Betreutes Jugendwohnen als betreutes Einzelwohnen nach 34,41 SGB VIII soll durch eine Verbindung von

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1 Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v. Leistungsbeschreibung noch nicht abschließend mit Leistungsträger verhandelt! Betreutes Jugendwohnen (als betreutes Einzelwohnen) 1. Art des Leistungsangebotes 1.1. Angebotsbereich 2 Abs. 2, Ziffer 4 SGB VIII Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen 27 ff. SGB VIII Hilfe für junge Volljährige gem. 41 SGB VIII 1.2. Angebotsgruppe Stationäre Erziehungshilfe, sonstige betreute Wohnformen 1.3. Angebot (Angebotsform) Betreutes Jugendwohnen (als betreutes Einzelwohnen) 2. Zielsetzung des Leistungsangebotes Betreutes Jugendwohnen als betreutes Einzelwohnen nach 34,41 SGB VIII soll durch eine Verbindung von Alltagsleben pädagogischen Angeboten und therapeutischer Hilfen auf der Grundlage eines von allen am Hilfeprozess Beteiligten erarbeiten und fortgeschriebenen Hilfeplanes bis zur (größtmöglichen) Verselbständigung des jungen Menschen oder zur Vermittlung in eine weiterführende Hilfeform die Entwicklung des jungen Menschen fördern. Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan gem. 36 SGB VIII, in dem die Zielsetzungen der Hilfe nach dem Bedarf im Einzelfall vereinbart werden. Die Betreuung erfolgt von außen durch die Begleitung des jungen Menschen in seinem eigenverantwortlichen Lebensbereich als individuelle, lebensfeldorientierte Hilfeform. Die Gestaltung der Hilfe wird aus der Partnerschaft zwischen BetreuerIn und dem jungen Menschen entwickelt, orientiert an den realen Situationen und Problemen. Mit diesem Auftrag verbinden sich insbesondere folgende Ziele: Hilfe zur Selbsthilfe Einübung selbständiger Lebensführung Erarbeitung realistischer Lebensperspektiven Hilfen bei der Konflikt- und Krisenbewältigung Entwicklung und Vertiefung von Konfliktlösungsstrategien Klärung der Beziehung zur Herkunftsfamilie Bewältigung des Alltags (Haushalt, Finanzen, Freizeit, vertragliche Verpflichtungen) 01 / 07

2 Integration in den jeweiligen Lebensraum Abklärung beruflicher und schulischer Perspektiven Förderung der schulischen und beruflichen Integration Unterstützung in Ausbildung und Beruf Hilfestellungen im Umgang mit Behörden und Ämtern Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie sozialer Kompetenz, Arbeitshaltung etc. Mobilisierung der eigenen Ressourcen Abbau von Defiziten im Bereich emotionaler und kognitiver Entwicklung Aufbau einer eigenen Alltagsstruktur Beratung in Angelegenheiten von Partnerschaft und Sexualität Bei der Umsetzung dieser Ziele werden ethische und kulturelle Besonderheiten und die spezifischen Lebenslagen der jungen Menschen gem. 9 SGB VIII besonders berücksichtigt. 3. zu betreuender Personenkreis (Zielgruppen) Das betreute Jugendwohnen als betreutes Einzelwohnen wendet sich an junge Menschen, die innerhalb ihrer bisherigen Umgebung eine individuelle, lebensfeldorientierte Hilfeform benötigen die sich bedingt durch bisherige Lebensumstände in Ablösungsprozessen von Familie, anderen Einrichtungen, sonstigen sozialen Umfeldern (Jugendstrafvollzug, Nichtseßhaftigkeit etc.) befinden und sich eine selbständige Lebensgrundlage aufbauen wollen. Es werden weibliche und männliche Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige aufgenommen, die in eigenen Wohnverhältnissen leben wollen und intensive gruppenpädagogische Erziehungshilfen nicht (mehr) benötigen oder solche nicht annehmen wollen sich verselbständigen wollen und individuelle Hilfen zur Überwindung bestimmter sozialer Schwierigkeiten benötigen sich in Ablösungsprozessen von Familie, anderen Einrichtungen, sonstigen sozialen Umfeldern befinden. Die jungen Menschen müssen bereit sein sich auf das individuelle Betreuungsarbeit einzulassen und eine gewisse Selbständigkeit in Alltagsabläufen bereits erworben haben. Das Vorhandensein von schulischen, beruflichen und persönlichen Perspektiven soll gegeben sein. Die jungen Menschen sollen die Bereitschaft mitbringen, sich Fähigkeiten anzueignen, die es ihnen ermöglichen ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen. Allgemeine Indikationen für das Betreute Jugendwohnen sind hierbei: Entwicklungsstörungen Verhaltens- und / oder emotionale Störungen reaktive Störungen, z.b. auch familiäre Belastungen Störungen im Bereich Intelligenz, Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten lebensbiographische Verletzungen und Kränkungen beispielsweise in Folge von Gewalterfahrungen Nicht aufgenommen werden können junge Menschen, die vorrangig einer therapeutischen Hilfe bedürfen. Eine Aufnahme in das Betreute Jugendwohnen ist sinnvoll, wenn die jungen Menschen Realitätsbezogenheit aufbringen und mit der Unterstützung des Betreuten Jugendwohnens weitgehend ihr Leben eigenverantwortlich führen und die Verantwortung für sich selbst übernehmen können. Eine regelmäßige und verbindliche (ambulante) Betreuung ist notwendig und hinreichend, um den erzieherischeb Bedarf abzudecken. 02 / 07

