Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Grundstufe

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1 Besuch von Lehrgängen der überbetrieblichen beruflichen Bildung (Unterweisung von Auszubildenden) in der Grundstufe Fachkraft für Metalltechnik Fachrichtung Zerspanungstechnik Aufgrund von 106 Abs. 2 in Verbindung mit 106 Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde den nachfolgenden Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald vom mit Schreiben vom unter dem Aktenzeichen /80 genehmigt. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Grundstufe Die Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald beschließt in der 117. Sitzung am auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses (130. Sitzung / ) nach 41, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 und 106 Absatz 1, Nummer 10 und Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks Handwerksordnung sowie gemäß dem Anpassungsbeschluss zur Durchführung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen (Beschluss der Vollversammlung vom , Genehmigung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom , AZ /26, Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung Ausgabe Mannheim Rhein-Neckar- Odenwald Nr. 4 vom ) die Durchführung folgender Lehrgänge zur überbetrieblichen Ausbildung gemäß Lehrgangsübersichten und Unterweisungspläne des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI) an der Universität Hannover: Beruf: Einzugsbereich: Lehrgangsort: Träger: Fachkraft für Metalltechnik - Fachrichtung Zerspanungstechnik Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Bildungsakademie Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar- Odenwald, Gutenbergstraße 49, Mannheim Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Ausbildungsjahr, Lehrgang Thema der Unterweisung 1. Ausbildungsjahr; G-FEIN 1/12 Fügen und Umformen 1. Ausbildungsjahr; G-FEIN 2/12 Maschinelles Spanen auf Werkzeugmaschinen Obligatorisch Dauer in Arbeitswochen 1 2 Hinweis: Öffnung der Lehrgänge für den Beruf. Dieser Beschluss tritt am Tage seiner Veröffentlichung in der Deutschen Handwerkszeitung in Kraft. Der vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg genehmigte Beschluss wird hiermit ausgefertigt. Er wird in der Deutschen Handwerk Zeitung, Ausgabe Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 6/2016, Erscheinungstag veröffentlicht und verkündet. In der DHZ erfolgt der Hinweis auf die Webseite im Internetauftritt Unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen wird dort der oben genannte Beschluss veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt parallel zum Erscheinungstag der Deutschen Handwerks Zeitung, Ausgabe 6/2016. gez. Präsident gez. Hauptgeschäftsführer

2 Kennziffer: G-FEIN1/12 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im FEINWERKMECHANIKERHANDWERK Feinwerkmechaniker/in SW Maschinenbau ( ) Feinwerkmechaniker/in SW Werkzeugbau ( ) Feinwerkmechaniker/in SW Feinmechanik ( ) Feinwerkmechaniker/in SW Zerspanungstechnik ( ) MASCHINEN- UND ANLAGENFÜHRER Maschinen- und Anlagenführer/in ( ) ZERSPANUNGSMECHANIKER Zerspanungsmechaniker/in ( ) FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK Fachkraft für Metalltechnik FR Zerspanungstechnik ( ) 1 Thema der Unterweisung Fügen und Umformen 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche Teilnahme: Teilnahmezahl: Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 6-12 Auszubildende je Lehrgang 3 INHALT Zeitanteil 3.1 Mechanisches Fügen - Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren - Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und des Drehmomentes herstellen und mit Sicherungselementen sichern - Bauteile form- und kraftschlüssig unter Beachtung der Fügeflächen verstiften 3.2 Kleben Werkstücke und Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien kleben 20 % 45 %

3 Kennziffer: G-FEIN1/ Löten Werkzeuge, Lote und Flussmittel zum Weich- und Hartlöten auswählen, Bleche und Profile löten 3.4 Umformen Bleche, Rohre und Profile aus Eisen und Nichteisenmetallen umformen 20 % 100 %

4 Kennziffer: G-FEIN1/12 Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden Umweltschutz Für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation Informationen beschaffen und bewerten, Zeichnungen lesen und anwenden Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwenden Technische Unterlagen, insbesondere Instandsetzungs- und Betriebsanleitungen, Stücklisten, Tabellen und Diagramme lesen und anwenden Datenträger/I+K-Einrichtungen nutzen, digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungstechnischen Kriterien festlegen und sicherstellen Material, Werkzeuge und Hilfsmittel bereitstellen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren Arbeitsergebnisse vorstellen und präsentieren Qualitätsmanagement Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden Prüfen und Messen Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln Betriebsmittel reinigen und pflegen (Stand: Juni 2013)

5 Kennziffer: G-FEIN2/12 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im FEINWERKMECHANIKERHANDWERK Feinwerkmechaniker/in SW Maschinenbau ( ) Feinwerkmechaniker/in SW Werkzeugbau ( ) Feinwerkmechaniker/in SW Feinmechanik ( ) Feinwerkmechaniker/in SW Zerspanungstechnik ( ) MASCHINEN- UND ANLAGENFÜHRER Maschinen- und Anlagenführer/in ( ) ZERSPANUNGSMECHANIKER Zerspanungsmechaniker/in ( ) FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK Fachkraft für Metalltechnik FR Zerspanungstechnik ( ) 1 Thema der Unterweisung Maschinelles Spanen auf Werkzeugmaschinen 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 2 Arbeitswochen Teilnahme: Teilnahmezahl: Durchführung: Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 6-12 Auszubildende je Lehrgang Obligatorisches Angebot 3 INHALT Zeitanteil Maschinelles Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen 3.1 Maschinenwerte von ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellen, Kühl- und Schmiermittel zuordnen und anwenden. 3.2 Werkstücke unter Berücksichtigung der Form und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen 3.3 Werkzeuge unter Beachtung der Bearbeitungsverfahren und der zu bearbeitenden Werkstoffe auswählen, ausrichten, einstellen und spannen

6 Kennziffer: G-FEIN2/ Werkstücke bis zur Maßgenauigkeit IT11 mit unterschiedlichen Drehmeißeln und Fräsern durch Drehen und Stirn- Umfangs-Planfräsen bearbeiten 55 % 100 % Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden Umweltschutz Für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation Informationen beschaffen und bewerten, Zeichnungen lesen und anwenden Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwenden Technische Unterlagen, insbesondere Instandsetzungs- und Betriebsanleitungen, Stücklisten, Tabellen und Diagramme lesen und anwenden Datenträger/I+K-Einrichtungen nutzen, digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungstechnischen Kriterien festlegen und sicherstellen Material, Werkzeuge und Hilfsmittel bereitstellen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren Arbeitsergebnisse vorstellen und präsentieren Qualitätsmanagement Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden Prüfen und Messen Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln Betriebsmittel reinigen und pflegen (Stand: Juni 2013)

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