder. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für unsere Sparkasse keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko Standardansatz Betrag per Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,20 Öffentliche Stellen 0,20 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute 0,24 Unternehmen 149,81 Mengengeschäft 50,38 Durch Immobilien besicherte Positionen 39,38 Ausgefallene Positionen 8,21 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 6,07 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 2,14 Verbriefungspositionen - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - Investmentfonds (OGAW-Fonds) 0,01 Beteiligungspositionen 5,34 Sonstige Posten 5,82 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz - Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 25,28 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen - 9

10 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung), die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen gemäß Art. 111 CRR ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 7.507,53 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Art. 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 52,20 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 809,01 Öffentliche Stellen 62,68 Multilaterale Entwicklungsbanken 15,12 Internationale Organisationen - Institute 426,44 Unternehmen 2.444,93 Mengengeschäft 1.707,05 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.338,61 Ausgefallene Positionen 98,98 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 12,64 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 224,18 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - Investmentfonds (OGAW-Fonds) 0,21 Sonstige Posten 105,37 Gesamt 7.297,42 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen 10

11 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung unserer Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider Mio. EUR Deutschland EWR Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 37,22 19,82 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 774, Öffentliche Stellen 47, Multilaterale Entwicklungsbanken - 15,12 - Internationale Organisationen Institute 477,57 0,11 - Unternehmen 2.497,35 26,63 0,19 Mengengeschäft 1.556,92 1,91 2,29 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.513,60 0,96 0,90 Ausgefallene Positionen 97,41 0,25 - Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 50, Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 266, Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) - 0,13 - Sonstige Posten 120, Gesamt 7.439,22 64,93 3,38 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Unsere Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 11

12 Mio. EUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 35,82-21, Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,37 13,57 - Öffentliche Stellen 35,34-11,84 0,02 - Multilaterale Entwicklungsbanken 15, Unternehmen 0,19 15, Davon: KMU - 15, Institute 477,53-0,11-0,04 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 266, Investmentfonds (OGAW-Fonds) - 0, Ausgefallene Positionen Sonstige Posten ,07 Gesamt 830,92 15,15 769,55 13,59 120,11 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Mio. EUR Industrieunternehmen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Unternehmen 30,82 168,98 387,79 161,60 0,56 12 Davon: KMU 30,82 125,55 220,99 95,13 0,56 Mengengeschäft 59,29 28,72 102,33 73,12 0,76 Davon: KMU 59,29 28,72 102,33 73,12 0,76 Durch Immobilien besicherte Positionen 9,87 1,11 23,88 57,97 0,38 Davon: KMU 9,87 1,06 23,88 57,97 0,38 Ausgefallene Positionen 1,76 4,56 10,14 5,46 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - 12, Gesamt 101,74 216,03 524,14 298,15 1,70 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen

13 Mio. EUR Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Unternehmen 14,92 316,99 98,56 148,92 567,99 567,77 44,06 Davon: KMU 11,96 196,33 67,44 142,87 557,07 295,94 - Mengengeschäft 11,08 117,65 21,10 19,53 95,09 211,25 821,21 Davon: KMU 11,08 117,65 21,10 19,53 95,09 211,25 - Durch Immobilien besicherte Positionen 0,30 56,36 11,17 12,03 115,92 141, ,55 Davon: KMU 0,30 56,03 11,17 12,03 115,92 136,86 - Ausgefallene Positionen - 10,22 3,47 0,25 16,26 26,67 18,88 Mit besonders hohen Risiken verbundene ,41-30,14 - Positionen Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,03 11,54 - Öffentliche Stellen ,23 - Gesamt 26,30 501,22 134,30 201,14 795,29 989, ,70 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen 13

14 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 48,79 8,26 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 365,90 130,79 277,48 Öffentliche Stellen 1,37 36,31 9,74 Multilaterale Entwicklungsbanken 15, Internationale Organisationen Institute 134,81 259,57 83,30 Unternehmen 763,64 572, ,93 Mengengeschäft 642,99 144,76 773,37 Durch Immobilien besicherte Positionen 49,86 87, ,01 Ausgefallene Positionen 25,85 7,69 64,12 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 4,98 15,00 30,57 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 89,20 149,71 28,01 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) - - 0,13 Sonstige Posten 53,88-66,20 Gesamt 2.196, , ,88 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen und notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei unserer Sparkasse nach Art. 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Unsere Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung wird auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014 verwiesen. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche 14

