Offenlegungsbericht der Zweckverbandssparkasse Duderstadt

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1 Offenlegungsbericht der Zweckverbandssparkasse Duderstadt Offenlegung gemäß CRR zum Offenlegungsbericht 2016 Seite: 1 von 50

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 10 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 12 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 19 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 23 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 26 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) Anhang Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 43 Offenlegungsbericht 2016 Seite: 2 von 50

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk OGA SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Organismen für gemeinsame Anlagen Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht 2016 Seite: 3 von 50

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Als im Sinne des 17 der Institutsvergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Zweckverbandssparkasse Duderstadt, nachfolgend genannt, erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 4 von 50

5 Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 450 CRR (Die ist kein bedeutendes Institut im Sinne des 17 der Institutsvergütungsverordnung.) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Duderstadt veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin- Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 5 von 50

6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikobericht und Prognosebericht (einschließlich Chancenbericht) offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt Risikobericht und Prognosebericht (einschließlich Chancenbericht) den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 2 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Niedersächsischen Sparkassengesetz - in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Sparkassenzweckverbandes Duderstadt als Träger der Sparkasse erforderlich. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 6 von 50

7 Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Der regionale Sparkassenverband und der Personalausschuss unterstützen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung der Vorstandsposten. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Fachlehrgang u.a.) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung u.a.) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Niedersächsischen Sparkassengesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt und entsprechend den Bestimmungen des Niedersächsischen Sparkassengesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes von der Trägervertretung bestätigt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungen der Sparkassenakademie Niedersachsen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikobericht offengelegt. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 7 von 50

8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 616,0-577,6 1) 38,4 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken , ,0 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage ,5-600,0 2) ,5 cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 815,7-815,7 3) 0,0 Sonstige Überleitungskorrekturen Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, 37 CRR) -100,0 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung ,5 0,0 38,4 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen 2) Die Vorwegzuführung aus dem laufenden Jahresgewinn kann erst nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr als Eigenmittel angerechnet werden. 3) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Offenlegungsbericht 2016 Seite: 8 von 50

9 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die hat folgendes Ergänzungskapitalinstrument begeben: S-Kapitalbrief (Nachrangige Namensschuldverschreibung) Es wurden überwiegend kleinteilige Volumina an Privatkunden abgesetzt. Die größte Einzelposition beläuft sich auf 200 TEUR. Es befinden sich insgesamt 5 Kapitalbriefe mit einem Volumen von 600 TEUR im Bestand. Davon sind 38,4 TEUR zum Betrachtungsstichtag als Eigenmittel angerechnet. Die Einzelverträge unterscheiden sich ausschließlich bei dem Ausgabedatum, der Laufzeit und dem Zinssatz. Aus Wesentlichkeitsgründen erfolgt eine zusammengefasste Darstellung auf Jahresebene. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang (siehe Seite 39-42) zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang (siehe Seite 43-50) zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 9 von 50

10 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt Lagebericht wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko Standardansatz ,1 Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 Öffentliche Stellen 29,3 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 Internationale Organisationen 0,0 Institute 264,4 Unternehmen ,2 Mengengeschäft 6.457,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 3.770,5 Ausgefallene Positionen 1.043,9 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 365,8 Gedeckte Schuldverschreibungen 24,6 Verbriefungspositionen 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 OGA 1.943,3 Beteiligungspositionen 544,0 Sonstige Posten 1.179,8 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0,0 Interner Modellansatz 0,0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 122,6 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0,0 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0,0 Vereinfachtes Verfahren 0,0 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0,0 Betrag per (TEUR) Offenlegungsbericht 2016 Seite: 10 von 50

11 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 2.928,9 Standardansatz 0,0 Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 0,0 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Offenlegungsbericht 2016 Seite: 11 von 50

