ANTRAG. An das Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Allgemeine Förderung, F3 Referat Generationen/Kinderbetreuung Landhausplatz St.
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- Frieda Krämer
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1 An das Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Allgemeine Förderung, F3 Referat Generationen/Kinderbetreuung Landhausplatz St. Pölten Tel /9005/13524 (Frau Gabriela Kranz) kinderbetreuung@noel.gv.at ANTRAG Förderung gemäß der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungssangebots (gültig von 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2017) Antragstellung innerhalb des Kalenderjahres in dem der Ausbau stattfindet, bis spätestens 25. April (Förderzusage im Juni/Juli) bzw. bis spätestens 25. Oktober (Förderzusage im Dezember) (Siehe Erläuterungen auf den Seiten 4 und 5) Name des Rechtsträgers Anschrift Telefon Name der Einrichtung u. genauer Standort öffentlich privat (bzw. betrieblich) Anschrift: Vorsteuerabzugsberechtigt: Ja nein Kontaktperson für die Abwicklung des Förderantrages Tel.Nr.: Funktion: Öffungszeiten der Einrichtung Wochenstunden gesamt Jahresöffnungszeit in Wochen Montag bis Donnerstag von bis Freitag von bis Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-2-Jährige Zusätzliche Betreuungsplätze (müssen mit Rechnungen belegt werden) Investitionskostenzuschüsse zur räumlichen Qualitätsverbesserung (bei bestehenden Einrichtungen) (müssen mit Rechnungen belegt werden) Investitionskostenzuschüsse zur Erreichung der Barrierefreiheit (bei neuen und bestehenden Einrichtungen) (müssen mit Rechnungen belegt u. kurz beschrieben werden) 1
2 Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 0-2-Jährige Anzahl der zusätzliche geschaffenen Plätze: Halbtägige Betreuung Ganztägige Betreuung VIF-Kriterien Generationenübergreifende Betreuung Personalkostenzuschüsse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels Anzahl der bisherigen Betreuungspersonen Zusätzlich beschäftigte Fachkraft/Jahr Zusätzlich beschäftigte Hilfskraft/Jahr (Übermittlung Jahreslohnkosten inkl. Beschäftigungsausmaß, plus Nachweis über die Verbesserung des Betreuungsschlüssels) Personalkostenzuschüsse zur Verlängerung der Öffungszeiten (nur für bestehende Einrichtungen mit 45 geöffneten Wochen pro Jahr) Zahl der wöchentlichen Öffungszeiten bisher Zahl der wöchentlichen Öffungszeiten NEU (Übermittlung Jahreslohnkosten inkl. Beschäftigungsausmaß, plus Nachweis über die verlängerten Öffnungszeiten) Zuschuss zum Koordinationsaufwand für zusätzliche Plätze in gemeindeübergreifenden Einrichtungen Verwaltungsaufwand in Höhe von (muss nachgewiesen und das Projekt kurz beschrieben werden) Investitionskostenzuschüsse für zusätzliche Betreuungsangebote bei Tagesmüttern/-vätern Der Zuschuss für Tagesmütter/-väter wird (Bewilligungsbescheide beilegen) Zuschüsse zur Ausbildung von Hilfspersonal in Einrichtungen und für Tagesmütter/-väter Der Zuschuss für werden) Teilnehmer (Besuchsbestätigung muss beigelegt u. die Kosten müssen belegt Zuschüsse für Lohnkosten und zum Adminstrativaufwand bei zusätzlicher Anstellung von TGM/-vätern Nachweis der Lohnkosten und des Verwaltungsaufwandes dem Ansuchen beilegen 2