3 4. Leistungsangebot 4.1. Leistungsbereiche pädagogische Alltagsgestaltung Die Alltagsbewältigung und Alltagsgestaltungen ist ein zentrales Leistungsmerkmal des Betreuten Jugendwohnens. Das Betreute Jugendwohnen zeichnet sich dadurch aus, daß die jungen Menschen in einer eigenen Wohnung leben ( können ) und sozialpädagogische Begleitung im Alltag, auf dem Weg zur Selbständigkeit erfahren. Alltag braucht und / oder schafft elementare Voraussetzungen des Sich-Wohl- und zu-hause- Fühlens, wie etwa eine ansprechende Wohnumwelt, gestaltete Beziehungen und Bezüge in einer auf eine bestimmte Zeit angelegten Betreuung. Strukturmerkmale des begleiteten Alltags sind wiederkehrende Rhythmen und die Bewältigung von Aufgaben und Standardsituationen wie z.b. regelmäßiges Arbeiten bzw. regelmäßiger Schulbesuch, selbständige Organisation des Haushalts und der Freizeit. Alltag wird zum Lern- und Übungsfeld für die Gestaltung eines eigenständigen Lebens. pädagogische Leistungen Pädagogische Leistungen im Sinne des SGB VIII sind: Sozialpädagogische Leistungen spezielle Arten der Pädagogik wie z.b. Schulpädagogik Beschäftigungs- und Arbeitspädagogik Pädagogische Leistungen umfassen somit die Gesamtheit des Erziehungs-, Arbeits- und Bildungsgeschehens der Einrichtung. Die pädagogischen Ansätze einer Einrichtung sind konzeptionell beschrieben und fachtheoretisch begründet. Die Angebotsvielfalt und Struktur beruht auf unterschiedlichen fachlichen Ansätzen, wie z.b.: tiefenpsychologischen lerntheoretischen, verhaltensorientierten, systemischen, situativen lebensfeld- oder gemeinwesenorientierten, handlungsorientierten und erlebnispädagogischen, integrativen oder klientelzentrierten Ansätzen. Pädagogik ist ein strukturiertes ziel- und prozeßorintiertes Handeln am Jugendlichen. Sie ermöglicht dadurch eine am Hilfeplan orientierte und kontrollierte Erziehungspraxis. Beratung und Begleitung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie In Abstimmung mit den jungen Menschen erfolgt die Zusammenarbeit mit der Familie. Erstes Ziel ist die Aufarbeitung der Familiengeschichte. Weitere Ziele sind: Abklärung des Verhältnisses zur Herkunftsfamilie Begleitung und Unterstützung des Ablösungsprozesses Aufarbeitung der Erfahrungen in der Familie Die Zusammenarbeit mit den Eltern geschieht durch: Vermittlung in Gesprächen mit Eltern bzw. Personensorgeberechtigten Rollenabklärung (Kind- und Erwachsenenrolle) Klärung der Beziehung zwischen Eltern und jungen Menschen 03 / 07

