Amt für Volksschulen. Schulversuch Talentklassen Sport und Kunst Empfehlungen des Erziehungsrates. Inhalt
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- Johannes Böhm
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1 Schulversuch Talentklassen Sport und Kunst Empfehlungen des Erziehungsrates Inhalt 1. Ausgangslage Zielsetzungen Gesetzliche Grundlagen Bedürfnisnachweis Trägerschaft / Organigramm / Anstellungsbedingungen Schulträger Kanton Privatwirtschaft Aufnahmebedingungen Auswahlverfahren durch Fachjurys Integrierte Sekundarstufe I: Sekundar und Real Lehrplan / Lektionentafel / Stundentafel Nahtstellenproblematik Partner in Sport und Kunst Koordination Gesuche der Schulträger Vorinformationen Gesuchstellung durch Schulträger Entscheide durch Erziehungsrat und Regierungsrat Finanzierung Aufwand Ertrag Evaluation Meilensteine... 9 Erwägungen des Erziehungsrates...10 Anhang 1 Lektionentafel und Stundentafel Anhang 2 Leitfaden für Gesuche 1. Februar 2006
2 1. Ausgangslage Mit ERB Nr. 87 vom 10. November 2004 nahm der Erziehungsrat Kenntnis des Projekts Talentklassen im Kanton Schwyz. Gestützt auf eine Initiative von Walter Schönbächler, Turnlehrer, stellte der Erziehungsrat fest, dass bei der Begabtenförderung Handlungsbedarf besteht. Die Totalrevision der Volksschulverordnung trägt diesem Anliegen Rechnung. Zur Weiterbearbeitung des Projekts Talentklassen wurde das Amt für Volksschulen beauftragt, eine Kommission einzusetzen. Die Kommission Talentklassen setzt sich zusammen aus: Walter Schönbächler (Vorsitz), Sebastian Gwerder (Bezirk Schwyz), Peter Steffen (Ski), Beda Kohler (Musikschule), Rebekka Fässler (Kulturbeauftragte), Hansueli Ehrler (Turn- und Sportamt), Reto Stadler (Projektleiter des Amtes für Volksschulen), Christian Gwerder (Protokoll). Geklärt werden sollten: Bedarfsnachweis, Definition Hochbegabung, Nahtstellenproblematik, Schulmodell, Strukturen und Ansprechpartner in Sport und Kunst, sowie die absehbaren Kosten. Im Begabtenbereich werden bei den Fördermassnahmen folgende Ansätze unterschieden: Enrichment: vertiefte, individuell ausgeprägte und anspruchsvolle Auseinandersetzung mit dem Schulstoff. Grouping: als zusätzliches gemeinsames Lernen und Austauschen in einem speziellen Fachbereich in zusätzlichen Zeitgefässen. Zusammenarbeit mit ausserschulischen Partnern: Talentförderung in Sport und Kunst. 2. Zielsetzungen Begabtenförderung gehört zu den Aufgaben der Volksschule. Neben der Vermittlung grundlegender Kulturtechniken sind auch besondere Begabungen zu fördern. Leistungsbereite und ausgewählte Begabte sollen ihre sportlichen und künstlerischen Fähigkeiten (Musik, Tanz, Akrobatik, Ballett, bildende Kunst, Theater, etc.) gezielt weiter entwickeln können. Entsprechend der grossen Nachfrage seitens interessierter Schulen und Verbände, setzte sich der Erziehungsrat zum Ziel, Empfehlungen zur Umsetzung von Talentklassen zu erlassen. 3. Gesetzliche Grundlagen Auf Schuljahr 2006/07 tritt die neue Volksschulverordnung in Kraft. Gemäss 9 können die Schulträger im Interesse der Weiterentwicklung der Volksschulbildung Schulversuche durchführen. Diese bedürfen der Bewilligung des Erziehungsrates. Schulversuche, die Strukturveränderungen beinhalten oder Mehrkosten verursachen, bedürfen der Bewilligung des Regierungsrates. Die Bewilligungsbehörde kann für die Durchführung von Schulversuchen von der Volksschulverordnung und von ihren Ausführungsvorschriften abweichende Sonderbestimmungen erlassen. Schulversuche werden befristet, fachlich begleitet und ausgewertet. In 18 ist festgehalten, dass 1. Februar
