Begabungsförderung an der Schule Glattfelden
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- Krista Hennie Lehmann
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1 Begabungsförderung an der Schule Glattfelden Grundlage für dieses Schulgemeinde-Konzept ist die Handreichung Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Begabungs- und Begabtenförderung der Bildungsdirektion des Kantons Zürich (2007) und der Leitfaden Begabungsförderung Glattfelden (2008). sind integral für dieses Konzept verbindlich. Ziele Allgemein Alle Lernenden haben Anspruch auf Förderung entsprechend ihren individuellen Ressourcen. Dieser Grundauftrag gilt für leistungsstärkere wie für leistungsschwächere Lernende. Die Förderung von Kindern mit besonderer Begabung gehört somit zum Auftrag der Volksschule. Ziele für die Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung - übernehmen Eigenverantwortung für das Arbeiten und ihr Lernen - steigern ihre Motivation - planen und arbeiten selbständig - lernen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Zeit - arbeiten projektartig mit freier und/oder leicht eingeschränkter Themenwahl Begabungsförderung in der Primarschule Die Begabungsförderung leistet einen Beitrag zur erfolgreichen, individuellen Förderung eines Schülers vom Kindergarten bis zur 6. Klasse. Die Schüler werden bei Bedarf, anhand eines Standortgesprächs sowie eines Beobachtungsbogens, der Begabungsförderung zugeteilt. Eine enge Vernetzung zur Lehrkraft und zu den Eltern ist gewährleistet, da die Förderziele gemeinsam festgelegt und überprüft werden. Der Schüler gibt seine Zustimmung zur Teilnahme. Beurteilung Die Verantwortung der Teilnahme (Anmeldung) am Angebot liegt bei der Klassenlehrperson. Schulische Heilpädagoginnen oder Heilpädagogen können beratend beigezogen werden. Der Lehrperson steht ein Beobachtungsbogen zur Verfügung wie auch der Kontakt zur die der Begabungsförderung. Trotz Binnendifferenzierung im Regelklassenunterricht kann es zu einer Unterforderung kommen, die sich evtl. in Form von Minderleistung ausdrückt.
2 Eine allfällige Hochbegabung kann durch die, sofern sie über die notwendige Ausbildung verfügt, oder den Schulpsychologischen Dienst diagnostiziert werden. Angebot Das Lernangebot richtet sich an kognitiv begabte Lernende, die in der Regelklasse trotz Individualisierung nicht ausreichend gefördert werden können. Besondere Fähigkeiten werden möglichst gezielt weiterentwickelt. Im sprachlichen Bereich befassen sich die Lernenden mit Themen aus Literatur, Theater, Kunst, Philosophie etc. schreiben eigene Geschichten, erstellen Berichte, Dokumentationen oder bereiten Darbietungen vor. Im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich setzen sich die Lernenden mit Themen aus der Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Astronomie etc. auseinander und erstellen dazu Berichte, Dokumentationen oder bereiten Darbietungen vor. Formen Die Angebotsstruktur bleibt offen und ist abhängig von den Schülergruppen. Das Angebot setzt sich aus den obgenannten Themen zusammen, wird allenfalls angepasst und fortlaufend überprüft. Die Zusammensetzung der Gruppen erfolgt nach Alter und nicht nach Bereich. Ein Angebot wird ab zwei Lernenden geführt und darf eine Gruppengrösse von acht Kindern nicht überschreiten. Ab einer Gruppengrösse von acht Schülern wird eine Warteliste geführt. Jedes Angebot findet wöchentlich während zwei Lektionen anstelle des regulären Unterrichts statt. Es wird erwartet, dass die Lernenden ihre Leistungen in der Regelklasse konstant halten können. Aufnahmeprozedere Lehrpersonen oder Erziehungsberechtigten fällt eine besondere Begabung auf. Mit Hilfe der Beobachtungsbogen wird die Vermutung auf eine besondere Begabung überprüft. Ein Gespräch zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen findet statt (Standortgespräch). Bei Einigkeit wird der Antrag für die Teilnahme an der Begabungsförderung an die gestellt, bei Uneinigkeit wird die einbezogen und bei Bedarf die oder der Schulpsychologische Dienst eingeschaltet. Im Antrag wird festgehalten, in welchem Bereich die Stärken des Schülers liegen und welche Ziele mit dem Besuch der Begabungsförderung erreicht werden sollen. Normalerweise beginnt der Besuch der Begabungsförderung auf Schuljahres- oder Semesterbeginn. Wenn in einem Angebot freie Plätze zur Verfügung stehen, sind auch Aufnahmen während des Semesters möglich. Über den Antrag entscheidet die.
