BOLLETTINO UFFICIALE - AMTSBLATT

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1 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II 0001 BOLLETTINO UFFICIALE DELLA REGIONE AUTONOMA TRENTINO-ALTO ADIGE Registrazione Tribunale di Trento: n. 290 del Iscrizione al ROC n dell Indirizzo della Redazione: Trento, via Gazzoletti 2 - Direttore responsabile: Dr. Alexander Steiner AMTSBLATT DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL Eintragung beim Landesgericht Trient: Nr. 290 vom Eintragung im ROC Nr vom Adresse der Redaktion: Trient, via Gazzoletti 2 - Verantwortlicher Direktor: Dr. Alexander Steiner ANNO JAHRGANG SEZIONE GENERALE ALLGEMEINE SEKTION BOLLETTINO UFFICIALE - AMTSBLATT DELLA REGIONE AUTONOMA DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-ALTO ADIGE/SÜDTIROL N./Nr. 22 marzo 2016 Supplemento n März 2016 Beiblatt Nr. 5 SOMMARIO INHALTSVERZEICHNIS Anno 2016 Jahr 2016 PARTE 1 Deliberazioni Provincia Autonoma di Bolzano - Alto Adige [177541] DELIBERAZIONE DELLA GIUNTA PROVINCIALE del 15 marzo 2016, n. 285 Ordinamenti formativi per 11 professioni dell apprendistato per la qualifica e il diploma professionale.... P TEIL Beschlüsse Autonome Provinz Bozen - Südtirol [177541] BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG vom 15. März 2016, Nr. 285 Bildungsordnungen für 11 Berufe der Lehre zum Erwerb einer Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms.. S.. 2

2 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II 0002 AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Beschluss Deliberazione der Landesregierung della Giunta Provinciale ANWESEND SIND Nr. 285 Sitzung vom Seduta del 15/03/2016 SONO PRESENTI Landeshauptmann Arno Kompatscher Presidente Landeshauptmannstellvertr. Christian Tommasini Vicepresidente Landeshauptmannstellvertr. Richard Theiner Vicepresidente Landesräte Philipp Achammer Assessori Waltraud Deeg Florian Mussner Arnold Schuler Martha Stocker Generalsekretär Eros Magnago Segretario Generale Bildungsordnungen für 11 Berufe der Lehre zum Erwerb einer Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms. Betreff: Oggetto: Ordinamenti formativi per 11 professioni dell apprendistato per la qualifica e il diploma professionale. Vorschlag vorbereitet von Abteilung / Amt Nr Proposta elaborata dalla Ripartizione / Ufficio n.

3 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II 0003 hat Einsicht in das Landesgesetz vom 4. Juli 2012, Nr. 12, Ordnung der Lehrlingsausbildung, genommen, und besonders in den Artikel 6, Absatz 1, der vorsieht, dass die Landesregierung für jeden Lehrberuf nach Anhören der Sozialpartner eine Bildungsordnung festlegt. Diese umfasst die Beschreibung des Berufsbildes, den Abschluss, die Lehrdauer, den betrieblichen Ausbildungsrahmenplan, den Umfang der formalen Ausbildung in und außerhalb der Berufsschule und den Lehrplan. stellt fest, dass > die Bildungsordnungen für die Lehrberufe Schlosser/Schlosserin, Schmied/Schmiedin,Maschinenbaumechaniker/Maschinen baumechanikerin,werkzeugmacher/werkz eugmacherin,karosseriebauer/karosserie bauerin, Bau- und Galanteriespengler/Bau- und Galanteriespenglerin, Zimmerer/Zimmerin, Installateur von Heizungs- und sänitären Anlagen/Installateurin von Heizungs- und sanitären Anlagen, Verkäufer/Verkäuferin und Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin vom Bereich Berufsbildung im deutschen Bildungsressort im Einvernehmen mit dem Bereich Berufsbildung im italienischen Bildungsressort erarbeitet wurden; > die Bildungsordnung für den Lehrberuf Florist/Floristin in Zusammenarbeit mit det Abteilung Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung erarbeitet wurden; stellt fest, dass die vorliegenden Entwürfe der Bildungsordnungen in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Berufsgemeinschaften erarbeitet worden sind, vor allem was die Teile zur betrieblichen Ausbildung anbelangt; hat die in Bezug auf die betroffenen Lehrberufe repräsentativsten Sozialpartner auf Landesebene angehört und positive Gutachten erhalten: > Schlosser/Schlosserin: LVH, UVS, Gewerkschaften (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > Schmied/Schmiedin: LVH, UVS, Gewerkschaften (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); ha preso visione della Legge provinciale del 4 luglio 2012, n. 12, Ordinamento dell apprendistato, e in particolare dell articolo 6, comma 1, il quale prevede che la Giunta Provinciale, sentite le parti sociali, stabilisce l ordinamento formativo per ciascuna professione oggetto di apprendistato. Tale ordinamento com-prende la descrizione del profilo professionale, il titolo conseguibile, la durata dell apprendistato, il quadro formativo aziendale, la quantità della formazione formale impartita dalla scuola professionale o in altri luoghi di apprendimento ed il programma didattico constata che > gli ordinamenti formativi per le professioni magnano/magnana, fabbro/fabbra, congegnatore meccanico/congegnatrice meccanica, attrezzista, carrozziere/carrozziera, lattoniere edile ed artistico/lattoniera edile ed artistica, carpentiere in legno/carpentiera in legno, installatore di impianti termosanitari/installatrice di impianti termosanitari, commesso di vendita/commessa di vendita e pittore e verniciatore/pittrice e verniciatrice sono stati elaborati dall'area formazione professionale nel Dipartimento istruzione e formazione tedesca, in accordo con il Dipartimento istruzione e formazione italiana, Area formazione professionale; > l'ordinamento formativo per la professione decoratore/decoratrice con fiori è stato elaborato in collaborazione con la ripartizione Formazione professionale agricola, forestale e di economia domestica; constata che le presenti bozze degli ordinamenti formativi sono state elaborate in stretta collaborazione con i rappresentanti dei gruppi di mestiere, sopratutte le parti che riguardano la formazione aziendale; ha sentito le organizzazioni datoriali e le organizzazioni sindacali più rappresentative a livello provinciale, riguardanti le professioni di apprendistato in oggetto, ed ha ottenuto un parere positivo: > magnano/magnana: APA, Assoimprenditori Alto Adige, sindacati (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > fabbro/fabbra: APA, Assoimprenditori Alto Adige, sindacati (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); 2

