Handreichung für den Aufbau von Diensten für behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung (B&U-Dienste)

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1 Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Sonderschulen als behinderungsspezifische Kompetenzzentren Handreichung für den Aufbau von Diensten für behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung (B&U-Dienste) St.Gallen, Januar /18

2 Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Angebotsbeschreibung Definition Ziel Merkmale 4 Zielgruppen 5 Anbieter 5 Aufgaben der B&U-Dienste Aufgaben der Fachpersonen B&U Aufgaben der Institutionsleitung 7 Ablauf Anmeldung Abklärung und Festlegung des Leistungsumfangs Intensitätsstufen B&U Vereinbarung Koordination und Fallführung Verlängerung und Abschluss 10 Personal Qualifikation Arbeitsfelder und Aufgaben 10 Finanzierung 10 Qualitätssicherung 11 Mustervorlage Vereinbarungen 13 2/18

3 Einleitung Zur Unterstützung der Sonderschulen erarbeitete das Bildungsdepartement die «Handreichung für den Aufbau von Diensten für behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung (B&U)». Diese Handreichung wurde in Zusammenarbeit mit der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Sonderschulen und Dienste nach dem Hearing vom 2. November 2016 fertig gestellt. Die behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung (B&U) in der Regelschule ist wie folgt im Sonderpädagogik-Konzept (SOK) verankert: - Im Überblick, Kapitel 4.3.2, - Für die Regelschule, Kapitel 4.4 und 5.6 und - Für die Sonderschulung, Kapitel 8. Die im Sonderpädagogik-Konzept im Überblick enthaltenen Leitsätze (Kapitel 2) und Grundprinzipien für die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Massnahmen (Kapitel 3) definieren die Werthaltungen, die den Handreichungen zu Grunde liegen. Die vorliegende Handreichung baut darauf auf und konkretisiert die Vorgaben in organisatorisch-betrieblicher Sicht. Sie regelt das Verfahren und bildet die Grundlage für das Konzept und für den Betrieb eines B&U-Dienstes durch die Sonderschule. Sonderschulen, die gemäss Vollzugskonzept Kapitel 12.1 dafür vorgesehen sind, erweitern ihr Angebot mit dem Aufbau eines B&U-Dienstes zu einem Kompetenzzentrum. Jede Institution, die einen B&U-Dienst führt, regelt das Angebot in ihrem künftigen Betriebskonzept. 1 Darin beschreibt sie u.a. die Zielgruppe, die Verfahren, die Verteilung der Ressourcen, die Sicherung der Qualität und das interne Controlling. Grundlage dafür ist die vorliegende Handreichung. Gemäss Schreiben des Bildungsdepartements vom 1. September 2016 soll das neue Betriebskonzept bis Ende 2017 aktualisiert und zur Genehmigung eingereicht werden. Publikationen über die Angebote des B&U-Dienstes basieren auf dem genehmigten Betriebskonzept. Hinweis: Im nachfolgenden Text werden Zitate aus dem Sonderpädagogik-Konzept mit den entsprechenden Quellenangaben kursiv wieder gegeben. 1 Gemäss Art. 5 der Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (sgs ; abgekürzt Sonderschulverordnung) untersteht das Betriebskonzept der Genehmigung des Bildungsdepartements. 3/18

4 Angebotsbeschreibung 1.1 Definition Sonderschulen führen je nach Leistungsvereinbarung im Rahmen ihres Förderschwerpunktes einen Dienst für behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung (B&U). Auftrag der Dienste ist eine bedarfsorientierte Vermittlung von behinderungsspezifischem Know-how. Durch Beratung und Unterstützung der Lehr- und Fachpersonen, des Kindes und seiner Eltern soll ermöglicht werden, dass Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung die Regelschule besuchen können. 2 B&U-Dienste stellen ein behinderungsspezifisches Know-how zur Verfügung, das in der Regelschule vor Ort nicht vorhanden ist. 1.2 Ziel Behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung (B&U) hat in Ergänzung zu den Massnahmen in der Regelschule zum Ziel, die Tragfähigkeit der Regelschule zu unterstützen. Sie ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung, die dem Regelklassenunterricht folgen und sich in grösseren Gruppen einfügen können, die Förderung im Rahmen der Regelschule. 3 Dank dem fachlichen Support von B&U für Lehr- und Fachpersonen, Kinder und Eltern kann ein Setting im Rahmen der Regelschule angeboten werden, das Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung ermöglicht, angemessene Bildungsziele zu erreichen und in der Klasse sozial integriert zu sein. 1.3 Merkmale B&U ist ein subsidiäres Angebot, das Regelschulen bei Bedarf in Bezug auf behinderungsspezifische Fragestellungen unterstützt. Die Hauptverantwortung für die Förderung der Schülerin / des Schülers mit einer Behinderung liegt bei der Regelschule. B&U ergänzt die bereits vorhandenen sonderpädagogischen Kompetenzen und Massnahmen in der Regelschule. B&U ist ein bedarfsorientiertes und flexibles Angebot. Form und Umfang der Leistung werden vom B&U-Dienst individuell, das heisst fallbezogen im Rahmen der zur Verfügung stehenden B&U-Ressourcen festgelegt. B&U wird von der Schulleitung der Regelschule initiiert (SOK für die Regelschule, Kap. 5.6). Sie sorgt dafür, dass der Einsatz der Beratungsstellen (Schulpsychologischer Dienst, Beratungsdienst Schule, B&U) koordiniert ist. Eine direkte Unterstützung von Schülerinnen und Schülern durch B&U erfolgt nur dann, wenn die Vermittlung von behinderungsspezifischen Techniken im Vordergrund steht. B&U ist deshalb in der Regel nicht im Schulzimmer tätig. 2 SOK für die Sonderschulung, Kapitel SOK für die Sonderschulung, Kapitel /18

