Pflegende Angehörige Erwartungen, Belastungen, Entlastungen
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- Busso Ursler
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1 Pflegende Angehörige Erwartungen, Belastungen, Entlastungen U N I V E R S I T Ä T I M D O R F a m 0 1. u n d 0 2. D e z e m b e r i n A u ß e r v i l l g r a t e n U N I V. - P R O F. D R. E R N A A P P E L T L E I T E R I N D E R I N T E R F A K U L T Ä R E N F O R S C H U N G S P L A T T F O R M G E S C H L E C H T E R F O R S C H U N G A N D E R U N I V E R S I T Ä T I N N S B R U C K
2 Who Cares? Wer ist eigentlich für die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen verantwortlich? Wer kümmert sich um jene, die sich um andere kümmern? persönliche Pflicht gesellschaftliche Verantwortung? Liebesdienst eine Dienstleistung? Frauenarbeit Arbeit von Frauen und Männern? Erna Appelt / Maria Heidegger / Max Preglau / Maria A. Wolf (Hrsg.): Who cares? Betreuung und Pflege in Österreich Innsbruck: Studienverlag, 2010.
3 Was soll die Familie leisten? Was kann sie leisten? Familienmodell der Nachkriegsjahrzehnte: Mann = Familienernährer / Frau = Hausfrau und Mutter stabile Vollzeitarbeit, kontinuierliche Erwerbsbiographien der Männer sozialstaatliche und familienrechtliche Absicherung und Abfederung dieses Modells. Gegenwärtige / zukünftige Entwicklung: Männer und Frauen tragen (in unterschiedlichem Ausmaß) zum Familieneinkommen bei. Auch von Männern wird Beteiligung an der Familienarbeit erwartet. Anforderungen an alle Gesellschaftsmitglieder: Selbstmanagement, Engagement, Flexibilität, Eigenverantwortung, lebenslanges Lernen
4 Adult-Worker-Model? Europa 2020: = ein auf zehn Jahre angelegtes Wirtschaftsprogramm der Europäischen Union, das im Juni 2010 vom von allen Regierungschefs der Mitgliedsstaaten verabschiedet wurde. wichtiges Ziel dieser Strategie: Erhöhung der Beschäftigungsquote der Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren von derzeit 69 % auf mindestens 75 %. Adult-Worker Model / Erwerbstätigen-Modell: alle erwachsenen Personen sollen den eigenen Lebensunterhalt bestreiten. Wie kann das funktionieren? In Österreich gilt es immer noch als selbstverständlich, dass die Betreuung von Kindern sowie die Pflege hilfsbedürftiger Personen von der Familie übernommen wird, insbesondere von den weiblichen Mitgliedern.
5 in Österreich? Teilzeit: 2011: 44 % der Frauen und 8,9 % der Männer arbeiten in Teilzeit. Unbezahlte Arbeit: Frauen leisten im Schnitt pro Tag immer noch mehr an unbezahlter Arbeit als Männer: 20,3% zu 11,2% eines Tages (Statistik Austria 2012). Durchschnittliches Nettomonatseinkommen (Tirol) 2010: Frauen: 1.326,- Männer: 2.101,- Mittleres Netto-Jahreseinkommen (Median) von PensionistInnen mit Wohnsitz in Österreich, 2009 (Statistik Austria): Alterspension: Frauen: ,- Männer: ,- Invalidität-, Erwerbsunfähigkeit: Frauen: ,- Männer: ,-
6 Gesellschaftliche Geschlechterungleichheit setzt sich im Bereich der Pflege fort! Geschlechtsspezifische Berufsentscheidungen, Berufsunterbrechungen, Teilzeitarbeit sowie Lohndiskriminierung führen zu Einkommensbenachteiligung von Frauen. Einkommensnachteile setzen sich in Benachteiligung in der Pension fort. Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und Einkommensbenachteiligung führen zu einer impliziten Betreuungs- und Pflegeverpflichtung für weibliche Familienangehörige! Geringbewertung haushaltsnaher Dienste führt zu Unterbewertung und Unterbezahlung von Pflegearbeit. Oft wird häusliche Pflegearbeit nicht als Arbeit angesehen und nicht entlohnt!