3 Ich bin mit einer Überweisung der Förderung auf folgendes Konto einverstanden: Bankinstitut Bankverbindung Kontoinhaber(in) IBAN A T BIC Als Träger der Betreuungseinrichtung erkläre ich hiermit, dass 1. meine im Antrag gemachten Angaben richtig sind und ich die Förderungungsmittel widmungsgemäß und zwar in wirtschaftlicher, sparsamer und zweckmäßiger Weise verwende und abrechne, 2. ich die Förderungsmittel an das Land NÖ zurückzahle, wenn sie auf Grund unwahrer oder unvollständiger Angaben gewährt wurden, der Verwendungsnachweis nicht erbracht wird, die geförderte Tätigkeit, bzw. das geförderte Vorhaben nicht ausgeführt wird od. die Förderungsmittel zweckwidrig verwendet wurden, bzw. wenn über das Vermögen des Förderungsnehmers innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Abschluss der Fördervereinbarung ein Konkursverfahren eröffnet od. die Eröffung eines Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wird, od. die Einrichtung innerhalb der genannten Frist geschlossen wird, 3. ich der Überprüfung der von mir gemachten Angaben durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Referat Generationen/Kinderbetreuung, oder durch eine weitere Landes- od. Bundesbehörde zustimme, 4. ich alle Belege bis zum Ablauf von 7Jahren ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der Förderung sicher und geordnet aufbewahren und ordnungsgemäße Jahresabschlüsse erstelle, 5. ich mit der automationsunterstützten Datenverwendung im Sinne der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 der in diesem Formular angeführten Daten zum Zwecke der Förderabwicklung einverstanden bin, 6. die Vorschriften für die Förderung für mich rechtsverbindlich sind, 7. ich jede förderungsrelevante Änderung unverzüglich dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Referat Generationen/Kinderbetreuung, bekannt gebe. Die Entscheidung über die Förderungsgewährung trifft die Abteilung Allgemeine Förderung des Amtes der NÖ Landesregierung im Einzelfall unter Berücksichtigung des regionalen Bedarfes und der Nachhaltigkeit nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch (auch die Bewilligung zum Betrieb einer Einrichtung erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Förderung).. Datum, Ort. Unterschrift und Stampiglie des Trägers Legen Sie dem Antragsformular eine kurze Projektbeschreibung mit einer separaten Auflistung aller Ausgaben des Projektes, aller er Förderungen und Eigenleistungen des Trägers bei. Die Ausgaben müssen konkret aufgelistet und soweit wie möglich mit Kostenvoranschlägen bzw. saldierten Rechnungen belegt werden. Bitte führen Sie auch an, ob mit der Realisierung des Projektes bereits begonnen wurde, bzw. wann begonnen werden soll und wann die Inbetriebnahme der Einrichtung geplant ist. Bei Neuschaffung von Plätzen - Verhandlungschrift od.gültiger Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde (soweit vorhanden) - genaue Kostenaufstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen - genaue Kostenaufstellung der Jahrespersonalkosten inkl. Beschäftigungsausmaß der Betreuungspersonen - positive Bedarfsfeststellung und Förderzusage der Standortgemeinde Bei allen anderen Fördermaßnahmen - Unterlagen, die der Ermittlung der Höhe des Förderbetrages dienen 3
4 Folgende Förderbeträge (Auszug aus der Vereinbarung) können werden: Es können Zuschüsse zu Kosten gewährt werden, sofern sie in den Jahren 2014 bis 2017 anfallen. Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze: dabei können auch Investitionen für Nebenräume (zb Küche) entsprechend berücksichtigt werden maximal ,-- pro Gruppe Räumliche Qualitätsverbesserung für bestehende Einrichtungen: die Verbesserungen müssen einen positiven Einfluss auf die pädagogische Arbeit in der gesamten Bildungsund Betreuungseinrichtung sowie auf das Kindeswohl haben. zb zusätzlicher Bewegungsraum, Sanierung, Gartengestaltung, Spielgeräte für Außenanlage, Umwandlung von Provisorien in dauerhafte Lösungen maximal ,-- pro Gruppe Maßnahmen zur Barrierefreiheit für bestehende und für neue Einrichtungen: keine Erweiterung des Betreuungsangebotes notwendig z.b. Umbau der Sanitäranlagen, Bau einer Rampe maximal ,-- pro Gruppe Personalkosten für zusätzliche Betreuungsplätze: max ,-- für jeden neuen Halbtagesplatz (Jahresöffnung mind. 45 Wochen - 20 Std. wöchentlich - von