Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe

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1 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe Aufgrund von 106, Abs. 2 in Verbindung mit 106, Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde den nachfolgenden Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein- Neckar-Odenwald vom 22. Juli 2009 mit Schreiben vom 14. Juli 2010 unter dem Aktenzeichen /52 genehmigt. Die Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald beschließt in der 102. Sitzung am auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses (117. Sitzung / ) nach 41, 44, 91 Nr. 4 und 106 Absatz 1, Nummer 10 und Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) sowie gemäß dem Anpassungsbeschluss zur Durchführung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen (Beschluss der Vollversammlung vom , Genehmigung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom , AZ /26, Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung Ausgabe Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 4 vom ) die Durchführung folgender Lehrgänge zur überbetrieblichen Ausbildung gemäß Lehrgangsübersicht und Unterweisungspläne des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI) an der Universität Hannover: Beruf: Einzugsbereich: Mechatroniker/in für Kältetechnik Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Lehrgangsort: Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, Bruno-Dressler-Str. 14, Maintal Träger: Landesinnung Kälte-Klimatechnik Baden-Württemberg, Poststr. 40, Böblingen Lehrgang - Thema der Unterweisung Ausbildungsjahr KK 1/08 Elektro- und Steuerungstechnik in Kälte- und Klimaanlagen - Teil 1 Ab dem 2. Ausbildungsjahr obligatorisch KK 2/08 Umwelt und Ökologie in der Kälte- und Klimatechnik Ab dem 2. Ausbildungsjahr obligatorisch KK 3/08 Montage von Anlagen und Systemen in der Kälte- und Klimatechnik Ab dem 2. Ausbildungjahr obligatorisch KK 4/08 Elektro- und Steuerungstechnik in Kälte- und Klimaanlagen Teil 2 Ab dem 2. Ausbildungsjahr obligatorisch Dauer in Arbeitswochen Der vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg genehmigte Beschluss wird hiermit ausgefertigt. Er wird in der Deutschen Handwerks Zeitung, Ausgabe Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 24/ 2010, Erscheinungstag , veröffentlicht und verkündet. In der DHZ erfolgt der Hinweis auf der Webseite im Internetauftritt Unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen wird dort der oben genannte Beschluss veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt parallel zum Erscheinungstag der Deutschen Handwerks Zeitung, Ausgabe Nr. 24/2010.

2 gez.: Walter Tschischka Präsident gez. Dieter Müller Hauptgeschäftsführer

3 Kennziffer: KK1/08 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im KÄLTEANLAGENBAUER-HANDWERK Mechatroniker/in für Kältetechnik ( ) 1 Thema der Unterweisung Elektro- und Steuerungstechnik in Kälte- und Klimaanlagen Teil 1 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche Teilnahme: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr *) Teilnahmezahl: Durchführung: 8-16 Auszubildende je Lehrgang Obligatorisch Anmerkung: Die nachstehenden Qualifikationen sollen an Aufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, handlungsorientiert und in verknüpfbarer Form vermittelt werden. 3 INHALT Zeitanteil 3.1 Installieren von elektrotechnischen und elektronischen Anlagenteilen; Funktions- und Sicherheitsprüfung 60 % Leitungswege festlegen, Leitungen verlegen und anschließen Komponenten auswählen und einbauen, Bauarten, Einsatzbereiche und Funktion von elektrischen und elektronischen Regel-, Schalt- und Sicherheitsgeräten unterscheiden Schaltgeräte und Bauteile kennzeichnen und nach Schaltplan anschließen Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungsprogramme prüfen Elektrische Betriebsmittel in Anlagen der Kälte-Klimatechnik überprüfen; Störungen an diesen Betriebsmittel feststellen und beseitigen *) Diese Maßnahme sollte im 1. Halbjahr des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt werden

4 Kennziffer: KK1/ Technische Kommunikation 10 % Fachausdrücke verwenden Skizzen und Stücklisten anfertigen Schaltpläne lesen und anwenden 3.3 Prüfen und Messen 20 % Prüf- und Messverfahren auswählen Physikalische Größen messen, insbesondere Druck und Temperatur Elektrische und elektronische Größen messen 3.4 Qualitätsmanagement 10 % Prüfmittel auswählen, Prüfanweisungen anwenden Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren 100 %

5 Kennziffer: KK1/08 Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Qualifikationen: Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden. Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Mögliche Umweltbelastungen und den Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären. Geltende Regeln des Umweltschutzes anwenden Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln prüfen Betriebsmittel reinigen und vor Korrosion schützen Vermittlungsformen Ziel des Lehrgangs ist die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Hierzu sind die Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses (Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses zur Ausbildung in überbetrieblichen Bildungsstätten) zu berücksichtigen. Dies bedeutet u.a.: eine gestaltungsoffene und flexible Durchführung vor Ort, die regionale, betriebliche und branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt nach betrieblichem, branchen- bzw. regionalspezifischem Bedarf inhaltlich, methodisch und zeitlich flexibilisierbar und adressatengerecht aufbereitete Inhalte die Zusammenstellung eines geeigneten Methodenmixes, der sich an den Lernvoraussetzungen der Teilnehmer orientiert eine Orientierung an den Geschäfts- und Arbeitsprozessen des Betriebes die Vermittlung von Fach-, Human- und Sozialkompetenz nach dem Prinzip der handlungsorientierten Unterweisung