15 Überprüfung erfolgt, wenn unserer Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar oder die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet unsere Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien unserer Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und geografischen Gebieten Die Nettoauflösung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 6,38 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen sowie Verbrauch. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 7,86 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen betrugen 0,88 Mio. EUR. 15

16 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen 19,85 8,03 1,07 0,01-0,94-0,01 6,36 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 90,96 46,55 4,90 1,81-5,44-6,97 27,77 1,96 1,22 0, ,14 0,01 1,01 3,69 0,93 0,20 0,11-0,11 0,01 1,89 Verarbeitendes Gewerbe 17,95 11,67 0,97 0,30-1,36-7,31 2,76 Baugewerbe 3,72 1,66 0,20 0,26-0,19 0,01 3,16 Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck 17,19 9,57 0,93 0,16-1,12 0,07 2,18 2,66 1,13 0,14 0,00-0,13 0,10 1,77 0,14 0,09 0,01 0,05-0,01-0,22 15,04 5,39 0,81 0,41-0,63 0,06 7,54 28,62 14,88 1,54 0,53-1,74 0,08 7,24 0,04 0, Sonstige Gesamt 110,85 54,62 5,98 1,83-6,38-6,98 34,14 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen 16

17 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 110,49 54,52 5,96 1,83 34,14 EWR 0,36 0,10 0, Sonstige Gesamt 110,85 54,62 5,98 1,83 34,14 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge Mio. EUR Anfangsbestand Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 61,15 7,47 9,50 4,49-54,62 Rückstellungen 2,20 0,26 0, ,83 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge 5,46 0, ,98 68,81 8,24 10,13 4,49-62,43 Unsere Sparkasse nutzt keine Vorsorgereserven nach 340f HGB als Ergänzungskapital. 17

18 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet unsere Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Art. 112 CRR Benannte Ratingagenturen/ bzw. Exportversicherungsagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poor`s, Moody`s Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor`s, Moody`s Institute Standard & Poor`s, Moody`s Unternehmen Standard & Poor`s, Moody`s Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Standard & Poor`s, Moody`s Verbriefungspositionen Standard & Poor`s, Moody`s Investmentfonds (OGAW-Fonds) Standard & Poor`s, Moody`s Sonstige Posten (regionale oder lokale Gebietskörperschaften, öffentliche Stellen, Institute oder Unternehmen mit kurzfristiger Standard & Poor`s, Moody`s Bonitätsbeurteilung) Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Art. 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating zugeordnet. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. 18

19 Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Mio. EUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung Mio. EUR , , ,92 266, ,19 39, , ,53 54,73 0,13 0, , ,39 956, , , ,15 94, ,77 0,77 Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Beteiligungen werden zur Unterstützung des Verbundgedankens, des Sparkassenbetriebes und vertriebes, des Trägers unserer Sparkasse, zur Förderung des regionalen Wirtschaftsraumes oder zur Erschließung und Vermarktung von Baugebieten eingegangen. Darüber hinaus gehen wir bei angemessenem Risiko Beteiligungen zur Erzielung von Erträgen ein. In diesem Zusammenhang unterscheiden wir zwischen strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Des Weiteren vertreibt unsere Sparkasse zur Deckung der Nachfrage im Kundengeschäft Aktienoptionen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Geldanlage stehen. Die Beteiligungen werden nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Einzelheiten ergeben sich aus dem Anhang zum Jahresabschluss, Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den Erläuterungen zu den Posten Aktiva 4 Forderungen an Kunden, Aktiva 7 Beteiligungen und Aktiva 8 Anteile an verbundenen Unternehmen und den Angaben zu den Termingeschäften. Bei den Wertansätzen der Beteiligungen und den einzubeziehenden Darlehen wird der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert ausgewiesen, der dem Zeitwert entspricht. Börsengehandelte Beteiligungspositionen bestanden zum nicht. Bei den Geschäften zur Deckung der Nachfrage im Kundeninteresse wird der beizulegende Zeitwert offengelegt. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach CRR. Der Beteiligungsbegriff der CRR ist weiter gefasst als der des Handelsrechts. Er stellt unabhängig von der Besitzabsicht unserer Sparkasse auf die im Anlagebuch gehaltenen Beteiligungsinstrumente ab. Darüber hinaus werden auch sämtliche indirekte Positionen in Kapitalinstrumenten an Unternehmen der Finanzbranche, für die kein Kapitalabzug erforderlich ist, der Risikopositionsklasse Beteiligungen zugeordnet. Insofern ergeben sich bei dieser Berichterstattung gegenüber dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zwangsläufig Abweichungen. 19