5 Die Beratung der Lehr- und Fachpersonen vor Ort findet situativ angepasst statt, in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit. B&U ist auch ein niederschwelliges Beratungsangebot. Es kann bei Bedarf von den Regelschulen beim für das entsprechende Einzugsgebiet zuständigen B&U-Dienst nachgefragt werden. B&U ist in der Regel eine punktuelle Unterstützung. Umfasst B&U mehr als insgesamt 40 Einheiten, gilt sie als verstärkte Massnahme und wird auf Antrag vom Bildungsdepartement verfügt. Zielgruppen Das Angebot richtet sich primär an Regelschulen. Es steht folgenden Personengruppen kostenlos zur Verfügung: a) Lehrpersonen, Fachpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen der Regelschule und Schulbehörden; die Eltern werden in den Beratungsprozess einbezogen. b) Schülerinnen und Schülern mit behinderungsspezifischem Unterstützungsbedarf; die Unterstützung erfolgt im Einverständnis mit den Eltern. c) Abklärungsstellen. 4 Die B&U-Dienste können auch zusätzlich Mandate von Sonderschulen oder von anderen Kantonen annehmen. Diese Aufträge sind nicht in der Leistungsvereinbarung enthalten und werden den Auftraggebern mit der entsprechenden Leistungsabgeltung (LAG) verrechnet. Anbieter Die Sonderschulen mit B&U-Diensten inkl. Angaben zu deren behinderungsspezifischen Schwerpunkten und regionalen Zuständigkeiten sind im Vollzugskonzept zur Umsetzung des Versorgungskonzepts verankert. Obvita führt als spezialisierte Fachstelle einen B&U- Dienst für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler. Bei unklarem Förderbedarf oder bei schwerwiegenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten sind sinnvollerweise der Schulpsychologische Dienst (nachfolgend SPD) beratend beizuziehen. Der SPD klärt u.a. ab, ob systemische Massnahmen beim Umfeld (z.b. Erziehungsberatung) oder dem Kind (Psychotherapie, Verhaltenstraining) notwendig sind. Der SPD berät auch Lehrpersonen von Schülerinnen und Schülern mit Autismus in Regelklassen. Auf jeder Regionalstelle ist eine spezialisierte Schulpsychologin oder ein spezialisierter Schulpsychologe tätig, der diese Beratungsmandate übernimmt. 4 SOK für die Sonderschulung, Kapitel /18