6 Kennziffer: KK2/08 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im KÄLTEANLAGENBAUER-HANDWERK Mechatroniker/in für Kältetechnik ( ) 1 Thema der Unterweisung Umwelt und Ökologie in der Kälte- und Klimatechnik 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche Teilnahme: Teilnahmezahl: Durchführung: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr 8-16 Auszubildende je Lehrgang Obligatorisch Anmerkung: Die nachstehenden Qualifikationen sollen an Aufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, handlungsorientiert und in verknüpfter Form vermittelt werden. 3 INHALT Zeitanteil 3.1 Verwenden und Entsorgen von Kältemittel, Kälte-/ Wärmeträgern und Kältemaschinenölen 40 % Aktuelle und relevante Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Regeln der Technik für Kälte- und Klimaanlagen beachten und anwenden Kältemittel verlagern, rückgewinnen und auf weitere Nutzung prüfen Kältemittel trocknen, filtern und wieder verwenden Kältemittel, Betriebsstoffe und Kältemaschinenöle entsorgen und der Wiederaufbereitung zuführen, Entsorgungsgeräte bedienen und verschiedene Entsorgungsmethoden durchführen

7 Kennziffer: KK2/ Optimieren von Kälte- und Klimaanlagen aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten 50 % Möglichkeiten zur Kältemittel-Umstellung prüfen und bewerten Anlagen auf umweltfreundlichere Kältemittel umrüsten, Maßnahmen dokumentieren Möglichkeiten zur Energieeinsparung prüfen und bewerten, Kälte- und Klimaanlagen auf Dichtheit prüfen, Endvakuum feststellen und minimal befüllen Maximales Füllgewicht und maximalen Prüfdruck beachten Steuerungstechnische Maßnahmen sowie Umrüstungen zur Energieeinsparung durchführen 3.3 Instandhalten von Betriebsmitteln 10 % Betriebsmittel pflegen, Betriebs- und Schmierstoffe auffüllen und wechseln, Wartungsintervalle einhalten Einstellwerte prüfen 100 %

8 Kennziffer: KK2/08 Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Qualifikationen: Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden. Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Mögliche Umweltbelastungen und den Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären. Geltende Regeln des Umweltschutzes anwenden Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln prüfen Betriebsmittel reinigen und vor Korrosion schützen Vermittlungsformen Ziel des Lehrgangs ist die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Hierzu sind die Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses (Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses zur Ausbildung in überbetrieblichen Bildungsstätten) zu berücksichtigen. Dies bedeutet u.a.: eine gestaltungsoffene und flexible Durchführung vor Ort, die regionale, betriebliche und branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt nach betrieblichem, branchen- bzw. regionalspezifischem Bedarf inhaltlich, methodisch und zeitlich flexibilisierbar und adressatengerecht aufbereitete Inhalte die Zusammenstellung eines geeigneten Methodenmixes, der sich an den Lernvoraussetzungen der Teilnehmer orientiert eine Orientierung an den Geschäfts- und Arbeitsprozessen des Betriebes die Vermittlung von Fach-, Human- und Sozialkompetenz nach dem Prinzip der handlungsorientierten Unterweisung

9 Kennziffer: KK3/08 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im KÄLTEANLAGENBAUER-HANDWERK Mechatroniker/in für Kältetechnik ( ) 1 Thema der Unterweisung Montage von Anlagen und Systemen in der Kälte- und Klimatechnik 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 2 Arbeitswochen Teilnahme: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr *) Teilnahmezahl: Durchführung: 8-16 Auszubildende je Lehrgang Obligatorisch Anmerkung: Die nachstehenden Qualifikationen sollen an Aufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, handlungsorientiert und in verknüpfter Form vermittelt werden. 3 INHALT Zeitanteil 3.1 Montieren von Anlagen und Systemen in der Kälte- und Klimatechnik 40 % Anlagen und Bauteile montieren und demontieren Rohrleitungswege festlegen, Rohrleitungen auswählen, verlegen und anschließen Rohrleitungswege festlegen, Rohrleitungen auswählen, verlegen und anschließen Dämmstoffe unter Beachtung von Energieverbrauch und Anlagenleistung auswählen *) Diese Maßnahme sollte möglichst im 3. Ausbildungsjahr durchgeführt werden