20 Mio. EUR Buchwert Strategische Beteiligungen 1) 56,82 Funktionsbeteiligungen 2,82 Kapitalbeteiligungen 3,57 Aktienoptionen im Zusammenhang mit einer Geldanlage durch Kunden 1,93 Gesamt 65,14 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen 1) In der Position strategische Beteiligungen sind Darlehen zur Beteiligungsfinanzierung in Höhe von 14,98 Mio. EUR enthalten. In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum wurde für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 65,60 Mio. EUR ausgewiesen. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen 1): Mio. EUR Realisierter Gewinn/ Verlust aus Verkauf/ Liquidation Latente Neubewertungsgewinne/ -verluste Gesamt Davon im harten Kernkapital berücksichtigt Gesamt -1,32 1,29 - Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen 1) Die dargestellten Werte beziehen sich auf Aktienoptionen im Zusammenhang mit einer Geldanlage durch Kunden. 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht unsere Sparkasse bei gegenseitigen Geldforderungen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen unserer Sparkasse verankert. Die Satzung über risikobegrenzende Maßgaben (RbM) bildet den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. 20

21 Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft unsere Sparkasse im Kontext der Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Wir nutzen zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und gemäß Art. 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Art. 125 i.v.m. Art. 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der RbM des Landes Niedersachsen bzw. der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen in unserer Sparkasse Kreditderivate (Credit Linked Note, CLN) Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute) Einlagen bei anderen Kreditinstituten An unsere Sparkasse abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen, Bausparguthaben, Schuldverschreibungen, die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden Kreditinstitut zurückerworben werden müssen. Bei den Gewährleistungsgebern für die von unserer Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich um öffentliche Stellen und inländische Kreditinstitute. Innerhalb der von unserer Sparkasse verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangenen. Diese bestehen gegenüber Adressen aus der Sparkassenorganisation und öffentlichen Haushalten. Aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme sowie der guten Bonität halten wir diese Risiken für vertretbar. 21

22 Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten Mio. EUR Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - - Öffentliche Stellen - - Multilaterale Entwicklungsbanken - - Internationale Organisationen - - Institute - - Unternehmen 63,66 136,03 Mengengeschäft 5,99 40,04 Durch Immobilien besicherte Positionen - - Ausgefallene Positionen 0,33 10,61 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - Investmentfonds (OGAW-Fonds) - - Beteiligungspositionen - - Sonstige Posten - - Gesamt 69,97 186,68 Tabelle: Besicherte Positionswerte 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwenden wir die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i.s.v. Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Art. 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden bzw. zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt über eine monatliche Value at Risk- Betrachtung mittels historischer Simulation (Konfidenzniveau von 95 % und 63 Tagen Haltedauer). 22

23 Dabei kommen vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow / Zinsbuchbarwert) und GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden nicht berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat unsere Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischen und optionalen Ausübeverhalten im Einsatz. Weitere Informationen zur Steuerung und Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos sind abschließend im Lagebericht unter dem gleichnamigen Gliederungspunkt offengelegt. 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Unsere Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken, Kreditrisiken und Währungsrisiken ab. Des Weiteren werden Geschäfte mit der Absicht der Prämienerzielung abgeschlossen. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) und bei der Limitierung der Risikohöhe berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Vorstand festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich außerbörslich (over the counter OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten gehören grundsätzlich zum Haftungsverbund der Sparkassenorganisation. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Für diejenigen Geschäfte, die nicht durch Sicherheiten gedeckt sind und für die zum Bilanzstichtag ein potentieller Verpflichtungsüberhang besteht, wurden nach dem Vorsichtsprinzip entsprechende Risikovorsorgen in Form von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß 249 (1) HGB gebildet. Negativen Zeitwerten aus abgeschlossenen Zinsswapgeschäften zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss bestand bei diesen Geschäften nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. 23