4 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II 0004 > Maschinenbaumechaniker/Maschinenbau mechanikerin: LVH, UVS, Gewerkschaften (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin: LVH, UVS, Gewerkschaften (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > Karosseriebauer/Karosseriebauerin: LVH, UVS, Gewerkschaften (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > Bau- und Galanteriespengler/Bau- und Galanteriespenglerin: LVH, Gewerkschaften (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > Zimmerer/Zimmerin: LVH, UVS, Gewerkschaften (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > Installateur von Heizungs- und sanitären Anlagen/Installateurin von Heizungs- und sanitären Anlagen: LVH, Gewerkschaften (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); APA > Verkäufer/Verkäuferin: HDS, Gewerkschaften (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin: LVH, Gewerkschaften (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); APA; > Florist/Floristin: Südtiroler Bauernbund, Gewerkschaften (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); hat Einsicht genommen in die Anlage 1 Bildungsordnung für den Lehrberuf Schlosser/Schlosserin, Anlage 2 Bildungsordnung für den Lehrberuf Schmied/Schmiedin, Anlage 3 Bildungsordnung für den Lehrberuf Maschinenbaumechaniker/Maschinenbaumechanikerin, Anlage 4 Bildungsordnung für den Lehrberuf Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin, > congegnatore meccanico/congegnatrice meccanica: APA, Assoimprenditori Alto Adige, sindacati (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > attrezzista: APA, Assoimprenditori Alto Adige, sindacati (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > carrozziere/carrozziera: APA, Assoimprenditori Alto Adige, sindacati (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > lattoniere edile ed artistico/lattoniera edile ed artistica: APA, sindacati (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > carpentiere in legno/carpentiera in legno: APA, Assoimprenditori Alto Adige, sindacati (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > installatore di impianti termosanitari/installatrice di impianti termosanitari: APA, sindacati (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > commesso di vendita/commessa di vendita: Unione commercio turismo servizi Alto Adige, sindacati (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > pittore e verniciatore/pittrice e verniciatrice: APA, sindacati (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); > decoratore/decoratrice con fiori: Unione Agricoltori e Coltivatori Diretti, sindacati (SGB/CISL, UIL/SGK, CGIL/AGB, ASGB); ha preso visione dell allegato 1 Ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato magnano/magnana, dell allegato 2 Ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato fabro/fabbra, dell allegato 3 Ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato congegnatore meccanico/congegnatrice meccanica, dell allegato 4 Ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato attrezzista, 3

5 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II 0005 Anlage 5 Bildungsordnung für den Lehrberuf Karosseriebauer/Karosseriebauerin, Anlage 6 Bildungsordnung für den Lehrberuf Bau- und Galanteriespengler/Bau- und Galanteriespenglerin, Anlage 7 Bildungsordnung für den Lehrberuf Zimmerer/Zimmerin, Anlage 8 Bildungsordnung für den Lehrberuf Installateur/Installateurin von Heizungs- und sanitären Anlagen, Anlage 9 Bildungsordnung für den Lehrberuf Verkäufer/Verkäuferin, Anlage 10 Bildungsordnung für den Lehrberuf Maler und Lackierer/Maler und Lackiererin, Anlage 11 Bildungsordnung für den Lehrberuf Florist/Floristin, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses sind; Das alles vorausgeschickt, beschließt die Landesregierung mit gesetzesmäßig zum Ausdruck gebrachter Stimmeneinhelligkeit: > die Bildungsordnung für den Lehrberuf Schlosser/Schlosserin laut Anlage 1, > die Bildungsordnung für den Lehrberuf Schmied/Schmiedin laut Anlage 2, > die Bildungsordnung für den Lehrberuf Maschinenbaumechaniker/Maschinenbaumechanikerin laut Anlage 3, > die Bildungsordnung für den Lehrberuf Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin laut Anlage 4, > die Bildungsordnung für den Lehrberuf Karosseriebauer/Karosseriebauerin laut Anlage 5, > die Bildungsordnung für den Lehrberuf Bau- und Galanteriespengler/Bau- und Galanteriespenglerin laut Anlage 6, dell allegato 5 Ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato carrozziere/carrozziera ; dell allegato 6 Ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato lattoniere edile ed artistico/lattoniera edile ed artistica, dell allegato 7 Ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato carpentiere in legno/carpentiera in legno, dell allegato 8 Ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato installatore/installatrice di impianti termosanitari, dell allegato 9 Ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato comesso di vendita/commessa di vendita, dell allegato 10 Ordinamneto formativo per la professione oggetto d apprendistato pittore e verniciatore/pittrice e verniciatrice, dell allegato 11 Ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato decoratore/decoratrice con fiori, costituente parte integrante della delibera; Tutto ciò premesso, la Giunta provinciale delibera a voti unanimi espressi nei modi di legge: > L ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato magnano/magnana ai sensi dell'allegato 1, > L ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato fabbro/fabbra ai sensi dell'allegato 2 > L ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato congegnatore meccanico/congegnatrice meccanica ai sensi dell'allegato 3, > L ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato attrezzista ai sensi dell'allegato 4, > L ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato carrozziere/carrozziera ai sensi dell'allegato 5, > L ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato d apprendistato lattoniere edile ed artistico/lattoniera edile ed artistica ai sensi dell'allegato 6, 4

6 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II 0006 > die Bildungsordnung für den Lehrberuf Zimmerer/Zimmerin laut Anlage 7, > die Bildungsordnung für den Lehrberuf Installateur/Installateurin von Heizungsund sanitären Anlagen laut Anlage 8, > die Bildungsordnung für den Lehrberuf Verkäufer/Verkäuferin laut Anlage 9, > die Bildungsordnung für den Lehrberuf Maler und Lackierer/Maler und Lackiererin laut Anlage 10, > die Bildungsordnung für den Lehrberuf Florist/Floristin laut Anlage 11 die wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses sind, sind genehmigt. Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol veröffentlicht. DER LANDESHAUPTMANN > L ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato carpentiere in legno/carpentiera in legno ai sensi dell'allegato 7, > L ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato installatore di impianti termosanitari/installatrice di impianti termosanitari ai sensi dell'allegato 8, > L ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato commesso di vendita/commessa di vendita ai sensi dell'allegato 9, > L ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato pittore e verniciatore/pittrice e verniciatrice ai sensi dell allegato 10, > L ordinamento formativo per la professione oggetto d apprendistato decoratore/decoratrice con fiori ai sensi dell allegato 11 facente parte integrante della presente deliberazione sono approvati. La presente deliberazione sarà pubblicata nel Bollettino Ufficiale della Regione Trentino-Alto Adige. IL PRESIDENTE DELLA PROVINCIA DER GENERALSEKRETÄR DER L.R. IL SEGRETARIO GENERALE DELLA G.P. 5