3 Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und Hochbegabungen durch Schulung in Sonderklassen gefördert werden können. 4. Bedürfnisnachweis Die Kommissionsmitglieder führten in ihren Fachbereichen Bedürfnisabklärungen durch. Die Sportorganisationen gehen im inneren Kantonsteil von Talenten pro Jahrgang aus. Für den mittleren und äusseren Kantonsteil ist mit ähnlichen Prognosen zu rechnen. Zudem hat der Vorsteher des Turn- und Sportamtes als kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung im Sport seit Jahren im Erziehungsdepartement auf dieses Anliegen hingewiesen. Gestützt auf Beitragsgesuche und die Koordination mit ausserkantonalen Schulträgern zeigt sich ein steigender Bedarf. Trotz der hohen finanziellen privaten Aufwendungen besuchen jährlich über zehn Schülerinnen / Schüler unter anderem die Schweizerische Sportmittelschule Engelberg, das Schweizerische Sport-Gymnasium Davos und die K & S Zürich (Oberstufe für künstlerisch & sportlich begabte Jugendliche). Im Bereich Musik, Tanz, Akrobatik und Ballett sind Talente vorhanden und lassen sich über die entsprechenden Schulen oder Institutionen erfassen. Bei Literatur, bildender Kunst, Theater und Film fehlen weitgehend koordinierende Strukturen im Bereich des Jugendalters. Hier ist die Talenterfassung schwieriger. Insgesamt kann von einem echten Bedürfnis nach Talentklassen ausgegangen werden. 5. Trägerschaft / Organigramm / Anstellungsbedingungen 5.1 Schulträger Die Talentklassen sind integraler Bestandteil einer Bezirksschule (Sekundarstufe I). Der entsprechende Bezirk ist Schulträger. Die Talentklassen werden als geleitete Abteilung der Schule geführt und sind der zuständigen Schulleitung unterstellt. Die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen entsprechen den kantonalen Vorgaben. Der Schulträger ist für den Betrieb der Talentklassen zuständig und stellt die nötigen Ressourcen zur Verfügung. Er rekrutiert während der Versuchsphase das Personal in Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksschulen. 5.2 Kanton Der Erziehungsrat erlässt Empfehlungen für die Talentklassen. Gesuche interessierter Schulen werden gemäss Abschnitt 13.3 durch den Erziehungs- oder Regierungsrat beurteilt. Die Kommission Talentklassen ist damit beauftragt, die Entscheidungsgrundlagen auszuarbeiten, interessierte Schulträger zu unterstützen, Gesuche zu begutachten und den Schulversuch zu begleiten. Nach Ablauf des Schulversuchs wird die Kommission Talentklassen aufgelöst. Das Amt für Volksschulen beaufsichtigt mit dem kantonalen Schulcontrolling (Fachstellen Aufsicht und Beurteilung) die Talentklassen. 5.3 Privatwirtschaft Es wird eine Zusammenarbeit zwischen dem Schulträger und der Privatwirtschaft angestrebt. Besonders wichtig sind dabei abnehmende Lehrbetriebe, die mit 1. Februar
4 Sonderregelungen (z.b. grosszügigen Beurlaubungen) die Weiterentwicklung des Talentbereichs im Anschluss an die Talentklassen sicherstellen. 