6 Aufgaben der B&U-Dienste 4.1 Aufgaben der Fachpersonen B&U 5 Aufgaben, die im Rahmen der Leistungsvereinbarung erbracht werden, können je nach Förderschwerpunkt sein: a) Beratung zur Förderung, Betreuung und Pflege behinderungsspezifische Beratung in Bezug auf die Förderung, Betreuung und Pflege b) Beratung zur Unterrichtsgestaltung Beratung und Unterstützung bei der Unterrichtsgestaltung, insbesondere bei methodisch-didaktischen Fragestellungen (z.b. Unterstützung bei der Förderplanung, Empfehlungen zum Lehrmitteleinsatz, punktuelle Teilnahme «Runder Tisch») c) Beratung zur Förderdiagnostik Förderplanung Standortbestimmung Beratung bei der Förderdiagnostik und der Standortbestimmung und Berichterstattung d) Beratung bei Ein- und Übertrittsfragen Beratung bei Ein- und Übertrittsfragen (Kindergarten, 1. Klasse, Oberstufe) und bei der beruflichen Eingliederung in Zusammenarbeit mit dem SPD und der Invalidenversicherung e) Beratung bez. Hilfsmittel Beratung bei der Beschaffung von geeigneten technischen oder behinderungsspezifischen Hilfsmitteln und nötigenfalls Einführung der Schülerinnen und Schüler in deren Anwendung (Beschaffung durch die Invalidenversicherung oder die Gemeinde) f) Vermittlung von spezifischen Kompetenzen z.b. Brailleschrift, Tastaturschreiben g) Öffentlichkeitsarbeit Förderung des Verständnisses für Behinderungen bei Schülerinnen und Schülern, Eltern, Schulteams und Schulbehörden / Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit (z.b. behinderungsspezifische Informationen der Klassen oder an Elternabenden und Teamsitzungen) Die Aufgaben und Leistungen können je nach Förderschwerpunkt anders zusammengesetzt sein und in unterschiedlicher Intensität erfolgen. Die Sonderschule legt fest, ob sie stufenspezifische B&U-Fachpersonen einsetzt. Bei Bedarf kann vorgängig ein Schulbesuch notwendig sein, um die Klassensituation kennenzulernen. Nicht zu den Aufgaben des behinderungsspezifischen Dienstes gehören insbesondere die Durchführung von Stützunterricht bzw. Massnahmen des sonderpädagogischen Grundangebots in der Regelschule (z.b. ISF, Nachhilfeunterricht, Logopädie, Legasthenietherapie), eigentliche Erziehungs- oder Konfliktberatung, Psychotherapie, Verhaltenstraining. 5 SOK für die Sonderschulung, Kapitel /18

7 4.2 Aufgaben der Institutionsleitung Einbettung des B&U-Dienstes in die Organisation Bezeichnung einer Leitung des B&U-Dienstes (bei Bedarf) Erstellen der konzeptuellen Grundlagen für den B&U-Dienst Überprüfung von Verlängerungen; Einleiten von SPD-Abklärungen, wenn mehr als 40 Einheiten B&U erforderlich sind Schwerpunktsetzung und Triagierung Die Leitung sorgt bei der Festlegung von Form und Intensität von B&U für die einzelnen Kinder dafür, dass möglichst keine Warteliste entsteht und B&U-Leistungen prioritär dem Setting von Schülerinnen und Schülern klarer Funktionsdiagnose und bewilligten verstärkten Massnahmen zugutekommt. Qualitätssicherung Controlling: Kindbezogene Zeiterfassung, Visum, Leistungscontrolling 6 Berichterstattung an das Bildungsdepartement Einreichung der Anträge Ende des laufenden Semesters (Liste, inkl. SPD-Gutachten) an das Bildungsdepartement, wenn mehr als 40 Einheiten notwendig sind. 7 Ablauf 5.1 Anmeldung Bei Bedarf nimmt die Schulleitung der Regelschule direkt mit dem entsprechenden B&U- Dienst Kontakt auf. 8 Das gemeindeinterne Anmeldeverfahren wird vom Schulträger festgelegt und ist im Förderkonzept festgehalten. 5.2 Abklärung und Festlegung des Leistungsumfangs 9 B&U von weniger als 40 Einheiten fällt nicht unter die verstärkten Massnahmen. Es ist keine Abklärung durch den SPD erforderlich. Erfordert die Beratung und Unterstützung eines Kindes und dessen schulischen und familiären Umfeldes voraussichtlich mehr als 40 Einheiten, gilt sie als verstärkte Massnahme. In diesem Fall leitet die Regelschule im Einverständnis mit den Eltern ein standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) beim SPD ein. B&U in einem Umfang von insgesamt mehr als 40 Einheiten pro Kind wird von der Institutionsleitung jeweils Ende Semester dem Bildungsdepartement mitgeteilt und damit als verstärkte Massnahme beantragt (Sammelliste, inkl. SPD-Berichte). 6 SOK für die Sonderschulung, Kapitel Das Bildungsdepartement verfügt B&U gemäss Art. 36 Bst. b des Volksschulgesetzes (sgs 213.1; abgekürzt VSG) für das laufende Schuljahr. 8 SOK für die Regelschule, Kapitel SOK für die Sonderschulung, Kapitel /18