12 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum dar TEUR Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Allgemeine Kreditrisikopositionen Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Deutschland , , ,2 0,95 Frankreich 2.431,3 190,8 190,8 0,01 Niederlande 5.155,8 297,5 297,5 0,01 Italien 567,0 46,1 46,1 0,00 Irland 401,6 27,1 27,1 0,00 Dänemark 82,2 6,6 6,6 0,00 Griechenland 24,6 1,5 1,5 0,00 Portugal 176,5 14,1 14,1 0,00 Spanien 413,7 29,8 29,8 0,00 Belgien 651,1 45,6 45,6 0,00 Luxemburg 2.153,0 89,3 89,3 0,01 Norwegen 2.228,5 28,2 28,2 0,00 1,50 Schweden 1.021,6 70,9 70,9 0,00 1,50 Finnland 407,2 32,7 32,7 0,00 Österreich 620,5 49,6 49,6 0,00 Schweiz 156,4 11,8 11,8 0,00 Türkei 47,5 3,8 3,8 0,00 Polen 185,2 14,8 14,8 0,00 Offenlegungsbericht 2016 Seite: 12 von 50

13 TEUR Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Allgemeine Kreditrisikopositionen Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Tschechien 84,3 6,1 6,1 0,00 Slowakei 47,2 2,0 2,0 0,00 Ungarn 14,1 1,1 1,1 0,00 Rumänien 0,0 0,0 0,0 0,00 Russland 8,4 0,7 0,7 0,00 Kasachstan 2,9 0,2 0,2 0,00 Kroatien 35,7 4,3 4,3 0,00 Großbritannien 3.428,3 192,0 192,0 0,01 Guernsey 25,5 2,0 2,0 0,00 Jersey 4,3 0,3 0,3 0,00 Mauritius 2,0 0,2 0,2 0,00 Südafrika 4,6 0,4 0,4 0,00 USA 3.339,6 213,5 213,5 0,01 Kanada 131,2 10,4 10,4 0,00 Mexiko 91,7 5,6 5,6 0,00 Bermuda 10,3 0,8 0,8 0,00 Kaimaninseln 44,9 2,3 2,3 0,00 Britische Jungferninseln 20,7 0,9 0,9 0,00 Kolumbien 1,2 0,1 0,1 0,00 Chile 6,0 0,2 0,2 0,00 Zypern 2,0 0,2 0,2 0,00 Israel 4,7 0,4 0,4 0,00 Offenlegungsbericht 2016 Seite: 13 von 50

14 TEUR Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Allgemeine Kreditrisikopositionen Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Vereinigte Arabische Emirate 161,5 5,6 5,6 0,00 Indien 12,5 1,0 1,0 0,00 Singapur 135,0 10,8 10,8 0,00 China 10,1 0,7 0,7 0,00 Südkorea 7,1 0,6 0,6 0,00 Japan 162,5 12,2 12,2 0,00 Hongkong 39,1 2,6 2,6 0,00 0,625 Australien 194,8 13,7 13,7 0,00 Neuseeland 12,2 0,5 0,5 0,00 Summe , , ,8 1,00 Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) ,2 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,00496 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 21,0 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Offenlegungsbericht 2016 Seite: 14 von 50

15 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen. Derivative Instrumente befanden sich im Berichtszeitraum nicht im direkten Bestand der Sparkasse. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von ,4 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungspositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 6.600,1 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,1 Öffentliche Stellen 2.101,8 Multilaterale Entwicklungsbanken 8.104,9 Internationale Organisationen 7,8 Institute ,4 Unternehmen ,2 Mengengeschäft ,2 Durch Immobilien besicherte Positionen ,0 Ausgefallene Positionen 7.147,4 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 3.243,2 Gedeckte Schuldverschreibungen 3.076,3 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 OGA ,0 Sonstige Posten ,9 Gesamt ,3 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Offenlegungsbericht 2016 Seite: 15 von 50

16 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,64 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Offenlegungsbericht 2016 Seite: 16 von 50

17 TEUR Risikopositionen nach Branchen Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken ,8 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,0 23,0 0,0 Öffentliche Stellen 1.858,9 170,8 Multilaterale Entwicklungsbanken 8.104,9 Internationale Organisationen 7,8 Institute , ,0 Unternehmen 1.596, , , , , , , , , , , ,4 Davon: KMU Mengengeschäft , , , , , ,2 967, , , ,3 222,8 6,9 Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen ,7* 1.415,7 162, , , , , , , ,5 23,4 0,0 Davon: KMU Offenlegungsbericht 2016 Seite: 17 von 50