6. Aufnahmebedingungen Die Talentklassen stehen geeigneten Schülerinnen / Schülern aus dem Kanton Schwyz und aus umliegenden Kantonen offen. Die als Kriterium vorausgesetzte Hochbegabung umfasst neben dem Leistungsausweis grosses, erkennbares Entwicklungspotential und eine klare Leistungsorientierung auch im schulischen Bereich. Entscheidend sind die Voraussetzungen des Talents selbst und nicht jene der Eltern. Besonderes Augenmerk gilt im Sport den Mädchen: sie werden oft übersehen. Kriterien im Bereich Sport: Fachjurys beurteilen das persönliche Portfolio (Swiss Olympic Talent Card und Mitgliedschaft in nationalem und regionalem Kader, sowie kantonales Spitzenniveau nicht organisierter Talente). Kriterien im Bereich Kunst: Fachjurys beurteilen das persönliche Portfolio. Die Empfehlungen der bisherigen Ausbildenden (Schule und Talentbereich) sind wichtige Voraussetzungen für die Aufnahme. Die Aufnahme ist in der Regel nur auf Anfang Schuljahr in alle drei Klassen möglich. Die Zugehörigkeit zur Talentklasse gilt grundsätzlich für alle drei Sekundarstufe I Schuljahre, wird jedoch jährlich überprüft. Eine Versetzung in die Regelklassen ist jederzeit möglich. 7. Auswahlverfahren durch Fachjurys Eine gute Selektion ist massgebend für eine hohe Erfolgsquote. Im Auftrag der Schule entscheiden Fachjurys abschliessend über die Aufnahme. Die Fachjury setzt sich zusammen aus der Koordinationsperson der Schule, einer Person aus dem entsprechenden Fachbereich mit nationalem Expertenstatus und allenfalls weiteren, durch den Schulträger eingesetzten Mitgliedern. Die Kommission Talentklassen berät den Schulträger bei der Rekrutierung der Fachjurys, genehmigt diese während der Versuchsphase und informiert den Erziehungsrat über deren Zusammensetzung. Die Koordinationsperson der Schule organisiert das Auswahlverfahren. 8. Integrierte Sekundarstufe I: Sekundar und Real Talentklassen müssen über ein Unterrichtsprofil mit hoher Grundqualität verfügen. Die individuellen Förderziele und stundenplantechnische Erfordernisse müssen den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schülern gerecht werden. Der Schulversuch wird auf der Sekundarstufe I durchgeführt. Die erforderliche Integration von Sekundar- und Realschule in Talentklassen erfordert eine Binnendifferenzierung und schülerzentriertes Unterrichten ( erweiterte Lernformen ). Persönliche Lernziele und individuelle Leistungsmessung treten in den Vordergrund. Innerhalb der Promotionsfächer werden die Fremdsprachen mit je zwei Niveaus geführt. Deutsch und Mathematik werden binnendifferenziert unterrichtet. Die 1. Februar
5 Leistungsbeurteilung erfolgt analog zum Modell Kooperative Orientierungsschule (KOS) mit den Niveaus A und B. 1. Februar
6 Für die beteiligten Lehrpersonen entsteht durch die binnendifferenzierte Arbeit mit Sekundar- und Realschülerinnen / Sekundar- und Realschülern eine hohe Herausforderung. Bei der Rekrutierung ist deshalb auf eine hohe Vermittlungskompetenz der Lehrpersonen zu achten. Im Rahmen des Schulversuchs wirkt das Amt für Volksschulen im Selektionsverfahren mit. Der Schulträger organisiert den Unterricht im Rahmen der kantonalen Vorgaben. 9. Lehrplan / Lektionentafel / Stundentafel Der Unterricht basiert auf dem Lehrplan. Die Konzentration auf den Talentbereich erfordert eine Schwerpunktsetzung im schulischen Bereich. Trotzdem dürfen in den Promotionsfächern Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen keine Lücken entstehen. Mensch und Umwelt (Naturlehre, Geografie / Geschichte) und Sport (bei Kunsttalenten) werden gestrafft. Lebenskunde, Bildnerisches und Technisches Gestalten sowie Hauswirtschaft werden stark reduziert und durch entsprechende Projektwochen minimal abgedeckt. Tastaturschreiben / Informatik wird in andere Fächer integriert. Für die Glaubensunterweisung werden Projekttage eingesetzt. In den gekürzten Bereichen werden die Lernziele angepasst. Die Klassenlehrerstunde wird zum begleiteten Lernatelier. Für