Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Regelschule. Januar/Februar Bildungsdepartement

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1 Amt für Volksschule Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept Regelschule Januar/Februar 2016

2 Hinweise zu einigen Angeboten Kleinklassen Deutsch-/Integrationsklassen Heilpädagogische Früherziehung B&U Begabungs- und Begabtenförderung Seite 2

3 Änderungen bei den Zuweisungsverfahren Kleinklassen Kleinklasse «time out» Heilpädagogische Früherziehung für Kinder, die den Kindergarten besuchen Grundangebot der Regelschule (mit Ausnahme der Kleinklasse und der Heilpädagogischen Früherziehung für Kinder, die den Kindergarten besuchen) Individuelle Lernziele Sonderschulung Seite 3

4 Kleinklasse Bisher wurde der Besuch einer Kleinklasse durch den Schulrat nach Anhören der Eltern und der Lehrperson und auf der Basis des Berichts des SPD verfügt. Insofern bleibt die Zuweisung zu Kleinklassen unverändert. Beim Stufenübertritt vom Kindergarten in die Primarstufe können Schülerinnen und Schüler in ein- oder zweijährigen Kleinklassen beschult werden. Die Schulen sind verpflichtet, das Gutachten des SPD in jedem Fall also auch bei Zustimmung der Eltern einzuholen. Seite 4

5 Kleinklasse «time out» Die Zuweisung zur Kleinklasse «Time-out» bleibt unverändert (vgl. hierzu auch das Konzept Kleinklassen time out, vom Erziehungsrat erlassen am 17. November 2004). Seite 5

6 Heilpädagogische Früherziehung Um die Heilpädagogische Früherziehung im Kindergartenalter fortsetzen zu können, ist der Beizug des SPD erforderlich. Die Früherzieherin leitet beim SPD nach Absprache mit dem Schulträger eine schulpsychologische Abklärung ein. Der Schulträger prüft den Antrag, verfügt allenfalls die Massnahme und finanziert diese. Seite 6

7 Individuelle Lernziele und Befreiung von Lehrplaninhalten Künftig können individuelle Lernziele in den Bereichen Sprachen, Mathematik und Natur, Mensch und Gesellschaft nur mit Beizug des SPD verfügt werden. In speziellen Fällen (z.b. bei länger dauernder Krankheit) kann vom Schulrat im Rahmen des gemeindeinternen Verfahrens eine maximal auf ein Jahr befristete Befreiung von Noten angeordnet werden. Die Aufhebung von individuellen Lernzielen erfolgt auf Antrag der Lehrpersonen. Seite 7

8 Grundangebot der Regelschule Die Schulträger legen die Zuweisung zu diesen Angeboten wie bisher in einem gemeindeinternen Verfahren fest. Der Schulrat entscheidet, ob er für die Abklärung schulinterne Fachpersonen vor Ort oder für bestimmte Massnahmen den Schulpsychologischen Dienst (nachfolgend SPD) beauftragt. Sonderpädagogische Massnahmen werden für längstens ein Jahr verfügt. Wiederum entscheidet der Schulträger, ob für die Verlängerung einer Massnahme der SPD beigezogen wird. Seite 8

9 Sonderschulung Antrag: Verfügung: Finanzierung: Termin: Schulpsychologischer Dienst Schulrat, Schulträger Anmeldung in Sonderschule durch Schulrat bis 31. März Der Schulrat verfügt die Sonderschulung und bestimmt nach Absprache mit Eltern und Sonderschule die geeignete Sonderschule. Jede Gemeinde gehört zu einem definierten Einzugsgebiet einer Tagessonderschule. Januar/Februar 2016 Seite 9