24 Unsere Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung unserer Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten Mio. EUR Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate 17,17-17,17-17,17 Währungsderivate 6,15-6,15-6,15 Aktien- /Indexderivate 1,93-1,93-1,93 Kreditderivate 0,07-0,07-0,07 Warenderivate Sonstige Derivate Gesamt 25,32-25,32-25,32 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag auf 41,24 Mio. Euro. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Kreditderivate Per betrug der Nominalwert der Absicherungen über Kreditderivate 36,00 Mio. Euro. Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der entsprechenden Ausfallrisikopositionen Kreditderivate Mio. EUR Bilanzielle Positionen 33,00 Außerbilanzielle Positionen 3,00 Gesamt 36,00 Tabelle: Kreditderivate nach Arten von Ausfallrisikopositionen Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der Kreditderivategeschäfte im Berichtszeitraum Mio. EUR Nutzung für eigenes Kreditportfolio Gekauft Verkauft (Sicherungsnehmer) (Sicherungsgeber) Vermittlertätigkeit Credit Default Swaps 30,00 30,00 - Gesamt 30,00 30,00 - Tabelle: Nominalbeträge der Kreditderivategeschäfte Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. 24

25 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Unter operationellen Risiken verstehen wir die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, von Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken sowie Reputationsrisiken als Folgerisiken ein. Darüber hinaus schließt die Begriffsbestimmung die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei unserer Sparkasse resultiert in erster Linie aus Refinanzierungsaktivitäten in Form von Weiterleitungsdarlehen bzw. Konsortialdarlehen. Unsere Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit. Übersteigt der Wert einer Sicherheit den Betrag der gesicherten Verbindlichkeit (Übersicherung) werden Sicherheiten freigegeben. Bei Belastung der Vermögenswerte durch den Abschluss von Offenmarktgeschäften mit der Deutschen Bundesbank werden die gestellten Sicherheiten auf sogenannten Pool-Konten gesammelt verwaltet. Eine tatsächliche Nutzung der Sicherheiten erfolgt nur bei effektivem Geschäftsabschluss. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden. Das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten unserer Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 729,72 Mio. EUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per erstmalig erfolgt ist. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die unsere Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (zum Beispiel Sachanlagen), beträgt 3,1 Prozent. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: 25

26 Mio. EUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Aktieninstrumente Anleihen und Schuldverschreibungen , ,36 Sonstige Vermögenswerte 729, ,47 - Summe Vermögenswerte 729, ,27 - Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten Zum Stichtag hat unsere Sparkasse keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten Mio. EUR Marktwert belasteter erhaltener Sicherheiten und begebener eigener Schuldverschreibungen 1 Marktwert unbelasteter erhaltener Sicherheiten und begebener eigener Schuldverschreibungen 1, die für eine Belastung zur Verfügung stehen Aktieninstrumente - - Anleihen und Schuldverschreibungen - - Sonstige erhaltene Sicherheiten 729,72 - Summe erhaltene Sicherheiten 729,72 - Begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen - 1,58 und ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten 1) Bei den begebenen eigenen Schuldverschreibungen handelt es sich um eigene Schuldverschreibungen im Bestand, d.h. noch nicht platzierte oder zurückgekaufte eigene Schuldverschreibungen. Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, insofern die Quellen der Belastung darstellen Mio. EUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS 729,72-26

27 Anhang 1 Hauptmerkmale und Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Sparkasse Osnabrück 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,94 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 6,20 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 6,20 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 6,20 Mio. EUR 10 Rechnungslegungsklassifikation [Passivum-fortgeführter Einstandswert] 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag [Ja] unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren, bei Eintritt eines steuerlichen bzw. eines regulatorischen Ereignisses, 6,20 Mio. EUR 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Siehe 15 Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen [Fest] 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,79 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" [Nein] 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes [Nein] 22 Nicht kumulativ oder kumulativ [Nicht kumulativ] 23 Wandelbar oder nicht wandelbar [Nicht wandelbar] 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 27

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