7 Pflegebedarf steigt! Bundesgeldbezieher und -bezieherinnen im Juli 2012: Frauen und Männer Pflegende Angehörige: Etwa 85 % der pflegebedürftigen Personen werden überwiegend von nahen Angehörigen gepflegt. fast Personen pflegten mehr als eine pflegebedürftige Person; Frauen verwendeten mehr Zeit für Pflege und Betreuung als Männer; Organisation von außerfamiliären Pflegediensten bleibt meist Aufgabe von weiblichen Familienangehörigen.
8 Mehrfachbelastung - Armutsgefährdung Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit? 56 % waren vor der Pflege erwerbstätig. 30 % aller Hauptpflegepersonen gehen einer bezahlten Erwerbstätigkeit nach. Armutsgefährdung: 47 % der Betreuungspersonen verfügen entweder über kein Monatseinkommen oder über ein Einkommen bis 700,-- (netto ohne 13. und 14. Monatsgehalt). Rund ein Fünftel aller Betreuungspersonen verfügt über kein eigenes Einkommen, davon sind 91 % Frauen. (Quelle: ÖBIG: Situation pflegender Angehöriger, Wien 2005).
9 Abhängigkeiten pflegender Angehöriger Finanzielle Abhängigkeiten: Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausbezahlt. Pflegende Angehörige haben keinen Anspruch auf Entschädigung! Pflegegeld ist nicht Kosten deckend Abhängigkeit von weiteren Familieneinkommen bzw. Transferleistungen. Gesellschaftliche Ansprüche: Traditionelle Rollenerwartungen, traditionelle Normen! Persönliche Abhängigkeiten / ambivalente Beziehungen: zwischen Pflegebedürftigen und Betreuungspersonen. zwischen Betreuungspersonen, Familienangehörigen, sozialem Umfeld
10 Pflege demenzkranker Personen In Österreich leiden derzeit ca Menschen an demenziellen Erkrankungen. Bis zum Jahr 2050 wird eine Verdoppelung der Zahl demenzkranker Personen erwartet. Der größte Teil der demenziell erkrankten Menschen wird zu Hause von den Angehörigen versorgt wird. Pflege demenzkranken Angehörigen ist in psychischer und physischer Hinsicht besonders belastend: Symptome der Vergesslichkeit und der Desorientierung können zu einer Störung der Wirklichkeitswahrnehmung und der Veränderung des Sozialverhaltens führen. Betreuende Angehörige stehen unter einer Dauerbelastung und bedürfen vielfältiger Entlastungsangebote, um ihre schwere Aufgabe bestmöglich zu bewältigen. Vor allem im ländlichen Raum ist eine adäquate Versorgung und Hilfestellung oftmals ein schwieriges Problem.
11 Unterstützung für pflegende Angehörige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung: Übernahme der Pensionsbeiträge durch den Bund unbefristet alle Ihre Pensionsbeiträge. Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten Unterstützung pflegender Angehöriger oder eine nahe Angehörige, die an der Erbringung der Pflegeleistung wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert sind, aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen eine Zuwendung gemäß 21a des Bundespflegegeldgesetzes: Der Zuschuss soll als Beitrag zur Abdeckung der Kosten dienen, die im Falle der Verhinderung der Hauptpflegeperson für die Inanspruchnahme von professioneller oder privater Ersatzpflege erwachsen. Beratung und Unterstützung durch Wohlfahrtsverbände, mobile Dienste, freiwillige HelferInnen.
12 Forderungen der Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger Einführung einer jährlichen indexbezogenen Valorisierung des Pflegegeldes Schaffung von flächendeckenden unabhängigen Beratungsstellen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger durch den Ausbau leistbarer Pflege- und Betreuungsangebote Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Anerkennung und Miteinbeziehung der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger als Interessenvertretung.
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