8 Alle Aufgaben und Leistungen für die Regelschule müssen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Personalressourcen (Stellenplan) geleistet werden, wobei die Durchführung von B&U als verstärkte Massnahme Priorität hat ( zwingend durchzuführen) im Vergleich zu B&U mit weniger als 40 Einheiten ( im Rahmen der verbleibenden Personalressourcen abzudecken). Wenn vorgesehen ist, dass die Fachperson des B&U-Dienstes auch mit der Schülerin / dem Schüler selber arbeitet, wird vorgängig das Einverständnis der Eltern eingeholt. Der Umfang der B&U-Leistung wird nach internen Abklärungen durch die Leitung des B&U-Dienstes im Rahmen des zur Verfügung stehenden Pensums festgelegt. Sind die Regelschule oder die Eltern mit dem Entscheid des Dienstes nicht einverstanden, entscheidet das Amt für Volksschule nach Anhörung der Beteiligten. Grundlage dafür ist eine SPD-Abklärung. 5.3 Intensitätsstufen B&U Die Leistungen des B&U-Dienstes sind abhängig vom Förderschwerpunkt. Stufe I: Punktuelle Beratung Die Beratung erfolgt beispielsweise zu Beginn des Schuljahres, danach einmal pro Quartal oder pro Halbjahr (z.b. zur Vorbereitung des Standortgesprächs oder Überprüfung der Förderplanung) sowie bei ausserordentlichen Vorkommnissen. Stufe II: Regelmässige Beratung Die Beratung erfolgt in regelmässigen Abständen, z.b. einmal pro Monat oder Quartal. Bei Bedarf (z.b. bei Schuljahresbeginn oder Wechsel der Lehrperson) kann die Intensität für einen begrenzten Zeitraum auch leicht erhöht werden. Stufe III: Spezifische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern Eine spezifische Unterstützung der Schülerin / des Schülers erfolgt nur dann, wenn die Vermittlung einer behinderungsspezifischen Technik erforderlich ist (z.b. Vermittlung von Brailleschrift, Einführung in das Kommunikationsgerät). In der Regel erfolgt B&U als punktuelle Beratung (Stufe I). Nur in begründeten Einzelfällen erfolgt sie regelmässig (Stufe II) oder wird mit der Schülerin / dem Schüler direkt gearbeitet («Unterstützung» gemäss Stufe III). Die Intensitätsstufen werden in der Leistungsvereinbarung festgehalten. 8/18

9 Aufgabenbereiche / Leistungen gemäss Kapitel 5.3: Stufe I: Punktuelle Beratung Stufe II: Regelmässige Beratung Stufe III: Spezifische Unterstützung der SuS a) Beratung zur Förderung, Betreuung und Pflege von Lehr- und Fachpersonen, Schulleitung, Eltern b) Beratung zur Unterrichtsgestaltung (methodisch-didaktische Fragestellungen) c) Beratung bei der Förderdiagnostik und -planung, der Standortbestimmung und Berichterstattung X X X X X X X X X d) Beratung bei Ein- und Übertrittsfragen (X) (X) (X) e) Beratung in Bezug auf behinderungsspezifische Hilfsmittel f) Vermittlung von spezifischen Kompetenzen an Schülerin / Schüler, z.b. Brailleschrift, Tastaturschreiben g) Öffentlichkeitsarbeit (z.b. behinderungsspezifische Informationen der Klasse, am Elternabend) (X) (X) X XX (X) (X) (X) - + X: Grundleistung B&U (X): optionale Leistung bei Bedarf XX: spezielle Leistung bei einzelnen Behinderungsformen (z.b. Sehbehinderung Brailleschrift) : Intensität der Leistung Im Anhang finden sich Beispiele von Leistungspaketen, wie sie von B&U-Diensten für Regelschulen zur Unterstützung der Schulung von einzelnen Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung erbracht werden können. 5.4 Vereinbarung Da nicht jede Schülerin / jeder Schüler die gleiche Art, Form und Intensität der Unterstützung braucht, wird jede B&U-Massnahme individuell geplant und zwischen Regelschule (Schulleitung, Klassenlehrperson je nach Förderkonzept) und B&U-Dienst vereinbart. Nach Gesprächen mit den zuständigen Personen der Regelschule und einer internen Abklärung erstellt der B&U-Dienst eine Vereinbarung (Beispiele im Anhang). Darin werden die voraussichtliche B&U-Leistung bezeichnet und der Beginn der Beratung und der Termin für eine Standortbestimmung eingetragen. Die Vereinbarung wird von beiden Seiten unterschrieben und bildet die Grundlage für die Leistungserbringung und die Zusammenarbeit zwischen der Regelschule und dem B&U-Dienst. Das Bildungsdepartement stellt dafür eine Vorlage zur Verfügung. Sie befindet sich im Anhang. Zudem finden sich Beispiele von Vereinbarungen («Fallvignetten») ebenfalls im Anhang. 9/18