18 TEUR Risikopositionen nach Branchen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Ausgefallene Positionen 693, , , ,5 465,2 255,8 112,1 856,9 766,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 2.590,2 9, ,4 Gedeckte Schuldverschreibungen 3.076,3 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA ,8 Sonstige Posten ,5 Gesamt , , , , , , , , , , , , , , ,4 * Die Pauschalwertberichtigungen i.h.v. 486 TEUR wurden in der Position Durch Immobilien besicherte Positionen in der Spalte Privatpersonen berücksichtigt. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 18 von 50

19 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten TEUR Täglich fällig < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre unbefristet Zentralstaaten oder Zentralbanken ,8 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 63, , , ,4 Öffentliche Stellen 2,6 300,0 63, ,4 Multilaterale Entwicklungsbanken 8.104,9 Internationale Organisationen 7,8 Institute 8.204, , , ,0 Unternehmen , , , ,0 Mengengeschäft , , , ,7 Durch Immobilien besicherte Positionen 5.695, , , ,1 Ausgefallene Positionen 1.033, ,3 785, ,9 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 872, ,0 767,7 244,4 9,6 Gedeckte Schuldverschreibungen 3.076,3 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA ,8 Sonstige Posten , ,7 Gesamt , , , , ,1 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als überfällig ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 19 von 50

20 Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 3.032,2 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 41,5 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 128,8 TEUR. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 20 von 50

21 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB* Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen* * Eingänge auf abgeschriebene Forderungen** Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 530,1 161,4 28,0 104,7 242,6 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 7.747, ,3 232, , ,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0, , ,4 0, ,4 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 448,6 148,3 0,0-265, ,6 Baugewerbe 1.688,0 892,1 226,9 885,9 743,7 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck 339,8 243,2 6,0 32,8 259,2 415,9 92,3 0,0-69,5 0,0 152,9 37,3 0,0-59,4 0,0 658,2 379,3 0,0-35,9 499,6 854,6 384,4 0,0 133,8 82,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige 0,0 0,0 0,0 6,0 0,0 Gesamt 8.277, ,7 492,0 260, ,2 41,5 128, ,7 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Offenlegungsbericht 2016 Seite: 21 von 50

22 * Da gebildete Pauschalwertberichtigungen den einzelnen Branchen nicht direkt zugeordnet werden können, wird der Bestand nur als Gesamtsumme dargestellt. Die Aufwendungen aus der Veränderung der Pauschalwertberichtigung werden in der Zeile Sonstige ausgewiesen. ** Aus Wesentlichkeitsgründen wird auf eine Aufteilung auf die einzelnen Branchen verzichtet. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,64%) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auch auf eine geografische Aufgliederung der notleidenden und überfälligen Risikopositionen (gemäß Art. 442 Buchstabe h) CRR) verzichtet. Entwicklung der Risikovorsorge TEUR Rückstellungen Endbestand Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung 2.480, ,7 841,3 617,2 0, ,7 9,1 255,7 3,9 0,0 0,0 260,9 486,0 6,0 0,0 0,0 0,0 492, , ,4 845,2 617,2 0, ,6 0,0 0,0 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Offenlegungsbericht 2016 Seite: 22 von 50

23 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Unternehmen Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poors, Moodys Standard & Poors, Moodys Standard & Poors, Moodys Standard & Poors, Moodys Standard & Poors, Moodys Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Gegenüber der Vorperiode ergaben sich keine Änderungen. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 23 von 50

24 Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken ,8 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 33163,0 23,0 Öffentliche Stellen 2.029,7 Multilaterale Entwicklungsbanken 8.104,9 Internationale Organisationen 7,8 Institute , ,5 Unternehmen 500, , ,5 Mengengeschäft ,5 Durch Immobilien besicherte Positionen ,7 Ausgefallene Positionen 1.162, ,3 Mit besonders hohen Risiken verbundene 3.694,2 Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 3.076,3 Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA , ,0 Beteiligungspositionen 6.800,4 Sonstige Posten ,0 18, ,3 Gesamt , , , , ,3 0, , , ,5 0,0 0,0 0,0 Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Offenlegungsbericht 2016 Seite: 24 von 50