7 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II 0007 Bildungsordnung für den Lehrberuf Schlosser/Schlosserin 1. Berufsbild 2. Lehrdauer und Abschluss 3. Referenzierungen des Berufsbilds 4. Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan 5. Umfang der formalen Ausbildung 6. Rahmenlehrplan Anlage 1 6

8 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Berufsbild Der Schlosser/die Schlosserin entwirft und baut tragende Stahl- und Metallkonstruktionen, Kalt- und Warmfassaden, Schaufenster sowie Eingangsanlagen. Er/Sie be- und verarbeitet dabei vorwiegend Stahl, Edelstahl, Nichteisenmetalle, Glas und Kunststoffe, stellt Fenster, Türen, Tore, Treppen, Geländer, Leuchten, auch aus industriell gefertigten Halbzeugen, her und baut diese ein. Außerdem fertigt er/sie Sonnenschutzanlagen, entwirft und baut Aufzugs-, Transport- und Fördervorrichtungen. Dazu kommen Aufträge für kunstschlosserische Arbeiten, private und gewerbliche Einrichtungsgegenstände, Spiel- und Sportgeräte und Behälter. Er/sie beherrscht die grundlegenden Fertigkeiten der Metallverarbeitung und hat umfangreiche Kenntnisse über die verwendeten Werkstoffe wie Stahl, Buntmetall, Leichtmetall, Glas und Kunststoff. Außerdem nutzt er/sie Werkzeuge, richtet Geräte, Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen fachgerecht ein, bedient diese und hält sie in Stand. Der Schlosser/die Schlosserin sorgt auch für die Reparatur der verschiedenen Schlossererzeugnisse. Er/sie führt Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen selbstständig, im Team und/oder in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Dabei erfasst er/sie den erforderlichen Ressourcen- und Zeitaufwand, kalkuliert die anfallenden Kosten und berechnet die erbrachten Leistungen. Er/sie plant, koordiniert und führt alle anfallenden Arbeitsprozesse durch und dokumentiert diese. Er/sie ergreift Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie zum Umweltschutz. Der Schlosser/die Schlosserin prüft die Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, bewertet und dokumentiert diese und führt qualitätssichernde Maßnahmen durch. 2. Lehrdauer + Abschluss > Lehrdauer: 4 Jahre > Abschluss: Berufsbildungsdiplom Schlosser/Schlosserin 2 7

9 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Referenzierungen des Berufsbilds Entsprechende Berufe gemäß NUP/ISTAT Wirtschaftstätigkeiten: ATECO 2007/ISTAT Der Lehrberuf wird folgendem Berufsbild des gesamtstaatlichen Verzeichnisses zugeordnet: Zuordnung des Abschlusses zum Europäischen Qualifikationsrahmen 6. Handwerker und Facharbeiter im Bergbau und Baugewerbe 6.2 Handwerker und Facharbeiter in der Metallerzeugung und -verarbeitung und Gleichgestellte Schmelzer, Gießer, Schweißer, Spengler-Kesselschmiede, Metallbauschlosser und Gleichgestellte Eisenschmiede, Werkzeugmacher und Gleichgestellte Mechaniker, Monteure, Reparateure und Instandhalter von festen und beweglichen Anlagen und Maschinen (ausgenommen Fließbandmechaniker in der Industrie) Mechaniker und Monteure von Industrieanlagen und maschinen und Gleichgestellte Für die Installation und die Wartung elektrischer und elektronischer Anlagen und Geräte zuständige Handwerker und Facharbeiter Installateure und Reparateure elektrischer und elektromechanischer Geräte Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren (von "10" bis "33") Spezialisierte Fachkraft für Industrieautomation - Tecnico per l automazione industriale Niveau 4 3 8

10 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Lehrjahr: Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Kompetenzen Der Lehrling kennt die erforderlichen Arbeitssicherheitsrichtlinien und hält diese ein. Der Lehrling arbeitet und kommuniziert angemessen im Team. Der Lehrling geht verantwortungsvoll mit Ressourcen (Zeit, Material, Mitarbeiter, Umwelt).um. Der Lehrling kontrolliert, hinterfragt und verbessert seine Tätigkeit (Arbeitsabläufe, Ergebnisse ) und den Zeitaufwand kontinuierlich. Der Lehrling besitzt die Kompetenz, Maschinen und Technische Systeme im Rahmen der Instandhaltung zu warten, zu inspizieren, instand zu setzen und deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen und dabei die geltenden Sicherheitsvorschriften für die Betriebsmittel zu beachten. Der Lehrling liest Wartungspläne und Schaltpläne. Der Lehrling misst und berechnet physikalische und elektrische Größen. Der Lehrling misst und prüft mit geeigneten Messmitteln. Grundkenntnisse und Fertigkeiten Grundkenntnisse Arbeitssicherheitsbestimmungen Umweltschutz Kommunikation und Teamarbeit Qualitätssicherung + Dokumentation Zeitmanagement Kundenberatung Arbeitsplatzorganisation Wartung von technischen Systemen Grundlagen der Elektrotechnik und der Steuerungstechnik Fertigkeiten Wartungspläne und einfache Schaltpläne lesen physikalische und elektrische Größen messen und berechnen messen und prüfen mit geeigneten Messmitteln 4 9