Montag bis Freitag durchschnittlich 4 Std. täglich) max ,-- für jeden neuen Ganztagesplatz (Jahresöffnung mind. 45 Wochen - 30 Std. wöchentlich - von Montag bis Freitag durchschnittlich 6 Std. täglich mit Mittagessen) max ,-- für jeden Ganztagesplatz, der die VIF-Kriterien erfüllt: Unter dem Begriff versteht man den Vereinbarkeitsindikator Beruf und Familie. Das bedeutet eine mit der Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende, elementare Kinderbildung und -betreuung ( VIF-Kriterien ): Ein institutionelles Angebot der elementaren Kinderbildung und -betreuung muss enthalten: (Jahresöffnung mind. 47 Wochen 45 Std. wöchentlich - von Montag bis Freitag an vier Tagen wöchentlich mindestens 9 ½ Stunden mit Mittagessen) max ,-- für generationenübergreifende elementare Kinderbildung und -betreuung (Jahresöffnung mind. 45 Wochen - 30 Std. wöchentlich - von Montag bis Freitag durchschnittlich 6 Std. täglich mit Mittagessen). Die Betreuung erfolgt durch qualifiziertes Personal unter Einbeziehung von Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben für mindestens 10 Wochenstunden. jährliche Förderung für maximal 3 Betriebsjahre möglich, wobei der Förderbeginn frei wählbar ist Freiwillige Verbesserung des Betreuungsschlüssels oder Verlängerung der Öffnungszeiten: max ,-- pro zusätzlicher vollzeitbeschäftigter Fachkraft und Jahr max ,-- pro zusätzlicher vollzeitbeschäftigter Hilfskraft und Jahr Personalkosten maximal 3 Betriebsjahre (bei Teilbeschäftigung aliquoter Anteil) Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf 1:4 in elementaren Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen für Unter-Drei-Jährige und auf 1:10 in Kindergärten (für bestehende und neue Einrichtungen möglich) Anhebung der Wochenöffnungszeiten um mindestens 5 Stunden (Jahresöffnung mind. 45 Wochen 42 Std. wöchentlich - von Montag bis Freitag an vier Tagen wöchentlich mindestens 9 ½ Stunden mit Mittagessen) (nur für bestehende Einrichtungen) Ausbau des gemeindeübergreifenden Betreuungsangebotes: einmaliger Zuschuss zum Koordinierungsaufwand für neue Einrichtungen. Ein gemeindeübergreifendes Betreuungsangebot muss von mindestens zwei Gemeinden gemeinsam eingerichtet werden und mit entsprechend qualifiziertem Personal ausgestattet sein. Wird die Einrichtung von einem privaten Erhalter betrieben, gilt sie als gemeindeübergreifend, wenn mindestens zwei Gemeinden sich verpflichtet haben, deren Abgang zu tragen. Die Schaffung des Betreuungsangebots erfolgt nach den geltenden landesgesetzlichen Vorschriften der Gemeinde, wo das Betreuungsangebot betrieben wird. Koordinationsaufwand sind zb Kosten für externe Moderation für Arbeitsgespräche, Anwaltskosten für Vertragserrichtung, administrativer Mehraufwand in Form von geleisteten Mehrstunden eines/einer Gemeindebediensteten der jeweiligen Gemeinde. Pro Einrichtung ist nur eine einmalige Förderung möglich. 4
5 Investitionskosten für die Neuschaffung von Betreuungsangeboten bei Tageseltern: z.b. Hochstühle, Sicherheitsvorkehrungen etc., aber keine baulichen Maßnahmen max ,-- pro neuer Tagesmutter/-vater im Jahr 2014 max. 750,-- pro neuer Tagesmutter/-vater in den Jahren 2015 bis 2017 Zuschuss für Ausbildungslehrgänge für Tageseltern und für Hilfskräfte: max. 750,-- pro Person und Lehrgang bei landesinternen Bestimmungen max ,-- bei Gütesiegel des Bundes Zuschuss für Lohnkosten für neu angestellte Tagesmutter/-väter: max ,-- pro Tagesmutter bzw. Tagesvater maximal 3 Jahre Zuschuss für Administrativaufwand zur Anstellung zusätzlicher Tagesmütter/-väter: max ,-- pro Tagesmutter bzw. Tagesvater maximal 3 Jahre 5
Name des Rechtsträgers * Vereins- oder Firmenbuchnummer * Straße * Hausnummer * bis Stiege Tür Postleitzahl * Ort *
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