25 Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken ,1 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,0 23,0 Öffentliche Stellen 2.029,7 Multilaterale Entwicklungsbanken 8.104,9 Internationale Organisationen 7,8 Institute , ,5 Unternehmen 500, , ,4 Mengengeschäft ,6 Durch Immobilien besicherte Positionen ,7 Ausgefallene Positionen 1.162, ,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene 3.694,2 Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 3.076,3 Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA , ,0 Beteiligungspositionen 6.800,4 Sonstige Posten ,0 18, ,3 Gesamt , , , , ,3 0, , , ,3 0,0 0,0 0,0 Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Der von den Eigenmitteln abgezogene Wert beträgt 100,0 TEUR. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 25 von 50

26 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die strategischen Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Kapitalbeteiligungen hingegen werden zur Renditeerzielung gehalten. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Im Wesentlichen werden die Positionen aus strategischen Gründen gehalten. Lediglich die Kapitalbeteiligungen werden zur Renditeerzielung gehalten TEUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Strategische Beteiligungen 5.888, ,1 Nicht Kapitalbeteiligungen 9,6 9,6 börsennotiert Gesamt 5.897, ,7 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Die kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen 52,6 TEUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Sämtliche angegebenen Beteiligungen sind nicht börsennotiert. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 26 von 50

27 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung sowie die Empfehlungen des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN) zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen im eigenen Institut Gewährleistungen und Garantien: Bargeldeinlagen bei anderen Kreditinstituten, Bausparguthaben. Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich um Bausparkassen und inländische Kreditinstitute. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 27 von 50

28 Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten TEUR Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 Institute 0,0 0,0 Unternehmen 3.287,9 414,1 Mengengeschäft 874, ,5 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 105,0 0,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0,0 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 OGA 0,0 0,0 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 Gesamt 4.267, ,7 Tabelle: Besicherte Positionswerte Offenlegungsbericht 2016 Seite: 28 von 50

29 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen: TEUR Fremdwährungsrisiko Eigenmittelanforderung Netto-Fremdwährungsposition 122,6 Marktrisiko gemäß Standardansatz 122,6 Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 29 von 50

30 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Dabei kommen sowohl GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) als auch wertorientierte (barwertige) Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow / Zinsbuchbarwert) zum Einsatz. In der steht die GuV-orientierte Sicht im Vordergrund. Die Betrachtung aus barwertiger Sicht wird ergänzend vorgenommen. Um das Risiko des Zinsüberschusses aus GuV-orientierter Sicht zu ermitteln, wird vierteljährlich eine mögliche Veränderung zum Erwartungswert in Form einer rollierenden zwölfmonatigen Betrachtung berechnet. Die Ermittlung des erwarteten Zinsüberschusses wird auf Basis der erwarteten Zinsentwicklung (Zinsprognose), der erwarteten Margenentwicklung und der erwarteten bilanziellen Entwicklung vorgenommen. Bei der Ermittlung des Zinsüberschusses beim Eintritt eines Risikoszenarios werden für die drei genannten Komponenten Entwicklungen mit ungünstigen Auswirkungen auf den Zinsüberschuss der angenommen (z.b. Anstieg der Zinsen im zehnjährigen Bereich auf Jahresfrist um 1,74 Prozentpunkte). Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse geeignete Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. Darüber hinaus werden vierteljährlich Szenarien gerechnet, die Zinssensitivitätsanalysen und Stresstests umfassen. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) In der GuV-orientierten Sichtweise hat sich im Laufe des Jahres 2016 die Abweichung vom geplanten Erwartungswert im Rahmen des selbst definierten Limits bewegt. Das per zur Verfügung gestellte Limit von 2 Mio. EUR war ausreichend. Das wertorientierte (barwertige) Zinsänderungsrisiko unterliegt keiner Limitierung. Weitere Informationen zur Zinsänderungsrisikosteuerung und zur Berechnung des aufsichtlichen Zinsschocks sind im Lagebericht im Kapitel Risikobericht veröffentlicht. Der Geschäftsbericht, der u.a. den Lagebericht enthält, ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 30 von 50

31 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und Kreditrisiken befinden sich nicht im direkten Bestand der Sparkasse. Indirekt gehaltene derivative Finanzgeschäfte sind bei der Sparkasse von absolut untergeordneter Bedeutung, so dass von einer Darstellung der qualitativen und quantitativen Angaben nach Artikel 439 CRR abgesehen wird. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 31 von 50

32 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Weitere Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikobericht dargestellt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Zum belaufen sich die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko auf 2.928,9 TEUR. Offenlegungsbericht 2016 Seite: 32 von 50