11 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Lehrjahr Tätigkeiten Kompetenzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten 1.1 Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen 1.2 Fertigen von Bauelementen mit Maschinen Der Lehrling ist in der Lage, unter Anleitung Bauelemente nach konstruktiven, technologischen und qualitativen Vorgaben mit handgeführten Werkzeugen herzustellen. Der Lehrling ist in der Lage, unter Anleitung Bauelemente nach konstruktiven, technologischen und qualitativen Vorgaben mit Maschinen zu fertigen. Grundkenntnisse Unterscheidung und Zuordnung von Werks-, Hilfs- und Betriebsstoffen Skizzen, Anordnungspläne, einfache technische Zeichnungen Fertigkeiten Skizzen, Anordnungspläne,und einfache technische Zeichnungen erstellen, ändern und auswerten Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen Hilfs- und Betriebsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen Geeignete Prüfmittel auswählen und anwenden Arbeitsergebnisse bewerten Kosten ermitteln Arbeitsergebnisse dokumentieren und präsentieren Grundkenntnisse Einrichtung von Maschinen und technischen Systemen Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und Stücklisten Fertigkeiten Teilzeichnungen und die dazugehörigen Arbeitspläne erstellen und ändern Geeignete Werkstoffe auswählen Fertigungsabläufe planen, technologische Daten ermitteln, notwendige Berechnungen ausführen Geeignete Prüfmittel auswählen und anwenden Prüfungsprotokolle erstellen 5 10

12 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Fertigen von einfachen Baugruppen Der Lehrling ist in der Lage, unter Ableitung Bauelemente zu Baugruppen zu montieren und dabei funktionale und qualitative Anforderungen zu berücksichtigen. Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an Maschinen und technischen Systemen beachten Maschinen und technische Systeme auf Beschädigungen Sichtprüfen Fertigungsdaten bei der Inbetriebnahme von Maschinen und technischen Systemen ermitteln, mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen Funktion von Sicherheitseinrichtungen prüfen und Funktionstests durchführen Grundkenntnisse Herstellung von Bauteilen Gesamt- und Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne Einfache Steuerungen Montage von Baugruppen Fachbegriffe Fertigkeiten Fertigungsverfahren auswählen Halbwerkzeuge für die Fertigung vorbereiten Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit spanabhebenden Fertigungsverfahren manuell, insbesondere durch Feilen, Sägen, Reiben und Gewindeschneiden fertigen Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit spanabhebenden Fertigungsverfahren maschinell, insbesondere durch Bohren, Drehen, Fräsen und Gewindeschneiden fertigen Werkstücke durch Trennen, Fügen und Umformen fertigen Werkstücke unter Beachtung der Qualitätsanforderungen prüfen Einfache Montagearbeiten im Team organisieren Prüfkriterien für Funktionsprüfungen entwickeln Prüfpläne und Prüfprotokolle erstellen 6 11

13 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Lehrjahr Tätigkeiten Kompetenzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten 2.1 Fertigen von Baugruppen aus Rohren, Profilen und Blechen 2.2 Fertigen von Umformteilen Der Lehrling ist in der Lage, Baugruppen aus Rohren, Profilen und Blechen zu fertigen. Der Lehrling ist in der Lage, Umformteile zu fertigen. Grundkenntnisse Herstellung von Bauteilen, Konstruktionen aus Profilen Trenn-, Umform- und Fügeverfahren Fertigkeiten Technische Zeichnungen lesen und notwendige Maßkontrollen durchführen Flächen, Volumen und Massen ermitteln Geeignete Fertigungsverfahren und Betriebsmittel auswählen und einsetzen Fügeverfahren unter Beachtung technologischer und wirtschaftlicher Faktoren auswählen und anwenden Nichtlösbare Verbindungen (Nieten, Löten, Schweißen und Kleben) auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, herstellen Lösbare Verbindungen (Schraub-, Stift-, Klemm- und Steckverbindungen) herstellen Verbindungen unter Beachtung der Qualitätsanforderungen prüfen auf Kundenwünsche eingehen Grundkenntnisse Herstellung von einfachen Umformteilen Umformverfahren und dazu geeignete Betriebsmittel Werkstoffveränderung bei Kalt- und Warmverformung Betriebliches Qualitätsmanagement Fertigkeiten Fertigungsabläufe planen Geeignete Werkstoffe und Profile auswählen Biegen, Schmieden und Pressen durch Warm- und Kaltverformung Kundenwünsche erfassen und darauf eingehen 7 12

14 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Fertigen von Bauelementen durch Zerspanung 3. Lehrjahr Der Lehrling ist in der Lage, Bauelemente durch zerspanende Verfahren zu fertigen. Grundkenntnisse Zerspanungstechniken Zerspanungsgrößen Tätigkeiten Kompetenzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten 3.1 Fertigen von Metallbaukonstruktionen Der Lehrling ist in der Lage, Metallbaukonstruktionen zu fertigen. Fertigkeiten Lösungsvorschläge erarbeiten, bewerten und eine Auswahl treffen Drehen, Fräsen, Bohren, Gewindeschneiden Umweltgerechte Entsorgung von Werkstoffen und Hilfsstoffen berücksichtigen Grundkenntnisse Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz Schweißfolgepläne Bautechnische Normen Belastungsarten Kostenberechnung Fertigkeiten Schweißnaht beurteilen Prüfen und messen in den verschiedenen Fertigungsstufen Zeichnungen aus verschiedenen Konstruktionsbereichen lesen Bauteile und Baugruppen unterscheiden Einwirkungen beschreiben und Bauteilbeanspruchungen ableiten Bauteildimensionen bestimmen und Halbzeuge auswählen Fertigungsabläufe planen und Fertigungsunterlagen unter Berücksichtigung von Festigkeits- und Fertigungsgesichtspunkten erstellen Korrosionsschutzmaßnahmen bestimmen 8 13

15 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Fertigen von komplexen Metallbauelementen Der Lehrling ist in der Lage, komplexe Metallbauelemente zu fertigen. Grundkenntnisse Produktnormen, Ausführungsnormen Halbzeuge und Normteile Kostenberechnung unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit Bauvorschriften Transport und Montage Fertigkeiten Lösungsvorschläge erarbeiten, diskutieren und ihre Auswahl begründen Kunden beraten Konstruktionsmerkmale unter kosten-, werkstoff-, fertigungsspezifischen und ästhetischen Gesichtspunktenbestimmen konstruktiven Abhängigkeiten und Besonderheiten planen und zeichnen geeignete Halbzeuge und Normteile dimensionieren und auswählen fertiges Metallbauelemente auf Funktion prüfen und beurteilen Gesamt- und Teilfunktionen planen und Funktionsplan entwickeln Anforderungs- und bauwerksbezogen die Befestigung der Konstruktion am Bauwerk planen 9 14