3 Verlauf/Verlängerung Ende Semester oder Ende des Schuljahres findet ein Gespräch zwischen, Erziehungsverantwortlichen, Klassenlehrperson und Kind statt. Dabei wird besprochen, ob die Begabungsförderung ein weiteres Semester oder ein weiteres Jahr besucht werden soll. Der Antrag zur Verlängerung des Angebotes wird von der Klassenlehrperson an die weitergeleitet. Diese entscheidet über den Antrag. Ablauf auf allen Stufen Terminlicher Ablauf an der Primarschule Ablauf Was Verantwortliche/r (Wer) März Mai Juni Neues Schuljahr September Oktober (vor Herbstferien) Die LP wird mittels eines Beobachtungsbogens die Vermutung auf eine besondere Begabung überprüfen Ein Gespräch zwischen Lehrperson und Erziehungsberechtigten findet statt Standortgespräch Definitiver Entscheid der SL auf Antrag der Lehrkraft und Mitteilung an die Eltern durch die Schulverwaltung Die Begabtenförderung wird durchgeführt Probezeit von ca. sechs Wochen (Austausch mit Schüler, Eltern und Lehrperson) Definitive Teilnahme für ein Schuljahr Mitteilung an SL und Eltern durch Mai Überprüfung / Antrag Weiterführung Juni Definitiver Entscheid der SL auf Antrag Weiterführung Bei Zustimmung informiert die Eltern Lehrkraft (Kontakt / Austausch mit SHP; kann beigezogen werden) Lehrkraft / Lehrkraft / Lehrkraft
4 Aufgaben der Beteiligten, Organisation und Zuweisung Schulpflege - setzt das Angebot der Begabungs- und Begabtenförderung fest. - sucht spezifische Fachpersonen mit pädagogischer Erfahrung. - stellt wöchentlich die Lektionen Begabungsförderung sicher. - ist Entscheidungsinstanz in Konfliktfällen zwischen Lehrpersonen, Eltern und. - erledigt Organisations-, Koordinations- und Planungsaufgaben. - entscheidet über einen Antrag. - leitet Schülerdaten an die Schulverwaltung zur Aktualisierung der Schülerlaufbahn weiter. - verwaltet eine allfällige Warteliste. - ist Entscheidungsinstanz in Konfliktfällen zwischen Lehrpersonen und Eltern. - leitet bei Uneinigkeit das Verfahren an die Schulpflege weiter. - kontrolliert die Durchführung der vorgeschriebenen Verfahren und Gespräche. - nimmt an der Mitarbeiterbeurteilung teil. - führt Mitarbeitergespräche (SL Primarschule). Lehrperson - ist verantwortlich für eine allfällige Zuweisung in die Begabungsförderung, Grundlage dafür bilden eigene Beobachtungen oder Beobachtungen der Eltern. - überprüft mit Hilfe eines Beobachtungsbogens eine Vermutung auf eine besondere Begabung. - trägt die Verantwortung für die Gesamtbeurteilung der Schüler. - kann die oder einen schulischen Heilpädagogen beiziehen. - führt 1. Schulisches Standortgespräch. - stellt zuhanden der einen Antrag zur Begabungsförderung. - überprüft die Fördermassnahme in Zusammenarbeit mit der - nimmt am jährlich statt findenden Standortgespräch teil. - arbeitet eng mit den Lehrpersonen zusammen. - verpflichtet sich zu regelmässigem Kontakt zur Lehrperson. - hält die Ergebnisse der Schüler schriftlich fest. - überprüft Teilnahme am Angebot nach ca. 6 Wochen in Absprache mit der Lehrkraft, informiert Eltern und. - beruft die weiteren Standortgespräch ein (mindestens 1x jährlich). - erläutert beim Schulischen Standortgespräch Ergebnisse und begründet die Förderziele.
5 - erstellt zu Beginn eines Semesters einen kurzen Förderplan zuhanden der. Schüler Er - holt den verpassten Unterricht eigenständig nach. - präsentiert sein Projekt in der Klasse und erläutert auch, wie es ihm während der Projektphase ergangen ist. - darf Eltern zu Projektpräsentation nach Absprache mit der Lehrkraft einladen. Konzept SPF Sept. 2010
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