10 5.5 Koordination und Fallführung Die Fallführung übernimmt die Regelschule. Sie bestimmt eine fallführende Person. Diese koordiniert die Unterstützungsmassnahmen für die Schülerin / den Schüler (z.b. Therapien, B&U, Beratung durch SPD). Die fallführende Person und die zuständige Fachperson des B&U-Dienstes tauschen sich periodisch aus. 5.6 Verlängerung und Abschluss Die Weiterführung einer B&U-Massnahme wird im Rahmen der Standortbestimmung regelmässig überprüft. Falls mehr als 40 Einheiten erforderlich sind, leitet die Leitung des B&U-Dienstes frühzeitig eine SPD-Abklärung ein. 10 Ist eine Weiterführung des B&U über 40 Einheiten hinaus aufgrund der SPD-Abklärung und Antragstellung notwendig, reicht der B&U-Dienst die SPD-Anträge (Sammelliste) Ende Semester zur Genehmigung im Bildungsdepartement ein. Der Abschluss der Massnahme wird gemeinsam vereinbart. Die Kostengutsprache pro Kind erlischt mit dem Abschluss. Personal 6.1 Qualifikation In den Diensten sind ausschliesslich heilpädagogisch ausgebildete Fachpersonen mit fundierten behinderungsspezifischen Kenntnissen im jeweiligen Förderschwerpunkt tätig, die mit den aktuellen Entwicklungen an Regelschulen vertraut sind. 11 Behinderungs-, beratungs- und regelschulspezifische Weiterbildungen und Supervision unterstützen die B&U-Fachpersonen in der Erfüllung ihres anspruchsvollen Auftrags. 6.2 Arbeitsfelder und Aufgaben Arbeitsfelder und Aufgaben der Fachpersonen von B&U-Diensten orientieren sich am Berufsauftrag der Volksschul-Lehrpersonen. Der Berufsauftrag wird in der Leistungsvereinbarung des Bildungsdepartementes mit der Sonderschule festgehalten. 12 Finanzierung Das Bildungsdepartement legt den Stellenplan für die Fachpersonen des B&U-Dienstes fest. Dieser ist abhängig vom Förderschwerpunkt und von der Gesamtschülerzahl im Einzugsgebiet. Mit diesem Pensum sind alle B&U-Mandate abzudecken, sowohl diejenigen mit mehr als 40 Einheiten ( verstärkte Massnahmen) als auch diejenigen unter 40 Einheiten. 10 Verlängerungsanträge an SPD: nach Möglichkeit zwischen Juni und November. 11 SOK für die Sonderschulung, Kapitel SOK für die Sonderschulung, Kapitel /18

11 Die Kosten für das B&U-Pensum inkl. Sozialleistungen, Overhead, Sachaufwand, Kosten Infrastruktur werden pauschal abgegolten. Der Zusatzaufwand der Institutions- bzw. B&U- Leitung für die Triage der Anfragen wird dabei berücksichtigt. Das B&U-Pensum sowie die finanzielle Abgeltung der B&U-Leistungen werden in der Leistungsvereinbarung mit der Sonderschule festgehalten. Qualitätssicherung Die vom Kanton anerkannten Dienste und Sonderschulen verfügen über ein Qualitätskonzept. 13 Die Institutionsleitung der Sonderschule ist zuständig für die Aufsicht und Kontrolle des B&U-Dienstes und die Einhaltung der Qualitätsstandards. Die nachfolgenden Qualitätsstandards umschreiben die Mindestqualität: Fachpersonen Alle Fachpersonen verfügen über eine abgeschlossene heilpädagogische Ausbildung in ihrem Fachbereich. Förderplanung (für B&U) Für Schülerinnen und Schüler, die gemäss Intensitätsstufe III durch B&U unterstützt werden, erstellt die B&U-Fachperson für die eigene Tätigkeit (B&U) einen diagnostisch begründeten Förderplan. Die Eltern werden in den Prozess miteinbezogen. Sind weitere Fachpersonen in die Förderung involviert, werden die Ziele koordiniert. Die Förderplanung orientiert sich an der Grundhaltung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Für Schülerinnen und Schüler, die gemäss Intensitätsstufe I oder II durch B&U unterstützt werden, wird die Förderplanung durch die Regelschule erstellt. Die B&U-Fachperson kann beratend beigezogen werden. Die Beratung durch die Fachperson B&U im Bereich der Förderplanung wird im Konzept des B&U-Dienstes beschrieben. Standortgespräch Bei Schülerinnen und Schülern, die gemäss Intensitätsstufe III durch B&U unterstützt werden, nimmt die B&U-Fachperson in der Regel am Standortgespräch teil. Die Beratung durch die Fachperson B&U im Bereich der Standortbestimmung wird im Konzept des B&U-Dienstes beschrieben. Qualitätskonzept Die vom Kanton anerkannten B&U-Dienste und Sonderschulen verfügen über ein Qualitätskonzept. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung informieren die Leistungserbringer das Bildungsdepartement über die Umsetzung des Qualitätskonzepts. B&U-Konzept Im Konzept sind Arbeitsweise, Qualitätssicherung und Führungsstruktur verankert. Das Konzept ist Grundlage für die kantonale Anerkennung und dienstinternes Aufsichts- und Führungsinstrument. 13 SOK für die Sonderschulung, Kapitel /18