16 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Lehrjahr Tätigkeiten Kompetenzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten 4.1 Fertigen einer Baugruppe aus dem spezifischen Berufsfeld Der Lehrling ist in der Lage, eine Baugruppe aus dem spezifischen Berufsfeld zu fertigen. Grundkenntnisse Zusammenwirken komplexer Arbeitstechniken Innovative Fertigungsverfahren Schnittstellen in der Zusammenarbeit mit anderen Gewerken Zeit- und Kostenmanagement 5. Umfang der formalen Ausbildung Stunden, davon > mindestens Stunden Berufsschulunterricht > Die restlichen Stunden werden betriebsintern über den betrieblichen Ausbildungsrahmenplan abgedeckt. Fertigkeiten Selbstständiges Einholen von Informationen zu den verschiedenen Fremdmaterialien (Datenblätter) Informationen zum Stand der Technik der anderen Gewerke einholen Mit Zeit und Material verantwortungsvoll umgehen Entscheidungen auf Basis von Kosten- und Zeitressourcen treffen 10 15

17 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Rahmenlehrplan > Die Ressorts für die deutsche und italienische Berufsbildung weisen die nachstehenden Tätigkeitsbereiche und entsprechenden, in der Berufsbildung einschlägigen Sachkenntnisse nach Arbeitsabläufen für das Berufsbild Schlosser/Schlosserin aus: Tätigkeitsbereiche Kompetenzen Den Arbeitsplatz nach Vorschrift einrichten Den Arbeitsplatz einrichten sowie mit allen Beteiligten Die geleisteten Arbeitsschritte dokumentieren Mit den Arbeitskollegen eine gute Beziehung pflegen und im Team konstruktiv die Zusammenarbeit pflegen zusammenarbeiten Mit der Bauleitung und dem Sicherheitssprecher zusammenarbeiten, Ansprüche sowie Anforderungen erheben und Lösungen vorschlagen Arbeitsorganisation und Sicherheit Die Arbeitsgänge nach Projektvorgaben planen und die Ausführung der Arbeiten überwachen Die erforderlichen Werkzeuge bestimmen und bereitstellen Den Arbeitsplatz sauber halten und die Abfälle den Vorschriften entsprechend entsorgen Maschinen und Werkzeuge unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen einsetzen Bauelemente mit handgeführten Werkzeugen und Maschinen fertigen Herstellen von Produkten Bauelemente durch Zerspanung herstellen Bauelemente aus Blechen für die Anlagen- und Konstruktionstechnik herstellen Bauteile durch maschinelle Trenn- und Umformverfahren herstellen Baugruppen aus Rohren und Profilen herstellen und montieren Herstellen, montieren und demontieren von Baugruppen demontieren Baugruppen Bauelemente der Konstruktions- und Anlagentechnik vor- und nachbereiten sowie transportieren Komplexe Metallbaukonstruktionen fertigen Die weitere Aufgliederung der Kompetenzen und der dazugehörenden Fertigkeiten und Grundkenntnisse, so wie von den Rahmenrichtlinien vorgesehen (Beschluss der Landesregierung vom , Nr. 1095), wird von der deutschen beziehungsweise der italienischen Berufsbildung gemäß ihren didaktischen Konzepten vorgenommen: in der deutschen Berufsbildung im Rahmen des Lernfeldkonzeptes, in der italienischen Berufsbildung im Rahmen von Modulen. Über die berufsfachlichen Kompetenzen hinaus, die für die einzelnen Lehrberufe vorgesehen sind, wird die Entwicklung der staatsbürgerlichen und der für das lebenslange Lernen maßgeblichen Schlüsselkompetenzen gewährleistet (Ministerialdekret 139/2007)

18 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II 0018 Bildungsordnung für den Lehrberuf Schmied/Schmiedin 1. Berufsbild 2. Lehrdauer und Abschluss 3. Referenzierungen des Berufsbilds 4. Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan 5. Umfang der formalen Ausbildung 6. Rahmenlehrplan Anlage 2 17

19 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Berufsbild Der Schmied/die Schmiedin stellt Schmiedeerzeugnisse, Bauschmiedeerzeugnisse, geschmiedete Werkzeuge und künstlerisch gestaltete Gebrauchsgegenstände her. Er entwirft Treppengeländer, Tore Fenstergitter und Einfriedungen sowie profane und sakrale Kunstschmiedarbeiten und führt diese aus. Außerdem führt er/sie Restaurierungsarbeiten an geschmiedeten Kunstgegenständen aus und ist imstande Reparaturarbeiten an Baumaschinen, landwirtschaftlichen Geräten sowie an Geländern, Gittern und Metalltoren durchzuführen. Der Schmied/die Schmiedin zeichnet aufgrund von Vorgaben und Kundenwünschen Skizzen oder Maßstabzeichnungen und bearbeitet das Metall zur gewünschten Form. Dafür benötigt er Kenntnisse in den verschiedenen Kunstrichtungen. Er/sie wendet verschiedene Schmiedetechniken an und stellt lösbare und unlösbare Verbindungen her. Er/sie beherrscht die grundlegenden Fertigkeiten der Metallverarbeitung und hat umfangreiche Kenntnisse über die verwendeten Werkstoffe wie Stahl, Buntmetall, Leichtmetall, Kunststoff und Glas. Er/sie bedient Werkzeuge fachgerecht und hält diese in Stand. Der Schmied/die Schmiedin führt Arbeiten aufgrund von Arbeitsaufträgen selbstständig, im Team und/oder in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Dabei erfasst er/sie den erforderlichen Ressourcen- und Zeitaufwand, kalkuliert die anfallenden Kosten und berechnet die erbrachten Leistungen. Er / sie plant, koordiniert und führt alle anfallenden Arbeitsprozesse durch und dokumentiert diese. Er/sie ergreift Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie zum Umweltschutz. Der Schmied/die Schmiedin prüft die Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, bewertet und dokumentiert diese und führt qualitätssichernde Maßnahmen durch. 2. Lehrdauer + Abschluss > Lehrdauer: 4 Jahre > Abschluss: Berufsbildungsdiplom Schmied/Schmiedin 3. Referenzierungen des Berufsbilds Entsprechende Berufe gemäß NUP/ISTAT 6. Handwerker und Facharbeiter im Bergbau und Baugewerbe 6.2 Handwerker und Facharbeiter in der Metallerzeugung und -verarbeitung und Gleichgestellte Schmelzer, Gießer, Schweißer, Spengler-Kesselschmiede, Metallbauschlosser und Gleichgestellte Eisenschmiede, Werkzeugmacher und Gleichgestellte Mechaniker, Monteure, Reparateure und Instandhalter von festen und beweglichen Anlagen und Maschinen (ausgenommen Fließbandmechaniker in der Industrie) Mechaniker und Monteure von Industrieanlagen und maschinen und Gleichgestellte Für die Installation und die Wartung elektrischer und elektronischer Anlagen und Geräte zuständige Handwerker und Facharbeiter 2 18