alle Talente bietet die Schule ein begrenztes Angebot im speziellen Förderbereich an (incl. Üben / Trainieren). Für die Kunsttalente stehen die Mittel im Umfang von sechs Lektionen für Einzelunterricht zur Verfügung (insgesamt ca Franken pro Klasse). Lektionentafel siehe Anhang. Damit unterscheiden sich die Talentklassen qualitativ positiv von anderen Angeboten, die den Talentbereich selber kaum unterstützen. Ergänzend zum schulischen Angebot müssen die externen Partner weitere 9 bis 12 Lektionen pro Woche Förderung im Talentbereich ermöglichen. Sie legen dazu einen individuellen Förderplan fest. Dieser ist Bestandteil der Vereinbarung. Beispiel Klavier: Einzel- und Ensembleunterricht, Gehörbildung, Musik und Bewegung, Musiktheorie und -geschichte, rhythmische Schulung etc. Beispiel Fussball: Konditionelle, technische und taktische Vorbereitung, Trainingslehre, Fairness, Teamentwicklung, Spielsysteme, Regelwerk etc. Der Stundenplan sieht vor, die schulischen Fächer auf den Vormittag und die Talent- Schwerpunkte auf den Nachmittag, den Abend oder das Wochenende zu legen. Stundenplan siehe Beilage. Dispensationen werden grosszügig erteilt (Trainingswochen, Turniere, Wettkämpfe, Konzerte, Aufführungen, Workshops), unter Berücksichtigung der schulischen Leistung und der Zielsetzungen. Die Schulausfälle sind gezielt aufzuarbeiten. Der binnendifferenzierte Unterricht ermöglicht die gezielte Kompensation von Schulausfällen. Die Schule organisiert für die auswärtigen Schüler/innen eine obligatorische Mittagsverpflegung, finanziert durch die Eltern. 1. Februar
7 10. Nahtstellenproblematik Der Schulträger ist für die Gewährleistung des schulischen Werdegangs der Schülerinnen / Schüler zuständig. Dies steht auch in den Talentklassen im Mittelpunkt. Die angestrebte Berufswahl oder der Übertritt in eine weiterführende Schule muss sichergestellt werden. Für die Nahtstellen im speziellen Talentförderbereich sind die externen Partner zuständig. 11. Partner in Sport und Kunst Externe Partner können verschiedene Funktionen für die Talentklassen haben: Talentspähen, Talentbeurteilung, Talentausbildung, Beratung, Mitfinanzierung. Externe Partner im Bereich Sport sind anerkannte Sportorganisationen, Ausbildungsstätten und das Amt für Turnen und Sport. Eine Verbindung oder Vernetzung mit Partner-Schulen (z.b. Label Swiss Olympics Partner School ) ist zu prüfen. Externe Partner im Bereich Kunst sind kantonale Kunstorganisationen, Ausbildungsstätten, Stiftungen und Verbände sowie die Kulturbeauftragte des Kantons. Als externe Partner kommen auch nichtorganisierte Einzelpersonen in Betracht, die über entsprechende Fähigkeitszeugnisse verfügen. Das Amt für Volksschulen genehmigt die durch den Schulträger vorgeschlagenen externen Partner. 12. Koordination Die Talentklassen erfordern einen hohen Koordinations- und Informationsaufwand zwischen Schule, externen Partnern und Elternhaus. Der Schulträger ist dafür zuständig. Er beauftragt die Koordinationsperson mit der frühzeitigen Planung und der Ausarbeitung von Verbindlichkeiten in Form von individuellen Leistungsvereinbarungen mit den externen Partnern in den Bereichen Sport und Kunst mit detaillierten Angaben über das Talentförderangebot und dessen Zielsetzungen. Die Leistungsvereinbarungen werden durch die Koordinationsperson periodisch überprüft und angepasst. Erfahrungen zeigen, dass die Koordination für 15 Schülerinnen / Schüler einen Aufwand von ca. 200 Stunden pro Jahr verursacht. Die Koordinationsperson kann in Abhängigkeit von der Organisationsstruktur der Schule zusätzlich die Funktion einer Team- oder Schulteamleitung übernehmen. Sie benötigt kommunikative, administrative und schulorganisatorische Kompetenzen verbunden mit der Offenheit für verschiedene Talentbereiche. Sie unterrichtet idealerweise an den Talentklassen und verfügt über ein grosses Beziehungsnetz. 1. Februar
