Studien- und Prüfungsordnung (Satzung) der AKAD-Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt für den Studiengang Technische Informatik mit dem Abschluss

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1 Studien- und rüfungsordnung (Satzung) der AKAD-Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt für den Studiengang Technische Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering

2 Studien- und rüfungsordnungen Technische Informatik (B.A.) AKAD Hochschule Stuttgart Aufgrund von 70 Abs. 6 Satz 2, 29, 30 in Verbindung mit 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 7, 8 und 10 sowie 8 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) in der Fassung vom 5. Januar 2005 (GBl., S. 1ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vom 07. Februar 2011 (GBl. S. 47), wird vom Senat der AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt nach Beschlussfassung die folgende Studien- und rüfungsordnung für den Studiengang Technische Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering als Satzung beschlossen. Der Studiengang wurde am 27. April 2011 von ACQUIN akkreditiert. Inhalt Vorbemerkung zum Sprachgebrauch 3 1 Geltungsbereich 3 2 Ziel des Studiums, Zweck der Bachelor-rüfung, akademischer Grad 3 3 Besondere Zugangsvoraussetzungen und empfehlenswerte Vorkenntnisse 4 4 Studienaufbau 4 5 Studienabschluss 5 6 Regelungen 5 7 rüfungsaufbau und rüfungsspezifika 6 8 Inkrafttreten 6-2

3 Studien- und rüfungsordnungen Technische Informatik (B.A.) AKAD Hochschule Stuttgart Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt; alle Amtsund Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. 1 Geltungsbereich Die Hochschule gibt sich auf der Basis ihrer Grundordnung diese Studien- und rüfungsordnung. Sie gilt für den Studiengang Technische Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering, der im Methodenverbund aus Fernstudium, räsenzveranstaltungen und Onlinestudium an der Hochschule durchgeführt wird. In Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Studien- und rüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge und der Anlage 1 dieser Studien- und rüfungsordnung für den Studiengang Technische Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (im Folgenden Studiengang ) regelt sie Ziele, Inhalt und Gliederung des Studiums sowie die Grundsätze für die Durchführung von rüfungen im Studiengang. 2 Ziel des Studiums, Zweck der Bachelor-rüfung, akademischer Grad (1) Der Studiengang führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss. Der Studiengang ist grundsätzlich auf die wissenschaftliche Weiterqualifizierung von bereits Berufstätigen ausgerichtet. Die Kombination von Selbstlern- und räsenzphase ermöglicht es, das Studium neben einer Berufstätigkeit in der vorgesehenen Regelstudienzeit zu absolvieren. (2) Die Technische Informatik hat eine Querschnittsfunktion. Sie stellt das Bindeglied zwischen der realen Welt und der abstrakten Informatik her. Hardwarenahe rogrammierung, Simulation und Automatisierungstechnik werden mit den Grundlagen der Informatik und der Elektrotechnik kombiniert. Das reicht von den Grundlagen des Internets bis hin zum Mobile Computing, von der Computerarchitektur bis zum virtuellen Design eines real möglichen Vorgangs und von den Grundlagen der Digitaltechnik bis zu Aktorik und Sensorik. Absolventen des Studiengangs sollen vielfältig einsetzbar sein. Tätigkeitsbereiche finden sich sowohl in der Industrie, insbesondere der Automatisierungs- und Fertigungstechnik, der Automobilindustrie und der Telekommunikationsbranche sowie in der Forschung und Entwicklung. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung müssen Ingenieure über Fremdsprachenkenntnisse und ein Grundverständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge verfügen. Der Studiengang bildet kompetente Ingenieure aus, die über fundierte Kenntnisse der Informationstechnik verfügen und die Fähigkeit haben, technische rojekte erfolgreich durchzuführen und zu leiten. Neben breiten Grundlagenkompetenzen und Wissen um ihre zielgerichtete Anwendung in den Kernbereichen der Technischen Informatik wird vertieftes, spezialisiertes Wissen in einem der Wahlpflichtbereiche Virtual Engineering, Automatisierungstechnik oder Embedded Systems vermittelt. (3) Der Studiengang vermittelt den Studierenden Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Medienkompetenz, Sozialkompetenz, ersönlichkeitskompetenz und Kommunikationskompetenz auf den Gebieten der Technischen Informatik und unterstützender Wissenschaften so, dass die Studierenden a) zu wissenschaftsgeleitetem Arbeiten und zur Anwendung ingenieurwissenschaftlicher Methoden, b) zur Anwendung und zum Transfer ihres Wissens und Könnens auf berufspraktische Aufgaben, c) zur ganzheitlichen Analyse und nachhaltigen Lösung von roblemen unter Verwendung der aktuellen Ergebnisse der Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften, d) zur gezielten Anwendung ihrer Kompetenzen in fach- und funktionsübergreifenden rojekten, insbesondere aus den Bereichen Virtual Engineering, Automatisierungstechnikund Embedded Systems und - 3