12 Beschwerdeweg Der Beschwerdeweg ist geregelt und kommuniziert, falls eine Beschwerde gegen die Tätigkeit des B&U-Dienstes eingereicht wird. Regelschule: Leitung des B&U-Dienstes Leitung Sonderschule Interne Aufsicht Bildungsdepartement Eltern: Klassenlehrperson Schulleitung Regelschule Schulbehörde Berichterstattung an das Bildungsdepartement Einmal pro Jahr erfolgt eine Berichterstattung an das Bildungsdepartement. Das Amt für Volksschule legt Inhalt und Form der jährlichen Berichterstattung fest (Controlling). 14 Im Bericht der Sonderschulen enthalten sind u.a. die Erfahrungen mit B&U und die erbrachten B&U-Leistungen, z.b. Herausforderungen für B&U-Fachpersonen und Leitung Aufwand für die Leitung Leistungen: Anzahl der durchgeführten Leistungen (Stufe I, II und III) in absoluten Zahlen und Angaben zur prozentualen Verteilung auf die drei Stufen B&U-Stunden pro Schülerin bzw. Schüler Gemeinden mit B&U Anzahl Schülerinnen und Schüler mit B&U, die trotz Unterstützung und Beratung an eine Sonderschule übergetreten sind; absolute Zahlen und prozentuale Angaben (Anzahl Übertritte im Verhältnis zur Gesamtzahl der Schülerinnen / Schüler, die vom B&U-Dienst betreut wurden) Die Auflistung ist nicht abschliessend und kann bei Bedarf angepasst werden. 14 Art. 17 Abs. 3 Sonderschulverordnung sowie SOK für die Sonderschulung, Kapitel /18

13 Anhang Mustervorlage Vereinbarungen Vorlage einer Vereinbarung zwischen Regelschule und B&U-Dienst Beispiele: Vereinbarung zwischen Regelschule und B&U-Dienst (Fallvignetten) Fallvignette 1: Fallvignette 2: Fallvignette 3: Fallvignette 4: Beispiel einer punktuellen Beratung zum Förderschwerpunkt kognitive Entwicklung für Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung/Mehrfachbehinderung Beispiel einer punktuellen Beratung zum Förderschwerpunkt Lernen/ Verhalten für Schülerinnen und Schüler mit einer schwerwiegenden Lern- und Verhaltensschwierigkeit Beispiel einer regelmässige Beratung und spezifischen Unterstützung der Schülerin oder des Schülern zum Förderschwerpunkt Sehen Beispiel einer regelmässigen Beratung zum Förderschwerpunkt psychisch-emotionale Entwicklung für Schülerinnen und Schüler mit schwerwiegenden Schwierigkeiten im psychisch-emotionalen Bereich, z.b. Autismusspektrumstörung (ASS) 13/18

14 Mustervorlage Vereinbarung Vorlage einer Vereinbarung zwischen Regelschule und B&U-Dienst Anhang Vereinbarung zwischen B&U-Dienst und Regelschule Angaben zur Schülerin / zum Schüler Intensitätsstufe Leistungen Umfang Beginn Standortbestimmung Absageregelung Name / Vorname: Klasse:... Geb. Datum: Lehrperson: Tel.: Förderschwerpunkt: punktuelle Beratung (Stufe I) regelmässige Beratung (Stufe II)... spezifische Unterstützung der SuS (Stufe III) Leistungen des B&U-Dienstes an die Regelschule: a) Beratung zur Förderung, Betreuung und Pflege von Lehr- und Fachpersonen, Schulleitung, Eltern b) Beratung zur Unterrichtsgestaltung (methodisch-didaktische Fragen) c) Beratung bei der Förderdiagnostik und -planung, Standortbestimmung und Berichterstattung d) Beratung bei Ein- und Übertrittsfragen e) Beratung in Bezug auf behinderungsspezifischen Hilfsmittel f) Vermittlung von spezifischen Kompetenzen an Schülerin / Schüler:... g) Öffentlichkeitsarbeit (behinderungsspezifische Informationen):... Bemerkungen: keine verstärkte Massnahme mit Kostengutsprache BLD (mehr als 40 Einheiten) Bemerkungen: Erstmalige Überprüfung der Leistungen am/mit: Weitere Überprüfungen (Rhythmus):. Absagen von vereinbarten Terminen müssen bis spätestens einen Tag vorher erfolgen (Tel. 0xx xxx xx xx oder Mail@B&U.sg.ch) Datum Unterschrift B&U-Dienst Regelschule Kopie: Schulleitung Regelschule, Leitung B&U 14/18