4 4.2. Leistungsstruktur Regelleistungen Betreuungs- u. Funktionsleistungen Für jeden jungen Menschen ist ein bestimmter Betreuer/in zuständig. Die Gestaltung der Hilfe wird aus der Partnerschaft zwischen Betreuer/in und dem jungen Menschen entwickelt, orientiert an den realen Situationen und Problemen. Insbesondere beinhaltet die Hilfe folgende Leistungen: Beziehungsaufbau, Hilfe zur Eingewöhnung Begleitung und Hilfe bei der Alltagsstrukturierung und -gestaltung Haushaltsorganisation und Umgang mit Geld Umgang mit Behörden,Vermietern, Institutionen schulische und berufliche Förderung und Unterstützung berufliche Eingliederungshilfe geschlechtsspezifische Angebote pädagogische Unterstützung bei der Lebensplanung Krisen- und Konfliktbewältigung Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und bei Freizeitaktivitäten Integrationshilfe innerhalb der Gruppe von Betreuten (Kontakt- u. Anlaufstelle) pädagogische Interventionen in besonderen Situationen, z.b. Schwangerschaft, Trennung, Schul- u. Ausbildungsprobleme, Arbeitslosigkeit) Vermittlung von externen Hilfen Motivation zum Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes praktische Hilfen (z.b. bei Renovierung) Zusammenarbeit mit den Eltern und der Familie (sowie anderer wichtiger Bezugspersonen) am Klienten orientiert Beziehungs- und Rollenklärung bezüglich Eltern und Familienangehörigen (Geschwister, Verwandte... ) Begleitung des Ablöseprozesses Aufarbeitung von familiären Beziehungsstörungen Einbeziehung anderer wichtiger Bezugspersonen (Paten, Lehrer, Freunde... ) Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Einrichtung und Jugendamt arbeiten auf allen Ebenen zusammen. Leistungen sind: situationsbez. und regelmäßige Abstimmung des Erziehungsprozesses Zusammenarbeit bei Familienkontakten Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung Entwicklung und Realisierung eines sinnvollen Hilfekonzeptes Koordination mit anderen an der Förderung des Jugendlichen bzw. an der Unterstützung der Familie beteiligten Institutionen Verhandlungen im Rahmen konzeptioneller Weiterentwicklung der Hilfe und Bearbeitung von aktuellen Bedarfslagen bei Veränderungen des sozialen Umfeldes der Familien Nachbetreuung im Einzelfall Kooperation mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe Rahmenbedingungen: Informationsgespräche Beratung bei Aufnahmefragen, Notaufnahmen, Aufnahme Diagnostische Abklärung, Anamnese, Prognoseerstellung Mitwirkung bei Hilfeplan, Erziehungsplanung, Zielabstimmung und -formulierung Organisation und Begleitung des pädagogischen Prozesses (Settings) Reflexion, Kontrolle und Dokumentation der Erziehungsarbeit 04 / 07

5 Erfahrungsauswertung und Evaluation Organisation der Zusammenarbeit mit den Partnern im Hilfesystem (extern u. intern) Praxisbegleitung und -beratung Supervision Gemeinwesen-, Öffentlichkeitsarbeit konzeptionelle Weiterentwicklung Unterkunft Wohnraumbeschaffung Wohnungsrenovierung und Instandhaltung Ausstattung der Kontaktstelle (Küche, Notzimmer, sanitäre Anlagen mit Waschmaschine, Büros und Besprechungszimmer) als offener Treff und Begegnungsstätte übergangsweise kann zu Beginn der Hilfe Wohnraum in Form von Appartements zur Verfügung gestellt werden. Diese Unterkunft ist zeitlich befristet. Vorrangiges Ziel ist die Vermittlung in eigene Wohnverhältnisse. Leitung und Verwaltung Wahrnehmung der Koordinations- und Leitungsaufgaben Personalführung und -steuerung Konzeptionsverantwortung Krisenintervention Außenvertretung konzeptionsbedingte Leistungen Rufbereitschaft an Wochenenden und Feiertagen Bereitstellung von Notunterkunft/ Apartements/1-Zimmer Wohnungen Anlauf- u. Kontaktstelle mit Büroräumen mit entsprechender Ausstattung (Telefon, Fax, Internet) individuelle Zusatzleistungen Bereitstellung von Übergangswohnraum für zu Betreuende, die zu Beginn der Maßnahme noch keine eigene Wohnung angemietet haben Bereitstellung von Übergangswohnraum für zu Betreuende bei Krisen Zusatzbetreuung bei Krisen 5. Qualität Die Qualität der Leistungen und deren Weiterentwicklung wird durch die beschriebenen Rahmenbedingungen gesichert. Hervorgehoben wird: regelmäßige Anleitungs- und Reflektionsgespräche, integriertes Controlling, wöchentliche Fallbesprechung 2 Std. Supervision 14-tägig Beteiligung bei der Erstellung des Hilfeplanes und zur Fortschreibung des Hilfeplanes unter Einbeziehung des Betroffenen Fortbildung 5.1. Fachliche Qualitätsstandards Fachliche Qualitätsstandards des Betreuten Jugendwohnens gem 34 SGB VIII sind: Schaffung von einer Atmosphäre des Sich-wohl-Fühlens in der Wohnung des Jugendlichen / jungen Volljährigen sowie in der Kontaktstelle. Aufbau und Gestaltung einer vertrauensvollen Beziehung als Rahmen für die Entfaltung der Persönlichkeit. Integration und Vernetzung der Alltagsgestaltung in der Wohnung, am Arbeitsplatz und in der Schule und in der Kontaktstelle. 05 / 07