4 Studien- und rüfungsordnungen Technische Informatik (B.A.) AKAD Hochschule Stuttgart e) zur Wahrnehmung von Fach-, Führungs- und Beratungsaufgaben in Unternehmen und Institutionen befähigt werden. (4) Durch die Bachelor-rüfung soll festgestellt werden, ob die zu prüfende erson die Ziele des Studiums erreicht hat. (5) Aufgrund der bestandenen Bachelor-rüfung wird der akademische Grad Bachelor of Engineering verliehen. 3 Zugangsvoraussetzungen und empfohlene Vorkenntnisse (1) Der Zugang zum Studiengang nach 1 setzt die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach 58 und 59 LHG in Verbindung mit der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) des Landes Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung voraus. (2) Empfehlenswert sind die folgenden Vorkenntnisse: a) Sprachkenntnisse in Englisch auf der Niveaustufe Niveaustufe B2 des vom Europarat erarbeiteten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, b) sichere Mathematikkenntnisse auf dem Niveau der Hochschulzugangsberechtigung, c) grundlegende C-Anwendungskenntnisse. (3) Im Rahmen des ropädeutikums gemäß Anlage 2 der Studien- und rüfungsordnung können fehlende der in Absatz 2 genannten empfohlenen Vorkenntnisse studienbegleitend erworben werden. (4) Studienbewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) des Landes Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung müssen die in Anlage 1 unter ropädeutikum aufgeführten e innerhalb der ersten zwei Semester erfolgreich abschließen. 4 Studienaufbau (1) Das Studium ist modular aufgebaut. e bestehen in der Regel aus mehreren Teilmodulen, die durch Kompetenzziele definiert werden und durch e abgeschlossen werden. Die einzelnen e sind gemäß den Bestimmungen der Studien- und rüfungsordnung rüfungsleistungen. Die e sind in der Anlage beschrieben. Der dort angegebene, zur Absolvierung des s notwendige zeitliche Arbeitsaufwand der Studierenden bezieht sich auf Fern-, Online- und räsenzstudium sowie auf die rüfungszeiten und weitere Selbststudienzeiten zur rüfungsvorbereitung. (2) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Studien- und rüfungsleistungen in den flicht- und Wahlpflichtmodulen werden in der Anlage 1 der SO (Studien- und rüfungsplan) aufgeführt. Es wird empfohlen, die e in der in der Anlage 1 festgelegten Reihenfolge zu absolvieren, zumindest sind jedoch die in den beschreibungen festgelegten Voraussetzungen zu beachten. (3) Die raxisphase soll bis zum Abschluss des sechsten Semesters abgeleistet werden. Vor beginn der raxisphase als teil des rojektmoduls müssen die in Anlage 1 (Studien- und rü- - 4