8 13. Gesuche der Schulträger 13.1 Vorinformationen Alle Bezirke wurden an einer Bezirksschulpräsidenten-Sitzung über das das Thema Talentklassen informiert. Der Bezirk Schwyz wurde angefragt, einen Vertreter in die Kommission Talentklasse zu delegieren. Der Bezirk Schwyz meldete sein grundsätzliches Interesse als möglicher Schulstandort an Gesuchstellung durch Schulträger Falls ein Bezirk an der Umsetzung von Talentklassen Sport und Kunst interessiert ist, kann er dem Erziehungsrat ein entsprechendes Gesuch einreichen. Als Hilfsmittel dazu dient das Formular Leitfaden für ein Gesuch (siehe Anhang) Entscheide durch Erziehungsrat und Regierungsrat Die Kommission Talentklassen beurteilt die eingegangenen Gesuche und gibt dem Erziehungsrat eine Empfehlung ab. Der Erziehungsrat bewilligt Gesuche im Rahmen seiner Kompetenzen. Falls die Gesuche Stukturveränderungen oder Mehrkosten verursachen, entscheidet der Regierungsrat darüber abschliessend. 14. Finanzierung 14.1 Aufwand Das besondere Angebot einer Talentklasse verursacht zusätzliche Aufwendungen. Zu unterscheiden sind die Kosten für das Vorbereitungsjahr und den Betrieb der Talentklassen. Aufwand Vorbereitungsjahr Franken Koordinationsperson Aufbauarbeit (6 Lektionen à Fr ) Drucksachen (Prospekt / Anmeldeformular) Diverses Insgesamt Die Stelle der Koordinationsperson ist ein Jahr vor dem Start der ersten Versuchsklasse zu besetzen und im Umfang von sechs Lektionen zu besolden. Aufwand pro Klasse 2 Franken 40 Lektionen à Fr Projektwochen Koordination zwischen den Beteiligten (4 Lektionen) Insgesamt Vergleich: Eine Regelklasse verursacht Kosten von ca Franken (37 Lektionen). 1 Berechnungsgrundlage 10 Dienstjahre 2 Ohne Infrastrukturkosten; es wird davon ausgegangen, dass die Talentklassen in einer MPS untergebracht werden. 1. Februar
9 Im Endausbau umfasst der Schulversuch drei Klassen und somit einen Aufwand von ca Franken pro Jahr. Hinzu kommt eine Entschädigung für die Jurymitglieder, die vom Schulträger ausgerichtet wird. Bei ca. 70 Anmeldungen pro Jahr sind ca Franken zu budgetieren. Dieser Gesamtaufwand von Franken pro Jahr ist als Mehraufwand zu budgetieren, da die Talentklassen nicht kompensiert werden durch die Aufhebung von bestehenden Klassen. Nicht enthalten sind die Kosten für die benötigte Infrastruktur für die drei Klassen Ertrag Der Schulträger finanziert die schulischen Kosten der Talentklassen, sowie den Mehraufwand für die Koordination zwischen Schule, externen Partnern und Eltern. Die spezielle Talentförderung ist zu einem kleinen Teil Sache der Schule und wird im Rahmen der 40 Lektionen angeboten. Zusätzlich dazu müssen auch die externen Partner ihren Beitrag leisten. Dies beispielsweise in Form von Trainings und Einzelunterricht. Für die nicht gedeckten Kosten des Talentförderbereichs kommen die Eltern und weitere Geldgeber (z.b. Sponsoring) auf. Der Kanton subventioniert den Aufwand der Talentklassen im Rahmen der Schülerpauschale. (Ab Schuljahr 2006/2007 tritt der Wechsel von der Subventionierung der Lehrerpensen zur neuen Schülerpauschale in Kraft. Bei Klassengrössen von ca. 20 Schülerinnen / Schüler ist dieser Systemwechsel kostenneutral.) Über allfällige Gesuche bezüglich einer kantonalen Anschub-Mitfinanzierung des Schulversuchs Talentklassen entscheidet der Regierungsrat. Für die Aufwendungen für Schülerinnen / Schüler aus anderen Bezirken erhebt der Schulträger ein Schulgeld (2004: rund Franken). Der Imagegewinn für den Schulträger und den Kanton kann nicht in Franken beziffert werden ( Weltmeister oder Stargeigerin XY besuchte die Talentklassen! ). 