33 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus in Form von Darlehen und Krediten weitergeleiteten Fördermitteln (Weiterleitungsdarlehen) sowie Wertpapieren, die im Rahmen eines Sicherheiten-Pools hinterlegt wurden. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 21 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um immaterielle Vermögenswerte, Immobilien, technische Anlagen und sonstige Anlagegüter. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 TEUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte , ,2 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte davon Aktieninstrumente 0,0 0, , ,0 davon Schuldtitel , , , ,5 davon sonstige Vermögenswerte 7, ,2 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Medianwerte 2016 TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen Erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 davon Aktieninstrumente 0,0 0,0 davon Schuldtitel 0,0 0,0 davon sonstige erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 Offenlegungsbericht 2016 Seite: 33 von 50

34 Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 TEUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten , ,4 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Offenlegungsbericht 2016 Seite: 34 von 50

35 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR 1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 7,06 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,21 Prozent. Maßgeblich für den Anstieg war ein im Verhältnis höherer Anstieg des Kernkapitals im Vergleich zu den Gesamtrisikopositionen. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile Anzusetzender Wert LRSum TEUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss ,5 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert 0 werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungs- kreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen 0 in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller ,9 Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der 0 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 7 Sonstige Anpassungen ,3 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ,7 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Offenlegungsbericht 2016 Seite: 35 von 50

36 Zeile LRCom Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, ,8 aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) -100,0 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, 0,0 in bar erhaltene Nachschüsse) 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in 0,0 Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 0,0 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten 0,0 gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 0,0 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0,0 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0,0 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brut-to-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0,0 EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition 0,0 gemäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/ Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0,0 EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT- Risikopositionen) 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR ,8 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert ,2 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) ,3 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) ,9 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht 0,0 einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 0,0 429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Offenlegungsbericht 2016 Seite: 36 von 50

37 bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital ,5 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote ,7 22 Verschuldungsquote 7,06 % Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Ja = Transitional EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) 0,0 Offenlegungsbericht 2016 Seite: 37 von 50

38 Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch 0,0 EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon ,8 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 3.076,3 EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt ,7 wer-den EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen 1.727,2 Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden EU-7 Institute ,4 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert ,3 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft ,6 EU-10 Unternehmen ,8 EU-11 Ausgefallene Positionen 9.134,1 EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR , ,6 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) (LRSpl) Duderstadt, den 22. August 2017 Der Vorstand Hacke Teichert Offenlegungsbericht 2016 Seite: 38 von 50

39 16 Anhang 16.1 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Hauptmerkmale des Kapitalinstruments S- Kapitalbrief 1 Emittent Sparkasse Duderstadt 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solound Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments Emittiert Solo Sparkassen-Kapitalbrief 38,4 TEUR 2011: Insgesamt: 9a Ausgabepreis Emittiert 2011: Insgesamt: 9b Tilgungspreis Emittiert 2011: 600,0 TEUR 600,0 TEUR 600,0 TEUR 600,0 TEUR 600,0 TEUR Insgesamt: 600,0 TEUR 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Die Kapitalbriefe wurden zwischen dem 01. Februar 2011 und dem 01. Juli 2011 emittiert. Die Emission teilt sich auf die Jahre wie folgt auf: 2011: Insgesamt: 600,0 TEUR 600,0 TEUR 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Die Kapitalbriefe werden zwischen dem 01. Februar 2017 und dem 01. Juli 2017 fällig. Die Fälligkeiten teilen sich wie folgt auf die Jahre auf: 2017: Insgesamt: 600,0 TEUR 600,0 TEUR Offenlegungsbericht 2016 Seite: 39 von 50

40 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden- /Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Emittiert 2011: Nein Emittiert 2011: Es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht durch die Sparkasse. Emittiert 2011: Es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht durch die Sparkasse. Fest 2011: Zinsspanne: 3,70% - 4,00% Durchschnittsverzinsung: 3,88% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments S-Kapitalbrief (Nachrangige Namensschuldverschreibung) Nein Offenlegungsbericht 2016 Seite: 40 von 50

41 Muster: S-Kapitalbrief und Nachrangabrede Offenlegungsbericht 2016 Seite: 41 von 50

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