5 Studien- und rüfungsordnungen Technische Informatik (B.A.) AKAD Hochschule Stuttgart fungsplan) ausgewiesenen e der ersten vier Studiensemester erfolgreich abgeschlossen sein. Der erfolgreiche Abschluss des rojektmoduls ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussarbeit. (4) Neben den zu absolvierenden flichtmodulen inklusive des Abschlussmoduls ist aus dem in der Anlage 1 ersichtlichem Angebot ein Wahlpflichtmodul auszuwählen und durch Nachweis der vorgeschriebenen Studien- und rüfungsleistungen abzuschließen. (5) Vor Antritt der ersten rüfungsleistung in dem gewählten Wahlpflichtmodul kann grundsätzlich ein neues Wahlpflichtmodul gewählt werden. Wenn in der prüfung des gewählten Wahlpflichtmoduls die zuerst angetretene rüfungsleistung mit nicht ausreichend bewertet wurde, kann diese rüfungsleistung wiederholt werden, oder es kann einmal ein anderes Wahlpflichtmodul gewählt werden. (6) In den flichtmodulen erfolgt der Erwerb der Kompetenzen zur Anwendung und zum Transfer des Wissens und Könnens in den Grundlagen- und Anwendungsfächern. Die Wahlpflichtmodule vertiefen das Wissen in dem jeweiligen Themenbereich. (7) Der katalog enthält die beschreibungen und regelt die Lehrsprache für jedes Teilmodul. Er ist hochschulöffentlich zugänglich. Die Angabe de Lehrsprache gilt in der Regel für alle Studien- und rüfungsleistungen der Teilmodule. 5 Studienabschluss (1) Die erforderlichen Studien- und rüfungsleistungen und die Art ihres Erbringens sind in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt. Außerdem gelten 6 und 7 der Studien- und rüfungsordnung. (2) Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren der studienbegleitenden rüfungsleistungen in den flicht- und Wahlpflichtmodulen sowie der rüfung im Abschlussmodul (Bachelor-Thesis), die sich aus der selbständigen Anfertigung einer Bachelor- Arbeit und deren Verteidigung in einer studienabschliessenden mündlichen rüfung (Kolloquium) zusammensetzt. Der Studierende erwirbt auf diese Weise insgesamt 210 Credits. (3) Auf Grund der bestandenen Bachelor-rüfung wird der akademische Grad Bachelor of Engineering verliehen. 6 Regelungen (1) Die Hochschule hat den Allgemeinen Teil der Studien- und rüfungsordnung für Bachelor und Masterstudiengänge beschlossen, in welcher allgemeine Regelungen zu den rüfungen und der rüfungsorganisation in den Master- und Bachelorstudiengängen getroffen werden. Diese studiengangsübergreifenden Regelungen gelten auch für diesen Studiengang. (2) Studiengangspezifische rüfungsregelungen enthält

6 Studien- und rüfungsordnungen Technische Informatik (B.A.) AKAD Hochschule Stuttgart 7 rüfungsaufbau und rüfungsspezifika (1) Die Bachelor-rüfung besteht aus dem Erwerb von insgesamt mindestens 210 Credits. Im Einzelnen sind im Rahmen der Bachelor-rüfung zu erwerben: a) 165 Credits durch das Bestehen der studienbegleitenden prüfungen in den flichtmodulen (inkl. rojektmodul), b) 31 Credits durch das Bestehen der studienbegleitenden prüfungen in dem gewählten Wahlpflichtmodul, c) 14 Credits durch das Bestehen der Abschlussmodule, bestehend aus der selbstständigen Anfertigung einer Bachelor-Arbeit und deren Verteidigung in einer studienabschließenden mündlichen rüfung (Kolloquium). Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt vier Monate; sie kann gemäß 13 Abs. 4 des Allgemeinen Teils der Studien- und rüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge auf sechs Monate verlängert werden. Die Dauer des Kolloquiums richtet sich nach dem Studien- und rüfungsplan. (2) In Anlage 1 (Studien- und rüfungsplan) werden die prüfungen festgelegt, die aus einer oder mehreren rüfungsleistungen bestehen können. (3) prüfungen bestehen aus einer oder mehreren rüfungsleistungen. (4) Im Studien- und rüfungsplan (Anlage 1) zu dieser Ordnung werden die prüfungen festgelegt, die aus einer oder mehreren rüfungsleistungen bestehen können. 8 Inkrafttreten Die Studien- und rüfungsordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Sie gilt für alle Studierende des Studiengangs Technische Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der AKAD-Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt. Diese Satzung wird an der AKAD- Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt - bekannt gemacht. Stuttgart, den Der Rektor rof. Dr. aul Nikodemus Anlage 1: Studien- und rüfungsplan - 6