15 Beispiele: Vereinbarungen zwischen Regelschule und B&U-Dienst (Fallvignetten) Fallvignette 1: Förderschwerpunkt kognitive Entwicklung, Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung/Mehrfachbehinderung Anhang Vereinbarung zwischen B&U-Dienst und Regelschule Angaben zur Schülerin / zum Schüler Intensitätsstufe Leistungen Umfang Name / Vorname: Muster Nina 2. Klasse Geb. Datum: Lehrperson: Reto Gut xx xx Förderschwerpunkt: Kognitive Entwicklung (geistige Behinderung) punktuelle Beratung (Stufe I) regelmässige Beratung (Stufe II) spezifische Unterstützung der SuS (Stufe III) Leistungen des B&U-Dienstes an die Regelschule: a) Beratung zur Förderung, Betreuung und Pflege von Lehr- und Fachpersonen, Schulleitung, Eltern b) Beratung zur Unterrichtsgestaltung (methodisch-didaktische Fragen) c) Beratung bei der Förderdiagnostik und -planung, Standortbestimmung und Berichterstattung/Standortgesprächen d) Beratung bei Ein- und Übertrittsfragen e) Beratung in Bezug auf behinderungsspezifischen Hilfsmittel f) Vermittlung von spezifischen Kompetenzen an Schülerin / Schüler:.... g) Öffentlichkeitsarbeit (behinderungsspezifische Informationen):.... Bemerkungen:.... keine verstärkte Massnahme mit Kostengutsprache BLD (mehr als 40 Einheiten) andere involvierte Beratungsstellen:. Bemerkungen:. Beginn Ab Schuljahr 2016/2017 Standortbestimmung Absageregelung Datum Unterschrift Ende Januar 2017, mit SPD und Eltern; Besprechung einer allfälligen Verlängerung Weitere Überprüfungen (Rhythmus): Absagen von vereinbarten Terminen müssen bis spätestens einen Tag vorher erfolgen (Tel. 0xx xxx xx xx oder Mail@B&U.sg.ch) B&U-Dienst Regelschule Kopie: Schulleitung Regelschule, Leitung B&U 15/18

16 Fallvignette 2: Förderschwerpunkt Lernen und Verhalten Anhang SuS mit schwerwiegenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten Vereinbarung zwischen B&U-Dienst und Regelschule Angaben zur Schülerin / zum Schüler Intensitätsstufe Leistungen Umfang Beginn Standortbestimmung Absageregelung Name / Vorname: Kevin Gross Klasse: 2. OS Geb. Datum: Lehrperson: Karl Tuth xx xx Förderschwerpunkt: Lernen und Verhalten punktuelle Beratung (Stufe I) regelmässige Beratung (Stufe II) spezifische Unterstützung der SuS (Stufe III) Leistungen des B&U-Dienstes an die Regelschule: a) Beratung zur Förderung, Betreuung und Pflege von Lehr- und Fachpersonen, Schulleitung, Eltern b) Beratung zur Unterrichtsgestaltung (methodisch-didaktische Fragen) c) Beratung bei der Förderdiagnostik und -planung, Standortbestimmung und Berichterstattung/Standortgesprächen d) Beratung bei Ein- und Übertrittsfragen e) Beratung in Bezug auf behinderungsspezifischen Hilfsmittel f) Vermittlung von spezifischen Kompetenzen an Schülerin / Schüler: g) Öffentlichkeitsarbeit (behinderungsspezifische Informationen):.... Bemerkungen:.... keine verstärkte Massnahme mit Kostengutsprache BLD (mehr als 40 Einheiten) andere involvierte Beratungsstellen:... Bemerkungen: Der Schwerpunkt der Beratung liegt bei Fragen in Bezug auf den Umgang mit dem herausfordernden Verhalten und bei der Klärung von Fragen in Bezug auf den Übertritt und dem Finden einer Anschlusslösung. sofort Ende Quartal Weitere Überprüfungen (Rhythmus): Absagen von vereinbarten Terminen müssen bis spätestens einen Tag vorher erfolgen (0xx xxx xx xx oder Mail@B&U.sg.ch) Datum Unterschrift B&U-Dienst Regelschule Kopie: Schulleitung Regelschule, Leitung B&U 16/18