15. Evaluation Die Wirkung der Talentklassen auf die Schüler/innen wird während (formativ) und nach (summativ) der Schulzeit erhoben. Der Schulträger, die Lehrpersonen, die externen Partner und die Eltern sind einzubeziehen. Die Evaluation des schulischen Bereichs wird durch die Fachstelle Schulbeurteilung durchgeführt. Für die Talentförderbereiche wird die Art der Beurteilung in der Vereinbarung mit den externen Partnern festgelegt (z.b. Musikwettbewerb, Stufentests der Musikschule, Talentcards der Swiss Olympic, Wettkämpfe, Turniere). 16. Meilensteine Am 24. Januar 2006 wurden die Bezirksschulen über die Empfehlungen des Erziehungsrates vorinformiert. Am 2. Februar 2006 werden die Empfehlungen des Erziehungsrates der Öffentlichkeit vorgestellt (Medienorientierung). 1. Februar
10 Anschliessend haben die Bezirksschulen die Möglichkeit, Gesuche auszuarbeiten und an den Erziehungsrat zu richten. Der Erziehungsrat behandelt die Gesuche und bewilligt diese im Rahmen seiner Kompetenzen (u.a. Lektionentafel, Stundenplan). Der Regierungsrat entscheidet über die Gesuche betreffend Standortfrage, Schulstrukturveränderungen und Mehrkosten. Er entscheidet insbesondere auch über allfällige Gesuche betreffend kantonaler Anschub-Mitfinanzierung. Der Erziehungsrat nimmt jährlich in Form von Berichten Kenntnis vom Verlauf des Schulversuchs. Vor Ablauf der dreijährigen Versuchsphase entscheiden der Erziehungsrat und der Regierungsrat über die Zukunft der Talentklassen (Nachprojektphase). Erwägungen des Erziehungsrates 1. Er begrenzt die Umsetzungsphase des Schulversuchs auf drei Jahre. 2. Der Erziehungsrat betont die Wichtigkeit des ausgewiesenen Bedarfs: Die bestehenden kantonalen Richtlinien betreffend Klassengrössen sind einzuhalten. Über Abweichungen entscheidet während der Versuchsphase der Erziehungsrat. 3. Die Talentklassen sollen von Mädchen und Jungen besucht werden. Eine zahlenmässige Ausgeglichenheit ist anzustreben. 4. Der Bereich Kunst soll langfristig mindestens 25 % der Schülerschaft umfassen. 5. Leistungsvereinbarungen müssen die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den externen Partnern regeln. Dabei sind auch die Eltern einzubeziehen. sein. 6. Die Organisation des Schulbetriebs und der speziellen Talentförderung muss geregelt 7. Die Koordination zwischen der Schule, der speziellen Talentförderung und den Eltern muss gewährleistet sein. 8. Das Auswahlverfahren muss sicherstellen, dass nur leistungswillige Talente mit beträchtlichem Entwicklungspotenzial zugelassen werden. 9. Die Lehrpersonen müssen sich für binnendifferenziertes Unterrichten eignen. 10. Die schulische Leistung steht auch in den Talentklassen im Mittelpunkt. Übertritte in weiterführende Schulen oder in Berufslehren müssen gewährleistet sein. 11. Eine Evaluation beurteilt die Entwicklung der Schülerinnen / Schüler während und nach dem Besuch der Talentklassen. 1. Februar
11 i:\avs\schulentwicklung\talentklasse\talentklasse_bericht_1_2_06.doc 1. Februar
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