10 Zuweisungsverfahren Regelschule Grundangebot SPD ILZ Kleinklassen Sonderschulung Regelschule Seite 10

11 Befristung und Überprüfung von sonderpädagogischen Massnahmen Sonderpädagogische Massnahmen werden in der Regel befristet verfügt. Massnahmen des Grundangebots werden längstens für ein Jahr verfügt. Kleinklasse und Sonderschulung werden befristet angeordnet. Es ist darauf zu achten, dass mit dem SPD und den beteiligten Personen rechtzeitig abgeklärt wird, ob die Massnahme fortgesetzt werden muss. Unabhängig von der Dauer der Befristung sind die Massnahmen weiterhin regelmässig zu überprüfen, wobei vom Sonderpädagogik- Konzept bei der Sonderschulung (anders als bei den Kleinklassen) hierfür keine Zeitangaben mehr vorgegeben werden. Seite 11

12 Überarbeitung der lokalen Förderkonzepte Auftrag Planungshilfe Qualitätsmerkmale Frist bis Beginn Schuljahr 2018/19 Seite 12

13 Förderplanung Erfassung Förderplanung 1 Umsetzung Überprüfung Förderplanung Umsetzung Lernbericht 2 Abschluss der Massnahme Schule Standortbestimmung Weitere Gespräche bei Bedarf Standortgespräch Lernzielvereinbarung 3 Lernzielvereinbarung Beilage zum Zeugnis 4 Eltern Schule Seite 13

14 Förderplanung: Handreichung Standortgespräch Das Standortgespräch umfasst drei Schwerpunkte: - Informieren und austauschen - Die Schülerin/den Schüler in seiner Situation verstehen - Gemeinsame Ziele setzen und Vereinbarungen treffen Das Standortgespräch sollte in der Regel die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten. Vorbereitung - Problemverständnis erarbeiten - Gesprächsziele definieren - Falls ein Protokoll verfasst wird: Protokollführung bestimmen - Bestimmen, wer das Gespräch führt - Festlegen, wer am Gespräch teilnimmt - Fragen an die Teilnehmenden zusammenstellen - Prioritäten bei den Aussagen setzen - Lernzielvereinbarung entwerfen - Material bereit stellen Seite 14

15 Förderplanung: Handreichung Lernzielvereinbarung Tipps und Hinweise: Die Lernzielvereinbarung wird durch die Fachpersonen für sonderpädagogische Massnahmen erstellt. Lernziele erfüllen folgende Kriterien Sie sind möglichst konkret gefasst und klar formuliert Sie sind überprüfbar Sie sind positiv formuliert Sie sind herausfordernd und berücksichtigen die personenbezogenen Faktoren wie auch die Umweltfaktoren Sie sind innerhalb des vorgesehenen Zeitraums erreichbar Sie sind für die Lebenswelt und die Zukunft der Kinder bedeutsam Die Lernzielvereinbarung soll sich nicht nur auf die Vermeidung von Defiziten beschränken. Auch Stärken können gefördert werden! Seite 15

16 Förderplanung: Handreichung Lernzielvereinbarung Seite 16

17 Nachteilsausgleich Der Nachteilsausgleich bedeutet die Anpassung der Bedingungen für die Beurteilung von Lernenden mit einer diagnostizierten Behinderung, die trotz ihrer Beeinträchtigung das Potenzial haben, die regulären Lernziele zu erreichen. nur im Ausnahmefall Mit Gutachten des SPD Geregelt in einer schriftlichen Vereinbarung Seite 17

18 Pensenpool Personalpool Globalbudget für sonderpädagogische Massnahmen je 100 Schülerinnen und Schüler ein 100% Pensum Korrekturfaktoren (Schulorganisation und Sozialindex) statistische Vergleichsgrösse Steuerungsinstrument für die Schulgemeinde Mass für die Angemessenheit der Ausgabe Regelung im Rahmen des lokalen Förderkonzepts Der Pensenpool wird zu einem festen Bestandteil des Personalpools. Seite 18

19 Amt für Volksschule Weiterhin viel Freude und gutes Gelingen in Ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen!

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