17 Fallvignette 3: Förderschwerpunkt Sehen Anhang Schülerinnen und Schüler mit schwerwiegenden Sehstörungen Vereinbarung zwischen dem B&U-Dienst und Regelschule Angaben zur Schülerin / zum Schüler Intensitätsstufe Leistungen Umfang Name / Vorname: Timo Klar Klasse: 3. Klasse Geb. Datum: Lehrperson: Rita Rot xx xx Förderschwerpunkt: Sehen punktuelle Beratung (Stufe I) regelmässige Beratung (Stufe II) spezifische Unterstützung der SuS (Stufe III) Leistungen des B&U-Dienstes an die Regelschule: a) Beratung zur Förderung, Betreuung und Pflege von Lehr- und Fachpersonen, Schulleitung, Eltern b) Beratung zur Unterrichtsgestaltung (methodisch-didaktische Fragen) c) Beratung bei der Förderdiagnostik und -planung, Standortbestimmung und Berichterstattung/Standortgesprächen d) Beratung bei Ein- und Übertrittsfragen e) Beratung in Bezug auf behinderungsspezifischen Hilfsmittel f) Vermittlung von spezifischen Kompetenzen an Schülerin / Schüler: Brailleschrift, Tastaturschreiben g) Öffentlichkeitsarbeit (behinderungsspezifische Informationen):... Bemerkungen: keine verstärkte Massnahme mit Kostengutsprache BLD (mehr als 40 Einheiten); Antrag SPD liegt vor andere involvierte Beratungsstellen:.. Bemerkung: Voraussichtliche Dauer der Leistungen bis zur 6. Klasse; die Beratungen finden regelmässig statt, in der Regel einmal pro Monat. Bei Bedarf erfolgt die direkte Unterstützung des Schülers in kürzeren Abständen, bspw. vierzehntäglich. Beginn Ab SJ 2016/17 Standortbestimmung Absageregelung Datum Unterschrift mindestens 1x pro Jahr; Weitere Überprüfungen (Rhythmus): Absagen von vereinbarten Terminen müssen bis spätestens einen Tag vorher erfolgen (Tel. 0xx xxx xx xx oder Mail@B&U.sg.ch) B&U-Dienst Regelschule Kopie: Schulleitung Regelschule, Leitung B&U 17/18

18 Fallvignette 4: Förderschwerpunkt psychisch-emotionale Entwicklung SuS mit schwerwiegenden Wahrnehmungsschwierigkeiten Anhang Vereinbarung zwischen dem B&U-Dienst x und der Regelschule y Angaben zur Schülerin / zum Schüler Intensitätsstufe Leistungen Umfang Name / Vorname: Sarah Lin Klasse: Kindergarten Geb. Datum: Lehrperson: Petra Klein xx xx Förderschwerpunkt: psychisch-emotionale Entwicklung (ASS) punktuelle Beratung (Stufe I) regelmässige Beratung (Stufe II) spezifische Unterstützung der SuS (Stufe III) Leistungen des B&U-Dienstes an die Regelschule: a) Beratung zur Förderung, Betreuung und Pflege von Lehr- und Fachpersonen, Schulleitung, Eltern b) Beratung zur Unterrichtsgestaltung (methodisch-didaktische Fragen) d) Beratung bei Ein- und Übertrittsfragen e) Beratung in Bezug auf behinderungsspezifischen Hilfsmittel f) Vermittlung von spezifischen Kompetenzen an Schülerin / Schüler:.. g) Öffentlichkeitsarbeit (behinderungsspezifische Informationen): Information am Elternabend Bemerkungen: keine verstärkte Massnahme mit Kostengutsprache BLD (mehr als 40 Einheiten); Antrag SPD andere involvierte Beratungsstellen: SPD.. Bemerkung: Die B&U-Fachperson arbeitet eng mit Heilpädagogin (ISF) der Schule und dem SPD zusammen. Beginn Ab SJ 2016/17 c) Beratung bei der Förderdiagnostik und -planung, Standortbestimmung und Berichterstattung/Standortgesprächen Absageregelung Standortbestimmung Datum Unterschrift Absagen von vereinbarten Terminen müssen bis spätestens einen Tag vorher erfolgen (Tel. 0xx xxx xx xx oder Mail@B&U.sg.ch) Erstmalige Überprüfung der Leistungen am: Mai 2017 Weitere Überprüfungen in folgendem Rhythmus: jährlich B&U-Dienst Regelschule Kopie: Schulleitung Regelschule, Leitung B&U 18/18

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