7 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Technische Informatik (Bachelor of Engineering): Studien- und rüfungsplan Studien- und rüfungsplan des Bachelorstudiengangs Technische Informatik (Bachelor of Engineering) (Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung) a) ropädeutikum Im Studiengang werden Kompetenzen vorausgesetzt oder Vorkenntnisse empfohlen, die in den folgenden en des ropädeutikums erworben werden können. rüfungsergebnisse in en des ropädeutikums werden bei der Berechnung der Gesamtnote und der Gesamtleistungspunkte des Studiengangs nicht berücksichtigt. ENB21 Englisch B2 Klausur 0% 6,0 MAT10 Mathematische Grundlagen Klausur 0% 5,0 HY10 hysikalische Grundlagen Klausur 0% 5,0 b) Studiengang flichtmodule In den Semestern 1 bis 6 sind folgende flichtmodule zu belegen. 1. Semester SQF24 Schlüsselqualifikationen für Studium und Beruf Testat 0% 5,0 MAT22 Grundlagenmathematik für Ingenieure Klausur 4% 8,0 ELT20 Elektrotechnik Grundlagen Klausur 2% 5,0 ELT02 Elektronik Grundlagen Klausur 2% 5,0 RG22 Grundlagen der Informatik, rogrammierung und Digitaltechnik Klausur 4% 8,0 Summe 1. Semester: 12% 31,0 2. Semester MAT24 Analysis Klausur 4% 8,0 HY21 Grundlagenphysik für Ingenieure Klausur 4% 8,0 Gültig ab Seite 1 von 5

8 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Technische Informatik (Bachelor of Engineering): Studien- und rüfungsplan ELT10 Digitaltechnik Labor Assignment 1% 2,0 FMI21 Formale Methoden der Informatik Klausur 3% 6,0 C20 Einführung in die rogrammierung mit C/C++ Klausur 3% 6,0 Summe 2. Semester: 15% 30,0 3. Semester STA22 Statistik für Ingenieure Klausur 2% 5,0 FMI22 Formale Methoden der Informatik 2 Klausur 3% 6,0 IUK02 Informationssysteme Klausur 3% 6,0 EIT22 English for Computer Science - Introduction Klausur 2% 5,0 BWL20 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Klausur 3% 7,0 Summe 3. Semester: 13% 29,0 4. Semester AUT20 Messtechnik Klausur (50%) Assignment (50%) 2% 5,0 CAR20 Computerarchitektur Klausur 2% 5,0 MCS40 Microcomputer-Systeme mit Labor Assignment 3% 7,0 SWE23 Softwareentwicklung Assignment 5% 9,0 DBA21 Datenbanken Assignment 3% 6,0 Summe 4. Semester: 15% 32,0 5. Semester SQF41 rojekt- und Qualitätsmanagement Klausur 3% 6,0 Gültig ab Seite 2 von 5