10 Kennziffer: KK3/ Instandsetzung und Wartung von Anlagen und Systemen der Kälte- und Klimatechnik 40 % Bauteile im Hinblick auf Funktion prüfen und einstellen Dichtheitsprüfungen durchführen Wartung protokollieren Schäden, Fehler und Störungen feststellen und eingrenzen; Maßnahmen zur Beseitigung beurteilen und vorschlagen Sicherheits- und Funktionsprüfung durchführen, in Betrieb nehmen; Ergebnisse dokumentieren 3.3 Technische Kommunikation 10 % Skizzen und Stücklisten anfertigen Elektrische Schaltpläne und Fließschemata lesen und anwenden Normen, Bestimmungen und Toleranzen anwenden Anlagen übergeben, Kunden in Bedienung und Anlagenbeschreibung einweisen sowie auf erforderliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten hinweisen 3.4 Planen und Steuern von Arbeitsabläufen 5 % Arbeitsabläufe nach Arbeitsauftrag planen und festlegen 3.5 Qualitätsmanagement 5 % Ablauf der Kundenaufträge sowie durchgeführte Qualitätskontrollen und Prüfungen dokumentieren 100 %

11 Kennziffer: KK3/08 Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Qualifikationen: Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden. Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Mögliche Umweltbelastungen und den Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären. Geltende Regeln des Umweltschutzes anwenden Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln prüfen Betriebsmittel reinigen und vor Korrosion schützen Vermittlungsformen Ziel des Lehrgangs ist die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Hierzu sind die Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses (Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses zur Ausbildung in überbetrieblichen Bildungsstätten) zu berücksichtigen. Dies bedeutet u.a.: eine gestaltungsoffene und flexible Durchführung vor Ort, die regionale, betriebliche und branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt nach betrieblichem, branchen- bzw. regionalspezifischem Bedarf inhaltlich, methodisch und zeitlich flexibilisierbar und adressatengerecht aufbereitete Inhalte die Zusammenstellung eines geeigneten Methodenmixes, der sich an den Lernvoraussetzungen der Teilnehmer orientiert eine Orientierung an den Geschäfts- und Arbeitsprozessen des Betriebes die Vermittlung von Fach-, Human- und Sozialkompetenz nach dem Prinzip der handlungsorientierten Unterweisung

12 Kennziffer: KK4/08 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im KÄLTEANLAGENBAUER-HANDWERK Mechatroniker/in für Kältetechnik ( ) 1 Thema der Unterweisung Elektro- und Steuerungstechnik in Kälte- und Klimaanlagen Teil 2 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche Teilnahme: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr *) Teilnahmezahl: Durchführung: 8-16 Auszubildende je Lehrgang Obligatorisch Anmerkung: Die nachstehenden Qualifikationen sollen an Aufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, handlungsorientiert und in verknüpfter Form vermittelt werden. 3 INHALT Zeitanteil 3.1 Installieren von elektrotechnischen Anlagenteilen der Kälte- und Klimatechnik 75 % Leitungen auswählen Steuerungen, Regelungen und Überwachung einstellen Bauarten, Einsatzbereiche und Funktion von elektrischen und elektronischen Regel-, Schalt- und Sicherheitsgeräten unterscheiden und in Betrieb nehmen Fehler und Störungen erkennen und beseitigen, Änderungen dokumentieren Elektrische und elektronische Betriebsmittel in Kälte- und Klimaanlagen überprüfen, Störungen feststellen und beseitigen. *) Diese Maßnahme sollte möglichst im 4. Ausbildungsjahr durchgeführt werden

13 Kennziffer: KK4/08 Funktions- und Sicherheitsprüfungen durchführen; Messen von Spannung, Strom, Isolationswiderstand und Schleifenimpedanz; Prüfen von Drehfeld und RCD Ergebnisse dokumentieren Elektromotoren unter Beachtung von Sicherheitseinrichtungen, Anlassverfahren und Anlassverhalten unterscheiden und in Betrieb nehmen 3.2 Prüfen und Messen 15 % Messgeräte unter Berücksichtigung ihrer Genauigkeit anwenden Kennlinien aus Messdaten und Messreihen ermitteln, dokumentieren und beurteilen Messeinrichtungen aufbauen, Messwerte ermitteln, Messfehler und deren Ursachen feststellen und korrigieren 3.3 Planen und Steuern von Arbeitsabläufen 10 % Arbeitsschritte planen und festlegen Arbeitsplatz vorbereiten, Material, Werkzeuge und Hilfsmittel auswählen und bereitstellen 100 %

14 Kennziffer: KK4/08 Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Qualifikationen: Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden. Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Mögliche Umweltbelastungen und den Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären. Geltende Regeln des Umweltschutzes anwenden Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln prüfen Betriebsmittel reinigen und vor Korrosion schützen Vermittlungsformen Ziel des Lehrgangs ist die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Hierzu sind die Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses (Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses zur Ausbildung in überbetrieblichen Bildungsstätten) zu berücksichtigen. Dies bedeutet u.a.: eine gestaltungsoffene und flexible Durchführung vor Ort, die regionale, betriebliche und branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt nach betrieblichem, branchen- bzw. regionalspezifischem Bedarf inhaltlich, methodisch und zeitlich flexibilisierbar und adressatengerecht aufbereitete Inhalte die Zusammenstellung eines geeigneten Methodenmixes, der sich an den Lernvoraussetzungen der Teilnehmer orientiert eine Orientierung an den Geschäfts- und Arbeitsprozessen des Betriebes die Vermittlung von Fach-, Human- und Sozialkompetenz nach dem Prinzip der handlungsorientierten Unterweisung

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