6 Zielorientierte Sozialpädagogik und berufliche / schulische Förderung. Lebensfeldbezug Aufarbeitung der familiären Erfahrungen und Klärung der Verhältnisse zur Familie Gruppenarbeit Nutzung der institutionellen verwaltungstechnischen Ressourcen des NCH für Behörden, Schriftverkehr und Bewerbungen Personelle Qualitätsstandards Das Neue Christophorus- Haus stellt das geeignete Fachpersonal mit der notwendigen Arbeitszeit zur Verfügung. Hierbei sorgt das Neue Christoporus- Haus für qualifizierte und berufserfahrene MitarbeiterInnen, die im Rahmen des Betreuten Jugendwohnens eingesetzt werden. Diese sind als SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen oder ErzieherInnen mit Zusatzausbildung qualifiziert und oder Erfahrung in der staatl. Heimerziehung besitzen. Personelle Qualitätsstandards sind hierbei: Fachpersonal mit Fachkompetenz im Bereich Sozialpädagogik- und Arbeit. Fachpersonal mit Kompetenzen in der Begleitung und Gestaltung von Alltag und Entwicklung, dem Aushalten und Ablösen aus Beziehungen. Fachpersonal mit Verantwortungsbewußtsein für die ihnen anvertrauten Jugendlichen / jungen Volljährigen. Fachpersonal mit Konfliktbereitschaft und Konfliktkompetenz. Fachpersonal mit der Bereitschaft zur ständigen Reflexion, Weiterentwicklung und Fortbildung. Ein Qualitäts- und Leistungsbewußtsein der Mitarbeiter wird hierbei vorausgesetzt. Die unterstützende und ergänzende Leistung durch Fachdienste des NCH ist gewährleistet institutionelle Qualitätsstandards Institutionelle Qualitätsstandards sind in diesem Sinne: zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (nach ISO EN DIN 9001:2008) Definierte Leistungsangebote in handlungsleitenden Konzeptionen. enge Kooperation mit den Partnern in Ausbildung, Beschäftigung, und im Bezugsfeld. zielorientiertes Arbeitssystem der Hilfeplanung, Hilfegestaltung, Reflexion und Dokumentation (Qualitätssystem einer kontrollierten Praxis). Konzeptionelle Unterstützung durch Fortbildung und Supervision. Kontinuität durch insitutionelle Regelungen. Enge Kooperation mit externen Beratungsstellen. Zur Verfügungsstellung der NCH spezifischen gruppenübergreifenden Aktivitätspalette. 6. erforderliche personelle und sächliche Ausstattung 6.1. personelle Ausstattung 6.2. sächliche Ausstattung Kopierer, Telefon, Fax, PC`s alle notwendigen Versicherungen 7. betriebsnotwendige Anlagen Betriebsstätte ist das Neue Christophorus-Haus, Thomas-Mann-Str. 3, Karlsruhe Büros für Verwaltung, Leitung, Betreuer/innen BJW Toiletten Anlauf- u. Kontaktstelle für Betreute Notschlafplatz 06 / 07

7 8. Voraussetzungen zur Leistungserbringung Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den jungen Menschen nach vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans Übernahme der Kosten durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Mitwirkungsbereitschaft des jungen Menschen an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Zielen 07 / 07

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