20 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II 0020 Wirtschaftstätigkeiten: ATECO 2007/ISTAT Der Lehrberuf wird folgendem Berufsbild des gesamtstaatlichen Verzeichnisses Zugeordnet: Zuordnung des Abschlusses zum Europäischen Qualifikationsrahmen 4. Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Installateure und Reparateure elektrischer und elektromechanischer Geräte Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren (von "10" bis "33") Spezialisierte Fachkraft für Industrieautomatio - Tecnico per l automazione industriale Niveau Lehrjahr: Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Kompetenzen Der Lehrling kennt die erforderlichen Arbeitssicherheitsrichtlinien und hält diese ein. Der Lehrling arbeitet und kommuniziert angemessen im Team. Der Lehrling geht verantwortungsvoll mit Ressourcen (Zeit, Material, Mitarbeiter, Umwelt).um. Der Lehrling kontrolliert, hinterfragt und verbessert seine Tätigkeit (Arbeitsabläufe, Ergebnisse ) und den Zeitaufwand kontinuierlich. Der Lehrling besitzt die Kompetenz, Maschinen und Technische Systeme im Rahmen der Instandhaltung zu warten, zu inspizieren, instand zu setzen und deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen und dabei die geltenden Sicherheitsvorschriften für die Betriebsmittel zu beachten. Der Lehrling liest Wartungspläne und Schaltpläne. Grundkenntnisse und Fertigkeiten Grundkenntnisse Arbeitssicherheitsbestimmungen Umweltschutz Kommunikation und Teamarbeit Qualitätssicherung + Dokumentation Zeitmanagement Kundenberatung Arbeitsplatzorganisation Wartung von technischen Systemen Grundlagen der Elektrotechnik und der Steuerungstechnik Fertigkeiten Wartungspläne und einfache Schaltpläne lesen physikalische und elektrische Größen messen und berechnen 3 19

21 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II 0021 Der Lehrling misst und berechnet physikalische und elektrische Größen. Der Lehrling misst und prüft mit geeigneten Messmitteln. 1. Lehrjahr messen und prüfen mit geeigneten Messmitteln Tätigkeiten Kompetenzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten 1.1 Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen 1.2 Fertigen von Bauelementen mit Maschinen Der Lehrling ist in der Lage, unter Anleitung Bauelemente nach konstruktiven, technologischen und qualitativen Vorgaben mit handgeführten Werkzeugen herzustellen. Der Lehrling ist in der Lage, unter Anleitung Bauelemente nach konstruktiven, technologischen und qualitativen Vorgaben mit Maschinen zu fertigen. Grundkenntnisse Unterscheidung und Zuordnung von Werks-, Hilfs- und Betriebsstoffen Skizzen, Anordnungspläne, einfache technische Zeichnungen Fertigkeiten Skizzen, Anordnungspläne,und einfache technische Zeichnungen erstellen, ändern und auswerten Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen Hilfs- und Betriebsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen Geeignete Prüfmittel auswählen und anwenden Arbeitsergebnisse bewerten Kosten ermitteln Arbeitsergebnisse dokumentieren und präsentieren Grundkenntnisse Einrichtung von Maschinen und technischen Systemen Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und Stücklisten Fertigkeiten Teilzeichnungen und die dazugehörigen Arbeitspläne erstellen und ändern Geeignete Werkstoffe auswählen 4 20

22 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Fertigen von einfachen Baugruppen Der Lehrling ist in der Lage, unter Anleitung Bauelemente zu Baugruppen zu montieren und dabei funktionale und qualitative Anforderungen zu berücksichtigen. Fertigungsabläufe planen, technologische Daten ermitteln, notwendige Berechnungen ausführen Geeignete Prüfmittel auswählen und anwenden Prüfungsprotokolle erstellen Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an Maschinen und technischen Systemen beachten Maschinen und technische Systeme auf Beschädigungen Sichtprüfen Fertigungsdaten bei der Inbetriebnahme von Maschinen und technischen Systemen ermitteln, mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen Funktion von Sicherheitseinrichtungen prüfen und Funktionstests durchführen Grundkenntnisse Herstellung von Bauteilen Gesamt- und Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne Einfache Steuerungen Montage von Baugruppen Fachbegriffe Fertigkeiten Fertigungsverfahren auswählen Halbwerkzeuge für die Fertigung vorbereiten Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit spanabhebenden Fertigungsverfahren manuell, insbesondere durch Feilen, Sägen, Reiben und Gewindeschneiden fertigen Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit spanabhebenden Fertigungsverfahren maschinell, insbesondere durch Bohren, Drehen, Fräsen und Gewindeschneiden fertigen Werkstücke durch Trennen, Fügen und Umformen fertigen Werkstücke unter Beachtung der Qualitätsanforderungen prüfen Einfache Montagearbeiten im Team organisieren Prüfkriterien für Funktionsprüfungen entwickeln Prüfpläne und Prüfprotokolle erstellen 5 21

23 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Lehrjahr Tätigkeiten Kompetenzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten 2.1 Fertigen von Schmiedeteilen 2.2 Fertigen von Vorrichtungen und Lehren Der Lehrling ist in der Lage, einfache Schmiedeteile zu fertigen. Der Lehrling ist in der Lage, einfache Vorrichtungen und Lehren zu fertigen. Grundkenntnisse > Freihandzeichnungen > Arten und Verfahren des Schmiedens und Umformens > Hand- und Maschinenwerkzeuge Fertigkeiten > Manuel und maschinell schmieden, trennen, fügen, > Unterschiedliche Wärmequellen handhaben > Materialbedarf berechnen > Prüfen, messen und auswerten Grundkenntnisse > Skizzen und Zeichnungen > Werkstoffe und Halbzeuge > Werkstoffeigenschaften beim Umformen Fertigkeiten > > Fertigungsablauf planen > Vorrichtung skizzieren und bewerten > Geeignete Werkzeuge und Werkstoffe festlegen > Prüfen, messen und auswerten > Umweltgerechte Entsorgung von Werstoffen und Hilfsstoffen berücksichtigen > Kundenwünsche berücksichtigen 6 22