9 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Technische Informatik (Bachelor of Engineering): Studien- und rüfungsplan EBS01 Hardware Design Assignment 3% 6,0 JAV40 rogrammieren in Java Assignment 3% 6,0 AB40 rojektarbeit rojektbericht 2% 5,0 Teilsumme 5. Semester: 11% 23,0 6. Semester EIT23 English for Computer Science - Advanced Klausur 2% 5,0 rojektmodul rojektbericht 7% 15,0 Teilsumme 6. Semester: 9% 20,0 Wahlpflichtbereiche Im 5. bis 7. Semester ist zusätzlich zu den flichtmodulen einer der folgenden Wahlpflichtbereiche als Spezialisierungsrichtung zu belegen. Wahlpflichtbereich A: Virtual Engineering Wahlpflichtbereich A - 5. Semester GDV01 Grafische Datenverarbeitung Klausur 3% 5,0 Teilsumme 5. Semester: 3% 5,0 Wahlpflichtbereich A - 6. Semester SIM40 Simulation Assignment 5% 10,0 Teilsumme 6. Semester: 5% 10,0 Wahlpflichtbereich A - 7. Semester KON26 Computergestützte Konstruktion Assignment 3% 6,0 BVA40 Virtual Reality Assignment 5% 10,0 Teilsumme 7. Semester: 8% 16,0 Gesamtsumme Wahlpflichtbereich A: 16% 31,0 Wahlpflichtbereich B: Automatisierungstechnik Wahlpflichtbereich B - 5. Semester Gültig ab Seite 3 von 5

10 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Technische Informatik (Bachelor of Engineering): Studien- und rüfungsplan REG21 Steuerungs- und Regelungstechnik Klausur (50%) Assignment (50%) 4% 7,0 Teilsumme 5. Semester: 4% 7,0 Wahlpflichtbereich B - 6. Semester STT02 Steuerungstechnik Labor Testat 1% 3,0 SYS01 Systemtheorie Klausur 2% 4,0 Teilsumme 6. Semester: 3% 7,0 Wahlpflichtbereich B - 7. Semester AUT21 Mechatronische Wandler Klausur (50%) Assignment (50%) 5% 9,0 AUT60 Robotik und Bildverarbeitung Klausur 4% 8,0 Teilsumme 7. Semester: 9% 17,0 Gesamtsumme Wahlpflichtbereich B: 16% 31,0 Wahlpflichtbereich C: Embedded Systems Wahlpflichtbereich C - 5. Semester IKB01 Industrielle Kommunikations-Bussysteme Klausur 1% 2,0 SYS02 Echtzeitsysteme Klausur 2% 4,0 Teilsumme 5. Semester: 3% 6,0 Wahlpflichtbereich C - 6. Semester EBS40 Mobile Communication und Kommunikationsnetze Klausur 6% 12,0 Teilsumme 6. Semester: 6% 12,0 Wahlpflichtbereich C - 7. Semester EBS41 Embedded Software Development Assignment 5% 9,0 VSY40 Verteilte Systeme Klausur 2% 4,0 Teilsumme 7. Semester: 7% 13,0 Gültig ab Seite 4 von 5

11 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Technische Informatik (Bachelor of Engineering): Studien- und rüfungsplan Gesamtsumme Wahlpflichtbereich C: 16% 31,0 Abschlussmodul Im 7. Semester ist das Abschlussmodul zu absolvieren, bestehend aus der Bachelorarbeit und einer abschließenden mündlichen rüfung. 7. Semester Abschlussprüfung Bachelorarbeit (70%) mdl. rüfung (30%) 9% 14,0 Teilsumme 7. Semester: 9% 14,0 Gesamtsumme: 100% 210,0 c) Wählbare Zusatzmodule Als Zusatzmodule können die e aus dem im Abschnitt b) dieser Anlage wiedergegebenen Angebot an Wahlpflichtmodulen belegt und durch die entsprechenden prüfungen abgeschlossen werden, die im Rahmen des Studiengangs nicht schon als Wahlpflichtmodule gewählt wurden. rüfungsergebnisse in Zusatzmodulen werden auf Antrag der Studierenden in das Zeugnis eingetragen und entsprechend kenntlich gemacht, jedoch bei der Berechnung der Gesamtnote und der Gesamtleistungspunkte des Studiengangs nicht berücksichtigt. Gültig ab Seite 5 von 5

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