24 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Lehrjahr Tätigkeiten Kompetenzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten 3.1 Fertigen geschmiedeter Objekte 3.2 Fertigen von komplexen Metallbauelementen Die Lehrlinge ist in der Lage, geschmiedete Objekte zu fertigen. Der Lehrling ist in der Lage, komplexe Metallbauelemente zu fertigen. Grundkenntnisse Ideenfindung und Problemlösungsmethoden Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz technische Normen Belastungsarten Kostenberechnung Fertigkeiten Prüfen und messen in den verschiedenen Fertigungsstufen Entwerfen und gestalten Manuelles und maschinelles Schmieden und Umformen Grundkenntnisse Produktnormen, Ausführungsnormen Halbzeuge und Schmiedehalbzeuge Kostenberechnung unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit Transport und Montage Fertigkeiten konstruktiven Abhängigkeiten und Besonderheiten planen und zeichnen geeignete Halbzeuge und Normteile dimensionieren und auswählen fertige Metallbauelemente auf Funktion prüfen und beurteilen Transport der Konstruktion und deren Montage planen 7 23

25 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Lehrjahr Tätigkeiten Kompetenzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten 4.1 Herstellen einer Baugruppe aus dem spezifischen Berufsfeld Der Lehrling ist in der Lage, eine Baugruppe aus dem spezifischen Berufsfeld zu fertigen. Grundkenntnisse Zusammenwirken Komplexer Arbeitstechniken Innovative Fertigungsverfahren Schnittstellen in der Zusammenarbeit mit anderen Gewerken Zeit- und Kostenmanagement 5. Umfang der formalen Ausbildung Stunden, davon > mindestens Stunden Berufsschulunterricht > Die restlichen Stunden werden betriebsintern über den betrieblichen Ausbildungsrahmenplan abgedeckt. Fertigkeiten Selbstständiges Einholen von Informationen zu den verschiedenen Fremdmaterialien (Datenblätter) Informationen zum Stand der Technik der anderen Gewerke einholen Mit Zeit und Material verantwortungsvoll umgehen Entscheidungen auf Basis von Kosten- und Zeitressourcen treffen 8 24

26 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Rahmenlehrplan Die Ressorts für die deutsche und italienische Berufsbildung weisen die nachstehenden Tätigkeitsbereiche und entsprechenden, in der Berufsbildung einschlägigen Sachkenntnisse nach Arbeitsabläufen für das Berufsbild Schmied/Schmiedin aus: Tätigkeitsbereiche Den Arbeitsplatz einrichten sowie mit allen Beteiligten die Zusammenarbeit pflegen Kompetenzen Den Arbeitsplatz nach Vorschrift einrichten Die geleisteten Arbeitsschritte dokumentieren Mit den Arbeitskollegen eine gute Beziehung pflegen und im Team konstruktiv zusammenarbeiten Arbeitsorganisation und Sicherheit Die Arbeitsgänge nach Projektvorgaben planen und die Ausführung der Arbeiten überwachen Die erforderlichen Werkzeuge bestimmen und bereitstellen Den Arbeitsplatz sauber halten und die Abfälle den Vorschriften entsprechend entsorgen Maschinen und Werkzeuge unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen einsetzen Bauelemente mit handgeführten Werkzeugen und Maschinen fertigen Fertigen von Produkten Bauelemente durch Freiformschmieden herstellen Bauelemente durch Gesenkschmieden herstellen Bauelemente der Schmiedetechnik vor- und nachbereiten Baugruppen entwerfen und konstruieren Herstellen, montieren und demontieren von Baugruppen aus Blechen, Rohren und Profilen herstellen und montieren Baugruppen demontieren Baugruppen Denkmalgeschützte Bauteile dokumentieren und rekonstruieren Geschmiedete Metallbauelemente herstellen Die weitere Aufgliederung der Kompetenzen und der dazugehörenden Fertigkeiten und Grundkenntnisse, so wie von den Rahmenrichtlinien vorgesehen (Beschluss der Landesregierung vom , Nr. 1095), wird von der deutschen beziehungsweise der italienischen Berufsbildung gemäß ihren didaktischen Konzepten vorgenommen: in der deutschen Berufsbildung im Rahmen des Lernfeldkonzeptes, in der italienischen Berufsbildung im Rahmen von Modulen. Über die berufsfachlichen Kompetenzen hinaus, die für die einzelnen Lehrberufe vorgesehen sind, wird die Entwicklung der staatsbürgerlichen und der für das lebenslange Lernen maßgeblichen Schlüsselkompetenzen gewährleistet (Ministerialdekret 139/2007). 9 25

27 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II 0027 Bildungsordnung für den Lehrberuf Maschinenbaumechaniker/ Maschinenbaumechanikerin 1. Berufsbild 2. Lehrdauer und Abschluss 3. Referenzierungen des Berufsbilds 4. Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan 5. Umfang der formalen Ausbildung 6. Rahmenlehrplan Anlage 3 26

28 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Berufsbild Der Maschinenbaumechaniker/die Maschinenbaumechanikerin entwirft, fertigt, baut, montiert und repariert Maschinen, Geräte und Apparate aller Art. Er/sie beherrscht die grundlegenden Fertigkeiten der Metallverarbeitung und hat umfangreiche Kenntnisse über die verwendeten Werkstoffe wie Stahl, Buntmetall, Leichtmetall und Kunststoff. Der Maschinenbaumechaniker/die Maschinenbaumechanikerin befasst sich mit der technischen Funktion der Maschinen und ist vertraut mit Hydraulik und Pneumatik und mit CNC-gesteuerten Maschinen. Er/sie nutzt Werkzeuge, richtet Geräte, Maschine, Anlagen und Vorrichtungen fachgerecht ein, bedient diese und hält sie in Stand. Der Maschinenbaumechaniker/die Maschinenbaumechanikerin entwirft, liest und fertigt technische Zeichnung, Skizzen und Schaltpläne an. Er/sie arbeitet selbstständig, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken. Dabei erfasst er/sie den erforderlichen Ressourcen- und Zeitaufwand, kalkuliert die anfallenden Kosten und berechnet die erbrachten Leistungen. Er/sie plant, koordiniert und führt alle anfallenden Arbeitsprozesse durch und dokumentiert diese. Er/sie ergreift Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie zum Umweltschutz. Der Maschinenbaumechaniker/die Maschinenbaumechanikerin prüft anhand von Messinstrumenten die Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, bewertet und dokumentiert diese und führt qualitätssichernde Maßnahmen durch. 2. Lehrdauer + Abschluss > Lehrdauer: 4 Jahre > Abschluss: Berufsbildungsdiplom Maschinenbaumechaniker/Maschinenbaumechanikerin 3. Referenzierungen des Berufsbilds Entsprechende Berufe gemäß NUP/ISTAT Wirtschaftstätigkeiten: ATECO 2007/ISTAT 6. Handwerker und Facharbeiter im Bergbau und Baugewerbe Mechaniker, Monteure, Reparateure und Instandhalter von festen und beweglichen Anlagen und Maschinen (ausgenommen Fließbandmechaniker in der Industrie) Für die Installation und die Wartung elektrischer und elektronischer Anlagen und Geräte zuständige Handwerker und Facharbeiter Mechaniker und Reparateure von Präzisionsgeräten, Präzisionseicher, Waffenschlosser Werkzeugmaschinenausstatter und Ausstatter ähnlicher Maschinen Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren (von "10" bis "33") Der Lehrberuf wird folgendem Berufsbild des gesamtstaatlichen Verzeichnisses Spezialisierte Fachkraft für Industrieautomation - Tecnico per l automazione industriale 2 27

29 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II 0029 zugeordnet: Zuordnung des Abschlusses zum Europäischen Qualifikationsrahmen 4. Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Niveau Lehrjahr: Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Kompetenzen Der Lehrling kennt die erforderlichen Arbeitssicherheitsrichtlinien und hält diese ein. Der Lehrling arbeitet und kommuniziert angemessen im Team. Der Lehrling geht verantwortungsvoll mit Ressourcen (Zeit, Material, Mitarbeiter, Umwelt).um. Der Lehrling kontrolliert, hinterfragt und verbessert seine Tätigkeit (Arbeitsabläufe, Ergebnisse ) und den Zeitaufwand kontinuierlich. Der Lehrling liest technische Zeichnungen und leitet daraus Tätigkeiten ab. Er wendet Informationen aus anderen Quellen fachgerecht an. Grundkenntnisse und Fertigkeiten Arbeitssicherheit Kommunikation und Teamarbeit Pflege und Wartung von Maschinen und der Betriebseinrichtung Umweltschutz Produktqualität, Qualitätssicherung und Zeitmanagement Fertigungsunterlagen 3 28

30 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Lehrjahr Tätigkeiten Kompetenzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten 1.1 Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen 1.2 Fertigen von Bauelementen mit Maschinen Der Lehrling ist in der Lage, Bauelemente nach konstruktiven, technologischen und qualitativen Vorgaben mit handgeführten Werkzeugen herzustellen. Der Lehrling ist in der Lage, Bauelemente nach konstruktiven, technologischen und qualitativen Vorgaben mit Maschinen zu fertigen. Grundkenntnisse Unterscheidung und Zuordnung von Werkstoffen, Werkzeugen und Betriebsmittel Fertigkeiten Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit spanabhebenden Fertigungsverfahren manuell, insbesondere durch Feilen, Sägen, Reiben und Gewindeschneiden fertigen Bauteile mit einfachen Messmitteln prüfen Hilfs- und Betriebsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen Grundkenntnisse Unterscheidung von einfachen Maschinen und deren Verwendung Fertigkeiten Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an Maschinen beachten Maschinen und deren Sicherheitsvorrichtungen auf Beschädigungen und Vollständigkeit prüfen Fertigungsdaten bei der Inbetriebnahme von Maschinen und technischen Systemen ermitteln, mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen Fertigungsverfahren auswählen Halbzeuge für die Fertigung vorbereiten Werkzeuge und Spannmittel auswählen, Werkstücke spannen und ausrichten Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit spanabhebenden Fertigungsverfahren maschinell fertigen, insbesondere durch Bohren, 4 29

31 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Herstellen von einfachen Baugruppen Der Lehrling ist in der Lage, Bauelemente zu Baugruppen zu montieren und dabei funktionale und qualitative Anforderungen zu berücksichtigen. Drehen, Fräsen und Gewindeschneiden fertigen Bauteile mit einfachen Messmitteln prüfen Grundkenntnisse Funktion von einfachen Baugruppen und deren Montage Herstellen von Fügeverbindungen Fertigkeiten Einfache Baugruppen unter Anleitung montieren Nichtlösbare Verbindungen insbesondere durch Nieten, Löten und Kleben, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, herstellen Lösbare Verbindungen, insbesondere Schraub-, Stift-, Klemm- und Steckverbindungen herstellen Baugruppen unter Beachtung der Qualitätsanforderungen prüfen 5 30

32 Supplemento n. 5 al B.U. n. 12/I-II del 22/03/2016 / Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 22/03/2016 Nr. 12/I-II Lehrjahr Tätigkeiten Kompetenzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten 2.1 Herstellen von Bauteilen durch spanende Formgebung 2.2 Fertigen von Schweißkonstruktione n Der Lehrling ist in der Lage, Bauteile aus Eisen- und Nichteisenmetallen herzustellen. Der Lehrling ist in der Lage, Schweißkonstruktionen herzustellen. Grundkenntnisse Maschinelle Zerspanung und deren Werkzeuge Spanntechnologie für Werkzeuge und Werkstücke Kühlschmierstoffe ISO-Toleranzen Form- und Lagetoleranzen, Normen Fräs- und Drehverfahren, Funktionsweise von Werkzeugmaschinen Schneidengeometrie Bearbeitungsparameter Schneidstoffe Oberflächengüte Fertigkeiten Drehen und fräsen mit einfachen Maschinen Schneidwerkzeuge nachschärfen Geeignete Prüfmittel auswählen und anwenden Grundkenntnisse Schweißverfahren Schweißhilfsmittel Werkstoffe und geeignete Schweißzusatzstoffe Schweißnahtprüfung Schweißnahtfehler Schweißnahtpositionen Fertigkeiten Geeignetes Schweißverfahren und Spannmittel auswählen und anwenden 6 31

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